# BLB NRW / NL DO / PP Hagen (WE1666); VE02-2700 Fliesenarbeiten / 010-24-00236

Zuschlag erteilt

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund hat den Auftrag für Fliesenarbeiten in Hagen am 02.07.2024 vergeben, Zuschlag an KOESEA Baugesellschaft mbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 807.541,52 €. Eingegangen: 11 Angebote.

- Auftraggeber: [Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bau-und-liegenschaftsbetrieb-nrw-dortmund)
- Was: Fliesenarbeiten: BLB NRW / NL DO / PP Hagen (WE1666); VE02-2700 Fliesenarbeiten / 010-24-00236
- Wo: Hagen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 30.08.2024 bis 30.04.2026
- Zuschlag an: KOESEA Baugesellschaft mbH
- Zuschlag am: 02.07.2024
- Summe: 807.541,52 €
- Angebote: 11

## Gewinner

- [KOESEA Baugesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/koesea-baugesellschaft-mbh), Bochum

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: 1.254.104,30 €
- Nachprüfung: Vergabekammer Westfalen
- CPV-Code: 45431000-7
- CPV-Bezeichnung: [Boden- und Fliesenarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45431000-boden-und-fliesenarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: ad69a7e7-6db9-4b44-8c47-fe2c5cd85fd5

## Verlauf

- 05.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 03.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 06.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 2: Ausgeschrieben war ein zementhaltiger Fugenmörtel. Für die Anforderungen in der Küche sind jedoch Reaktionsharzmörtel erforderlich. Ausgeschrieben war eine matte Oberfläche. Für die Anforderungen in der Küche ist jedoch aus hygienischen Gründen eine glänzende Oberfläche erforderlich. Während der Bauausführung hat sich gezeigt, dass für die inneren Fensterbänke eine Aufdopplung mit Wedi-Bauplatten erforderlich ist, um eine tragfähige Basis zu schaffen. Die Fensterbänke werden anschließend mit den passenden Wandfliesen verkleidet, wodurch ein hygienischer, pflegeleichter und optisch einheitlicher Abschluss entsteht. Im Zuge der Fliesenarbeiten wurde festgestellt, dass die verputzten Rohbauwände trotz Putzauftrag nicht die erforderliche Ebenheit aufweisen. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Ebenheit des Fliesenbelages im Gewahrsamsbereich gelten die üblichen Bautoleranzen nicht, dies ist eine explizite Vorgabe im Runderlass des Innenministeriums. Es dürfen keinerlei hervorstehende Bauteile vorhanden sein, um ein erhöhtes Verletzungsrisiko auszuschließen. Zur Herstellung eines geeigneten, ebenen Untergrundes war daher ein zusätzlicher Untergrundausgleich mittels Ausgleichspachtel bis zu einer Schichtdicke von 20 mm erforderlich. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Der Untergrundausgleich stellt somit eine zusätzliche, technisch zwingend erforderliche Leistung dar und ist gesondert zu vergüten. Aufgrund des Barrierefreikonzepts sind An- und Auftrittsstufen kontrastierend auszuführen. Die ausgeschriebene Treppenfliese mit lediglich Rillierung erfüllt diese Anforderung nicht. Daher wird die Treppenfliese durch eine hellere Treppenkante ergänzt, um die notwendige visuelle Abgrenzung sicherzustellen. Nachtrag 4: Abschlussschiene Sockel - Wandfliese / Epoxidharz Hohlkehle: Bei der Fliesenausschreibung war nicht bekannt, dass im Sockelbereich der Küche eine Abschlussschiene für die Hohlkehle des Epoxid-Küchenbodens erforderlich ist. Die Abschlussschiene stellt einen sauberen und normgerechten Übergang zwischen Fliesen und Epoxidboden her. Die Notwendigkeit der Abschlussschiene wurde erst im Zuge der Ausführung erkannt. Reaktionsharzabdichtung 1 mm Trockenschichtdicke: Die ursprünglich ausgeschriebene 1 mm Schichtstärke genügte nicht den Anforderungen der DIN 18534-3. Die erforderliche Gesamtdicke von 2 mm wurde erst im Zuge der Ausführung festgestellt. Diese Normanforderung war bei der Ausschreibung nicht bekannt. Daher ist eine zusätzliche Lage Reaktionsharz notwendig, um die Vorschriften einzuhalten. Die daraus entstehenden Mehrkosten begründen den Nachtrag. Treppenfliese mit Schräge: In der Ausschreibung waren Fliesen mit kalibrierter Kante für Setz- und Trittstufen vorgesehen. Da bei dieser Ausführung die Vorderkante nicht bedruckt ist, wären an den Trittstufen Abschlussschienen erforderlich gewesen, die jedoch nicht ausgeschrieben waren. Es ist daher erforderlich, Fliesen mit schräger, bedruckter Vorderkante auszuführen. So kann auf Schienen verzichtet werden und es entsteht eine technisch saubere und optisch hochwertige Lösung. Die Ausführung mit bedruckter, schräger Vorderkante wurde gewählt, nachdem erkannt wurde, dass die ursprünglich geplanten Fliesen Abschlussschienen erfordert hätten, die nicht ausgeschrieben waren. Liefern und Einbau Sockel als Ausgleich zwischen HKS und Wandfliese: Die Notwendigkeit dieser Position wurde erst im Zuge der Ausführung vor Ort festgestellt. Alle Abweichungen wurden erst im Zuge der Ausführung festgestellt und waren zum Zeitpunkt der LV-Erstellung nicht erkennbar. Sie ergeben sich aus technischen, normativen und baulichen Anforderungen und sind nicht auf mangelhafte Planung zurückzuführen. Nachtrag 5: Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen und punktuellen Lasten ist zusätzlich zur Leistung aus Nachtrag 3 eine Abdeckung mit Hartfaserplatten notwendig. Es handelt sich hier ebenfalls um keine Nebenleistung. Der Auftragsnehmer ist nicht verpflichtet dauerhaft sein Gewerk zu schützen, sondern kann Abnahmen verlangen. Es werden Zustandsfeststellungen durchgeführt und anschließend die Bereiche abgedeckt. Nachtrag 6: Seitens der Fachplanung bzw. Bauleitung wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn aufgrund der Verunreinigungen der Fliesenflächen an den Küchenwänden kulanterweise eine kostenneutrale Alternative zur Epoxidharz-Fuge freigegeben. Auf Anforderung des BLB wurde der hochwertige Schutz mittels Hartfaserplatte ausgeführt. Nachtrag 7: Im Zuge der Fliesenarbeiten wurde festgestellt, dass die Treppenstufen und Podeste des Rohbauers nicht die erforderliche Ebenheit aufweisen und die üblichen Rohbautoleranzen überschritten waren. In vielen Flächen lagen die Fertighöhen schon im Bereich der Fertigoberkanten. Aufgrund der üblicherweise geringen Aufbauhöhen des Bodenbelages in den Treppenhäusern konnten diese Höhenunebenheiten nicht durch den Fliesenkleber ausgeglichen werden. Es ist daher erforderlich, umfangreich auf die notwendige Höhe herunterzuschleifen oder andere Stellen aufzudoppeln. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Das Schleifen und die Aufdopplungen stellen somit eine zusätzliche, technisch zwingend erforderliche Leistung dar. Die bereits mit Kalk-Zementputz versehenen Wandflächen wurden im Zuge der nachfolgenden Ausbau- und Montagearbeiten - insbesondere im Bereich der Zellentüren, sonstiger Türanlagen, Lüftungskomponenten sowie Edelstahleinbauten - überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die verputzten Wände, flächendeckend zu den Betonwänden in einer Dicke von ca. 15 mm korrekt aufgebrachten Putz in Teilbereichen nicht den geometrischen Anforderungen der nachfolgenden Einbauten entspricht.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 8: (NB) Pos. 02.08.0020 + 0030 + 0040: Aufgrund der seitens der Firma Koesea angezeigten Bedenken hinsichtlich der vorhandenen Sollbruchstellen im Estrich wurde im gemeinsamen Abstimmungstermin am 05.12.2025 mit [Name entfernt] von der Firma Sievert Baustoffe und Vertretern des BLB entschieden, die betroffenen Bereiche mit Entkopplungsmatten auszuführen. Die Entkopplungsmatten wurden daraufhin seitens des Bauherrn freigegeben, um die vorhandenen Sollbruchstellen zu überbrücken sowie erforderliche neue Anschlüsse fachgerecht herzustellen und mögliche Schäden im Fliesenbelag (FbHzHg) zu vermeiden. Pos. 02.08.0050: Weiterhin wurde im Bereich der Treppenhäuser aus Gründen der Hygiene und besseren Reinigungsfähigkeit entschieden, zusätzliche Stufensockel auszuführen. Pos. 02.08.0060 + 0070: Die zusätzlichen Stundenlohnarbeiten im Gewahrsam resultieren aus der mangelhaften Ausführungsqualität der Vorarbeiten anderer Gewerke. Da eine flächenbündige Ausführung der Fliesen und den Einbauten (Schalter / Wasserdrücker etc.) notwendig ist, ist eine Koordination von verschieden Gewerken (Elektro, Abwasser, Gebäudeinformation, Lichtruf) unmöglich. Eine Ermittlung der jeweiligen Verursacher ist nicht möglich. Die aufgeführten Minderpositionen (Pos. 01.08.0010, 0020, 0040 + 01.09.0010 - 0060 + 01.14.0130 + 0140) stehen nicht im Zusammenhang mit den im Nachtrag enthaltenen Leistungen und entfallen unabhängig davon. NA 9: (NB) Bei den Pos. 02.09.0010 - 0030 handelt es sich um im LV vergessene Leistungen bzw. Sowieso-Kosten. Pos. 02.09.0010: Gemäß beigefügter Tabelle (letzte Seite des Nachtragsangebots) wurden Mehrmengen gegenüber den ausgeschriebenen LV-Positionen erfasst. Pos. 02.09.0020 und 02.09.0030: Die Positionen beinhalten Zulagen für den im Gewahrsamserlass geforderten Spezial-Silikonwerkstoff OTTOSEAL S70. Diese besondere Ausführungsanforderung war in der Ausschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Pos. 02.09.0040: Die Silikonfugen waren ursprünglich im Leistungsumfang der Fa. Koesea enthalten. Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes hat die Fa. Koesea jedoch die Ausführung bzw. Abrechnung der Fugenarbeiten an den Einbauteilen (Edelstahl-WCs, Lüftungen etc.) in dieser Form abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Einbauteile für eine fachgerechte Ausführung aufwendig und sorgfältig abgeklebt werden müssten. Zusätzlich wäre aufgrund der Montagehöhe, bis ca. 3,0 m, der Einbauteile der Einsatz eines Gerüstes erforderlich gewesen, wodurch ein erheblicher zusätzlicher Arbeits- und Kostenaufwand entstanden wäre. Der hierfür erforderliche Mehraufwand war in der Ausschreibung nicht enthalten. Die Nachtragsposition abweichend von dem Prüfergebnis zum Planer wird, abgelehnt da es sich um eine Fehlkalkulation des AN handelt und die nicht zum Lasten es Bauherrn gehen kann. Pos. 02.09.0050: In den Duschräumen wurden spezielle Bodenschwellen vorgesehen, um das beim Duschen anfallende Wasser innerhalb des Nassbereiches zu halten und ein Austreten in die angrenzenden Umkleideräume zu verhindern. Der Wasserstrahl der Duschköpfe ist zu weit und erfordert die Bodenschwelle, dies wurde erst im Laufe der WuM erkennbar. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und ist daher als zusätzliche Leistung zu vergüten.
- 03.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine Mengenmehrung zur Pos. 02.02.0015 (Begründung NA2: Ausgeschrieben war ein zementhaltiger Fugenmörtel. Für die Anforderungen in der Küche sind jedoch Reaktionsharzmörtel erforderlich. Hier ist die Position als Zulage (zu LV-Pos. 01.16.0010) dargestellt. Grundlage war die Bedenkenanzeige vom 10.03.2025.) Die gleiche Ausführung ist jedoch auch im Bereich des Gewahrsams erforderlich, da dort ebenfalls eine Reaktionsharzabdichtung als Untergrund vorhanden ist. Im Leistungsverzeichnis war für das Gewahrsam ursprünglich ein zementgebundener Fugenmörtel ausgeschrieben. Gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie der DIN EN 13888 muss zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Abdichtungssystems auch die Verfugung mit einem reaktionsharzgebundenen Fugenmörtel (RG) erfolgen. Der ursprünglich ausgeschriebene zementgebundene Fugenmörtel ist für diesen Anwendungsfall nicht geeignet, da er die erforderliche chemische Beständigkeit, Wasserundurchlässigkeit sowie die systemgerechte Haftung auf einer Reaktionsharzabdichtung nicht gewährleistet. Die zusätzliche Menge ergibt sich daraus, dass der Bereich Gewahrsam im NA2 bislang nicht berücksichtigt wurde. Die im Nachtrag 10 angebotene Leistung ist eine Zulage zu den LV-Pos. 01.11.0010 (Wandfliesen Gewahrsam) und 01.12.0010 (Bodenfliesen Gewahrsam). Der Anspruch auf Anpassung der Vergütung ergab sich aus § 2 Abs. 5 VOB/B, da die ausgeschriebene Leistung aufgrund geänderter technischer Anforderungen geändert werden musste.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat KOESEA Baugesellschaft mbH erhalten, Summe 807.541,52 €.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Hagen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/hagen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bau-und-liegenschaftsbetrieb-nrw-dortmund): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2fa50942-ad9f-43f1-838e-f4ea124db5ee. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/blb-nrw-nl-do-pp-hagen-we1666-ve02-2700-fliesenarbeiten-010-24-00236-ad69a7e7
