# Bitterfeld - Halle, Strecke 6132, Anhebung der Streckengengeschwindigkeit auf 200 km/h von km 130,400 bis 155,900, Planungsleistungen in den Gewerken OLA, OP VA, OP IBW, TWP IBW

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Bitterfeld-Wolfen am 08.03.2021 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH und GRE German Rail Engineering GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: Bitterfeld - Halle, Strecke 6132, Anhebung der Streckengengeschwindigkeit auf 200 km/h von km 130,400 bis 155,900, Planungsleistungen in den Gewerken OLA, OP VA, OP IBW, TWP IBW
- Wo: Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 25.03.2021 bis 15.12.2021
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH und GRE German Rail Engineering GmbH
- Zuschlag am: 08.03.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: VDE 8.3, Bitterfeld - Halle, Strecke 6132, Anhebung der Streckengengeschwindigkeit auf 200 km/h von km 130,400 bis 155,900, Planungsleistungen in den Gewerken OLA, OP VA, OP IBW, TWP IBW

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin
- [GRE German Rail Engineering GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/gre-german-rail-engineering-gmbh-frankfurt-am-main), Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

VDE 8.3, Bitterfeld - Halle, Strecke 6132, Anhebung der Streckengengeschwindigkeit auf 200 km/h von km 130,400 bis 155,900, übertragene und optionale Planungsleistungen in den Gewerken Fachplanung Technische Streckenausrüstung (OLA), Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung & Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: ca8ea935-bf7b-4107-aaa0-c5fbdc1f352d

## Verlauf

- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der EP im Gewerk OLA sollten Lagepläne erstellt werden. Das Bestandsplanwerk OLA ist nicht von ausreichender Qualität, um sie als Planungsgrundlage bei der Erstelllung der EP nutzen zu nutzen. In der Planungsbesprechung am 9.11.2022 wurde die Erstellung aktueller Bastandspläne OLA festgelegt. Ohne die zusätzliche Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen erstellt und somit der Hauptauftrag von GRE nicht erfüllt werden.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 08_Die vereinfachte Prüfung des Resonanzrisikos nach Ril 804.3101 3 (2) wurde bereits durchgeführt. Die dynamische Analyse stellt eine Erweiterung der bereits durchgeführten Leistungen dar und baut planungstechnisch sowie chronologisch auf diesen auf. Ohne die Durchführung der dynamischen Analyse kann die EP nicht abgeschlossen werden. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen erstellt und somit der Hauptaufrag von GRE nicht erfüllt werden. Die neuen Planungsleistungen werden auf identischen Planunterlagen dargestellt und sollen durch identische Baufirmen übernommen werden. Des Weiteren bauen die neu zu beauftragten Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten auf. Aus diesem Grund ist die Übergabe an ein zusätzliches Planungsbüro nicht möglich, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können.
- 09.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT007_Die Planung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme stehen im Zusammenhang mit den ursprünglichen Vertragsbestandteilen und stellen notwendige Erweiterungen zur Erfüllung dieser dar. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen erstellt und somit der Hauptaufrag von GRE nicht erfüllt werden. Die neuen Planungsleistungen werden auf identischen Planunterlagen dargestellt und sollen durch identische Baufirmen übernommen werden. Des Weiteren bauen die neu zu beauftragten Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten auf. Aus diesem Grund ist die Übergabe an ein zusätzliches Planungsbüro nicht möglich, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können.
- 21.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 12 Die beschriebenen Planungsleistungen stellen eine Erweiterung und Zusammenhangsleistung der Hauptvertrages dar. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen erstellt und somit der Hauptauftrag von GRE nicht erfüllt werden. Die neuen Planungsleistungen werden auf identischen Planunterlagen dargestellt und sollen durch identische Baufirmen übernommen werden. Des Weiteren bauen die neu zu beauftragten Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten auf. Aus diesem Grund ist die Übergabe an ein zusätzliches Planungsbüro nicht möglich, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 Der Rückbau sowie der Einbau der Schallabsorber wurden im Rahmen bereits beauftragter Leistungen geplant. Im Ergebnis der Entwurfsplanung ergab sich, dass sich die anrechenbaren Leistungen in Form der Honorarzone, aufgrund einer höheren Komplexität erhöht haben. In der im Rahmen der Entwurfsplanung aufgestellten Kostenberechnung wurden die ursprünglich veranschlagten anrechenbaren Kosten überschritten. Die angesetzte Honorarzone für die Planung wurde mit den in der HOAI verankerten Bewertungsmerkmalen neu berechnet. Daraus ergeben sich Mehr- und Minderhonorare zum NT04.
- 01.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Die oben genannten Maßnahmen und Planungsinhalte stehen im Zusammenhang mit den ursprünglichen Vertragsbestandteilen und stellen notwendige Erweiterungen zur Erfüllung dieser dar. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen erstellt und somit der Hauptaufrag von GRE nicht erfüllt werden. Die neuen Planungsleistungen werden auf identischen Planunterlagen / Ausschreibungsunterlagen dargestellt. Des Weiteren bauen die neu zu beauftragten Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten auf. Aus diesem Grund ist die Übergabe an ein zusätzliches Planungsbüro nicht möglich, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können. Die Einarbeitung neuer Auftragnehmer, die Durchführung von Schnittstellen- und Grundlagenbesprechungen würden zu einem enormen Mehraufwand sowie Zeitverzug für das Projekt führen und somit erhebliche Schwierigkeiten hervorrufen. Des Weiteren können die knappen Personalressourcen besser gebündelt werden und müssen nicht.
- 02.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 04a_Die Planung umfasst den Ersatzneubau der LSW km 130,7 - 131,055 sowie der bahnlinken Randkappe der EÜ km 130,865. Die Planung soll eine größtmögliche Bestandsnähe berücksichtigen (1:1-Ersatzneubau). Im Ergebnis der Entwurfsplanung ergab sich, dass sich das beauftragte Objekt (Lärmschutzwand einschl. Randkappe) als deutlich aufwändiger und komplexer herausgestellt haben als über die bereits beauftragten Leistungen in Form der Honorarzone und den vorläufigen anrechenbaren Kosten abgedeckt waren. In der im Rahmen der Entwurfsplanung aufgestellten Kostenberechnung wurden die vorläufigen anrechenbaren Kosten (arK) überschritten. Die angesetzte Honorarzone für die Planung der Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung wurde mit den in der HOAI verankerten Bewertungsmerkmalen neu berechnet. Daraus ergeben sich Mehrund Minderhonorare. Da die im Nachtrag angebotenen Leistungen nicht von den beauftragten Leistungen zu trennen sind, muss eine Beauftragung des selben AN erolgen.
- 02.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 - Die beschriebenen Maßnahmen und Planungsinhalte sind eng mit den ursprünglichen Vertragsbestandteilen verknüpft und stellen notwendige Erweiterungen dar, um diese zu erfüllen. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen entwickelt werden, was dazu führen würde, dass der Hauptauftrag von GRE nicht erfüllt werden kann. Die neuen Planungsleistungen werden auf denselben Plan- und Ausschreibungsunterlagen dargestellt. Außerdem basieren die neu zu beauftragenden Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten. Daher ist es nicht möglich, die Arbeiten an ein weiteres Planungsbüro zu übergeben, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können. Die Einarbeitung neuer Auftragnehmer sowie die Durchführung von Schnittstellen- und Grundlagenbesprechungen würden zu einem erheblichen Mehraufwand und Zeitverzögerungen führen, was erhebliche Schwierigkeiten für das Projekt verursachen würde.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 Der Rückbau sowie der Einbau der Schallabsorber wurden im Rahmen bereits beauftragter Leistungen geplant. Im Ergebnis der Entwurfsplanung ergab sich, dass sich die anrechenbaren Leistungen in Form der Honorarzone, aufgrund einer höheren Komplexität erhöht haben. In der im Rahmen der Entwurfsplanung aufgestellten Kostenberechnung wurden die ursprünglich veranschlagten anrechenbaren Kosten überschritten. Die angesetzte Honorarzone für die Planung wurde mit den in der HOAI verankerten Bewertungsmerkmalen neu berechnet. Daraus ergeben sich Mehr- und Minderhonorare zum NT04.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ13 Die beschriebenen Maßnahmen und Planungsinhalte sind eng mit den ursprünglichen Vertragsbestandteilen verknüpft und stellen notwendige Erweiterungen dar, um diese zu erfüllen. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen entwickelt werden, was dazu führen würde, dass der Hauptauftrag von GRE nicht erfüllt werden kann. Die neuen Planungsleistungen werden auf denselben Plan- und Ausschreibungsunterlagen dargestellt. Außerdem basieren die neu zu beauftragenden Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten. Daher ist es nicht möglich, die Arbeiten an ein weiteres Planungsbüro zu übergeben, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können. Die Einarbeitung neuer Auftragnehmer sowie die Durchführung von Schnittstellen- und Grundlagenbesprechungen würden zu einem erheblichen Mehraufwand und Zeitverzögerungen führen, was erhebliche Schwierigkeiten für das Projekt verursachen würde.
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Die beschriebenen Maßnahmen und Planungsinhalte sind eng mit den ursprünglichen Vertragsbestandteilen verknüpft und stellen notwendige Erweiterungen dar, um diese zu erfüllen. Ohne die zusätzlichen Leistungen kann kein schlüssiges Konzept für die 200 km/h Maßnahmen entwickelt werden, was dazu führen würde, dass der Hauptauftrag von GRE nicht erfüllt werden kann. Die neuen Planungsleistungen werden auf denselben Plan- und Ausschreibungsunterlagen dargestellt. Außerdem basieren die neu zu beauftragenden Planungsleistungen auf den bereits beauftragten Inhalten. Daher ist es nicht möglich, die Arbeiten an ein weiteres Planungsbüro zu übergeben, da die Leistungen nicht aufgeteilt werden können. Die Einarbeitung neuer Auftragnehmer sowie die Durchführung von Schnittstellen- und Grundlagenbesprechungen würden zu einem erheblichen Mehraufwand und Zeitverzögerungen führen, was erhebliche Schwierigkeiten für das Projekt verursachen würde.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH und GRE German Rail Engineering GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=b6443dc6-c491-4899-8915-7b8e6b88a7c4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bitterfeld-halle-strecke-6132-anhebung-der-streckengengeschwindigkeit-ca8ea935
