# BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau Personenbahnhof Planungsleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Zwickau am 08.05.2020 vergeben, Zuschlag an BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau Personenbahnhof Planungsleistungen
- Wo: Zwickau, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.05.2020 bis 31.12.2032
- Zuschlag an: BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 08.05.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-pbf-zwickau-co-gre-gauff-rail-engineering-gmbh-co-kg), Dresden

## Leistungsumfang

BIM Planungsleistungen Lph 1 und 2 (Grundleistungen) und optional 3, 4, 5, 6 und 7 der Sachsenmagistrale, Restleistungen, Teil Zwickau Personenbahnhof. Ausbau des Personenbahnhofs und des Abschnitts Zwickau – Lichtentanne auf eine höhere Geschwindigkeit und Neugestaltung des Spurplans mit folgenden wesentlichen Leistungen: • Erneuerung und Neubau der Verkehrsanlagen (Gleise, Tiefbau, Bahnkörper) • Neubau bzw. Erneuerung der Ingenieurbauwerke in Abhängigkeit von der Trassierung • Erneuerung der Bahnsteige 1-4 des Bahnhofs Zwickau (Sachs) Hbf • Erneuerung der Oberleitungsanlagen sowie der elektrischen Energieanlagen • Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik (einschl. Neubau ETCS) und der Telekommunikationsanlagen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: eab6a5c3-607f-4351-b1b6-c353b93bfee7

## Verlauf

- 11.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT11 Die ARGE GRE/SSF ist bisher mit Planungsleistungen im Personenbahnhof und Güterbahnhof beauftragt. Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3/4 hat sich herausgestellt, dass zusätzliche Bestandsnetzmaßnahmen im Bahnhof Zwickau im Zuge des Umbaus des Personen- und Güterbahnhofs ertüchtigt werden müssen, um einerseits für die herzustellende Umfahrung im Güterbahnhof, für Logistikzwecke sowie zur Erhaltung einer angemessenen Restleistungsfähigkeit während der Bauzeit zur Verfügung zu stehen, andererseits um einen Infratsrukturzustand zu schaffen, auf dem ESTW-Technik in Betrieb genommen werden kann. Die vorhandenen Anlagen sind dafür teilweise in einem nicht für o.g. Zwecke nutzbarem Zustand. Die Planung dieser Bestandsnetzmaßnahmen waren bisher nicht Bestandteil des Planungsauftrages gem. Grundvertrag. Mit fortgeschrittenem Projektstand wird die Planung an diesen Objekten nun erforderlich, um den ursprünglichen Auftrag gem. Aufgabenstellung zu erfüllen.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung 13 und 15: Im Falle eines Wechsel des AN würde ein enormer Mehraufwand für die Neubeauftragung, Grundlagenermittlung und Einarbeitung sowie Übernahme der bisherigen Planungen als Grundlage für die Bearbeitung durch einen neuen AN führen. Aufgrund der komplexen Schnittstellen zwischen den bereits beauftragten Planungsleistungen und den neu zu beauftragenden Leistungen entstünden erhebliche Mehraufwendungen für die iterative Zusammenführung der Planungsteile verschiedener AN zu einer gesamthaften, gewerkeübergreifenden Planung. Die Komplexität des Vorhabens und das damit einhergehende Risiko von Fehlplanungen im Schnittstellenbereich würden dazu führen, dass sich Mängelansprüche nicht mehr zweifelsfrei zuordnen ließen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und damit die Gesamtmaßnahme erheblich verzögern.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Im Falle eines Wechsel des AN würde ein enormer Mehraufwand für Neubauftragung, Grundlagenermittlung und Einarbeitung sowie Übernahme der bishrigen Planungen als Grundlage für die Bearbeitung durch einen neuen AN führen.Die Umplanung ist in der erstellten Planfeststellungsunterlagen des bisher beauftragten AN erforderlich und somit, aufgrund der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei Mängelansprüchen gegenüber des bisherigen AN nicht durch einen neuen AN durchführbar. Im Falle eines Wechsel des AN würde ein enormer Mehraufwand für die Neubauftragung, Grundlagenermittlung und Einarbeitung sowie Übernahme der bishrigen Planungen als Grundlage für die Bearbeitung durch einen neuen AN führen. Mängelansprüche ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen und auch nicht mehr gegenüber dem bisher beauftragten AN durchsetzen. Zudem wäre die Terminschine zur Einreichung der Planfeststellungsunterlage nicht haltbar. Ein zusätzlicher AN würde die Umsetzung die Gesamtmaßnahme erheblich verzögern.
- 17.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 12 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. Gradienten, Gleislagen, technische Ausrüstung, bautechnologische Umsetzung, Logistik) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung bei zwei Auftragnehmern führen würden. Im Bereich Oberleitungsanlage wäre die Schnittstelle zwischen der für die Umfahrung neu zu errichtenden Oberleitungsregelbauart Re100 als Maßnahme der Umfahrung des Baufeldes und dem Neubau der Oberleitungsanlage im Güterbahnhof schwer definierbar, da unbekannt war, ob die Umfahrung vollständig zweigleisig oder nur teilweise zweigleisig erfolgen wird. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer genehmigungsfähigen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 3/4 und somit den geplanten Baubeginn verzögern. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.
- 23.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 10 Die ARGE GRE/SSF ist bisher mit Planungsleistungen im Personenbahnhof und Güterbahnhof beauftragt. Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3/4 hat sich herausgestellt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk LST erforderlich werden, um die Aufgabenstellung vollumfänglich umzusetzen. Hintergrund sind vor allem angepasste Regelwerkssituationen zu ortsfesten Signalen im Weichenbereich bzw. erwartbaren Umbauverboten in der bestehenden LST-Technik. Daraus resultiert eine Mehrung der Stelleinheiten im ESTW-Zielzustand und in den Bauzuständen. Die Planung dieser Leistungen waren bisher nicht Bestandteil des Planungsauftrages gem. Grundvertrag. Mit fortgeschrittenem Projektstand wird die Planung an diesen Anlagen/Stelleinheiten nun erforderlich, um den ursprünglichen Auftrag gem. Aufgabenstellung zu erfüllen. 8.306.916,73.
- 11.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. Gradienten, Gleislagen, techn. Ausrüstung, bautechnologische Umsetzung, Logistik, gemeinsame BE-Flächen) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung bei 2 Auftragnehmern führen würden. Eine getrennte Planung würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer gesamtheitlich genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen und gesamtwirtschaftlichen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 6/7 und somit den geplanten Baubeginn 2027 verzögern. Da die bisher beauftragten Maßnahmen und diese zusätzlichen Maßnahmen räumlich, terminlich und bautechnologisch stark miteinander vertaktet sind, bestehen erhebliche Mehrkostenrisiken durch Nachträge des Bau-AN durch eine zusätzliche Schnittelle bei 2 Planungs-AN. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (z.B. gewerkeübergreifend im Zuge der Bautechnologie) und damit zu ständigen Wechselwirkungen in der Planung sowie bei der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe führen. Bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Mengenermittlungen, die aus der Planung hervorgehen, entstehen Schnittstellen, die zu gravierenden gegenseitigen Beeinflussungen führen könnten, wodurch die Vergabe in zeitlichen Verzug geraten könnte. Infolgedessen entstünden Zusatzkosten in nicht definierbarer Höhe sowie wäre die Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme in Gefahr. Überdies ließen sich Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.
- 19.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 - Aufgrund der komplexen Schnittstelle und der vielfältigen Rückkopplungen zwischen der vom beauftragten AN beplanten Ausbaumaßnahme Knoten Zwickau und der Planung der o.g. ESTW-Schnittstellen ist es erforderlich, die Planung in einem Haus erbringen zu lassen. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. technische Ausrüstung - insbesondere die SCI-lLS-Blockschnittstelle und BÖ-Schnittstellen), bautechnologische Umsetzung) und damit zu häufigen Fehlern an der Schittstelle in der Planung bei 2 Auftragnehmern führen würden. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer gesamtheitlich genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 3/4 und somit den geplanten Baubeginn verzögern.
- 25.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und damit zu ständigen Wechselwirkung bei 2 Auftragnehmern führen würden. Eine Trennung der Leistung würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer gesamtheitlich genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 3/4 und somit den geplanten Baubeginn 2028 verzögern. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen bei der Aufnahme des Kabeltiefbaus sowie der Ableitung des entsprechenden Umbaubedarfs ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.
- 17.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die neu zu bauenenden Oberleitungsmaste, deren Planung mit diesem Nachtrag beauftragt werden soll, befinden sich unmittelbar angrenzend an den bereits beauftragten Planungsabschnitt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. 23 - Eine Neubeauftragung der Leistung würde eine umfangreiche Einarbeitung, Grundlagenbeschaffung, Erstellung von detaillierten Begehungsprotokollen und eine umfangreiche Korrektur von Bestandsunterlagen mit nachgelagerter, ausführlicher Prüfung in mehreren Instanzen nach sich ziehen, auf die der beauftragete AN aufsetzen kann und als weitere Planungsgrundlage verwenden kann. Dies wäre zum Ausschluss von Mängelansprüchen unabdingbar, wäre jedoch erheblich zeit- und kostenintensiver und würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 24 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die zu planenenden Bauphasen für den Umbau der Gleisanlagen, deren Planung mit diesem Nachtrag beauftragt werden soll, befinden sich unmittelbar angrenzend an den bereits beauftragten Planungsabschnitt. Die Oberleitungsanlage ist durch die Querfeldbauweise im Bahnhof in allen Gleisanlagen unmittelbar mit der Oberleitungsanlage des Personenbahnhofs verbunden und kann nicht isoliert betrachtet werden. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (u.a. Gradienten, Gleislagen, Querfeldbauweise, Bautechnologische Umsetzung) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung bei 2 Auftragnehmern führenwürden. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer gesamtheitlich genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Lösung führen und den Abschluss der Leistungsphase 6/7 und somit den geplanten Baubeginn 2027 verzögern. Da die bisher beauftragten Maßnahmen und diese zusätzlichen Maßnahmen räumlich, terminlich und bautechnologisch stark miteinander vertaktet sind, bestehen erhebliche Mehrkostenrisiken durch Nachträge des Bau-AN durch eine zusätzliche Schnittstelle bei 2 Planungs-AN. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen.Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Ausschreibungsunterlage, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 25 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die Umplanung der OLA-Sachverhalte ist in den bisher erstellten Planunterlagen des bisher beauftragten AN erforderlich und somit, aufgrund der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei Mängelansprüchen gegenüber des bisherigen AN nicht durch einen neuen AN durchführbar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Die Beauftragung eines weiteren AN ist damit technisch nicht möglich. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern. 26 - Der bisher beauftragte AN, die ARGE GRE/SSF, ist bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung inkl. OLA-Planung im Bf Zwickau beauftragt. Die Umplanung der OLA-Sachverhalte ist in den bisher erstellten Planunterlagen des bisher beauftragten AN erforderlich und somit, aufgrund der Aufrechterhaltung der Gewährleistung bei Mängelansprüchen gegenüber des bisherigen AN nicht durch einen neuen AN durchführbar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen OLA-Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken und sich gegenseitig bedingen. Die Beauftragung eines weiteren AN ist damit technisch nicht möglich. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die Koordination und Abgleich der Schnittstelle der räumlich, terminlich und bautechnologisch vertakteten Planungen, da sich diese gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden. Die Grundlagen würden zudem doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Abschluss der Erstellung der Planung, den Baubeginn und damit die Gesamtmaßnahme verzögern.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE Pbf Zwickau c/o GRE - Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG erhalten.

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## Von hier aus weiter

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=27737435-2471-4c2b-a1f4-906828692a68. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planungsleistungen-sachsenmagistrale-restmassnahmen-teil-zwickau-eab6a5c3
