# BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldsbrück und Bremen Rbf - Burg

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Bremen am 21.12.2020 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldsbrück und Bremen Rbf - Burg
- Wo: Bremen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.12.2020 bis 19.09.2024
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 21.12.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: a30e517e-5341-419c-8823-94567309bae9

## Verlauf

- 12.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 36 - Sachverhalt "Bf Bremen-Sebaldsbrück ,Umtrassierung der bestehenden Abstellanlage (100er Gleise)": Um für die Einbindung des 3. Gleises in den Bestand den Eingriff in die bestehende Abstellanlage im Rbf Bremen-Sebaldsbrück zu vermeiden bzw. minimal zu halten, ist eine Umtrassierung zur Optimierung der Rangier- und Verkehrswege erforderlich. Sachverhalt "Langwedel-Bremen: Umtrassierung im Bereich EÜ "Fuß- und Radweg" km 93,802": Im Rahmen der Vorplanung hat sich ergeben, dass mit der abgestimmten Trassierung eine Erweiterung der EÜ "Fuß- und Radweg" als Stahlbeton- Rahmen und ohne Anpassung der angrenzenden Rampe nicht möglich ist. Eine Anpassung der bisherigen Planung in Form einer Dickblechbrücke und Aufweitung des Gleisabstandes ist die Folge. Im Sinne einer vollständigen und funktionsfähigen Planung ist die Umtrassierung in diesem Bereich unabdingbar
- 28.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 - Das bislang überbaute Wohnhaus kann entgegen der bisherigen Planung, welche durch den AG abgenommen wurde bestehen bleiben. Die oben aufgeführte Entwicklung macht es notwendig, die Trassierung und die Lage der Bahnsteigkanten im Bereich des Bf Baden anzupassen. Die Anpassung der Trassierung ist gegenstand der vorgelegten Mehrkostenanzeige. Der AN ist durch den Hauptvertrag bereits u.a. mit den Leistungen für die Verkehrsanlagen- und Bahnsteigplanung beauftragt. Die neuen Erkenntnisse aus der Variantenuntersuchung und dem Planungsverlauf in der Vorplanung bedingen lediglich eine Anpassung der bisherigen Planung, womit der Planungsinhalt und der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleiben.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 - Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung sind die Schallwirkungen des Projektes im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu beurteilen. Da diese, wie im Rahmen der Leistungsphase 1 ermittelt, nicht in ausreichender Form vorliegen, ist hierzu in der Leistungsphase 2 eine Messkampagne durchzuführen. Das Ergebnis dieser Messkampagne ist die Erstellung eines erschütterungstechnischen Schutzkonzeptes, welches unabdinglich für erschütterungstechnische Unstersuchungen in den folgenden Leistungsphasen ist.
- 31.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 - Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung sind die Schallwirkungen des Projektes im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu beurteilen. Da diese, wie im Rahmen der Leistungsphase 1 ermittelt, nicht in ausreichender Form vorliegen, ist hierzu in der Leistungsphase 2 eine Messkampagne durchzuführen. Das Ergebnis dieser Messkampagne ist die Erstellung eines erschütterungstechnischen Schutzkonzeptes, welches unabdinglich für erschütterungstechnische Unstersuchungen in den folgenden Leistungsphasen ist.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 0038 - Im Rahmen der Vorplanung zum Projekt HHBH, Abschnitt 4, Bremen Rbf - Bremen-Burg, wurden für die Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung am 12.02.2024 Zugzahlen übergeben und am 28.04.2024 die erstellte Schalltechnische Berechnung zzgl. potenzielle Schallschutzmaßnahmen vorgestellt. Bei Prüfung des Ergebnisses sowie der Zugzahlen ist die Unvollständigkeit der übergebenen Zugzahlen vom 12.02.2024 aufgefallen. In diesem Zusammenhang wurden am 29.04.2024 aktualisierte Zugzahlen vom Auftraggeber an den Planer übergeben. Aufgrund dieser geänderten Zugzahlen, muss die Schalltechnische Voruntersuchung überarbeitet werden. Die zusätzlichen Leistungen beinhalten vor Allem die Überarbeitung der Schalltechnischen Voruntersuchung nach Schall 03 und sind für eine vollständige Planung erforderlich
- 21.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 039 - ach Beginn der Vorplanung des Bedarfsplanprojektes Hamburg/Bremen – Hannover (HHBH), Abschnitt 4, Teilprojekt 3 (ABS Langwedel - Bremen-Sebaldsbrück), welche in der BIM-Methodik durchgeführt wird, wurde festgelegt, dass diese nach dem Vier-Augen-Prinzip von einem dritten AN qualitätszusichern ist. Dies war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht absehbar.
- 27.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ19 Im Rahmen der Grundlagenermittlung hat sich nach Übergabe der Verkehrlichen Aufgabenstellung (VAst) am 21.01.2021 und der verspäteten Freigabe der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) am 01.02.2022 herausgestellt, dass die Infrastruktur des am 21.12.2020 vergebenen Leistungsumfangs nicht ausreichend ist, um eine optimale Betriebsqualität zu erreichen. Um den Anforderungen an eine auskömmliche Infrastruktur gerecht zu werden, ist es gemäß VAst und EBWU notwendig, den Infrastrukturbereich zwischen Bremen Rbf und Bremen-Burg zu erweitern und diesen in den Planungen über alle Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Anpassung und Fortschreibung der ursprünglichen HOAI-Objektliste (20FEI44266 Anlage 2.3 "Erm. d. Vergütung Los 2) um die zusätzlichen Objekte aus der erweiterten Infrastruktur gem. EBWU liegt vor. Auf dieser Grundlage erfolgt die Anpassung der anrechenbaren Kosten und damit die Honorarfortschreibung für die Vorplanung (Lph 2).
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA024_Der bisherige AN ist bereits mit der Planung und der Komplexität des Abschnittes sowie des Bedarfsplanprojektes vertraut. Darüber hinaus ergibt sich am Bf Bremen-Burg durch die Planung der zwei zusätzlichen Bahnsteigkanten an den Gleisen 6 und 7 eine planerische Schnittstelle. Diese Schnittstelle zieht sich über alle Gewerke, sodass eine Trennung der Planung für eine funktionsfähige Realisierung kaum möglich ist. Unabhängig von den technischen Aspekten werden bei erneuter Ausschreibung und Vergabe der Planung für die sich im Zusammenhang mit dem dreigleisigen Ausbau ergebenden Bahnsteigkanten durch die Beauftragung eines anderen AN zusätzlicher Aufwand, Schnittstellen, Einarbeitungszeit und Kosten generiert. Es können keine Synergieeffekte genutzt werden.
- 01.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 027: Die Änderungen ergeben sich zum einen aus der Erweiterung der Infrastruktur zwischen Langwedel und Bremen- Sebaldsbrück gemäß VAst und EBWU zum anderen aus der Berücksichtigung des Deutschlandtaktes in der Vorplanung. Hieraus ergeben sich notwendige Anpassungen an den vorhandenen Anlagen und Bauwerken der Strecke sowie zusätzliche Anlagen und Bauwerke, die über das Leistungssoll des ursprünglich zu Grunde liegenden Vertrages hinausgehen und zum Zeitpunkt der Ausschreibung unmöglich vorausgesehen werden konnten. Die Anzahl und die Zusammenstellung der Objekte ergeben sich erst mit dem Fortschritt der Vorplanung. Z.B. konnte erst mit der Schalltechnischen Voruntersuchung die Anzahl und Lage der Schallschutzwände ermittelt werden, welche wiederum Einfluss auf die vor die EÜ zu errichtenden vorgesetzten Bauwerke haben. Originäre Planungsleistungen werden nicht durch andersartige Leistungen verändert womit der Planungsinhalt und der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleiben.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23: Der bisherige AN ist bereits mit der Planung und der Komplexität des Abschnittes sowie des Großprojektes vertraut. Bei der zusätzlichen Leistung handelt es sich um eine Kleinstmaßnahme gegenüber der im Wettbewerb vergebenen Leistung. Die technischen Schnittstellen ziehen sich über alle Gewerke, sodass eine Trennung der Planung für eine funktionsfähige Realisierung kaum möglich ist. Unabhängig von den technischen Aspekten werden bei erneuter Ausschreibung und Vergabe der Planung für die sich im Zusammenhang mit dem dreigleisigen Ausbau ergebenden Bahnsteigkanten durch die Beauftragung eines anderen AN zusätzlicher Aufwand, Schnittstellen, Einarbeitungszeit und Kosten generiert. Es können keine Synergieeffekte genutzt werden.
- 09.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 031: Die Planung des dritten Gleises aus dem Bahnprojekt HHBH ist die Grundlage und damit der Ist-Zustand für die Planung des viergleisigen Abschnitts zwischen Bremen-Mahndorf und Bremen-Sebaldsbrück. Dies bedingt eine starke technische Abhängigkeit zwischen den jeweiligen Schnittstellen in den unterschiedlichen Gewerken. Bei einer Beauftragung eines zusätzlichen AN würden diese komplexen Schnittstellen dazu führen, dass die Erstellung eines gesamthaften BIM-Modells nur mit einem großen technischen und planerischen Mehraufwand umsetzbar wäre. Darüberhinaus verhindert ein Auftragnehmerwechsel die Notwendigkeit zur Erstellung bzw. Anpassung eines BIM-Bestandsmodells, was widerum zu Kostenersparnissen führt.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 041 Im Rahmen der Grundlagenermittlung hat sich nach Erstellung, Übergabe und Freigabe der BAst vom 24.03.2021 herausgestellt, dass die Infrastruktur des am 01.06.2020 vergebenen Leistungsumfangs nicht ausreichend ist, um eine optimale Betriebsqualität zu gewährleisten. Um den Anforderungen an eine auskömmliche Infrastruktur gerecht zu werden, ist es gemäß BAst und aktualisierter EBWU notwendig, den Infrastrukturbereich zwischen Sebaldsbrück und Langwedel in größerem Umfang zu erweitern und dies in den Planungen über alle Leistungsphasen hinweg zu berücksichtigen. Hieraus ergeben sich ebenfalls notwendige Anpassungen an den vorhandenen Anlagen und Bauwerken der Strecke sowie zusätzliche Anlagen und Bauwerke, welche über das Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages hinausgehen. Zum Ausschreibungszeitpunkt war die genaue Anzahl und Zusammensetzung von Stützwänden und Durchlässen nicht bestimmbar, da diese erst im Planungsverlauf konkretisiert werden konnten. MKA 042 m Rahmen der Grundlagenermittlung hat sich nach Erstellung der betrieblichen Aufgabenstellung (BAst) vom 24.03.2021 herausgestellt, dass die Infrastruktur des am 01.06.2020 vergebenen Leistungsumfangs nicht ausreichend ist, um eine optimale Betriebsqualität zu gewährleisten. Um den Anforderungen an eine auskömmliche Infrastruktur gerecht zu werden, ist es gemäß BAst notwendig, den Infrastrukturbereich zwischen Sebaldsbrück und Langwedel in größerem Umfang zu erweitern. Zudem hat sich im Rahmen der Planung gezeigt, dass die Berücksichtigung des Deutschlandtaktes und somit eine Aktualisierung der EBWU erforderlich sind. Hieraus ergeben sich ebenfalls notwendige Anpassungen, welche über das Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages hinausgehen. Bei der MKA handelt es sich um eine Honorarfortschreibung für die in den NT12, 19, 23 und 27 enthaltenen Objekte, in der die anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenschätzung angepasst werden. MKA 043 Die genaue Höhe der anrechenbaren Kosten der durch Nachtrag 25 aufgenommenen Objekte für die Planung der Verkehrsstation Föhrenstraße konnte zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht verlässlich abgeschätzt werden. Erst durch die Kostenschätzung am Ende der Leistungsphase 2 konnten die genauen anrechenbaren Kosten ermittelt werden. Diese resultieren unmittelbar aus den konkreten Planungsergebnissen und spiegeln die tatsächlichen Anforderungen und Gegebenheiten wider. Die Fortschreibung der Kosten ist daher notwendig, um das Honorar gemäß den vertraglich vereinbarten Grundlagen korrekt zu berechnen.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 0044 Der bisherige AN ist bereits mit der Erstellung eines Erschütterungstechnischen Gutachten sowie der Ableitung potenzieller Erschütterungschutzmaßnahmen beauftragt. Eine Ausschreibung der zusätzlichen Leistung würde zum Einen zu Verzögerungen in der Hauptleistung führen und zum Anderen zusätzliche Kosten verursachen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der zusätzlichen Leistung stehen.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 045 - Der bereits beauftragte AN ist mit der Planung sowie der Komplexität des Projekts vertraut. Die zusätzliche Leistung ist im Verhältnis zur ursprünglichen Beauftragung geringfügig und steht in engem fachlichen und funktionalen Zusammenhang mit der best. Planung, sodass eine isolierte Vergabe weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich möglich ist. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Mehrkosten und Risiken verursachen, insb. durch den notw. Einarbeitungsaufwand in best. Planungen, projektspez. Randbedingungen und Abstimmungsprozesse. Die daraus resultierenden Verzögerungen und Mehrkosten wären im Verhältnis zur Zusatzleistung unverhältnismäßig. 047 - Für die 3D Visualisierung des dreigleisigen Ausbaus zwischen Langwedel und Bremen Sebaldsbrück besteht ein zusätzlicher Bedarf von acht weiteren Renderings markanter Punkte, sodass insgesamt 18 Hot Spots (10 Hot Spots usprünglich vertraglich vereinbart) erforderlich sind. Für die detaillierte Darstellung einzelner Bereiche – etwa des ZOB Achim, umliegender Gebäude sowie zusätzlicher Maßnahmen wie Bahnsteigverlängerungen und neuer Lärmschutzwände in Bremen Mahndorf und Bremen Sebaldsbrück – sind ergänzende Modellierungen notwendig. Die vollständige Abbildung aller Hot Spots gewährleistet ein qualitativ hochwertiges, umfassendes Gesamtbild. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der später erkannten Notwendigkeit eines größeren Planungsraumes nach Vorlage der VAst, BAst und EBWU. Vergleiche hierzu bspw. auch die NT09, NT10, NT13 und NT14.
- 31.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 037 Im Rahmen der Grundlagenermittlung hat sich nach Übergabe der Verkehrlichen Aufgabenstellung (VAst) (10.12.2020) sowie der Eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Untersuchung (EBWU) (01.02.2022) und der damit sich ändernden Betrieblichen Aufgabenstellung (BAst) (14.04.2022) herausgestellt, dass die Infrastruktur, wie im Hauptvertrag dargestellt, für eine optimale Betriebsqualität nicht ausreichend ist und der Infrastrukturbereich zwischen Bremen Rbf und Bremen-Burg (Großprojekt HHBH, Abschnitt 4, Teilprojekt 4) zu erweitern und in den Planungen über alle Leistungsphasen zu berücksichtigen ist.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3a3dbb4a-fca9-41f2-a8eb-d3f2b085950c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planungsleistungen-langwedel-sebaldsbrueck-und-bremen-rbf-burg-a30e517e
