# BIM-Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung; Standorte: Stendal, Erfurt, Magdeburg, Köthen, Gera

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Stendal und weitere am 02.08.2023 vergeben, Zuschlag an Vössing Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: BIM-Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung; Standorte: Stendal, Erfurt, Magdeburg, Köthen, Gera
- Wo: Stendal und weitere, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 07.08.2023 bis 31.03.2025
- Zuschlag an: Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 02.08.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Vössing Ingenieurgesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/voessing-ingenieurgesellschaft-mbh), Düsseldorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71356400-2
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71356400-technische-planungsleistungen)
- Bekanntmachungs-ID: e515ea23-b68f-44ce-a751-d9072b21921c

## Verlauf

- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 4 - Nachtrag 1
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 3 - Nachtrag 1
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 5 - Nachtrag 1
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 2 - Nachtrag 1
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Los 1 - Nachtrag 1
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglichen geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN beauftragt werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglichen geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN beauftragt werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglichen geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN beauftragt werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglichen geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN beauftragt werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglichen geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN beauftragt werden.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 01.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Stendal besteht der Bedarf einer zusätzlichen Materialuntersuchung der für den Abriss vorgesehenen Bestandsgebäude. Auf Basis der Materialuntersuchung werden entsprechende Schadstoffkataster, Schadstoffsanierungsmaßnahmen, Arbeits- und Emmisionsschutzkonzepte und Verwertungskonzepte erstellt, die für die hauptvertragliche Abrissplanung benötigt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung des Geländes. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Magdeburg besteht der Bedarf einer zusätzlichen Materialuntersuchung der für den Abriss vorgesehenen Bestandsgebäude. Auf Basis der Materialuntersuchung werden entsprechende Schadstoffkataster, Schadstoffsanierungsmaßnahmen, Arbeits- und Emmisionsschutzkonzepte und Verwertungskonzepte erstellt, die für die hauptvertragliche Abrissplanung benötigt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung des Geländes. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Köthen müssen zusätzliche gutachterliche Leistungen zur Analyse von Bodenproben in den Bereichen Radonbelastung und Altlasten beauftragt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die geologische und hydrologische Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Die zusätzliche Leistung besteht hierbei in der chemischen Analyse von Bodenproben nach EBV und Mantelverordnung sowie die Untersuchung des Bodens und der Bodenluft auf Radon. Das rechtzeitige Vorliegen von Aussagen über die Radonbelastung an den zukünftigen Standorten der Gebäude, ist unabdingbar für eine Planungsvorgaben-konforme Planung und kann entsprechend Rückwirkungen auf den Konstruktionsentwurf haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Planungsvorgaben im Laufe der Planung verändert haben. Darüber hinaus ist auch die chemische Analyse des Bodens für die Rückbau- und Bauablaufplanung notwendig und steht damit im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich-geschuldeten Leistung des AN. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da ein dritter AN zusätzliche Bodenproben/Bohrkerne entnehmen müsste. Entsprechende Synergieeffekte durch einmalige Anfahrt, einmalige Kampfmittelsondierung, etc. gehen verloren.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Erfurt müssen zusätzliche gutachterliche Leistungen zur Analyse von Bodenproben in den Bereichen Radonbelastung und Altlasten beauftragt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die geologische und hydrologische Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Die zusätzliche Leistung besteht hierbei in der chemischen Analyse von Bodenproben nach EBV und Mantelverordnung sowie die Untersuchung des Bodens und der Bodenluft auf Radon. Das rechtzeitige Vorliegen von Aussagen über die Radonbelastung an den zukünftigen Standorten der Gebäude, ist unabdingbar für eine Planungsvorgaben-konforme Planung und kann entsprechend Rückwirkungen auf den Konstruktionsentwurf haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Planungsvorgaben im Laufe der Planung verändert haben. Darüber hinaus ist auch die chemische Analyse des Bodens für die Rückbau- und Bauablaufplanung notwendig und steht damit im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich-geschuldeten Leistung des AN. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da ein dritter AN zusätzliche Bodenproben/Bohrkerne entnehmen müsste. Entsprechende Synergieeffekte durch einmalige Anfahrt, einmalige Kampfmittelsondierung, etc. gehen verloren.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Erfurt besteht der Bedarf einer zusätzlichen Materialuntersuchung der für den Abriss vorgesehenen Bestandsgebäude. Auf Basis der Materialuntersuchung werden entsprechende Schadstoffkataster, Schadstoffsanierungsmaßnahmen, Arbeits- und Emmisionsschutzkonzepte und Verwertungskonzepte erstellt, die für die hauptvertragliche Abrissplanung benötigt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung des Geländes. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Gera müssen zusätzliche gutachterliche Leistungen zur Analyse von Bodenproben in den Bereichen Radonbelastung und Altlasten beauftragt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die geologische und hydrologische Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Die zusätzliche Leistung besteht hierbei in der chemischen Analyse von Bodenproben nach EBV und Mantelverordnung sowie die Untersuchung des Bodens und der Bodenluft auf Radon. Das rechtzeitige Vorliegen von Aussagen über die Radonbelastung an den zukünftigen Standorten der Gebäude, ist unabdingbar für eine Planungsvorgaben-konforme Planung und kann entsprechend Rückwirkungen auf den Konstruktionsentwurf haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Planungsvorgaben im Laufe der Planung verändert haben. Darüber hinaus ist auch die chemische Analyse des Bodens für die Rückbau- und Bauablaufplanung notwendig und steht damit im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich-geschuldeten Leistung des AN. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da ein dritter AN zusätzliche Bodenproben/Bohrkerne entnehmen müsste. Entsprechende Synergieeffekte durch einmalige Anfahrt, einmalige Kampfmittelsondierung, etc. gehen verloren.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Stendal müssen zusätzliche gutachterliche Leistungen zur Analyse von Bodenproben in den Bereichen Radonbelastung und Altlasten beauftragt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die geologische und hydrologische Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Die zusätzliche Leistung besteht hierbei in der chemischen Analyse von Bodenproben nach EBV und Mantelverordnung sowie die Untersuchung des Bodens und der Bodenluft auf Radon. Das rechtzeitige Vorliegen von Aussagen über die Radonbelastung an den zukünftigen Standorten der Gebäude, ist unabdingbar für eine Planungsvorgaben-konforme Planung und kann entsprechend Rückwirkungen auf den Konstruktionsentwurf haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Planungsvorgaben im Laufe der Planung verändert haben. Darüber hinaus ist auch die chemische Analyse des Bodens für die Rückbau- und Bauablaufplanung notwendig und steht damit im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich-geschuldeten Leistung des AN. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da ein dritter AN zusätzliche Bodenproben/Bohrkerne entnehmen müsste. Entsprechende Synergieeffekte durch einmalige Anfahrt, einmalige Kampfmittelsondierung, etc. gehen verloren.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Gera besteht der Bedarf einer zusätzlichen Materialuntersuchung der für den Abriss vorgesehenen Bestandsgebäude. Auf Basis der Materialuntersuchung werden entsprechende Schadstoffkataster, Schadstoffsanierungsmaßnahmen, Arbeits- und Emmisionsschutzkonzepte und Verwertungskonzepte erstellt, die für die hauptvertragliche Abrissplanung benötigt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung des Geländes. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Da keine Bestandspläne für die Altgebäude verfügbar sind bzw. existieren, ist die zusätzliche Leistung notwendig, um das vertragliche Leistungssoll der Abrissplanung erbringen zu können. Die Beauftragung dieses NTs ist zwingend erforderlich, um die Hauptvertragsleistung ordnungsgemäß ausführen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die HV-Leistungen und somit den Projekterfolg massiv gefährden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren die Zusatzleistungen für das Projekt nicht erkennbar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des werksvertraglichen Erfolgs bezüglich der Planung von Bürogebäuden (BSO) und Rechenzentren (TSO) zur betrieblichen Steuerung am Standort Magdeburg müssen zusätzliche gutachterliche Leistungen zur Analyse von Bodenproben in den Bereichen Radonbelastung und Altlasten beauftragt werden. Die bisherige Planungsleistung umfasst dabei die Objektplanung der Verkehrsanlagen, des Gebäudes, des Tragwerks, der thermischen Bauphysik, der technischen Ausrüstung sowie die geologische und hydrologische Baugrundbeurteilung und die planungsbegleitende Vermessung. Darüber hinaus wurde die Option der Abrissplanung von Bestandsbauten an den einzelnen Standorten beim AN beauftragt. Die zusätzliche Leistung besteht hierbei in der chemischen Analyse von Bodenproben nach EBV und Mantelverordnung sowie die Untersuchung des Bodens und der Bodenluft auf Radon. Das rechtzeitige Vorliegen von Aussagen über die Radonbelastung an den zukünftigen Standorten der Gebäude, ist unabdingbar für eine Planungsvorgaben-konforme Planung und kann entsprechend Rückwirkungen auf den Konstruktionsentwurf haben. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Planungsvorgaben im Laufe der Planung verändert haben. Darüber hinaus ist auch die chemische Analyse des Bodens für die Rückbau- und Bauablaufplanung notwendig und steht damit im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich-geschuldeten Leistung des AN. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da ein dritter AN zusätzliche Bodenproben/Bohrkerne entnehmen müsste. Entsprechende Synergieeffekte durch einmalige Anfahrt, einmalige Kampfmittelsondierung, etc. gehen verloren.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Errichtung von Bedienstandorten (BSO) sowie von Rechenzentren (TSO) ist gemäß EBA-Regelliste Ziffer 2.3.1 als Einzelmaßnahme iSd § 18 Abs. 1a AEG planrechtsfrei. Infolgedessen wurden einzelne Vorleistungen, u.a. im Bereich Umwelt gemäß landesrechtlicher Vorgaben erstellt, um das Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange herzustellen. Im weiteren Verlauf der Planung wurde festgestellt, dass weitere Abhängigkeiten im Bereich der Außenanlage der zukünftigen BSO und TSO Stendal bestehen, die ein reguläres Planrechtsverfahren gem. §18 Abs. 1 AEG erfordern. In Folgedessen ist eine Überarbeitung der Planungsleistung gemäß EBA-Richtlinien notwendig. Die Planungskontinuität, vorhandenes Know-how und bereits vorliegende Planungsplanungen machen einen Wechsel technisch und wirtschaftlich unzumutbar. Eine Neuvergabe würde zu erheblichen Kosten- und Zeitverlusten führen.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Errichtung von Bedienstandorten (BSO) ist gemäß EBA-Regelliste Ziffer 2.3.1 als Einzelmaßnahme iSd § 18 Abs. 1a AEG planrechtsfrei. In Folgedessen wurden einzelne Vorleistungen, u.a. im Bereich Umwelt gemäß landesrechtlicher Vorgaben erstellt, um das Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange herzustellen. Im weiteren Verlauf der Planung wurde festgestellt, dass weitere Abhängigkeiten im Bereich der Außenanlage des zukünftigen BSO Köthen bestehen, die ein reguläres Planrechtsverfahren gem. §18 Abs. 1 AEG erfordern. In Folgedessen ist eine Überarbeitung der Planungsleistung gemäß EBA Richtlinien notwendig.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Da die Schächte an den Standorten zum Zeitpunkt der Hauptvermessung nicht zugänglich waren und somit nicht erfasst werden konnten, ist die zusätzliche Leistung zur Erstellung eines vollständigen Schachtkatasters zwingend notwendig. Gleiches gilt für die ergänzenden Vermessungen der Zufahrten und Straßenräume, die erst im weiteren Planungsfortschritt erforderlich wurden. Die Beauftragung dieses Nachtrags ist erforderlich, um das vertragliche Leistungssoll ordnungsgemäß und vollständig erfüllen zu können. Eine Nichtbeauftragung würde die Hauptvertragsleistungen und damit den Projekterfolg erheblich gefährden, da wesentliche Planungsgrundlagen fehlen würden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren diese Zusatzleistungen nicht erkennbar und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 8-Das rechtzeitige Vorliegen einer Umweltfachplanung und der entsprechenden Gutachten für die Berücksichtigung im Rahmen der beauftragten Planung, insbesondere der Genehmigungsplanung, steht im direkten Zusammenhang mit der werkvertraglich geschuldeten Leistung des AN. Entsprechende Inputparameter für die Erbringung der zusätzlichen Leistung können hierbei nur vom AN zur Verfügung gestellt werden, u.a. aktuelle Lagepläne der Verkehrsanlage, Grundrisse der Gebäude und technische Parameter der geplanten Anlagen. Es besteht ein erhebliches terminliches Risiko, sollte die zusätzliche Leistung nicht direkt über den AN

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Vössing Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Bauüberwachung Erweiterung ESTW Eidelstedt, 2. Ausschreibung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauueberwachung-erweiterung-estw-eidelstedt-2-ausschreibung-e7180937) · Zuschlag 31.08.2023 an EDB Eisenbahndienstleistungen - und Bahntechnik GmbH
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- [Knoten München Westkopf Pasing, Projektsteuerungsleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/knoten-muenchen-westkopf-pasing-projektsteuerungsleistungen-17b54a11) · Zuschlag 08.04.2022 an Nickol & Partner AG
- [ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-leipzig-chemnitz-abschnitt-geithain-chemnitz-gesamtgewerkeplanung-5807e535) · Zuschlag 31.01.2022 an BIEGE ABS Leipzig-Chemnitz c/o GRE German Rail Engineering GmbH
- [Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd bis Hürth-Kalscheuren; BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausbau-knoten-koeln-westspange-ueberwerfungsbauwerke-huerth-2eb6929b) · Zuschlag 13.11.2020 an Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
- [ABS/NBS K/B StA 9 Leistungen nach Baustellenverordnung, SiGeKo](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-kb-sta-9-leistungen-nach-baustellenverordnung-sigeko-7bc2c67c) · Zuschlag 11.03.2019 an INROS LACKNER SE

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Stendal](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/ingenieurleistungen/sachsen-anhalt/landkreis-stendal): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Stendal](https://vergabeweiser.de/region/sachsen-anhalt/landkreis-stendal): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7bf8a631-dbdf-47ca-bdaf-6db516b6e87f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-von-buerogebaeuden-bso-und-rechenzentren-tso-zur-e515ea23
