# BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hannover am 02.06.2022 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: BIM Planung Neubau Hannover Hbf, Gl 15 und 16
- Wo: Hannover, Region Hannover, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.05.2022 bis 31.12.2030
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 02.06.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 80e688de-ad03-4e7c-be6f-e8f52664b36b

## Verlauf

- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 - Der AN ist gem. des o. g. Vertrages mit der Neutrassierung u.a. des östlichen Gleisvorfeldes und der damit einhergehenden Anpassung der EEA beauftragt. Um die vollumfängliche Planung der EEA zu realisieren wird eine Stüztwand als Ingenieurbauwerk benötigt. Insofern hat der AN ein einheitliches Planungssoll zu erfüllen. Daher ergebend sich weitere technische Abhängigkeiten zu den Gewerken Oberleitung, Trassierung, Gleisanlagen, LST und dem geänderten Ingenieurbauwerk. Der AN ist gem. des o.g. Vertrages mit der Planung einer zweiten Reisendenquerung beauftragt. Nach Beschluss des BMDV ist eien weitere Varainte zu beplanen. DIes erweiter das vertraglich geschuldete Leistungssoll. Darüber hinaus hat die Planung einer zweiten Personenquerung in Form eine Überführung weitere technische Schnittstellen zu anderen Ingenieurbauwerken u.a. den Bahnsteigen oder Gleisbrücken, sowie den anderen Gewerken
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 25 - Der AN ist gem. des o.g. Vertrages i.V.m. NT 14 mit der Planung eines DSTWs beauftragt. Aus technischer Sicht ist es nicht möglich die Planung eins DSTWs und der dazugehörigen Komponenten zu trennen. Zudem ist der AN mit der gesamthaften Planung der Verkehrsstation Hannover Hbf. und der umliegenden Bereiche betraut. Durch die darausresultierenden Schnittstellen ist ein Wechsel des An mit erheblichen Mehraufwendugen sowie zeitlichen Verzögerungen verbunden die ein voransschreiten der Planung erheblich behindern.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 26: Der AN ist gem. des o.g. Vertrages mit der Erstellung eines Nutzungs- und Logistikkonzeptes beauftragt. Aufgrund erheblicher Bedenken zu den bisher geplanten Varianten ist in Absprache mit dem EBA eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, um zu untersuchen, ob eine Ver- und Entsorgung des Bahnhofs über einen unterirdischen Bereich zur Auflösung der Konflikpunkte führen kann. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Teil der Vorplanung, entsprechnd ist die geforderte Untersuchung eine Erweiterung des geschuldeten Werkerfolges. Bedingt durch die erheblichen Schnittstellen zu anderen Gewerken der Planung, könnte eine Vergabe an einen weiteren AN zu erheblichen Planungsschwierigkeiten und Verzögerungen führen.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT28: Der Auftragnehmer ist gem. den o.g. Vertrages mit der Planung einer zweiten Personenquerung beauftragt. Da im Zuge der zusätzlichen Leistung eine weitere Variante bzw. eine Abwandlung einer schon bestehenden Variante erfolgt, handelt es sich um ein einheitliches Planungssoll. Darüber hinaus wurden aufgrund der vertraglichen Verpflichtung des Auftragnehmers ein Teil der Planungsleistungen schon erbracht. Anstelle der Aufzüge der Variante 2c werden nun Fahrtreppen als Zugänge zu den Bahnsteigen an der östlichen Seite der Lister Meile geplant. NT29: Der Auftragnehmer ist gem. des o.g. Vertrages mit einer gewerkeübergreifende Planung für das Projekt Neubau Gl 15/16 im Hbf Hannover beauftragt. Diese umfasst u.a. u.a. die umfangreichen Trassierungen im Ost- und Westkopf des Bahnhofes, die notwendigen Planungen der Bahnsteige, konstruktiven Bauwerke und sämtliche Ausrüstungsgewerke. Aufgrund der vielfältigen Schnittstellen untereinander und der Abhängigkeit zu anderen Drittprojekten sowie zusätzlich der Tatsache, dass es sich hier um ein BIM-Projekt handelt, ist es aus technischer Sicht nicht möglich, einen weiteren AN für die Planung zu binden. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen zwischen den Gewerken und des hohen Komplexitätsgrades entstehen durch einen zusätzlichen Auftragnehmer erhebliche Aufwände für die Sichtung / Bestandsaufnahme sowie eine zusätzliche komplizierte Schaffung zusätzlicher Schnittstellen bei allen Gewerkeplanungen, die zusätzlich zu koordinieren und zu prüfen sind. Dadurch würden unverhältnismäßig hohe Kosten und ein nicht bewertbarer zeitlicher Verzug bei der Abgabe des Vorplanungsheftes entstehen.
- 08.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT27: Der AN ist mit o.g. Vertrag damit beauftragt eine Gewerkeübergreifende Planung für den Hauptbahnhof Hannover zu erstellen. Dies beinhaltet auch die Planung eines DSTWs, da die umfangreichen Änderungen im Spurplan nicht im bestehenden ESTW realisiert werden können. Für das Stellwerk Ahlem besteht ein Umbauverbot, sodass das Stellwerk Ahlem nicht ohne Anpassung in das DSTW eingegliedert werden kann. Folglich ist ein Ersatzneubau erforderlich um das DSTW in Gänze zu realisieren. Dieser ist mit dem vorliegend Nachtrag zu beplanen NT30: Der AN ist gem. des o.g. Vertrages mit einer gewerkeübergreifenden Planung beauftragt. Die Planung umfasst auch ein Nutzungs- und Logistikkonzept (NLK), da aufgrund der umfangreichen Eingriffe in die Verkehrsstation die heutigen Nutzungen und Belieferungsflächen nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind. Durch den Neubau des Bahnsteiges und der zwei Gleise wird im Nordwesten der Lister Meille ein heute bestehender Entsorgungspunkt überbaut. Aufgrund von technischen Spezifikationen und den Einwänden einiger Stakeholder ist eine Nutzung des derzeitigen Entsorgungspunktes nicht mehr möglich bzw. die bisher untersuchten Varianten, z.B. die Entsorgung über den ZOB Hannover durchzuführen, nicht umsetzbar. Daher wurde folgende Idee eingebracht. Der anfallenden Müll wird mittels Fördersystem von der nordwestlichen Seite der Lister Meile auf die nordöstliche Seite transportiert, da auf der nordöstlichen Seite der Lister Meile heute ebenfalls ein Entsorgungspunkt ist. Dieser soll im Endzustand unter das neue Bauwerk hervorgezogen werden und weiterhin für die Entsorgung genutzt werden. Ziel des Nachtrages ist es mithilfe eines qualifizierten Nachunternehmers für den Anlagenbau die Machbarkeit für das Fördersystem zu untersuchen, wobei die spezifische Förderanlage durch den Nachunternehmer zugeliefert wird. Die Planung der Integration der Förderanlage in die Bauwerke erfolgt durch die E&C. Zusammenfassend handelt es sich um eine zusätzliche Untersuchung zum NLK, das wiederum Teil der werksvertraglich geschuldeten Leistung ist. Entsprechend erweitert der Nachtrag den werksvertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Aufgrund der hohen technischen Abhängigkeit zum Gewerk konstruktiver Ingenieurbau und der komplexen Rahmenbedingungen bzgl. der Entsorgungsmöglichkeiten am HBF Hannover ergeben sich Schnittstellen, die ein einheitliches Planungsergebnis gefährden können, sofern die Integration der Förderanlage in die Bauwerke durch ein anders Planungbüro erfolgen soll. Zusätzlich würden sowohl die Vergabe der Leistung als auch die notwendigen Einarbeitungen eines weiteren ANs die Abgabe der Vorplanung gefährden. Dies wiederum würde den Wechsel in die weiteren Leistungsphasen erheblich verzögern. Zusätzlich besteht das Risiko, dass im Falle eines Planungsfehlers die Haftung bzw. die Gewährleistung nicht vollständig klar ist und somit weitere Kosten zur Klärung der Haftung aufzuwenden wären
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT32: Der Auftragnehmer ist im o.g. Vertrag mit der gewerkeübergreifenden Planung zur Erweiterung des Hauptbahnhofes Hannover beauftragt. Die Planung erfolgt unter Zuhilfenahme der BIM-Methodik. Vertraglich vorgesehen ist die Ableitung von 2D-Plänen erst zur Vollständigen Übergabe des Vorplanungsheftes an das EBA zum Ende der Planungsleitungen. Für die Qualitätskontrolle sollte die Planung anhand der Modelle geprüft werden. Die intern beauftragte Qualitätskontrolle kann aus Kapazitätsgründen und mangels Erfahrung die Planung nicht am Modell prüfen. Daher sind für die Qualitätsprüfung entsprechende 2D-Pläne durch den Planer zu erstellen. Die Pläne werden aus den entsprechenden BIM-Modellen für die KIB-Bauwerke gem. dem aktuellen Planungsstand abgeleitet. Daher ist es für einen anderen AN äußerst schwierig hier Pläne für die Qualitätsprüfung zu erstellen. Dies ist gem. der vertraglichen Bedingungen gesondert zu vergüten. Ein neuer AN müsste sich aber, um die notwendigen Pläne erstellen zu können, erst in die umfangreiche und komplexe Planung einarbeiten, um auch z.B. Schnitte und Ansichten für die Qualitätsprüfungen festlegen zu können. Zudem wurde das auch zeitlich einen erheblichen Mehraufwand darstellen, der die geplante Terminschiene überschreiten würde. Dies wiederum gefährdet die Abgabe des VP-Heftes. // NT34: Die BIM-Koordination ist integraler Bestandteil der BIM-Methodik und kann daher nicht durch einen Dritten durchgeführt werden. Die BIM-Koordination bildet die Schnittstelle zwischen den einzelnen Planerteams und dem Projekt, sodass eine weitere Schnittstelle durch einen zusätzlichen BIM-Koordinator nicht wirtschaftlich ist. Weiterhin würde die Vergabe an einen weiteren Dritten dazu führen, dass nicht eindeutig ist wer für den Mangel verantwortlich ist. 9973176,91Die notwendigen Aufwände für die Einarbeitung in das Projekt würden die Kosten für die zusätzliche Leistung bei weitem übersteigen. Zudem würde die zeitliche Verzögerung durch die Einarbeitung die Abgabe der Vorplanung verzögern und zu einem späteren Baubeginn führen. Weiterhin führt dies zu Problem in der Durchsetzung etwaiger Mängelansprüche, da die Verantwortung für die Mängel nicht mehr eindeutig zuordenbar wäre.
- 08.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist beauftragt eine einheitliche Trassierung zu erstellen, dies beinhaltet ebenso die potenzielle neue S-Bahn-Linie. Aufgrund der engen Verflechtung der beiden Maßnahme ist es für einen weiteren AN schwierig eine hier eine sachgerechte Trennung in den Kosten zu erarbeiten. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Zusatzkosten, aufgrund der notwendigen Einarbeitung und Sichtung der Unterlagen, führen. Sodass hier keine wirtschaftlichen Angebote möglich sind. Zudem ist es aufgrund der begrenzten Marktkapazitäten schwierig in einem überschaubaren zeitlichen Umfang einen An am Markt zu finden.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 - Bedingt durch den Zusammenhang zwischen der Planung der Verkehrsanlagen und der Weichenheizung ist ein trennen der Planungsleitungen aus technischen Gesichtspunkten kaum möglich. So ergeben sich neben den direkten Schnittstellen zwischen Weichen und Weichenheizstation auch weitere Abhängigkeiten. Die Planung der EWHA 26 z.B. auch die Stromversogung, diese wir ganzheitlich durch den beauftragten AN im Kontext zuum Gesamtprojekt erbracht. Aufgrund der Vielzahl an Schnittstellen zwischen den Gewerken und des hohen Komplexitätsgrades des Projektes entstehen durch einen zusätzlichen Auftragnehmer erhebliche Aufwände für die Sichtung / Bestandsaufnahme der Unterlagen. Zudem handelt es sich im Vergleich zu Gesamtauftrag um eine sehr kleine Planungsleitung, sodass hier die Gefahr besteht keine wirtschaftlichen Angebote zu erhlaten insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation. Damit wurde ein zusätzlicher An zu unverhältnismäßigen Kosten führen.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 36 Aufgrund der schon geleisteten Vorarbeit zum Bauphasenkonzept, sowie der komplexen Verzahnung der Gewerke ist es aus technischer Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen, sofern hierfuer ein weiterer AN gebunden wird. Um ein belastbares Ergebnis für die MBS zu erhalten sind umfangreiche Projektkenntnisse notwendig. Insbesondere um die Abhängigkeiten der einzelnen möglichen Baustufen zu prüfen. Da die Ergebnisse der MBS Teil der mitzuzeichnenden Vorplanung sein soll und der Mitzeichungslauf am 19.12.2025 startet, ist kein dritter AN in der Lage in der kürze der Zeit belastbare Ergebnisse zu liefern. Hierfür wären erheblichen Einarbeitungen in das Projekt notwendig, die keine wirtschaftliche Bearbeitung der Leistung ermöglichen. Folglich wären die anvisierten Kosten für die Machbarkeitsstudie um ein vielfaches höher.
- 11.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 Die Heatmapanalyse ist ein spezielles Verfahren, dass nicht jedes Ingenieurbüro leisten kann. Zudem liegen dem o.g. AN sowohl die Bestandsmodelle als auch die Punktwolken schon vor. Sofern Abweichungen in den Bestandsmodellen vorliegen, ist zusätzlich zu prüfen inwieweit eine Auswirkung auf die Planungsmodelle gegeben ist. Eventuell sind Planungsmodelle in den Bereichen der Abweichungen zu korrigieren, was wiederum zur Leistung des o.g. AN gehört. Entsprechend gibt es eine technische Abhänigkeit zwischen den Punktwolken, den Bestandsmodellen und den Planungsmodellen, die wiederum zur Werkvertraglichen Leistung des beauftragten AN gehören. Die Beauftragung der Heatmapanalyse ist zeitkritisch, da eventuelle Mängelgewährleitungsrechte gegenüber dem AN, welcher die ursprüngliche Punktwolke und Bestandsmodelle geliefert hat, gewahrt werden müssen. Hintergrund ist, dass die Gewährleitungsfrist schon läuft und etwaige Durchsetzung von Mängel sehr zeitintensiv sind. Daher ist es unerlässlich zeitnah mit der Prüfung zu starten. Weiterhin handelt es sich um ein spezielles Verfahren, welches nicht durch jedes belibiges Ingenieurbüro erbracht werden kann, sodass hier die Gefahr bestehen könnte nicht Aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten die in dem zeitkritischen Kontext, weitere Verzögerungen brächten. Daher ist aus Projektsicht eine wettbewerblichhe Vergabe mit hohen Risiken behaftet. Entsprechend ist die Leistung nach Auffassung des Projektes als Nachtrag zu vergeben.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a85e8402-565c-4896-aea7-35a40437bf59. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-neubau-hannover-hbf-gl-15-und-16-80e688de
