# BIM-Planung Elektrifizierung Ostkorridor Süd Abschnitt Marktredwitz-Regensburg Lph 1-2, optional Lph 3-6

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Nürnberg am 29.03.2021 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: BIM-Planung Elektrifizierung Ostkorridor Süd Abschnitt Marktredwitz-Regensburg Lph 1-2, optional Lph 3-6
- Wo: Nürnberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.04.2021 bis 21.02.2025
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 29.03.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Planungsleistungen mit BIM für Elektrifizierung des Ostkorridors Süd Strecke Hof-Regensburg Abschnitt Marktredwitz-Regensburg inkl. Planung kapazitätssteigernde Maßnahmen zur Fahrbarkeit der Zugzahlenprognose 2030 für folgende Gewerke/Themenkomplexe: - Objektplanung Verkehrsanlagen - Fachplanung technische Streckenausrüstung (Oberleitung, 50 Hz, LST) - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Tragwerksplanung - Planung Anlagen DB Station & Service - Umwelt - Planung OSE-Anlagen (inkl. Anteil DB Energie) - Gebäudeplanung regionale Betriebssteuerzentrale

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: e8f25073-d544-4dfe-9460-281ec274ca35

## Verlauf

- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Projekt EMR verfolgt das Ziel der Realisierung eines leistungs-starken Güterverkehrskorridors. Mit Realisierung der Elektrifizierung werden im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zugzahlen prognostiziert. Zur Abwicklung des Güterverkehrs, ist im Abschnitt Schwandorf-Irrenlohe ein drittes Streckengleis notwendig (vorbehaltlich Bestätigung durch EBWU). Der bereits gebundene Auftragnehmer plant bereits in allen Gewerke für die bestehende 2-gleisige Strecke. Er verfügt bereits über umfangreiche Kenntnisse zu den örtlichen Gegebenheiten. Außerdem ergeben sich wirtschaftliche Vorteile bei Beibehaltung des bestehenden AN. Bei bereits beauftragter 2-gleisigkeit werden alle Bestandsbauwerke untersucht und u.a. der Neubau beplant. Diese bereits vorliegenden Planungen führen zu Synergien bei der Planung für die 3-gleisigkeit.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch diese Abstimmung, welche nach Planungsauftragserteilung durchgeführt wurde, sind teils bereits erstellte Brückenneubauplanungen durch den AN durchgeführt worden. Diese beschränken sich i.d.R. auf gewisse Leistungsanteile der übertragenen Leistung. So ist nicht bei jedem Objekt die volle Leistung erbracht. Dadurch, dass die Abstimmung erst nach Auftragserteilung erstellt wurde, konnte der AG diese nicht vorhersehen und diese trotz Sorgfalt nicht berücksichtigen. Die Planung von reinen Neubauvarianten wurde somit durch weitere bisher nicht im Auftrag enthaltene Varianten erweitert.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da der AG mit einem Erfolg bei der geplanten BIM-Vermessungsausschreibung gerechnet hat, konnte die Nicht-Vergabe dieser Ausschreibung nicht vorhergesehen werden. Weiter musste aufgrund der geplanten Projekt-Zeitschiene eine Alternative geschaffen werden, was der konvnetionellen Planung entspricht. Somit konnten diese Umstände entsprechend bei der Ausschreibung der Planungsleistung nicht berücksichtigt werden. Deshalb stellt das Abzeichnen der alten analogen Bestandspläne für gewisse Brückenbauwerke eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistung dar.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planung EMR wurde mit einer Aufgabenstellung zur reinen Elektrifizierung ohne Maßnahmen am Gleiskörper vergeben. Im Laufe der Vorplanung wurde mit dem EIsenbahn-Bundesamt vereinbart, dass in Streckenabschnitten, die nicht von einer projektbedingten Trassierungsänderung betroffen sind, ein fiktiver Regelquerschnitt beplant werden darf. Die Gleislage selbst bleibt in IST-Lage bestehen, jedoch können Einbauten wie Kabelführungsanlagen, Lärmschutzwände oder Oberleitungsmaste auf den Regelquerschnitt ausgerichtet werden (Planungsbegleitung EMR vom 10.01.2023). Vor diesem HIntergrund wurde es notwendig, dass Planungsleistungen der freien Strecke im Abschnitt Nabburg - Wernberg erbracht werden müssen.
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ03 Hintergrund: Durch das Aufsteigen des Deutschlandtaks (D-Takt) in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 wurde die Umsetzung dessen als wirtschaftlich eingeordnet. Im Rahmen des Vorhabens Ostkorridor Süd, insb. des Projekts Elektrifizierung Marktredwitz-Regensburg (EMR) haben sich hierdurch wesentliche Planungsprämissen und -parameter geändert. So ist im Fernverkehr eine Zielfahrzeit zwischen verschiedenen Knotenbahnhöfen im D-Takt vorgesehen. Dabei wurde mit dem EBA und dem BDMV die Umsetzung des D-Taktes im Projekt EMR als Zielvorgabe festgehalten. Begründung: Für das Projekt EMR müssen aus diesem Grund Trassierungen angepasst und Geschwindigkeiten angehoben werden, da die Fahrzeitreduzierung auf der Bestandsstrecke aufgrund der Topographie nicht möglich ist. Diese Trassierungsmöglichkeiten zur Fahrzeitreduzierung bedeuten einen erhöhten Aufwand bei der Faunistischen Planungsraumanalyse, da zusätzliche Gebiete betroffen sind und zusätzliche Kartierungen erforderlich sind
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ20 Das Projekt Elektrifizierung Marktredwitz-Regensburg verfolgt das Ziel der Realisierung eines leistungsstarken Güterverkehrskorridors. Mit Realisierung der Elektrifizierung werden im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zugzahlen prognostiziert. Des Weiteren wird die Beseitigung von der Stadt Nabburg gefordert. Zur Sicherstellung der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs am heutigen Bahnübergang wird die Beseitigung des Bahnübergangs Ledermühlweg (km59,326-5860) im Rahmen des Elektrifizierungsprojekt angestrebt. Es besteht damit eine Verbindung zwischen der Realisierung dieser Einzelmaßnahme und des Gesamterfolgs der Elektrifizierungsprojekts.
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ29 Das Projekt EMR verfolgt das Ziel der Realisierung eines leistungs-starken Güterverkehrskorridors. Mit Realisierung der Elektrifizierung werden im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zugzahlen prognostiziert. Zur Abwicklung des Güterverkehrs, ist im Abschnitt Schwandorf-Irrenlohe ein drittes Streckengleis notwendig (vorbehaltlich Bestätigung durch EBWU). Der bereits gebundene Auftragnehmer plant bereits in allen Gewerke für die bestehnde 2-gleisige Strecke. Er verfügt bereits über umfangreiche Kenntnisse zu den örtlichen Gebenheiten. Außerdem ergeben sich wirtschaftliche Vorteile bei Beibehaltung des bestehnden AN. Bei bereits beauftragter 2-gleisigkeit werden alle Bestandsbauwerke untersucht und u.a. der Neubau beplant. Diese bereits vorliegenden Planungen führen zu Synergien bei der Planung für die 3-gleisigkeit.
- 20.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ06 Das Projekt Elektrifizierung Marktredwitz-Regensburg baut die heutige zweigleisige Bestandsstrecke aus und elektrifiziert diese um zukünftige Verkehre zu ermöglichen. Aus diesem Grund verfolgt das Projekt ein Fahrzeitziel zwischen Marktredwitz und Regensburg. Im Jahr 2022 wurde das Fahrzeitziel des Deutschlandtaktes Projektbestandteil. Es wurde notwendig infrastrukturelle Maßnahmen zur Erreichung des D-Taktes zu untersuchen.
- 20.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ07 Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, wurde die Projektgrenze in Abstimmung mit dem tangierenden Großprojekt MARO auf km 1,180 verschoben. Dies ist eine Erweiterung um 420 m. Der im Abschnitt vertraglich gebundene AN ist bereits mit der Planung der Vertragsobjekte gemäß Hauptvertrag beauftragt. Die nachtragsgegenständlichen Leistungen zur Oberleitungsanlage ist damit eng verzahnt und stehen in direkter Korrelation zueinander und bauen aufeinander auf. Eine Abgrenzung der bereits erbrachten Leistung im Laufe der Planung zur OLA und die neue Planungsvorgabe zur Erweiterung der OLA-Planung ist nicht möglich. Der Gesamtcharakter der bisherigen Beauftragung wird nicht verändert. Die beauftragung eines zusätzlicher AN an der Planungsschnittelle zum Großprojket MARO und zur Bestandsplanung des bisher beauftragten AN hätte erhebliche Mehrkostesn zur Folge.
- 20.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ05 Im Planungsabschnitt 33, der den Betriebsbahnhof „Wutzlhofen“ (Bahn-km 5,988-9,628) umfasst, ist gemäß Auftrag ein außenliegendes Überholgleis vorgesehen. Aufgrund betrieblicher Nachteile welch,dieses Konzepts wurde eine zusätzliche Machbarkeitsuntersuchung für ein mittig liegendes Überholgleis erforderlich. Angesichts der bereits erbrachten Planungsleistung des Auftragnehmers für die LST, des KIB und der Trassierung am Betriebsbahnhof Walhallastraße und der engen Verbindung dieser Leistungen zur geplanten mittig liegenden Überholung, haben wir uns gegen einen Auftragnehmerwechsel entschieden. Die enge Verzahnung beider Planungsleistungen würde bei einem Wechsel zu einer erheblichen Verzögerung und einem erhöhten Koordinationsaufwand führen. Darüber hinaus wäre mit einer Kostensteigerung bei einer Neuausschreibung der Leistung zu rechnen. Aus diesen Gründen halten wir es für wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll, den bestehenden Auftragnehmer mit der weiteren Planung zu beauftragen
- 08.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 Das Projekt EMR verfolgt das Ziel der Realisierung eines leistungs-starken Güterverkehrskorridors. Mit Realisierung der Elektrifizierung werden im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zugzahlen prognostiziert. Der im Abschnitt vertraglich gebundene AN ist bereits mit der Planung der Vertragsobje gemäß Hauptvertrag beauftragt. Die nachtragsgegenständlichen Leistungen zur Leit-und Sicherungstechnik sind damit eng verzahnt und stehen in dierekter Korrelation zueinander und bauen aufeinander auf. Eine Abgrenzung der bereits erbrachten Leistung im laufe der Planung zur ESTW-Technik und die neue Planungsvorgabe zur Umsetzung der DSTW-Technik ist nicht möglich. Ein Wechsel des AN hätte erhebliche Zusatz- sowie Verlorene Planungskosten zur Folge.
- 08.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ17 Das Projekt EMR verfolgt das Ziel der Realisierung eines leistungs-starken Güterverkehrskorridors. Mit Realisierung der Elektrifizierung werden im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zugzahlen prognostiziert. Der im Abschnitt vertraglich gebundene AN ist bereits mit der Planung der Vertragsobje gemäß Hauptvertrag beauftragt. Die nachtragsgegenständlichen Leistungen zur Leit-und Sicherungstechnik sind damit eng verzahnt und stehen in dierekter Korrelation zueinander und bauen aufeinander auf. Eine Abgrenzung der bereits erbrachten Leistung im laufe der Planung zur ESTW-Technik und die neue Planungsvorgabe zur Umsetzung der DSTW-Technik ist nicht möglich. Ein Wechsel des AN hätte erhebliche Zusatz- sowie Verlorene Planungskosten zur Folge.
- 24.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_31 Los 1 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Regensburg und Irrenlohe auf der Strecke 5860 und 5861, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, erforderlich und sichert die fachgerechte Planung und Umsetzung der Planung im Projektabschnitt zwischen Regensburg und Irrenlohe. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu den zusätzlich notwendigen Objekten und Leistungen des vorliegenden Nachtrags. NT_33 Los 1 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Regensburg und Irrenlohe auf der Strecke 5860 und 5861, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, erforderlich und sichert die fachgerechte Planung und Umsetzung der Planung im Projektabschnitt zwischen Regensburg und Irrenlohe. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu den zusätzlich notwendigen Objekten und Leistungen des vorliegenden Nachtrags.
- 24.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_30 Los 2 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Weiden auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, der Elektrifizierung und Ausbau der Strecke, erforderlich und sichert die fachgerechte Planung und Umsetzung der Planung im Projektabschnitt zwischen Irrenlohe und Weiden. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu den zusätzlich notwendigen Objekten und Leistungen des vorliegenden Nachtrags.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ06 Hintergrund: Durch das Aufsteigen des Deutschlandtaks (D-Takt) in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 wurde die Umsetzung dessen als wirtschaftlich eingeordnet. Im Rahmen des Vorhabens Ostkorridor Süd, insb. des Projekts Elektrifizierung Marktredwitz-Regensburg (EMR) haben sich hierdurch wesentliche Planungsprämissen und -parameter geändert. So ist im Fernverkehr eine Zielfahrzeit zwischen verschiedenen Knotenbahnhöfen im D-Takt vorgesehen. Dabei wurde mit dem EBA und dem BDMV die Umsetzung des D-Taktes im Projekt EMR als Zielvorgabe festgehalten. Dadurch ergeben sich umfassende Trassierungsänderungen, wodurch Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke entlang der Trassenanpassungen angepasst oder neugeplant werden müssen. Dies konnte bei Vertragsschluss nicht erahnt werden.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ32 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Weiden auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, der Elektrifizierung und Ausbau der Strecke, erforderlich und sichert die fachgerechte Planung und Umsetzung der Planung im Projektabschnitt zwischen Irrenlohe und Weiden. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu den zusätzlich notwendigen Objekten und Leistungen des vorliegenden Nachtrags
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ11 Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Das bezieht sich insbesondere auf alle Objekte, die von der Herstellung eines Regelquerschnitts (Herstellung eines fiktiven Regelgleisabstands von 4m, der in Zukunft umsetzbar sein muss) betroffen sind und eine Umplanung/ Neuplanung zur Folge haben. Da der AN bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung des gesamten Abschnitts beauftragt ist und mit den Örtlichkeiten vertraut ist, kann nur dieser die zusätzliche Leistung in gewünschter Qualität und Zeitschiene bearbeiten. Eine externe Vergabe würde vsl. zu Mehrkosten, weiteren Schnittstellen und längerer Bearbeitungszeit führen. // LÄ16 Durch die Festlegung zur Herstellung der Barrierefreiheit bei maßgebenden Umbauten oder Neubauten gemeinsam mit dem EBA im Rahmen eines planungsbegleitenden Gesprächs gemäß BUV am 10.01.2023 wurde die Forderung nach der Barrierefreiheit auch für den Bf Wiesau bekräftigt. Gemäß Projektauftrag der DB Station&Service AG (neu DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) ist der Bf Wiesau barrierefrei auszustatten. Gemäß aktuellem Ausstattungskatalog für Verkehrsstation ist für Bahnhöfe der Kategorie 5 (Bf Wiesau) die Barrierefreiheit vorzugsweise über Aufzüge herzustellen. Im Rahmen der Vorplanung wurde die geplante Variante mit Aufzügen seitens DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, bestätigt. Dadurch ist die Planung von Aufzügen, anstatt Rampen, in der Planung zu berücksichtigen. Weiter wurde als Alternative für Wetterschutzhäuser eine Überdachung des Mittelbahnsteigs geplant / geprüft. Durch die Vorplanungsprüfung der DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, wu
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ07 Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Das bezieht sich insbesondere auf alle Objekte, die von der Herstellung eines Regelquerschnitts (Herstellung eines fiktiven Regelgleisabstands von 4m, der in Zukunft umsetzbar sein muss) betroffen sind und eine Umplanung/ Neuplanung zur Folge haben. Da der AN bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung des gesamten Abschnitts beauftragt ist und mit den Örtlichkeiten vertraut ist, kann nur dieser die zusätzliche Leistung in gewünschter Qualität und Zeitschiene bearbeiten. Eine externe Vergabe würde vsl. zu Mehrkosten, weiteren Schnittstellen und längerer Bearbeitungszeit führen.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung.Das bezieht sich auf die Objekte, die eine Gleisabsenkung als Teil der Variantenuntersuchung im Rahmen der Planung des Ingenieurbauwerks (hier Straßenüberführungen) nach sich zogen. Bei den Objekten diesen Nachtrags ist die notwendige Leistung einer Gleisabsenkung aufgrund der Komplexität als zusätzliches, separates Objekt der Verkehrsanlage zu definieren. Da der AN bereits mit der gewerkeübergreifenden Planung des gesamten Abschnitts beauftragt ist und mit den Örtlichkeiten vertraut ist, kann nur dieser die zusätzliche Leistung in gewünschter Qualität und Zeitschiene bearbeiten. Eine externe Vergabe würde vsl. zu Mehrkosten, weiteren Schnittstellen und längerer Bearbeitungszeit führen. 20 Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, stellte sich heraus, dass zu den bereits beauftragen Objekten, zusätzliche Objekte gebildet werden müssen. Die Zusätzlichen Objekte stehen im direkten räumlichen und konstruktiven Zusammenhang zur bereits beauftragten Leistung. Das FFH Gebiet "Waldnaabtal zwischen Tirschenreuth und Windischeschenbach" liegt direkt angrenzend zum Eingriffsgebiet der vertraglich geschuldeten Leistung. Daher muss im Zuge der bereits beauftragten Umweltleistung eine weitere FFH Vorprüfung hierfür durchgeführt werden. 21 Die zusätzlichen Planungsleistungen sind vom AN zu erbringen, weil der Abschnitt Weiden – Pechbrunn (Planungsgrenze Str. 5050, km 45,316) generell ein hochkomplexes Linienbauwerk darstellt, das aufgrund der Vielzahl interagierender Maßnahmen und Objekten eine ganzheitliche Betrachtung in der Planungsphase durch die jeweiligen Fachgewerke und Disziplinen, erfordert. Dies spielt insbesondere in der Umweltplanung eine maßgebliche Rolle, da die Umweltplanung gesamthaft zu betrachten ist. Dieser Zusammenhang führt dazu, dass die notwendige Nachtragsleistung in den betreffenden Streckenabschnitt untrennbar mit der vertraglich geschuldeten Leistung verbunden ist und Planungsleistungen aus Sicht des AG stets ganzheitlich zu betrachten sind. Der vom AN geschuldete Werkerfolg kann mithin aus Sicht des AG nur durch die Erbringung der nunmehr zusätzlich vorgesehenen Leistungen sichergestellt werden. 35 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Gewerken beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass die Variantenbetrachtung der Vorplanung durch eine Umweltfachliche Beurteilung abgesichert wird. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, erforderlich und sichert die fachgerechte Ausführung der Planung im Projektabschnitt zwischen Irrenlohe und Regensburg. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung, der umweltfachlichen Bewertung, des vorliegenden Nachtrags. 34 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Weiden auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Gewerken beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass die Variantenbetrachtung der Vorplanung durch eine Umweltfachliche Beurteilung abgesichert wird. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, erforderlich und sichert die fachgerechte Ausführung der Planung im Projektabschnitt zwischen Irrenlohe und Weiden. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung, der umweltfachlichen Bewertung, des vorliegenden Nachtrags. 39 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag.Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Gewerken beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur erreichunder vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als Sinnvoll, zusätzlich zu den beauftragen Objekte im bereich der Neutrassierung Ponholz, ein Wege und- Flächenkonzept aufzustellen, um die Andienung der Landwirtschaftlichen Flächen im Bereich der Neutrassierung aufrecht erhalten zu können. Diese Zusätzliche Leisutng ist notwendig zur Erfüllung der vertraglich gebundenen Leistung zur Erstellung einer Fachgerechten und Genehmigungsfähigen Planung. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung, des vorliegenden Nachtrags.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung der Objekte zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Gewerken beauftragt. Im Rahmen dieser Planung hat sich die Erstellung einer zusätzlichen Trassierungsstudie für den Bahnhof als sinnvoll erwiesen. Ziel dieser Studie ist es, die Planung an die spezifischen Bedürfnisse des Bahnbetriebs und des zu erwartenden Zugverkehrs anzupassen und eine optimale Grundlage für die weiteren Planungsphasen zu schaffen. Die Trassierungsstudie ist somit eine notwendige Ergänzung zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und gewährleistet eine fachgerechte sowie genehmigungsfähige Planung. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung, des vorliegenden Nachtrags.
- 23.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ36 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte zwischen Weiden und Irrenlohe auf der Strecke 5860 in BIM, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Fachgewerke und Disziplinen beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass aufgrund der Komplexität einzelner Bauwerke diese auch in der BIM-Methodik zu planen. Die Zusätzliche Leistung besteht in der Erweiterung des vertraglich gebundenen Vermessungskonzeptes mit den Zusätzlichen, in BIM zu planenden Bauwerken. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung zur Erweiterung des Vermessungskonzeptes.
- 23.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ37 Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860 in BIM, gemäß Objektliste Anlage 2.1 zum Hauptvertrag. Der Generalplaner ist mit der Planung in allen Fachgewerke und Disziplinen beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass aufgrund der Komplexität einzelner Bauwerke diese auch in der BIM-Methodik zu planen. Die Zusätzliche Leistung besteht in der Erweiterung des vertraglich gebundenen Vermessungskonzeptes mit den Zusätzlichen, in BIM zu planenden Bauwerken. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung zur Erweiterung des Vermessungskonzeptes.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FE14631 , ist die Planung einzelner Objekte und Fachgewerke zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860. Der Generalplaner ist mit der Planung aller Fachgewerke und Disziplinen beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass aufgrund der Komplexität und dem direkten Zusammenhang der vorliegenden LST und OLA Planung des Hauptvertrages mit den beiden PVA Regensburg-Wutzlhofen und Regenstauf-Diesenbach (direkt auf der Strecke 5860 liegend) auch diese vom Generalplaner mitzuplanen sind. Insbesondere zur sicherstellung der Passfähigkeit der Technsichen Ausrüstung für die spätere Elektrifizierung. Die zusätzliche Leistung besteht in der Erweiterung der bereits vertraglich gebundenen Leistung, gemäß Projekt und Leistungsbeschreibung, zur Erstellung einer LST und OLA Planung für die PVA Regensburg-Wutzlhofen und Regenstauf-Diesenbach.
- 13.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 08 Am 22.08.2022 wurde durch das damalige BMDV (Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung) die Änderung der Planungsinhalte von ESTW-Technik auf DSTW-Technik im Projekt Elektrifizierung Marktredwitz – Regensburg und damit einhergehend eine Umstellung der Bedienung weg von einer ESTW-UZ in zu einem Bedienstandort (BSO) angeordnet.
- 25.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Am 22.08.2022 wurde durch das damalige BMDV (Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung) die Änderung der Planungsinhalte von ESTW-Technik auf DSTW-Technik im Projekt Elektrifizierung Marktredwitz – Regensburg und damit einhergehend eine Umstellung der Bedienung weg von einer ESTW-UZ in zu einem Bedienstandort (BSO) angeordnet.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 18 Durch die Festlegung zur Herstellung der Barrierefreiheit bei maßgebenden Umbauten oder Neubauten gemeinsam mit dem EBA im Rahmen eines planungsbegleitenden Gesprächs gemäß BUV am 10.01.2023 wurde die Forderung nach der Barrierefreiheit auch für den Bf Wiesau bekräftigt. Gemäß Projektauftrag der DB Station&Service AG (neu DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) ist der Bf Wiesau barrierefrei auszustatten. Gemäß aktuellem Ausstattungskatalog für Verkehrsstation ist für Bahnhöfe der Kategorie 5 die Barrierefreiheit vorzugsweise über Aufzüge herzustellen. Im Rahmen der Vorplanung wurde die geplante Variante mit Aufzügen seitens DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, bestätigt. Dadurch ist die Planung von Aufzügen, anstatt Rampen, in der Planung zu berücksichtigen. Weiter wurde als Alternative für Wetterschutzhäuser eine Überdachung des Mittelbahnsteigs geplant, geprüft und als Vorzug festgelegt. Hierfür ist die Beleuchtung der gesamthaften Bedachung zu erneuern.
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte und Fachgewerke zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860. Der Generalplaner ist mit der Planung aller Fachgewerke und Disziplinen beauftragt. Im Rahmen der Planung, zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung, erwies es sich als sinnvoll und notwendig, dass aufgrund der Komplexität und dem direkten Zusammenhang der vorliegenden OLA Planung des Hauptvertrages mit den beiden PVA Regensburg-Wutzlhofen und Regenstauf-Diesenbach (direkt auf der Strecke 5860 liegend) auch diese vom Generalplaner mitzuplanen sind. Insbesondere zur sicherstellung der Passfähigkeit der technsichen Ausrüstung für die spätere Elektrifizierung. Die zusätzliche Leistung besteht in der Erweiterung der bereits vertraglich gebundenen Leistung, gemäß Projekt und Leistungsbeschreibung, zur Erstellung einer OLA Planung für die PVA Regensburg-Wutzlhofen und Regenstauf- Diesenbach.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Hintergrund: Durch das Aufsteigen des Deutschlandtaks (D-Takt) in den vordringlichen Bedarf des BV\TP 2030 wurde die Umsetzung dessen als wirtschaftlich eingeordnet. Im Rahmen des Vorhabens Ostkorridor Süd, insb. des Projekts Elektrifizierung Marktredwitz-Regensburg (EMR) haben sich hierdurch wesentliche Planungsprämissen und -parameter geändert. So ist im Fernverkehr eine Zielfahrzeit zwischen verschiedenen Knotenbahnhöfen im D-Takt vorgesehen. Dabei wurde mit dem EBA und dem BDMV die Umsetzung des D-Taktes im Projekt EMR als Zielvorgabe festgehalten. Begründung: Für das Projekt EMR müssen aus diesem Grund Trassierungen angepasst und Geschwindigkeiten angehoben werden, da die Fahrzeitreduzierung auf der Bestandsstrecke aufgrund der Topographie nicht möglich ist. Diese Trassierungsmöglichkeiten zur Fahrzeitreduzierung bedeuten einen erhöhten Aufwand bei der Umweltverträglichkeitsstudie, da zusätzliche Gebiete betroffen sind und zusätzliche Kartierungen erforderlich sind
- 25.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte und Fachgewerke zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860. Der Generalplaner ist mit der Planung aller Fachgewerke und Disziplinen, sowie einer übergreifenden Bauablaufkonzueption (LB 1.09) beauftragt. Im Rahmen der Planung, musste Aufgrund der neu eingeführten Sperrkonzeption der DB AG im Sinne der Containerisierung (SB²)/Bauen im Takt, der Bauablauf unter nun geänderten Prämissen, entgegen zur Ursprünglichen Beauftragung weiterentwickelt werden. Die Nachtragsleistung ist eng mit der bestehenden Beauftragung verzahnt. Sie korrelieren direkt miteinander und bauen aufeinander auf, weshalb eine Abgrenzung der zusätzlichen Planungsleistungen nicht möglich ist.Die Erweiterung der Bauablaufplanung um eine betriebsfreundliche und taktoptimierte Variante, gemäß der Konzernstrategie "Bauen im Takt", fließt somit direkt in den aktuellen Planungsprozess der bestehenden Objekte ein. 46 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631 umfasst die ETCS-Planung zwischen Marktredwitz und Regensburg auf den Strecken 5860 und 5050, gemäß der Objektliste (Anlage 2.1 zum Hauptvertrag). Der Generalplaner ist mit der ETCS-Planung über alle Planungsabschnitte (PA31–PA33) beauftragt. Im Rahmen der Planung erwies es sich zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung als notwendig, zusätzlich zur beauftragten ETCS-Planung und den beiden Varianten mit Signalen/ohne Signale eine zusätzliche Variante für einen sogenannten Mischbetrieb mit beplanen zu lassen. Dadurch kann auf eine teure Ausrüstung der 135 km langen Strecke mit Lichtsignalen verzichtet werden. Gleichzeitig muss aufgrund der entfallenenen Lichtsignale die Blockteilung (1000 m) entlang der 135 km Strecke homogen aufgeteilt werden. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der vertraglich gebundenen Leistung sowie zur Erstellung einer fachgerechten und konkluenten ETCS-Planung notwendig.
- 25.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte und Fachgewerke zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860. Der Generalplaner ist mit der Planung aller Fachgewerke und Disziplinen, sowie einer übergreifenden Bauablaufkonzueption (LB 1.09) beauftragt. Im Rahmen der Planung, musste Aufgrund der neu eingeführten Sperrkonzeption der DB AG im Sinne der Containerisierung (SB²)/Bauen im Takt, der Bauablauf unter nun geänderten Prämissen, entgegen zur Ursprünglichen Beauftragung weiterentwickelt werden. Die Nachtragsleistung ist eng mit der bestehenden Beauftragung verzahnt. Sie korrelieren direkt miteinander und bauen aufeinander auf, weshalb eine Abgrenzung der zusätzlichen Planungsleistungen nicht möglich ist. Die Erweiterung der Bauablaufplanung um eine betriebsfreundliche und taktoptimierte Variante, gemäß der Konzernstrategie "Bauen im Takt", fließt somit direkt in den aktuellen Planungsprozess der bestehenden Objekte ein. 45 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631 umfasst die technische Planung in allen Gewerken zwischen Weiden und Irrenlohe auf der Strecke 5860, gemäß der Objektliste (Anlage 2.1 zum Hauptvertrag). Der Generalplaner ist u.a. mit der KIB & LSW-Planung im Planungsabschnitt (PA32) beauftragt. Im Rahmen der Planung erwies es sich zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung als notwendig, zusätzlich eine KIB-Planung an der im tangierenden Projekt, vorraussichtlich in den Jahren 2028,29 entstehenden EÜ & Trog an km58,863 (5860) zu erarbeiten. Das Ziel besteht darin die spätere Nachrüstung mit LSW (im Rahmen des Elektrifizierungsprojekts) zu ermöglichen. Es besteht eine direkte Korrelation zwischen den bereits beauftragen Objekten gemäß Hauptvertrag zu der zusätzlich notwendigen Leistung, des vorliegenden Nachtrags.
- 15.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Die vertraglich gebundene Leistung gemäß Hauptvertrag 20FEI4631, ist die Planung einzelner Objekte und Fachgewerke zwischen Irrenlohe und Regensburg auf der Strecke 5860. Der Generalplaner ist mit der Planung aller Fachgewerke und Disziplinen, sowie einer übergreifenden Bauablaufkonzueption (LB 1.09) beauftragt. Im Rahmen der Planung, musste Aufgrund der neu eingeführten Sperrkonzeption der DB AG im Sinne der Containerisierung (SB²)/Bauen im Takt, der Bauablauf unter nun geänderten Prämissen, entgegen zur Ursprünglichen Beauftragung weiterentwickelt werden. Die Nachtragsleistung ist eng mit der bestehenden Beauftragung verzahnt. Sie korrelieren direkt miteinander und bauen aufeinander auf, weshalb eine Abgrenzung der zusätzlichen Planungsleistungen nicht möglich ist. Die Erweiterung der Bauablaufplanung um eine betriebsfreundliche und taktoptimierte Variante, gemäß der Konzernstrategie "Bauen im Takt", fließt somit direkt in den aktuellen Planungsprozess der bestehenden Objekte ein.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f953d6db-e3fe-4704-889d-13b14d0668f2. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-elektrifizierung-ostkorridor-sued-abschnitt-marktredwitz-e8f25073
