# BIM-Planung, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4 (optional 6/7)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Verden (Aller) am 11.04.2022 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: BIM-Planung, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH); Abschnitt 2 ABS Rotenburg - Verden Lph 3/4 (optional 6/7)
- Wo: Verden (Aller), Landkreis Verden, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 12.04.2022 bis 31.05.2029
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 11.04.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 86b6147e-d146-49fd-8ef1-8714e1f9b108

## Verlauf

- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Im Bf Verden hat sich die Trassierung Stand VP 2019 durch eine Spurplananpassung (Flankenschutzweichen, DKW, Gleis 6/7, etc.) geändert. Aufgrund der Änderung der Trassierung ist eine Anpassung der OLA erforderlich. Zudem soll die OLA nun getrennt von den Galeriebauwerken geplant werden. Im Zuge dessen soll auch die VP 2019 für den Bf Verden überarbeitet werden. Die Anpassung der OLA beinhaltet in beiden Fällen (Rotenburg+Verden) u.a. die Überprüfung der Bespannung, die Mastgassenplanung und den Abgleich mit LSW-Bauwerken. Der AN ist bereits mit der Planung der Galeriebauwerke sowie der OLA beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung auf beiden Planungen beruht, aufbaut und einander beeinflusst, ist eine Beauftragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an Dritte nicht wirtschaftlich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen sowie einer erforderlichen Einarbeitungszeit eines neuen AN entsteht ein zusätzlicher Aufwand. 24 - Um Wirtschaftlichkeit und Nutzen der Galeriebauwerke zu prüfen, sollen parallel zu den Berechnungen der Galeriebauwerke bereichsweise Berechnungen auf Basis von 6m-Lärmschutzwänden durchgeführt und im Anschluss hinsichtlich gelöster Schutzfälle und Kosten gegenübergestellt werden. Der AN ist bereits mit der Berechnung der Galeriebauwerke beauftragt. Da eine unmittelbare Abstimmung der zu berechnenden Bereiche sowie die Gegenüberstellung dieser Berechnungen erforderlich ist, ergäbe sich durch eine Beauftragung der zusätzlichen Leistung an Dritte eine weitere Schnittstelle. Der damit einhergehende Mehraufwand ist wirtschatlich nicht sinnvoll. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe an Dritte ist eine Einarbeitungszeit des AN erforderlich. Dieser muss zudem zwecks Vergleichbarkeit der Berechnungen das gleiche Berechnungsprogramm nutzen wie der aktuelle AN. Insgesamt führt dies alles zu einem zusätzlichen Aufwand und somit zu zusätzlichen Kosten. 25 - Da die Schallschutzgalerien einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz Dritter hervor rufen, muss für die Genehmigungsfähigkeit der Bauprozess von Galeriebauwerken und der gesetztlichen Lösung - Lärmschutzwänden bis 6m Höhe - in der Örtlichkeit Bf Verden gegenübergestellt werden. Die Errichtung der Lärmschutzbauwerke und damit auch die Erarbeitung der Bauprozesse liegt beim AN. Da die Bauprozesse der Lärmschutzanlagen stark mit dem gesamten Bauablauf verwoben sind, kann der Vergleich der Bauprozesse Schallschutzgalerie vs Lärmschutzwand nur sinnvoll von dem verantwortlichen Planer für den Gesamtbauprozess erstellt werden. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe an Dritte entstünde ein erheblicher Abstimmungsaufwand hinsichtlich der Intergation des Bauprozesses für die Lärmschutzwände in den Gesamtbauablauf. Weiterhin etabliert sich ein vermeidbares Fehlerpotential sowie mangelnde Vergleichbarkeit aufgrund der Erarbeitung von Unterlagen durch unterschiedliche Auftragnehmer.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 - Für die Galeriebauwerke sowie die Baustraßen, BE- und Verschubflächen sind weitere Baugrunduntersuchungen erforderlich. Hierfür sind zum einen das Erkundungskonzept sowie die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Eine Übertragung der Leistung an einen anderen AN hätte zur Folge, dass bereits durch den Hauptvertrag abgedeckte Leistungen durch den AN erbracht werden müssten, was sich als unwirtschaftlich darstellt. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs generiert sich zusätzlicher Aufwand und Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden
- 10.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20: Der AN ist bereits mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Ebenso ist der AN mit der Nachrechnung der Ingenieurbauwerke und der TWP in der Lph. 2 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, und nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich.ei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke (VA, LST) erforderlichen Planungen in den Lph. 3+4 beauftragt. Da die zusätzliche erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt und in einem iterativen Prozess stattfindet, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohen Austauschbedarf und somit zu erheblichen Mehrkosten führen, und ist somit aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten.
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 - Der AN ist bereits mit der partiellen Planung in der Lph 2 sowie der Generalplanung der Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist und im Hinblick die beauftragten Gewerke nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und den daraus entstehenden zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit zusätzliche Kosten. Weiterhin würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden können, woraus langfristig weitere Folgekosten entstehen.
- 19.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 30 Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke erforderlichen Planungen in den Lph. 3+4 beauftragt. Da die zusätzliche erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt und in einem iterativen Prozess stattfindet, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohen Austauschbedarf und somit zu erheblichen Mehrkosten führen, und ist somit aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. MKA 38 Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke erforderlichen Planungen in den Lph. 3+4 beauftragt. Da die zusätzliche erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt und in einem iterativen Prozess stattfindet, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohen Austauschbedarf und somit zu erheblichen Mehrkosten führen, und ist somit aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 37 Der AN ist bereits mit der partiellen Planung in der Lph 2 sowie der Generalplanung der Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist und im Hinblick die beauftragten Gewerke nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und den daraus entstehenden zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit zusätzliche Kosten. Weiterhin würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden können, woraus langfristig weitere Folgekosten entstehen.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung der Bauwerke sowie Trassierung und schallschutztechnischen Maßnahmen in den Lph. 3+4 beauftragt. Die zusätzlich erforderliche Leistung hängt unmittelbar mit der Planung der Sachverhalte zusammen. Daher ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an Dritte aufgrund eines erhöhten Schnittstellenaufwands und der sich daraus zusätzlich ergebenden Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe der zusätzlichen Leistung mit den sich daraus ergebenden Schnittstellen sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen AN erzeugt zusätzlichen Aufwand und somit Kosten. Zudem würde durch die genannten Prozesse die vertraglich vereinbarte Terminschiene gefährdet werden.
- 17.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 40 Der AN ist bereits mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, und nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 - Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke (LST, VA, KIB) in den Lph. 3+4 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt und in einem iterativen Prozess stattfindet, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohem Austauschbedarf und somit zu erheblichen Mehrkosten führen, und ist somit aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 195 - Eine kleine Einzelmaflnahme aus dem Gesamtpaket herauszuhalten und separat zu vergeben, verzögert das Umsetzen der Maßnahme und kann zur Behinderung der eigentlichen Bauleistung führen. 196 - Die Mastaufführungsrohre sind Teil der vertraglich geschuldetenLeistung, die Änderung der Ausführungart rechtfertigt nicht den Auftragnehmerwechsel. 197 - Die Bahnerdung der durch den Auftragnehmer zu errichtenden Bauteile ist vertraglich geschuldet, auch wenn dies im Einzelfall nicht durch Leistungspositionen mit einer Vergütung untersetzt ist. 202 - Weil die Gewährleistung des Gesamtproduktes nicht aufgeteilt werden kann.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke (Galeriebauwerke, LSW, Schall- und Erschütterung) in den Lph. 3+4 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt und in einem iterativen Prozess stattfindet, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohem Austauschbedarf und somit zu erheblichen Mehrkosten führen, und ist somit aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe ist eine Einarbeitungszeit des AN erforderlich. Dieser muss zudem zwecks Vergleichbarkeit der Berechnungen das gleiche Berechnungsprogramm nutzen wie der aktuelle AN. Darüber hinaus entstehen neue Schnittstellen. Insgesamt führt dies alles zu einem zusätzlichen Aufwand und somit Kosten.
- 18.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 - Der AN ist bereits mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll zusammenhängt, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, und nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 Der AN ist bereits mit der Erstellung der geotechnischen Gutachten sowie der Erstellung der Modelle beauftragt. Beides befindet sich bereits in Arbeit und muss nur um die neuen Informationen ergänzt werden. Aufgrunddessen ist der AN mit den Planungen vertraut und hat Leistungen des Hauptvertrages bereits erbracht, welche von einem anderen AN erneut erbracht werden müssten; dies wäre unwirtschaftlich. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe an einen weiteren AN bedingt neue Schnittstellen, eine gesonderte Einarbeitungszeit beim neuen AN sowie teilweise eine Mehrfachausführung der bereits geleisteten Arbeit des bestehenden AN. Daraus ergeben sich zusätzliche Aufwände und Kosten.
- 10.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 Der AN ist bereits mit der Planung aller für diese Leistungsänderung relevanten Gewerke (Baugrundgutachten, KIB, VA, LST) in den entsprechenden Lph. 3 und 4 beauftragt. Da die zusätzliche erforderliche Leistung unmittelbar mit der regulären Planung zusammenhängt bzw. auf dessen Erkenntnisse aufbaut, würde eine Vergabe an Dritte zu zusätzlichen Schnittstellen mit hohem Austauschbedarf und somit zu erheblichem Mehraufwand (und somit Mehrkosten) führen. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand, welcher folglich mit Kosten verbunden ist.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 - Der AN ist bereits mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, und nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden. 46 - Der AN ist bereits mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke in den Lph. 3+4 und opt. 6+7 beauftragt. Da die zusätzlich erforderliche Leistung mit dem beauftragten Soll stark verzahnt ist, auch im Hinblick auf andere beauftragte Gewerke, und nur eine gesamthafte Betrachtung sinnvoll möglich ist, ist eine Übertragung der zusätzlich erforderlichen Leistung an einen Dritten aufgrund des erhöhtem Schnittstellenaufwandes und somit zusätzlichen Kosten aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden. 47 - Für das Gewerk 50 Hz ergeben sich zusätzliche Leistungen innerhalb der Lph 1-4. Diese Leistungen umfassen die Beleuchtungsplanung (50 Hz) für die folgenden Bauwerke: EÜ Bergstraße, EÜ Friedrichstraße, EÜ Holzmarkt, EÜ Lindhooper Straße, EÜ Grüner Jäger, EÜ Überwerfungsbauwerk, Rampenbauwerke. Darin enthalten sind bei vorhandensein auch die Planungen der Rampen - und Treppenbereiche. Für die Bauwerke EÜ Bergstraße und EÜ Friedrichstraße sollte die Beleuchtung gemäß VP erneuert werden; diese ist nun aufgrund geänderter Bauwerksabmessungen zu überarbeiten. Für die übrigen Bauwerke war keine neue Beleuchtungsanlage angedacht; aufgrund geänderter Bauwerksabmessungen durch Forderungen der Stadt Verden ist dies nun jedoch zu planen und somit die VP anzupassen und um die Beleuchtungsplanung zu ergänzen. Der AN ist bereits mit der Planung der Bauwerke beauftragt. Da die Beleuchtungsplanung von der Planung der Bauwerke selbst abhängt, würden sich bei Vergabe an Dritte Schnittstellen und Einarbeitungszeiten ergeben, welche mit entsprechenden Kosten verbunden wären. 50 - Der AN ist mit der Planung der LST im gesamten Projektgebiet (und somit in Verden) beauftragt. Die zusätzlich erforderlichen Leistungen sind unmittelbar mit der aktuellen LST-Planung verzahnt, weshalb ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, da dies einen erheblichen Schnittstellenaufwand sowie eine zusätzlihe Einarbeitung erfordern würden. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da sich neben der Einarbeitungsphase zusätzliche Schnittstellen ergeben würden, welche zu Mehrkosten führen würden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7c6c4b7d-2c8a-4c41-a9f8-2410cafb1bd8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-absnbs-hamburgbremen-hannover-hhbh-abschnitt-2-abs-86b6147e
