# BIM – Generalplanerleistungen, KLV München Riem, Neuer Standort

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in München am 05.01.2023 vergeben, Zuschlag an Vössing Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: BIM – Generalplanerleistungen, KLV München Riem, Neuer Standort
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 09.01.2023 bis 30.11.2023
- Zuschlag an: Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 05.01.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Vössing Ingenieurgesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/voessing-ingenieurgesellschaft-mbh), Düsseldorf

## Leistungsumfang

Der Kombinierte Verkehr (KV) gewinnt als ökonomische sowie ökologische Alternative zu Straßentransporten immer mehr an Bedeutung. Dies schlägt sich auf die Umschlagmengen der Schienenterminals nieder. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage an Umschlagkapazitäten kommt das KV-Terminal München-Riem in den nächsten Jahren an seine Kapazitätsgrenze. Hinsichtlich der prognostizierten Steigung der Umschlagmenge ist eine bedarfsgerechte Erweiterung oder neue Standorte für die Aufnahme von zwei Standardmodulen im Raum München erforderlich. Diese beiden neu zu errichtenden KV-Standardmodule werden am Standort des Rangierbahnhofs München Nord auf der Fläche der heutigen Lokabstellung und Güterwageninstandhaltungswerkstatt geplant. Für die Lokabstellung und Güterwagenwerkstatt wird auf der Fläche nördlich des 5. Bündels der Richtungsgruppe ein 1:1-Ersatz geplant. Dieser 1:1-Ersatzneubau (inklusive Rückbau) ist auch Teil dieser zu beplanenden Leistung. Die technische Machbarkeitsuntersuchung liegt als Anlage 35 bei. Die Bestandsunterlagen zur Güterwagenwerkstatt sind Anlage 36 zu entnehmen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: eb8b03a2-dd6a-4dbe-a9dc-46472a758e0a

## Verlauf

- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 - Die zusätzlichen Kartierleistungen, die sich aufgrund der Flächenerweiterung ergeben, sind zwingend durch den bisherigen Auftragnehmer zu erbringen. Die bisher beauftragten Flächen sowie die Erweiterung hängen direkt zusammen. Eine Abgrenzung der Flächen bzw. die zu kartiernden Lebensräume sind nicht voneinander trennbar bzw. abgrenzbar und müssen gemeinsam betrachtet und bewertet werden. Die Kartierleistungen mussten im möglichen Kartierzeitraum des Kalenderjahres 2023 bis 2024, als Grundlage für die weitere Planung abgeschlossen werden. Andernfalls würden die Ergebnisse verspätet vorliegen, wodurch erhebliche nicht kompensierbare Verzögerungen im Projekt entstehen würden. Negative Auswirkungen auf angemeldete Sperrpausen und die Inbetriebnahme wären die Folge gewesen. Die Einarbeitung eines AN, der zuvor nicht beteiligt war, wäre aufgrund der kritischen Terminschiene nicht realisierbar gewesen.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 - Durchführung einer Verkehrsknotenanalyse auf Basis der fortgeschrittenen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung. Die Ergebnisse der Verkehrsknotenanalyse werden zwingend als weitere Grundlage für die Planung der Verkehrsanlagen benötigt, die erst im Rahmen des Planungsprozesses festgestellt worden sind. Aufgrund der kritischen Terminschiene ist es zwingend notwendig, den mit den Grundlagen vertrauten Planer hier einzubinden, damit die Festlegung der Vorzugsvariante zeitnah durchgeführt werden kann. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (angemeldete Sperrpausen, Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 - Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung unter BIM-Aspekten können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (angemeldete Sperrpausen, Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 28.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ4 Die zusätzliche Leistungen zum Baugrund, die sich aus der Flächenvergrößerung ergaben, sind zwingend durch den bisherigen Auftragnehmer zu erbringen, da die beauftragten Flächen direkt mit der Erweiterung zusammenhängen. Die Flächen und Erweiterungen sind nicht von einander trennbar. Außerdem soll die Baugrundbaugrunderkundung bis Ende 2024 abgeschlossen sein, da diese als Grundlage für die weiteren Planungsschritte benötigt wird. Würden die Ergebnisse zu spät vorliegen, würde dies zu erheblichen nicht kompensierbaren Verzögerungen im Projekt führen. Negative Auswirkungen auf Einreichung Planrecht, bis hin zu angemeldeten Sperrpausen und der Inbetriebnahme wären die Folgen. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden und daher nicht realisierbar.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 006 Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung unter BIM-Aspekten können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (angemeldete Sperrpausen, Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Vertragsgemäß wurde die Vorplanung am 12.04.2024 fertig gestellt und dem Auftraggeber übergeben. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf Basis der Planungsergebnisse eine durchgängige Kostenschätzung durchgeführt. Aufgrund der Höhe der Gesamtbaukosten des Vorhabens, welche insbesondere durch den Abbruch und Neubau der Güterwageninstandhaltung weit über den geplanten Baukosten liegen, hat der Vorstand entschieden eine alternative Planung im Bereich der zuletzt geplanten Güterwageninstandhaltung durchzuführen, auch wenn dadurch die Projektziele bezüglich des maximal möglichen Umschlages reduziert werden müssen. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (angemeldete Sperrpausen, Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT7) Durchführung einer Verkehrsknotenanalyse auf Basis der fortgeschrittenen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten. Im Nachtrag werden die kalkulatorischen Ansätze des Hauptvertrags fortgeschrieben, neue Leistungsbilder kommen nicht hinzu.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Grundlagenermittlung hat sich aufgrund der erhöhten Planungstiefe die Anzahl der Objekte erhöht. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten. Im Nachtrag werden die kalkulatorischen Ansätze des Hauptvertags fortgeschrieben, neue Leistungsbilder kommen nicht hinzu. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (angemeldete Sperrpausen, Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 25.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 10 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen die zur Erfüllung des Hauptvertrages notwendig sind. Die in der Ausschreibung zu Grunde gelegte Machbarkeitsuntersuchung musste im Zuge der erhöhten Planungstiefe und der vertieften Grundlagenkenntnisse erweitert werden. Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung unter BIM-Aspekten können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten.
- 11.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 08 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen die zur Erfüllung des Hauptvertrages notwendig sind. Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten. NA 18 Es handelt sich um zusätzliche Leistungen die zur Erfüllung des Hauptvertrages notwendig sind. Die in der Ausschreibung zu Grunde gelegte Machbarkeitsuntersuchung musste im Zuge der erhöhten Planungstiefe und der vertieften Grundlagenkenntnisse erweitert werden. Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten.
- 03.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 016 Das dem Angebot zum Hauptvertrag zu Grunde liegende Anlagenlayout der Machbarkeitsstudie konnte nicht umgesetzt werden. Auf Grund dieser nachträglichen Änderungen der Aufgabenstellung werden zusätzliche Planungsleistungen für die Technische Streckenausrüstung erforderlich. Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten.
- 11.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 13 Im Zuge der Grundlagenermittlung hat sich aufgrund der erhöhten Planungstiefe die Notwendigkeit zusätzlicher Planungsleistungen für die Erstellung der Objektbibliothek "Digitaler Zwilling" ergeben. Auf Grund dieser nachträglichen Änderungen der Aufgabenstellung werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Als Zusammenhangsleistung aus dem Hauptvertrag auch im Hinblick auf die zu erbringende Leistung können diese Leistungen nicht getrennt werden und sind somit vom selben Auftragnehmer zu erbringen. Aufgrund der bestehenden vertieften Projektkenntnisse des Generalplaners ist der Auftragnehmer aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung zu beauftragen. Weiterhin kann das Projekt durch einen Verzicht auf eine neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros Synergieeffekte nutzen und damit die entstehende Planungskosten wirtschaftlich halten.
- 17.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 14 Vertragsgemäß wurde die Vorplanung am 12.04.2024 fertig gestellt und dem Auftraggeber übergeben. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf Basis der Planungsergebnisse eine durchgängige Kostenschätzung durchgeführt. Aufgrund der Höhe der Gesamtbaukosten des Vorhabens, welche insbesondere durch den Abbruch und Neubau der Güterwageninstandhaltung weit über den geplanten Baukosten liegen, hat der Vorstand entschieden eine alternative Planung im Bereich der zuletzt geplanten Güterwageninstandhaltung durchzuführen. Im Rahmen dieser Planung hat sich die Notwendigkeit einer zusätzlichen schalltechnischen Voruntersuchung ergeben. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme). NA 15 Vertragsgemäß wurde die Vorplanung am 12.04.2024 fertig gestellt und dem Auftraggeber übergeben. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf Basis der Planungsergebnisse eine durchgängige Kostenschätzung durchgeführt. Aufgrund der Höhe der Gesamtbaukosten des Vorhabens, welche insbesondere durch den Abbruch und Neubau der Güterwageninstandhaltung weit über den geplanten Baukosten liegen, hat der Vorstand entschieden eine alternative Planung im Bereich der zuletzt geplanten Güterwageninstandhaltung durchzuführen. Im Rahmen der Erstellung des Erkundungskonzeptes für diese Vorzugsvariante hat sich die Notwendigkeit zusätzlicher umweltfachlicher Leistungen ergeben, welche im Rahmen der Bohranzeigen benötigt werden. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 31.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Vertragsgemäß wurde die Verkehrsknotenuntersuchung fertig gestellt. Aufgrund der Höhe der Gesamtbaukosten des Vorhabens, welche insbesondere durch den Abbruch und Neubau der Güterwageninstandhaltung weit über den geplanten Baukosten liegen, hat der Vorstand entschieden eine alternative Planung im Bereich der zuletzt geplanten Güterwageninstandhaltung durchzuführen. Im Zuge der Planung dieser alternativen Variante wurde die Durchführung einer weiteren Verkehrsknotenuntersuchung erforderlich. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11: Aufgrund der Höhe der Gesamtbaukosten des Vorhabens, welche insbesondere durch den Abbruch und Neubau der Güterwageninstandhaltung weit über den geplanten Baukosten liegen, hat der Vorstand entschieden eine alternative Planung im Bereich der zuletzt geplanten Güterwageninstandhaltung durchzuführen. Im Zuge der Planung dieser alternativen Variante wurde die Vermessung weiterer Bereiche sowei die Erweiterung des BIM-Bestandsmodells erforderlich. Eine komplett neue Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen insbesondere bei der Modellierung wären mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden (Schnittstellen zu Parallelprojekten und Inbetriebnahme).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Vössing Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e0805a00-c3df-41c9-a76a-4ac0b9bfe3ca. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-generalplanerleistungen-klv-muenchen-riem-neuer-standort-e0805a00
