# BIM-ABS Kehl - Appenweier; POS Süd; Verkehrsanlagen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Kehl am 23.04.2025 vergeben, Zuschlag an Grötz GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: BIM-ABS Kehl - Appenweier; POS Süd; Verkehrsanlagen
- Wo: Kehl, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 29.04.2025 bis 30.10.2029
- Zuschlag an: Grötz GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 23.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Grötz GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/groetz-gmbh-co-kg), Gaggenau

## Leistungsumfang

Bauliche Umsetzung des Projektes ABS Kehl-Appenweier, PfA 2. Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h. Dafür wird der Spurplan des Bahnhofs Kehl angepasst, ein Ausziehgleis zum Erhalt der Kapazität ergänzt sowie damit einhergehend 5 Brücken erneuert.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221000-2
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45221000-bauarbeiten-fuer-bruecken-tunnel-schaechte)
- Bekanntmachungs-ID: 8587acc5-2c24-4ce9-a7cd-63e1756b5735

## Verlauf

- 27.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 20.11.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Entfall der Präqualifikation Gründungen Untergrundverbesserung
- 30.05.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1002 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1003 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1010 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1019 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 17.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1006 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 25.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 1011 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. MKA 1021 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. MKA 1017 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1018 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1026 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 12.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1042 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 04.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1054 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1015: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1073: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1008: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1013: Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1016 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1020 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1048 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1049 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1051 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1061 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1064 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1066 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1074 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1086 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1099 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1101 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht. 1102 Die Altschotteranalytik (Beprobung und Analyse) ist als solche dem AG zugeordnet. Bei der Ausführung dieser Leistung durch den AN handelt es sich um zusätzliche Leistungen. 1107 Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1032 Der Charakter des Auftrags bleibt unberührt, da es sich bei der Beprobung, Abtrag, Abfuhr, Zwischenlagerung und Entsorgung nur um eine Änderung des Umfangs der Leistung handelt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Grötz GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9c5dd78f-aacb-4efe-be76-8cfe3f977fd1. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-abs-kehl-appenweier-pos-sued-verkehrsanlagen-51e25b93
