# BIM - ABS 38 Zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben - Ampfing, Bf Markt Schwaben km 19,800 - km 22,820 - Vergabelos 1 Planungsleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Markt Schwaben am 23.02.2018 vergeben, Zuschlag an BHI Ingenieure Bollert & Henschel - Ingenieurgesellschaft und.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: BIM - ABS 38 Zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben - Ampfing, Bf Markt Schwaben km 19,800 - km 22,820 - Vergabelos 1 Planungsleistungen
- Wo: Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 26.02.2018 bis 31.12.2018
- Zuschlag an: BHI Ingenieure Bollert & Henschel - Ingenieurgesellschaft und
- Zuschlag am: 23.02.2018
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BHI Ingenieure Bollert & Henschel - Ingenieurgesellschaft und](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bhi-ingenieure-bollert-henschel-ingenieurgesellschaft-und), Leipzig

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: d0960019-df15-40a1-8afe-ee71099f8e1b

## Verlauf

- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Im Zuge der vertragliche geschuldeten Verkehrsanlagenplanung muss eine EÜ bei km 22,667 der Strecke 5600 erstellt und geplant werden. Die Planungsleistung zur ursprünglichen Variante ist Gegenstand des Hauptvertrages. Die hier gegenständliche Umplanung für eine Aufweitung allerdings ist kein Gegenstand des Hauptvertrages und nicht Bestandteil bereits beauftragter zusätzlicher Leistungen, da die Notwendigkeit ebendieser Umplanung ursprünglich nicht abzusehen war. Die Aufweitung der EÜ, sowie eine Optimierung des Bauablaufes für den Neubau ist für die Fertigstellung der GP bzw. EP erforderlich. Zur Umsetzung einer inhaltlich zusammenhängenden Planung muss die Planung vom AN erstellt werden. Die Planung erfolgt in direktem Zusammenhang mit der Verkehrsanlagenplanung und ist technisch nicht sinnvoll trennbar. Darüber hinaus ist der AN mit den Schnittstellen zu tangierenden Planungen und betroffenen Gewerken bestens vertraut. Eine gesonderte Vergabe die birgt ein erhebliches Risiko für die Planungsqualität, sowie die Terminschiene. Darüber hinaus ist mit Zusatzkosten hinsichtlich Koordination durch den AN Planung und des AG bzw. eines weiteren AN verbunden. Eine Abwicklung durch den AN ist daher für die Planungsqualität zwingend erforderlich.
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ14 Im Zuge der vertragliche geschuldeten Verkehrsanlagenplanung muss eine Anpassung der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, sodass die gestiegenen Stundensätze und Nebenkosten sowie geänderten HOAI-Tabellen seit Vertragsbeginn im Jahr 2018 berücksichtigung finden. Eine gesonderte Vergabe wäre ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Abwicklung durch den AN ist daher zwingend erforderllich.
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 Im Zuge der vertragliche geschuldeten Verkehrsanlagenplanung muss die Lph 3 für den Kabeltiefbau erbracht werden. Die damit verbundenen Planungsleistungen erfolgten auf Grundlage des Nachtrages 5 (Höhenfreier Ausbau Verkehrsanlagen) bis zum 19.10.2022. In der 52. Planungsbesprechung vom 19.10.2023 wurde vom AG mitgeteilt, dass die Aufgabenstellung erneut angepasst wird um die Planung eines neuen DSTW zu berücksichtgen. Aus diesem Grund muss die KT-Planung abgebrochen werden. Die Planungsleistung des neuen DSTW sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages und nicht Bestandteil bereits beauftragter zusätzlicher Leistungen, da die Notwendigkeit ebendieser Plang ursrpünglich nicht abzusehen war. Der darin Begründete Abbruch der Planungsleistungen für den Kabeltiefbau waren aus diesem Grund ebenfalls nicht vorgesehen. Die KT-Planung erfolgt in direktem Zusammenhang mit der Verkehrsanlagenplanung und ist technisch nicht sinnvoll trennbar. Darüber hinaus ist der AN mit den Schnittstellen zu tangierenden Planungen und betroffenen Gewerken bestens vertraut. Eine gesonderte Vergabe wäre mit Zusatzkosten hinsichtlich Koordination durch den AN Planung und des AG bzw. eines weiteren AN verbunden. Eine Abwicklung kann hier nur durch den AN erfolgen.
- 20.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ20 IIm Zuge der vertragliche geschuldeten Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, sowie aufgrund der Berücksichtigung eines DSTWs und aller damit verbundenen Anforderungen gemäß der E-Mail des AG vom 05.03.2024 (siehe Punkt 1.1 „Zu planende Baumaßnahmen“ in der angehängten Projektbeschreibung) muss der zu beplanende Abschnittsumgriffs erweitert werden. Zusätzlich erfordert ebendiese Erweiterung auch Anpassungen an der bestehenden Planung. Diese zusätzlichen Planungsleistung sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages und nicht Bestandteil bereits beauftragter zusätzlicher Leistungen, da die Notwendigkeit ebendieser Erweiterung ursprünglich nicht abzusehen war. Alle damit zusammenhängenden zusätzlichen-Planungen ergeben sich aus den bereits erbrachten Planungsleistungen der Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke oder erfolgen im direkten Zusammenhang und sind dadurch technisch nicht sinnvoll trennbar. Darüber hinaus ist der AN mit den Schnittstellen zu tangierenden Planungen und betroffenen Gewerken bestens vertraut. Eine gesonderte Vergabe wäre mit Zusatzkosten hinsichtlich Koordination durch den AN Planung und des AG bzw. eines weiteren AN verbunden. Eine Abwicklung der Planungsleistungen durch den AN ist darüber hinaus zur Gewährleistung der Planungsqualität zwingend erforderlich. Eine gesonderte Vergabe ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Abwicklung kann hier nur durch den AN erfolgen.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ21 Im Zuge der vertragliche geschuldeten Verkehrsanlagenplanung muss eine Überleitstelle im Bereich Poing errichtet werden. Als Datengrundlage für die Erstellung des Trassierungsentwurfes muss die Strecke 5600 im Bereich von km 15,4 bis km 16,2 vorab gleisgeometrisch vermessen werden. Die hier beschreibende gleisgeometrische Vermessung ist allerdings kein Gegenstand des Hauptvertrages und nicht Bestandteil bereits beauftragter zusätzlicher Leistungen, da die Notwendigkeit ebendieser Überleitstelle ursprünglich nicht abzusehen war. Die Erstellung der Überleitstelle ist für die Fertigstellung der GP bzw. EP erforderlich. Zur Umsetzung einer inhaltlich zusammenhängenden Planung muss die Planung vom AN erstellt werden. Die Planung erfolgt in direktem Zusammenhang mit der Verkehrsanlagenplanung und ist technisch nicht sinnvoll trennbar. Darüber hinaus ist der AN mit den Schnittstellen zu tangierenden Planungen und betroffenen Gewerken bestens vertraut. Eine gesonderte Vergabe die birgt ein erhebliches Risiko für die Planungsqualität, sowie die Terminschiene. Darüber hinaus ist mit Zusatzkosten hinsichtlich Koordination durch den AN Planung und des AG bzw. eines weiteren AN verbunden. Eine Abwicklung durch den AN ist daher für die Planungsqualität zwingend erforderlich.
- 20.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 22 Im Zuge der vertragliche geschuldeten Verkehrsanlagenplanung müssen die Gewerke Oberbau, Tiefbau und Entwässerung der Lph 3 auf Grundlage des Nachtrages 5 (Höhenfreier Ausbau Verkehrsanlagen) angepasst werden. Die hier beschreibenden Anpassungen der Planung für die o.g. Gewerke sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages und nicht Bestandteil bereits beauftragter zusätzlicher Leistungen, da die Notwendigkeit ebendieser Anpassungen ursprünglich nicht abzusehen war. Die Erstellung ebendieser Anpassungen der Planung ist für die Fertigstellung der GP bzw. EP erforderlich. Zur Umsetzung einer inhaltlich zusammenhängenden Planung muss die Planung vom AN erstellt werden. Die Planung erfolgt in direktem Zusammenhang mit der Verkehrsanlagenplanung und ist technisch nicht sinnvoll trennbar. Darüber hinaus ist der AN mit den Schnittstellen zu tangierenden Planungen und betroffenen Gewerken bestens vertraut. Eine gesonderte Vergabe die birgt ein erhebliches Risiko für die Planungsqualität, sowie die Terminschiene. Darüber hinaus ist mit Zusatzkosten hinsichtlich Koordination durch den AN Planung und des AG bzw. eines weiteren AN verbunden. Eine Abwicklung durch den AN ist daher für die Planungsqualität zwingend erforderlich.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Leistungsinhalt gem. NA19 ist die Änderung der bereits geplanten Trassierung und Planung ca. von km 21,5+55 bis km 22,2+57 (rechtes Fernbahngleises) aufgrund des Entfalls der Stützwand 1. Für die Stützwand 1 ergab die Planung eine sehr aufwendige und teure Tiefgründung sowie erhebliche betriebliche Einschränkungen während der Bauzeit. Der AG hat daher nach Abwägung der Vor- und Nachteile den Entfall der Stützwand 1 entschieden. Sämtliche Planungsleistungen des gegenständlichen Nachtrag 19 (Trassierung, Oberbauplanung, Tiefbauplanung inkl. Entwässerung, Kabeltiefbauplanung) sind in die bestehende Planung des PFA 1.1 zu integrieren. Eine herausgelöste Planung des zu ändernden Bereiches ist insbesondere in den o.a. Gewerken technisch nicht möglich. Die Nachbarabschnitte bzw. Bauteile sind rechnerisch mit zu betrachten.
- 17.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Leistungsinhalt gemäß Hauptvertrag ist die Planung der Lärmschutzwände. 2021 erfolgte vom AG eine Änderung der Aufgabenstellung und damit auch eine grundlegende Änderung der Trassierung im Ostkopf vom Bf. Markt Schwaben. Aufgrund dieser Änderungen ist auch die Überarbeitung der Lärmschutzplanung sowie die Planung von Torsionsbalken erforderlich. Die Leistung ist für eine vollständige Planung des Abschnittes PFA 1.1 erforderlich und in die bestehende Planung des AN zu integrieren. Sämtliche Planungsleistungen des gegenständlichen Nachtrag 23 (Oberbauplanung, Tragwerksplanung) sind in die bestehende Planung des PFA 1.1 zu integrieren. Eine herausgelöste Planung des zu ändernden Bereiches ist aufgrund technischen Zusammenhänge zu den Gewerken Kabeltiefbau, Gleistiefbau und der Ermittlung des Grunderwerbs technisch nicht möglich.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 - LGegenstand des Vertrages sind die Planung der Verkehrsanlage, der Lärmschutzwände, der Ingenieurbauwerke EÜ Erdingerstraße und Überwerfungsbauwerk sowie der Torsionsbalken an der EÜ Finsinger Straße (NT11). Die Lph 2 des NT11 hat ergeben, dass anstatt des Torsionsbalkens rdB eine Kappenerneuerung am Tragwerk die wirtschaftlichere Lösung ist. Weiterhin sind aufgrund der Ergebnisse der Trassierung des Endzustandes folgende Planungsleistungen an der EÜ Finsinger Straße erforderlich: - rdB: Objekt- und Tragwerksplanung eines neuen Schotterrandbalkens und Ausarbeitung der Befestigungslösung für die Lärmschutzwand mit h=5m. Die Planung umfasst auch alle notwendigen statischen Nachweise an der Brückenkonstruktion sowie die Planung ggf. erforderlicher Verstärkungen. - ldB: Objekt- und Tragwerksplanung eines neuen Schotterrandbalkens inkl. Anpassung der linken Flügelwand am Widerlager Mühldorf, so dass die zukünftigen Gleisabstände richtlinienkonform eingehalten werden. - UiG: Die sich aus der Planung ergebenden UiG-Anträge sind vollumfänglich zu bearbeiten. Nach aktuellen Kenntnisstand ist für die zur Ril abweichenden Abstände der seitlichen Bauwerksabschlüsse zu den Gleisachsen eine UiG zu erstellen. Weitere Themen, für die die Notwendigkeit einer UiG zu prüfen und diese nach Erfordernis zu erstellen ist: o Nachweis der zul. Lagerlasten, sowie Erarbeitung aller für die Lph 3 relevante Angaben für einen Lagerwechsel, wenn dieser projektbedingt erforderlich ist o Prüfung der Zulässigkeit des zukünftigen Oberbaus (Schotterdicke, …) sowie ggf. Ausarbeitung und Abstimmung eines zulässigen Aufbaus - Ortsbegehung inkl. Dokumentation - Bauzustände: Auftretende Bauzwischenzustände mit maßgeblich abweichenden Einwirkungen zum Endzustand sind statisch nachzuweisen. Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 - Schnittstellenprojekte: Die bestehende und zukünftige Lage der Bahnsteige im Bf. Markt Schwaben sowie die geplante Anhebung des Gleis 1 um 20 cm sind zu berücksichtigen. Die angeführten Leistungen sind Grundlage für vollständige Leistungsphasen 3 und 4.
- 29.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 25 Die Leistungen gem. NA25 umfassen die Erstellung von zwei UiGs, welche im Zuge des Planungsfortschritts erforderlich wurden und dementsprechend als Grundlage für die Planung und spätere Bauausführung notwendig sind: - UiG für Abweichungen vom aktuellen Regelwerk der DB für konstruktive Ausbildung des Überwerfungsbauwerks aufgrund von Schiefwinkligkeit. - UiG für Planung von Lärmschutzwänden mit Höhen über 5,0 m ü. SO. Die Notwendigkeit dieser UiGs war zu Beginn der Planung nicht erkennbar. NA 26 Die Leistungen gem. NA25 umfassen die Erstellung von zwei UiGs, welche im Zuge des Planungsfortschritts erforderlich wurden. Die Leistungen gemäß NA26 umfassen ergänzende Vermessungsleistungen, welche im Zuge des Planungsfortschritts erkannt wurden und dementsprechend als Grundlage für die Planung notwendig sind. Die Notwendigkeit war zu Beginn der Planung nicht erkennbar. Die Vermessungsergebnisse sind mit den bereits vorliegenden Vermessungen zusammenzuführen.
- 16.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Gegenstand des Vertrages sind die Planung der Verkehrsanlage, der Lärmschutzwände, der Ingenieurbauwerke EÜ Erdingerstraße und Überwerfungsbauwerk sowie der Torsionsbalken an der EÜ Finsinger Straße (NT11). Die Berechnungen im Rahmen des NT24 haben ergeben, dass an der EÜ weitere dynamische Nachweise und Messungen durchzuführen sind, um die Überbauten zu erhalten. Um den Überbau im Bestand zu erhalten und die zukünftigen betrieblichen Anforderungen zu erfüllen, müssen diese Nachweise im Rahmen des gegenständlichen Projektes erfolgen. Das Bauwerk muss aufgrund der geplanten Überbauung für die IBN relevant und kann nicht losgelöst betrachtet werden. Die angeführten Leistungen sind Grundlage für vollständige Leistungsphasen 3 und 4.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BHI Ingenieure Bollert & Henschel - Ingenieurgesellschaft und erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Ebersberg](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-ebersberg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8a49d3d2-5d82-4eaf-ac60-8960e7241da9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-abs-38-zweigleisiger-ausbau-markt-schwaben-ampfing-bf-markt-8a49d3d2
