# Bf Nördlingen - Erstellung Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten für ESTW inkl. Stromversorgung und inkl. Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss Vergabelos 1 – Bautechn. Anpassung ESTW Nördlingen inkl. Stromversorgung Vergabelos 2 – Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Bf Nördlingen am 27.02.2023 vergeben, Zuschlag an MTB GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Bf Nördlingen - Erstellung Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten für ESTW inkl. Stromversorgung und inkl. Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss Vergabelos 1 – Bautechn. Anpassung ESTW Nördlingen inkl. Stromversorgung Vergabelos 2 – Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss
- Wo: Bf Nördlingen, Landkreis Donau-Ries, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.03.2023 bis 29.03.2024
- Zuschlag an: MTB GmbH
- Zuschlag am: 27.02.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [MTB GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/mtb-gmbh), Nordstemmen

## Leistungsumfang

Bf Nördlingen - Erstellung Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten für ESTW inkl. Stromversorgung und inkl. Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss Vergabelos 1 – Bautechn. Anpassung ESTW Nördlingen inkl. Stromversorgung Vergabelos 2 – Rückbau Weichenverbindung W212/W213 mit Lückenschluss

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 9a8b1e9c-6a01-4924-8695-d3859142d740

## Verlauf

- 28.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Im Laufe des Projektes wurde seitens AG festgestellt, dass sich die PT1 Planung sowie die Entwurfsplanung des Modulgebäudes und auch 50 Hz Planung in großen Umfängen ändert, sowie zusätzliche Leistungen hinzukommen. Da die AP (Aufgrund der Verspäteten Übergabe der PT1) auf Grundalge der EP geplant wurde muss diese deshalb angepasst werden.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ62 Die FIrma MTB beauftragt die Produktion des Bauschildes und macht daher das Layout gleich mit.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ57 Ein Unternehmen in Nördlingen zu suchen war zeitlich nicht mehr machbar. Dies hätte die IBN des ESTWs gefährdet. /// LÄ51 Das Bodengutachten unterm dem Modulgebäude wies keine Altstoffe auf. Die Leistung des Bodenaushubs lag bei MTB. /// LÄ25 Firma MTB hat den Tiefbau für das Modugebäude gefertigt und weiß daher genau wo sie in den Boden eingreifen darf. So kann eine Beschädigung des Modulgebäudes so gut wie ausgeschlossen sein. Durch eine neue Ausschreibung würde die Zeitschiene des Anschlusses zerrissen werden und die FDL müssten in der Zwischenzeit ein Mobiles Klo + eine andere Möglichkeit des Frischwasseranschlusses bekommen. /// LÄ47 Im Rahmen der anstehenden Arbeiten zwischen Nördlingen und Möttingen müssen die BÜ's Remlingen 1&2 vom 03.06.2024 bis zum 30.06.2024 gesperrt werden. Auf Anordnung der PL wird die Errichtung, die spätere Räumung der Sperrung sowie die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung seitens Fa. MTB GmbH ausgeführt /// LÄ35 Als Vorraussetzung für das Verlegen des Kabeltiefbau mussten die Reptilienschutzzäune aufgebaut werden um die Anforderungen des LAPs umzusetzen. /// LÄ53 Da das Bidengutachten (Bereich Modulgebäude) keine Altlasten aufwies konnte die Firma keine entsprechende Technik einplanen.
- 20.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ55 Auf Anordnung des AG wurde die AP Tiefbau Modulgebäude geplottet und vom Bauleiter aus Nordstemmen nach Karlsruhe zu [Name entfernt] (BVB) verfahren. Dies war aufgrund der verspäteten Übergabe der Planung notwenig. DIe Grundlagen waren nicht rechtzeitig gegeben /// LÄ58 Die Lagerung der Weichenmaterialien wurden durch die Logistikfirma vorgenommen. Unsererseits konnte nicht davon ausgegangen werden dass wir vorab an die Materialin mussten. /// LÄ59 Da Sondierungsergebnisse mit erhöhten Schlagzahlen im Bereich von -0,50m – 6,00m erreicht worden sind sowie an diversen Signalstandorte nicht ausreichend tief sondiert werden konnte, ist die vorgesehene Rammrohrgründung mit 6,50m Rohren gemäß TM an den Standorten voraussichtlich nicht ausführbar. Aufgrund dessen soll auf Anordnung der Projektleitung an den Signalstandorten mittels Bohrschnecke vorgebohrt werden. /// LÄ64 Baugrund Bodengutachten hat das nicht enthalten, AG haftet dafür /// LÄ32 Aufgrund des Wechsels des Sicherungsunternehmens und der Verschiebung der Bauzeit nach 2024 müssen die Sicherungspläne erneut eingereicht werden. /// LÄ33 Aufgrund diverser umfangreicher Bauentwurfsänderungen im Zusammenhang mit dem ESTW Modulgebäude entsteht ein erheblich größerer Aufwand zur Erstellung der Ausführungsplanung. Die Änderungen wurden aufgrund eines zusätzlichen Bedienraums notwendig, da der geplante Standort des Bedienraums nicht nutzbar ist. /// LÄ34 Aufgrund einer Ril-Änderung musste die PT1 nochmals überarbeitet werden. Aufgrund dieser Änderung muss die AP geändert werden. /// LÄ48 Da die Mehrlängen auch geschützt werden müssen wurden Kunststoffkabelschächte/ Mehrlängenbausätze bestellt und eingebaut. /// LÄ45 Aufgrund der Erschwernisse (provisorische Kabelführungssysteme & Kabel) im Baufeld, gestaltet sich die Herstellung des Kabeltiefbauendzustandes in den gegebenen Sperrpausen zeitlich sehr schwierig. Um die Arbeiten zu beschleunigen soll ein zusätzlicher ZWB inkl. SKL-Anhänger eingesetzt werden, welcher die Aushubstoffe und Neustoffe zwischen Baustellenzufahrt und Baufeld verfährt /// LÄ38 Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurde die Art der Provisorien ausgetauscht. /// LÄ37 Aufgrund der Vorabverlegung von Provisorien ist es nicht mehr möglich Stahlrohre zu verlegen. DIe Leistung bleibt bis auf die Art der Verlegung unverändert. /// LÄ54 Die benötigten Schüttgüter für den Bodenaustausch Baugrube Modulgebäude wurden vorbestellt und an der BE-Fläche Stellwerk 2 zwischengelagert, damit am Wochenende der Bodeneinbau erfolgen kann. Die Schüttgüter müssen sodann von der BE-Fläche am Stellwerk 2 zur Baugrube verfahren werden (geänderte Logistik).
- 22.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ39 Da die Mehrlängen auch geschützt werden müssen wurden Kunststoffkabelschächte/ Mehrlängenbausätze bestellt und eingebaut
- 19.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ36 Aufgrund der Bauzeitenverschiebung konnte der geplante ZWB von MTB nicht wie geplant zur Verfügung gestellt werden. Daher wurde ein zusätzlicher eingekauft. Das Zusammenspiel der Arbeiten der Maschinen ist auf der Baustelle Vorraussetzung. Sollte dies nicht geschehen kann es zu vermehrten Fehlern und Verzügen kommen.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 51 I Das Bodengutachten unterm dem Modulgebäude wies keine Altstoffe auf. Die Leistung des Bodenaushubs lag bei MTB. 57 Ein Unternehmen in Nördlingen zu suchen war zeitlich nicht mehr machbar. Dies hätte die IBN des ESTWs gefährdet. 71 Der Vorhaltung von Bürocontainer des AG wurde aufgrund der Fortsetzung der Bauleistung ins Jahr 2024 für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 53 Da das Begutachten (Bereich Modulgebäude) keine Altlasten aufwies konnte die Firma keine entsprechende Technik einplanen. 21 Da die vertraglich genannten Lagerflächen zu Beginn der Maßnahme nicht vorhanden waren, mussten die Bürocontainer vorerst im Bereich des später zu erstellenden Modulgebäudes gestellt werden. Für die Errichtung des Modulgebäudes inkl. Baugrube müssen die Baucontainer umgesetzt werden. 97 Die Einstieghilfen anstelle der geplanten Steigeisen in den Kabelschächten wurden für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 96 Die Aushebung der Kabelgraben wurde für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 83 Der Einbau des Neumaterials für die Herstellung der Gleisquerun, sowie Einbau von Kabelschächten und Monolitblockfundamente erforderlich, da das ausgebaute Altmaterial (belastet) nicht wieder verwendbar ist. 103 Die Herstellung von Aussparungen bei Kabelschächten anstatt Leerrohreinführungssystemen wurde für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 101Die zus. Verkehrssicherung für die BE- Fläche am Bf. Bopfingen wurde für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 82 Eine zusätzliche Straßensperrung für die Herstellung einer neuen Straßenquerung ist für Erreichung des Projektzieles erforderlich. 98 Der Einbau der Kunststoff Deckel für die Kabelverteilerschränken wurden für die Erreichung des Projektzieles erforderlich. 30 Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmer Wechsel verhindert wird: 92 Bei der Erstellung des Kabeltiefbaus und der Kabelverlegearbeiten für die provisorischen Kabelführungssysteme häuften sich Mehrmengen bei bestimmten Positionen über die HLV-Mengen an. Die Erbringung dieser Leistungen wurde zur Erreichung des Projektziels erforderlich. 108 Das Eingaben der gelben Verteilerköpfe wurde für die Erreichung des Projektzieles erforderlich.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 48 Da die Mehrlängen auch geschützt werden müssen wurden Kunststoffkabelschächte/ Mehrlängenbausätze bestellt und eingebaut. 58 Die Lagerfläche wurde über MTB gebunden. 73 Zusätzliche Logistikleistung für die gleisgebundenen Arbeiten auf der Strecke 5300 wurde für Erreichung des Projektzieles erforderlich. 90 Die Mengenmehrungen für die Erdarbeiten des Kabeltiefbau wurden für Erreichung des Projektzieles erforderlich.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 Aufgrund des Wechsels des Sicherungsunternehmens und der Verschiebung der Bauzeit nach 2024 müssen die Sicherungspläne erneut eingereicht werden. 54 Die benötigten Schüttgüter für den Bodenaustausch Baugrube Modulgebäude wurden vorbestellt und an der BE-Fläche Stellwerk 2 zwischengelagert, damit am Wochenende der Bodeneinbau erfolgen kann. Die Schüttgüter müssen sodann von der BE-Fläche am Stellwerk 2 zur Baugrube verfahren werden (geänderte Logistik).
- 15.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 066: Lieferung und Einbau Monoblockfundamente (große Bauform). Die Signalstandorte A, Va, F, Vf, Vg, HM2H sollen anstatt mittels Rammrohren mit Monoblockfundamenten große Bauform gegründet werden. Die Leistung ist für die Erreichung des Projektzieles erforderlich geworden 077: Im Rahmen der Blockanpassung wurden die Kabelverlegearbeiten am Bahnhof Bopfingen für das Projekt erforderlich. 095: Die Kabelverlegung hat sich aufgrund von Mehrlängen an den Stellen der Gleisquerungen sowie durch provisorische Kabelführungssysteme über den Hauptvertrag hinaus erhöht. Die Ausführung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels erforderlich.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 37-Aufgrund der Vorabverlegung von Provisorien ist es nicht mehr möglich Stahlrohre zu verlegen. DIe Leistung bleibt bis auf die Art der Verlegung unverändert.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 78 - Die Kabelverlegearbeiten am Bahnhof Möttingen wurden für das Projekt erforderlich.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 75 - Die Vorschachtung für Signalfundamente (Monoblockfundamente) mittels Minibagger im Zuge der Bodensondierung und erforderlichen Tiefe aufgrund der Bodenverhältnisse ist für die Erreichung des Projektzieles erforderlich geworden.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 80- Die Kabelumverlegung vom Bf. Nördlingen bis Km 67,8 (Strecke 5300) wurden für das Projekt erforderlich. Die FIrma MTB beauftragt die Produktion des Bauschildes und macht daher das Layout gleich mit. 110- Das Beräumen der BE-Fläche des Stellwerks 2 wurde aufgrund einer Oberbaumaßnahme des AG erforderlich. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig
- 25.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA091: Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten sind Mehrmengen über die HLV-Pos. angefallen, die zur Erreichung des Projektzieles erforderlich wurden. // MKA094: Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten müssen die im Jahr 2023 hergestellten GFK-Kabelkanäle für die Kabelverlegung geöffnet und wieder verschlossen werden. Diese Leistungen gehen über die HLV-Positionen hinaus und stellen Mehrmengen zum Hauptvertrag dar, die zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind.
- 25.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten musste der Boden mehrmals zur Lagebestimmung der Kabel und Leitungen bis 1,25 m in Handarbeit freigelegt, ausgehoben, seitlich gelagert und später verfüllt und verdichtet werden. Diese Leistung wurde für das Erreichen des Projektzieles erforderlich.
- 02.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Die Entsorgung der Altschotter war nicht vertraglich vereinbart und ist zusätzlich angefallen. Die Entsorgung des Altschotters wurde durch [Name entfernt] angeordnet. Die Leistung ist zur Erbringung des Projektzieles erforderlich.
- 02.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 24 Es kommt zu einem erheblichen zeitlichen Verzugs und die Einrichtungskosten für einen neuen AN übersteigen die zu erbringende Leistung erheblich. MKA 42 Die Herstellung der endgültigen Gleisquerungen wird durch vorhandene Provisorien (Schutzrohre / Schächte) erschwert und erfordert das Sichern und Umlegen der provisorischen Querungen inkl. Überdeckung mittels Beton herstellen. Um die Herstellung zu gewährleisten müssen lokal Schwellen ausgebaut werden, die Querungen in die endgültige Lage gebracht und überdeckt werden. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig. MKA 47 Im Rahmen der anstehenden Arbeiten zwischen Nördlingen und Möttingen müssen die BÜ's Remlingen 1&2 vom 03.06.2024 bis zum 30.06.2024 gesperrt werden. Auf Anordnung der PL wird die Errichtung, die spätere Räumung der Sperrung sowie die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung seitens Fa. MTB GmbH ausgeführt. MKA 52 Das Umsetzen der Signale von Fa. Scheidt und Bachmann GmbH im Baufeld der Baugrube des Modulgebäudes wurden zur Aushubarbeiten erforderlich. Eine Anordnung der PL liegt der Mehrkostenanzeige bei. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig. MKA 70 Aufgrund an Vielzahl der Behinderungen, fehlender- PT1 Planungen, Sperrpausen, Kampfmittelfreigabe, Immissionsschutz und Baubeginnanzeige wurde die Bauzeit seitens AG verlängert. Eine zusätzliche Baustelleinrichtung, Vorhaltung und Räumung wurde für das Jahr 2024 erforderlich.
- 04.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 55 Auf Anordnung des AG wurde die AP Tiefbau Modulgebäude geplottet und vom Bauleiter aus Nordstemmen nach Karlsruhe zu [Name entfernt] (BVB) verfahren. Dies war aufgrund der verspäteten Übergabe der Planung notwendig. Die Grundlagen waren nicht rechtzeitig gegeben.
- 15.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 009 Der entstandene Mehraufwand in der technischen Bearbeitung resultiert im Wesentlichen aus der Verschiebung der Bauzeit von 2024 auf 2025 sowie aus der gestiegenen Anzahl zusätzlicher und geänderter Bauleistungen. Der damit verbundene Aufwand ist sowohl fachlich begründet als auch notwendig, um das angestrebte Projektziel des ESTW Nördlingen ordnungsgemäß und termingerecht umzusetzen. MKA 112 Das zusätzliche Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die verlängerte Bauzeit im Jahr 2025 infolge der Verschiebung des Bauvorhabens sowie der zusätzlichen und geänderten Bauleistungen im Zeitraum von 2024 auf 2025 war vertraglich nicht vereinbart. Das Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung ist jedoch erforderlich, um die Zielerreichung des Projekts sicherzustellen. MKA 123, 124 Gemäß der Anordnung der Projektleitung sollen weitere Spannbetonpfosten für Geschwindigkeitsanzeiger angebracht werden. Die Ausführung dieser Leistung ist für Erreichung des Projektzieles erforderlich. MKA 125 Die Umlagerung der Weichenantriebe am Modulgebäude an das Gleis wurde das Projekt erforderlich. MKA 131 Für die Anbindung der OSE-Anlage sind ergänzende Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Vom vorhandenen Kabeltrog am Gleis ist jeweils eine Kabeltroganlage der Größe 1 bis zu den OLA-Masten herzustellen. Betroffen sind die beiden OLA-Masten hinter dem Modulgebäude mit den Mastschaltern 401 und 505.Durch den AN ist der Kabeltrog herzustellen und anschließend an den Bestandstrog anzubinden, sobald dieser fertiggestellt ist. Die Kabeltroganlagen zu den OLA-Masten sind erst nach Herstellung des Bestandstrogs im Endzustand auszuführen. Diese Leistung ist erforderlich für den Erfolg des Projektes. MKA 132 Die Erstellung und Einarbeitung der technischen Plätzen der 50 Hz- Anlagen durch die Firma MTB.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 139 - Die temporäre Anbindung der Kabelschutzrohre unter Gleisen an die Mehrlängenbausätze erfolgt mittels flexibler Kabelschutzrohre zur Sicherstellung der Kabelverlegung bis zur Inbetriebnahme. Nach Herstellung des Endzustands je Gleisquerung werden die flexiblen Kabelschutzrohre zurückgebaut
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 081 - Im Rahmen der Kabeltiefbauarbeiten im Jahr 2024 und 2025 mussten bzw. müssen erneut Grünschnittarbeiten im Baufeld durchgeführt werden. Das erneute Herstellen ist vertraglich nicht vereinbart. 127 - Das Umlagern der Baustoffe Lagerfläche Industriestraße ist, um den Nachunternehmern einen ungehinderten Zugang zu den Kabelterommeln zu gewährleisten, erforderlich. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig. 128 - Nachträglicher Einbau eines weiteren Kabelschutzrohrs im Schwellenfach durch mehrerere Gleise im Bahnhofsbereich km 70,264 im Bereich einer provisorischen Querung. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig. 129 - Um die erneute Herstellung der Betonkabelkanäle zu gewährleisten, mussten in dem Bereich zwischen dem Bahnübergang bei Kiometer 110,898 und der Brücke bei Kilometer 110,700 die Drahtzugleitungen abgebaut werden. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig.
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 69 Das Kabelziehen in das ESTW Modulgebäude ist nicht Vertragsbestandteil der Firma MTB. Gemäß der Anordnung der PL vom 19.08.2024 wurden Kabeleinführungen durch den NU der Firma MTB ausgeführt. MKA 102 Der AG verlangt einen barrierefreien Zugang zum Modulgebäude. Der Einbau der von der Firma Scheidt & Bachmann gelieferten Einstiegspodeste für das ESTW Modulgebäude soll von der Firma MTB GmbH durchgeführt werden. MKA 104 Die provisorische Herstellung einer barrierefreien Zuwegung zum Modulgebäude ist eine Anforderung des AG. Diese Zuwegung wurde aus einem Mineralgemisch gefertigt, um zu verhindern, dass bei schlechtem Wetter Schmutz ins Modulgebäude getragen wird. Im Rahmen der finalen Arbeiten wird das Provisorium wieder zurückgebaut. MKA 105 Die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zum Modulgebäude ist eine Anforderung des AG. In den Ausschreibungsunterlagen wurde die Zugänglichkeit mit zwei Stufen vorgesehen. Für die Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit ist der Bau einer Winkelstützwand mit Absturzsicherung erforderlich. MKA 111 Aufgrund der Bauzeitverschiebung ist es erforderlich, die Baustelle im Jahre 2025 einzurichten. Das Einrichten für das Jahr 2025 ist vertraglich nicht vereinbart und erforderlich, um Arbeiten am Projekt vorzunehmen. MKA 115 Beim Ortstermin am 14.08.2024 wurde zwischen dem AN, dem AG und unter Beteiligung der BayernBahn festgelegt, dass ein Teil der KTB auf der Strecke 5330 feldseitig erstellt wird. Da für die Ausführung dieser Leistung teilweise Geräte auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellt werden müssen, ist hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung im Vorfeld erforderlich geworden. Diese Leistungen wurden für die Erreichung des Projektziels erforderlich. MKA 116 Ein zusätzlicher Spannbetonpfosten zur Befestigung der Trapeztafel in km 1,0 auf der Strecke 5331 für die Erstellung der Zuglaufmeldestelle Nördlingen Nord wurde in der 53.Baubesprechung vom 05.02.2025 unter der Nr. 37 durch den AG festgelegt. Diese Leistung wurde für die Erreichung des Projektziels erforderlich. MKA 117 Gemäß Anordnung der Projektleitung sowie aufgrund der fehlenden Kabellänge zum Signal FAN3 sind zusätzliche Kabelzugarbeiten erforderlich. MKA 118 Die zusätzlichen Kabelzugarbeiten für das Kabel S84300900 wurden aufgrund einer nicht nachweisbaren Beschädigung erforderlich. Diese Leistung wurde für die Erreichung des Projektziels erforderlich. MKA 126 Um die Baufreiheit hinsichtlich des Einbaus der Monoblockfundamente LW351Y/LW21Y zu gewährleisten, müssen die sich im Gleis befindlichen Waggons der BayernBahn mithilfe eines ZWBs rangiert werden. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig. MKA 130 Während der IBN-Sperrpause erfolgt der Rückbau der Altanlagen an den Weichenantrieben durch parallel eingesetzte Gewerke. Es wird neu angelieferter Gleisschotter an drei Weichenstandorten über eine Zweiwegebagger-Logistik (ZWB) verteilt und eingebaut, um die Inbetriebnahme sicherzustellen. Diese Arbeiten sind maßgeblich für den erfolgreichen Fortgang des Projekts.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführung der Gestellung von Isolierstößen, der baubegleitenden Kampfmittelsondierung, der Erdungs- und Vermaschungsarbeiten sowie der Überbrückung der Isolierstöße war vertraglich nicht vereinbart und stellt eine zusätzlich angefallene Leistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen wurden von der Projektleitung angeordnet und sind zur Erreichung des Projektziels erforderlich.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 121 - Der Aus- und Wiedereinbau des Monoblockfundaments für das Signal 84LW351Y ist aufgrund eines im Nachhinein festgestellten Planungsfehlers erforderlich geworden, um die Höhe anzupassen. Die Erbringung dieser Leistung ist für die Erreichung des Projektziels notwendig.
- 08.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA113 Das bereits eingebaute Randwegmaterial der Betonkabelkanäle mit der Körnung 0/45 wurde aufgrund der Nicht Einhaltung der geltenden DB-Richtlinienbeanstandet vom ALV Fahrbahn bemängelt. Aus diesem Grund muss das eingebaute Material zurückgebaut und durch neu angeliefertes Randwegmaterial mit der Körnung 0/16 ersetzt werden.
- 19.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Baugrund Bodengutachten hat das nicht enthalten, AG haftet dafür.
- 07.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 135 - Die Abholung, der Transport sowie das Abladen der zwei Weichenantriebe von Donauwörth zur Baustelle Nördlingen wurde durch den AG beauftragt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 119 Die Ausführungsplanung der Außenanlage musste wegen einer nachträglich geforderten barrierefreien Zuwegung zum Bedienraum erheblich geändert werden. Dafür waren Anpassungen des Höhengefälles, zusätzliche Stützwände mit Statik, eine angepasste Rampe sowie Änderungen an der Entwässerung erforderlich.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 133 - Aufgrund der Überarbeitung der 50-Hz-Ausführungsplanung sind zusätzliche Leistungen durch den Nachunternehmer Firma EET auszuführen. Diese zusätzlich erforderlichen Leistungen sind nicht vertraglicher Bestandteil und für den Projekterfolg erforderlich. 134 - Aufgrund diverser Umstände konnten die vertraglich vereinbarten Kabelverlegearbeiten durch die Firma Samel im Gegensatz zum ursprünglich vertraglich festgelegten Termin erst im Jahr 2024 ausgeführt werden. 136 - Gemäß Anordnung der PL ist der Mittelbahnsteig zwischen Gleis 5 und 7 rückzubauen, inklusive Materialentsorgung und die Verfüllung der Rückbaugruben. Diese Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart und erforderlich, um das Projektziel zu erreichen.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 137-Aufgrund vorhandener LST-Altanlagen konnte der Kabeltiefbau sowie die Herstellung des Betonkabeltrogs in mehreren Bereichen nicht durchgehend ausgeführt werden. Diese Abschnitte konnten erst nach Rückbau der Altanlagen durch die Firma Leonhard Weiss bearbeitet werden. Hierdurch ist zusätzlicher logistischer Aufwand entstanden. Dieser zusätzliche Zeitaufwand ist nicht im Hauptvertrag berücksichtigt und daher gesondert zu vergüten.
- 17.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 - Bei der Herstellung des Endzustands der Betonkabelschächte ist das Integrieren der bereits verlegten Kabel in die herzustellenden Kabelschächte erforderlich. Diese zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und zum Erreichen des Projektziels erforderlich. 41 - Aufgrund der vorhandenen Provisorien im Baufeld ist bei der Herstellung des Endzustands der Betonkabelschächte ein Mehraufwand für den AN entstanden. Dieser zusätzliche Mehraufwand ist vertraglich nicht vereinbart, jedoch für das Erreichen des Projektziels erforderlich.
- 17.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 - Die Erbringung der Leistung Kabeltiefbau wird erbracht. Es ändert sich lediglich die Zeitschiene.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 104-Die provisorische Herstellung einer barrierefreien Zuwegung zum Modulgebäude ist eine Anforderung des AG. Diese Zuwegung wurde aus einem Mineralgemisch gefertigt, um zu verhindern, dass bei schlechtem Wetter Schmutz ins Modulgebäude getragen wird. Im Rahmen der finalen Arbeiten wird das Provisorium wieder zurückgebaut.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Um Arbeiten Dritter an der Weichenheizung W16 zu ermöglichen, wurde das händische Rückbauen des Asphalts unter der Weichenheizung inkl. Abtransport und Lagerung bis zur Entsorgung erforderlich.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 105-Die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zum Modulgebäude ist eine Anforderung des AG. In den Ausschreibungsunterlagen wurde die Zugänglichkeit mit zwei Stufen vorgesehen. Für die Umsetzung der barrierefreien Zugänglichkeit ist der Bau einer Winkelstützwand mit Absturzsicherung erforderlich.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 102-Der AG verlangt einen barrierefreien Zugang zum Modulgebäude. Der Einbau der von der Firma Scheidt & Bachmann gelieferten Einstiegspodeste für das ESTW Modulgebäude soll von der Firma MTB GmbH durchgeführt werden.
- 04.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 140 Die Herstellung eines Kabelwegs für das Mittelspannungskabel von der WHZ im Bestand zur neuen WHZ-Station wurde durch die PL beauftragt. Die Anbindung des herzustellenden Kabelwegs an die WHZ stellt eine zusätzliche Leistung dar, die vertraglich nicht vereinbart und für den Projekterfolg erforderlich ist. MKA 142 Die Herstellung des Kabelwegs für das Mittelspannungskabel von der WHZ im Bestand zur neuen WHZ-Station wurde durch die PL beauftragt. Die Herstellung des Kabelwegs für das Mittelspannungskabel ist eine zusätzliche Leistung, die vertraglich nicht vereinbart und für den Projekterfolg erforderlich ist.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Da die Mehrlängen auch geschützt werden müssen wurden Kunststoffkabelschächte/ Mehrlängenbausätze bestellt und eingebaut
- 20.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Die zusätzl. Rückbau- und KTB-Arbeiten umfassen das Abschrauben von Signalflügeln, den Rückbau alter Umlenkschächte, Gleisschaltmittel, Sprechanlagen, Signalfundamente, Starkstromkabel, Solaranlagen am Vorsignal, Haltmelder und Hektometertafeln. Diese zusätzlichen Leistungen wurden nach Wunsch der AG an den AN LW beauftragt. Außerdem wird ein weiteres Einfahrsignal zurückgebaut, das ursprünglich nicht im Auftrag enthalten ist. Diese zusätzliche Leistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und gesondert zu vergüten. 04 Durch den AN Bau Fa. LW wurden zusätzliche Materialtransporte vor und während der Sperrpause sowie der Transport und das Aufstellen der Havarieschränke ausgeführt. Diese zusätzlichen Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen und erforderlich für die Erreichung des Projektziels. 05 Durch den AN wurden zusätzliche Leistungen hinsichtlich Gleisbau- und Erdungsarbeiten erbracht. Dazu gehören das Überbrücken von ISO-Stößen, das Austauschen und Umsetzen von Rippen- sowie Gleitstuhlplatten auf Holzschwellen an Weichen sowie das händische Freilegen, Auffüllen und Stopfen von Spitzen- und Mittelverschlüssen für Weichenantriebe. Diese zusätzlichen Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen und für die Erreichung des Projektziels erforderlich. 06 Durch den AN wurden zusätzliche Baustelleneinrichtungen sowie zusätzliche Entsorgungsleistungen erforderlich. Diese Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen und für die Erreichung des Projektziels erforderlich.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 144 Aufgrund der Bauzeitverschiebung gegenüber den vertraglich vorgesehenen Ausführungszeiträumen wird das erneute Vorhalten sowie das anschließende Räumen der Baustelleneinrichtung im Jahr 2026 erforderlich, um die noch ausstehenden Leistungen innerhalb der vorgesehenen Sperrpausen auszuführen. Die geänderten Ausführungsbedingungen waren bei Vertragsschluss nicht vorgesehen und sind zur Erreichung des Vertragsziels erforderlich.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 143 Aufgrund der gegenüber den vertraglich vorgesehenen Ausführungszeiträumen eingetretenen Bauzeitverschiebung ist die erneute Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche im Jahr 2026 zur Durchführung der noch ausstehenden Rest- und Zusatzarbeiten erforderlich. Die geänderten Ausführungsbedingungen waren bei Vertragsschluss nicht vorgesehen und sind zur Erreichung des Vertragsziels erforderlich. 145 Aufgrund von Bauzeitenverschiebungen sind für die weiterhin andauernden Baumaßnahmen im Jahr 2026 zusätzliche Quertransporte von Baustoffen von der Lagerfläche in der Industriestraße zur Baustelle in der Dr.-Mainer Straße erforderlich.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 72 - Aufgrund der Bauzeitverschiebung in das Jahr 2024 sowie erschwerter Baugrundverhältnisse sind bei den auszuführenden Signalgründungen Mehrkosten entstanden. Diese waren vertraglich nicht vorgesehen und sind zur Erreichung des Projektziels erforderlich. 100 - Aufgrund von Bauzeitverschiebungen, Massenmehrungen sowie der AG-seitig angeordneten zusätzlichen Lagerfläche in der Industriestraße sind zusätzliche Quertransporte zwischen der Lagerfläche und der BE-Fläche Stellwerk 2 erforderlich. Diese Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen und zur Erreichung des Projektziels erforderlich. 114 - Aufgrund der geänderten Ausführung des Kabeltiefbaus auf der Strecke 5330 durch den AG sind zusätzliche Lesitung sowie eine Anpassung der Ausführungsweise erforderlich, um die vertraglich vereinbarte Leistung herzustellen und das Projektziel zu erreichen.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 - Durch den AN wurden zusätzliche Rückbauarbeiten im Jahre 2026 erbracht, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsauftrag hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen sind vertraglich nicht vorgesehen und für die Erreichung des Projektziels erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat MTB GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Donau-Ries](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-donau-ries): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8a984804-a1ea-49c6-a439-da6b6cb14215. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-noerdlingen-erstellung-kabeltiefbau-und-kabelverlegearbeiten-fuer-0f7b915d
