# Bf Nördlingen - Anpassung BÜ - Los 1: 110,898 u. BÜ 109,307 Str. 4710, Los 2:BÜ 1,102 Str. 5330

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Nördlingen am 18.06.2024 vergeben, Zuschlag an MTB GmbH. Eingegangen: 1 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bf Nördlingen - Anpassung BÜ - Los 1: 110,898 u. BÜ 109,307 Str. 4710, Los 2:BÜ 1,102 Str. 5330
- Wo: Nördlingen, Landkreis Donau-Ries, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 12.06.2024 bis 27.06.2025
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: MTB GmbH
- Zuschlag am: 18.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1 je Los

## Gewinner

- [MTB GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/mtb-gmbh), Nordstemmen

## 2 Lose

- Los 1: Bf. Nördlingen, Anpassung BÜ 110,898 Str. 4710 und BÜ 109,307 Str. 4710 · [MTB GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/mtb-gmbh), Nordstemmen
- Los 2: Bf. Nördlingen, Anpassung BÜ 1,102 Str. 5330 · [MTB GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/mtb-gmbh), Nordstemmen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 43 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 168a13dc-b08b-4e4f-8995-ee6da211dfe1

## Verlauf

- 24.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 03.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 29.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 08: Die Anbindung sämtlicher LST-Anlagen des Bahnübergangs bei km 1,102 an die nahegelegenen Kabelschächte mittels Verbindungen durch Kabelleerrohre war im Hauptvertrag nicht enthalten. Da die Anbindung der LST-Anlagen für die ordnungsgemäße und betriebsbereite Fertigstellung des Projekts zwingend erforderlich ist, wurde diese Leistung durch die Firma MTB ausgeführt. /// 12: Aufgrund der Vorabergebnisse des Bodengutachtens sowie der Anordnung des Auftraggebers sollen sämtliche Gründungen mittels Monolithen anstelle von Rammrohren ausgeführt werden. Die Ausführung der Gründungen mittels Monoblockfundamente ist erforderlich, da die vorherrschenden Bodenverhältnisse für eine Rammrohrgründung nicht geeignet sind.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 - Aufgrund der Bodenverhältnisse sowie Vorabergebnisse des Bodengutachters wurde seitens der PL entschieden alle Gründungen mittels Monolithen statt Rammrohre auszuführen. 17 - Aufgrund der Festlegung der PL soll 2 BSH am BÜ km 110,898 in Abmessungen (LxBxH) 2650 mm x 1500 mm x 2350 mm hergestellt werden.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Aufgrund der Notwendigkeit, den Kabelanschluss für das Parallelprojekt ESTW Nördlingen zu ermöglichen, sollen die Arbeiten an der Straßenquerung des Bahnüberganges 1,102 zeitlich vorgezogen werden. Eine Vollsperrung für die Arbeiten war notwendig
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Aufgrund der Notwendigkeit, den Kabelanschluss für das Parallelprojekt ESTW Nördlingen zu ermöglichen, soll die Arbeiten an der Straßequerung der Bahnübergänge bei km 110,898 zeitlich vorgezogen werden. Hier war eine Vollsperrung der Straße notwendig.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA05 Infolge der Begehung vom 30.08.2024 durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer am Bahnübergang km 1,102 wurden aufgrund vor Ort festgestellter Gegebenheiten Änderungen für die Kabeltiefbauarbeiten abgestimmt. Aus diesem Grund wurde der Einbau zusätzlicher Kabelaufbauschächte in den Größen V und VII sowie eines zusätzlichen Kabelkanals in der Größe II MKA07 Für die Erbringung der vertraglichen Kabeltiefbauarbeiten am BÜ km 1,102 wurde im Rahmen der örtlichen Begehung durch den AG und AN am 30.08.2024 die Notwendigkeit des Einbaus eines zusätzlichen Kabelkanals der Größe II aufgrund vor Ort festgestellter Gegebenheiten am Bahnübergang km 1,102 festgestellt.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der technisch nicht umsetzbaren Funkmelder und fehlender Berücksichtigung einer ausreichenden Kabelweglänge sind gemäß schriftlicher Anordnung der Projektleitung vom 02.04.2025 zusätzliche Kabelverlegearbeiten für die kabelgebundenen Anrückmelder am Bahnübergang auszuführen.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Aufgrund der Planungsänderung nach Abstimmung und der Ortsbegehung der Bahnübergänge am 30.08.2024 erfolgt die Herstellung der Gleisquerung nun entsprechend dem Arbeitsplan in offener Bauweise statt, durch Durchpressung, wie es ursprünglich ausgerieben war.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 04 Aufgrund der Planungsänderungen für die Bahnübergänge sind im Gegensatz zum ausgeschriebenen Durchpress- Herstellungsverfahren die Gleisquerungen nun in offener Bauweise auszuführen. MKA 11 Um die Inbetriebnahme des ESTW sicherzustellen, sind die erforderlichen Leistungen zur Herstellung der Querungen in offener Bauweise in Abstimmung mit der AG zeitlich vorgezogen auszuführen.
- 27.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Gemäeß andorndung von [Name entfernt] vom 24.02.2025 um 15:31 Uhr ist aufgrund der Bauzeitenverschiebung eine verlängerte Vorhaltung der halbseitigen Straßensperrung für die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich. 19 - Die Notwendigkeit der VAO für eine zusätzliche Vollsperrung des BÜ km 110,898 im Zeitraum vom 12.07. bis 13.07.2025 ergibt sich aus den gleisgebundenen Arbeiten für die Herstellung der Gleisquerungen am BÜ Los 1 in offener Bauweise. Diese zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und zur Erreichung des Projektziels erforderlich. 36 - Der Einsatz des Nachunternehmers Fa. Thannhauser wurde aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen am BÜ km 110,898 erforderlich. Diese stellt eine zusätzliche Leistung dar, die vertraglich nicht vereinbart ist und zur Erreichung der Projektziele erforderlich ist.
- 08.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 25 Aufgrund der im Bodengutachten festgestellten schwer rammbaren Bodenverhältnisse wurde durch die PL angeordnet, die Rammrohrgründungen am BÜ110,898 mit Vorbohrungen herzustellen. MKA 33 Für die Durchführung der Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich am BÜ km 110,898 wurde durch die PL eine zusätzliche VRAO für die Vollsperrung ab dem 01.12.2025 beauftragt. Diese zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und zur Erreichung des Projektziels erforderlich. MKA 35 Aufgrund der im Bodengutachten festgestellten schwer rammbaren Bodenverhältnisse wurde durch die PL angeordnet, die Rammrohrgründungen am BÜ110,898 mit Vorbohrungen herzustellen.
- 25.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 Für die Kampfmittelsondierungsarbeiten durch die Firma Schollenberger ist die Begleitung durch die Firma MTB erforderlich. Der zusätzliche Personaleinsatz der Firma MTB zur Begleitung der Firma Schollenberger bei der Kampfmittelsondierung für eine Nachtschicht am 11.11.2025 ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und wurde durch den AG beauftragt.
- 01.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Da die Oberleitung für die Arbeiten am BÜ 1 10 nicht ausgeschaltet werden konnte, wurde durch die PL die Lieferung einer Schlepperde von Oberstdorf nach Nördlingen angeordnet. Diese Leistung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die vertraglich nicht Bestandteil des HLV ist und für den Projekterfolg erforderlich ist. 23 - Aufgrund des benötigten F-Kastens sowie Pfostens auf der Baustelle in Nördlingen wurde die Abholung des F-Kastens und eines Pfostens beim AG in Augsburg sowie der Transport nach Nördlingen (ca. 75 km) zusätzlich durch die Firma MTB GmbH ausgeführt. Die genannte Leistung ist nicht Bestandteil des HLV und für den Projekterfolg erforderlich. 24 - Der Einbau des gelieferten F-Kastens inklusive Pfosten, die Herstellung eines Fundamentes sowie der Anschluss des F- Kastens an die vorhandene Kabeltrasse erfolgten als zusätzliche Leistung durch die Firma MTB GmbH. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV und für den Projekterfolg erforderlich. 26 - Durch die PL wurde die Bestellung und der Einbau zusätzlicher Betongliederfüße für die Referenzplatten der GFR-Anlage sowie eines zusätzlichen Rammrohrs in großer Bauform für den Sendemast angeordnet. Die zuvor genannten Leistungen sind nicht Bestandteil des HLV und für den Projekterfolg erforderlich. 27 - Aufgrund von Hindernissen in den vorgefundenen Ortlichkeiten sind für Gründungen, die nur mit seitlicher Versetzung ausgeführt werden können, zusätzliche Adapterplatten zu bestellen und einzubauen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV und für den Projekterfolg notwendig. 28 - Zur Herstellung der Baufreiheit wurde durch den AN das Umstellen des Bürocontainers der Sicherungsfirma durchgeführt. Die zusätzliche Leistung ist vertraglich nicht vereinbart, jedoch zur Erreichung des Projektziels erforderlich. 34 - Auf Anordnung der Projektleitung wurden durch den AN verschiedene Baustoffe auf der BE-Fläche Dr. Meiner Straße umgelagert. Diese zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und ist für den Projekterfolg erforderlich..

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat MTB GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d7617b29-b605-49ff-96a5-875371456dc7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-noerdlingen-anpassung-bue-los-1-110898-u-bue-109307-str-4710-los-168a13dc
