# Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Köthen am 27.02.2023 vergeben, Zuschlag an Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Bf. Köthen, AS 24 - Bauleistungen
- Wo: Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 13.03.2023 bis 31.01.2025
- Zuschlag an: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen
- Zuschlag am: 27.02.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schweerbau-gesellschaft-mit-beschrae-haftung-und-co-kg-bauunternehmen), Stadthagen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: d89bb231-4448-4c1e-97eb-2d9cdf0cbc9f

## Verlauf

- 29.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst u. a. die Baustellenlogistik zwischen den zur Verfügung gestellten Logistikgleisen 51 - 55 und dem Baufeld Gleis 5/25/35 und Gleis 6/26. Durch die Vergabe der zusätzlichen Transportleistungen an den ursprünglichen Auftragnehmer können erhebliche Überschneidungen mit den Logistikleistungen gemäß Bausoll vermieden und in der Folge ein erhöhter Abstimmungsaufwand sowie Verzögerungen im Leistungsablauf verhindert werden. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren hätten eine Verzögerung des geplanten Bauablaufes und die Gefährdung der Inbetriebnahmetermine zur Folge. Im weiteren Verlauf müssten vorhandene Betren verlängert bzw. neue Betren beantragt werden. Weiterhin müssten die freigegebene PT1-Planungen für die LST-Bauzustände angepasst und wieder in den Prüflauf gegeben werden.
- 11.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Ausschreibungsunterlagen war es nicht vorgesehen, dass eine Az-Lok für Transportleistungen des AG´s eingesetzt werden muss. Der AN soll nun doch für den AG eine separate Az-Lok zuführen. Die Az-Lok wird vom AG koordiniert und eingesetzt.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO007 - In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde durch den AG die Erstellung eines Geotechnischen Gutachtens in Auftrag gegeben. Gemäß Geotechnischen Gutachten vom 03.05.2022 wurden im Gleis 5/25/35 zwischen km 51,4+00 und km 52,2+00 folgende Baugrundschichten (BGS) festgestellt: - grob- bis gemischtkörnige Auffüllungen (BGS 2.1 / 2.2) - Löss / Lösslehm (BGS 3.1) - Feinsand (BGS 3.2) Entgegen der Ergebnisse des Geotechnischen Gutachtens wurden während der Aushubarbeiten durch die Räumkette der Planumsverbesserungsmaschine (RPM) Steine und Felsen bis zu einer Größe von 1,00m x 0,80m x 0,80m im Umbaubereich vorgefunden. Die kurzfristige Beräumung der vorgefundenen Steine und Felsen war für die Fortführung der Planumsverbesserung / Herstellung der Schutzschichten und somit zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 002 - Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst u. a. die Baustellenlogistik, insbesondere den Transport von Oberbaustoffen zwischen Güterverkehrs-/Übergabestelle und Einbaustelle. Durch die Vergabe des Einsatzes weiterer Rangierbegleiter Bau für die örtliche Bedienung der mit Bauweichenstecker "gelb - Bauweiche" ausgestatteten Weichen im Bf. Köthen an den ursprünglichen Auftragnehmer können erhebliche Schnittstellen mit der Baustellenlogistik gemäß Bausoll und ein erhöhter Abstimmungsaufwand vermieden werden. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren hätten Verzögerungen im geplanten Bauablauf und die Gefährdung der Inbetriebnahmetermine zur Folge. Im weiteren Verlauf müssten vorhandene Betren verlängert bzw. neue Betren beantragt werden. Weiterhin müssten die freigegebenen PT1-Planungen für die LST-Bauzustände angepasst und wieder in den Prüflauf gegeben werden.
- 22.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO009 - In Vorbereitung der maschinellen Gleiserneurung Gleis 5/25/35 und Gleis 6/26 im Bf. Köthen wurden die beizustellenden Oberbaustoffe (Schiene, Schwelle, Schotter) fristgerecht durch den AG über das System "PRIMA" bei der Baulogistik (I.NAW 111) abgerufen. Entgegen des Abrufes und der übergebenen Wagenliste wurde ein SLPS-Schwellentransportwagen mit ca. 180 Stk. B70-Schwellen nicht zum avisierten Liefertermin 11.08.2023 am Tarifpunkt Bf. Köthen bereitgestellt. Die Nachlieferung erfolgte mit der 3.Teillieferung am 15.08.2023. In der Folge konnte die Gleiserneurung im Gleis 5 von km 50,9+88 bis km 51,0+98 nicht planmäßig mittels Umbauzug durchgeführt werden.In Abstimmung mit dem ALV Fb verblieben die vorhandenen BS66-Schwellen vorläufig im Gleis. Hierbei musste im Kontext des Schienenwechsels das vorhandene stark korrodierte Kleineisen durch neues Kleineisen (KS-Oberbau) ersetzt werden. Die Gleiserneuerung inkl. Stopf-/Richt-und Schweißarbeiten wurde auf September 2023 verschoben.
- 23.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · ANO008 - In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde durch den AG die Erstellung eines Geotechnischen Gutachtens in Auftrag gegeben. Gemäß Geotechnischen Gutachten vom 03.05.2022 wurden für das Gleis 5/25/35 auf Grundlage der Baugrundbeurteilung und hinsichtlich der Tragfähigkeit folgende Schutzschichtdicken bestimmt: - km 50,9+50 - km 51,5+00: 20 cm Korngemisch KG 1 (PSS) - km 51,5+00 - km 52,2+00: 30 cm Korngemisch KG 1 (PSS) - km 52,2+00 - km 52,4+70: keine Planumsverbesserung erforderlich - km 52,4+70 - km 53,0+00: 30 cm Korngemisch KG 1 (PSS) Entgegen der Annahmen im Geotechnischen Gutachten wurden während der Umbauarbeiten ungenügende Tragfähigkeitswerte auf dem Erdplanum und somit eine zum Teil unzureichende Untergrundtragfähigkeit ermittelt. In der Folge war die Erhöhung der Schutzschichtdicke auf 40 cm zur Sicherstellung der Solltragfähigkeit (OKFTS) sowie zur Gewährleistung der Gleislagestabilität und somit zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Bereich Grünschnitt-Trog und Reinigung KK Strecke_Baalberge_Km 0,6 bis km 4,0_und_Strecke_nach Sturmsdorf erforderlich. Auf Grund von Nachrüstarbeiten (Lichtsperrsignale, Vorsignalwiederholer, Achszähler) im o.a. Bereich mussten für die erforderlichen Kabelverlegearbeiten vorh. Kabelgefäßsysteme geöffnet und zur Gewährung einer regelkonformen Kabelverlegung gereinigt und dann wieder verschlossen werden. ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten und signifikanten Verzögerungen im Ablauf.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung wurde am Mittwoch, 02.08.2023 um 12:13 Uhr eine korrigierte Arbeitsanmeldung (AAM) für die 32.KW 2023 durch die ARGE Bf. Köthen AS24 (fristgerecht) übergeben. Im weiteren Verlauf wurde von der Sicherungsfirma WBS Verkehrs-dienste GmbH fälschlicherweise der "veraltete" Stand der AAM vom 02.08.2023 um 10:36 Uhr bearbeitet und an die Bauüberwachung zur Finalisierung übergeben. Im Anschluss wurde die fehlerhafte AAM durch die Bauüberwachung finalisiert und am Freitag, 04.08.2023 um 17:43 Uhr (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten) an die Beteiligten verteilt. In der Folge konnten keine Ersatzmaßnahmen vorgenommen oder die geplanten Arbeiten rechtzeitig abgesagt und die Mitarbeiter der ARGE informiert werden. Die behindernden Umstände wurden mit Bekanntwerden am Montag, 07.08.2023 um 08:00 Uhr durch die ARGE gegenüber der örtlichen Bauüberwachung mündlich angezeigt. Aufgrund der Kurzfristigkeit wurden die betroffenen Arbeiten für die 32.KW 2023 abgesagt.
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 ANO004 Gemäß Änderung/Ergänzung zum Bauerlaubnisvertrag vom 11.11.2021/30.11.2021 mit der Firma Hans Abel GmbH & Co. KG ist die Bereitstellungsfläche neben Gleis 27 im Bf. Köthen bis zum 31.12.2023 zurück zubauen und im ursprünglichen Flächenzustand an den Eigentümer zu übergeben. Der Rückbau der Bereitstellungsfläche und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes ist für die vertragskonforme Abwicklung des Bauerlaubnisvertrages mit der Firma Hans Abel GmbH & Co. KG erforderlich. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren hätten eine nicht fristgerechte Rückgabe der Fläche gemäß Bauerlaubnisvertrag an den Eigentümer bis zum 31.12.2023 zur Folge. Im weiteren Verlauf müsste der vorhandene Bauerlaubnisvertrag unter Berücksichtigung der Zusatzkosten verlängert werden. 7 ANO 003 Im Rahmen der LST-Ausführungsplanung für den Bz. 0.50 im Bf Köthen ist die vorhandene Langsamfahrstellen-Signalisierung anzupassen. Es werden vorhandene Lf7-Signale versetzt und entsprechende Gründungsarbeiten sowie neue Fundamente für die Lf-Signalisierung unter Deckung der vorhandenen Sperrpausen erforderlich. Zusätzlich ist ein Lf-Magnet zu versetzen und ein Spannbetonpfosten für ein Rangiersignal zu errichten.Diese Leistungen sind kein Bestandteil anderer Verträg. Ohne diese Leistung kann die Inbetriebnahme Ende November nicht abgesichert werden. Das Bausoll der ARGE Bf. Köthen AS24 umfasst neben der Gleiserneuerung der Gleise 5/25/35 und 6/26 u. a. den Umbau der vorhandenene Kunststoffkabelkanaltrassen auf Betonkabelkanaltrassen im gesamten Bahnhofsbereich.Aus einem Wechsel des Auftragnehmers für die Anpassung der Lf-Signalisierung würden erhebliche Schnittstellen und Überschneidungen mit den Bauablauf für die Erbringung der Leistungen gemäß Bausoll resultieren. 3 A1-011 Zur Erlangung der Projektziele sin zusätzliche Leistungen erfoderlich: Lieferung und Einbau zusätzlicher Strail-Mittelplatten für das bahnrechte Gleis am Bahnübergang BÜ 81,0 um die Anpassung der vorhandenen BÜ-System Strail-Mittelplatten an die neu verlegten B90-Schwellen sicherzustellen. AS22 - BUG Verkehrsbau SE ist bereits für die zusätzlichen Arbeiten im Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit AS22 - BUG Verkehrsbau SE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten sowie signifikanten Verzögerungen im Bauablauf (unwirtschaftliche Splitterung).
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 6 Das Leistungssoll des Auftragnehmers umfasst neben der Gleiserneuerung der Gleise 5/25/35 und 6/26 im Bf. Köthen u. a. den Umbau der vorhandenen Kunststoffkabelkanaltrassen auf Betonkabelkanaltrassen im gesamten Bahnhofsbereich. Durch die Vergabe der Herstellung der Rand- und Zwischenwege an den ursprünglichen Auftragnehmer können erhebliche Schnittstellen und Überschneidungen mit den Ablauf für die Erbringung der Leistungen gemäß Bau soll vermieden und in der Folge ein erhöhter Abstimmungsaufwand sowie Verzögerungen im Leistungsablauf verhindert werden. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabeverfahren hätten eine Verzögerung des geplanten Bauablaufes und die Gefährdung des Fertigstellungstermines zur Folge. Im weiteren Verlauf müssten vorhandene Betern verlängert bzw. neue Betern beantragt werden. Weiterhin müssten die freigegebenen PT1-Planungen für die LST-Bauzustände angepasst und wieder in den Prüflauf gegeben werden. 7 Im Kontext mit dem ESTW-Softwarewechsel am 25./26.11.2023 werden die Bahnübergänge BÜ 3,0 und BÜ 4,0 auf der Strecke 6420 LST-seitig umgerüstet. Im Vorfeld der Inbetriebnahme der v. g. Bahnübergänge (mit Bz. 0.50) müssen im Rahmen der fachtechnischen Abnahmeprüfung Prüffahrten je Gleis und Richtung durchgeführt werden. Für die Durchführung der Prüf-/ Abnahmefahrten wird der Einsatz einer Abnahmelok mit v > 50 km/h notwendig. Die Abnahmefahrten und der daraus resultierende Einsatz einer Abnahmen Lok sind zur Sicherstellung der Funktionalität der betrieblichen (BÜ-)Anlagen und somit zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabe-verfahren hätten eine Verzögerung des geplanten Bauablaufes und die Gefährdung der Fertigstellungstermine zur Folge. Im weiteren Verlauf müssten vorhandene Betern verlängert bzw. neue Betern beantragt werden. Weiterhin müssten die freigegebenen PT1-Planungen für die LST-Bauzustände angepasst 8 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen - hier Sicherstellung der Ausführung in den vorgegebenen Sperrpausen - im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Einbau einer Sofortmontagemanschette für Sig05VWzr3 erforderlich. ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 10 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage von Zutrittsverbotsschildern erforderlich. Aufgrund der fehlenden Rand- und Zwischenwege (sicherheitsrelevanter Mangel) und der daraus ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 14 Zur Erlangung des Projektziels sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit LST-Kabel arbeiten erforderlich. Die Signalkabel für die neuen LST-Anlagen im Bf. Köthen mussten aufgrund der Kabellängen gem. PT1-Planung(en) abschnittsweise in Tei ARGE Bf. Köthen. AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 18 Zur Erlangung des Projektziels sind diverse Zusatzleistungen KTB erforderlich. Die aufgeführten Leistungen resultieren im Wesentlichen aus nicht vorhersehbaren örtlichen Gegebenheiten und waren nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Ausführung der Leistungen. AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 Zur Erlangung des Projektziels sind diverse Zusatzleistungen KTB erforderlich. Die aufgeführten Leistungen resultieren im Wesentlichen aus nicht vorhersehbaren örtlichen Gegebenheiten und waren nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Ausführung der Leistungen. AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 19 Für die Herstellung der Betonkabelkanäle b.r. Gl. 7 im Bf. Köthen, ist im Bereich zw. km 50,665 und km 50,730 die Umsetzung diverser Zusammenhangsleistungen notwendig, um die Vertragsleistung erbringen zu können. AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). 21 Die Ursache und der Verursacher der Schienenfehler konnten trotz sorgfältiger Recherche (bspw. Einbeziehung des Fachbeauftragten Fb) durch die Projektbeteiligten nicht zweifelsfrei bestimmt werden. Daher wurde zur Vermeidung von Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang eine Kostenteilung zu gleichen Teilen (50/50) für die zusätzliche Schienenbearbeitung zwischen Fa. Schweerbau GmbH & Co. KG und DB InfraGO AG vereinbart. Das Bau soll der ARGE Bf. Köthen AS24 umfasst u. a. die Neuschienenbearbeitung im Gleis 5/25/35 und Gleis 6/26 im Bf. Köthen. Durch einen Wechsel des Auftragnehmers für die zusätzliche Schienenbearbeitung wäre eine Abgrenzung des Leistungsbildes bzw. der Verantwortlichkeiten, insbesondere hinsichtlich evtl. Gewähr-Leistung Ansprüche für den Auftraggeber nicht eindeutig möglich. Der Wechsel des Auftragnehmers und das vorangestellte Vergabe-verfahren hätten Verzögerungen im geplanten Bauablauf und die Gefährdung der Fertigstellungstermine zur Folge. 15 L Für die Oberbaumaßnahmen an den Gleisen 25 und 26 ist vor dem Beginn der Arbeiten eine durchgängige Rückstromführung zu gewährleisten. Hierzu ist die Erstellung eines Rückstromführungskonzeptes erforderlich, welches von allen beteiligten ALV zu prüfen ist. Im Konzept wurde wie bereits im Hauptvertrag berücksichtigt die Verlegung von Längserden und die bauzeitliche Erdung der Streckenausrüstung am Längs Erder vorgesehen. Im Ergebnis des Konzeptes ergaben sich Mengenmehrungen in den zu realisierenden Mast- und Bauteilerdungen. Die Beauftragung eines neuen AN hätte zusätzliche Overhead-Kosten und zur Leistungserbringung eine entsprechende Einarbeitungszeit für den neuen AN zur Folge. Die daraus entstehenden Mehrkosten und die Verzögerungen im Bauablauf würden zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Projektkosten führen und sind daher nicht tragbar. 17 Für die erfolgreiche Herstellung der Signal Gründungen sind diverser Zusammenhangsleistungen notwendig, um die Vertragsleistung erbringen zu können. AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 (006) - Im Rahmen der oberbautechnischen Abnahmen nach der Gleiserneurung der Gleise 5/25/35 und 6/26 im Bf. Köthen am 17.08. bzw. 14.09.2023 wurde seitens des Inbetriebnahmeverantwortlichen (IBV) und Anlagenverantwortlichen Fahrbahn (ALV Fb) die Herstellung richtlinienkonformer Rand- und Zwischenwege im Umbaubereich zwischen km 50,9+90 und km 53,1+52 gefordert. Die Herstellung der Rand- und Zwischenwege ist für die Errichtung einer regelkonformen Gleisanlage gemäß Richtlinie 800.0130A04 erforderlich.
- 17.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA033_034: ARGE Bf. Köthen AS24 ist bereits für diese Leistungen in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit ARGE Bf. Köthen AS24 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von ARGE Bf. Köthen AS24 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=579f0433-7ade-4145-8abc-d919c3bccd93. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-koethen-as-24-bauleistungen-d89bb231
