# Bf. Gößnitz - Stützwand A.-Puschkin-Str. km 53,944 – km 54,268 (AU 563)

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Gößnitz am 30.04.2024 vergeben, Zuschlag an BIEGE Bf. Gößnitz Stützwand c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Hochbau und Rohbau: Bf. Gößnitz - Stützwand A.-Puschkin-Str. km 53,944 – km 54,268 (AU 563)
- Wo: Gößnitz, Landkreis Altenburger Land, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.08.2024 bis 31.01.2026
- Zuschlag an: BIEGE Bf. Gößnitz Stützwand c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
- Zuschlag am: 30.04.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 6

## Gewinner

- [BIEGE Bf. Gößnitz Stützwand c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-bf-goessnitz-stuetzwand-co-bickhardt-bau-thueringen-gmbh), Meerane

## Leistungsumfang

ABS Karlsruhe – Stuttgart – Nürnberg – Leipzig/ Dresden 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Werdau, Strecke 6263, Leipzig - Hof, km 53,944 – km 54,268, Abschnitt Bahnhof Gößnitz Erneuerung Stützwand Alexander – Puschkin – Straße in Gößnitz, weitere Details siehe Pkt. 5.1.6

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 98 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45262620-3
- CPV-Bezeichnung: Stützmauern
- Bekanntmachungs-ID: 50ee9bf5-6821-4553-8274-ca692f8a7248

## Verlauf

- 18.02.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.05.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA02: Planung und Bauausführung aller Baukörper, die sich im Bereich zwischen der alten Stützwand und der neuen STW Puschkinstraße (Vorsatzschale) befinden, werden der STW Puschkinstraße zugeordnet (Schachtbauwerke, Anbindung an das Mundloch (Zulauf aus Kanalisation), evtl. erforderliche Sicherungen der alten STW…) Sie sind nicht Bestandteil der Hauptbauleistung Knoten Gößnitz. Beide Verträge enthalten dafür keine Leistungspositionen für Planung und Bauausführung. Die Planungsleistungen für die Anbindung der Kanalisation (Mundloch in alter STW) sowie die Übergabe des Grauwassers aus der Kanalisation an das neue Durchlassbauwerk km 52,242 begründen dem Grunde nach einen Anspruch auf Vergütung. MKA03: Für die neu zu planende Aufnahme des Grauwassers aus einem Kanal, der im Altbestand der STW Puschkinstraßein in ein altes Entwässerungssystem der DB mündet, sind unmittelbar vor der alten STW Schachtbauwerke anzuordnen. Dabei sind Abgrabungen im Gründungsbereich der alten STW erforderlich. Alte Planunterlagen enthalten keine genauen Informationen zur Gründungssituation. Der gesamtheitlich schlechte Bauzustand der STW lässt auch auf Schäden im Gründungsbereich schließen. Zur Planung der Baugrube und Sicherung der Bestandswand bei Abgrabungen sind zusätzliche Erkundungen erforderlich. Die Leistung ist nicht Vertragsbestandteil und begründet einen Anspruch auf Vergütung.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 04: Im Bestand bindet ein Abwasserkanal über die STW Puschkinstraße an einen Bahndurchlass an, der im Zuge des Bahnhofsumbaus aufgelassen wird. Im Zusammenhang mit dem Neubau der STW ist die Anbindung des Kanals an den neuen DL bei km 54,242 vorgesehen. Die dafür erforderlichen Ingenieurbauwerke (Schachtbauwerk zwischen Altbestand und vorgesetztem Neubau, Konstruktion zur Anbindung der neuen Leitung an das rechteckige Mundloch im Altbestand) sind weder in der Ausschreibung zum Bahnhofsumbau BA 2, noch in der Ausschreibung zur Stützwand enthalten. Damit zusätzlich verbunden sind Aufwendungen im Tifbau und Wasserhaltung. Für die beschriebenen zusätzlichen Leistungen hat der AN Anspruch auf Vergütung. 05: Im Zusammenhang mit den Mehraufwendungen für den Neubau des Einlaufbauwerkes im Bereich zwischen Altbestand und neuer STW entstehen zusätzliche Aufwendungen in den Gewerken Erdbau und Wasserhaltung. Neben Suchschachtungen zur genauen Erkundung der Gründungssituation des Bestands im Bereich des neuen Schachtbauwerkes, sind Verbauten und Leistungen zur Wasserhaltung sowie provisorische Umverlegungen der Bestandskanalisation zur Aufrechterhaltung des Abflussregimes erforderlich. In allen Bauphasen muss die Anbindung an den DL im Bestand gewährleistet werden. Für die zusätzlichen Leistungen hat der AN Anspruch auf Vergütung. 06: Die neu zu errichtende STW Puschkinstraße ist zu großen Teilen tief gegründet. Vorgesehen sind einzelne Bohrpfähle. Zur Prüfung der regelkonformen Ausführung sind die Bohrpfähle zu untersuchen. Dazu genutz wird das Verfahren der Integritätsprüfung, über welches eine Aussage zur Qualität des Objekts ermöglicht wird. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Vertrgs und ist als zusätzliche Leistung dem AN zu vergüten. 07: Im Projekt Gößnitz ist festgelegt, dass die Prüfung der Erdungsplanung aller Ing.-Bauwerke durch den AN koordiniert und beauftragt wird. Der EPLASS-Workflow wurde durch den AG entsprechend angepasst. Der AN hat Anspruch auf Vergütung der zusätzlichen Leistung. 09: Im Bestand verläuft vor der alten STW Puschkinstraße ein Entwässerungsgraben. Er führt das Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation über ein Mundloch in der STW Puschkinstraße zu einem alten Durchlassbauwerk im Gleisbereich. Hierzu erfolgt im Zuge des Bahnhofumbaus und des Esatzneubaus STW Puschkinstraße eine Neuordnung der Abwasserentsorgung. Vertraglich vereinbart ist der Rückbau des alten Grabens, der im Leistungstext als Grabenbefestigung aus unbewehrtem Beton beschrieben wird. Zusätzlich erforderlich ist der Rückbau der GFK-Gitter, die den Betonkanal abdecken. Rückbau der Gitter und das Freilegen des Kanals sind vertraglich nicht vereinbart. Der AN hat Anspruch auf Vergütung der benannten zusätzlichen Leistungen.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT1: Aufgrund der im Zuge der Bauarbeiten festgestellten Schäden im Bereiche der Anliegergrundstücke in der Puschkinstraße empfahl der AG auf Basis der Beweissicherung ein Monitoring. Zusätzliche Aufwendungen ergeben sich aus einem Rissmonitoring, welches regelmäßige Kontrollen erforderlich macht. Vertraglich vereinbart und damit Bestandteil des Hauptvertrags sind Erschütterungsmessungen bei Ausführung erschütterungsintensiver Arbeiten (Bohrpfahlgründung).Die in der MKA angezeigten Erschütterungsmessungen stellen damit keine zusätzliche Leistung dar. I
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Bereich der neues Stützwand Puschkinstraße sind Gründungen für Oberleitungsmaste vorzusehen Daraus resultierd, ergibt sich eine Anpassung der Stützwandblöcke sowie eine Anpassung der Dimensionierung der Ankerkörbe. Statisch erforderlich wird eine Anpassung der Anker von M22 auf M36. Wegen Höhensprüngen der STW ist der erdseitige fachgerechte Einau außenliegender Fugenbänder nicht möglich. Ausgeführ werden innenliegende Fugenbänder FM 250. Bei den benannten Sachverhalten handelt es sich um geänderte Leistungen, die ein Vergütung dem Grunde nach begründen.. r- Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 12.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Im Zuge der geänderten Ausführung der STW Puschkinstraße im Bereich von km 53.944 - 54,065 ist insbesondere zur Sicherung des in der Puschkinstraße verlaufenden Schwerlastkanals, der auch ursächlich für die geänderte Ausführung der STW in diesem Bereich ist , eine Anpassung der Abbruchtechnologie erforderlich. Im Schwerlastkabelkanal verlaufen Kabel, die für die Betriebssicherheit der Bahnstrecke erforderlich sind. Deshalb begründet der erhöhte Aufwand für Abbrucharbeiten am Altbestand einen Vergütungsanspruch. 17 Für das Herstellen der der Stützwand Puschkinstraße im Abschnitt km 53.944 bis 54,065 ist im Bereich von Block 30 und 31 eine durch das Baulos BA2 bauzeitlich hergestellte Speiseleitung umzuverlegen. Das ist notwendig, da zum Zeitpunkt der damaligen Umverlegung der Speiseleitung die geänderte baulichen Ausführung der STW Puschkinstraße (aufgehned Wandschale, gegründet auf Bohrpfählen) nicht bekannte war. Zur Baufeldfreimachung wird die Leitung in den Bereich von Gleis 7 verlegt. Für die Verschwenkung sind zusätzliche Tiefbauleistungen erforderlich. Die Umverlegung stellt eine zus. Leistung nach §2 Nr. 6 VOB/B dar.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Wegen eines in der Alexander-Puschkin-Straße verlaufenden Schwerlastkabelkanls (notwendige Maßnahme, veranlasst aus dem Vorhaben Knoten Gößnitz, BA2), in dem sich betriebswichtige Kabel befinden, die erst 2027 ins Baufeld der DB umverelgt werden können, kann der Entwurf (Ausbildung ausgepflasterte Böschungen unter dem Schutz von Verbauten in der Alexabnder-Puschkin-Straße) nicht umgesetzt werden. Eine vorzeitige Umverlegung der Kabel ins Baufeld (Voraussetzung, um die im Entwurf geplanten Verbauten einbringen zu können) ist wegen fehlender Mehrlängen sowie der Notwendigkeit des unterbrechungsfreien Betriebs der Kabelanlagen nicht möglich. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung ist entschieden, dass die Ausführung analog zum zentralen Bereich der STW als aufgehende Wandschale, gegründet auf Bohrpfählen erfolgt. Die notwendige Ausführung der geänderte Leistung ist Bestandteil der Mehrkostenanzeige.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20-Im Zuge der vertiefenden Oberbau- und Tiefbauplanung für das benchbarte Gleis 6 und einem Übereinanderlegen dieser Planung mit dem Entwurf zur STW Puschkinstraße zeigen sich Konflikte hinsichtlich der Ausführung der STW, die in diesem Bereich als gepflastere Böchung geplant ist. Aufgrund gemometrischer Zwänge kann im Gleisbereich keine regelkonforme Entwässerung der STW (Böschung). ausgebildet werden. Um die Gefahr von Wasserschäden an der Gleisanlage (Kabelkanal, Oberbau) zu verhindern, wird die im Bereich 2 der STW vorgesehen Regellösung (Bohrpfahlgründung mit aufgeneder Wandschale) nach Süden um ca. 30 m verlängert. Die dazu erforderlichen Planungsleistungen sind gegenstand der MKA. MKA21 -Im Zuge der vertiefenden Oberbau- und Tiefbauplanung für das benchbarte Gleis 6 und einem Übereinanderlegen dieser Planung mit dem Entwurf zur STW Puschkinstraße zeigen sich Konflikte hinsichtlich der Ausführung der STW, die in diesem Bereich als gepflastere Böchung geplant ist. Aufgrund gemometrischer Zwänge kann im Gleisbereich keine regelkonforme Entwässerung der STW (Böschung). ausgebildet werden. Um die Gefahr von Wasserschäden an der Gleisanlage (Kabelkanal, Oberbau) zu verhindern, wird die im Bereich 2 der STW vorgesehen Regellösung (Bohrpfahlgründung mit aufgeneder Wandschale) nach Süden um ca. 30 m verlängert. Die dazu erforderliche bauliche Umsetzung ist Gegenstand der MKA.
- 01.11.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 - Der Bauwerksentwurf sah für die Hinterfüllung der Stützwand Puschkinstraße eine Ausführung mit Magerbeton vor. Im Zuge der Bauausführung wurde gemeinsam mit AG und BÜ festgestellt, dass aus der Bestandswand Wasser austritt. Daher wurde einvernehmlich festgelegt, die Hinterfüllung wasserdurchlässig auszubilden. Hierfür sind anstelle des Magerbetons eine Hinterfüllung aus Frostschutzmaterial, der Einbau einer Drainmatte gemäß RIZ-ING WAS 7, ein teilporöses Grundrohr DN 100 sowie ein wasserundurchlässiger Betonkeil mit Gefälle zum Grundrohr erforderlich. Zusätzlich sind im Bereich der Blockfugen der Stützwand Betonfugen mit Hartschaumeinlage herzustellen und die Fugen im Bereich des Böschungspflasters dauerelastisch zu verschließen. Darüber hinaus wurden im Bereich der Revisionsschächte in Abstimmung zwischen AG und ALV zusätzliche Treppen festgelegt. Die geänderte Ausführung weicht vom vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang ab und wurde im QP- BerichtAN Qualität STW4 SBI 004 vom 2 MKA 15 - Mit den Mehrkostenanzeigen MKA004 und MKA005 vom 05.12.2024 wurde darauf hingewiesen, dass die für das Einlaufbauwerk DL 54,242 erforderlichen Leistungen im Bauvertrag der Stützwand Puschkinstraße nicht enthalten sind. Für die Herstellung des Schachtbauwerks ist aufgrund der Lage des Durchlassanschlusses in ca. 2,40 m Tiefe eine rund 3,20 m tiefe Baugrube zwischen Bestandsstützwand und Gleisanlage erforderlich. Da die bestehende Stützwand lediglich ca. 0,80 m unter Geländeoberkante gegründet ist, kann die Baugrube nicht geböscht werden. Zur Sicherung der Baugrube sowie zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bestandsstützwand ist daher eine temporäre Baugrubensicherung erforderlich. Die hierfür notwendigen Leistungen sind weder im Bauvertrag BA 2 Knoten Gößnitz noch im Bauvertrag BA 2 Stützwand Puschkinstraße enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen gegenüber dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang dar. MKA 16 - Gemäß der Festlegung des AG sind im Vorhaben zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Untersuchungen nach LAGA auch Untersuchungen nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) durchzuführen. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen für ergänzende Probenahmen und Analysen bereits untersuchter Haufwerke sowie für die zusätzliche EBV-Analytik bei laufenden Probenahmen. Die geforderten Untersuchungen gehen über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus und stellen zusätzliche Leistungen gemäß S 2 Abs. 6 VOB/B dar. Hieraus können zudem terminliche Auswirkungen sowie weitere Kosten entstehen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE Bf. Gößnitz Stützwand c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5cc040ec-ee31-4980-84bc-0870811b3af3. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-goessnitz-stuetzwand-a-puschkin-str-km-53944-km-54268-au-563-50ee9bf5
