# Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation

Zuschlag erteilt

DB Station & Service AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Friedrichsdorf am 04.03.2022 vergeben, Zuschlag an STRABAG Rail GmbH.

- Auftraggeber: [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation
- Wo: Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 19.04.2022 bis 31.01.2024
- Zuschlag an: STRABAG Rail GmbH
- Zuschlag am: 04.03.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [STRABAG Rail GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-gmbh), Lauda-Königshofen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45213321-9
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Bahnhöfen](https://vergabeweiser.de/cpv/45213321-bau-von-bahnhoefen)
- Bekanntmachungs-ID: e86a5777-a7e2-4f3a-b4ec-3812d2d150a3

## Verlauf

- 14.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT11: Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der Mitnutzung der BE-Flächen auf der Baustelle durch andere Bau-AN muss das Baumaterial teilweise durch tägliche LKW-Transporte auf die Baustelle gebracht werden und auch von verschiedenen BE-Flächen innerhalb der Baustelle umgelagert werden.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA14): Das Dach der Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig enthält nach einer Beprobung vor Ort Asbest. Die Treppeneinhausung muss deshalb fachgerecht und sicher abgebrochen werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Haupt-LV der Fa Strabag Rail.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA28): Es werden Mehrkosten für Ausfallschichten angezeigt. Grund hierfür ist, dass die in einer Sperrpause geplanten Arbeiten (Einbau einer Gleishilfsbrücke) nicht stattfinden konnten. Dafür wurden von AN bereits Personal, Maschinen und Nachunternehmer disponiert. Die Nichtdurchführbarkeit der Arbeiten wurde vom AG am 13.08.2022 dem AN mitgeteilt
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA33): Es sind zusätzliche Beschilderungen an der Eingleisstelle am Gleis 401 erforderlich, damit die Eingleisstelle nicht von Fahrzeugen zugeparkt wird. Die Beschilderung an der Eingleisstelle ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA42): Dadurch, dass die im Gleis 404 vorgesehene Gleishilfsbrücke nicht eingebaut werden konnte, muss die Verbauplanung in großen Teilen an die neuen Bauzustände angepasst werden.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA62): Der im Haupt-LV benannte Stromanschluss konnte nicht als Baustromanschluss genutzt werden. Um die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen zu können, muss deshalb ein anderer Stromanschluss genutzt werden. Dieser befindet sich auf einer Straßenseite, die gegenüber der Baustellenseite liegt. Es ist deshalb der Aufbau einer Kabelhilfsbrücke erforderlich, damit der Stromanschluss nicht durch Straßenverkehr beschädigt wird.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA43): Weil die Hilfsbrücke im Gleis 404 in der Sommersperrpause 2022 nicht eingebaut werden konnte, wurde eine Umplanung der Verbauten notwendig. Der umgeplante Verbau muss hergestellt werden. Diese Leistungen werden in der MKA angezeigt.
- 10.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA70): Für die Treppentürme der im Bahnhof aufgestellten provisorischen Personenüberführung ist eine Auflage des Prüfstatikers, dass auf der P+R-Anlage ein Anprallschutz hergestellt wird.
- 11.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA10): Die nächstmögliche Frischwasserleitung zur Wasserversorgung der Baustelle befindet sich im nahegelegenen Wohngebiet. Zur Vermeidung von Baustellenverkehr im Wohngebiet wird eine Frischwasserleitung zur Baustelle verlegt.
- 11.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT10 (MKA03): Für das Gewerk LST sind im Bahnhof weitere Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Dabei geht es um die Herstellung einer Kabeltrasse im Bereich des ehemaligen Gleis 403, die so nicht im Hauptvertrags-LV enthalten ist.
- 22.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT15: Die Mehrkostenanzeige Nr. 21 der Firma Strabag Rail GmbH beinhaltet die Bereitstellung des Gleisschotters für den Gleisumbau in allen Gleisen.
- 15.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT09: Im Hausbahnsteig soll die Höhenlage der sichtbaren Kabelleerrohrtrassen in den Kabelschächten durch einen Vermesser aufgenommen werden, um spätere Kollisionen zw. Bestands- und Neubautrassen zu vermeiden. Dafür soll ein zusätzlicher Vermessungstrupp eingesetzt werden.
- 25.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT13: Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Einhub ist ein Großkran erforderlich.
- 20.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT12: Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Einhub ist ein Großkran erforderlich.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56072_92308261_NT16: Für das Gewerk LST sind im Bahnhof weitere Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Dabei geht es um die Herstellung einer Kabeltrasse im Bereich des ehemaligen Gleis 403, die so nicht im Hauptvertrags-LV enthalten ist.
- 12.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 56 - Der Abbruch der Personenunterführung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Kabelfunden kann die Personenunterführung nur teilweise abgebrochen werden. Der Teilabbruch hat eine Vielzahl von Schnittstellen zu der gesamthaften Baumaßnahme (bspw. zum Aushub, Sicherung, Logistik, Neubau, Bodenaustausch, etc.). Die Leistung kann technisch unmöglich herausgelöst durch einen weiteren AN ausgeführt werden, sondern muss durch den bereits gebundenen AN erbracht werden. Bei einem Wechsel des AN müsste gezielt für den Teilabbruch der PU der bereits gebundene AN alle Vorarbeiten ausführen, daraufhin für den Teilabbruch die Arbeit niederlegen und kurz darauf mit den nachfolgenden Arbeiten fortsetzen. Dieses Vorgehen führt zu großen Risiken in der Terminschiene, diversen Schnittstellenproblemen, unnötigen Mehrkosten durch Stillstandzeiten und birgt Risiken bei der logistischen Abwicklung der Baustelle durch den Koordinationsa MKA 12 - Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Das Abwickeln der Baustelle ist ohne die Materialisierung der Betonstabstähle nicht möglich. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, würde die aktuelle Marktsituation nicht ändern. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Ein Wechsel führt zu einem sofortigen Baustopp. Die Baustelle steht daraufhin bis zur Bindung eines neuen AN für Monate still. Die Baustelle verliert wichtiges Know-How. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust im Projekt und den AN-Wechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Materialmehrkosten.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT67- Der qualifizierte Abbruch muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht durch die terminlichen Verzögerungen auf der Baustelle die Situation, dass der Bahnbetrieb nicht termingerecht wieder stattdfinden kann. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Würde ein separater AN für den qualifizierten Abbruch beauftragt werden, entstünde ein Baustillstand auf der Baustelle, bis die Leistung durch den neuen AN ausgeführt werden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN müsste sich außerdem in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögernden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Einhubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können. Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Einhub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandzeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT17 MKA22: Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Das Abwickeln der Baustelle ist ohne die Materialisierung der Betonstabstähle nicht möglich. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, würde die aktuelle Marktsituation nicht ändern. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Ein Wechsel führt zu einem sofortigen Baustopp. Die Baustelle steht daraufhin bis zur Bindung eines neuen AN für Monate still. Die Baustelle verliert wichtiges Know-How. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust im Projekt und den AN-Wechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Materialmehrkosten.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT27 MKA91: Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Ein hubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können. Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Ein hub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandszeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT25 MKA 83: Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Ohne die Herstellung des zusätzlichen Zugangs wird die Erreichbarkeit der Bahnsteige und somit der Betrieb eingeschränkt. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, ist baustellenlogistisch nicht umsetzbar, da der Zugang kurzfristig, für die zwischenzeitliche Wiederinbetriebnahme benötigt wird. Bei einer Vergabe der Leistung an einen separaten AN entsteht die Gefahr, dass Verzögerungen auf der Baustelle entstehen. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust und den ANWechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Leistungen
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT18 MKA67: Der qualifizierte Abbruch muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht durch die terminlichen Verzögerungen auf der Baustelle die Situation, dass der Bahnbetrieb nicht termingerecht wieder stattfinden kann. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Würde ein separater AN für den qualifizierten Abbruch beauftragt werden, entstünde ein Baustillstand auf der Baustelle, bis die Leistung durch den neuen AN ausgeführt werden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN müsste sich außerdem in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögerunden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT31 MKA93: Durch die Frist, zur Erstellung der Asphaltflächen bzw. der Behebung der Stolperstellen, besteht nicht die Möglichkeit einen neuen AN für diese Leistung zu binden. Die Dringlichkeit und drohende Konsequenz durch nicht fristgerechte Bearbeitung der EBA Protokollpunkte lassen einen Wechsel des AN nicht zu. Durch einen Wechsel des AN für diese Leistung entsteht zusätzlicher Koordinierungsaufwand, sowie Verzögerungen in der Ausführung gegenüber der Durchführung durch den Bereits im Projekt vorhanden AN. Diese Verzögerungen gefährden den Betrieb und würden zu erheblichen Kosten führen sollte die Personenüberführung durch das EBA gesperrt werden. Jene Kosten können durch die Durchführung des gebundenen AN vermieden werden
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT23 MKA56: Der Abbruch der Personenunterführung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Kabelfunden kann die Personenunterführung nur teilweise abgebrochen werden. Der Teilabbruch hat eine Vielzahl von Schnittstellen zu der gesamthaften Baumaßnahme (bspw. zum Aushub, Sicherung, Logistik, Neubau, Bodenaustausch, etc.). Die Leistung kann technisch unmöglich herausgelöst durch einen weiteren AN ausgeführtwerden, sondern muss durch den bereits gebundenen AN erbracht werden. Bei einem Wechsel des AN müsste gezielt für den Teilabbruch der PU der bereits gebundene AN alle Vorarbeiten ausführen, daraufhin für den Teilabbruch die Arbeit niederlegen und kurz darauf mit den nachfolgenden Arbeiten fortsetzen. Dieses Vorgehen führt zu großen Risiken in der Terminschiene, diversen Schnittstellenproblemen, unnötigen Mehrkosten durch Stillstandzeiten und birgt Risiken bei der logistischen Abwicklung der Baustelle durch den Koordinationsa
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT22 MKA52: Aufgrund der erforderlichen sofortigen Ausführung der Leistung kann kein weiterer AN mit der Leistung beauftragt werden. Ein separater AN für das Entfernen von Schnee und Auftauen der Stabilisierungssäulen führt zu terminlichen Verzögerung, Schnittstellen- und Gewährleistungsproblemen und erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu einer Durchführung durch den bereits gebundenen AN.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT26 MKA 68:Die Umsetzung des geänderten Einbaus muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht eine terminliche Verzögerung auf der Baustelle. Diese hatte zu Folge, dass der Bahnbetrieb nicht planmäßig wieder stattfinden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN musste sich aufladen in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögernden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Bau-Ist: Die vertraglich vom AN geschuldeten Arbeiten konnten aufgrund der nicht fertiggestellten prov. PÜ, (und der dadurch nicht vorhanden Sperrung der Bestands-PU) nicht gemäß Bauphasenplan umgesetzt werden. Zudem befanden sich diverse planerische Themen noch im Klärungsprozess, die eine Auswirkung auf die Arbeiten in der Hauptsperrpause hatten. Erst nach Beendigung der Suchschachtungen + Wasserversorgung (außervertragliche Leistungen – Beginn 11.07.22) konnte der AN mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen Anfang August beginnen. Daraus ergibt sich eine Verschiebung des vertraglichen Leistungen Anfang August beginnen. Daraus ergibt sich eine Verschiebung des vertraglich vereinbarten Beginns der Ausführung auf der Baustelle durch Umstände, die der AG zu vertreten hat.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT14: Die Mehrkosten in dieser MKA sind Kosten aufgrund von widersprüchlichen Ausschreibungsunterlagen. Die Herstellung und somit Materialisierung ist Bestandteil des Hauptvertrages des gebunden AN. Ein AN Wechsel nur für die geänderten Materialisierungsgegenstände ist nicht verhältnismäßig und spricht auch gegen den Werkerfolg des AN. Ein Wechsel des AN würde zudem zu Zusatzkosten führen einen weiteren AN zu binden, welcher lediglich für die Änderungen in der Materialisierung zuständig ist. . // NT32: Der Herstellung der Bahnsteig und mittleren Entwässerung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Planungsänderungen kann die mittlere Entwässerung nicht wie geplant hergestellt werden. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Insbesondere im Schadensfall ist es zwingend erforderlich, dass ein Schaden ohne Verzögerung behoben werden kann. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandszeiten können nicht riskiert werden. Ein Wechsel des AN ist deshalb nicht möglich. // NT34: Der AN ist mit der Herstellung der Treppen -/ Aufzugsanlage durch den Hauptauftrag beauftragt. Die Umstellung des Bauverfahrens erzeugt die zusätzlichen Leistungen, welche zum Werkerfolgt des gebundenen AN beitragen. Ein gesamthafter Wechsel des AN gefährdet die Produktionszeiträume, welche eingehalten werden müssen, um die Bauteile rechtzeitig zum Einhub vor Ort zu haben. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandszeiten können nicht riskiert werden. Ein neuer AN müsste ebenfalls ein Fertigbauteilwerk beauftragen, welches zu weiteren Zusatzkosten führen könnte. // NT35: Da in dieser Mehrkostenanzeige ausschließlich Ausfallschichten angezeigt werden, kann die Leistung nicht durch einen anderen AN übernommen werden. Ein Wechsel des AN ist daher technisch nicht möglich.
- 30.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT36: Der Wechsel des AN aus technischen Gründen ist nicht möglich, da der aktuelle AN über spezielles Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit der Fertigbauweise der PU-Teile verfügt. Die Fertigbauweise wurde bereits durch denselben AN unter Berücksichtigung der Baulogistik, Materialien und Fertigteilproduktion umgesetzt. Ein Wechsel würde erhebliche Verzögerungen verursachen, da der neue AN in den aktuellen Bauablauf eingearbeitet werden müsste. Zudem könnten zusätzliche Kosten für Neuanpassungen der Baulogistik und die Koordination mit anderen Bauabschnitten entstehen. Der bestehende AN ist mit den technischen Anforderungen und der Baustellensituation bestens vertraut, was eine reibungslose Fortsetzung der Arbeiten garantiert. Ein Wechsel würde außerdem Risiken für die Qualität und die termingerechte Fertigstellung der Bauleistungen mit sich bringen. Aus diesen Gründen ist der Wechsel des AN technisch nicht möglich // NT38: Der Herstellung der Bahnsteig und mittleren Entwässerung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Planungsänderungen kann die mittlere Entwässerung nicht wie geplant hergestellt werden. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Insbesondere im Schadensfall ist es zwingend erforderlich, dass ein Schaden ohne Verzögerung behoben werden kann. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandzeiten können nicht riskiert werden. Ein Wechsel des AN ist deshalb nicht möglich.

## Häufige Fragen

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Den Zuschlag hat STRABAG Rail GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=36caa8e1-b11e-4acf-8962-a0b744d5b529. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-friedrichsdorf-modernisierung-und-barrierefreier-ausbau-e86a5777
