# Bewachung - Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, Dezentrale Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten

Zuschlag erteilt

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 5 hat den Auftrag für Sicherheitsdienst in München am 04.04.2024 vergeben, Zuschlag an Sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. Kg.

- Auftraggeber: [Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 5](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landeshauptstadt-muenchen-direktorium-vergabestelle-1-abt-5)
- Was: Sicherheitsdienst: Bewachung - Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, Dezentrale Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.05.2026 bis 17.08.2026
- Zuschlag an: Sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. Kg
- Zuschlag am: 04.04.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. Kg](https://vergabeweiser.de/unternehmen/sdm-sicherheitsdienste-muenchen-gmbh-co-kg), München

## Leistungsumfang

Rahmenvertrag mit 5 Wirtschaftsteilnehmern für Hausordnungs- und Objektschutzdienste auf Abruf in dezentralen Einrichtungen des Sozialreferates im Stadtgebiet München für die Unterbringung von Geflüchteten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung: ja
- Nachprüfung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
- CPV-Code: 79710000-4
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten](https://vergabeweiser.de/cpv/79710000-dienstleistungen-von-sicherheitsdiensten)
- Bekanntmachungs-ID: 7226bb5e-f552-451b-83c2-e41af0bd1959

## Verlauf

- 04.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Am 08.05.2026 wurde der Vertrag VGSt1-2-2023-0029 bis zum 17.08.2026 verlängert. Rechtsgrundlage für die Verlängerung ist § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB sind erfüllt: Unvorhersehbare Umstände Das Vergabeverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Dass nach der Zurückweisung der Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde, lag außerhalb des Einflussbereiches der Auftraggeberin. Ebenso wenig konnte vorhergesehen werden, dass sich das Nachprüfungsverfahren aufgrund zahlreicher wechselseitiger Schriftsätze und mehrerer Fristverlängerungen außergewöhnlich umfangreich entwickeln würde. Die zeitliche Belastung durch die Oster- und Pfingstferien trug zusätzlich zur Verlängerung des Verfahrens bei. Die eingetretene Verzögerung beruht daher auf außergewöhnlichen, außerhalb des Einflussbereiches der Auftraggeberin liegenden Umständen und war auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar. Erforderlichkeit der Vertragsänderung Die Verlängerung des bestehenden Vertrages ist erforderlich, um den Zeitraum bis zur Entscheidung der Vergabekammer und der anschließenden Zuschlagserteilung zu überbrücken. Darüber hinaus ist nach Zuschlagserteilung weiterhin eine Implementierungsphase des neuen Auftragnehmers erforderlich. Während dieser Zeit müssen Personal übernommen bzw. eingesetzt, Einsatzpläne erstellt, Einweisungen durchgeführt und die organisatorischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschaffen werden. Eine Unterbrechung der Bewachungsleistungen ist wegen der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Leistung ausgeschlossen. Die Vertragsverlängerung stellt daher die einzige Möglichkeit dar, die kontinuierliche Bewachung bis zur Aufnahme der Leistungen durch den neuen Auftragnehmer sicherzustellen. Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß Die Vertragsverlängerung erfolgt ausschließlich bis zum 17.08.2026 und beschränkt sich damit auf den Zeitraum, der aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens und der hierdurch verursachten Verzögerungen erforderlich ist. Sie dient ausschließlich der Überbrückung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens und der Aufnahme der Leistungserbringung durch den neuen Auftragnehmer. Einhaltung der Wertgrenze Der Wert der Vertragsänderung beträgt 19,69 % des ursprünglichen Auftragswertes. Keine Änderung des Gesamtcharakters Die Vertragsänderung betrifft ausschließlich die Laufzeit. Leistungsumfang, Leistungsinhalt, Qualitätsanforderungen, Vergütungssystem sowie sämtliche übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Der Gesamtcharakter des öffentlichen Auftrages wird nicht verändert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sdm Sicherheitsdienste München GmbH & Co. Kg erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 5](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landeshauptstadt-muenchen-direktorium-vergabestelle-1-abt-5): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.08.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7226bb5e-f552-451b-83c2-e41af0bd1959. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bewachung-rahmenvertrag-mit-mehreren-wirtschaftsteilnehmern-dezentrale-7226bb5e
