# Bereitstellung und Betrieb eines Storage- und Backupsystems

Zuschlag erteilt

Landkreis Uckermark, Rechtsamt hat den Auftrag für IT-Hardware in Prenzlau am 05.08.2025 vergeben, Zuschlag an ACP IT Solutions GmbH.

- Auftraggeber: [Landkreis Uckermark, Rechtsamt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-uckermark-rechtsamt)
- Was: IT-Hardware: Bereitstellung und Betrieb eines Storage- und Backupsystems
- Wo: Prenzlau, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 60 Monate
- Zuschlag an: ACP IT Solutions GmbH
- Zuschlag am: 05.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [ACP IT Solutions GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/acp-it-solutions-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Der Auftraggeber plant den Austausch der bestehende HPE Blockstorage-Umgebung zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit und Anpassung an den Kapazitätsbedarf durch eine neue HPE Greenlake Managed Storage Umgebung mit einer Mietlaufzeit von 5 Jahren (01.10.2025 - 30.09.2030).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 66 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- CPV-Code: 30234000-8
- CPV-Bezeichnung: [Speichermedien](https://vergabeweiser.de/cpv/30234000-speichermedien)
- Bekanntmachungs-ID: a31c3e18-d8d1-4eaf-8371-2d26225c18b4

## Verlauf

- 02.05.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.08.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 24.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vergabeverfahren 120-EU-1-25-2-VgV erhielt die ACP IT Solutions GmbH den Zuschlag für die Bereitstellung und den Betrieb eines Storage- und Backupsystems. Der Bruttoauftragswert beträgt 1.979.265,12 EUR. Unter welchen Bedingungen der Auftrag geändert werden kann, ist in § 132 GWB festgelegt. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Begründung: 1. Im Rahmen des aktuellen Projektes ist auch die Restrukturierung des Backups vorgesehen. Auf Grund der sich dynamisch entwickelnden Cyberbedrohungslage ist das Backupsystem leistungsfähiger aufzustellen. Das bestehende System wird um die notwendigen Komponenten und Kapazitäten erweitert. Dies ist für die Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes und für die Erfüllung des BCM zwingend erforderlich. 2. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es sich um ein integrales Gesamtsystem mit abgestimmten Komponenten handelt. 3. Zudem wäre ein Wechsel mit beträchtlichen Kosten verbunden, da die vorhandenen Komponenten durch Komponenten anderer Hersteller ausgetauscht werden müssten. Der Preis darf nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB außerdem um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Der ursprüngliche Auftragswert beträgt 1.979.265,12 EUR. Die Kosten der zusätzlichen Leistungen, hochgerechnet auf 60 Monate, liegen bei 199.991,40 EUR. Das sind 10,1 %. Diese Voraussetzung ist somit ebenfalls erfüllt. Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist zulässig.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vergabeverfahren 120-EU-1-25-2-VgV erhielt die ACP IT Solutions GmbH den Zuschlag für die Bereitstellung und den Betrieb eines Storage- und Backupsystems. Der Bruttoauftragswert beträgt 1.979.265,12 EUR. Unter welchen Bedingungen der Auftrag geändert werden kann, ist in § 132 GWB festgelegt. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Begründung: 1. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die nicht im LV waren. 2. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (Systemintegraler Bestandteil). 3. Ein Wechsel ist technisch nicht möglich (reine Systemerweiterung). Der Preis darf nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB außerdem um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Der ursprüngliche Auftragswert beträgt 1.979.265,12 EUR. Die Kosten der zusätzlichen Leistungen im Rahmen der 1. Auftragsänderung, hochgerechnet auf 60 Monate, liegen bei 199.991,40 EUR. Das sind 10,1 %. Die weiteren Kosten für die 2. Auftragsänderung belaufen sich auf 16.213,75 EUR. Das sind 0,82 % des ursprünglichen Auftragswertes. Die erneute Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist zulässig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ACP IT Solutions GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Uckermark](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-uckermark): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landkreis Uckermark, Rechtsamt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-uckermark-rechtsamt): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=20a3df72-cab4-428a-96e8-f18c25208ead. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bereitstellung-und-betrieb-eines-storage-und-backupsystems-20a3df72
