# Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde

Zuschlag erteilt

Land Brandenburg hat den Auftrag für Dienstleistungen in l am 28.08.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Berlin.

- Auftraggeber: [Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-brandenburg-vertreten-durch-das-ministerium-fuer-landwirtschaft-umwelt-und-klimaschutz-mluk)
- Was: Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde
- Wo: l, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Berlin
- Zuschlag am: 28.08.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Berlin

## Leistungsumfang

as Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (Schlichtungsstelle)
- CPV-Code: 90000000-7
- CPV-Bezeichnung: [Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste](https://vergabeweiser.de/cpv/90000000-abwasser-und-abfallbeseitigungs-reinigungs)
- Bekanntmachungs-ID: d4fafb6b-ffb4-488a-9d29-9861165efc10

## Verlauf

- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegt die Änderung nicht höher als 50% des ursprünglichen Auftragswertes. Die Änderung beträgt 52.008 EUR netto; entspricht einer Änderung von 2,77% zur Hauptvertragssumme von 1.878.137,53 EUR. Die zusätzlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil die ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese zusätzlichen Teilleistungen nicht abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl die Verfüllung der Gruben mit Beton (NT.07.0010) als auch die Entsorgung der Haufwerke, die Asbestzement enthielten und nicht vom restlichen Boden und Bauschuttmaterial wirtschaftlich trennbar sind. (NT.07.0020). Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen: -> Leistung NT.07.0010: Die während des Ausführens des Auftragsgegenstandes entstandenen Leerräume der unterirdischen Bauwerke sollen nach Absprache mit der unteren Bodenschutzbehörde verfüllt werden, was nicht vorhersehbar war. -> Leistung NT.07.0020: So konnte die Belastung der Haufwerke und Tanks durch das Vorhandensein von Asbestzement nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund anderer Ablagerungen noch nicht zu erkennen waren. Erforderlichkeit und fehlende Vorhersehbarkeit gehen bei den Leistungen ganz überwiegend Hand in Hand, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind jegliche Leistungen für den Auftragsabschluss erforderlich, die während der Auftragsausführung erst erkannt werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation nicht während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach nicht vorherzusehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil dafür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich wären, die sowohl Finanzmittel als auch Zeit in Anspruch nehmen. Der aktuelle Auftragnehmer müsste seine derzeitige Baustelleneinrichtung zurückbauen, um wiederum den Aufbau der Baustelle des neuen Auftragnehmers ermöglichen zu können. D. h. die vom bisherigen Auftragnehmer ursprünglich kalkulierten Leistungen der allg. Baustelleneinrichtung, des Bauzauns, des Arbeitsschutzes sowie der Vorbereitung der Entsorgung i. H. v. 64.186,10 EUR netto wären durch den neuen Auftragnehmer ebenfalls zu erbringen, wobei die Kosten hierfür nur als grober Maßstab herangezogen werden können. Eine Umgehungsabsicht ist nicht erkennbar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Berlin erhalten.

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Teltow-Fläming](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-teltow-flaeming): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-brandenburg-vertreten-durch-das-ministerium-fuer-landwirtschaft-umwelt-und-klimaschutz-mluk): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.12.2024, ohne KI. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d4fafb6b-ffb4-488a-9d29-9861165efc10. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/beraeumung-des-illegalen-abfalllagers-luckenwalde-d4fafb6b
