# Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10

Zuschlag erteilt

DB Station & Service AG hat den Auftrag für Gleisbau in Karlsruhe am 28.09.2020 vergeben, Zuschlag an Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 3.882.765,43 €. Eingegangen: 5 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag)
- Was: Gleisbau: Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.11.2020 bis 31.12.2023
- Zuschlag an: Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 28.09.2020
- Summe: 3.882.765,43 €
- Angebote: 5

## Gewinner

- [Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/reif-bauunternehmung-gmbh-co-kg), Rastatt

## Leistungsumfang

Durch den Hauptbahnhof Karlsruhe verlaufen die Strecken 4000 (Mannheim-Basel-Konstanz; km 72,8+98), 4020 (Mannheim-Rastatt; km 60,6+59) und 4200 (Karlsruhe-Mühlacker; km -4,6+25. Die Gleise 9 und 10 liegen an der Strecke 4200.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 330820-2020

## Verlauf

- 14.07.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.10.2020: Ergebnis veröffentlicht
- 21.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 01: Nach Vergabe der Hauptleistung wurde die Kategorisierung des Bahnhofs geändert. Um die Sicherheit der Reisenden am KA Hbf zu erhöhen, musste der Gefahrenbereich mit Schrägschraffurpflaster versehen werden. Die Entscheidung hierzu wurde erst im Oktober 2021, also nach Vergabe der Hauptleistung, an die PL übermittelt. Die Schraffurpflaster sollen auf Splitt verlegt, ab gerüttelt und gesandet werden. Besonders die Lichtreflexionen zwischen den weißen und den dunklen Pflasteroberflächen heben den Gefahrenbereich hervor.
- 28.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 06 Der Bahnsteigbelag an Gleis 9/10 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teifäsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abegbrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte, in einer STS mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Belag nach Stand der Technik ausgeführt. Der bereits georderte und gelieferte Sonderbelag in 4 cm Stärke kann nicht mehr verwendet werden. Der AN hat einen Anspruch auf die entstandenne Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen daraus (Einlagerung des Belages, bereits zur Verlegung verteilte Beläge einlegern).
- 28.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 03 Der Bahnsteigbelag an Gleis 9/10 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teifäsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abegbrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte, in einer STS mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Belag nach Stand der Technik ausgeführt. Der bereits gorderte und gelieferte Sonderbelag in 4 cm Stärke kann nicht mehr verwendet werden. Der AN hat einen Anspruch auf die entstandenne Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen daraus (Einlagerung des Belages, bereits zur Verlegung verteilte Beläge einlegern).
- 14.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 03: Der Bahnsteigbelag an Gleis 9/10 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teil Fräsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abgebrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte mit einer STS ca. 15 cm stark als Ersatz, mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Betonsteinpflaster 30/30 nach Stand der Technik ausgeführt. Anstatt der Verklebung eines 4 cm starken Plattenbelages wurden nun ein Betonsteinpflaster in Splittbett auf einer ca. 15 cm starken Schottertragschicht verlegt. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Pflasterflächen beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 14.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 05: Bei der Abnahme der neu versetzten Bahnsteigkanten stellte sich folgender Sachverhalt ein: 1- Nach Versetzung der Bahnsteigkanten auf das Soll-Maß wurde die Ist Lage zum Gleis geprüft. Dabei stellte sich heraus das die Bahnsteigkanten nach den Toleranzen der Ril versetzt wurden jedoch die Ist- Gleislage nicht zu der Sollgleislage passt. 2- Daraufhin wurde mit den ALV, der PL und der Büw festgelegt das die Soll-Gleislage mittels Stopfmaschine herzustellen ist. Alle zu den Stopfarbeiten dazugehörigen Vermessungsleistung einschl. dem Messchrieb nach Abschluss der Arbeiten sind Inhalt der Stopfleistungen. 3- Nach erfolgtem und abgenommenen Stopfgang wurde in Absprache mit den ALV, der PL und der Büw eine erneute, zusätzliche Kontrolle der Bahnsteigkante mit Soll/Ist zum Gleis erforderlich. Diese zusätzliche Kontrollvermessung mit Dokumentation, in Verbindung mit dem zusätzlichen Stopfvorgang, war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der dazugehörigen Gleislage beauftragt ist sind diese zusätzlichen Stopfarbeiten als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 23.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 04: Nach Begehung mit dem Bahnhofsmanagement wurden einige zusätzliche Leistungen bei den Ausstattungen erforderlich. Nach Grundreinigung stellte sich heraus, dass verschiedene Bauteile von starker Korrosion betroffen waren. Die Pfosten und Sitzbänke der Windschutzanlagen waren nicht wieder verwendbar, ein Austausch wurde erforderlich. Um das Korrosionsproblem bei den Sitzbänken (Altbestand waren Drahtbänke) zu lösen, wurden die neu erforderlichen Sitzbänke in Holzausstattung ausgewählt. Die alten Glasscheiben weisen starke Verkratzungen und Abplatzungen auf. Diese Teile müssen durch neue Paneele ersetzt werden. Bei den Vitrinen sind die aufgehenden Stützen auch von starker Korrosion betroffen, hier wurde ebenso ein Austausch erforderlich. Nach Abstimmung mit dem Bahnhofmanagement wird das Blindenleitsytem in den Asphaltschichten bei den Personenunterführungen nicht durch Einfräsen eines Leitstreifens sondern durch ein klebbares System mit aufgeklebten Rippenplatten und markierten weißen Streifen für die Schrägschraffur gemäß Ausführungsplan „A501_302000_B14-.000_PLP_B01_LP_0001_a_-_Neubauplan Bstg 9-10“ hergestellt. Dieses System entspricht dem Sicherheitsstandart der DB und ist zur sicheren Reisendenlenkung erforderlich. Die Herstellung erfolgt mit minimierter Staubentwickelung und Belästigung für die Reisenden. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Ausstattung beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 23.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 08: Nach Bauvertrag war die Belagserneuerung des Bahnsteigbelages außerhalb der PU- Brücken (Zugänge) vorgesehen. Nach Bau der Beläge zeigt sich das der Anschlussbereich des Neubelages an den Asphalt der PU, angeglichen und somit erneuert werden muss. Dieser Bereich ist bis zur nächsten Bruchkante des Asphaltes (Anschlusskante) zu erneuern. Der Einbau erfolgt in Kleinmengen in überwiegendem Handeinbau. Das Material muss vom LKW auf ein Zweiwegegerät mit Hänger umgeladen werden, ins Baufeld über Gleis transportiert werden, in Kleinmengen zum Einbauort verbracht und von Hand eingebaut werden. Die zusätzlichen Handwalzen und Handeibaugeräte müssen für die zwei auseinander liegenden Einbautage (30.03.21 und 20.05.21) getrennt an- und abgefahren werden. Als Material werden 6,65 to + 5,05 to Asphalt AC 8 DN MOR 50/70 verbaut. Die Anpassung des Neubelages an den Altbestand ist zur Sicherung der Reisenden erforderlich und mit dem Bahnhofsmanagement abgestimmt. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Oberflächen beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 23.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 07: Nach Probenahme und Analytik haben sich geänderte Entsorgungen ergeben. Anstatt der Vertraglich geschuldet ist die Entsorgung von Beton Z0 (AVV-Nr. 170101), pechhaltiger Straßen-aufbruch und Boden Z0 hat sich nach Auswertung der Proben folgende Ergebnisse für die Entsorgung ergeben: - Entsorgung 34,100 to Asphalt Z1.1 - Entsorgung 100,000 to Boden Z0* - Entsorgung 484,280 to Beton < Z2 Daraus ergeben sich geänderte/erhöhte Entsorgungskosten sowie geänderte TransportwegeDies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit den Aufbruch- Erdarbeiten und den dazugehörigen Entsorgungsleistungen beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 26.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 02: Der Bahnsteigbelag an Gleis 7/8 wurde durch eine unter dem Dach vorhandene Betonplatte in der Sonderstärke 4 cm, verlegt in Mörtel bestellt. Nach Ausbau des Altbelages und einer Teil Fräsung der Betonplatte zeigte sich das die Betonplatte in einem zur Aufnahm des neuen Belages mangelhaften Zustand war und abgebrochen werden musste. Der neue Bahnsteigaufbau wurde nach IseB BGL 7601, ohne neue Betonplatte mit einer STS ca. 15 cm stark als Ersatz, mit 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Betonsteinpflaster 30/30 nach Stand der Technik ausgeführt. Anstatt der Verklebung eines 4 cm starken Plattenbelages wurden nun ein Betonsteinpflaster in Splittbett auf einer ca. 15 cm starken Schottertragschicht verlegt. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Pflasterflächen beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 26.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 01: In Abstimmung mit dem Bahnhofsmanagement, zur Erhöhung der Sicherheit für die Reisenden, ist das Zwischenfeld zwischen Bahnsteigkante und Taktilem Leitstreifen in „Schraffur“ Beton D 80 mm weiß/anthrazit mit Sicherungselementen als Rautenbelag, komplett in ungebundener Bauweise nach IseB BLG7603 bzw. IseB BLG5503 herzustellen. In den Bereichen mit Bahnsteighöhe 76 cm ist diese Schraffur 60 cm breit herzustellen, in Bereichen mit Bahnsteighöhe 55 cm ist die Breite der Schraffur mit 75 cm angegeben. Der Einbau erfolgt komplett in ungebundener Bauweise mit Plattendicke 80 mm. Nach Bauvertrag waren die Belagsarbeiten komplett in Betonsteinpflaster 80 mm nach IseB BLG7601 bzw. IseB BLG5501 vorgesehen.Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Bahnsteigbeläge beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 03.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 06: Zur Bahnsteigerhöhung auf 76 cm Sollmaß war die Lieferung und Einbau von Abdecksteinen auf das bauseits vorhandene Bahnsteigkantenunterteil vorgesehen. Nach Freilegung der Bestandskante und Sichtung des Ist Zustandes wurde festgestellt, dass der alte Bestand in einem stark Sanierungsbedürftigen Zustand war. Die vorhandene Bahnsteigkante war im oberen 15 cm Bereich stark verwittert und mit Rissen durchzogen. Auf dieser Unterlage konnte keine Aufkantung mit Abdecksteinen hergestellt werden. Zur Aufnahme der Abdecksteine wurde so eine umfangreiche Sanierung der Bestandskanten erforderlich. Für die Aufnahme der Abdecksteine wurde ein Ausgleichsbalken in ca. 15 cm Stärke aus Stahlbeton mit entsprechender Bewehrung und Verankerung erforderlich. Hierzu mussten die BSK mit einem Horizontalschnitt auf gleiche Höhe gebracht werden. Anschließend wurden Verbundanker eingeklebt und der Ausgleichsbalken hergestellt. Siehe hierzu Ausführungsplan „A302_302000_B14-.000_PSB_B01_--_0100a-_Bahnsteigkante Gleis 10“ sowie Ausführungsplan „A302_302000_B14-.000_PSB_B01_--_0104_-_-Neubau Bahn-steigkante Gleis 9“. Um die Sanierung herstellen zu können sind die nicht mehr gebrauchsfähigen, vorhandenen Trittstufen zu demontieren und durch neue Gitteroststufen zu ersetzen. Abstand der neuen Trittstufen in den Bereichen mit Bahnsteighöhe 76 cm ist ca. 25m. Die Trittstufen sind nach Plan „A501_302000_B14-.000_PDZ_B01_--_0001_-_-_Detail Trittstufe Gl.9-10“ herzustellen. Durch die vorhandenen und nun zu sanierenden Qualitätsmängel des Bestandbetons und wegen den hohen Qualitätsansprüchen im Hauptbahnhof wird eine Betonqualität mit erhöhten Anforderungen gewählt. Die Eigenüberwachung des Betons hat den Anforderungen einer ÜK 2 Baustelle zu entsprechen. Der Einbau wird durch die Büw. überwacht. Die Prüfzeugnisse der Eigenüberwachung des Betons sind gemäß ÜK 2 vorzulegen. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit den Belagserneuerungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Anpassung der Bahnsteighöhe auf 76 cm beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 11.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 16 Zur Bahnsteigerhöhung auf 76 cm Sollmaß war die Lieferung und Einbau von Abdecksteinen auf das bauseits vorhandene Bahnsteigkantenunterteil vorgesehen. Nach Freilegung der Bestandskante und Sichtung des Ist Zustandes wurde festgestellt, dass der alte Bestand in einem stark Sanierungsbedürftigen Zustand war. Die vorhandene Bahnsteigkante war im oberen 15 cm Bereich stark verwittert und mit Rissen durchzogen. Auf dieser Unterlage konnte keine Aufkantung mit Abdecksteinen hergestellt werden. Zur Aufnahme der Abdecksteine wurde so eine umfangreiche Sanierung der Bestandskanten erforderlich. Für die Aufnahme der Abdecksteine wurde ein Ausgleichsbalken in ca. 15 cm Stärke aus Stahlbeton mit entsprechender Bewehrung und Verankerung erforderlich. Hierzu mussten die BSK mit einem Horizontalschnitt auf gleiche Höhe gebracht werden. Anschließend wurden Verbundanker eingeklebt und der Ausgleichsbalken hergestellt. Siehe hierzu Ausführungsplan „A302_302000_B14-.000_PSB_B01_--_0100a-_Bahnsteigkante Gleis 10“ sowie Ausführungsplan „A302_302000_B14-.000_PSB_B01_--_0104_-_-Neubau Bahn-steigkante Gleis 9“. Durch die vorhandenen und nun zu sanierenden Qualitätsmängel des Bestandbetons und wegen den Hohen Qualitätsansprüchen im Hauptbahnhof wird eine Betonqualität mit erhöhten Anforderungen gewählt. Die Eigenüberwachung des Betons hat den Anforderungen einer ÜK 2 Baustelle zu entsprechen. Der Einbau wird durch die Büw. überwacht. Die Prüfzeugnisse der Eigenüberwachung des Betons sind gemäß ÜK 2 vorzulegen. Dies war nach Bauvertrag nicht vorgesehen und sind zusätzliche Leistungen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Bahnsteigbeläge beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 11.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 07 Nach Einreichung und Prüfung von Mengenmehrungslisten 1 und 2 werden bei verschiedenen Positionen eine geänderte Leistung festgestellt oder es wird eine Preisanpassung nach VOB B § 2.3 Abs. 2 erforderlich. Es handelt sich um Leistungserweiterungen die während der Ausführung erforderlich wurden. So wurden mehr Pflasterschnitte und Dehnfugen durch Anpassungen an den Bestand, eine größere Abbruchstärke des Tragbetons durch geänderte Plattenstärke und erforderlichen Gesamtabbruch des Betons erforderlich. Die Frässtärken des Betonunterbaues wurde durch unterschiedliche Stärken in mehreren Übergängen ausgeführt. Diese geänderten Leistungen waren nach Bauvertrag nicht vorgesehen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Bahnsteigbeläge beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 09 Nach Einreichung und Prüfung von Mengenmehrungslisten 1, 2 und 3 werden bei verschiedenen Positionen eine geänderte Leistung festgestellt oder es wird eine Preisanpassung nach VOB B § 2.3 Abs. 2 erforderlich. Es handelt sich um Leistungserweiterungen die während der Ausführung erforderlich wurden. So wurden mehr Pflasterschnitte und Dehnfugen durch Anpassungen an den Bestand, eine größere Abbruchstärke des Tragbetons und der Asphalttragschicht durch geänderte Plattenstärke und erforderlichen Gesamtabbruch des Betons sowie des Asphaltes erforderlich. Die Frässtärken des Betonunterbaues wurde durch unterschiedliche Stärken in mehreren Übergängen ausgeführt. Diese geänderten Leistungen waren nach Bauvertrag nicht vorgesehen. Da die Fa. Reif mit der gesamten Bahnsteigerneuerung und in diesem Zusammenhang auch mit der Herstellung der Bahnsteigbeläge beauftragt ist sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erfoderlich. Nur so kann ein gefahrloser Baubetrieb und reisenden Verkehr gewährleistet werden.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10 Nach Bauvertrag war die Sanierung vorhandener Treppen vorgesehen. Die zu sanierenden Treppen wurden in den gleichen Stufen wie der Neubau vorgesehen. Nach Festlegung des Denkmalamtes dürfen die bestehenden Treppen West und Ost jedoch nicht mehr erneuert werden. Die dafür erforderlichen Blockstufen, Granitplatten und Kehrrinnen aus Granit des auch im Langtext vorgeschlagenen Herstellers Hermann Granit&Naturstein GmbH wurden durch den Lieferanten bereits gefertigt, dürfen jetzt aber nicht mehr verbaut werden. So entstehen für die bereits produzierten Materialien Material- und Lagerungskosten beim Lieferanten. Weiterhin sind durch erneute Auflagen erforderliche Umplanungen des Unterbaus für die Treppenläufe Ost erforderlich. Dadurch sind die bereits gefertigten Stufen für diesen Bereich nochmals anzupassen und nachzuarbeiten. Der AN hat einen Anspruch auf die entstandenne Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen daraus (Einlagerung des Belages, bereits zur gefertigte Stufen anpassen und nacharbeiten).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Reif Bauunternehmung GmbH & Co. KG erhalten, Summe 3.882.765,43 €.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [SPGK_Aulendorf](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-aulendorf-21e83e20) · Zuschlag 18.12.2025 an DB Bahnbau Gruppe GmbH · 1 Angebot
- [Bauleistung OLA - Schwarzenbek](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistung-ola-schwarzenbek-ed2b367b) · Zuschlag 15.02.2024 an Rail Power Systems GmbH · 3 Angebote
- [VST Singen (Hohentwiel); Planung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vst-singen-hohentwiel-planung-29894ab8) · Zuschlag 09.09.2022 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [Umbau Verkehrsstation Dortmund Hbf, VP 9.2](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umbau-verkehrsstation-dortmund-hbf-vp-92-649e9b43) · Zuschlag 06.12.2021 an Einzelunternehmen aus Bochum
- [Frankfurt Hbf, Neustrukturierung Nordbau/B-Ebene, Elektroprovisorien und Elektroarbeiten B-Ebene](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/frankfurt-hbf-neustrukturierung-nordbaub-ebene-elektroprovisorien-und-6bc83264) · Zuschlag 06.04.2021 an Rudolf Fritz GmbH
- [Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/stuttgart-bonatzbau-ve-07-rohbau-2306822019) · Zuschlag 18.06.2020 an Ed. Züblin AG · 1 Angebot

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Karlsruhe](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/karlsruhe): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fbelagserneuerung-karlsruhe-hbf-gleise-5-10-3308202020

---
Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/629681-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/belagserneuerung-karlsruhe-hbf-gleise-5-10-3308202020
