# Bauleistungen (VA, OLA, 50 Hz, LST und KIB) 740m-Netz Bf Wandersleben

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Wandersleben am 13.02.2024 vergeben, Zuschlag an NTG Bau GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Bauleistungen (VA, OLA, 50 Hz, LST und KIB) 740m-Netz Bf Wandersleben
- Wo: Wandersleben, Landkreis Gotha, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.03.2024 bis 30.06.2025
- Zuschlag an: NTG Bau GmbH
- Zuschlag am: 13.02.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [NTG Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ntg-bau-gmbh), Breitenworbis

## Leistungsumfang

Im Rahmen des 740m-Programmes werden Überholungsmöglichkeiten für 740m lange Güterzüge geschaffen. Neben der Ertüchtigung des Überholgleises 104 für die erforderliche Gleisnutzlänge von 740m erfolgen u.a. der Einbau einer neuen Weichenverbindung im Ostkopf sowie die Verschiebung bestehender Weichenverbindungen im Westkopf. Zusätzlich sind Zusammenhangsmaßnahmen in den Gewerken VA (Kabeltiefbau, Entwässerung), OLA (Rück- und Neubau), 50Hz (EWHA), LST (Kabelzug, La-Stellen, Baugleissperren) und KIB (Anpassung Randkappe EÜ Rothbachbrücke) notwendig.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 60 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 39173899-5697-4b19-93af-39c41f6068f8

## Verlauf

- 03.11.2023: Ausschreibung veröffentlicht
- 13.11.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Im Rahmen des Korrekturzyklus 01 werden folgende Unterlagen angepasst: • 3.0.1 Baubeschreibung (Anpassung unter Pkt. 0.6.3.2 und 0.6.3.3) • 3.3.3.1_Whz_Kabellageplan_Eehk_01 • 3.3.3.2_Whz_Kabellageplan_Eehk_02 • 3.3.3.3_Whz_Kabellageplan_Eehk_03 • 3.3.3.4_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_W1 • 3.3.3.5_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_01_W2 • Leistungsverzeichnis 3.0.4 Elektronische Energieanlage (Änderungshistorie siehe Korrekturzyklus 01) Wir bitten die ursprünglichen mit den angepassten Unterlagen zu ersetzen.
- 04.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Korrekturzyklus 01: Im Rahmen des Korrekturzyklus 01 werden folgende Unterlagen angepasst: • 3.0.1 Baubeschreibung (Anpassung unter Pkt. 0.6.3.2 und 0.6.3.3) • 3.3.3.1_Whz_Kabellageplan_Eehk_01 • 3.3.3.2_Whz_Kabellageplan_Eehk_02 • 3.3.3.3_Whz_Kabellageplan_Eehk_03 • 3.3.3.4_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_W1 • 3.3.3.5_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_01_W2 • Leistungsverzeichnis 3.0.4 Elektronische Energieanlage (Änderungshistorie siehe Korrekturzyklus 01) Wir bitten die ursprünglichen mit den angepassten Unterlagen zu ersetzen. Korrekturzyklus 02: Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Submission vom 06.12.2023 auf den 18.12.2023 verschoben wird. Die Bindefrist wird vom 09.02.2024 auf den 16.02.2024 angepasst. Mit Korrekturzyklus 02 werden die folgenden Unterlagen angepasst (mit Index A): 0.1 Anschreiben an die Bewerber (Anpassung Angebotsfrist und Bindefrist) 1.0 Angebotserklärung (Anpassung Bindefrist)
- 13.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Korrekturzyklus 01: Im Rahmen des Korrekturzyklus 01 werden folgende Unterlagen angepasst: • 3.0.1 Baubeschreibung (Anpassung unter Pkt. 0.6.3.2 und 0.6.3.3) • 3.3.3.1_Whz_Kabellageplan_Eehk_01 • 3.3.3.2_Whz_Kabellageplan_Eehk_02 • 3.3.3.3_Whz_Kabellageplan_Eehk_03 • 3.3.3.4_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_W1 • 3.3.3.5_Übersichtsstromlaufplan_Eehs_01_W2 • Leistungsverzeichnis 3.0.4 Elektronische Energieanlage (Änderungshistorie siehe Korrekturzyklus 01) Wir bitten die ursprünglichen mit den angepassten Unterlagen zu ersetzen. Korrekturzyklus 02: Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Submission vom 06.12.2023 auf den 18.12.2023 verschoben wird. Die Bindefrist wird vom 09.02.2024 auf den 16.02.2024 angepasst. Mit Korrekturzyklus 02 werden die folgenden Unterlagen angepasst (mit Index A): 0.1 Anschreiben an die Bewerber (Anpassung Angebotsfrist und Bindefrist) 1.0 Angebotserklärung (Anpassung Bindefrist) Mit Korrekturzyklus 03 werden die folgenden Unterlagen angepasst: Das LV 3.0.3 - Oberleitungsanlagen wurde gemäß Muster-LV (MLV-OLA) neu erzeugt und wird Ihnen mittels Korrekturzyklus 03 übergeben. Die vorhergehenden Differenzen bei der Nummerierung wurden bereinigt. Sämtliche Mengen und Bauleistungen bleiben unverändert. Für die Angebotsbearbeitung bzw. Kalkulation des Gewerkes Oberleitung ist ausschließlich Bezug zum nachgereichten LV-OLA herzustellen.
- 17.02.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 30.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die geplanten Tiefengründungen an einzelen Masten der OLA lassen sich aufgrund des inhomogenen Baugrundes und nicht vorhandener örtlicher Aufschlüsse die statischen Nachweise nur mit Sondernachweisen (Bettungsverfahren) in händelbarer Länge ermitteln.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 4 - Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Sysnergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes inkl. der langefristig geplanten Sperrpausen auf der hA-Strecke 6340 zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. Die termingerechte Inbetriebnahme sowie die voll verfügbare Anlage zum Soll-Termin wären gefährdet.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. MKA 06 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. MKA 08, 09, 10, 11, 12, 14 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 20: Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 21: Durch das Einbringen des Gleislängsverbaus im Ostkopf (für die notwendige Gradientenabsenkung) per Zweiwegebagger und Movax-Ramme in zusätzlichen nächtlichen Totalsperrpausen in 08/2024 entstehen Baulärmbelästigungen für Anwohner. Als aktive Schallschutzmaßnahme wird u.a. der Einsatz einer mobilen Lärmschutzwand (LSW) festgelegt. Die geplanten Arbeiten im Oberbau und Gleistiefbau der Gleise 1 und 2 finden unverändert statt.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA07:Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. MKA16:Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. MKA18:Aufgrund der zusätzlichen Begutachtung des Planums im Gleis 1 und 2 und den angetroffenen geotechnischen Randbedingungen sowie baubetrieblicher Zwänge werden Bodernverbesserungen mit Bindemittel empfohlen. Dies konkreten Bodenbeschaffenheiten waren aus d[13.106.500,91] em vorhandenen Baugrundgutachten nicht zwingend ableitbar.
- 15.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 3) Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes inkl. der langefristig geplanten Sperrpausen auf der hA-Strecke 6340 zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. Die termingerechte Inbetriebnahme sowie die voll verfügbare Anlage zum Soll-Termin wären gefährdet. 15) Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 31- Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 - Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Die geplanten Umbauarbeiten im Oberbau, Gleis 301 waren gemäß PGTPlan im Bereich km 124,300 – 125,220 angeordnet. Für die Anschlussbereiche östlich und westlich sind nach Feststellung von Schadenbildern in den Bestandsschwellen diese nicht wiederverwendet worden. Die besagten Neuschwellen wurden seitens AIM beigestellt und durch NTG vom Bf Vieselbach zur BE-Fläche in Wandersleben transportiert. Die Umstände der Schäden an den Schwellen in Anschlussabereichen zu den geplanten Umbaubereichen im Gleis 301 waren nicht vorher erkennbar. Die geplanten Arbeiten im Oberbau und Gleistiefbau der Gleise 1 und 2 finden unverändert statt
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 26 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. MKA 32 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA17) Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als MKA28) Da sich der tatsächlich vorgefundene Baugrund anders darstellte, als im Gutachten angenommen / dokumentiert, wurde die Bevorratung von PSS KG 1 als Präventivmaßnahme gewählt. Die Bevorratung von geschätzten Schüttgutmengen sollte der Vermeidung von Verzögerungen im eng getakteten Sperrpausenfenster der Totalsperrung innerhalb der Bauphase 4 dienen und folglich die IBN der Gesamtmaßnahme zum 22.11.2024 absichern. Da die geplanten Arbeiten im Oberbau und Gleistiefbau der Gleise 1 und 2 unverändert stattfinden, wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert
- 04.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA33 Aufgrund einer zeitgleichen Parallelmaßnahme auf der Strecke 6340 im Bereich des Bf Gotha und der damit verbundenen Havariebeseitigung mussten die geplanten Arbeiten in der Nacht vom 08.04.2025 zum 09.04.2025 gemäß Festlegung des zuständigen BBK vom 08.04.2025, 16:43 Uhr kurzfristig entfallen. Die geplanten gleisgebundenen Leistungen im Gleis 2 verändern sich nicht bzw. müssen neu eingetaktet werden. MKA43 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 24.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 34 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA25: Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben. // MKA27: Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 - Zusätzliche Leistungen zur Erreichung des Bausolls. Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 37 - Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 22.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Hauptbauleistungen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 24.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 44 Die Anordnung basiert auf einer Empfehlung des Anlagenverantwortlichen Oberbau bei Geschwindigkeiten größer 160 km/h. Die Ultraschallprüfungen dienen der Erhöhung der Qualität der Schienenwege und der Sicherstellung einer hohen Durchlassfähigkeit auf der hochausgelasteten Strecke 6340. Die geplanten Leistungen verändern sich nicht bzw. sind dadurch nicht beeinflusst.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 45 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 52 Herstellung 4 Signalgründungen und 1 Gleisquerung. Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Für einen Wechsel des Auftragnehmers wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufplanes bzw. der vorgegebenen Sperrpausen zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 046_Trennung der Signalschirme von den ausgebauten Signalmasten in der TSP 11 bis 12/2025durchführen. Weiterhin sollen die Komponenten zur Verschrottung (Maste) und zur Wiederverwendung / Aufbereitung für das Signalwerk Wuppertal (Signalschirme) zu den vom AG ausgewiesenen BE-Flächentransportiert und für die Bereitstellung an die Transporteure gelagert werden. Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 057_Durch geänderte und zusätzliche Leistungen im Umbau entstehen zusätzliche Kosten für die Erstellung der Bestandsunterlagen Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet.
- 14.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 56 Die zusätzliche Leistung basiert auf einer Forderung des Anlagenverantwortlichen Oberbau, einen Wechsel von einzelnen Bestandsschwellen in den Übergangsbereichen zum Umbaubereich aufgrund von Beschädigungen vorzunehmen. Die Schadschwellen wurden im Rahmen einer Begehung während der Baumaßnahme festgestellt. Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen, da bestimmte Leistungsanteile aus dem HV als Voraussetzung für die Umsetzung weiterer Leistungen dienen. Folglich gingen auch Synergieeffekte bei einer gesamthaften Leistungserbringung durch einen Auftragnehmer verloren. Die Fertigstellung der geplanten Leistungen innerhalb der Sperrpausen wäre nicht mehr gewährleistet.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat NTG Bau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [ABS 46/2 BA 3, VE 06 Bau Hebungsbereich Friedrichsfeld](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-3-ve-06-bau-hebungsbereich-friedrichsfeld-4f7d5687) · Zuschlag 02.03.2024 an Max Bögl Stiftung & Co.KG
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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9ac1a33f-00b4-474e-994d-c1189342c7d0. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistungen-va-ola-50-hz-lst-und-kib-740m-netz-bf-wandersleben-39173899
