# Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Arzberg am 22.04.2024 vergeben, Zuschlag an Bahnbau Weidlich GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding
- Wo: Arzberg, Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 29.04.2024 bis 19.09.2025
- Zuschlag an: Bahnbau Weidlich GmbH
- Zuschlag am: 22.04.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bahnbau Weidlich GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bahnbau-weidlich-gmbh), Heinersdorfergrund

## Leistungsumfang

Das Projekt im auszurüstenden Streckenabschnitt der Strecke 5903 zwischen Markt-redwitz(a) und Landesgrenze, km 125,468 – km 140,587, ist eine Maßnahme zur Um-setzung der Anforderungen an Strecken des TEN-Streckennetzes. Maßgebendes Ziel in der 1. Baustufe ist die Ausstattung des Streckenbereiches mit ETCS L2mS nach BTFS3 V3.0 inkl. Transition zum Nachbarland CZ. Bedingt dadurch ist ein Ersatz des bestehenden SpDr S60-Stellwerkes in Schirnding zum ESTW-A mit Anbindung an die ESTW-Z Marktredwitz notwendig. Die Inbetriebnahme für das Stellwerk ESTW-A in Schirnding ist voraussichtlich im März 2024, gefolgt von der Inbetriebnahme ETCS im Dezember 2025. Gegenstand der Vergabe sind Kabeltiefbauleistungen als Haupt- und Nebenbauleis-tungen für das unter Punkt I beschriebenes Projekt. Die Leistungen bestehen aus: • das Herstellen von Kabelkanälen → ca. 21 km • das Herstellen von Querungen → ca. 33 Stück • das Gründen von Signalfundamenten → ca. 38 Stück • Kabelverlegung → ca. 31,5 km • Schwellentausch → ca. 120 Stück

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 47 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 8c9aa854-eb64-4379-b7e7-08d8df5cd2b7

## Verlauf

- 25.01.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.02.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 21.02.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.02.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.04.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 008) Aufgrund mangelder Zustimmung des IBV und des EBL zum in der EP gelpanten aufgeständerten Kabelführungssystems wird dieses durch ein Dränversickerungssystems (Porosit) ersetzt. Ein vollständiges Kabelführungsystem ist für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig.
- 03.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 Aufgrund der hohen technischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Abhängigkeiten ist ein Wechsel des AN nicht durchführbar. Die technische Abhängigkeit ergibt sich aus dem Anschluss an das neu errichtete Kabelführungssystem. Ein durchgängiger Bauablauf könnte nicht gewährleistet werden, da der Anschluss aus Gewehrleistungsgründen vom aktuellen AN durchgeführt werden muss. Da der Bau unter rollendem Rad stattfindet und mehrere Bauspitzen von unterschiedlichen Baufirmen gleichzeitig tätig wären, würde sich die Komplexität der Sicherungsmaßnahmen und das Gefährdungspotential signifikant erhöhen.
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 010 Die Herstellung des Randweges und des Kabelführungssystems erfolgt in einem Arbeitsschritt, da das Kabelführungssystem im Endeffekt als Teil des Randweges betrachtet wird. Dies bedingt eine enge technische Verzahnung der Arbeitsschritte, die eine koordinierte Arbeitsweise erfordert, um einen durchgängigen Bauablauf sicherzustellen. Werden diese Aufgaben von unterschiedlichen Auftragnehmern ausgeführt, steigt die Wahrscheinlichkeit von Schnittstellenproblemen, die den Baufortschritt verzögern und die Integrität des Kabelführungssystems gefährden können. MKA 026 Die Verlegung von Kabeln und Kabelschutzsystemen erfolgt teilweise gleichzeitig. Dies führt zu einer engen technischen Verzahnung der Arbeitsschritte, die eine koordinierte Arbeitsweise erfordert, um einen durchgängigen Bauablauf sicherzustellen. Wenn unterschiedliche Auftragnehmer diese Aufgaben übernehmen, steigt die Wahrscheinlichkeit von Schnittstellenproblemen, die den Fortschritt verzögern und die Integrität der Installation gefährden können.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA_009- Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Aufgrund der steilen Böschung an den Signalstandorten war eine Anpassung der Bauausführung notwendig (Signalpodeste statt Einfassungsrahmen). Diese Lösung wurde bereits mit dem aktuellen Bauunternehmen in Abstimmung mit BÜW/ALV LST entwickelt und umgesetzt. Ein Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen im Bauablauf führen. MKA 027- Die Installation der Kabel in ein vorher hergestelltes Kabelführungssystem ist Teil der ursprünglich geschuldeten Hauptvertragsleistung. Aufgrund eines angepassten Bauablaufes wurde es notwendig die Kabel vorübergehend durch ein Kabelschutzsystem zu sichern und somit einen Bauzwischenzustand zu erzeugen. Die Aufhebung dieses Bauzwischenzustandes, ist notwendig um die Kabel in den beauftragten Endzustand im fertiggestellten Kabelführungssystem zu verlegen.
- 13.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Herstellung der Einfassungsrahmen für Signalstandplätze erfordert eine präzise Abstimmung der Arbeitsabläufe, da diese Elemente eine zentrale Rolle für die sichere Installation und langfristige Stabilität der Signalanlagen spielen. Eine getrennte Ausführung dieser Arbeiten, etwa durch unterschiedliche Auftragnehmer, kann zu Koordinationsproblemen und erhöhtem Abstimmungsaufwand führen, was den Baufortschritt verzögern und die Sicherheit der Gesamtkonstruktion beeinträchtigen kann.
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 011 Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Der Einbau von Einfassungsrahmen an Böschungen führt zu Absturzhöhen über 60 cm, wodurch zusätzliche Absturzsicherungen gemäß Arbeitsschutzvorgaben erforderlich werden. Diese Anforderungen wurden bereits mit dem aktuellen Auftragnehmer abgestimmt und in die Ausführung integriert. Ein Wechsel würde erhebliche Zusatzkosten, erneute Planungs- und Abstimmungsaufwände sowie Verzögerungen verursachen.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013 - Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.Technisch bedingte Anpassungen der Planungsgrundlagen machten die Herstellung zusätzlicher Öffnungen in den Seitenwänden der Einfassungsrahmen in projektspezifischen Abmessungen erforderlich, um die fachgerechte Durchführung der Kabelkanäle zu ermöglichen. Diese Anforderungen wurden bereits mit dem aktuellen Auftragnehmer abgestimmt und in die Ausführung integriert. Ein Wechsel würde erhebliche Zusatzkosten, erneute Planungs- und Abstimmungsaufwände sowie Verzögerungen verursachen. MKA 015 - Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist aus technischen Gründen nicht möglich, da alle Arbeitsschritte genau aufeinander abgestimmt und fest in den laufenden Bauablauf eingeplant sind. Die Gleisquerungen – inklusive der Betonummantelung des Rohrpakets – müssen innerhalb einer einzigen Nachtschicht abgeschlossen werden, da die Gleise unter Tag für den Betrieb freigegeben werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde den Ablauf durch Mehraufwand bei der Abstimmung und Baustellenlogistik stören und könnte zu Verzögerungen führen, die unter den gegebenen Bedingungen nicht akzeptabel sind. Eine Aufteilung auf verschiedene Auftragnehmer würde erhebliche Koordinationsprobleme mit sich bringen und birgt ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der Ausführungssicherheit und der Gewährleistung. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. MKA 018 - Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Die technischen Abhängigkeiten ergeben sich daraus, dass die flexiblen Kunststoffrohre DN50 und DN75 abhängig von der benötigten Kabelkapazität, den baulichen Gegebenheiten und den Anschlussbedingungen verwendet wurden. Diese Anforderungen wurden bereits mit dem aktuellen Auftragnehmer abgestimmt und in die Ausführung integriert. Ein Wechsel würde erhebliche Zusatzkosten, erneute Planungs- und Abstimmungsaufwände sowie Verzögerungen verursachen.
- 05.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA005 Die Abweichung wurde während der Bauarbeiten vor Ort festgestellt. Es handelt sich nicht um eine gesonderte Leistung, sondern um eine technisch notwendige vorbereitende Maßnahme, um die vertraglich geschuldete Leistung (Rammrohrgründung und Kabelschächte) überhaupt erbringen zu können. Der AN ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung erforderlich sind. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA014 Die Maßnahme wird unmittelbar nach den baulichen Maßnahmen, der Errichtung von Gleisquerungen, Schacht- und Muffenstandorten sowie ähnlichen baulichen Maßnahmen, ausgeführt, sodass die Prozesse zur gleichen Zeit stattfinden. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur Verzögerungen bei den Bauarbeiten nach sich ziehen, sondern auch zu möglichen Problemen bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen führen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA016 Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Erstellung des Aushubs ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der derzeit beauftragte Unternehmer verfügt über die erforderliche Spezialtechnik und das notwendige Know-how zur fachgerechten Ausführung der Arbeiten unter den vorgefundenen Bodenverhältnissen. Ein Wechsel würde den Bauablauf erheblich stören, zu Verzögerungen führen und zusätzliche Kosten verursachen. Darüber hinaus bestehen vergaberechtliche und haftungsrechtliche Risiken, die einen Wechsel ausschließen. MKA019 Die Maßnahme wird unmittelbar während der baulichen Maßnahmen, der Errichtung der neuen Betonkabelkanäle und Schächte, ausgeführt, sodass die Prozesse zur gleichen Zeit stattfinden. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur Verzögerungen bei den Bauarbeiten nach sich ziehen, sondern auch zu möglichen Problemen bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen führen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA020 Die Maßnahme wird unmittelbar im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem wird in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs hergestellt und um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, sind die Straßenquerungen notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten führen, sondern auch mögliche Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA024 Die Maßnahme wird im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem entsteht in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs. Um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, ist die Herstellung von Ausschnitten an den Betonkabelkanälen sowie in Kabelschächten zeitgleich mit den Arbeiten notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmens würde nicht nur zu Verzögerungen im Bauablauf führen, sondern auch potenzielle Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein.
- 14.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA021 Die Maßnahme wird im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem entsteht in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs. Um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, ist der Einbau von Filterkies zeitgleich mit den Arbeiten notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmens würde nicht nur zu Verzögerungen im Bauablauf führen, sondern auch potenzielle Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA023 Die Position ist im LV als Pauschalposition enthalten. Bei der Mehrkostenanzeige handelt es sich technisch gesehen um eine reine Mengenmehrung (Verlängerung der Vorhaltezeit für die Baustelleneinrichtung). Da die Position nicht als Zeiteinheit im LV enthalten ist, muss die Mengenmehrung daher als Mehrkostenanzeige bzw. Nachtrag abgewickelt werden. Es handelt sich im eigentlichen Sinne weder um eine zusätzliche noch um eine geänderte Leistung. Es ist weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar, dem AN durch Dritte eine Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist eine Neuausschreibung der Leistung nicht möglich. MKA031 Die Maßnahme wird im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem entsteht in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs. Um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, sind die Erneuerung der bestehenden Bahnsteigtrasse sowie der Rückbau und die Wiederherstellung der Asphaltbefestigung am Bahnsteig zeitgleich mit den übrigen Arbeiten notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmens würde nicht nur zu Verzögerungen im Bauablauf führen, sondern auch potenzielle Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein.
- 07.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 017 Aufgrund der hohen technischen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Abhängigkeiten ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht umsetzbar. Die technischen Abhängigkeiten ergeben sich aus den erhöhten Kabelmengen der verschiedenen Gewerke, die vom bestehenden Kabelkanal nicht mehr aufgenommen werden können. Dies erfordert den Wechsel zu einem größeren Kabelführungssystem. Da die Bauarbeiten unter rollendem Rad erfolgen und mehrere Bauspitzen zeitgleich durch unterschiedliche Baufirmen betreut werden, würde ein Wechsel die Komplexität der Sicherungsmaßnahmen sowie das Gefährdungspotenzial erheblich erhöhen.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 036 Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig. Die erforderliche Anpassung der Ausführung resultiert aus projekt- und örtlichkeitsspezifischen Randbedingungen und betrifft Leistungen, die bereits in enger Abstimmung mit dem ursprünglichen Auftragnehmer geplant und teilweise vorbereitet wurden. Die Umsetzung setzt detaillierte Kenntnisse der bestehenden Planung, der baulichen Randbedingungen sowie der genehmigten Ausführungsdetails voraus. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich umfangreich einarbeiten und Planungen erneut überprüfen und anpassen. Dies würde zu erheblichen Mehrkosten, zusätzlichem Koordinationsaufwand und Verzögerungen im Bauablauf führen. Aus diesen Gründen ist die Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich. MKA 037 Die Vertragsänderung ist erforderlich, da im Zuge der Ausführungsplanung zusätzliche Leistungen zur Herstellung einer durchgängigen Kabeltrassenführung notwendig wurden. Die Lieferung und der Einbau von Betonkabelkanalbrücken über bestehende Durchlässe waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten, sind jedoch technisch erforderlich, um die vertraglich geschuldete Funktionalität herzustellen. Diese Leistungen sind eng mit der bestehenden Planung sowie den bereits beauftragten Leistungen verknüpft und erfordern detaillierte Kenntnisse der projektspezifischen Randbedingungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da umfangreiche Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsleistungen erforderlich wären. Zudem würde ein Auftragnehmerwechsel erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen im Bauablauf verursachen. Aus diesen Gründen ist die Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich. MKA 038 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die Anpassung der Pfostenlängen unmittelbar in die bestehende Planung und die bereits beauftragten Leistungen zu integrieren ist. Zudem würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Einarbeitungs- und Koordinationsaufwänden sowie zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen im Bauablauf führen. Aus diesen Gründen ist die Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich.
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Vertragsänderung ist erforderlich, da sich erst nach Beprobung des angefallenen Aushubmaterials dessen Einstufung als HW10 mit Gleisschotter Z2.0 ergeben hat und hierdurch zusätzliche Leistungen notwendig wurden. Diese Maßnahmen für Transport, Behandlung, Entsorgung und Nachweisführung waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten, sind jedoch zur regelkonformen Bauausführung zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, da die Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden sind und detaillierte Kenntnisse der Baustellen- und Entsorgungslogistik voraussetzen. Zudem würde ein Auftragnehmerwechsel zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Mehrkosten und Verzögerungen führen.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 - Die zusätzlichen Leistungen wurden im Zuge der Bauausführung erforderlich, da im Bereich der Herstellung der Porosithalbschalen ergänzende Maßnahmen (insbesondere KG Rohrverlegung und Kernbohrungen in bestehenden Schächten) notwendig wurden, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar an bestehende Bauwerke und bereits ausgeführte Arbeiten anknüpfen und detaillierte Kenntnisse des Bauzustandes sowie der ausgeführten Leistungen erforderlich sind. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten führen, insbesondere durch erhöhten Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie potenzielle Verzögerungen im Bauablauf. 40 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Herstellung der Rohrtrasse und der Gebäudeeinführungen unmittelbar in die laufenden Kabeltiefbauarbeiten eingebunden ist und in direktem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten sowie den noch auszuführenden Leistungen steht. Die Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der freigegebenen Ausführungsplanung, der vorhandenen Trassenführung sowie der projektspezifischen Randbedingungen im Bereich des Bahnhofs Marktredwitz. Eine Trennung der Leistungen sowie die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würden erhebliche technische und organisatorische Risiken, einen erhöhten Koordinationsaufwand sowie mögliche Beeinträchtigungen des Bauablaufs nach sich ziehen. Zur Sicherstellung einer technisch einwandfreien, wirtschaftlichen und termingerechten Ausführung ist die Durchführung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten Auftragnehmer aus fachtechnischer Sicht erforderlich. Es würden zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung entstehen (z. B. BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche und sanitäre Einrichtungen). Darüber hinaus müssten geeignete Flächen gesondert identifiziert und reserviert werden. Bei einer Aufteilung der Leistungen auf unterschiedliche Auftragnehmer bestünde zudem das Risiko, dass Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Fehlerfall nur schwer nachvollzogen und eindeutig geklärt werden können. 42 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Lieferung und Montage des zweiflügeligen Tores sowie der Revisionsschächte DN 400 PP unmittelbar mit den laufenden Arbeiten im Bereich der Außenanlagen des Stellwerks verknüpft sind und in direktem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten sowie den noch auszuführenden Leistungen stehen. Die Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der freigegebenen Ausführungsplanung sowie der projektspezifischen Randbedingungen am Stellwerksstandort. Die auszuführenden Leistungen sind in die bestehende Bauablaufplanung und die bereits hergestellten Anlagenteile eingebunden. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in die örtlichen Verhältnisse, den Planungsstand, die bereits ausgeführten Leistungen sowie die bestehenden Schnittstellen einarbeiten. Hierdurch würden zusätzliche Abstimmungs- und Koordinierungserfordernisse entstehen, die technische Risiken und potenzielle Beeinträchtigungen des Bauablaufs nach sich ziehen könnten. Eine Trennung der Leistungen sowie die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würden zu einem erhöhten Koordinationsaufwand, zusätzlichen Schnittstellenrisiken sowie möglichen Terminverzögerungen führen. Zur Sicherstellung einer technisch einwandfreien, wirtschaftlichen und termingerechten Ausführung ist die Durchführung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer aus fachtechnischer Sicht erforderlich. 43 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem als > Z2 deklarierten Haufwerk 18 (HW018) unmittelbar in den laufenden Bauablauf sowie in die bereits erbrachten Leistungen eingebunden sind. Die Umsetzung erfordert detaillierte Kenntnisse der Baustellenlogistik, der Materialströme sowie der projektspezifischen Randbedingungen. Zudem ist aus umwelttechnischer Sicht eine zeitnahe Entsorgung und der Abtransport des Haufwerks erforderlich. Eine Trennung der Leistungen sowie die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würden erhebliche technische Risiken, einen erhöhten Koordinationsaufwand sowie Verzögerungen im Bauablauf und bei der Entsorgung nach sich ziehen. Daher ist die Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten Auftragnehmer aus fachtechnischer Sicht erforderlich. Es würden zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung entstehen (z. B. BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche und sanitäre Einrichtungen). Darüber hinaus müssten geeignete Flächen gesondert identifiziert und reserviert werden. Bei einer Aufteilung der Leistungen auf unterschiedliche Auftragnehmer bestünde zudem das Risiko, dass Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Fehlerfall nur schwer nachvollzogen und eindeutig geklärt werden können. 44 - Die zusätzliche Vorhaltung der Baustelleneinrichtung wurde erforderlich, da sich die Projektlaufzeit über den bereits mit Nachtrag 014 berücksichtigten Zeitraum hinaus verlängert hat. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die bestehende Baustelleneinrichtung unmittelbar mit den bereits ausgeführten und noch auszuführenden Leistungen des Auftragnehmers verbunden ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zusätzliche Kosten für die Einrichtung einer neuen Baustelleninfrastruktur, erhöhten Koordinierungsaufwand sowie weitere Terminverzögerungen verursachen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bahnbau Weidlich GmbH erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-wunsiedel-i-fichtelgebirge): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8b1b2132-be61-4247-902c-6e9a09e3b4c8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistungen-kabeltiefbau-estw-schirnding-8b1b2132
