# Bauleistungen 50Hz für Neubau ESTW-A Rüdesheim

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Elektroinstallation in Rheinland-Pfalz am 08.01.2025 vergeben, Zuschlag an ESA Elektroschaltanlagen - Grimma GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Elektroinstallation: Bauleistungen 50Hz für Neubau ESTW-A Rüdesheim
- Wo: Rheinland-Pfalz, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 16.12.2024 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: ESA Elektroschaltanlagen - Grimma GmbH
- Zuschlag am: 08.01.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [ESA Elektroschaltanlagen - Grimma GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/esa-elektroschaltanlagen-grimma-gmbh), Grimma

## Leistungsumfang

Im Rahmen des ETCS Korridors Rhine-Alpine muss ein ESTW-A in Rüdesheim am Rhein gebaut werden um ETCS L2 zu ermöglichen. Die Maßnahmen befinden sich im Bereich von km 60 (Geisenheim) bis km 70 (Assmannshausen) der Strecke 3507 (rechte Rheinstrecke). Hierzu müssen ebenfalls die elektrischen Energieanlagen neu errichtet werden, das ESTW-A L90 elektrisch versorgt werden und die elektrischen Engergieanlagen-Steuerung mit dem L90 Stellwerk sichergestellt werden. Diese Ausschreibung umfasst die Ausführungsplanung, sowie der Bau von 2 Zähleranschlusssäulen, 2 Zählerverteilern, 2 EWHA in Betonschalthäusern (inkl. Steuerung), die Versorgung und Steuerung der Gleisfeldbeleuchtung, eine Netzersatzanlage aus der Oberleitung (ebenfalls im Betonschalthaus) und die Versorgung des ESTW-A.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45311200-2
- CPV-Bezeichnung: [Elektroinstallationsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45311200-elektroinstallationsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 0250c44d-ef89-43dc-8415-2550e7762637

## Verlauf

- 12.01.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 25.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht möglich, da die zusätzlich geforderte Zuwegungsbeleuchtung unmittelbar in die bereits laufende bzw. abgeschlossene Ausführungsplanung sowie in die bestehenden technischen und organisatorischen Abläufe des Gesamtprojektes eingebunden ist. Darüber hinaus wären bei einem Wechsel zusätzliche Abstimmungs- und Koordinationsleistungen mit den beteiligten Gewerken sowie erneute Prüf- und Freigabeprozesse erforderlich. Dies würde zu unverhältnismäßigen Mehrkosten sowie erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen. MKA 02 Durch die Verlagerung der ZAS vom bisherigen Standort im HV/ZV am ESTW-A Gebäude zum neuen Anschlusspunkt des Verteilnetzbetreibers (VNB) an der Geisenheimer Straße ändern sich u. a. die Anschlussparameter, die Leitungsführung sowie die erforderlichen Kabellängen. Ein AN-Wechsel ist nicht sinnvoll, weil die Verlegung der ZAS erhebliche technische Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur nach sich ziehen und zudem zusätzliche Planungs-, Umbau- und Anpassungsarbeiten verursachen würde. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen. MKA 03 Ein AN-Wechsel ist nicht sinnvoll, da der bestehende AN bereits vollständig in die bisherige Planung und Fertigung der Komponenten eingebunden ist. Ein Wechsel würde eine erneute technische Prüfung, Anpassung der Planung sowie eine vollständige Neubewertung der bereits gefertigten beziehungsweise beschafften Komponenten erforderlich machen. Darüber hinaus wären erhebliche Schnittstellen- und Kompatibilitätsrisiken sowie Verzögerungen im Projektablauf zu erwarten. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen. MKA 04 Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten und ist zur Erreichung des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig. Aufgrund der technischen, organisatorischen sowie terminlichen Verzahnung mit den bestehenden Leistungen würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Mehraufwand sowie möglichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen. MKA 05 Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten und ist zur Erreichung des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig. Aufgrund der technischen, organisatorischen sowie terminlichen Verzahnung mit den bestehenden Leistungen würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Mehraufwand sowie möglichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen. MKA 08 Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten und ist zur Erreichung des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig. Aufgrund der technischen, organisatorischen sowie terminlichen Verzahnung mit den bestehenden Leistungen würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Mehraufwand sowie möglichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ESA Elektroschaltanlagen - Grimma GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=55506acf-9586-4eed-86da-bf8675cfe97c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistungen-50hz-fuer-neubau-estw-a-ruedesheim-0250c44d
