# Bauleistung für Modernisierungsmaßnahme Spaichingen

Zuschlag erteilt

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Spaichingen am 23.06.2025 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Hochbau und Rohbau: Bauleistung für Modernisierungsmaßnahme Spaichingen
- Wo: Spaichingen, Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.07.2025 bis 30.11.2026
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 23.06.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 4

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Leistungsumfang

Im Rahmen der Modernisierung ist vorgesehen, den Hausbahnsteig 1 und den Mittelbahnsteig 2/3 auf die Zielhöhe von 76 cm über SO zu erhöhen und eine betrieblich nutzbare Bahnsteiglänge von jeweils 210 m herzustellen. Die Bahnsteigausstattung, das Wegeleitsystem, sowie die Bahnsteigbeleuchtung werden erneuert. Zur barrierefreien Erschließung ist der Bau einer Aufzuganlage zum vorhandenen Fußgängersteg jeweils an Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2/3 vorgesehen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 45 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45213321-9
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Bahnhöfen](https://vergabeweiser.de/cpv/45213321-bau-von-bahnhoefen)
- Bekanntmachungs-ID: 23c3b269-343a-4d05-b2a2-461f5e91cbcb

## Verlauf

- 18.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.04.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.05.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.07.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 3 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 4 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 5 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 6 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 7 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. Es wäre zusätzliche BE-Fläche erforderlich.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. Es wären zudem zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich, die vor Ort jedoch bereits sehr begrenzt sind.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 9 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 10 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. 11 - Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Technische und terminliche Überschneidungen bei der Lieferung und vor allem des Baus der Anlage. Durch einen weiteren Beteiligten würde zudem die Gewährleistung auf angrenzende Bauteile gefährdet. // 13: Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. // 14: Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. // 15: Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden. // 16: Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Dadurch würden sich durch einen weiteren Vergabeprozess und zusätzliche Koordinationsbedarfe Verschiebungen im Projektabölauf ergeben, was zu kritischen Verzögerungen in der Gesamtmaßnahme führen könnte. Es entstehen zudem Zusatzkosten, die sich aus der kurzfrisitigen Abfarage der Leistung und dem dadurch eingeschränkten Markt ergeben. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmbH + Co.KG angesiedelt werden.
- 08.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 36:Aufgrund der bestehenden Beauftragung zur Entsorgung wären im Falle einer Übernahme des betroffenen Bodenaushub zusätzliche Lagerflächen erforderlich, die eine getrennte Lagerung ermöglict. Neben den räumlichen Belangen ergebibt sich zudem zusätzlicher Genehmigungsbedarf, wodurch mit deutlichen Mehrkosten und Verzögerungen im Abtransport zu rechnen ist. Eine Vergabe an Dritte ist aus diesem Grund nicht sinnvoll. 35:Die Arbeiten am Zaun des Nachbargrundstückes müssen aus Sicherheitsgründen im direktem Zusammenhang mit der Errichtung der Lärmschutzwand erfolgen. Aufgrund der räumlichen Situation können die Arbeiten nur durch den Errichter der LSW erfolgen. 34:Aufgrund der Dringlichkeit der Kabelrückführung ist die Bindung eines anderen Transportdienstleisters nicht möglich. 33:Aufgrund der Dringlichkeit der Kabelrückführung ist die Bindung eines anderen Transportdienstleisters nicht möglich. 32:Eine Vergabe der Leistung an Dritte ist aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich. 31:Ein Wechsel des AN hätte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Maßnahme zur Folge und würde aufgrund der Lage zu Schwierigkeiten im Umgang mit der Baustelleneinrichtungsfläche führen. 29:Ein Wechsel des AN ist aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht möglich. Eine Verzögerung bei den Abbrucharbeiten würde sich auf die gesamte Maßnahme auswirken und den Gesamterfolg gefährden. 28:Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die erforderlichen zusätzlichen Leistungen nicht unabhängig der Ursprungsbeauftragung möglich ist. 27:Aufgrund der Kurzfristigkeit der Aufnahme ist die Bindung eines anderen Gutachters nicht möglich ohne für Verzögerungen im Gesamtprojekt bzw. den Verlust der Sicherungsqualität zu sorgen. 26:Zusätzlicher Aufwand bei der Koordination von Fachplanern aufgrund zusätzlich erforderlicher Fachplanungen. 25:Die Gleisabsenkung kann nur im Rahmen der bestehenden Sperrpause durchgeführt wurden. Eine Vergabe an Dritte ist aufgrund der bereits beauftragten Erhaltungsstopfgänge und aufgrund der räumlichen und logistischen Herausforderung nicht möglich ohne den rechtzeitigen Abschluss der Arbeiten zu gefährden. 23:Der Einsatz eines anderen Auftragnehmers ist aus technischen, räumlichen, logistischen und zeitlichen Gründen nicht möglich. Da die Aushubarbeiten aufgrund des Kampfmittelverdachtes unter strenger Aufsicht zu erfolgen hat ist eine Trennung der Arbeiten auf verschiedene NU nicht möglich. Die logistischen Transportwege lassen ein unabhängiges Arbeiten verschiedener NU nicht zu. 22:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen zur Errichtung eines Zauns würde aus technischen und organisatorischen Gründen zusätzliche Kosten für die Koordinierung und das Eintakten in die hauptvertraglichen Leistungen verursachen. Bei einer separaten Beauftragung würden ebenso Zusatzkosten für eine Ausschreibung der Leistungen sowie die Integrierung in den Bauablauf beim Haupt-AN, Leonhard Weiß, ergeben.n sind. Eine Vergabe dieser Leistungen an einen anderen Auftragnehmer würde somit zusätzliche Schnittstellen schaffen. Eine wirtschaftliche Lösung der zusätzlichen Leistungen dürften auch durch vorhandene Synergien in der Abwicklung über lediglich einen AN gegeben sein. 21:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen der Vermessungs- und Monitoringleistungen ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig. Die nun abgestimmten Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen, terminlichen und logistischen Zusammenhang mit den Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx bereits vertraglich beauftragten Bauleistungen sowie darunter auch mit den bereits beauftragten Arbeiten zur Gleisquerung. Die Bestandslage des Gleises 2 könnte durch nichtvorhersehbare Anomalitäten der Bodenverhältnisse, Hindernisse im Untergrund oder ggf. mangelhafter Ausführung des AN bei den Arbeiten zur Gleisquerung nachteilig verändert werden. Dabei steht die Ausführung der Leistungen zur Gleisquerung und eine potentielle Veränderung der Gleislage in einem engen technischenund zeitlichen Zusammenhang. 20:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen der Kampfmittelsondierung ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen, terminlichen und logistischen Zusammenhang mit den bereits vertraglich beauftragten Bauleistungen. 19:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen der Kampfmittelsondierung ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen, terminlichen und logistischen Zusammenhang mit den bereits vertraglich beauftragten Bauleistungen sowie darunter auch mit den bereits beauftragten Kampfmittelsondierungen. Es würde außerdem technische und sicherheitsrelevante Schwierigkeiten mit sich bringen, die mit möglichen Zusatzkosten verbunden sind. Eine Vergabe dieser Leistungen an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und damit die Komplexität der Bauausführung insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich der Kampfmittelsondierung erhöhen. Erhöhter Abstimmungsbedarf und die Erzeugung zusätzlicher Schnittstellen widersprechen dem Erfordernis einer wirtschaftlichen Projektrealisierung.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41:Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt unweigerlich zu Stillstandzeiten beim AN und damit zu Verzögerungen im Gesamtbauablauf.// 30:Ein Wechsel des AN hätte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Maßnahme zur Folge. Eine verspätete Fertigstellung des Unterlaufschutzes könnte ggf. zur Nichtabnahme der Leistung führen.// 40:Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt unweigerlich zu Stillstandzeiten beim AN und damit zu Verzögerungen im Gesamtbauablauf.// 39:Die Arbeiten sind räumlich und zeitlich in direktem Zusammenhang mit bereits besuaftrgten Arbeiten. Eine Trennung der Arbeiten von den bereits Beauftragten würde zu deutlichen Mehrkosten aufgrund von Afahrtskosten und Stilltandzeiten führen und die Fertigstellung der Duchpressung gefährden.// 38:Die Arbeiten müssen im Rahme der allgemeinen Einrichtung der Baustelleuinrichtungsflächen erfolgen. Aufgrund der knappen Vorbereitungszeit vor Ort würden Verzögerungen durch die Übergabe der Leistung an Dritte zu Verzögerungen beim Baustart führen.// 37:Die Anpassung der Transportwege und der Baustellenlogistik ist unumgänglich. Eine Übernahme durch einen Dritten ist nicht möglich, sofern nicht die gesamte Transportleistung durch einen Drittenübernommen würde.// 18:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen der Kampfmittelsondierung ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen, terminlichen und logistischen Zusammenhang mit den bereits vertraglich beauftragten Bauleistungen sowie darunter auch mit den bereits beauftragten Kampfmittelsondierungen. Es würde außerdem technische und sicherheitsrelevante Schwierigkeiten mit sich bringen, die mit möglichen Zusatzkosten verbunden sind. Eine Vergabe dieser Leistungen an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und damit die Komplexität der Bauausführung insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich der Kampfmittelsondierung erhöhen. Erhöhter Abstimmungsbedarf und die Erzeugung zusätzlicher Schnittstellen widersprechen dem Erfordernis einer wirtschaftlichen Projektrealisierung.// 17:Ein Wechsel des Auftragnehmers für die gegenständlichen Leistungen der Kampfmittelsondierung ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig. Die zusätzlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren technischen, terminlichen und logistischen Zusammenhang mit den bereits vertraglich beauftragten Bauleistungen sowie darunter auch mit den bereits beauftragten Kampfmittelsondierungen. Es würde außerdem technische und sicherheitsrelevante Schwierigkeiten mit sich bringen, die mit möglichen Zusatzkosten verbunden sind. Eine Vergabe dieser Leistungen an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und damit die Komplexität der Bauausführung insbesondere im sicherheitsrelevanten Bereich der Kampfmittelsondierung erhöhen. Erhöhter Abstimmungsbedarf und die Erzeugung zusätzlicher Schnittstellen widersprechen dem Erfordernis einer wirtschaftlichen Projektrealisierung.//
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 24: Aufgrund der räumlichen Verhältnisse auf der Beaustelle ist die Stellung zusätzlicher Container in unmittelbarer Nähe der Maßnahme nicht möglich. Eine Einbindung Container Dritter in die Containeranlagen des AN ist aus haftungsgründen niht möglich.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42-Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt unweigerlich zu Stillstandzeiten beim AN und damit zu Verzögerungen im Gesamtbauablauf. 43-Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt zu Verzögerungen be der Fertigstellung der Arbeiten und zu Gewährleistungsverlst für die angrenzenden Rinnen 44-Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt zu Verzögerungen be der Fertigstellung der Gesamtarbeiten am Bahnsteig 45-Die Übernahme der Leitung durch Dritte führt zu Verzögerungen be der Fertigstellung der Planung, der Planprüfungen, der Ausführungsfreigabe und damit der AUsführung selbst. 46-Die Stopfschichten konnten nicht ausgeführt werden, da der betroffene Gleisbereich aufgrund von Komplikationen bei vorangehenden Arbeitsschritten nicht befahrbar war. 47-Die Arbeiten sind unverzüglich auszuführen um die Sicherheit und Befahrbarkeit des Gleis 1 schnellsmöglich wieder herzustellen. 48-Die Mehrkosten entstehen durch die Notwendigkeit der Neuaufstellung der Maßnahme (zeitlich und maschinenteschnisch) und stehen in logistischen, zeitlichem und räumlichenKontext mit der Hauptmaßnahme. Eine Übernahme durch Dritte ist deshalb nicht möglich. Eine Delegation der Arbeiten an Dritte ist nicht möglich. Die Leistungen beziehen sich u.A. auf Prozess, die beim BauAN intern ablaufen. Eine Einschaltung eines Dritten würde zu Schwergang und damit zu Verzögerungen führen.
- 04.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 49: Der Einbau des Gleisschotters stellt eine wesentlichen Teil derbeauftragten Gleisarbeiten dar und ist nicht gesondert zu den anderen Arbeiten zu betrachten. Der Einbau des Schotters durch Dritte würde zu einem deutlich erhöhten Bedarf an Baustelleneinrichtungsflächen führen. Durch den nur kurzzeitigen Einsatz der Gleismaschinen ist zudem mit sehr hohen Bereitsstellungskosten zu rechnen. Aufgrund der aktuellen Marktlage ist eine Vergabe an Dritte unwahrscheinlich. MKA 50: Die Stellung des Fundamentes des Fahrausweisautomaten ist Bestandteil der beauftragten Arbeiten, eine Vergabe an Dritte würde zu Gewährleistungsverlust der unmittelbar angrenzenden Flächen führen. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlich zu Verzögerungen im Bauablauf und dazu zu Ausfallkosten führen. MKA 51: Die Ausbildung des Abschlusses für das Pflaster ist im Rahmen der Pflasterarbeiten zu leisten. Eine nachträgliche Anpassung der Pflasters durch Dritte ist nicht möglich, ohne direkt in bereits geleistete Arbeiten einzugreifen. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzlich zu Verzögerungen im Bauablauf und dazu zu Ausfallkosten führen. Bei Vergabe an Dritte kann eine lückenlose Weiterarbeit nicht gewährleistet werden. Dadurch entsteht ein unsicherer Zustand für Fahrgäste, da sich hieraus potenzielle Stolperstellen ergeben. MKA 52: Eine kurzfristige beauftragung eines Dritten ist aufgrund der Marktlage nicht möglich und würde zu deutlich höheren Kosten führen. MKA 53: Die Kamerabefahrung wird seitens Stadt als Nachweis für die korrekte Ausführung nachgefordert. Der AN ist hier in der Nachweispflicht. Durch das geringe Zeitfenster zwischen Fertigstellung des Anschlusses und der Nutzungsaufnahme des Bahnsteiges ergäben sich bei Vergabe an Dritte zusätzliche Kosten für Warte-/ Stand-By-Zeiten. MKA 54: Für die Arbeiten ist die Stellung eines Gerüstes erforderlich. Da dieses direkt nach Abschluss des Baus des Aufzugschachtes zurückgebaut werden muss, ist eine Bearbeitung des Daches im Rahmen der laufenden Maßnahme nicht mehr möglich. Für die Ausführung der Leistung wären zusätzlice Sperrpausen erforderlich, die aufgrund der betrieblichen Situation in näherer Zukunft nicht zu bekommen sind. Dadurch könnten ggf. Mängel am Bauwerk auftreten. MKA 55: Die Rückbauarbeiten müssen aufgrund des engen Zeitfensters für die Gesamtumbaumaßnahme schnellstmöglich ausgeführt werden. Aufgrund der Lage der Baustelle ist der Abtransport und die Lagerung der abzubauenden Materialien organisaorisch nicht durch einen Dritten abbildbar. Aufrgund von Vorgangen bzgl. des Betriebes ist die Nachmeldung eines Dritten mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden, die Fristen hierfür sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeiten nicht abbildbar. Der Gesamtfortschritt der Maßnahme wäre gefährdet. MKA 56: Die betroffene Lärmschutzwand unterliegt konstruktiv der beauftragten Fa. Die Anpassung des Blitzschutzes stellt eine bauliche Veräbnderung dar. Da die Leistungen noch nicht abgenommen sind, ist ein Anpassun durch Dritte nicht möglich. Die Anpassung / Umplanung des Blitzschutzes durch Dritte ist mit einem deutlichen Mehraufwand, finanziell und zeitlich, verbunden. Aufgrund des engen Zeitplanes müssen die Anlagen jedoch schnellstmöglich freigabefähig geplant und durchgeführt werden. MKA 57: Eine Vergabe an Dritte ist nicht möglich, da sich die Arbeiten selbst nicht verändert haben ggü. den beauftragten Leistungen. Eine Beschleunigung derArbeiten durch den einsatz Dritter ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Darüber hinaus kann aufgrund der Vorgaben aus der Planfesstellung keine zusätzliche Schicht eingeplant werden. Eine betriebliche Nachmeldung ist zudem kurzfristig nicht möglich.
- 13.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 58 Für die Arbeiten ist der Einsatz eines Zwei-Wege-Baggers erforderlich. Die Arbeiten sind zudem im Rahmen der knappen Totalsperrungen auszuführen. Eine Vergabe an Dritte ist aus Zeitgründen nicht möglich, eine verspätete Fertigstellung würde dazu führen, dass der Zugverkehr auf Gleis 2 eingestellt würde und die Arbeiten auf Gleis 3 ebenfalls eingestellt werden müssten. Es wäre mit erheblichen Vertragsstrafen zu rechnen. 59 Die Erhöhung der Schächte steht in direktem Zusammenhang mit dem Kabeltiefbau, der bereits durch den AG erbracht wird. Da die Arbeiten technisch aufeinander aufbauen ist eine Vergabe an Dritte nicht möglich Eine Vergabe an Dritte ist aufgrund betrieblicher Rahmenbedingung im notwendigen Zeitraum nicht durch Dritte durchführbar. Eine Ausführung im Nacgang ist aufgrund des engen Zeitplans nicht möglich. Die weitere Ausführung und damit die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme würde sich deutlich verzögern, wodurch die Nutzungsaufnahme gefährdet wäre. 60 Die Pflasterung der Flächen ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der 50 Hz-Anlagen. Aufgrund der bereits vorliegenden Materialien kann die Änderung kurzfristig umgesetzt werden. Eine Vergabe an Dritte würde unweigerlich zu Verzögerung bei der Fertigstellung der Arbeiten und damit zu Verzögerung bei der Inbetriebnahme von Gleis 1 führen. Es wäre in diesem Fall mit harten Vertragsstrafen zu rechnen. 61 Die Öffung der Kabelschächte erfolgt im Rahmen der allgemeinen Rückbauarbeiten uns ist vorbereitend zu den nachfolgenden Neubauleistungen zu sehen. Eine räumliche Trennung ist daher nicht möglich. Ein Wechsel des AN würde zu Stillstandzeiten auf der Baustelle führen, die sich auf die Gesamtmaßnahme langfristig auswirken würde. 62 Die Aufnahme Dritter in den laufenden Sicherungsplan ist mit großem zeitlichen Aufwand verbunden. Aufgrund der engen Terminschiene ist eine kurzfristige Vergabe der Leistung nicht möglich. Um die Verzögerung der Fertigstellung möglichst gering zu halten, muss die Leistung durch den AG durchgeführt werden.
- 15.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 Der Verschluss derLücke am Geländer ist aus Sicherheitsgründen direkt bei der Demontage des Beleuchtungsmasten auszuführen. Bei Vergabe an Dritte ergibt sich eine zeitliche Lücke, in dem die Treppe nicht sicher begangen werden kann. Im Zeitraum bis zur ehebung müsste die Treppe komplett abgesperrt werden. 64 Für die Arbeiten ist der Einsatz eines Zwei-Wege-Baggers erforderlich. Die Nutzung der Gleise durch zwei verschiedene Unternehmen ist aufgrund der betrieblichen Regelung nicht möglich. Der Einbau der Schächte im Anschluss an die Baumaßnahme ist aufrgund der fehlenden Sperrpausen nichtmöglich. 65 Die Arbeiten sind auf verschiedene Arbeitsschritte aufzuteilen, die jeweils zu verschiedenen Zeiten des Bahnsteigbaus erfolgen müssen. Eine räumliche / zeitliche Trennung ist nicht möglich. Bei Vergabe an Dritte ist die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr eindeutig regelbar. Es entsteht ggf. ein für Fahrgänste unsicherer Zustand. 66 Aufgrund hoher Gleistemperatur zum Zeitpunkt der Gleisarbeiten mussten Entlastungsschnitte hergestellt werden. Im Nachgang dazu mussten deshalb Schweißarbeiten an den Gleisen durchgeführt werden. Die Schweißarbeiten befinden sich im direkten Arbeitsbereich der beauftragten Fa. Eine Entkopplung der Arbeiten ist ohne deutliche Verzögerungen im Bauablauf nicht möglich. Damit verbunden wären auch nachfolgende Bauphasen betroffen. 67 Aufgrund hoher Gleistemperatur zum Zeitpunkt der Gleisarbeiten mussten Entlastungsschnitte hergestellt werden. Im Nachgang dazu mussten deshalb Schweißarbeiten an den Gleisen durchgeführt werden. Die Schweißarbeiten befinden sich im direkten Arbeitsbereich der beauftragten Fa. Eine Entkopplung der Arbeiten ist ohne deutliche Verzögerungen im Bauablauf nicht möglich. Damit verbunden wären auch nachfolgende Bauphasen betroffen. 68 Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten (Fundamente, 50 Hz, Entwässerung) müssen zu verschiedenen Zeiten bereits Vorleistungen erfolgen, die sich räumlich und zeitlich nicht von den beim AN beauftragten Leistungen trennen. Eine Übernahme Dritter würde ggf. zu Qualitätsverlust und Verschiebungen bei der Fertigstellung der Maßnahme führen. 69 Für den Einbau der Fundmente wird ein Zwei-Wege-Bagger benötigt. Die Nutzung derselben Gleise durch zwei unterschiedliche AN ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Fertigstellung der Fundamente zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, da der AN im Nachgang andie Erstellung der Fundamente weitere Arbeiten auszuführen hat. Bei Wechsel des AN ergeben sich teure Stillstandzeiten. Da die für die Arbeiten benötigten Zwei-Wege-Geräte nur noch kurzfristig zur Verfügung stehen würden, wäre eine Fertigstellung der Arbeiten im Rahmen der vorgegebenen Sperrpausen nicht mehr möglich. 70 Die Kabelschächte sind noch nicht abgenommen. Anpassungen an den Schächten sind dementsprechend nur durch den AN beauftagt, ohne die Gewährleistung zu verlieren. Aus Sicherheitsgründen ist die Nachrüstung noch vor Abnahme der Leistung erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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- [Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/frankfurt-am-main-hauptbahnhof-erneuerung-gleisbruecke-1516-6d260b6a) · Zuschlag 17.03.2025 an Ed. Züblin Aktiengesellschaft
- [Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26, Los 1 Gründung und Los 2 Stahlbau](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/temporaere-schutzwand-und-gleisabdeckung-muenchen-hbf-gleis-26-los-1-9b006d31) · Zuschlag 11.02.2025 an Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Hochbau und Rohbau im Landkreis Tuttlingen](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/hochbau-rohbau/baden-wuerttemberg/landkreis-tuttlingen): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Tuttlingen](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/landkreis-tuttlingen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fbauleistung-fuer-modernisierungsmassnahme-spaichingen-23c3b269

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e21c5792-1aaa-4467-8279-bc20e1f035cb. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistung-fuer-modernisierungsmassnahme-spaichingen-23c3b269
