# Bauleistung FMI/HZV Erneuerung Bahndamm Borlinghausen 2970 km 134,0-134,350

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Borlinghausen am 09.09.2024 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-Nordwest GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bauleistung FMI/HZV Erneuerung Bahndamm Borlinghausen 2970 km 134,0-134,350
- Wo: Borlinghausen, Kreis Höxter, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 17.10.2024 bis 30.12.2025
- Zuschlag an: Eiffage Infra-Nordwest GmbH
- Zuschlag am: 09.09.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [Eiffage Infra-Nordwest GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-nordwest-gmbh), Wallenhorst

## Leistungsumfang

Das Projekt Erneuerung Damm in Borlinghausen sieht die vollständige Erneuerung des Dammbauwerkes mittels Fräs-Misch-Injektionsverfahren (FMI) und Stabilisierung der Böschungen auf beiden Gleisseiten mittels Hydro-Zementationsverfahren (HZV) auf der Strecke 2970 von km 134,0 bis 134,350 einschließlich der Hinterfüllbereiche der Brückenbauwerke Eisenbahnüberführung Teutonia (km 133,993) und Eisenbahnüberführung Drift (km 134,345) vor. Im Zusammenhang mit diesen Spezial-Tiefbauaktivitäten werden Oberbauarbeiten, Kabeltiefbau und Oberleitungsarbeiten sowie Korrosionsschutzarbeiten an den Stahlüberbauten der beiden EÜen Teutonia und Drift ausgeführt. Sämtliche Bauarbeiten werden gleisabschnittsweise unter Berücksichtigung von baubetrieblichen Sperrungen ausgeführt.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 49 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: eb270299-93a2-47e8-8e1b-d5f95d16e906

## Verlauf

- 12.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 19.09.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA001:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung. MKA002: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen MKA003: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 006- Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen), zudem können nachfolgende Leistungen nicht ausgeführt werden.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 004 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA 005 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 29.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 007, 008, 009, 011, 012, 013, 014 Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA17: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. MKA18: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 20.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 019:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 020: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen. 021: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 026: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 025: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 024: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 023: Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen// 022:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen
- 05.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 027:Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche / geänderte Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich. Erhebliche Verzögerung im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen//

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-Nordwest GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=40ca15f8-f091-402c-9865-b7aa04dbeffc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistung-fmihzv-erneuerung-bahndamm-borlinghausen-2970-km-1340-eb270299
