# Bauleistung: ABS Lübbenau - Cottbus: km. 88,1 bis km. 112,0 der Strecke 6142

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Lübbenau am 29.09.2025 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bauleistung: ABS Lübbenau - Cottbus: km. 88,1 bis km. 112,0 der Strecke 6142
- Wo: Lübbenau, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 12.09.2025 bis 30.06.2028
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Rail Power Systems GmbH
- Zuschlag am: 29.09.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München

## 2 Lose

- Los 1: Los 1 · [Rail Power Systems GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/rail-power-systems-gmbh), München
- Los 2: Los 2 · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Ziel des Projektes ist die Herstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit auf der Strecke 6142 im Abschnitt zwischen Lübbenau und Cottbus (km. 88,1 bis km. 112,0) für Geschwindigkeiten von 160 km/h für den Schienenpersonenverkehr und 120 km/h für den Schienengüterverkehr. Die Bauleistungen gliedern sich in zwei Lose. Los 1 umfasst die Bauhauptleistungen inkl. Logistik (LP1), die LST-Zusammenhangsarbeiten (LP 3), die Leistungen für die Errichtung der Telekommunikationsanlagen (LP 4) und Leistungen für die Errichtung der 50Hz-Anlagen (LP 5). Los 2 umfassen Leistungen zur Errichtung der Oberleitungsanlage (LP 2). Los 1: Im Rahmen des Leistungspakets 1 sind die Bauhauptleistungen zu erbringen, darunter Tiefbauarbeiten wie die Errichtung von Tragschichten und Entwässerungsanlagen, der Rückbau von Gebäuden, die Ertüchtigung vorhandener Bauwerke sowie der Oberbau, einschließlich der Fundamente für Signale, Bahnsteige und Außenanlagen. Zudem beinhaltet es die Logistikplanung und die Sicherstellung eines effizienten Bauablaufs. Im Leistungspaket 3 werden Arbeiten im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (LST-Zusammenhangsmaßnahmen) ausgeführt, wie die Einrichtung von Bauzuständen, die Anpassung an bestehende Bahnübergänge sowie die Montage und Inbetriebnahme von Signalen, Weichen und Achszählern. Das Leistungspaket 4 umfasst den Bereich Telekommunikation, wobei TK-Kabel in vorhandene und neue Trassen eingebracht, neue Anlagen errichtet und bestehende Innenanlagen rückgebaut werden. Ergänzend werden Anpassungen der Telekommunikationsinfrastruktur an bestehende Betriebsstandorte vorgenommen. Im Rahmen des Leistungspakets 5 erfolgt die Erneuerung der 50-Hz-Technik, einschließlich der Gleisfeld- und Bahnsteigbeleuchtung, der Errichtung neuer Weichenheizanlagen sowie der Herstellung von Erdungen. Los 2: Im Rahmen des Leistungspakets 2, sind Leistungen zur Errichtung der Oberleitungsanlagen (OLA) zu erbringen. Hierzu zählen die Planung und Errichtung neuer Oberleitungsanlagen, einschließlich der Maststatiken, Fundamente und Schutzstrecken. Ebenso werden bestehende Oberleitungsanlagen angepasst und modernisiert. Die Erstellung eines Gesamterdungsplans sowie die Durchführung von Beeinflussungsberechnungen zur Integration der Oberleitung in die Infrastruktur anderer Fachgewerke sind ebenfalls Bestandteil dieses Leistungspakets. Potenzielle Bieter können sich sowohl für Los 1 oder Los 2 als auch für Los 1 und Los 2 bewerben.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: f119edba-d630-47ce-8763-923c05637976

## Verlauf

- 26.01.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht · Voraussichtl. Bauzeit korrigiert: 12.09.2025 bis 30.06.2028
- 22.02.2026: Ergebnis veröffentlicht
- 24.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01: Die Ausführungsplanung und Anpassung/Erweiterung der bestehenden Einbruch- und Brandmeldeanlage des in Betrieb befindlichen ESTW-Z Lübbenau werden benötigt. Die vertraglich gebundene Bau-Arge ist bereits mit TK-Leistungen im Bereich ESTW Lübbenau gebunden. Es werden dabei umfangreiche Arbeiten an den TK Übertragungswegen und an ESTW- Schnittstellen durchgeführt. Es ist es aus technischen Gründen besser und wesentlich sicherer die Arbeiten an der Einbruchmelde und Brandmelde -Anlage ebenfalls von der bereits beauftragten Firma ausführen zu lassen, um zusätzliche Risiken entgegenzuwirken.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 2: Als Arbeitsgrundlage für die Planung OSE und Kabeltiefbau muss geprüft werden, ob die in Anlage 2 der Anordnung genannten Kabelquerungen im Bestand für die in Anlage 1 gelisteten OSE-Kabel nutzbar sind. Da die vorliegenden Planunterlagen zur Beurteilung dessen nicht ausreichend sind, ist dafür die Prüfung der Querungen vor Ort nötig. Es ergeben sich voraussichtlich Abweichungen zur Ausschreibungsplanung OSE & Kabeltiefbau. Den Ergebnissen der Prüfung entsprechend müssen die Kabelquerungen OSE durch den Kabeltiefbauplaner in der AP geplant werden. Die vertraglich gebundenen Bau-Arge ist bereits mit der Planung und Ausführung Kabeltiefbau Leistungen im gesamten Umbaubereich gebunden. Es ist es aus technischen und terminlichen Gründen zwingend, die Prüfung und Planung der Bestands- und OSE-Querungen ebenfalls von der bereits beauftragten Firma ausführen zu lassen, um zusätzliche Risiken entgegenzuwirken oder auszuschließen. Bei den betreffenden Leistungen handelt es sich um eine Zuarbeit, die der AN Los 2 (Firma RPS) schnellstmöglich für die rechtzeitige Fertigstellung der AP vor Baubeginn benötigt. Bein Gewerk Kabeltiefbau handelt es sich um eine komplexe Planung, die viele Gewerke vereint und intensive Abstimmungen zwischen diesen erfordert, Aus Sicht des AG wäre daher durch eine externe Vergabe der Leistung nicht sichergestellt, dass die ARGE eine qualitativ hochwertige Planung termingerecht liefern kann.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 2: Am Bestandsmast 87-14 der Strecke 6142 Lübbenau-Cottbus ist momentan ein Ausleger ohne Isolatoren vorhanden (mittig in der VSS). Dieser Ausleger muss in einen Regelausleger umgebaut werden, damit die Anlage zukünftig einen regelwerkskonformen Zustand aufweist. Diese Leistung ist bisher nicht in den Ausschreibungsplänen, dem LV und der Baubeschreibung beschrieben. Daher werden zusätzliche Leistungen für Planung und Bauausführung erforderlich. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Der Umbau des betreffenden Bestandsmasts ist eine kleinteilige Leistung, die als zusätzliche Maßnahme, in die bereits in Arbeit befindliche Planung des AN aufgenommen wird. In der Bauausführung wird der Umbau in so einem Fall üblicherweise nahtlos integriert. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Planung und Bauausführung dieser Leistung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert. In der Planung würde das zu einer unsachgemäßen Aufteilung der Planpakete führen. Die Ausführung dieser Leistung durch einen weiteren AN würde den bereits streng getakteten Bauablauf der RPS erheblich stören, da mehrere Firmen im gleichen Baufeld arbeiten würden.//
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 4 Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der OLA nach Betraarbeiten ist die Vorhaltung von Einsatzpersonal nebst Fahrzeug und Material ORT OLAS notwendig. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Die betreffende Reparaturarbeit ist eine kleinteilige Leistung, die der AN Auf Grundlage seiner Planung und Streckenkenntnis erbringt und muss kurzfristig erbracht werden. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Ausführung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert. Ein anderer AN müsste sich zunächst in eine ihm unbekannte Planung einarbeiten und mit der bereits beauftragten Firma RPS intensiv abstimmen, um die Leistung erbringen zu können. Dies ist gemessen an der zeitnah erforderlichen Ausführung im Rahmen der Nachsperrpausen Ende März/Anfang April 2026 aus Sicht des AG so kurzfristig nicht möglich. Da der reibungslose Betrieb von dieser Leistung abhängt, ist eine spätere Ausführung nicht möglich. Somit kann nur die RPS diese Leistung erbringen, da durch Ihre Projektkenntnis die kurzfristige Ausführung Kapazität und fachlich sichergestellt werden kann.
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 3 Im Rahmen der Baufeldfreimachung ist ein Rückbau sowie die Wiederherstellung von Zaunanlagen vertraglich vereinbart. Auf einem betroffenen Flurstück zeigte sich nun, dass der Flächeneigentümer zur Abgrenzung seines Grundstückes zur Bahn alte Betonschwellen genutzt hat. Diese sind im Rahmen der Baufeldfreimachung (hier Fällarbeiten) zu beräumen und zu entsorgen. Die Entsorgung alter Betonschwellen ist nicht Gegenstand des Vertrages. Die vertraglich gebundenen Bau-Arge ist bereits mit der o.g. Leistung im gesamten Umbaubereich gebunden. Das nun im Baufeld alte Betonschwellen von Eigentümern verwendet worden, war dem Entwurfsverfasser nicht bekannt. Es ist es aus technischen und terminlichen Gründen nicht möglich eine separate Vergabe dieser Kleinleistung vorzunehmen, da ein weiterer Auftragnehmer nicht rechtzeitig (Fällperiode) tätig werden könnte und den Hauptauftragnehmer behindern würde, da zeitgleich auf demselben Flurstück gearbeitet werden müsste.
- 27.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 3 Erdung der Speiseleitung am Mast 86/104 Bf Lübbenau zum Zeitpunkt des Einbaus Modulgebäude im Bahnhof Lübbenau am 17.04.26. Kraftwerkstraße/Güterbahnhofstraße Gemarkung Lübbenau. Diese Leistung ist bisher nicht in den Ausschreibungsplänen, dem LV und der Baubeschreibung beschrieben. Daher werden zusätzliche Leistungen für Planung und Bauausführung erforderlich. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Die Erdung der Speiseleitung ist eine kleinteilige Leistung, die als zusätzliche Maßnahme in die bereits in Arbeit befindliche Planung des AN aufgenommen wird. In der Bauausführung wird der Umbau in so einem Fall üblicherweise nathlos integriert. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Planung und Bauausführung dieser Leistung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert. Die Ausführung dieser Leistung durch einen weiteren AN würde den bereits streng getakteten Bauablauf der RPS erheblich stören, da mehrere Firmen im gleichen Baufeld arbeiten würden.
- 29.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 5 Als Planungsgrundlage für die AP OLA werden, gemäß Forderung des Planprüfers, Querprofile der Bestandsmasten benötigt, bei denen Umbauten geplant sind. Die Querprofile wurden im Rahmen der bisherigen Planung nicht erstellt und sind nicht Teil der bisher beauftragten Leistung. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Die Aufnahme der Querprofile ist im Kontext der Gesamtmaßnahme ist eine kleinteilige, aber entscheidende Vermessungsleistung, die als zusätzliche Maßnahme, in die bereits in Arbeit befindliche Planung des AN aufgenommen wird. Der AN stellt dabei spezielle Anforderungen an die Vermessung, um eine technisch sinnvolle Planungsgrundlage zu haben. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Planung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert. 06 Als Planungsgrundlage für die AP OLA werden Querprofile der in Anlage 1 benötigt. Die Querprofile wurden im Rahmen der bisherigen Planung nicht erstellt und sind nicht Teil der bisher beauftragten Leistung. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Die Erstellung der Querprofile durch Interpolation ist im Kontext der Gesamtmaßnahme ist eine kleinteilige, aber entscheidende Planungsleistung, die eine notwendige Grundlage, für die bereits in Arbeit befindliche Planung des AN darstellt. Der AN stellt dabei spezielle Anforderungen an die Querprofile, um eine technisch sinnvolle Planungsgrundlage zu haben. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Planung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert.
- 30.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 7 Bauzeitliche Erdungsplanung zur Nutzung der VG Ln-Cs gemäß Vorschlag der Bauüberwachung und Abstimmung in den Last-Planner Runden. Die vertraglich gebundene Firma RPS ist bereits mit der Planung und Ausführung für die Leistungen des Gewerks OLA im gesamten Umbaubereich gebunden. Die Erstellung der bauzeitlichen Erdungsplanung ist im Kontext der Gesamtmaßnahme eine kleinteilige, aber entscheidende Planungsleistung, die eine notwendige Grundlage für die Bauleistungen des AN darstellt. Der AN stellt dabei spezielle Anforderungen an die Planung, um eine technisch sinnvolle Arbeitsgrundlage zu haben. Aus Sicht des AG wäre durch eine externe Vergabe der Leistung die Planung und Ausführung in ihrer sachgerechten Erbringung behindert. Durch eine externe Vergabe wäre die Leistungserbrundung mit erheblichen terminlichen und finanziellen Risiken verbunden. Da die RPS durch das Fehlen diverser Planungsgrundlagen bereits in ihrer Planung behindert wurde, ist jede weitere Terminverschiebung zu vermeiden. Durch die mit einer externen Vergabe verbundenen Fristen zur Beauftragung, Einarbeitung und Abstimmungen ist mit einer längeren Wartezeit für die Leistungserbringung zu rechnen. Eine schnellstmögliche Übergabe wäre somit nicht mehr sichergestellt.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 8: Die Leistungen sollen teilweise bereits im Herbst ausgeführt werden. Durch den großen Umfang der Bauleistungen wäre eine erneute Ausschreibung notwendig. Durch die langen Fristen für die Durchführung einer Ausschreibung wäre die termingerechte Ausführung nicht mehr gewährleistet und somit der Projekterfolg gefährdet. Die Bauleistungen OLA des Projekts werden bereits vollständig von der RPS übernommen. Die RPS erarbeitet auch die Ausführungsplanung und Bauablaufplanung und ist intensiv im Baufeld tätig. Durch den Einsatz eines zweiten AN würden sich beide Firmen im Baubereich begegnen, eine störungsfreie Ausführung der Bauleistungen wäre so nicht mehr möglich. Die RPS wäre somit in Ihrer Arbeit behindert. Weiterhin wäre für einen neuen AN eine umfassende Einarbeitung in das Projekt und die Planungsinhalte nötig, die in der Kürze der Zeit nicht oder nur mit erheblichen Zusatzkosten machbar wäre.
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14: Die zusätzliche Leistung war erforderlich, da die normalerweise durch den AG vorgesehene Stellung eines verschließbaren Sammelcontainers für den beim Abriss des Stellwerks B3 in Lübbenau (26.06.2026) angefallenen Stahlschrott aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Da der Schrott Eigentum des AG ist und einer späteren Versteigerung zugeführt werden soll, musste zur Sicherstellung des Bauablaufs eine alternative Lösung umgesetzt werden. Ein Wechsel des AN war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Abbrucharbeiten integriert werden musste. Die Ausführung durch einen Dritten hätte zusätzliche Schnittstellen und Risiken für den Bauablauf verursacht.// 16: Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die vertragsgemäße und termingerechte Herstellung der Baustraße 17 trotz der aktuell nicht vorliegenden Bauerlaubnis für das Flurstück 191 sicherzustellen. Die temporäre alternative Zuwegung einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen dient der Aufrechterhaltung des Bauablaufs und der Vermeidung von Behinderungen bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die ARGE bereits auf der Baustelle eingerichtet ist, die erforderlichen Geräte, Personalressourcen und logistischen Abläufe vorhält und die zusätzlichen Leistungen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert werden müssen. Die Beauftragung eines weiteren Unternehmens würde zu zusätzlichem Koordinierungsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie vermeidbaren Mehrkosten führen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Herstellung, Unterhaltung und der spätere Rückbau der temporären Zuwegung sowie die Umsetzung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Ausführung der Baustraße 17 stehen. Die Leistungen müssen in das bestehende Baustellen- und Verkehrskonzept integriert und fortlaufend an die Bauabläufe angepasst werden. Eine Trennung der Leistungen von den bereits durch die ARGE ausgeführten Arbeiten würde erhebliche technische und organisatorische Schnittstellen schaffen und die ordnungsgemäße Bauausführung gefährden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=b5c3c435-1c87-4041-9158-f0009395dfd7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauleistung-abs-luebbenau-cottbus-km-881-bis-km-1120-der-strecke-6142-cbb4491e
