# Bauhauptleistung EÜ Euloer Straße Forst(Lausitz), Str. 6205 km 21,25

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Forst (Lausitz) am 04.08.2025 vergeben, Zuschlag an Sächsische Bau GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Bauhauptleistung EÜ Euloer Straße Forst(Lausitz), Str. 6205 km 21,25
- Wo: Forst (Lausitz), Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 04.08.2025 bis 31.12.2028
- Zuschlag an: Sächsische Bau GmbH
- Zuschlag am: 04.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Sächsische Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/saechsische-bau-gmbh), Dresden

## Leistungsumfang

Ersatzneubau Eisenbahnüberführung Euloer Straße (Str. 6205 km 21,25) inkl. AP und tangierender Oberbau- und anderer Maßnahmen Die EÜ Euloer Straße in Forst (Lausitz) ist abgängig und soll in den Jahren 2026-2028 durch einen Neubau als viergleisiges Vollrahmenbauwerk mit finaler Inbetriebnahme am 30.09.2028 ersetzt werden. Die gegenwärtige EÜ Euloer Straße besteht aus Mauerwerkswiderlagern mit vier einfeldrigen Stahlüberbauten und überführt drei befahrene sowie ein optionales Gleis. Die Strecke ist nicht elektrifiziert. Der Bahnbetrieb ist innerhalb von vier Hauptbauphasen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sperrpausen mittels zweier Gleishilfsbrücken ZH14 dauerhaft zu gewährleisten. Durch die Veränderung des Gleislayouts werden durch die Fa. Siemens für den Bau- und für den Endzustand jeweils ein Softwarewechsel im ESTW-A Forst durchgeführt. Mit der Aufweitung der neuen EÜ in lichter Weite auf 13,20 m und lichter Höhe auf 4,50 m ist eine Verschiebung der Straßenkreuzung Euloer Straße/ Teichstraße in Richtung Süden verbunden. Leistungsgegenstand ist die Erstellung von gewerkebezogenen Ausführungsunterlagen und Bauausführungen wie folgt: - Konstruktiver Ingenieurbau (Stahlbetonvollrahmen mit anschließenden Trogbauwerken, Gleishilfsbrücken, Kabelhilfsbrücke, Gebäude Hebeanlage) - Spezialtiefbau (Rückverankerter Baugrubenverbau mit Spundwänden, Wasserhaltung, Rückverankerte Unterwasserbetonsohle mit Verpresspfählen) - Verkehrsanlage Bahn (Gleisbau mit bauzeitlichem Gleislayout, 8 Weichen aus- und einbauen) - Ausrüstungstechnik (Kabelverlegung LST-TK-50 Hz, Gleisfeldbeleuchtung, Weichenheizung) – Hinweis: 6 LST Bauzustände mit 2 Softwarewechsel (2026 u. 2028) - Verkehrsanlage Straße (Straßenbau, Entwässerung mit Regenrückhaltebecken) - Maschinentechnische Anlagen (Hebeanlage/ Pumpwerk)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 39 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221112-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Eisenbahnbrücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221112-bau-von-eisenbahnbruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 191e3bce-bcc8-407c-a24f-87c73dda0614

## Verlauf

- 28.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 15.04.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 23.05.2025: Ausschreibung veröffentlicht · Angebotsfrist verlängert bis zum 16.06.2025, 13:00 Uhr.
- 06.08.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 22.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 004 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 01.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 005 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 011:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 010:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 009:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 008:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 007:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 006:Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 013: Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.// 012: Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.//
- 09.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 015 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 10.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 016 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. 017 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 019 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 14.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 018 Durch die Beauftragung eines zweiten ANs treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 022: Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden. 024: Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen erbracht werden.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 021 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 025 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 026 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 027 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 029 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 030 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 032 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden. 033 - Durch die Beauftragung eines zweiten ANS treten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der zuerstellenden Leistungen auf und zusätzlich dem Ineinandergreifen einzelner Leistung, speziell im Leistungsablauf und den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen müssen im Zusammenhang mit den Haupwertragsleistungen erbracht werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sächsische Bau GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=898ab0c7-6de3-4d09-8a63-e206210702ff. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauhauptleistung-eue-euloer-strasse-forstlausitz-str-6205-km-2125-898ab0c7
