# Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Bauleistungen in Krefeld am 01.12.2025 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-West GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Bauleistungen allgemein: Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
- Wo: Krefeld, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 09.01.2026 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: Eiffage Infra-West GmbH
- Zuschlag am: 01.12.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Eiffage Infra-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-west-gmbh), Borken

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 50 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45000000-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45000000-bauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 8cbd4252-4290-4602-981d-a72c85eb19b6

## Verlauf

- 28.08.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.12.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 17.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Anpassung der Enwurfsplanung als Grundlage, um die vertraglich vereinbarte Ausführungsplanung durchzuführen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt identisch 03 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Überarbeitung der Stahlbaustatik wegen des geänderten Lagerungssystems der Stahlüberbauten
- 17.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Es handelt sich um eine geänderte Vertragsleistung. Eine Beauftragung mit einem separten Planer ist aus Gefährleistungsgründen nicht möglich. Das erforderliche Vergabefahrren inkl. Ausschreibung für eine seperate Entwurfsüberarbeitung würde die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Gesamtmaßnahme stark verzögern und somit auch die INB stark gefährden. 05 - Der Baugrubenverbau, Rückbau der bestehenden Widerlager und der Einbau des Unterbeton in den Baugruben steht in direktem Zusammenhang und passiert im Schutze von Straßensperrungen und einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung, die zeitlich begrenzt möglich sind. Eine Unterbrechnung durch ein zusätzliches Vergabeverfahren sowie die verlorenen Synergieeffekte sind wegen der zetlich befristetet Straßensperrung nicht möglich. 06 - Das Gleismonitoring überwacht die Folgen der Grundwasserabsenkungen und stehen somit in direktem technischen Zusammenhang. Die Leistungen sind daher nicht von einander zu trennen, insbesondere hinsichtlich eines reibungslosten Leistungsablaufes.
- 21.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 011 Zu den technischen Gründen zählen unter anderem das Ineinandergreifen der Leistungen. Die Umlegung der Leistung ist jeweils Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten gemäß Hauptvertrag, so dass eine technische Abhängigkeit besteht. Zur Vermeidung gegenseitiger Behinderungen bei einer separaten Vergabe ist zwingend die Vergabe an den AN gem. Hauptvertrag notwendig. Die Kabel müssen bspw. auf der Kabelhilfsbrücke sein, damit auf der östlichen Seite der Brücke die Verbauten gesetzt werden können. Nach dem Setzen der Verbauten müssen die Kabel wieder auf die Kabelhilfsbrücke gelegt werden, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können, unter anderem der Rückbau der Hilfsbrücken. Ein weiterer technischer Grund ist die Verfügbarkeit von BE-Flächen. Alle verfügbaren Flächen sind bereits an den AN gem. Hauptvertrag übergeben worden. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung oder sind nicht der EÜ Hausbend zugeordnet. Aufgrund anderer Baustellen Dritter und der Lage im Schutzgebiet besteht zudem nicht die Möglichkeit weitere Flächen zu erhalten. Die Umlegungen der Kabel müssen in den vorhandenen SPP (IH-Containern) erfolgen. Die Sperrpausen sind fest vorgegeben und müssen genutzt werden, um die Inbetriebnahme der neuen Stahlüberbauten im kommenden Jahr zu sichern. Bei einer separaten Vergabe der Leistungen kann die Sperrpause nicht genutzt werden und die IBN im kommenden Jahr gerät in Gefahr. Eine weitere Schwierigkeit stellt die Gewährleistung der Arbeiten dar. Im Streitfall ist die Zuständigkeit nicht eindeutig zu klären. Zudem wäre die separate Vergabe auch mit Zusatzkosten verbunden, da eine neue Einarbeitung, Baustelleneinrichtung etc. erfolgen muss. Für einen weiteren AN können keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden. Alle möglichen Flächen sind an den AN gemäß Hauptvertrag übergeben. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist keine Nutzung von zusätzlichen Flächen möglich.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 013: Die Bodenvergütung und Abbrucharbeiten der alten Widerlager werden durch den AN gem. Hauptvertrag erbracht. Im Zuge dieser Arbeiten kann es zu Setzungen und Hebungen der in Betrieb befindlichen Gleise kommen, so dass umgehend Handstopfarbeiten notwendig werden. Die Notwendigkeit der Handstopfarbeiten hängt mit der Ausführung des AN statt und ist daher technisch mit den Abbrucharbeiten und der Bodenvergütung verbunden, da die Arbeiten ineinander übergehen und nicht getrennt werden können. Ergänzend kommt hinzu, dass die Handstopfkolonne währen der Arbeitszeit des AN gem. Hauptvertrag vorgehalten werden muss, weshalb aus technischen Gründen keine separate Vergabe möglich ist. Die Handstopfarbeiten müssen auf Basis der Erkenntnise aus der Bodenvergütung und Abbrucharbeiten ausgeführt werden, so dass diese auf Anordnung der bauausführenden Unternehmen und der BÜW erfolgen. Aufgrund dieses Ineinandergreifens ist eine separate Vergabe nicht möglich. Der Wechsel des AN bzw. eine separate Vergabe wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Dazu zählt unter anderem der Zeitverzug bei einer separaten Vergabe, wodurch die Arbeiten nicht direkt ausgeführt werden können, sondern die Vorlaufzeit abgewartet werden muss. Durch diesen Umstand geraten die Arbeiten in der SPP im kommenden Jahr in Gefahr. Sofern die Hilfsbrücken nicht ausgebaut werden und die Widerlager nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, drohen hohe Zusatzkosten und betriebliche Ausfälle oder Einschränkungen. Ergänzend dazu kommt die Schwierigkeit, dass sich die Arbeitszeiten der ausführenden Unternehmen für die Bodenvergütung ändern können und damit auch die Vorhaltezeit der Handstopfkolonne. Sofern diese nicht vor Ort ist, können die anderen Arbeiten nicht erfolgen, wodurch es zu weiteren Behinderungen kommen kann. Sollte die Handstopfkolonne nicht vor Ort sein und separat beauftragt sein, geht dies zu Lasten des AG und die betrieblichen Einschränkungen bestehen über einen entsprechend langen Zeitraum. Aufgrund der vorangenannten Gründe ist eine separate Vergabe nicht möglich, sondern vielmehr mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden.// 014: Aufgrund der engen Abhängigkeit zwischen der Bodenvergütung als Vorabmaßnahme vor den Abbrucharbeiten ist eine separate Vergabe aus technischen Gründen nicht möglich. Die Bodenvergütung steht in engem Zusammenhang und muss vor den Abbrucharbeiten abgeschlossen sein, damit das anstehende Bodenmaterial zwischen den Bohrpfählen gesichert ist und keine bahnbetrieblichen Einschränkungen zu erwarten sind. Die Erkenntnisse, an welcher Stelle der Bodenvergütung, wie viel Material eingebracht werden konnte, ist für die Abbrucharbeiten und das Vorgehen dazu zwingend notwendig, um ein Nachrutschen des Bodens zu vermeiden. Zusätzlich müssen die Abbrucharbeiten mit entsprechender Vorsicht ausgeführt werden, um die Bodenvergütung nicht zu beeinträchtigen. Bei einer gesamten Vergabe liegt die komplette Verantwortung im Bereich des AN gemäß Hauptvertrag. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet können dem AN auch keine weiteren Flächen zur Verfügung gestellt werden, da dem AN gemäß Hauptvertrag bereits alle zur Verfügung stehenden Flächen übergeben wurden. Weitere Flächen können nach Rücksprache mit der Stadt Krefeld nicht zur Verfügung gestellt werden. Durch die Ausführung der Arbeiten durch den AN gemäß Hauptvertrag kann dieser die Flächennutzung entsprechend vorsehen. Für einen weiteren AN können keine Flächen übergeben werden. Aufgrund der genannten technischen Gründen ist eine separate Vergabe an einen weiteren AN nicht möglich. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Durch den Wechsel kann die Bodenvergütung nicht direkt ausgeführt werden, wodurch es zu einer akuten Gefährdung der Sperrpause im kommenden Jahr kommt. Die Arbeiten sind eng getaktet und lassen keine weitere Verschiebung zu. Sollte die Erneuerung der Brücken nicht in der SPP im kommenden Jahr erfolgen, drohen hohe Zusatzkosten sowie betriebliche Einschränklungen, da die Liegezeit der Brücken dann erreicht ist. Weiterhin muss die Bodenvergütung auf die Belange der Abbruchvariante bzw. der Vorgehensweise beim Abbruch ausgerichtet sein, um Komplikationen zu vermeiden. Die Abbrucharbeiten müssen daher auch die Bodenvergütung beachten. Dafür ist besondere Kenntnis darüber erforderlich, welche nur gegeben ist, wenn die Arbeiten nicht separat vergeben werden. Die Kenntnisse im Nachhinein zu erlangen, ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Bei einer separaten Vergabe und Unachtsamkeit beim Abbruch der Widerlager kann es außerdem zu bahnbetrieblichen Einschränkungen infolge von Setzungen kommen. Sollten diese eintreten, ist dies hohen Zusatzkosten, u. a. infolge von Schadenersatzansprüchen, verbunden.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 015: Das horizontale Ketteninklinometer steht in direktem Zusammenhang mit den Arbeiten zur Bodenvergütung und kann aus technischen Gründen nicht an einen separaten AN vergeben werden. Die Messungen des Inklinometers dienen der Überwachung und Einschätzung der weiteren Arbeiten durch die Bohrungen der Bodenvergütung. Aus diesen Messungen ergibt sich die Differenz für die Bodenvergütung. Folglich hängen die Bodenvergütung und das Ketteninklinometer technisch zusammen und können nicht getrennt werden. Das Inklinometer stellt die Grundlage für die Bodenvergütung dar, auf welcher diese ausgeführt wird. Bei separater Vergabe ist nicht zweifelsfrei eindeutig, in wessen Verantwortunsbereich bspw. ein Ausfall des Systems, eine Ungenauigkeit oder die daraus folgende falsche Ausführung der Arbeiten resultiert. Aus diesen technischen Gründen ist eine separate Vergabe keineswegs möglich. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Durch den Wechsel kann die Bodenvergütung nicht direkt ausgeführt werden, wodurch es zu einer akuten Gefährdung der Sperrpause im kommenden Jahr kommt. Die Arbeiten sind eng getaktet und lassen keine weitere Verschiebung zu. Sollte die Erneuerung der Brücken nicht in der SPP im kommenden Jahr erfolgen, drohen hohe Zusatzkosten sowie betriebliche Einschränklungen, da die Liegezeit der Brücken dann erreicht ist. Weiterhin besteht beim Wechsel des AN die Schwierigkeit des Informationsverlusts. Durch die zusätzliche Schnittstelle können gravierende und wichtige Informationen ggf. nicht die richtigen Beteiligten erreichen, wodurch es zu Setzungen und Hebungen des Gleises kommt. In diesem Fall ist die Haftung bzw. die Klärung des Verursachers nicht zweifelsfrei möglich und stellt eine weitere enorme Schwierigkeit dar.
- 13.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 016 - Durch den zweiten Einsatz bleibt der Gesamtcharakter, die Erneuerung der EÜ Hausbend sowie die zeitweise notwendige Auflösung der Kabelhilfsbrücke zur Errichtung der Querverbauten, erhalten. Der zweite Einsatz wird zur Vollendung der Auflösung der Kabelhilfsbrücke notwendig und ist daher zwingend zur Leistungserbringung erforderlich und ändert nicht den Charakter des Gesamtauftrags, da es sich nicht um eine grundsätzlich neue, zusätzliche Leistung handelt. Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche bzw. wiederholende Leistung zur Erfüllung des Auftrags und Erhalt des Gesamtcharakters. 018 - Durch die Änderung des Lagerungssystems von Elastomerlagern zu Kalottenlagern bleibt der Gesamtcharakter, die Erneuerung der EÜ Hausbend (Ausbau von Hilfsbrücken, Abbruch der Bestandswiderlager, Herstellen der neuen Widerlager und Stahltröge) unverändert. Durch die Lieferung und den Einbau der Kalottenlager ändert sich der Typ der einzubauenden Lager, welche aber grundsätzlich bereits im Hauptvertrag enthalten sind und damit dem Gesamtcharakter des Hauptvertrages entsprechen. Eine Änderung des Gesamtcharakters durch die Änderung ist demnach nicht erkennbar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Eiffage Infra-West GmbH erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen in Krefeld](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/krefeld): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3eb0fe94-199c-4411-b958-531bcc998d11. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauhauptleistung-erneuerung-eue-hausbend-strecke-2505-km-1473-3eb0fe94
