# Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung im PfA 7.2-7.4 – ABS u. NBS, KaBa

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Karlsruhe am 25.11.2019 vergeben, Zuschlag an Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung im PfA 7.2-7.4 – ABS u. NBS, KaBa
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 18.11.2019 bis 30.11.2022
- Zuschlag an: Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH
- Zuschlag am: 25.11.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/dr-spang-ingenieurgesellschaft-fuer-bauwesen-geologie-umwelttechnik-mbh), Witten

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71311230-2
- CPV-Bezeichnung: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
- Bekanntmachungs-ID: 35b8a495-8cba-460e-a229-ad483acc4c5e

## Verlauf

- 18.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 05 Es würden sich erhebliche Mehrkosten ergeben, wenn ein weiterer beauftragter Gutachter die Erstellung von Einzel-Gutachten übernehmen würde (immenser Abstimmungsaufwand zw. den ANs und mit dem AG). Die gutachterlichen Auswertungen und Beurteilungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens müssen aus einer Hand, d.h. von einem Gutachter erfolgen, da sonst bei einem eventuellen Schadens- / Versicherungsfall haftungsrechtliche Unklarheiten bestehen. Dazu gehört auch die Untersuchung zur Setzungsabschätzungen, die Bestandteil des Streckengutachtens werden.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05-72 Es würden sich erhebliche Mehrkosten ergeben, wenn ein weiterer beauftragter Gutachter die Erstellung von Einzel-Gutachten übernehmen würde (immenser Abstimmungsaufwand zw. den ANs und mit dem AG). Die gutachterlichen Auswertungen und Beurteilungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens müssen aus einer Hand, d.h. von einem Gutachter erfolgen, da sonst bei einem eventuellen Schadens- / Versicherungsfall haftungsrechtliche Unklarheiten bestehen. Dazu gehört auch die Untersuchung zur Setzungsabschätzungen, die Bestandteil des Streckengutachtens werden.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 7 - Es würden sich erhebliche Mehrkosten ergeben, wenn ein weiterer beauftragter Gutachter die Erstellung von Einzel-Gutachten übernehmen würde (immenser Abstimmungsaufwand zw. den ANs und mit dem AG). Die gutachterlichen Auswertungen und Beurteilungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens müssen aus einer Hand, d.h. von einem Gutachter erfolgen, da sonst bei einem eventuellen Schadens- / Versicherungsfall haftungsrechtliche Unklarheiten bestehen. Dazu gehört auch die Untersuchung zur Setzungsabschätzungen, die Bestandteil des Streckengutachtens werden.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 9 - Es würden sich erhebliche Mehrkosten ergeben, wenn ein weiterer beauftragter Gutachter die Erstellung von Einzel-Gutachten übernehmen würde (immenser Abstimmungsaufwand zw. den ANs und mit dem AG). Die gutachterlichen Auswertungen und Beurteilungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens müssen aus einer Hand, d.h. von einem Gutachter erfolgen, da sonst bei einem eventuellen Schadens- / Versicherungsfall haftungsrechtliche Unklarheiten bestehen. Dazu gehört auch die Untersuchung zur Setzungsabschätzungen, die Bestandteil des Streckengutachtens werden.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die ergänzung der Straßendämme und die erweiterung um Altlastenverdachtsflächen, Versickerung- und Rückhaltebecken des bestehenden Nacherkundungskonzepts muss aus einer Hand erfolgen, da das Nacherkundungskonzept bereits zum großteil von dem IB Spang erstellt wurde und dies die Qualität der Ausarbeitung negativ beeinflussen würde. Ausserdem würde das Beauftragen eines neuen AN zu Zusatzkosten führen, da Synergieeffekten wegfallen.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die ergänzung der Straßendämme und die erweiterung um Altlastenverdachtsflächen, Versickerung- und Rückhaltebecken des bestehenden Nacherkundungskonzepts muss aus einer Hand erfolgen, da das Nacherkundungskonzept bereits zum großteil von dem IB Spang erstellt wurde und dies die Qualität der Ausarbeitung negativ beeinflussen würde. Ausserdem würde das Beauftragen eines neuen AN zu Zusatzkosten führen, da Synergieeffekten wegfallen.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Über den Generalplanervertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. Die ergänzung der Straßendämme und die erweiterung um Altlastenverdachtsflächen, Versickerung- und Rückhaltebecken des bestehenden Nacherkundungskonzepts muss aus einer Hand erfolgen, da das Nacherkundungskonzept bereits zum großteil von dem IB Spang erstellt wurde und dies die Qualität der Ausarbeitung negativ beeinflussen würde. Ausserdem würde das Beauftragen eines neuen AN zu Zusatzkosten führen, da Synergieeffekten wegfallen.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Es würden sich erhebliche Mehrkosten ergeben, wenn ein weiterer beauftragter Gutachter die Erstellung von Einzel-Gutachten übernehmen würde (immenser Abstimmungsaufwand zw. den ANs und mit dem AG). Die gutachterlichen Auswertungen und Beurteilungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens müssen aus einer Hand, d.h. von einem Gutachter erfolgen, da sonst bei einem eventuellen Schadens- / Versicherungsfall haftungsrechtliche Unklarheiten bestehen. Dazu gehört auch die Untersuchung zur Setzungsabschätzungen, die Bestandteil des Streckengutachtens werden.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Der Vertrag zwischen der Deutsche Bahn und dem Ingenieurbüro IB Dr. Spang wurde im November 2019 geschlossen und war ursprünglich bis November 2022 vorgesehen. Tatsächlich ist der Vertrag weiterhin aktiv und wird im Jahr 2026 noch fortgeführt, ohne dass bislang eine Schlussrechnung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2019 war aus Sicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar, dass sich die Vertragsabwicklung über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde und dadurch perspektivisch eine Anpassung der auf dem Preisstand von 2019 basierenden Stundensätze erforderlich werden könnte. Die außergewöhnlich lange Vertragsfortführung stellt somit einen nicht vorhersehbaren Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist fachlich nicht möglich, da die Leistungen auf einer einheitlichen Beurteilungsweise aufbauen und ein in sich schlüssiges, konsistentes Gesamtgutachten erforderlich ist. Ein Austausch des Gutachters würde die fachliche Kontinuität und Nachvollziehbarkeit der Gesamtbewertung gefährden und es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Der Vertrag zwischen der Deutsche Bahn und dem Ingenieurbüro IB Dr. Spang wurde im November 2019 geschlossen und war ursprünglich bis November 2022 vorgesehen. Tatsächlich ist der Vertrag weiterhin aktiv und wird im Jahr 2026 noch fortgeführt, ohne dass bislang eine Schlussrechnung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2019 war aus Sicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar, dass sich die Vertragsabwicklung über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde und dadurch perspektivisch eine Anpassung der auf dem Preisstand von 2019 basierenden Stundensätze erforderlich werden könnte. Die außergewöhnlich lange Vertragsfortführung stellt somit einen nicht vorhersehbaren Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist fachlich nicht möglich, da die Leistungen auf einer einheitlichen Beurteilungsweise aufbauen und ein in sich schlüssiges, konsistentes Gesamtgutachten erforderlich ist. Ein Austausch des Gutachters würde die fachliche Kontinuität und Nachvollziehbarkeit der Gesamtbewertung gefährden und es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 - Der Vertrag zwischen der Deutsche Bahn und dem Ingenieurbüro IB Dr. Spang wurde im November 2019 geschlossen und war ursprünglich bis November 2022 vorgesehen. Tatsächlich ist der Vertrag weiterhin aktiv und wird im Jahr 2026 noch fortgeführt, ohne dass bislang eine Schlussrechnung erfolgt ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2019 war aus Sicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar, dass sich die Vertragsabwicklung über einen derart langen Zeitraum erstrecken würde und dadurch perspektivisch eine Anpassung der auf dem Preisstand von 2019 basierenden Stundensätze erforderlich werden könnte. Die außergewöhnlich lange Vertragsfortführung stellt somit einen nicht vorhersehbaren Umstand dar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist fachlich nicht möglich, da die Leistungen auf einer einheitlichen Beurteilungsweise aufbauen und ein in sich schlüssiges, konsistentes Gesamtgutachten erforderlich ist. Ein Austausch des Gutachters würde die fachliche Kontinuität und Nachvollziehbarkeit der Gesamtbewertung gefährden und es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 23 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.1.022.148,28
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 16 - Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind. 21 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Die zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb enstanden und somit wirtschaftlich sind. 22 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.
- 31.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 17 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.
- 31.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 19 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.
- 31.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 18 - Die zusätzliche Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und basiert auf den bereits erarbeiteten projektspezifischen Planungsgrundlagen. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Projektkenntnisse sowie den aktuellen Planungsstand. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen und Randbedingungen erfordern. Dies würde zusätzlichen Zeit- und Abstimmungsaufwand verursachen und den Projektablauf erheblich verzögern. Über den Ignenieurvertrag kann hier auf Stundensätze zurückgegriffen werden, die durch den Wettbewerb entstanden und somit wirtschaftlich sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=4ae95029-c3a3-4620-aa10-f47d83e2ee8c. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/baugrundbeurteilung-u-gruendungsberatung-im-pfa-72-74-abs-u-nbs-kaba-6d9ff379
