# Bauarbeiten im PFA 1.1

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Oberhausen am 13.05.2019 vergeben, Zuschlag an Eiffage Infra-Nordwest GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Bauarbeiten im PFA 1.1
- Wo: Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.05.2019 bis 31.03.2027
- Zuschlag an: Eiffage Infra-Nordwest GmbH
- Zuschlag am: 13.05.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: ABS 46.2, BA 1 - Bauarbeiten im PFA 1.1

## Gewinner

- [Eiffage Infra-Nordwest GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-nordwest-gmbh), Wallenhorst

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: f7610177-f3ee-4204-9551-6e9a2d1b42b2

## Verlauf

- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN war bereits für die Gründung des Oberleitungsmastes beauftragt. Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die gefundenen Kabel für den weiteren Bauablauf aus dem Baufeld entfernt werden müssen. Eine Umverlegung durch einen anderen AN wäre planungstechnisch in der vorhandenen Zeit nicht machbar.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN war bereits für die Verlegung der Kabel in einem provisorischen Kabelkanal beauftragt. Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die Kabel für den weiteren Bauablauf aus dem Baufeld entfernt werden müssen. Eine Umverlegung durch einen anderen AN wäre planungstechnisch in der vorhandenen Zeit nicht machbar.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Errichtung des Kabelverteilers, welcher für die Herstellung der OSE-Anlage benötigt wird, ist nicht bestandteil des Vertrags der ARGE. Das Errichten ist zwingend für die Hertsellung der OSE-Anlage erforderlich. Durch die Bindung eines neuen AN würde der Standverteiler nicht rechtzeitig zum Beginn der Sperrpause am 26.08. - 24.09.2023 gestellt werden können. Dadurch würden erhebliche Mehrkosten aufgrund von Bauverzögerungen entstehen.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bohrpfahlarbeiten an der STW 57 wurde auffälliges Bodenmaterial angetroffen. Im Zuge der geotechnischen Erkundungen und KaMiSo-Arbeiten wurde dieses Material nicht angetroffen. Es wird davon ausgegangen, dass das angetroffene Material vereinzelt in den tiefen Bodenschichten vorliegt, sodass dies bei früheren Erkundungen nicht angetroffen wurde. Das Fortführen der Bohrarbeiten kann erst nach erfolgter Analyse erfolgen. Damit eine Analyse erfolgen kann, muss das Material entsprechen zum Teil ausgehoben und gelagert werden. Das Lagern und Abdecken des Bohrguts verändert nicht das Ergebnis der vertraglich vereinbarten Leistung. Die zusätzlichen Leistungen dienen der Analyse und somit der Freigabe des Baugrunds, ohne welche die Bohrpfahlarbeiten an der STW 57 nicht weitergeführt werden können.
- 09.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführungsplanung wurde deutlich, dass es zu Konflikten zwischen der bestehenden Pfahlgründung und den geplanten Bohrpfählen kommt. Ebenso haben Untersuchungen des Bestandsbauwerks ergeben, dass keine Anpralllasten in den Bestand eingeleitet werden dürfen. Dies führte zur Anpassung der gewählten Tiefgründung und der "Ummantelung" der Bestandspfeiler. Da durch die neue Anprallschutzform der Zugang zu den vorhandenen Messbolzen an den Pfeilern verindert wird, ist es notwendig ein anderes Messsystem zu installieren. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Herstellung eines funktionierenden Messsystems für die Bestandspfeiler notwendig und somit zur Erbringung einer Leistung des Hauptvertrags notwendig. Ohne die Gewährleistung eines funktionierenden Messsystems für die Bestandspfeiler, ist die Errichtung des Anprallschutzes um die Pfeiler nicht möglich.
- 15.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN wurde bereit sin der Vergangenheit mit der geotechnischen Erkundung beauftragt und kennt daher den Vorgang. Im Rahmen der durchgeführten Erkundungen sind jedoch weitere Erkundungen notwendig um eine verbindliche Aussage über die Gegebenheiten sowie Beschaffenheiten geben zu können. Für einen anderen AN würden zusätzliche Kosten wie z.B. Koordinierungsaufwand anfallen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Rückschnitt der Baumkrone auf den erforderlichen Mindestabstand an der Speiseleitung Wesel an der Strecke 2271 ist erforderlich, da die Zuschaltung der Speiseleitung in dem jetzigen Zustand nicht zulässig ist. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, da der Rückschnitt der Baumkrone bis zum Ende der Sperrpause bzw. bis zur Abnahme durchgeführt sein muss. Da hierfür nur noch wenige Tage zur Verfügung stehen, wäre die Beauftragung eines neuen NU inkl. Einarbeitung nicht möglich. Ein anderer AN könnte in der verfügbaren Zeit nicht beauftragt und eingearbeitet werden. Zusätzlich würden weitere Kosten anfallen, da der jetzige AN bereits mit der Ortschaft und dem Baufeld vertraut ist. Der Rückschnitt ist zur Erfüllung der Hauptleistung erforderlich.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Herstellung der Probepfähle am Anprallschutz Achse XI wurden weitere Bodenproben genommen und analysiert. Aus der Bewertung der chemischen Bodenanalyse ging hervor, dass der chemische Angriffsgrad einzelner Teilbereiche aufgrund des hohen Sulfat-Gehalts in als "chemisch stark angreifend" eingestuft wird. Damit Betonkorrosion an den Mikropfählen vermieden wird, müssen diese in der Expositionsklasse XA3 ausgeführt werden. Aus den vorherigen bodentetechnischen Untersuchungen ging hervor, dass die Verwendung eine Zement XA2 benötigt wird. Die geänderte Leistung ist zur Herstellung des Anprallschutz BAB 42 Achse XI notwendig. Die Gründung für den Anprallschutz über Mikropfähle muss hergestellt werden. Es wird lediglich ein Zement der Expositionsklasse XA 3 anstatt XA2 verwendet.
- 24.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 189 - Die Erweiterung der OSE-Klemmleiste X3 im Stellwerk Oberhausen Hbf ist erforderlich, um die Anschlussarbeiten nach der freigegebenen Asuführungsplanung durchzuführen.Ein Wechsel das AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Fa. SPL Powerlines ist bereits mit der Planung und Durchführung der OSE im PFA 1.1 beauftragt. Die Arbeiten müssen durch SPL Powerlines durchgeführt werden, da nur die Erweiterung der Klemmleiste ohne die bereits beauftragten Leistungen, nicht möglich ist.
- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Rückbau des Kabeltrogs und das Umverlegen der sich im Kabeltrog befindlichen Kabel ist erforderlich, um das Stellen der Weichenheizstation 6 zu ermöglichen. Bei Suchschachtungen für den geplanten Standort der Weichenheizstation wurden Betonkabeltröge und Kabel in Kabelschutzrohren im Erdreich gefunden, welche nicht in den vorliegenden Plänen ersichtlich sind. Um den Standort der Weichenheizstation anzupassen, ist der Rückbau des aufgeständerten Kabeltrogs erforderlich. (MKA190)
- 10.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es sind alle 100m Suchschürfe in Form von statischen Plattendruckversuche mithilfe eines Zweiwegebaggers entlang des gesamten Abzweigs (ca. 800m) durchzuführen. Dafür sind die Schwellenfächer freizulegen. Das Gleis ist am Anschluss an die Arbeiten händisch zu stopfen. Der AN ist bereits mit der geplanten Bauausführung beauftragt worden, wofür die angeordneten Vorabmaßnahmen notwendig sind. Dadurch dass diese Arbeiten zueinander gehören, ist es planerisch am sinnvollsten den gleichen AN die Bodenuntersuchungen durchführen zu lassen.Ein Wechsel des AN's führt zu zusätzlichen Kosten und Schnittstellen. Der Wechsel des AN's ist demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. MKA(191)
- 26.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung der Bohrpfahlarbeiten für die STW57 wurde auffälliges Bohrgut angetroffen und die Arbeiten mussten eingestellt werden. Zur weiteren Umsetzung der Maßnahme muss nun ein Schwarz-Weiß-Bereich eingerichtet werden. Da das auffällige Bohrgut bisher sehr lokal und in großen Tiefen angetroffen wurde, konnte dieses im Zuge vorheriger Erkundungen wie z.B. der geotechnischen Untersuchung und Kampfmittelsondierungen nicht angetroffen werden. Für die Erfüllung des Hauptvertrages ist die Errichtung des Schwarz-Weiß Bereichs und damit einhergehend, eine Erlangung der arbeitsschutzrechtlichen Freigabe zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen dienen dem Arbeitsschutz des Baustellenpersonals, ohne dessen die Bohrpfahlarbeiten an der STW 57 nicht weitergeführt werden können. (MKA402)
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA197- Der AN ist bereits mit der Herstellung des der Bauwerke sowie der Herstellung der neuen Zufahrt zum P3 beauftragt. Damit diese hergestellt werden können, ist nun die Demontage der Beleuchtungsmaste im Baufeld, sowie die anschließende Montage dieser notwendig. Die Demontage und Montage der Beleuchtung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung der Zufahrtsstraße, sodass dieser in den Gesamtbauablauf der Parkplatzmaßnahmen integriert werden muss. Der AN ist bereits mit den Leistungen der Herstellung des Trogbauwerks, der EÜ Parkplatz und der Zufahrt zum Parkplatz beauftragt. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgefühhrt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen
- 17.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 193 Die Rippenplatte für die Montage der Gleissperrensignale können nur auf Holzschwellen montiert werden, hierfür müssen die eingebauten Schwellen getauscht werden.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 198 - Der Rückbau des aufgeständerten Kabeltrogs und das Umverlegen der beiden sich im Kabeltrog befindlichen LST-Kabel ist erforderlich, um das Stellen der Weichenheizstation 6 zu ermöglichen. Bei Suchschachtungen für den geplanten Standort der Weichenheizstation wurden Betonkabeltröge und Kabel in Kabelschutzrohren im Erdreich gefunden, welche nicht in den vorliegenden Plänen ersichtlich sind. Um den Standort der Weichenheizstation anzupassen, ist der Rückbau des aufgeständerten Kabeltrogs erforderlich.
- 08.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 195 Der AN befindet sich bereits vor Ort und ist mit dem Baufeld und der Örtlichkeit vertraut. Für einen anderen AN würden zusätzliche Kosten anfallen, da zusätzlich eine Anfahrt der notwendigen Geräte erforderlich wird. Weiterhin ist der AN bereits mit der Ortschaft und dem Baufeld vertraut. AO 201 Für die Übergabe der neu errichteten Oberleitungsanlage zum Bauzustand 1 an die Instandhaltung, ist die Pflege der Technischen Plätze notwendig. Die Pflege der Technischen Plätze liegt bereits bei dem AN. Die vergebene Leistung bezieht sich allerdings nur auf den Endzustand und nicht auf die Bauzwischenzustände. Um die Übergabe der bereits errichteten Anlage an die Instandhaltung zu realisieren, ist eine Erstellung der Technischen Plätze für den Bauzustand 1 notwendig. Die Erstellung der Technischen Plätze wurde bereits für den Endzustand durch den AN angestoßen. Die Beauftragung eines anderen AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da die Pflege der Technischen Plätze komplett neu angestoßen werden müsste und der IST-Zustand durch den neuen AN ermittelt werden müsste.
- 13.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 202 Während der Abnahme der Oberleitungsanlage am 10.01.2022 wurde festgestellt, dass über der Weichenverbindung W252 und W253 ummanteltes Tragseil nachgerüstet werden muss. Dies wurde in die Abnahmeniederschrift mit aufgenommen. Um den Mangel zu beseitigen und eine mängelfreie Abnahme sicherzustellen muss das ummantelte Tragseil nachgerüstet werden. Der AN ist mit dem Umbau der Oberleitungsanlage beauftragt. Die Beseitigung der Mängel ist zur Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich. AO 200 Im Zuge der Ausführungsplanung der STW 57 wurde deutlich, dass die in der EP geplante flachgegründete Ausführung der Stützwand nicht möglich ist. In diesem Zuge musste die Bodenplatte der STW sowie dessen Gründung angepasst werden. Aufgrund dieser Änderungen ist auch der Verbau im Bereich des Emscher- und Bahndammes deutlich größer geworden. Dies betrifft auch die angrenzendenden Versorgungsleitungen. Aus diesem Grund sind zusätzliche Leistungen zur Herstellung des Verbaus notwendig. Der AN ist mit der Erstellung der STW 57 beauftragt. Laut HLV ist auch ein Verbau im Bereich des Emscherdammbereichs vorgesehen. Dieser Verbau ist nun großer geworden und liegt im Bereich der naheliegenden Versorgungsleitungen, sodass zur Erstellung des Verbaus und mit der Stützwand zusätzliche Leistungen notwendig werden.
- 31.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 432- Der AN ist bereits mit der Herstellung des Gleises Str. 2279b beauftragt. Damit dieses hergestellt werden kann, ist es nun erforderlich Unterschottermatten auf der EÜ Lindnerstraße Str. 2279b zu verlegen. Das Aufbringen der Schotterschicht sowie die vorherige Hinterfüllung der EÜ stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verlegung der Unterschottermatten, sodass diese in den Gesamtbauablauf der Streckenherstellung integriert werden muss. Der AN ist bereits mit den Leistungen des Streckengleises 2279b und der Hinterfüllungen der EÜ Lindnerstraße Str. 2279b beauftragt. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgefühhrt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen geschaffen.
- 20.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 435-Während der Abnahme der Oberleitungsanlage am 10.01.2022 wurde festgestellt, dass über der Weichenverbindung W252 und W253 ummanteltes Tragseil nachgerüstet werden muss. Dies wurde in die Abnahmeniederschrift mit aufgenommen. Um den Mangel zu beseitigen und eine mängelfreie Abnahme sicherzustellen muss das ummantelte Tragseil nachgerüstet werden. Der AN ist mit dem Umbau der Oberleitungsanlage beauftragt. Die Beseitigung der Mängel ist zur Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich.
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Nr.:207 Die Neuverlegung des OSE-Kabels 320 vom KV3 zum Mast 2-18 durch die Querung km 2,452 ist erforderlich, da sich das Kabel aktuell im Baufeld des neuen Gleises befindet. Das Kabel wurde damals durch die alte Querung gelegt, da die neue Querung in km 2,452 zu diesem Zeitpunkt nicht hergestellt war. Das Kabel konnte zum damaligen Zeitpunkt, aufgrund der fehlenden Querung, nicht anders verlegt werden. Für die Baufreiheit des neuen Gleises ist das Kabel in die neue Querung zu verlegen
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA438: Der AN ist bereits mit den Tiefbauarbeiten für die Umverlegung der RWW-Leitung beauftragt. Damit diese zum Abschluss kommen kann, müssen die entsprechenden Ventile der Leitung nochmals freigelegt und mit Schieberkappen versehen werden, welche durch die RWW an den AN übergeben werden. Im Anschluss ist ebenfalls die Fläche um die Schieberkappen mit Pflastersteinen herzurichten. Der AN ist bereits mit den Gehwegarbeiten bzgl. der Fernwärmeleitung beauftragt, welche direkt an die neue Pflasterfläche angrenzt. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgeführt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen geschaffen. // MKA444: Der AN ist bereits mit der Umverlegung der FWL im Bereich der Lindnerstraße beauftragt. Dazu gehören auch die weiteren Oberflächenwiederherstellungen der genutzten Flächen und Wege. Bzgl. der anfallenden o.g. zusätzlichen Leistungen ist es technisch nicht möglich diese unabhängig von den weiter anfallenden Oberflächenwiederherstellungen durchzuführen, da diese Hand in Hand und unmittelbar aneinander erfolgen. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgeführt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen geschaffen.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit dem Einbau der W277 beauftragt. Hierfür ist unter anderem ein Bodenaustausch erforderlich. In diesem Zuge wird das Widerlager freigelegt und die Isolierung repariert.
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Übergabe der Oberleitungsanlage im Bogen Grafenbusch (Strecke 2272) an die Instandhaltung, ist die Pflege der technischen Plätze notwendig. Die Pflege der Technischen Plätze liegt bereits bei dem AN. Die vergebene Leistung bezieht sich allerdings nur auf den Endzustand und nicht auf die Bauzwischenzustände. Um die Übergabe der Oberleitungsanlage im Umbaubereich an die Instandhaltung zu realisieren, ist eine Erstellung der Technischen Plätze für den Bogen Grafenbusch (Strecke 2272) notwendig. Die Erstellung der Technischen Plätze wurde bereits für den Endzustand durch den AN angestoßen. Die Beauftragung eines anderen AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da die Pflege der Technischen Plätze komplett neu angestoßen werden müsste und der IST-Zustand durch den neuen AN ermittelt werden müsste.
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für das Trennen der Gleise auf der Strecke 2272 ist eine Längserde erforderlich. Des weiteren müssen die Masterden an der SÜ Rosa-Rothofstraße für Umbauarbeiten getrennt werden und es muss ein bauzeitliches Provisorium geschaffen werden. Die Oberleitungs- und Erdungsarbeiten liegen bereits bei dem AN. Die vergebene Erdungsleistungen beinhalteten jedoch nicht den Umbau des Abzw. Grafenbusch. Um das Trennen der Gleise zu ermöglichen und somit den erforderlichen Umbau zu starten ist das Verlegen der Längserde und die provisorischen Erden zwingend erforderlich. Die Beauftragung eines anderen AN wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da dieser eine örtliche Einweisung benötigt und zu dem eine Wiederholung aller bereits abgestimmten Begehungen und Abstimmungen erforderlich ist. Dies würde zu eine Verschiebung der Arbeiten führen und im schlimmsten Fall zu einem Ausfall der Arbeiten führen, was weitere zustätzliche Kosten erzeugen würde.
- 16.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 215 Der AN ist bereits mit den Oberleitungsarbeiten im Bauabschnitt beauftragt und ist mit den örtlichen Begebenheiten vertraut. Für einen anderen AN würde koordinatorischer und logistischer Mehraufwand entstehen. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen geschaffen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 218 MKA498: Der AN ist bereits mit der Herstellung des Trogbauwerks beauftragt. Bzgl. der anfallenden o.g. zusätzlichen Leistungen ist es technisch nicht möglich diese unabhängig von den weiter anfallenden Bewehrungs- & Betonierarbeiten des Trogbauwerkes durchzuführen. Ebenso können die Ankerkörbe nicht nachträglich auf dem Trogbauwerk verankert werden. Der AN ist bereits mit der Herstellung des Trogbauwerks beauftragt. Ein Wechsel des AN's würde zusätzliche Schnittstellen und Kosten verursachen. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden. Es ergeben sich Synergien und Vorteile bei der Bauausführung, sofern die Leistungen durch den AN ausgeführt werden. Die jeweiligen Arbeitsabläufe greifen ineinander und es werden keine zusätzlichen Schnittstellen und mögliche Behinderungen geschaffen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 216: Aufgrund einer nicht erteilten UiG müssen nicht regelwerkskonforme Traversen am Mast 1-7n durch regelwerkskonforme Traversen ausgetauscht werden. Der AN ist mit der Herstellung der gesamten Oberleitungsanlage beauftragt und hat bereits mit der Erstellung dieser begonnen. Für einen anderen AN würden zusätzliche Kosten anfallen, da zusätzlich eine Anfahrt der notwendigen Geräte erforderlich wird. Weiterhin ist der AN bereits mit der Ortschaft und dem Baufeld vertraut.//
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Anordnung Nr. 217 MKA-Nr. 500: Die EU Parkplatz wird auf dem Parkplatzgelände P3 in Oberhausen errichtet. Bevor die Gründung hergestellt werden kann, ist ein Bodenaustausch von 50 cm erforderlich. Es hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich aktuell Grundwasser angesiedelt ist, welches nicht durch die ausgeschriebene offene Wasserhaltung abgetragen werden kann. In diesem Zuge wurde sich abgestimmt, dass der Bodenaustausch mit zusätzlichem Geogitter verstärkt wird, damit keine Grundwasserabsenkung notwendig ist. Der AN ist mit der Erstellung der EU Parkplatz beauftragt. Laut HLV ist auch ein Bodenaustausch unter der EU vorgesehen, dieses sollte jedoch ausschließlich mit geeignetem Material erfolgen. Zur Stabilisierung dieses Materials im nassen Untergrund, wird zusätzlich ein Geogitter genutzt, damit die erforderlichen Verdichtungswerte eingehalten werden können.//

## Häufige Fragen

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Den Zuschlag hat Eiffage Infra-Nordwest GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f9195975-1a74-4d9e-ae3f-f694c873db2b. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauarbeiten-im-pfa-11-f7610177
