# Bau GSH 5850 Neumarkt - Regensburg Km 64,053-2,700 Bauleistung Abschnitt 1

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Bayern am 25.04.2025 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bau GSH 5850 Neumarkt - Regensburg Km 64,053-2,700 Bauleistung Abschnitt 1
- Wo: Bayern, Regensburg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 09.05.2025 bis 30.09.2027
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 25.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## 2 Lose

- Los 1: Vergabelos 1 Fachlos 0 - 14 · [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren
- Los 2: Vergabelos 2 Fachlos 1 Oberleitung Abschnitt Seubersdorf - Deining · nicht veröffentlicht

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 8778b6ea-d9fe-4aaf-bb9f-5832cf5b8159

## Verlauf

- 10.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.11.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 10.05.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA 0001 Der AN ist bereits mit der Erstellung der AP Kabeltiefbau sowie der anschließenden Ausführung beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind zur vollständigen Erfüllung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs erforderlich und wurden seitens der Projektleitung angewiesen. Da der AN über vertiefte Kenntnisse des Projekts verfügt und bereits Leistungen in den vorangegangenen Leistungsphasen erbracht hat, umfasst die Ausführung auch entsprechende Leistungsanteile. Eine gesonderte Vergabe an Dritte würde zusätzliche Kosten für die Einarbeitung verursachen, die beim bestehenden AN nicht entstehen, da dieser bereits umfassend mit den projektspezifischen Rahmenbedingungen vertraut ist. VA 0002 Die Bestandsaufnahme ist erforderlich, da die vorhandenen Unterlagen unvollständig sind. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht sinnvoll, da dieser bereits über projektspezifische Kenntnisse aus den bisherigen Leistungen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich umfassend einarbeiten, was zu Verzögerungen, erhöhtem Risiko fehlerhafter Bestandsdaten sowie erheblichen Zusatzkosten führen würde. VA 0003 Die vom AG angeordneten Container-Sperrungen führen zu Verzögerungen und Schichtausfällen, die nicht vom AN zu vertreten sind. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht zweckmäßig und würde durch Einarbeitung, erhöhte Abstimmung sowie zusätzliche Kosten zu weiteren Verzögerungen führen, während der bestehende AN über das notwendige Wissen verfügt und die Arbeiten effizient fortsetzen kann. VA 0004 Die vorhandenen Planungsgrundlagen reichen für eine Ausführungsplanung nicht aus, weshalb eine kombinierte Einphasenplanung erforderlich ist. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht sinnvoll und wirtschaftlich nachteilig, da ein neuer Auftragnehmer die Planungsstände erst aufarbeiten müsste, was zusätzliche Kosten, Verzögerungen und Abstimmungsaufwand verursachen würde. VA 0005 Der Auftragnehmer (AN) ist bereits mit dem Bau der Verkehrsanlage betraut, verfügt über umfassende Projektkenntnisse und hat die Baustelle eingerichtet. Die zusätzlichen Leistungen sind zur Vertragserfüllung erforderlich, erfolgen im Rahmen der laufenden Bauarbeiten und wurden von der Projektleitung angeordnet. Eine separate Vergabe würde hohen Abstimmungsaufwand und Zusatzkosten verursachen und ist daher nicht wirtschaftlich. VA 0006 Der vom AG angeordnete Abbruch der Widerlager erfordert zusätzliche Leistungen (Kabelumlegung, Baustraßen, Grünschnitt, Entsorgung), die nicht Vertragsbestandteil sind. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich nachteilig, da dieser bereits in die Bauabläufe integriert ist und ein neuer Auftragnehmer erhebliche Zusatzkosten, Schnittstellenprobleme und Verzögerungen verursachen würde. VA 0009 Die verspätete und kleinteilige Übergabe der EP macht zusätzliche Planungskoordination erforderlich. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich nachteilig, da dieser bereits mit den Planungsständen und Schnittstellen vertraut ist, während ein neuer Auftragnehmer erhebliche Zusatzkosten, Abstimmungsprobleme und Verzögerungen verursachen würde. VA 0011 Die vorgesehene Standardgründung ist aufgrund der Baugrundverhältnisse nicht überall umsetzbar, weshalb je Maststandort Alternativgründungen geplant werden müssen. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht sinnvoll und wirtschaftlich nachteilig, da er bereits in die Baugrundauswertung und Abstimmungen eingebunden ist, während ein neuer Auftragnehmer erhebliche Zusatzkosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen verursachen würde
- 11.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA 0007 Der Auftragnehmer (AN) ist bereits mit der Umsetzung der Verkehrsanlage beauftragt und verfügt über tiefgreifende Projektkenntnisse. Die zusätzlich angeforderten Leistungen sind zur Vertragserfüllung notwendig und von der Projektleitung angewiesen. Eine separate Vergabe dieser Leistungen würde erheblichen Koordinations- und Abstimmungsaufwand sowie Mehrkosten verursachen und ist daher nicht wirtschaftlich. VA 0010 Durch die gravierende Trassierungsänderung (Verschiebung Weichenstrang um 40 m) müssen die Maststandorte in der AP angepasst werden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich und wirtschaftlich nachteilig, da dieser bereits mit den Planungsständen vertraut ist und die Änderungen in die fortgeschriebene AP integrieren kann, während ein neuer Auftragnehmer erhebliche zusätzliche Kosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen verursachen würde. VA 0012 Die in der EP vorgesehene Weichenbespannung ist technisch nicht realisierbar, da die zulässigen Abmessungen überschritten werden (ZZ > 55 cm) und die betroffenen Bestandsmasten den Umbaubereich erheblich einschränken. Für eine baubare und regelwerkskonforme Lösung ist daher eine Umplanung zwingend erforderlich. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich und wirtschaftlich nachteilig, da dieser die Problematik bereits abgestimmt und dokumentiert hat. Eine separate Vergabe dieser Leistungen würde dagegen erheblichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand sowie Mehrkosten verursachen. VA 0013 Die vorgesehene Standardgründung ist aufgrund der Baugrundverhältnisse nicht überall umsetzbar, weshalb je Maststandort Alternativgründungen geplant werden müssen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch nicht möglich und wirtschaftlich nachteilig, da dieser die Baugrundauswertung bereits durchgeführt, die Erkenntnisse aus der Bauausführung berücksichtigt und die bisherigen Planungsunterlagen erstellt hat. Ein neuer Auftragnehmer würde erhebliche Zusatzkosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen verursachen. VA 0016 Da die in der EP berücksichtigte Mischbauweise nicht zulässig ist und zusätzlich die Mastabstände des bestehenden Parallelfelds nicht den aktuellen EBS-Vorgaben entsprechen, ist zur Realisierung einer regelwerkskonformen Lösung eine Erweiterung des Planungsbereichs um 200 m erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist technisch nicht möglich, da dieser den Sachverhalt bereits analysiert und dokumentiert sowie die Umplanung abgestimmt hat. Ein neuer AN würde erheblichen Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand sowie Zusatzkosten verursachen. VA 0017 Da zur Realisierung der notwendigen Versetzung der Streckentrennung in den durchgehenden Kettenwerken Richtung Bahnhof Parsberg jeweils eine Versetzung der Festpunkte erforderlich ist, ist hierfür eine Anpassung der Entwurfsplanung OLA der Üst Parsberg notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist technisch nicht möglich, da der AN diesen Sachverhalt bereits analysiert, die Umplanung abgestimmt sowie die bisherigen Planungsunterlagen erstellt hat. Ein neuer Auftragnehmer würde erheblichen Abstimmungs- und Einarbeitungsaufwand sowie Zusatzkosten verursachen. AvL 018 Da zur Erstellung der Ausführungsplanung OSE für den Bereich Bahnhof Beratzhausen ein OSE-Kabelschema als Grundlage erforderlich ist, dieses jedoch im Bestand nicht existiert, ist eine Erstellung eines OSE-Kabelschemas auf Basis der vorhandenen Kabellagepläne notwendig. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist technisch nicht möglich, da der AN diesen Sachverhalt bereits analysiert und die bisherigen Planungsunterlagen erstellt hat. Ein neuer AN müsste sich umfassend einarbeiten, was zu Verzögerungen, erhöhtem Risiko fehlerhafter Bestandsdaten sowie erheblichen Zusatzkosten führen würde.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Durchführung der Baugrundsondierung mit erhöhten Anforderungen ist erforderlich, um die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich der Signalausleger umzusetzen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch nicht möglich, da dieser die erforderlichen projektspezifischen Kenntnisse besitzt und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Eine separate Vergabe dieser Leistungen würde erheblichen Koordinations- und Abstimmungsaufwand sowie Mehrkosten verursachen.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die temporäre Verlegung der in Undorf gelagerten Weichen 11 und 12 an einen anderen Ort wurde durch den Auftraggeber angewiesen, um die Durchführung von notwendigen Umweltmaßnahmen realisieren zu können. Ein Wechsel des Auftragnehmers (AN) ist technisch nicht möglich, da der AN bereits mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und eine separate Vergabe der Leistung einen erhöhten Koordinations- und Abstimmungsaufwand sowie Zusatzkosten verursachen würde.
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA-0025 Die Leistungsverzeichnisse der Bahnhöfe Seubersdorf und Parsberg sind unvollständig und erfordern zusätzliche sowie geänderte Leistungen. Für eine technisch funktionsfähige Umsetzung sind diese zwingend notwendig. Ein neuer Auftragnehmer wäre weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar, da dies erhebliche Mehrkosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen verursachen würde. VA-0027 Die zusätzliche Integration von Höheninformationen aus der Punktwolke ist technisch erforderlich, um die Qualität und Genauigkeit des DGM sicherzustellen. Wirtschaftlich ist die Umsetzung ausschließlich durch den bestehenden Auftragnehmer sinnvoll, da dieser bereits mit den Daten arbeitet und ein Wechsel zu Mehrkosten, Koordinationsaufwand und Verzögerungen führen würde. VA-0030 Die Sanierung des Durchlasses bei km 63,907 erfordert zusätzliche Leistungen an einem angrenzenden Abschnitt sowie Anteile an der Ausführungsplanung. Aus technischen Gründen ist eine durchgängige Bearbeitung durch den bestehenden Auftragnehmer notwendig, um Planungssicherheit und eine fachgerechte Ausführung zu gewährleisten. Wirtschaftlich ist dies ebenfalls sinnvoll, da eine Fremdvergabe zu Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen würde.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA008: Die Einführung und Durchführung einer LEAN-Schulung ist zur effizienten Umsetzung der Planungsprozesse erforderlich. Technisch notwendig ist sie, um die Methoden im Projekt korrekt anzuwenden, und wirtschaftlich sinnvoll, da sie langfristig zu besserer Koordination und effizienteren Abläufen führt. // VA032: Die zusätzliche Entwässerungsplanung an der Verkehrsstation Prüfening war notwendig, um die behördlichen Anforderungen zur Einleitung zu erfüllen. Technisch ist eine Durchführung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um die Planung konsistent und fachgerecht fortzuführen. Wirtschaftlich ist dies ebenfalls vorteilhaft, da ein Wechsel zu Mehrkosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen führen würde.
- 11.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 37- Die Ergänzung der Vermessungsdaten für den Bahnhof Laaber ist technisch erforderlich, um die Genauigkeit und Qualität der Ausführungsplanung sicherzustellen, und wirtschaftlich sinnvoll, um spätere Mehraufwände in der Bauphase zu vermeiden. 38- Die Überarbeitung der Entwurfsplanung im Rahmen der Ausführungsplanung ist technisch notwendig, um eine vollständige und umsetzbare Planung zu gewährleisten, und wirtschaftlich sinnvoll, um den geplanten Baubeginn sicherzustellen und Folgekosten durch Verzögerungen zu vermeiden. 39- Die Ausstattung der Treppenanlagen mit einer Fahrradschiebrinne am Haltepunkt Laaber erfordert technische Anpassungen der Planung und Ausführung. Eine Umsetzung durch den bestehenden Auftragnehmer ist technisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll, da ein Wechsel zu Mehraufwand, Schnittstellenproblemen und zusätzlichen Kosten führen würde. 40- Die Aufnahme des Schrägpflasters (Rautenpflasters) in die Bahnsteigplanung des Haltepunktes Laaber erfordert planerische und technische Anpassungen, die über das ursprüngliche Leistungsverzeichnis hinausgehen. Die Umsetzung durch den bestehenden Auftragnehmer ist technisch erforderlich und wirtschaftlich vorteilhaft, um Mehraufwand, Terminverzögerungen und Schnittstellenrisiken zu vermeiden.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA0033: Für eine erfolgreiche Abnahme müssen die Vorgaben aus der Ril. 820 erfüllt sein und die Arbeiten werden für diese Erfüllung benötigt. Eine Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinationsaufwand und Verzögerungen verursachen. Der bestehende AN Fa. Spitzke baut die Weichen ein und ein Eingriff in diesen Auftrag würde Gewährleistungsansprüche untergraben. // VA0034: Die zusätzlichen Planungsleistungen für die Oberleitungsanlage im Bahnhof Beratzhausen sind aufgrund neu festgestellter Bestandsmängel erforderlich. Technisch ist die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer notwendig, da dieser über alle relevanten Planungsdaten verfügt. Wirtschaftlich ist dies ebenfalls vorteilhaft, da dadurch Doppelarbeiten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen vermieden werden. // VA0042: Die Erstellung eines funktionsfähigen Entwässerungskonzeptes aufgrund unzureichender Entwurfsunterlagen erfordert zusätzliche technische Untersuchungen und Planungsleistungen. Die Beauftragung des bestehenden Auftragnehmers ist technisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll, um Qualitätsrisiken, Mehrkosten und Terminverzögerungen zu vermeiden.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 58 - Für einen sicheren und regelwerkskonformen Betrieb ist die Verfügbarkeit geeigneter Weichenverschlüsse essenziell. Da diese Materialien nicht im Leistungsumfang enthalten waren und durch den AG explizit angeordnet wurden, ist ihre Beschaffung als zusätzliche technische Leistung zwingend erforderlich. 60 - Die tatsächliche RWK-Länge von ca. 3.700 m übersteigt die im LV kalkulierte Menge erheblich. Dadurch entsteht ein zusätzlicher technischer und wirtschaftlicher Planungsaufwand (AP + Statik), der nicht Vertragsbestandteil ist und gesondert zu vergüten ist.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 53 - Das Abkehren der überwachsenen Kabelkanäle ist technisch zwingend erforderlich, um die vertraglich vorgesehenen Reinigungsarbeiten durchführen zu können. Gleichzeitig ist die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer wirtschaftlich geboten, da ein Wechsel zu Verzögerungen und Mehrkosten führen würde.
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 61 - Durch die Abweichung vom vertraglichen Anstrich zu hochwertigen Wandbelägen entstehen erhebliche Mehrkosten. Der ursprüngliche Preisansatz deckt diese Leistungen nicht ab. Die Minderkosten des entfallenden Anstrichs werden berücksichtigt, dennoch ergibt sich ein wirtschaftlicher Mehrbedarf, der gesondert zu vergüten ist. 62 - Die geänderte Ausführung der PU- und Treppenwände mit Fliesenbelag sowie die zusätzliche Montage von Graffitiboards weichen technisch und wirtschaftlich erheblich vom Vertragssoll ab. Diese Leistungen sind daher vollständig als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen zu betrachten. 63 - Die nachträgliche Änderung der Trassierungsgrundlage macht umfassende technische Anpassungen der Ausführungsplanung erforderlich und verursacht dadurch zusätzlichen wirtschaftlichen Aufwand. Da diese Leistungen auf fehlende bzw. verspätet bereitgestellte Planungsgrundlagen zurückzuführen sind, handelt es sich um nicht kalkulierten Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 50: Die Wiederholungsleistungen in der Ausführungsplanung sind aufgrund nachträglicher und fortlaufender Änderungen der Planungsgrundlagen technisch notwendig und müssen zur Sicherstellung einer korrekten und abgestimmten AP mehrfach erbracht werden. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Beauftragung des bisherigen Auftragnehmers zwingend geboten, da dieser bereits tief in die bestehenden Planungsprozesse integriert ist und eine effiziente, fristgerechte und fachlich einwandfreie Umsetzung sicherstellt. 45: Die zusätzlich angeordnete, teilweise analoge Planprüfung außerhalb EPLASS führt zu erhöhtem organisatorischem und technischem Aufwand. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Durchführung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um eine einheitliche, nachvollziehbare und effiziente Bearbeitung sicherzustellen.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 - Die Entrümpelung, Entkernung, der Abbruch und die Entsorgung des Bestandsgebäudes einschließlich eventuell erforderlicher Entsorgung der Heizöltanks sind technisch und organisatorisch unmittelbar mit den laufenden Bauarbeiten am Bahnhof Batzhausen verknüpft. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten und Bauzeitrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 81 - Die Entrümpelung, Entkernung, der Abbruch und die Entsorgung des Bestandsgebäudes einschließlich eventuell erforderlicher Entsorgung der Heizöltanks sind technisch und organisatorisch unmittelbar mit den laufenden Bauarbeiten am Bahnhof Batzhausen verknüpft. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten und Bauzeitrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 82 - Die geänderten PU-Abmessungen sowie die nachträglich übergebene Trassierung erfordern eine unmittelbare Anpassung der laufenden Ausführungsplanung im Fachlos 9. Eine getrennte Vergabe der hierfür notwendigen Planungsleistungen ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten sowie Terminrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 83 - Die Anordnung zur Vergrößerung der lichten Weite der Personenunterführung von 2,50 m auf 4,50 m führt zu wesentlichen technischen und baulogistischen Änderungen. Eine getrennte Vergabe der hieraus resultierenden Leistungen ist technisch nicht sinnvoll und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten sowie Terminrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 84 - Die geänderte Ausstattung am Bahnhof Beratzhausen erfordert eine unmittelbare Umsetzung im laufenden Bauprozess. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht sinnvoll umsetzbar und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten sowie Terminrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 85 - Die zusätzlich erforderlichen Leistungen an den Aufzugsanlagen in den Bahnhöfen Seubersdorf und Parsberg sind technisch und funktional untrennbar mit dem bestehenden Leistungsumfang verbunden. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht sinnvoll umsetzbar und wirtschaftlich mit erheblichen Zusatzkosten und Risiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 75 - Die angeordneten Änderungen der Bahnsteigausstattungen und Beschilderungen stehen in direktem Zusammenhang mit der laufenden Planung und Bauausführung. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wäre mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten. 76 - Die erforderliche Umplanung und Neuherstellung der Lärmschutzwand aufgrund des nicht wiederverwendbaren Bestands ist technisch eng mit der laufenden Bauausführung verknüpft. Eine getrennte Vergabe wäre technisch nachteilig und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten. 77 - Die zusätzlichen Umbaumaßnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz sind technisch eng mit den laufenden Bauarbeiten am Hausbahnsteig und der Personenunterführung verknüpft. Eine getrennte Vergabe wäre technisch nachteilig und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten. 78 - Die Schneidarbeiten am Bahnsteigpflaster sowie die Ausbildung des Schraffurpflasters in Parsberg sind technisch zwingend mit den laufenden Pflasterarbeiten verknüpft. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht sinnvoll und wäre mit erheblichen Mehrkosten und Bauablaufstörungen verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten. 79 - Die zusätzlichen geotechnischen Leistungen zur Ermittlung und Optimierung des erforderlichen Bodenaustausches sowie zur Anpassung der Gründungen sind technisch zwingend notwendig und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Planung und Bauausführung. Eine getrennte Vergabe oder alternative Ausführung würde zu erheblichen technischen Risiken, Bauzeitüberschreitungen und Mehrkosten führen. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen zu bewerten und gesondert zu vergüten.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 73 - Die Planung und Ausführung der Hebeanlagen erfordern eine enge technische Verzahnung mit den bereits laufenden Planungs- und Bauleistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. eine gesonderte Ausschreibung wäre mit erheblichen technischen Risiken, zusätzlichem Koordinationsaufwand und Mehrkosten verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten. 74 - Die Übernahme und Umsetzung der mehrfach fortgeschriebenen Designkonzepte erfordert eine enge technische und organisatorische Verzahnung mit der laufenden Planung und Bauausführung. Eine gesonderte Vergabe wäre technisch nachteilig und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen an den bestehenden Auftragnehmer zu vergeben und gesondert zu vergüten.
- 07.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Die angeordnete Durchführung zusätzlicher OLA-IH-Maßnahmen einschließlich Ausführungsplanung führt zu erheblichen technischen Zusatzleistungen und einem nicht kalkulierten wirtschaftlichen Mehraufwand. Da diese Leistungen nicht Bestandteil des HLV sind, sind sie als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 70 - Der angeordnete vollständige Rückbau und Neubau der Treppenstufen an den drei PU-Abgängen stellt eine erhebliche technische und wirtschaftliche Abweichung vom Vertragssoll dar. Diese Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil und daher gesondert zu vergüten.
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 86 - Das Weichenkurbeln im Bahnhof Neumarkt ist technisch und betrieblich eng mit den laufenden Bauleistungen verknüpft. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Zusatzkosten sowie erhöhten Betriebs- und Terminrisiken verbunden. Die Leistung ist daher als zusätzliche Leistung gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 87 - Die Erstellung eines übergeordneten Havarie- und Rettungskonzeptes ist technisch und organisatorisch nur einheitlich sinnvoll umsetzbar. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Zusatzkosten sowie erhöhten Sicherheits- und Koordinationsrisiken verbunden. Die Leistung ist daher als zusätzliche Leistung gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 92 - Die festgestellte Asbestbelastung an Teilen der Oberleitungsanlagen erfordert besondere technische, organisatorische und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen, die über die üblichen Leistungen beim Rückbau und bei der Behandlung von Oberleitungsmasten hinausgehen. Die vorstehend beschriebenen Leistungen stellen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind nicht Vertragsbestandteil des Hauptvertrages. Die hieraus resultierenden Mehrkosten sowie etwaige terminliche Auswirkungen sind gesondert zu vergüten.
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 54 - Die Schadstoffsanierung erfordert den Einsatz qualifizierter Fachkräfte sowie gesonderter Sicherungs- und Entsorgungsprozesse, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen und zusätzlichen Aufwand verursachen. Ein Austausch des AN wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, da der neue Auftragnehmer dieselben vorbereitenden Maßnahmen durchführen müsste und zusätzlicher Koordinationsaufwand sowie Verzögerungen entstehen würden. 23 - Die geänderten Abmessungen der Treppeneinhausungen wurden vom AG angeordnet und sind technisch erforderlich. Ein Wechsel des AN ist weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar, da dieser bereits mit der Planung und Ausführung betraut ist und ein neuer Auftragnehmer zusätzliche Kosten, Einarbeitungsaufwand und Verzögerungen verursachen würde. 22 - .Aufgrund unvollständiger Entwurfsplanung und Grundlagen in den Leistungsphasen 1–4 ist für die weitere Entwässerungsplanung eine Baugrundsondierung mittels Baggerschürfen erforderlich. Dieser Leistungsumfang ist nicht Vertragsbestandteil und daher gesondert zu vergüten. 24 - Im Bereich der Verkehrsstation Batzhausen sind aufgrund unvollständiger Entwurfsplanung des AG sind zusätzliche Leistungen in den Leistungsphase 1–4 erforderlich, die weit über die vertraglich geschuldete Leistungsphase 5 hinausgehen. Dies umfasst u. a. die Überarbeitung und Variantenuntersuchung der Entwässerung (Bahnsteige und Gleise), zusätzliche Grundlagenermittlungen (z. B. Kamerabefahrung), Planung von Provisorien (Bereich Bahnsteigzugang/Vorplatz Bahnsteig 1/ Straße „Zum Bahnhof“), Anpassung EP an AP auf neue IseB, Einarbeitung nachträglich angeordneter Designkonzepte sowie Neuplanung von Winkelstützwänden und Geländern.. 28 - Die geänderte Flächenvorbereitung erfordert zusätzliche Schutzmaßnahmen in den Zufahrtsbereichen, die über das Vertragssoll hinausgehen und gesondert zu vergüten sind. Aus technischen Gründen ist eine Umsetzung durch den bestehenden Auftragnehmer notwendig, da er mit den Gegebenheiten vertraut ist. Wirtschaftlich ist dies ebenfalls zweckmäßig, da ein Wechsel zu Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen würde. 31 - Die vorgezogene Kabelanlieferung macht eine Lagerhalle für Kabel mit zusätzlichem Personal- und Geräteaufwand sowie Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Diese Leistungen sind technisch notwendig und vertraglich nicht vorgesehen. Wirtschaftlich ist eine Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer sinnvoll, da dieser die Abläufe kennt und ein Wechsel zu Dritten zu Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und Verzögerungen führen würde. 41 - Der Rückbau der Bestandshebeanlage stellt eine zusätzliche Leistung dar, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen durch den bestehenden Auftragnehmer auszuführen ist. Dies gewährleistet eine fachgerechte, termingerechte und wirtschaftliche Umsetzung ohne zusätzliche Schnittstellenrisiken. 43 - Die Herstellung der neuen Fertigteilsockel sowie die Planung und Ausführung der Überdachung der FAA und FAE sind zusätzliche Leistungen, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen durch den bestehenden Auftragnehmer zu erbringen sind. Dies gewährleistet eine einheitliche, fachgerechte und effiziente Umsetzung ohne zusätzliche Schnittstellenrisiken. 44 - Die Herstellung der neuen Fertigteilsockel sowie die Planung und Ausführung der Überdachung der FAA und FAE sind zusätzliche Leistungen, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen durch den bestehenden Auftragnehmer zu erbringen sind. Dies gewährleistet eine einheitliche, fachgerechte und effiziente Umsetzung ohne zusätzliche Schnittstellenrisiken.
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 Die BE-Flächen weisen eine Kampfmittelverdachtssituation auf, weshalb eine zusätzliche Geomagnetikmessung erforderlich ist. Diese sicherheitsrelevante Leistung ist technisch unverzichtbar und wirtschaftlich nur durch den bestehenden AN sinnvoll umsetzbar, da ein Wechsel zu erheblichen Mehrkosten, Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand führen würde.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 88 - Die erforderliche Entkernung und Schadstoffsanierung des Relaisgebäudes ist technisch und zeitlich untrennbar mit dem Abbruch verbunden. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Zusatzkosten sowie Ablauf- und Sicherheitsrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 89 - Die erforderlichen Abbruch-, Verbau- und Neubauarbeiten an den Treppenanlagen der PU im Bahnhof Laaber sind technisch und wirtschaftlich untrennbar miteinander verbunden. Eine getrennte Vergabe ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig und wäre mit erheblichen Mehrkosten sowie Bauablauf- und Sicherheitsrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 90 - Die Erneuerung der Treppenanlagen der Personenunterführung einschließlich Abbruch, Baugrubenverbau, Betonbau, Abdichtung und Sicherungsmaßnahmen ist technisch und wirtschaftlich untrennbar miteinander verbunden. Eine getrennte Vergabe ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig und wäre mit erheblichen Mehrkosten sowie Bauablauf- und Sicherheitsrisiken verbunden.Die Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzustufen und gesondert zu vergüten.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 46 - Die Anpassung der Planung des Durchlasses bei km 63,907 ist aufgrund neuer technischer Erkenntnisse zwingend erforderlich. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Durchführung durch den bisherigen Auftragnehmer geboten, da dieser mit den bestehenden Planungsgrundlagen vertraut ist und so eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich sinnvolle und terminlich abgestimmte Umsetzung sichergestellt werden kann. 47 - Die geforderte statische Berechnung für den Durchlass bei km 60,512 ist technisch erforderlich, um die Tragfähigkeit des einzulegenden Stahlrohres nachzuweisen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Durchführung durch den bisherigen Auftragnehmer geboten, da dieser mit den Planungsgrundlagen vertraut ist und so eine effiziente, fachgerechte und termingerechte Bearbeitung sicherstellt. 48 - Die Anpassungen im Bereich des Holzzauns und der Leitplanke sind technisch erforderlich, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlagen während und nach der Bauphase zu gewährleisten. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Ausführung durch den bisherigen Auftragnehmer zweckmäßig, da dieser über die erforderlichen Kenntnisse der Örtlichkeiten und Abläufe verfügt und eine effiziente, fachgerechte Umsetzung sicherstellt. 49 - Die Ausführung sämtlicher Winkelstützwände mit einer Dicke von 25 cm ist technisch erforderlich, um die geforderten Expositionsklassen und Betondeckungen einzuhalten. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Umsetzung durch den bisherigen Auftragnehmer geboten, da dieser mit der Planung, Statik und Materialanforderungen vertraut ist und eine fachgerechte sowie wirtschaftliche Ausführung sicherstellt.
- 24.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 108: Die Herstellung der bauzeitlichen Stromversorgung ist eng mit den laufenden Bauabläufen sowie den geplanten Abschaltungen der Bestandsanlagen verknüpft. Die temporären Anlagen müssen exakt auf die Bauphasen, Sperrpausen sowie die vorhandenen technischen Einrichtungen abgestimmt werden. Zudem bestehen unmittelbare Schnittstellen zu den bestehenden elektrischen Anlagen, zur Sicherungstechnik sowie zu weiteren Gewerken, die während der Bauzeit auf eine kontinuierliche Stromversorgung angewiesen sind.Eine Vergabe an einen zusätzlichen Auftragnehmer würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, erhöhtem Koordinationsaufwand sowie zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen ist die Ausführung durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erforderlich und die Leistungen sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 103: Das Verlegen von Kabeln mit einem Außendurchmesser von über 40 mm erfordert gegenüber den vertraglich vorgesehenen Kabeldimensionen eine technisch angepasste Ausführung. Aufgrund der größeren Kabelquerschnitte ergeben sich veränderte Anforderungen an die Verlegung, insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Biegeradien, der Trassenführung sowie der Dimensionierung und Belegung von Kabelkanälen und Schächten. Aufgrund der engen technischen Verzahnung der Kabelverlegearbeiten mit den bereits laufenden Tiefbau- und Montageleistungen ist eine durchgängige Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, erhöhtem Koordinationsaufwand sowie zusätzlichen Kosten und potenziellen Verzögerungen führen. Die Leistung ist daher als zusätzliche Leistung gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 104: Die Rückbau- und Ersatzmaßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten im Bereich des Hausbahnsteigs sowie des abzubrechenden Gebäudes. Die Leistungen greifen direkt in die vorhandenen Bauabläufe, Baugrenzen und angrenzenden Gewerke ein. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer würde zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen im Bauablauf sowie zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen sind daher durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 96: Die Arbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorhandenen Kabelanlagen sowie den nachfolgenden Bau- und Montageleistungen. Für die fachgerechte Ausführung sind detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Infrastruktur sowie der geplanten Bauabläufe erforderlich. Eine durchgehende Bearbeitung durch den Auftragnehmer gewährleistet, dass die Freilegung der Kabelkanäle abgestimmt auf die weiteren Arbeiten erfolgt und Beschädigungen an bestehenden Anlagen vermieden werden. Zusätzliche Schnittstellen würden die Abstimmung und Ausführung erheblich erschweren. Die Leistungen stellen daher zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 93: Die Leistungen erfordern eine strukturierte Erfassung und Sortierung der ausgebauten LST-Bauteile, den Einsatz geeigneter Transportmittel sowie die Einrichtung und Organisation eines gesicherten Zwischenlagers. Zusätzlich sind koordinierende Maßnahmen im Baufeld erforderlich, um Kollisionen mit laufenden Bau- und Logistikprozessen zu vermeiden.Die beschriebenen Leistungen stellen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar, sind nicht Vertragsbestandteil des Hauptvertrages und sind daher gesondert zu vergüten. 94: Die nahezu verdoppelte Menge an Kabelkanälen stellt eine wesentliche Abweichung vom Hauptvertrag dar. Eine Ausführung zu den ursprünglichen Vertragskonditionen ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die hier beschriebenen Leistungen sind daher als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B einzustufen und führen zu anzuzeigenden Mehrkosten.
- 25.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 95:Der Ausbau der vorhandenen Kabeltröge erfordert zusätzliche Arbeitsgänge, spezielle Werkzeuge sowie eine angepasste Arbeitsorganisation im laufenden Baubetrieb. Zudem sind Maßnahmen zur Sicherung angrenzender Anlagen sowie zur fachgerechten Zwischenlagerung bzw. Entsorgung der ausgebauten Materialien erforderlich. Die beschriebenen Leistungen stellen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind nicht Vertragsbestandteil des Hauptvertrages. Die hieraus resultierenden Mehrkosten sind gesondert zu vergüten. 121:Die Bereitstellung einer wettergeschützten Lagerfläche sowie der Transport der ausgebauten ESTW-Komponenten sind unmittelbar mit den laufenden Rückbauarbeiten verknüpft und müssen in den bestehenden Bauablauf integriert werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, zusätzlichem Koordinationsaufwand sowie möglichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 128:Die Brunnenbeprobungen sind aufgrund der Anforderungen des Monitoringkonzeptes für die Trinkwasserschutzgebiete technisch erforderlich und müssen durch die zuständigen Versorger durchgeführt werden. Da diese Leistungen nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs sind und zusätzliche Kosten verursachen, sind sie gesondert zu vergüten. 120:Die Anpassung der Planung ist aufgrund der tatsächlich vorgefundenen Bestandssituation zwingend erforderlich. Der bereits verpresste Zwischenraum zwischen dem vorhandenen Stahlrohr und dem Bestandsrahmenbauwerk verhindert eine Ausführung gemäß der ursprünglich vorgesehenen Bauweise. Um dennoch eine technisch sichere und dauerhaft tragfähige Lösung zu gewährleisten, ist das Einschieben eines zusätzlichen Stahlrohres sowie die Verpressung des Ringraums notwendig. Darüber hinaus ist eine statische Nachweisführung erforderlich, um die Tragfähigkeit der angepassten Konstruktion sowie den vollständigen Lastabtrag sicherzustellen. Die Planung und Ausführung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauleistungen und müssen entsprechend in den bestehenden Bauablauf integriert werden.Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 91:Die geänderte Ausführung der Entwässerungsanlagen ist technisch erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Entwässerung sowie die Einbindung in das bestehende Entwässerungssystem sicherzustellen. Aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Tiefbau- und Streckenbaumaßnahmen würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen im Bauablauf sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gesondert zu vergüten. 109:Die Herstellung der Parkfläche erfolgt im unmittelbaren Umfeld der Bahnanlagen und steht in engem Zusammenhang mit der Baustellenlogistik sowie den bestehenden Infrastrukturen. Dabei sind örtliche Gegebenheiten, sicherheitsrelevante Anforderungen (insbesondere zur Abgrenzung zum Gleisbereich) sowie die Integration in bestehende Verkehrs- und Bauabläufe zu berücksichtigen.Die Herstellung der Parkfläche ist technisch eng mit den bestehenden Bauabläufen und den örtlichen Gegebenheiten im Bahnbereich verbunden und erfordert eine koordinierte Umsetzung unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Anforderungen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, zusätzlichem Koordinationsaufwand sowie Mehrkosten und möglichen Bauzeitverzögerungen führen. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B zu bewerten und gesondert zu vergüten. 119:Die Freilegung der nicht dokumentierten Bestandskabel ist zwingend erforderlich, um Beschädigungen an vorhandenen Leitungen zu vermeiden und die Betriebssicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist diese Maßnahme Voraussetzung für die Fortführung der Kabeltiefbauarbeiten und den Einbau der Kabeltröge. Die Arbeiten müssen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert werden und erfordern eine enge Abstimmung mit den anschließenden Leistungen der Fachdienste. Eine Trennung der Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen sowie zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Die Leistung kann daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden und ist als zusätzliche Leistung gesondert zu vergüten.
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 107:Die zusätzlichen Rückbauleistungen betreffen bestehende elektrische Anlagen und Erdungssysteme, die unmittelbar mit der Bahninfrastruktur sowie den laufenden Bauarbeiten verknüpft sind. Aufgrund der technischen Abhängigkeiten zwischen Gleisbau, elektrotechnischen Anlagen und Sicherungstechnik ist eine koordinierte Ausführung innerhalb des bestehenden Bauablaufs erforderlich. Die Arbeiten müssen unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen sowie sicherheitstechnischer Vorgaben erfolgen.Die zusätzlichen Rückbauleistungen sind technisch eng mit den bestehenden Bauabläufen und Anlagen verknüpft und erfordern eine koordinierte Ausführung unter Berücksichtigung der betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, zusätzlichem Koordinationsaufwand sowie Mehrkosten und möglichen Bauzeitverzögerungen führen. Die Leistungen stellen daher geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 106:Der Rückbau von asbest- und PAK-haltigen Materialien unterliegt besonderen arbeitsschutzrechtlichen und umwelttechnischen Anforderungen. Die Arbeiten dürfen ausschließlich durch fachkundige und entsprechend zertifizierte Unternehmen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften ausgeführt werden. Der Rückbau der schadstoffbelasteten Abdichtung ist technisch und organisatorisch eng mit den weiteren Bauleistungen verknüpft und unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer würde zu zusätzlichen Schnittstellen, erhöhtem Koordinationsaufwand sowie erheblichen Mehrkosten führen.Die Leistungen stellen daher zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 101:Die Herstellung der Entwässerungsanlage mit Stauraumbehälter, Drosselschacht und Sedimentationsschacht ist technisch und organisatorisch untrennbar mit den laufenden Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten verbunden. Die Einbindung in die bereits geplanten und teilweise ausgeführten Entwässerungsleitungen, Höhenlagen, Gefälleführungen sowie die Anbindung an das gemeindliche Kanalsystem erfordern eine durchgängige technische Abstimmung mit den laufenden Tiefbauarbeiten. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer wäre mit erheblichen Koordinationsaufwänden, Schnittstellenrisiken sowie zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- und Ausführungskosten verbunden. Die Leistungen stellen daher zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 100:Die zusätzlichen Entwässerungsleitungen und Formteile stehen in unmittelbarem funktionalem Zusammenhang mit der bereits beauftragten Herstellung der Bahnsteigflächen sowie der Schachtbauwerke. Die Leitungsführung, Gefälleausbildung, Anschlusshöhen und Einbindungen in Bestands- und Neuanlagen müssen unmittelbar mit den laufenden Erd- und Tiefbauarbeiten abgestimmt und umgesetzt werden.Die zusätzlichen Entwässerungsleitungen und Formteile sind technisch und organisatorisch untrennbar mit den laufenden Tiefbau- und Bahnsteigarbeiten verbunden. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer wäre mit erheblichen Koordinationsaufwänden, Schnittstellenrisiken sowie zusätzlichen Baustelleneinrichtungsund Ausführungskosten verbunden. Die Leistungen stellen daher zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten 99:Die zusätzlichen Schächte sowie die geänderten Dimensionierungen stehen in unmittelbarem funktionalem und konstruktivem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Kabeltiefbauarbeiten. Sie greifen in laufende Trassenführungen, Verlegetiefen, Fundamentierungen und Anschlüsse ein und müssen mit den bereits hergestellten bzw. noch herzustellenden Anlagen technisch abgestimmt werden. Die zusätzlichen Leistungen im Kabeltiefbau sind technisch und organisatorisch untrennbar mit den bereits beauftragten Arbeiten verbunden. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen Koordinationsaufwänden, Schnittstellenrisiken sowie zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- und Abstimmungskosten führen. Die Leistungen stellen daher zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 71:Die zusätzlichen Signalausleger sind technisch und funktional eng mit den bereits vertraglich geschuldeten Leistungen verbunden. Eine getrennte Vergabe ist technisch nicht zweckmäßig und wirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten sowie Terminund Schnittstellenrisiken verbunden. Die Leistungen sind daher als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B einzuordnen und gesondert zu vergüten. 97:Die geforderten Maßnahmen betreffen zusätzliche Prüf-, Mess- und Sicherungsleistungen an Bestandsanlagen sowie ergänzende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der bauzeitlichen Energieversorgung. Hierfür sind zusätzliche technische Untersuchungen, Erdungsmaßnahmen, gegebenenfalls provisorische Leitungsführungen sowie winterdienstliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Diese Leistungen gehen über die vertraglich vereinbarte Herstellung der bauzeitlichen Energieversorgung hinaus. Die beschriebenen Leistungen stellen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B dar. Sie sind nicht Vertragsbestandteil des Hauptvertrages und daher gesondert zu vergüten.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 132:Die geänderte Kabelquerung im Bereich der EEA-Anlagen in Batzhausen ist aufgrund der technischen Anforderungen der Ausführungsplanung zwingend erforderlich. Aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Kabeltiefbau- und Ausrüstungsarbeiten würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen im Bauablauf sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 123:Die Herstellung des Medienkanals ist aufgrund der geänderten Regelwerksanforderungen technisch erforderlich und muss unmittelbar in die bestehende Planung und Bauausführung integriert werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, zusätzlichem Abstimmungsaufwand sowie zu Verzögerungen und Mehrkosten im Bauablauf führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gesondert zu vergüten. 129:Die kurzfristige Herstellung einer Ersatzlagerfläche war technisch erforderlich, um die Logistik der Oberbaumaßnahmen sicherzustellen und Stillstände der Reinigungsmaschine zu vermeiden. Aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Bauarbeiten sowie der notwendigen kurzfristigen Umsetzung würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen Verzögerungen, zusätzlichem Koordinationsaufwand sowie zu weiteren Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 124:Die Entfernung des anstehenden Felses war technisch zwingend erforderlich, um die vorgesehenen Bauleistungen ordnungsgemäß ausführen zu können. Aufgrund der unmittelbaren Einbindung in die laufenden Tiefbauarbeiten und der notwendigen Anpassung der Bauabläufe würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen.Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen 3 zu vergüten.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 111:Die Beschaffung der Achszählkabel ist eng mit den laufenden LST- und Kabelverlegearbeiten abgestimmt. Eine einheitliche Materialbereitstellung ist erforderlich, um die Kompatibilität mit der geplanten und bereits teilweise ausgeführten Infrastruktur sicherzustellen. Aufgrund der engen Verzahnung zwischen Materialbeschaffung, Logistik und Ausführung der LST-Arbeiten ist eine einheitliche Abwicklung durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erforderlich. Die Einbindung weiterer Auftragnehmer würde zu erheblichen Koordinationsaufwänden, Schnittstellenproblemen sowie zusätzlichen Kosten und Risiken im Bauablauf führen. Die Übernahme der Beschaffung stellt somit eine zusätzliche Leistung dar, die gesondert zu vergüten ist. 117:Die Bereitstellung eines Materialcontainers als Zwischenlager ist aufgrund der fehlenden Lagerkapazitäten zwingend erforderlich, um den Bauablauf aufrechtzuerhalten. Aufgrund der engen Verzahnung mit der bestehenden Baustellenlogistik und den laufenden Bauleistungen würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen sowie zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Die Leistung kann daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden und ist als zusätzliche Leistung gesondert zu vergüten. 116:Die Herstellung der Querung ist aufgrund der unzureichenden Kapazität der vorhandenen Bestandsquerung zwingend erforderlich, um die neu geplanten Kabelanlagen fachgerecht verlegen zu können. Aufgrund des bestehenden Bahnbetriebs und der logistischen Rahmenbedingungen ist eine offene Bauweise technisch nicht umsetzbar, da Eingriffe in den Gleisbereich zu erheblichen betrieblichen Einschränkungen führen würden. Die geschlossene Bauweise mittels Durchpressung ist daher die einzig technisch geeignete Ausführungsvariante.Die Leistungen sind zudem eng mit den bereits ausgeführten und noch auszuführenden Kabeltiefbauarbeiten sowie den angrenzenden Gewerken verzahnt. Eine Ausführung durch einen weiteren Auftragnehmer würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen, insbesondere im Hinblick auf Planung, Statik, Ausführung und Abstimmung mit dem Bahnbetrieb, führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 115:Die erforderlichen Anpassungen ergeben sich aus den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sowie der Koordination der verschiedenen Gewerke im begrenzten Baufeld der Bahnsteige. Aufgrund der Vielzahl an Leitungssystemen und der notwendigen Einhaltung von Mindestabständen, Schutzanforderungen und Verlegevorschriften sind individuelle Lösungen im Kabeltiefbau erforderlich. Die zusätzlichen Einbauteile und Sonderformen sind unmittelbar in die bestehende Planung und die laufende Bauausführung integriert und müssen exakt auf die jeweiligen Randbedingungen abgestimmt werden. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 112:Die zusätzlichen Schraub- und Rückbiegeanschlüsse sind zwingend erforderlich, um die statisch notwendige kraftschlüssige Verbindung zwischen den Fertigteilen und den Ortbetonergänzungen herzustellen. Diese Anschlüsse sind integraler Bestandteil der Tragwerksausbildung und müssen exakt auf die vorhandene Konstruktion, die Bewehrungsführung sowie die Bauabläufe abgestimmt werden.Die Ausführung erfolgt im direkten Zusammenhang mit den Betonageabschnitten und der Herstellung der Personenunterführung. Eine wirtschaftliche und technisch einwandfreie Umsetzung ist daher nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer möglich, sodass die Leistungen als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten sind.
- 02.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 118 Die im Gleis verbliebene und nicht erkennbare Altschiene stellte ein unvorhergesehenes Hindernis im Bearbeitungsbereich der Reinigungsmaschine dar. Aufgrund der Lage unterhalb der Schwellenunterkante konnte diese trotz fachgerechter Vorbereitung nicht identifiziert werden. Eine Weiterführung der Arbeiten ohne vorherige Entfernung war technisch nicht möglich, da dies zu Schäden an der Maschine sowie an der Gleisinfrastruktur hätte führen können. Die kurzfristige Organisation und der Einsatz eines geeigneten Geräts (ZWB) zur Beseitigung des Hindernisses erforderten eine unmittelbare Abstimmung mit den laufenden Bauprozessen und angrenzenden Arbeitsbereichen.Eine Trennung dieser Leistungen auf mehrere Auftragnehmer würde zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen. Die Leistung ist daher durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistung gesondert zu vergüten.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 127 - Die zusätzlichen Abbruch- und Anpassungsarbeiten sind aufgrund der erheblichen Abweichungen zwischen den Planunterlagen und dem tatsächlich vorgefundenen Bauwerkszustand zwingend erforderlich, um den geplanten Einschub des Stahlrohres DN 600 technisch umsetzen zu können. Aufgrund der unmittelbaren Einbindung in die laufenden Bauarbeiten sowie der sehr beengten örtlichen Verhältnisse würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen im Bauablauf sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 21.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 146Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Oberflächenarbeiten und sind in die bestehende Planung sowie den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 144Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den LST- und Kabeltiefbauarbeiten sowie dem eng getakteten Bauablauf. bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden insbesondere durch die kurzfristige Umsetzung, zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhten Koordinationsaufwand erhebliche terminliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 143Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Kabeltiefbau- und LST-Arbeiten sowie dem abgestimmten Bauablauf. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden insbesondere durch die vorgezogene Ausführung, zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhten Koordinationsaufwand erhebliche terminliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 173Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbau- und Anbindungsarbeiten an das ESTW-A und sind in die bestehende Planung sowie den Bauablauf integriert.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 122Die zusätzlichen Demontageleistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bau- und Rückbaumaßnahmen sowie dem Bauablauf in den betroffenen Streckenabschnitten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Sperrpausen und Bauabläufen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 136Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Oberleitungs- und Schaltarbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf sowie die betrieblichen Sperrpausen integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden insbesondere durch die kurzfristige Umsetzung, zusätzliche Koordination sowie Abstimmung mit bestehenden Bauabläufen erhebliche terminliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 135Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberleitungs- und Schaltanlagenarbeiten und sind in die bestehende Ausführungsplanung sowie in den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 134Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberleitungsarbeiten und sind in die vorhandene Planung, Statik, Ausführung und Montageabläufe integriert.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Hinblick auf Montageablauf, Materialdisposition und Abstimmung mit Folgegewerken. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten 126Die Kennzeichnung der verlegten Kabel ist technisch zwingend erforderlich und muss unmittelbar im Zusammenhang mit der Kabelverlegung erfolgen. Aufgrund der engen Verzahnung mit den laufenden Bauleistungen würde die Beauftragung eines zusätzlichen Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen im Bauablauf sowie zu zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 125 Der Rückbau der tatsächlich vorhandenen Kabelmengen ist zur Durchführung der vorgesehenen Bauleistungen technisch erforderlich. Aufgrund der unmittelbaren Einbindung in den Bauablauf und der engen Verzahnung mit den laufenden Tiefbau- und Rückbauarbeiten würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zu erheblichen technischen Schnittstellenproblemen, Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten
- 22.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 Die zusätzlichen elektrotechnischen Planungs- und Begleitleistungen sind technisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll, um den Standort Prüfening vollständig und regelkonform zu bearbeiten. Durch die Beauftragung des bestehenden AN werden zusätzliche Risiken sowie unnötige Mehraufwände vermieden.Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 56 Die Erstellung der Ausführungsplanung für Elektrotechnik und provisorische Beleuchtung sowie alle weiteren begleitenden Leistungen (Dokumentation, Messungen, Inbetriebnahme, Bestandsunterlagen) sind für die regelwerkskonforme technische Umsetzung im Fachlos 08 erforderlich. Da diese Leistungen im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten sind, müssen sie zusätzlich erbracht werden, um eine ordnungsgemäße, sichere und abnahmefähige Ausführung sicherzustellen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 55 Die Erstellung der Ausführungsplanung für Elektrotechnik und provisorische Beleuchtung sowie die zugehörigen begleitenden Leistungen (Dokumentation, Messungen, Inbetriebnahme, Bestandsunterlagen) sind für eine regelwerkskonforme Umsetzung der Baumaßnahme erforderlich, wurden jedoch im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Ohne diese zusätzlichen Planungs- und Ausführungsleistungen kann eine fachgerechte Errichtung und Abnahme der elektrotechnischen Anlagen nicht gewährleistet werden.Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 114 Die im Baufeld vorhandenen Bestandskabel mit größerem Durchmesser befinden sich innerhalb der für die Bauausführung erforderlichen Arbeits- und Einbaubereiche. Um die vorgesehenen Bauleistungen ordnungsgemäß durchführen zu können, ist deren Rückbau zwingend erforderlich. Aufgrund der größeren Kabeldimensionen ergeben sich gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Rückbauarbeiten erhöhte Anforderungen hinsichtlich Handhabung, Trennung, Transport und Sicherung der Kabel. Die Arbeiten müssen unmittelbar in den laufenden Bauablauf integriert werden und stehen in direktem Zusammenhang mit den Kabeltiefbau- und Rückbauarbeiten im Baufeld. Eine Ausführung durch einen Dritten würde zu zusätzlichen technischen Schnittstellen sowie zu Störungen im Bauablauf führen. Die Leistungen können daher technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 28.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Kabelumverlegungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbauarbeiten sowie den Oberleitungsgründungsleistungen und sind eng in den Bauablauf und die Bauphasen eingebunden.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden erhebliche Schnittstellen- und Koordinationsprobleme entstehen. Zudem wäre eine Einarbeitung in die bestehenden Provisorien, Bauzustände und Bauphasen erforderlich, was zu Bauablaufstörungen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 13.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 171 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Oberbauarbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhter Koordinationsaufwand und terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 182 Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Entwässerungs-, Gründungs- und Stahlbauarbeiten und sind in die bestehenden Bauzustände integriert.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen zwischen Tiefbau, Spezialtiefbau und Prüfleistungen erforderlich werden. Zudem bestünde die Gefahr von Verzögerungen durch erneute Baustelleneinrichtung und Schnittstellenprobleme im laufenden Bauablauf. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 183 Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzlicher Abstimmungsaufwand, Anpassungen im Bauablauf sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Fertigung, Lieferung und Einbau der angepassten Elemente. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 184 Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Pflasterarbeiten und müssen abgestimmt auf die bereits hergestellten Flächen ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen im Bereich der bereits hergestellten Pflasterflächen sowie erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsaufwand entstehen. Zudem wären Behinderungen im Bauablauf und terminliche Risiken zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 185 Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Pflasterarbeiten und müssen abgestimmt auf die bereits hergestellten Flächen ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen im Bereich der bereits hergestellten Pflasterflächen sowie erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsaufwand entstehen. Zudem wären Behinderungen im Bauablauf und terminliche Risiken zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 04.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 157 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bau- und Abdichtungsarbeiten und sind in bestehende Bauzustände integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 158 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Rückbau- und Ausbauarbeiten am Bestandsgebäude und sind in die bestehenden Bauzustände integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 159 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Entwässerungs- und Bahnsteigarbeiten und sind in den Bauablauf sowie die genehmigte Planung integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauablauf und Fachgewerken. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 167 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Spezialtiefbau-, Aushub- und Rohbauarbeiten und sind in bestehende Bauzustände integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie erhebliche terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit den bereits laufenden Spezialtiefbauarbeiten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 168 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Gründungs- und Stützbauwerksarbeiten und sind in die statische Planung sowie den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 187 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Pflasterarbeiten und müssen unmittelbar in die bereits hergestellten bzw. laufenden Flächen integriert werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen im Bereich der laufenden Pflasterarbeiten sowie erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsaufwand entstehen. Zudem wären Behinderungen im Bauablauf und terminliche Risiken zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 147 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbau-, Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten sowie den Abstimmungen mit der Gemeinde und sind in den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden insbesondere durch zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand sowie notwendige Einarbeitung in Planung und Bauzustand erhebliche terminliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 148 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten an den Gleisquerungen und sind in die bestehenden Bauzustände integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 152 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bettungs- und Gleisbauarbeiten und sind in den Bauablauf sowie die maschinellen Prozesse integriert.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhter Koordinations- und Logistikaufwand entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Probenentnahme, Transport und Abstimmung mit Prüfinstituten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 155 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Gründungsarbeiten und sind integraler Bestandteil der statischen und geotechnischen Anforderungen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit den bereits laufenden Gründungsarbeiten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 156 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Gründungs- und Stahlbauarbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 164 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Ausstattungsarbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 165 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Ausstattungsarbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 166 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bahnsteig- und Ausstattungsarbeiten und sind in die bestehende Planung sowie den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 169 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten und sind in die bestehenden Bauzustände integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 170 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Querung und mussten kurzfristig unter Einbindung des Kampfmitteldienstes fortgeführt werden.Bei Einsatz eines anderen Auftragnehmers wären zusätzliche Verzögerungen durch erneute Baustelleneinrichtung, Abstimmungen mit dem Kampfmitteldienst sowie Einarbeitung in den Bauzustand entstanden. Zudem hätte dies den ohnehin engen Termin zur Fertigstellung der Querung weiter gefährdet. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 151 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbau- und Sicherungsarbeiten und sind in die bestehende Planung sowie den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 161 Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbau- und Umverlegungsarbeiten sowie dem abgestimmten Bauablauf. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der abgestimmten Vorabumverlegung und den beteiligten Dritten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 22.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 102 (130) - Die Bereitstellung und der Betrieb des Netzersatzaggregats stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Funktionalität des Bahnübergangs sowie den bestehenden elektrotechnischen Anlagen. Die Einbindung des Aggregats in die vorhandene Infrastruktur erfordert detaillierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Anschlusspunkte sowie der betrieblichen Abläufe. Die Bereitstellung und der Betrieb des Netzersatzaggregats sind technisch und organisatorisch eng mit den laufenden Bau- und Betriebsabläufen verknüpft. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer würde zu erheblichen Koordinationsaufwänden, zusätzlichen Schnittstellen sowie Mehrkosten führen. Die Leistungen stellen daher zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B dar und sind gesondert zu vergüten. 110 - Die Passschienenwechsel an den 11 Örtlichkeiten sind technisch erforderlich, um den Einbau und den Betrieb der neuen Achszähleranlagen zu ermöglichen. Aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den Sperrpausen, der Bauüberwachung sowie der engen Verzahnung mit den übrigen Oberbau- und Ausrüstungsarbeiten können diese Leistungen technisch sinnvoll und wirtschaftlich effizient nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Die Leistungen stellen daher zusätzliche Leistungen dar und sind gesondert zu vergüten. 150 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbau- und LST-Arbeiten sowie dem angepassten Bauablauf. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit den provisorischen Verlegungen und mehrfachen Bauzuständen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 153 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten im Bestand und mussten unmittelbar in den bestehenden Bauablauf integriert werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Logistik, Bauzustand und Entwässerungssystemen erforderlich werden. Zudem wären Verzögerungen im Bauablauf und zusätzliche Kosten durch erneute Baustelleneinrichtung und Koordination zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 154 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Gründungs- und Oberleitungsarbeiten sowie den bestehenden Lärmschutzanlagen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen Vermessung, Lärmschutzwandöffnung und Mastgründung entstehen. Zudem wären Verzögerungen im Bauablauf durch zusätzliche Schnittstellen zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 163 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Kabelverlegearbeiten und sind in den bestehenden Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen sowie erhöhter Koordinationsaufwand und terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 175 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabelverlege- und ESTW-Anbindungsarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzlicher Abstimmungsaufwand mit den beteiligten Gewerken sowie Risiken bei der Schnittstelle zu den bereits verlegten LST-Kabeln entstehen. Zudem wären Verzögerungen im Ablauf der Kabelanbindung und Inbetriebnahme zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 178 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Oberbau- und Sicherungsarbeiten im Bereich der Weichenanlagen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzlicher Koordinationsaufwand mit den laufenden Gleis- und Sicherungsarbeiten sowie terminliche Risiken im Zusammenhang mit Sperrpausen und Abnahmen entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 181 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Oberleitungs- und Vermessungsarbeiten und müssen abgestimmt auf die bereits montierten Mastanlagen erfolgen.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie Behinderungen im Bauablauf entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden Vermessungs- und Oberleitungsarbeiten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 26.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 131 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schotterlogistik und den laufenden Oberbauarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Logistikschnittstellen, Umladevorgänge und Abstimmungen zwischen den beteiligten Unternehmen erforderlich. Dies würde das Risiko von Versorgungsengpässen erhöhen und zu zusätzlichen Kosten sowie terminlichen Risiken bei der Schotterbereitstellung führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 162 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Kabelverlege- und Inbetriebnahmearbeiten und sind in den Bauablauf integriert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen, erhöhter Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 175 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung sowie den laufenden Kabeltiefbau- und Ausrüstungsarbeiten im Bahnhof Prüfening. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Rückbau, Neubau und Anschluss des AVT erforderlich. Zudem bestünde die Gefahr von Verzögerungen bei den Folgegewerken aufgrund zusätzlicher Schnittstellen und Koordinationsaufwände. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 180 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Ausbauarbeiten der Personenunterführung und müssen auf die vorhandenen Bauzustände sowie den Baufortschritt abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Untergrundbeschaffenheit, Gewährleistungsabgrenzung und Bauablauf erforderlich. Zudem bestünde die Gefahr von Verzögerungen und Mängelrisiken an den Fliesenbelägen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 186 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden LST-Arbeiten und greifen direkt in bestehende Signalanlagen ein. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu den bestehenden Signalanlagen, den Kabelanschlüssen und den bereits ausgeführten Arbeiten erforderlich. Zudem bestünden erhöhte Risiken für den Bauablauf und die Inbetriebnahme der Anlagen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 189 - Die Entsorgungsleistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Rückbau- und Abbrucharbeiten an den Verkehrsstationen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Rückbau, Transport und Entsorgung entstehen. Zudem wären zusätzlicher Koordinationsaufwand, Zwischenlagerungen sowie Behinderungen des Bauablaufs zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten 190 - Die Entsorgungsleistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den laufenden Rückbau- und Abbrucharbeiten an den Verkehrsstationen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Rückbau, Transport und Entsorgung entstehen. Zudem wären zusätzlicher Koordinationsaufwand, Zwischenlagerungen sowie Behinderungen des Bauablaufs zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten 196 - Die Leistungen mussten kurzfristig im Zuge der laufenden Bauarbeiten und in unmittelbarer Abhängigkeit vom Baufortschritt ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zum Bauzustand, erneute Untersuchungen der vorgefundenen Bauteile sowie zusätzlicher logistischer Aufwand für Ausbau und Abtransport erforderlich geworden. Dies hätte zu Verzögerungen im Bauablauf und zusätzlichen Kosten geführt. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 199 - Die Rückbauarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Oberbau- und Randwegarbeiten und mussten vor den nachfolgenden Bauleistungen ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Rückbau- und Folgearbeiten entstehen. Dies hätte einen erhöhten Koordinationsaufwand sowie terminliche Risiken für die anschließenden Bauleistungen zur Folge. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 160 - Die Schalterpodeste sind unmittelbar mit den bereits hergestellten Oberleitungsanlagen und Schalterstandorten verknüpft. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der Maststandorte, der Absturzsicherung sowie der Einbindung in die bestehende Oberleitungsanlage erforderlich. Dies würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand und terminlichen Risiken führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 179 - Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der provisorischen Kabelverlegung und den laufenden LST-Arbeiten sowie den Anforderungen des Ausrüsters Hitachi. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären umfangreiche Abstimmungen über den Bestand der provisorischen Kabelanlagen sowie zusätzliche Schnittstellen zu den laufenden Kabelverlege- und Inbetriebnahmearbeiten erforderlich. Dies würde den Bauablauf verzögern und die termingerechte Bereitstellung der Anlagen gefährden. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 200 - Die Anmietung der Gleise steht in direktem Zusammenhang mit der durch den Auftragnehmer organisierten Baustellenlogistik, Materialbevorratung und den Transportabläufen des Projekts. Bei einer Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären umfangreiche Anpassungen der Logistikabläufe sowie zusätzliche Abstimmungen mit den beteiligten Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen erforderlich. Dies würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand und Risiken für die termingerechte Materialversorgung der Baustelle führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 201 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung und Montage der Wegeleitungssysteme. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Produktion, Lieferung und Montage der Wegeleitungselemente erforderlich. Zudem würden zusätzliche Schnittstellen entstehen, die zu Mehraufwand und terminlichen Risiken führen können. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 204 - Die Dokumentation basiert auf den im Projekt bereits erstellten und freigegebenen Ausführungsplanungen sowie den zugehörigen Abstimmungen und Planungsständen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre eine umfangreiche Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen, Abstimmungen und Projektbesonderheiten erforderlich. Zudem würden zusätzliche Aufwendungen für die Zusammenführung, Prüfung und fachliche Bewertung der bereits vorhandenen Dokumentationen entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 212 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Oberbauarbeiten und greifen direkt in die bestehende Gleisinfrastruktur ein. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Rückbau-, Gleisbau-, Schweiß- und Stopfarbeiten entstehen. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und erhebliche Risiken für die termingerechte Durchführung innerhalb der verfügbaren Sperrpausen verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 215 - Die Leistungen wurden erst während der Bauausführung aufgrund der tatsächlich vorgefundenen Bestandsverhältnisse erforderlich und stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Bestandsaufnahmen, Abstimmungen sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Darüber hinaus würden die beengten Platzverhältnisse und die notwendige Abstimmung mit den laufenden Bauleistungen zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 219 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Ausbauarbeiten in der Personenunterführung und müssen auf die bereits hergestellten Wandflächen sowie die vorhandene Gestaltung abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Ausführung, Befestigung und Einbindung in die bereits fertiggestellten Ausbauleistungen erforderlich. Zudem bestünde die Gefahr von Behinderungen und Nacharbeiten an den fertigen Oberflächen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 02.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 202 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabelverlege- und ESTW-Anbindungsarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Kabelverlegung und Anlagentechnik sowie erhöhter Abstimmungsaufwand mit den beteiligten Gewerken entstehen. Zudem wären Verzögerungen bei den anschließenden Anschluss- und Inbetriebnahmearbeiten zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 214 - Die Wasserhaltungsmaßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Erd- und Oberbauarbeiten und mussten kurzfristig zur Sicherstellung der Baufähigkeit umgesetzt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen sowie Verzögerungen bei der Planumsverbesserung und den anschließenden Oberbauarbeiten entstehen. Zudem wäre eine kurzfristige Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Personalressourcen erforderlich. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 216 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbau- und Kabelverlegearbeiten auf den Brückenbauwerken. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Konstruktion, Fertigung und Montage der Brückenkonsolen sowie zu den laufenden Kabelverlegearbeiten erforderlich. Dies würde den Bauablauf beeinträchtigen und zu zusätzlichen Kosten sowie terminlichen Risiken führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 217 - Die zusätzlichen LST-Kabel sind Bestandteil der laufenden Ausrüstung der Leit- und Sicherungstechnik und müssen in die bereits abgestimmten Material- und Montageabläufe integriert werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Beschaffung, Materialfreigaben und Integration in die laufenden Montagearbeiten erforderlich. Dies würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand sowie Risiken für den Bauablauf und die termingerechte Bereitstellung der LST-Anlagen führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 221 - Die Leistungen wurden erst während der laufenden Entkernungs- und Abbrucharbeiten aufgrund der tatsächlich vorgefundenen Bausubstanz erkannt. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Untersuchungen, Abstimmungen zum Schadstoffverdacht sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich gewesen. Zudem hätten die besonderen Anforderungen des händischen Rückbaus und die Verzahnung mit den laufenden Abbrucharbeiten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten geführt. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 223 - Die Kabelmessungen erfolgen unmittelbar im Zuge der laufenden Kabelverlege- und Inbetriebnahmearbeiten und werden kurzfristig entsprechend dem Baufortschritt angeordnet. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären kurzfristige Einsätze, zusätzliche Abstimmungen sowie eine erneute Einarbeitung in den aktuellen Bau- und Anlagenstand erforderlich. Dies würde den Inbetriebnahmeablauf verzögern und zu erhöhtem Koordinationsaufwand führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 228 - Die zusätzlichen Planungsleistungen bauen unmittelbar auf den bereits erstellten Entwurfs- und Ausführungsplanungen auf und erfordern umfassende Kenntnisse der bestehenden Planungsstände, Randbedingungen und Schnittstellen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre eine umfangreiche Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen sowie die bereits erfolgten Abstimmungen mit Auftraggebern, Behörden und Fachplanern notwendig. Dies würde zu Doppelaufwänden, zusätzlichen Abstimmungen und Verzögerungen im weiteren Planungs- und Bauablauf führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 230 - Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabeltiefbau- und ESTW-Anbindungsarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen an den Schnittstellen zwischen Kabeltiefbau und ESTW-Anbindung sowie Behinderungen im Bauablauf entstehen. Zudem wären Verzögerungen bei den nachfolgenden Kabelverlegearbeiten zu erwarten. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 02.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 244 - Die Signalgründungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Signalbau- und Tiefbauarbeiten und müssen auf die bereits festgelegten Signalstandorte sowie den Bauablauf abgestimmt ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der unterschiedlichen Gründungsarten, der Baugrundverhältnisse und der Schnittstellen zu den Signalanlagen erforderlich. Dies würde den Bauablauf beeinträchtigen und zu erhöhtem Koordinationsaufwand sowie terminlichen Risiken führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 246 - Die Leistungen mussten kurzfristig entsprechend den Anweisungen der Bauüberwachung und in Abstimmung mit den laufenden Oberleitungs- und TK-Arbeiten ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen mit der Bauüberwachung sowie den beteiligten Gewerken erforderlich gewesen. Zudem hätten die erschwerten Einbaubedingungen und der zusätzliche Aufwand für Transport und Öffnung des Kabelwegs zu Verzögerungen und erhöhten Kosten geführt. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 247 - Die zusätzlichen Leistungen dienen der Sicherstellung der termingerechten Inbetriebnahme und müssen kurzfristig in die laufenden LST-Arbeiten integriert werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwände sowie Risiken für den engen Inbetriebnahmetermin entstanden. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 249 - Die Beseitigung der Wespennester musste kurzfristig vor Ort erfolgen, um die Arbeiten an den Signalanlagen ohne Verzögerung fortsetzen zu können. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Koordinations- und Wartezeiten entstanden, wodurch die laufenden Arbeiten im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik beeinträchtigt worden wären. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 25.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Austausch der Bestandskabel erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Kabelmessungen und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kabelverlege- und Inbetriebnahmearbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Bestandsaufnahmen, Abstimmungen sowie eine erneute Einarbeitung in die vorhandenen Kabelanlagen erforderlich. Dies würde den Bauablauf verzögern und die termingerechte Inbetriebnahme gefährden. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 192 Die Bereitstellung und Vorhaltung der Abrollcontainer steht unmittelbar mit dem Rückbau der Oberleitungsanlage und dem laufenden Bauablauf in Zusammenhang.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Anlieferung, Aufstellflächen, Befüllung und Abholung der Container erforderlich. Zudem müsste die Containerlogistik mit dem Rückbaufortschritt und dem durch den AG vorgesehenen Abtransport koordiniert werden. Dies würde den organisatorischen Aufwand erhöhen und zusätzliche Schnittstellen im Bauablauf schaffen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 197 Die erforderlichen Beschleunigungsmaßnahmen stehen unmittelbar mit dem bereits laufenden Bauablauf sowie den durch den AN und dessen Nachunternehmer koordinierten Leistungen für Bahnsteigdach, Fördertechnik und Treppeneinhausungen in Zusammenhang. Durch die vom AG geforderte vorgezogene Fertigstellung entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund der erforderlichen internen Beschleunigungsmaßnahmen. Hierzu gehören insbesondere der Einsatz zusätzlicher Kolonnen und Geräte sowie die Durchführung von Schichtarbeiten in Nacht- und Tagesschichten sowie an Wochenenden und Feiertagen. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten bei den bereits beauftragten Nachunternehmern, insbesondere in den Bereichen Bahnsteigdach und Fördertechnik. Die vorgezogene Fertigstellung erfordert somit einen erheblichen zusätzlichen organisatorischen und logistischen Aufwand sowie zusätzliche Personal- und Geräteeinsätze. Die hieraus entstehenden zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen sind durch den bereits beauftragten AN auszuführen und gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 252 Die Nachbehandlung der Ankerbolzen erfolgt unmittelbar an den bestehenden Oberleitungsmasten und steht in engem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten an der Oberleitungsanlage. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Zugänglichkeit, Arbeitssicherheit und Sperrpausen sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf beeinträchtigen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 267 Die erforderlichen Arbeiten stehen unmittelbar mit dem bestehenden Kettenwerk, der vorhandenen Kettenwerksabsenkung und der Übernahme auf die neue Anlage in Zusammenhang. Durch die festgestellte Abweichung der Bestandsgeometrie von den Planunterlagen sind zusätzliche Vermessungs-, Demontage-, Montage- und Regulierungsarbeiten erforderlich. Insbesondere müssen die vorhandenen Hänger teilweise zurückgebaut und durch neue Hänger ersetzt sowie das Kettenwerk entsprechend reguliert werden, um einen technisch zulässigen Übergang auf die neue Anlage sicherzustellen. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Abstimmungen und Schnittstellen hinsichtlich der Bestandsaufnahme, der Kettenwerksregulierung und des Bauablaufs erforderlich. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 279 Die Erneuerung der Kabelschächte einschließlich Abdeckungen, Ausgleichsrahmen und Verschlusskappen steht unmittelbar mit den bereits laufenden Arbeiten im Bahnhofsbereich sowie den vorhandenen Kabelanlagen in Zusammenhang. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der vorhandenen Kabelschächte, der Abdeckungen und Ausgleichsrahmen sowie der Ausführung der Verschlusskappen erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und zusätzliche Schnittstellen im Bauablauf schaffen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 301 Die Asphaltierungsarbeiten stehen unmittelbar mit den bereits ausgeführten bzw. laufenden Bauarbeiten an der Zufahrt und dem Aufweitungsbereich in Undorf in Zusammenhang. Durch die erforderliche Vergrößerung bzw. Herstellung der neuen Asphaltfläche sowie den vollständigen Rückbau des vorhandenen Asphaltaufbaus entstehen zusätzliche Aufwendungen für Personal, Geräte und Material. Hinzu kommen die Herstellung des definierten Asphaltaufbaus und der fachgerechte Anschluss an die Kreisstraße R14 mittels TOK-Band. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 303 Die zusätzlichen Vermessungsleistungen stehen unmittelbar mit den bereits durch den AN ausgeführten bzw. geplanten Bauleistungen und den örtlichen Bestandsverhältnissen in Zusammenhang. Durch die zusätzlichen Vermessungsleistungen entsteht ein erhöhter Personal-, Geräte- und Zeitaufwand. Die Vermessungen in den unterschiedlichen Bereichen müssen zudem in den laufenden Bauablauf integriert und mit den weiteren Gewerken abgestimmt werden. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwendungen sowie Schnittstellen bei der Übergabe und Verwendung der Vermessungsdaten erforderlich. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten.
- 20.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 210 Die Rückbauarbeiten an den Festpunkten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Oberleitungsarbeiten und der Umsetzung der freigegebenen Ausführungsplanung. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen mit den laufenden Oberleitungsarbeiten sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf verzögern. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 270 Die Sanierungsarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den während der Bauausführung festgestellten Feuchteschäden und dem bereits erfolgten Rückbau der angrenzenden Pflasterfläche. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Bestandsaufnahmen, Abstimmungen mit dem Eigentümer sowie eine erneute Einarbeitung in das bereits erstellte Sanierungskonzept erforderlich. Dies würde den Bauablauf verzögern und zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 275 Die Wiederherstellung der Asphaltflächen muss unmittelbar an die bereits ausgeführten Tiefbau- und Anschlussarbeiten anschließen und auf deren tatsächlichen Bauzustand abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu den bereits ausgeführten Zuwegungen, Rampen- und Kanalanschlüssen sowie den örtlich festgelegten Bereichen erforderlich. Zudem wären eine separate Baustelleneinrichtung und zusätzliche Koordination mit den laufenden Außenanlagenarbeiten notwendig. Dies würde den Bauablauf erschweren und zusätzlichen Aufwand verursachen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 276 Die zusätzlichen Asphaltarbeiten stehen unmittelbar mit den bereits ausgeführten bzw. laufenden Tiefbau- und Verkehrsflächenarbeiten im Bereich der Station in Zusammenhang. Durch die vor Ort festgestellte, deutlich geringere vorhandene Asphaltstärke des westlichen Gehweges konnte die ursprünglich vorgesehene Vorgehensweise durch Abfräsen nicht umgesetzt werden. Stattdessen waren ein vollständiger Rückbau, die Erneuerung der Frostschutz-Planie und die Herstellung eines neuen Asphaltaufbaus erforderlich. Hierdurch entstehen zusätzliche Aufwendungen für Rückbau, Entsorgung, Untergrundherstellung sowie die Herstellung der Trag- und Deckschichten. Die geänderten Ausführungsstärken und die zusätzlichen Flächen führen darüber hinaus zu einem erhöhten Material-, Personal- und Geräteaufwand. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 277 Die einzelnen Leistungen stehen in engem Zusammenhang mit der bereits laufenden Baumaßnahme und müssen örtlich und zeitlich aufeinander abgestimmt ausgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Abstimmungen zur Flächenbereitstellung sowie eine separate Koordination der Erd- und Wegebauarbeiten erforderlich. Zudem müssten die Arbeiten an der EÜ und die Herstellung des Ersatzweges mit den bestehenden Bauabläufen und den örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und zu zusätzlichen Kosten sowie terminlichen Risiken führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 285 Der Rückbau des Metallzauns musste im Zuge der laufenden Bau- und Abnahmearbeiten kurzfristig umgesetzt werden. Die Arbeiten standen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bestehenden Baufeld und dem Bauablauf des bereits beauftragten Auftragnehmers.Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Zugänglichkeit, zum Rückbau sowie zum Abtransport aus dem Baufeld erforderlich gewesen. Zudem wäre eine separate Baustelleneinrichtung notwendig geworden, wodurch zusätzlicher Koordinationsaufwand und terminliche Risiken entstanden wären. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 299 Die zusätzlichen Leistungen greifen unmittelbar in die bereits hergestellten Bahnsteig- und Ausstattungselemente ein und müssen auf deren vorhandene Geometrie und Ausführung abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu den bereits ausgeführten Bahnsteiganlagen, Ausstattungselementen und Oberflächen erforderlich. Zudem wären für die einzelnen Nacharbeiten eine separate Baustelleneinrichtung und zusätzliche Koordination notwendig. Dies würde den Bauablauf erschweren und insbesondere die abschließenden Fertigstellungs- und Reinigungsarbeiten vor der Inbetriebnahme beeinträchtigen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 205 Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Sicherstellung der Inbetriebnahme. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer könnten die erforderlichen Personalressourcen nicht kurzfristig und bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Zudem würden zusätzlicher Koordinationsaufwand und Risiken für die termingerechte Inbetriebnahme entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 271 Die Änderung des Rohrquerschnitts betrifft unmittelbar die bereits geplante und ausgeführte Entwässerungsanlage. Bei Vergabe der geänderten Leistungen an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur bestehenden Entwässerungsplanung sowie eine erneute Einarbeitung in den bereits ausgeführten Bauzustand erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und könnte zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 272 Die Geländer, Diensttreppen und deren Anschlüsse sind unmittelbar mit den bereits hergestellten Bahnsteiganlagen verbunden. Insbesondere beim Austausch des bestehenden Geländers mussten die vorhandenen Befestigungen berücksichtigt und die Anschlussbereiche fachgerecht wiederhergestellt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu den vorhandenen Befestigungen, den Bahnsteiganschlüssen und den bereits ausgeführten Geländerarbeiten erforderlich. Zudem müsste eine separate Baustelleneinrichtung für die einzelnen Anpassungs- und Wiederherstellungsarbeiten erfolgen. Dies würde zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen und den Bauablauf erschweren. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 273 Die Reinigung muss unmittelbar vor der Inbetriebnahme erfolgen und auf den tatsächlichen Bauzustand der einzelnen Bereiche abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu Bauzustand, Zugänglichkeit und Übergabe der einzelnen Bereiche erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Schnittstelle unmittelbar vor der Inbetriebnahme entstehen, wodurch sich der Koordinationsaufwand und das Risiko von Verzögerungen erhöhen würden. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 274 Die Überdachungen müssen an den vorhandenen Fahrkartenautomaten und die örtlichen Gegebenheiten des Bahnhofs angepasst werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Ausführung, Befestigung und Einbindung in die vorhandenen Anlagen erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Baustelleneinrichtung und Koordination der Arbeiten notwendig. Dies würde den Bauablauf erschweren und zusätzlichen Aufwand verursachen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 278 Die Erdung der Winkelstützwände muss in das bereits hergestellte Erdungssystem der Bahnsteiganlage eingebunden werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Bestandsaufnahmen und Abstimmungen zur vorhandenen Erdungsanlage sowie zur Ausführung an den Winkelstützwänden erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Schnittstelle bei der Herstellung und Prüfung der Erdungsanlage entstehen. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf erschweren. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 296 Der Maschendrahtzaun und die geänderte Fußverankerung des Füllstabgeländers sind unmittelbar in die bereits hergestellten Bahnsteiganlagen einzubinden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zu den vorhandenen Bahnsteiganlagen und den bereits ausgeführten Geländerarbeiten erforderlich. Zudem wären eine separate Baustelleneinrichtung und zusätzliche Koordination der Montagearbeiten notwendig. Dies würde den Bauablauf erschweren und zusätzlichen Aufwand verursachen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 298 Die zusätzlich erforderlichen Treppen und Aufstellflächen müssen an die bereits geplanten bzw. hergestellten Wartungsschächte und die Speicheranlage angepasst werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Ausführung und Anbindung an die bestehenden Wartungsschächte sowie eine erneute Einarbeitung in die vorhandene Planung erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Schnittstelle bei der Herstellung der Anlagen entstehen. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf erschweren. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten.
- 27.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 248 Die Beleuchtungsanlage ist in die bereits vorhandene elektrotechnische Infrastruktur und die bestehenden Kabelführungssysteme einzubinden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Planungs- und Abstimmungsleistungen hinsichtlich der Einbindung in die vorhandenen Anlagen sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und Terminrisiken verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 257 Die Wiederherstellung der Parkplatzfläche steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer ausgeführten Kabeltiefbauarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der Schnittstellen zwischen Kabeltiefbau und Oberflächenwiederherstellung sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf verzögern. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 262 Die zusätzlichen Diensttreppen und Absturzgeländer sind unmittelbar in die bereits hergestellten Bahnsteiganlagen und Winkelstützwände einzubinden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der Anbindung an die bestehenden Bauwerke sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und den Bauablauf beeinträchtigen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 263 Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bereits geplanten und ausgeführten Gestaltung der Bushaltestelle sowie der Zuwegung auf der Nordseite. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Ausführung, Geometrie und den Schnittstellen zu den bereits beauftragten Bauleistungen erforderlich. Zudem wären eine zusätzliche Baustelleneinrichtung und eine separate Koordination der Arbeiten erforderlich. Dies würde den Bauablauf erschweren und zusätzlichen Aufwand verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 265 Die provisorische Einspeisung muss in die vorhandene elektrische Infrastruktur eingebunden und mit der bestehenden ZS sowie der ZAS-Wandlermessung abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur bestehenden Elektroinstallation, zur Wandlermessung und zur provisorischen Versorgung erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Schnittstelle bei den Anschluss- und Messarbeiten entstehen, was den Koordinationsaufwand und das Risiko von Verzögerungen erhöhen würde. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 268 Die Reinigungsarbeiten betreffen unmittelbar die im Zuge der Baumaßnahme hergestellten bzw. bearbeiteten Verkehrsflächen und Ausstattungselemente. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich Bauzustand, Zugänglichkeit und Übergabe der einzelnen Bereiche erforderlich. Zudem würde eine zusätzliche Schnittstelle vor der Inbetriebnahme entstehen, wodurch sich der Koordinationsaufwand und das Risiko von Verzögerungen erhöhen würden. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 269 Die zusätzlichen Maßnahmen stehen unmittelbar mit der Herstellung und Nutzung der Baustellenzufahrt sowie der Sicherstellung des Bauablaufs in Zusammenhang. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Baustellenlogistik, zum Schutz der Vegetation, zur Nutzung der Zufahrt sowie zur Koordination mit den laufenden Bauarbeiten erforderlich. Zudem müssten Baustelleneinrichtungen und Geräte für die einzelnen Leistungen separat vorgehalten werden. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und könnte zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 105 Die Wiederherstellungsarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer ausgeführten Kabeltiefbauarbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Schnittstelle zwischen Kabeltiefbau und Oberflächenwiederherstellung sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich. Dies würde zu erhöhtem Koordinationsaufwand und terminlichen Risiken führen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 193 Die Arbeiten greifen unmittelbar in die bestehende Oberleitungsanlage ein und mussten mit den Kranarbeiten sowie den betrieblichen Sperrpausen abgestimmt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen mit den Oberleitungsarbeiten, den Kranarbeiten und den betrieblichen Sperrpausen erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und Risiken für den Bauablauf verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 191 Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Kabelverlegearbeiten sowie den anschließenden Anschluss- und Inbetriebnahmearbeiten. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden zusätzliche Schnittstellen zwischen Kabelzug, Muffenmontage und den nachfolgenden LST-Arbeiten entstehen. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und Risiken für den Terminplan mit sich bringen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 195 Die Arbeiten stehen unmittelbar mit den vorhandenen LST- und TK-Kabeln sowie der Herstellung der OLA-Mastgründung und dem laufenden Bauablauf in Zusammenhang. Bei einer Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der vorhandenen Kabelanlagen, der bauzeitlichen Unterbrechung bzw. Verlängerung sowie der Wiederherstellung und Prüfung der Kabel erforderlich. Zudem müsste die Ausführung mit den Arbeiten zur Herstellung der OLAMastgründung koordiniert werden. Dies würde den organisatorischen Aufwand und das Risiko von Schnittstellen und Verzögerungen im Bauablauf erhöhen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten Auftragnehmer auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 266 Die Instandsetzung betrifft unmittelbar die bestehende Oberleitungsanlage und musste kurzfristig zur Wiederherstellung der sicheren und ordnungsgemäßen Anlagenfunktion durchgeführt werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur bestehenden Oberleitungsanlage, zur Schadensstelle und zum erforderlichen Arbeits- bzw. Sicherungsablauf notwendig gewesen. Zudem hätte eine zusätzliche Baustelleneinrichtung und Einarbeitung in die vorhandene Anlage zu Verzögerungen und erhöhtem Koordinationsaufwand geführt. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 280 Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit der vertraglich vorgesehenen Verlegung des Gleises 3 sowie den vorhandenen Schienenverhältnissen und dem laufenden Bauablauf in Zusammenhang. Durch den festgestellten Fehlbestand an Neuschienen waren zusätzliche logistische und bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Montageschienen mussten kurzfristig antransportiert, eingebaut und nach der Nachlieferung der korrekten Langschienen wieder ausgebaut und abtransportiert werden. Aufgrund der vorhandenen Schienenform S54 war eine Verwendung anderer, für das Bauvorhaben vorgesehener UIC60- Schienen nicht möglich. Hierdurch entstehen zusätzliche Aufwendungen für Transport, Ein- und Ausbau sowie die erforderlichen Zusammenhangsleistungen. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 293 Der Einbau der isolierten Tragseile steht unmittelbar mit der bestehenden Oberleitungsanlage sowie den bereits vorgesehenen bzw. ausgeführten Arbeiten an den betroffenen Brückenbauwerken in Zusammenhang. Durch den zusätzlichen Einbau der isolierten Tragseile an insgesamt vier betroffenen Bereichen entstehen zusätzliche Aufwendungen für Material, Personal, Geräte und Montage. Die Arbeiten sind zudem mit den vorhandenen Oberleitungsanlagen und den örtlichen Gegebenheiten an den Brückenbauwerken zu koordinieren. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Abstimmungen und Schnittstellen im Bauablauf erforderlich. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 294 Die zusätzlichen Vermessungs- und Sicherungsleistungen stehen unmittelbar mit dem Umbau der W453 und dem laufenden Weichenbauablauf in Zusammenhang. Durch die erforderliche Vorher- und Nachhervermessung der Weiche sowie die zusätzliche Bereitstellung und den Aufbau des EL-6-Signals entstehen zusätzliche Personal-, Geräte- und Materialaufwendungen. Die Leistungen müssen zudem zeitlich unmittelbar mit dem Weichenumbau koordiniert werden. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 306 Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit den bereits laufenden Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie den vor Ort vorhandenen schadstoffbelasteten Bauteilen in Zusammenhang. Durch die nachträglich bekannt gewordenen Schadstoffbelastungen entstehen erhebliche zusätzliche Aufwendungen für die getrennte Demontage und Separierung, besondere Schutz- und Rückbaumaßnahmen, die Beauftragung zertifizierter Nachunternehmer sowie die fachgerechte Behandlung und Entsorgung der belasteten Materialien. Hinzu kommen zusätzliche Aufwendungen für erforderliche Genehmigungen und den nicht kalkulierten Einsatz der Fachabteilung Umwelt. Insbesondere die schadstoffbedingten Anpassungen beim Rückbau der Beleuchtungs- und Oberleitungsmasten sowie der zugehörigen Fundamente führen zu einem erhöhten Personal-, Geräte- und Koordinationsaufwand. Die Leistungen waren aufgrund der erst nachträglich übergebenen Schadstoffanalysen im ursprünglichen Leistungsumfang nicht kalkulierbar und sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 194 Die Herstellung der Baufreiheit für die Gründungsleistungen steht unmittelbar im Zusammenhang mit der Errichtung der Oberleitungsanlagen. Die Ausführung erfordert die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sowie die Abstimmung mit den laufenden Arbeiten an der Oberleitungsanlage und den betrieblichen Anforderungen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der Einbindung in die laufende Arbeiten an der Oberleitungsanlage erforderlich. Dies würde den Koordinationsaufwand erhöhen und Risiken für den Bauablauf verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 233 Die Einarbeitung der Oberleitungsdaten erfolgt unmittelbar innerhalb der bereits erstellten Ausführungsplanung und setzt detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Planungsunterlagen sowie der geplanten Oberleitungsgeometrie voraus. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären eine erneute Einarbeitung in den bestehenden Planungsstand sowie zusätzliche Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern erforderlich. Dies würde den Planungsprozess verzögern und zusätzlichen Koordinationsaufwand verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 254 Der Rückbau der Fernsprecher-Häuschen war unmittelbar an den Baufortschritt der Kabeltiefbau- und Oberbauarbeiten gekoppelt und musste vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten erfolgen. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen zur Baufeldfreimachung sowie eine erneute Baustelleneinrichtung erforderlich gewesen. Dies hätte den Bauablauf verzögert und den Koordinationsaufwand erhöht. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 308 Die Unterstopfarbeiten sind unmittelbar mit der Montage der jeweiligen Ausstattungselemente und deren fachgerechter Befestigung auf den vorhandenen Betonbauteilen verbunden. Die Arbeiten müssen im Zuge der Montage ausgeführt und auf die jeweiligen Fußplatten, Montageuntergründe und Befestigungsmittel abgestimmt werden. Die zusätzlich erforderlichen Unterstopfarbeiten führen zu einem erhöhten Personal-, Material- und Zeitaufwand, da die Fußplatten der jeweiligen Ausstattungselemente entsprechend vorbereitet, unterstopft und fachgerecht vergossen werden müssen. Die Arbeiten sind zudem mit den jeweiligen Montagearbeiten und den örtlichen Gegebenheiten der vorhandenen Montageuntergründe zu koordinieren. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Abstimmungen und Schnittstellen hinsichtlich Montage, Unterstopfen und Verantwortungsabgrenzung erforderlich. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 309 Die zusätzlichen Leistungen stehen unmittelbar mit den bereits geplanten und ausgeführten Geländer-, Absturzsicherungsund Schlosserarbeiten sowie den jeweiligen örtlichen baulichen Gegebenheiten in Zusammenhang.Durch die zusätzlichen Forderungen des AG entstehen erhebliche Aufwendungen für zusätzliche Planungs-, Nachweis-, Fertigungs- und Montageleistungen. Insbesondere die erforderlichen Standsicherheitsnachweise, Sonderkonstruktionen der Handlaufkonsolen, zusätzlichen Türen und Isolierstöße führen gegenüber der vorgesehenen Standardausführung zu einem erhöhten Material-, Personal- und Koordinationsaufwand. Die Leistungen sind aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Anforderungen teilweise individuell zu planen und herzustellen und müssen in den bestehenden Bauablauf integriert werden. Bei einer Ausführung durch einen anderen AN wären zusätzliche Abstimmungen und Schnittstellen sowie ein erhöhter Koordinationsaufwand erforderlich. Die Leistungen sind daher durch den bereits beauftragten AN auszuführen und als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten.
- 20.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 198 Die erforderlichen Beschleunigungsmaßnahmen stehen unmittelbar mit dem bereits laufenden Bauablauf sowie den durch den AN und dessen Nachunternehmer koordinierten Leistungen für das Bahnsteigdach, die Fördertechnik und die Treppeneinhausungen in Zusammenhang. Die vorgezogene Ausführung muss in den bestehenden Bauablauf integriert und mit den bereits eingesetzten Kolonnen, Geräten und Nachunternehmern koordiniert werden. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würden insbesondere durch zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinationsaufwand, die Erkundung der Örtlichkeit und die Einarbeitung in den Bauzustand erhebliche terminliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen gemäß VOB/B gesondert zu vergüten. 281 Die Erneuerung der Festpunkte steht unmittelbar im Zusammenhang mit den Arbeiten an den Mastfundamenten, dem Rück- und Neubau von Kabelkanälen sowie der Erneuerung der Tiefenentwässerung. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen hinsichtlich der Festpunktstandorte und der Eintaktung in die laufenden Arbeiten der angrenzenden Fachbereiche erforderlich. Dies hätte den Bauablauf verzögert und den Koordinationsaufwand erhöht. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 307 Die Errichtung der Schutzwand aus Holz als Provisorium zur Vermeidung einer Potenzialverschleppung ist unmittelbar gekoppelt an die laufenden OLA-Arbeiten an den Masten 44-8 und 49-8. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen für die Eintaktung in die laufenden Arbeiten an der Oberleitungsanlage erforderlich gewesen. Dies hätte den Bauablauf verzögert und den Koordinationsaufwand erhöht. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten. 311 Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen und Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen ist Bestandteil der laufenden Baumaßnahme. Die Entsorgungswege für gefährliche Abfälle, die im Zuge der Maßnahme anfallen, sind genau definiert. Bei Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wären zusätzliche Abstimmungen bzgl. der Entsorgungswege erforderlich. Dies würde den Entsorgungsprozess der gefährlichen Abfälle aufgrund des erhöhten Koordinationsaufwands verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Die Leistungen können daher wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden und sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Halle Eichenberg - 740 m Netz Sangerhausen & Lutherstadt Eisleben Bahnhof – Bauleistung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/halle-eichenberg-740-m-netz-sangerhausen-lutherstadt-eisleben-bahnhof-e41cdec5) · Zuschlag 26.05.2025 an BIEGE Sangerhausen - Eisleben c/o Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co KG · 2 Angebote
- [Bau GSH 5850 Neumarkt - Nürnberg Km 64,053 - 91,128 Bauleistung Abschnitt 2](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bau-gsh-5850-neumarkt-nuernberg-km-64053-91128-bauleistung-abschnitt-2-2c5ff16f) · Zuschlag 22.04.2025 an SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
- [Kabeltiefbau, Uffenheim-Herrnberchtheim](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kabeltiefbau-uffenheim-herrnberchtheim-9fb85d48) · Zuschlag 04.02.2025 an BKS Schömig GmbH & Co. KG · 4 Angebote
- [BÜ Baldingen, Str. 4710, km 109307 - bautechn. Anpassung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bue-baldingen-str-4710-km-109307-bautechn-anpassung-ab8abd69) · Zuschlag 21.12.2024 an KSG Kabel-Signal-Gleisbau GmbH · 4 Angebote
- [ABS Stendal-Uelzen, 2. Baustufe (Ostkorridor Nord), 1. IBN-Stufe - Bahnhof Salzwedel, Überholgleis 2](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-stendal-uelzen-2-baustufe-ostkorridor-nord-1-ibn-stufe-bahnhof-05a491ac) · Zuschlag 19.12.2024 an BIEGE Salzwedel c/o Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co KG
- [TK-Anbindung BZ München – Kabelverlegung Außenbereich, Innenbereich und Gebäudeausrüstung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tk-anbindung-bz-muenchen-kabelverlegung-aussenbereich-innenbereich-und-029bdd50) · Zuschlag 09.12.2024 an SPIE SAG GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Regensburg](https://vergabeweiser.de/region/bayern/regensburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ad1f6cc3-d98d-4220-987c-3fd334b30002. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bau-gsh-5850-neumarkt-regensburg-km-64053-2700-bauleistung-abschnitt-1-8e9d7f2a
