# Bau GSH 5850 Neumarkt - Nürnberg Km 64,053 - 91,128 Bauleistung Abschnitt 2

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Bayern am 22.04.2025 vergeben, Zuschlag an SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Bau GSH 5850 Neumarkt - Nürnberg Km 64,053 - 91,128 Bauleistung Abschnitt 2
- Wo: Bayern, Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 30.05.2025 bis 30.06.2027
- Zuschlag an: SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
- Zuschlag am: 22.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.](https://vergabeweiser.de/unternehmen/swietelsky-baugesellschaft-mbh), Traunstein

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 12b56d97-8827-4f40-bf4d-a896c3b0f025

## Verlauf

- 04.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.05.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1- Nur wenn der Bestand von Erdung und Vermaschung bekannt ist, kann der AN die geschuldete vollständige sowie prüffähige Dokumentation erbringen. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen verfügt. Ein neuer AN hätte erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Bestandsaufnahme korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden.
- 21.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 Die Bestandsaufnahme ist erforderlich, da für mehrere Streckenabschnitte keine Bestandspläne zur Tiefenentwässerung vorliegen. Nur wenn dieser Bestand bekannt ist, kann der AN die geschuldete vollständige sowie prüffähige Dokumentation erbringen, um die neuen Tiefenentwässerungen planen zu können, die an bestehende Systeme anzuschließen sind. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die Planung der Tiefenentwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Bestandsaufnahme der Tiefenentwässerung korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten. 004 Nur durch die Bündelung der Rangierbegleitleistungen durch eine Firma kann das Sicherheitsniveau erhöht werden, da die Einsatzplanung, Kommunikation und Unterweisung der Rangierbegleiter nunmehr zentral über eine verantwortliche Stelle erfolgen. Zudem erfolgt eine Verbesserung der Einsatzkoordination mit daraus folgender höherer Verfügbarkeit des Rangierpersonals. Außerdem werden die Abläufe vor Ort vereinfacht, da Schnittstellen zwischen Bauüberwachung, Eisenbahnbetrieb und Baustellenlogistik reduziert werden. Nur wenn alle genannten Punkte vollständig gewährleistet sind, kann der ursprüngliche Vertrag in hinreichendem Umfang und qualitätsgerecht erfüllt werden. Die Durchführung der Rangierbegleitleistungen durch einen anderen AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst einarbeiten, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Rangierbegleitleistungen korrekt durchführen zu können. Es würden Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 007 Die Bauüberwachung und Koordination können nur in hinreichender Qualität stattfinden, wenn ein erweitertes Team in einer gemeinsamen Baulenkzentrale präsent sein kann. Nur so können Wege kurz gehalten und eine schnelle Kommunikation untereinander bewerkstelligt werden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da die bestehende Baulenkzentrale nur durch den jetzigen AN angepasst werden kann. Die benötigten Flächen können ausschließlich durch den jetzigen AN erweitert werden, da die Räumlichkeiten durch den AN angemietet werden. Zudem ist die Ausstattung anzupassen. Die neue Ausstattung muss kompatibel mit der bestehenden sein, was nur durch den bestehenden AN durch dessen Bezug zu den Räumlichkeiten sichergestellt werden kann. Ein neuer Auftragnehmer hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen Rahmenbedingungen zu verstehen. Eine Bereitstellung der zusätzlichen Arbeitsplätze durch einen neuen AN wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen verbunden, da erst zusätzliche Räumlichkeiten für die Erweiterung der bestehenden Baulenkzentrale gefunden und bereitgestellt werden müssten.
- 14.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AeV 009 Die Fa. Swietelsky ist gemäß Vertrag mit der Errichtung von 3 neuen Wetterschutzhäusern beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung und der Einbau sowie Verbau des zusätzlichen Wetterschutzhauses durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AeV 010 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht wird durch die Fa. Swietelsky vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelsky mit Rückbau und Neubau der OLA-Masten beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Belagserneuerung rund um die zu errichtenden OLA-Masten durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Feucht geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AeV 014 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Kabeltiefbau sowie Randwegkonstruktionen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablaufsplan einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl vonAbhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Bauablauf erfordern. Eine Integrierung der Erstellung der Randwegkonstruktionen sowie der Mehrleistungen im Kabeltiefbau durch einen Auftragnehmerwechsel wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich nicht gegeben. AeV 015 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu gründenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Präzisierung der Sondierungsstandorte durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. MKA 016 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Der bauzeitliche Ausbau der Lärmschutzwände (LSW) durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den Bestandsplänen der LSW vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 01.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 005 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das projektspezifische Wissen aus den erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die zu errichtenden Signale und Signalausleger verfügt. Insbesondere ist der bestehende AN mit Örtlichkeiten und Bauablauf vertraut. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und die Baugrunduntersuchung für die Errichtung der Signale und Signalausleger korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen, welche das Einhalten der Sperrpause gefährden könnten, verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung, insbesondere in Hinblick auf die Planung der Signale sowie Signalausleger verfügt. AvL 013 Die Sanierung des Haltepunkts Burgthann wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des bestehenden Leitsystems an der Rampe am Gleis 1 samt zugehörigen Belag sowie die Erneuerung der Treppenstufen einschließlich der Kehrrinnen an der Treppenanlage des Bahnsteigs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten im Bereich des Haltepunktes Burgthann vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 12.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu gründenden Oberleitungsanlagen erfordern. Das Durchführen der Rammrohrgründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 21- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Planung der zusätzlichen OLA-Gründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen und Bestandsplänen der OLA vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 22- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Örtlichkeiten zur Durchführung der Vermessungen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Vermessung der zusätzlichen OLA-Gründungen durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen und Bestandsplänen der OLA vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 23- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu planenden Entwässerungsanlagen erfordern. Eine Integrierung der Planung der Entwässerungsanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre stark gefährdet. 24- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf erfordern. Eine Integrierung der geänderten Ausführungspläne sowie der Planung der Oberleitungs- und Signalanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich stark gefährdet. 25- Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die zu erneuernden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und Trassierung auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
- 18.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das projektspezifische Wissen aus den erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die zu errichtenden Maste der OLA verfügt. Insbesondere ist der bestehende AN mit Örtlichkeiten, Baugrundbeschaffenheit und Bauablauf vertraut. Ein neuer AN müsste sich erst einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Es würde längere Zeit benötigen, die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und somit Lockerungsarbeiten für den Einbau der Oberleitungsmasten korrekt durchführen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten, höherem Abstimmungsbedarf und Verzögerungen, welche das Einhalten der Sperrpause gefährden könnten, verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung, insbesondere in Hinblick auf die Planung sowie Errichtung der OLA verfügt. 20 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den zugehörigen Rückleiterseilen auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Planung der Rückleiterseile durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 24.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 028: Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen samt Auswahl des Fahrdrahttyps, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden Oberleitungsanlagen erfordern. Der Einbau des zu tauschenden Fahrdrahttyps durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.// 031:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Bestandsunterlagen, Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Anpassungen an der Bestandstiefenentwässerung und den neu zu errichtenden Deckeln der TE-Schächte erfordern. Eine Integrierung der Sanierung der Deckel der TE-Schächte durch einen neuen // 032:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weiche mit zugehöriger Sicherung erfordern. Das Durchführen der Maßnahmen zur Sicherung der Weiche 138 durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermeiden werden könnten. // 036:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der zu sichernden Weichen, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weichen mit zugehöriger Sicherung erfordern. Das Durchführen der Maßnahmen zur Sicherung der genannten Weichen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. // 038:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau, die OLA sowie den Kabeltiefbau verfügt. Hieraus ergibt sich das zu sichernde Baufeld, welches einem neuen AN gänzlich unbekannt wäre. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten sowie dem zu sichernden Baufeld, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu sichernden Kabel erfordern. Eine Beauftragung der Fa. Vodafone durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. // 039:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der ÜST samt auszubauernder HOA-Schwellen, die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der auszubauenden HOA-Schwellen erfordern. Der Ausbau, das Zwischenlagern und der Wiedereinbau der HOA-Schwellen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. //
- 25.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 026:Die Sanierung des Bahnhofs Neumarkt wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy mit Rückbau und Neubau der Bahnsteige beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf mit den zusammenhängenden Maßnahmen, wie Anpassung der Treppenanlage, ist hierzu bereits abgestimmt, wodurch die Anpassungen an dort befindlicher 50 Hz Planung inkl. Ausführung von Kabelführungssystemen und ggf. das Stellen von Masten für die Erweiterung ZIM technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen am Bahnhof Neumarkt zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten, wie Bahnsteigerneuerung, am Bahnhof Feucht geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 037:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie zugehörige Tiefbauarbeiten verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf erfordern. Der Ausbau der Packlage sowie der PSS durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Räumlich und zeitlich würde es zu Überschneidungen zwischen alten und neuen AN kommen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich stark gefährdet. 049:Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck und die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung der Stammkabel S400 und S500 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die zu erneuernde Leit- und Sicherungstechnik im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck sowie an der Leit und Sicherungstechnik geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 055:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie sowie Rahmenbedingungen am Bahnhof Feucht verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten des Bahnshofs Feucht, die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Einbau der Pufferplatten am Gleisabschluss erfordern. Der Einbau durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. 051:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der zu errichtenden Weichen sowie Weichenverbindungen, Projektstruktur und den Bauablauf - insbesondere in Hinblick auf die geänderten Sperrpausen - einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der zu errichtenden Weichen unter Berücksichtigung der geänderten Sperrpausen erfordern. Der Bau der der genannten Weichen und Weichenverbindungen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten.
- 26.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 042:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die anzupassende Trassierung und zu erneuernden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu regulierenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Erneuerung der genannten Masten durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und den Plänen der Trassierung vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet. 047:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Kabeltiefbau, der Tiefenentwässerung und der neu zu planenden OLA verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Entwässerung, den Kabeltiefbau und die neu zu errichtende OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu koordinierenden Gewerke erfordern. Eine Integrierung der Beweissicherung der OLA-Maste durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 027:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Analyse der mutmaßlich mit Asbest belasteten OLA-Maste durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 058:Die Erneuerung der Personenunterführungen an den Bahnhöfen Neumarkt und Feucht sowie die Arbeiten am Oberbau werden durch die Fa. Swietelksy bzw. dessen Nachunternehmer vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Ausbau der Schwellen sowie der Einbau der Stahlschwellen im Bereich der Personenunterführungen durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die Personenunterführungen und die Ausführung des Oberbaus im Bereich der Personenunterführungen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Es würde logistisch und räumlich zu Überschneidungen kommen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an den Bahnhöfen und am Oberbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 - Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 64 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Hervorzuheben ist, dass der bisherige AN die Beprobung und Analytik der OLA-Maste durchgeführt hat. Demnach ist die Beauftragung eines qualifizierten Fachunternehmens zur Durchführung der Rückbauarbeiten durch den bisherigen AN dringend geboten. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur, Erkenntnisse der Beprobungen der OLA-Maste und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden und rückzubauenden mit Asbest belasteten Oberleitungsanlagen erfordern. Die Beauftragung des Rückbaus der mit Asbest belasteten OLA-Maste durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet. 60 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Eine rechtzeitige Bereitstellung der Stoma an der Überleitstelle durch einen anderen AN wäre logistisch sowie zeitlich unmöglich gewesen. Die Fertigstellung der Überleitstelle mithilfe der Stopfmaschine durch den bisherigen AN war bereits fest in den Bauablaufplan integriert. Es wäre nicht möglich gewesen, eine Stopfmaschine durch einen neuen AN rechtzeitig an der Baustelle bereitzustellen. 33 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Eine rechtzeitige Bereitstellung der Stoma an der Überleitstelle durch einen anderen AN wäre logistisch sowie zeitlich unmöglich gewesen. Die Fertigstellung der Überleitstelle mithilfe der Stopfmaschine durch den bisherigen AN war bereits fest in den Bauablaufplan integriert. Es wäre nicht möglich gewesen, eine Stopfmaschine durch einen neuen AN rechtzeitig an der Baustelle bereitzustellen. 50 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Örtlichkeiten und den Baustellenverkehr sowie Baustellenlogistik verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf - insbesondere in Hinblick auf den Baustellenverkehr einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN ist vertraglich bereits mit der Baustellenlogistik beauftragt und hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. 71 - Wie beschrieben wird die Sanierung des Bahnhofs Feucht durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Längsträger des Bahnsteigdachs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große organisatorische sowie logistische Schwierigkeit darstellen würde. 67 - Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck und die Erneuerung des Oberbaus, der OLA sowie des Kabeltiefbaus wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Verlegung der Stammkabel S200, S400 und S500 durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand.
- 21.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 080 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie die Sanierung des Bahnhofs Feucht, verfügt. Hervorzuheben ist, dass der bisherige AN die Beprobung und Analytik mehrerer OLA-Maste im Projektumgriff durchgeführt hat. Demnach ist es technisch sinnhaft, dass der bisherige AN den Rückbau sowie Transport des Mastes und die Demontage der Leuchtmittel durchführt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur, Erkenntnisse der Beprobungen der OLA-Maste und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie der Sanierung des Bahnhohfs Feucht konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des besagten OLA-Mastes erfordern. Die Beauftragung des Rückbaus des OLA-Mastes durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit der Asbest-Thematik vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli im bereich des Bahnhofs Feucht gefährdet. 082 Die Bauarbeiten am Bahnhofs Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit vorneweg genannten Leistungen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Änderugnen an den Abdecksteinen durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 089 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau, Trassierung sowie Oberleitungs- und Signalanlagen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten von Postbauer-Heng, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der betreffenden Weiche erfordern. Eine Integrierung der Stopfarbeiten durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 029 Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Feucht Ost durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Haltepunkt Feucht Ost vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Feucht Ost geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 069:Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des KTB der Beleuchtung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann, insbesondere in Bezug auf die Erneuerung der Beleuchtung geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. //
- 08.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 084 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Haltepunkt Burgthann sowie die Beprobung samt Rückbau der mit Asbest belasteten OLA-Masten, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bestehende AN konnte zudem für die Beprobung und den Rückbau der Asbest-belasteten OLA-Maste bereits Ressourcen binden und kann diese auch bei den Beleuchtungsmasten einsetzen. Der bisherige AN ist bereits mit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage in Burgthann beauftragt. Hiermit sind meherere Abängigkeiten verbunden. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu beprobenden und zu entsorgenden Beleuchtungsmaste erfordern. Eine Integrierung eines neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es könnte zu räumlichen und zeitlichen Überschneidungen von verschiedenen ANs kommen. Eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli wäre hierdurch gefährdet.
- 13.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 100 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörigen Weichen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Die Durchführung der zusätzlichen Weichenmessungen vor Inbetriebnahme durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 31.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 075 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht Feucht sowie die Arbeiten am Oberbau werden durch die Fa. Swietelksy bzw. dessen Nachunternehmer vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des Strail-Belags am Bahnübergang im Gleis 109 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf das Gleis 109 und den dort befindlichen Bahnübergang sowie der Ausführung des Oberbaus vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Es würde logistisch und räumlich zu Überschneidungen kommen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Feucht und am Oberbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 085 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und der Ausführung der zugehörigen Rückleiterseile auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Ausführung der Rückleiterseile durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 086 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die zu erneuernden OLA sowie Oberbau, verfügt. Demnach ist der bisherige AN mit den bauzeitlich zu erneuernden Gleisabschnitten vertraut. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Sanierung des Oberbaus und der OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu zusätzlichen Erdungsmaßnahmen gemäß Erdungskonzept erfordern. Eine Erdung durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da sich hierdurch mehrere ANs verstärkt bezüglich des Bauablaufplanes abstimmen müssten. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 87 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörige Entwässerung, verfügt. Der bisherige AN ist bereits mit der Errichtung von TE-Schächten, mit Erdarbeiten und dem Bau von Sickerrohrleitungen beauftragt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem wären mehrere ANs im teils beengten Baufeld zur selben Bauzeit technisch oftmals nicht umzusetzen. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu planenden Entwässerungsanlagen erfordern. Eine Integrierung der Mehrmengen der Entwässerungsanlagen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre stark gefährdet. 91 Die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik wird zum Teil und die Sanierung von OLA sowie Oberbau wird gänzlich durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf im räumlich begrenzten Baufeld ist bereits abgestimmt, wodurch die die Errichtung eines zusätzlichen Signalauslegers bei km 83,991 durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere im Bereich des zusätzlichen Signalauslegers vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an an der Leit und Sicherungstechnik geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 02.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 046 Die Sanierung des Bahnhofs Feucht und der freien Strecke wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Kabelverlegungsarbeiten beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der austausch des Kabels 553 durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Feucht vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Kabelverlegungsarbeiten geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 077 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die OLA und den Oberbau samt auszuführender Tiefenentwässerung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Tiefenentwässerung und die neu zu errichtende OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu koordinierenden Gewerke erfordern. Eine Integrierung der bauzeitlichen Rückverankerung der Bestandsoberleitungsmaste durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Mehrere ANs zur selben Bauzeit im selben räumlich begrenzten Baufeld wären nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 090 Die Sanierung des Verkehrsstationen Neumarkt und Feucht wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy mit Rückbau und Neubau der Bahnsteige sowie der Einrichtung der neuen Beleuchtung beauftragt, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf mit den zusammenhängenden Maßnahmen, wie Anpassung der Treppenanlage, ist hierzu bereits abgestimmt, wodurch die Planungsleistungen des 50-Hz-Anschlusses und der provisorischen Beleuchtungen durch einen neuen AN technisch nur schwer auf die bereits vorliegende Planung aufzusetzen wäre. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen an den Verkehrsstationen Neumarkt und Feucht zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein, da die Planungen unterschiedlicher ANs nur schwer zu harmonisieren wären. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Planungsleistungen samt Bauarbeiten in Feucht und Neumarkt die Beleuchtung und 50-Hz-Ausstattung betreffend geleistet hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 093 Die Sanierung des Bahnhofs Ochenbruck mit den oben genannten Maßnahmen wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Öffnen der Kabeltrasse zum Umlegen der in Betrieb befindlichen Kabel durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere ANs zur selben Bauzeit, im räumlich begrenzten Baufeld wären technisch nicht umsetzbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die zu öffnende Kabeltrasse im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck im Bereich der Bahnsteige und der Kabeltrasse geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 094 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Seite 2 Gültig ab: xx.xx.xxxx Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Eine Integrierung der Erneuerung der Ne 6- und Hektometertafeln durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 034 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau sowie Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Auch wenn ein neuer AN gebunden werden würde, bestünde weiterhin das Problem der fehlenden Genehmigung durch das EBA für den Ausbau der genannten Weichen. Die Stillstandzeiten des Personals und der Gerätschaften würden weiterhin bestehen. Der Verlust der Synergieeffekte könnte durch einen neuen AN auch nicht behoben werden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf erfordern. Der Ausbau der beiden Weichen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Ein fristgerechter Ausbau der Weichen in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre auch durch einen anderen AN nicht möglich. Die genannten Probleme und Zusatzaufwand würden weiterhin bestehen. 081 Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann, insbesondere die Erneuerung des Bahnsteigbelags, durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Bau der zusätzlichen Leerrohre durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Haltepunkt Burgthann vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann, insbesondere in Bezug auf den zu sanierenden Bahnsteig geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 102 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten am Bahnsteigdach beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Stellung und Vorhaltung eines Baugerüstes durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Arbeiten am Bahnsteigdach und das zugehörige Baugerüst. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. am Bahnsteigdach geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 104 Die Bauarbeiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten an den Bahnsteigbelägen und den Zugängen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Liefern und Einbauen des Treppenpodests einschließlich des Belags durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Arbeiten am Treppenpodest. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng, u.a. an den Bahnsteigbelägen und den Zugängen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL074: Die Erneuerung des Bahnhofs Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den betroffenen Bahnsteigen, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Beseitigung der Korrosionsschäden durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Korrosionsschäden, im Bereich der Bahnsteige des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AvL088: Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an der zu erneuernden Personenunterführung bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die genannten Leistungen in der Baugrube durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Personenunterführung und zugehöriger Baugrube vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AvL092: Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Bahnsteig- und Kabeltiefbauarbeiten beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Herstellung der zusätzlichen Kabeltrasse durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AvL109: Die Bauarbeiten an den Verkehrsstationen entlang der Strecke werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an den genannten Stationen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Reinigen der Lärmschutzwände durch einen neuen AN bauzeitlich kaum umzusetzen wäre. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an den genannten Verkehrsstationen sowie Lärmschutzwänden vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Arbeiten an den Lärmschutzwänden. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der zu übergebenden Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an den Verkehrsstationen und teils auch an Lärmschutzwänden geplant sowie durchgeführt hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. AvL111: Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errrichtenden Oberleitungsanlagen samt Auswahl des Fahrdrahttyps, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu erneuernden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Organisiation des Einbaus des zu tauschenden Fahrdrahttyps durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Planungen der Oberleitungsanlagen vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet.
- 08.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau, die zugehörige Entwässerung sowie der Ausführung des Kabeltiefbaus verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Bestandsunterlagen, Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreichen Entwässerung mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Planung und des Einbaus des Geotextils als Trennvlies erfordern. Ein Zusätzlicher AN im zeitlich und räumlich begrenzten Baufeld wäre logistisch nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine fristgerechte Fertigstellung im Rahmen der Totalsperrung wäre mutmaßlich gefährdet. 95 - Die Anpassungen an der Überleitstelle Burgthann werden durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf im räumlich begrenzten Baufeld ist bereits abgestimmt, wodurch der Kabeltrommeltransport mit den zugehörigen Leistungen durch einen neuen AN technisch, logistisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere im Bereich der Überleitstelle Burgthann sowie der BE-Fläche in Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten in Ochenbruck und in Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 96 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Bereich Postbauer-Heng und den zugehörigen Baustellenverkehr sowie die Baustellenlogistik verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf - insbesondere in Hinblick auf den Baustellenverkehr einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN ist vertraglich bereits mit der Sanierung des Oberbaus beauftragt und hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des durchzuführenden Stopfgangs erfordern. Der Stopfgang durch einen neuen AN wären nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da Kollisionen zwischen verschiedenen Auftragnehmern und Bauprozessen unter Umständen nicht vermieden werden könnten. 105 - Die Bauarbeiten an der Verkehrsstation Burgthann werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten am Bahnsteig beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Bau der zusätzlichen Entwässerungsschachtabdeckung durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wäre. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an der Verkehrsstation Burgthann vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Arbeiten am Bahnsteig und der zusätzlichen Entwässerungsabdeckung. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Burgthann geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 110 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die zugehörigen Gleisschaltmittel sowie Passschienen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Die Durchführung des Passschienenwechsels an den zehn Standorten durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 103 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Kabeltiefbau und das ESTW Postbauer-Heng verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Mehrere Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären technisch nicht umzusetzen. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Verlegung der Schienenfußkabel erfordern. Eine Integrierung der Stopfarbeiten durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene AN zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 106 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die OLA sowie die Arbeiten an den Bahnhöfen Posbauerheng und Ochenbruck verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Sanierung der OLA mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu koordinierenden Gewerke erfordern. Die Vorbereitung der Netzersatzspeisung durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Mehrere ANs zur selben Bauzeit im selben räumlich begrenzten Baufeld wären nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 112 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu gründenden Oberleitungsanlagen, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen im Fachlos 03 und der Ausführung der zugehörigen Rückleiterseile auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen in Fachlos 03 erfordern. Die Ausführung der 131.822.581,51 Rückleiterseile durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli gefährdet. 113 - Die Bauarbeiten am Bahnhofs Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit der Errichtung der Anschlussbewehrungen und den damit verbundenen Bohrlöchern beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Herstellen der Bohrlöcher durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage, insbesondere der Anschlussbewehrungen, beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 116 - Wie beschrieben wird die Sanierung des Haltepunkts Burgthann durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Herstellung der Sockel und Stromversorgung für FAA und FAE durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Haltepunkt Burgthann, insbesondere den Rückbau der vorhandenen Sockel, durchgeführt hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 78 - Verschiedenste Maßnahmen am Kabeltiefbau werden bereits durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Bau der Betonkabelbrücken durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten im Bereich der Durchlässe sowie Unterführungen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 117 - Die Sanierung des Kabeltiefbaus wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Anbindung der Kabeltiefbautrassen mittels aufgeständerter GFKTröge durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die Anbindung der Kabeltiebautrassen im Bereich der Brücke bei km 71,0, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten im Bereich der Brücke und im Gewerk Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 121 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau und Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten im betreffenden Streckenabschnitt von NPO-NNT, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich des durchzuführenden DUA-Stopfganges erfordern. Eine Integrierung der Stopfarbeiten durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 122 - Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an Monitoren sowie Beleuchtung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Zusatzarbeiten an den ZIM und am Kabeltrog für die Beleuchtungskabel durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an Monitorden und Beleuchutung geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 124 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau und Trassierung verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten im betreffenden Streckenabschnitt von NPO-NNT, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der auszutauschenden Bestandsschwellen erfordern. Eine Integrierung des Auschtausches durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 - Die Bauarbeiten an den Stationen entlang der Strecke 5850 zwischen Neumarkt und Nürnberg werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an Bahnsteigen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Verlegung des geänderten Pflasterbelags durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wäre. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an den Stationen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlagen beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an den Stationen, u.a. an den Bahnsteigen, geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 043 - Die Erneuerung der Personenunterführung am Bahnhof Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Verschwenkung der OLA durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die Personenunterführung und die Lage der OLA, im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 052 - Die Erneuerung der Personenunterführung am Bahnhof Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Herstellung der Wasserleitung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf die Personenunterführung und die Lage der herzustellenden Wasserleitung, im Bereich des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck im Bereich der Personenunterführung geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 120 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau und den zugehörigen Weichen verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten in Postbauer-Heng, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der zu wechselnden Weichenzungen erfordern. Eine Integrierung des Auschtausches durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 123 - Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit der Erneuerung der Bahnsteigdächer an den Gleisen 1 und 5 beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die zusätzlichen Planungaktivitäten in Bezug auf das Bahnsteigdach und dessen Statik sowie Brandschutz durch einen neuen AN planerisch und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Die Planungen des Bahnsteigdachs verschiedener Auftragnehmer wären nicht rechtzeitig zu harmonisieren. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigdächern geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 26.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 119 - Die Erneuerung des Bahnhofs Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere im Bereich des freistehenden Outdoorsteuerschrankes, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Errichtung des Schrankes durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf den Outdoorsteuerschrankes und dessen Abweichung von den maßgeblichen Baustandards, im Bereich des Aufzugs des Bahnhofs Ochenbruck vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 127 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau und die Leit- und Sicherungstechnik, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des Umfangs, den Örtlichkeiten und des Zeitpunkts der zu transportierenden LST-Materialien erfordern. Die Durchführung des Transportes durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 129 - Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an Monitoren sowie im Kabeltiefbau beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Zusatzarbeiten an den ZIM und der Kabelverlegung durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an Monitoren und dem Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 130 - Verschiedenste Maßnahmen am Kabeltiefbau werden bereits durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Bau der geänderten LWL-Muffenschränke durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer im gleichen Baufeld, auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten im Bereich der zu bauenden LWLMuffenschränke vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Kabeltiefbau und den Schränken geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 131 - Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Maßnahmen am Oberbau und der zugehörigen Gleislage sowie auf die Sanierung des Haltepunkts Mimberg verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der durchzuführenden Messung erfordern. Die Durchführung der Gleislagemessung vor Inbetriebnahme durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet.
- 28.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 133 - Die Sanierung des Kabeltiefbaus wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die geänderten Kabelzugarbeiten durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf den Bereich des LST Kabelrückbaus, der LST Kabelverlegung sowie der LWL Kabelverlegung, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Kabelzugarbeiten geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 28.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 162 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Haltepunkt Burgthann sowie die zugehörige Modernisierung der Bahnsteigausstattung und der Beleuchtung, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bestehende AN konnte zudem für die Modernisierung der Bahnsteigausstattung sowie Beleuchtung bereits Ressourcen binden und kann diese auch für den bauzeitlichen Anschluss der Beleuchtungsmaste einsetzen.Der bisherige AN ist bereits mit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage in Burgthann beauftragt. Hiermit sind meherere Abängigkeiten verbunden. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich des bauzeitlichen Anschlusses der Beleuchtungsmaste Beleuchtungsmaste erfordern. Eine Integrierung eines neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es könnte zu räumlichen und zeitlichen Überschneidungen von verschiedenen ANs kommen. Eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli wäre hierdurch gefährdet. 166 Die Bauarbeiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng werden durch die Fa. Swietelsky vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten an den Bahnsteigbelägen und den Zugängen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Soll-Ist-Vergleich des Gleisabstands zum Bahnsteig unter Berücksichtigung der Sollgleislage durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Bahnsteigarbeiten sowie den Soll-Ist-Vergleich des Gleisabstands zum Bahnsteig. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Verkehrsstation Postbauer-Heng, u.a. an den Bahnsteigbelägen und den Zugängen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 167 Die Bauarbeiten an den genannten Verkehrsstationen werden durch die Fa. Swietelsky vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelsky ohnehin mit den Arbeiten an den Bahnsteigen und Treppenanlagen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Betonwerksteinarbeiten durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer in den räumlich begrenzten Baufeldern wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an den Verkehrsstationen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Betonwerksteinarbeiten. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlagen beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Verkehrsstationen, u.a. an den Bahnsteigbelägen und den Treppenanlagen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 168 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Durchführung des SollIst-Vergleichs an den Bahnsteigkanten durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Lage der Bahnsteigkanten und der zugehörigen Gleise vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 06.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 114 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung der Fundamente des Bahnsteigdachs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf das Bahnsteigdach und den zugehörigen Fundamenten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 126 Die Sanierung des Kabeltiefbaus wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Herstellung der aufgedübelten GFK-Tröge an der Schwarzachbrücke durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere im Bereich der Schwarzachbrücke, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten im Bereich der Brücke und im Gewerk Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 134 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie die Sanierung des Bahnhofdachs Feucht, verfügt. Hervorzuheben ist, dass der bisherige AN den Rückbau und Bau der OLAMaste im Projektumgriff durchgeführt hat. Demnach ist es technisch sinnhaft, dass der bisherige AN die zuvor genannten zusätzlichen OLA Arbeiten für den Umbau des Daches durchführt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, woduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen sowie der Sanierung des Bahnhohfs Feucht konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der besagten OLA-Arbeiten sowie des Umbaus des Bahnsteigdaches erfordern. Die Beauftragung der OLA-Arbeiten durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN mit den Planungen und den örtlichen Begebenheiten vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli im Bereich des Bahnhofs Feucht gefährdet 137 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen und dem Bestandsbahnsteigdach, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten am Bahnsteigdach durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf das Bahnsteigdach und den zusätzichen Laufsteg vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 09.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 132 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung des Fundaments des Bahnsteigdachs, basierend auf der korrigierten Planungsgrundlage, durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf das Bahnsteigdach und den zugehörigen Fundamenten vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 135 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau, dessen Bestand und die zugehörigen Passschienen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Die Durchführung des Passschienenwechsels durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 136 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die zu erneuernden OLA sowie die beiden genannten Verkehrsstationen, verfügt. Demnach ist der bisherige AN mit der Erdung der OLA vertraut. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten der beiden Verkehrsstationen, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Mehrere ANs im räumlich und zeitlich begrenzten Baufeld wären technisch nicht umzusetzen. Der bisherige AN hat die äußerst umfangreiche Sanierung der OLA und der Verkehrsstationen mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zusätzlichen Erdungsmaßnahmen und Kabelverlegungsarbeiten erfordern. Eine Erdung durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich, da sich hierdurch mehrere ANs verstärkt bezüglich des Bauablaufplanes im Bereich der Verkehrsstationen Burgthann und Postbauer Heng abstimmen müssten. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre hierdurch gefährdet. 140 Verschiedenste Maßnahmen am Kabeltiefbau werden bereits durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die örtlich und zeitlich korrekte Lieferung der Kabeltrommeln durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Weitere Hauptauftragnehmer auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN, um eine rechtzeitige Lieferung der Kabeltrommeln an den richtigen Ort sicherstellen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 10.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 099 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf, insbesondere der Sanierung des Oberbaus, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Eine Integrierung der Anbringung der zusätzlichen Targets sowie Änderung der Messbolzen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 108 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Bahnsteig- und Kabeltiefbauarbeiten beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Neubau der Kabelquerungen und Kabelschächte durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 138 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf den Oberbau, dessen Bestand und die zugehörigen Passschienen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf der Oberbausanierung erfordern. Die Durchführung der Passschienenwechsel durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Zusätzliche ANs im räumlich begrenzten Baufeld wären nur nach umfangreicher Einarbeitungszeit zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 139 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an der Beleuchtung und Beschilderung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Setzen der Orientierungszeichen am Lichtmasten durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nur schwer umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an der Beleuchutung geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 145 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen und dem Bestandsbahnsteigdach, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung, das Einbringen sowie das fachgerechte Versetzen und Ausrichten der Ankergestelle für die Stützen des Bahnsteigdachs durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf das Bahnsteigdach und die anzubringenden Ankergestelle vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 11.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 76 Verschiedenste Maßnahmen am Kabeltiefbau werden bereits durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die zusätzlichen nicht im LV enthaltenen KTB-Leistungen durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Weitere Hauptauftragnehmer auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN, um die geforderte Qualität der zusätzlichen KTBLeistungen Ort sicherstellen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 142 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau und die HOAs Burgthann & Pölling verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeitenen der betreffenden Streckenabschnitte von Burgthann und Pölling, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der einzubauenden HOA-Messschwellen erfordern. Eine Integrierung des Einbaus durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld in Burgthann und Pölling wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 146 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an der Entwässerung und an den Bahnsteigen beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch Lieferung und Einbau der Schachtabdeckungen sowie die Erhöhung der Schächte durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. an den Bahnsteigen, geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 148 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an Bahnsteig 1 und der Personenunterführung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die die Ausführung der zusätzlichen Treppe durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits mehrere Arbeiten am Bahnhof Neumarkt geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 149 Die Sanierung des Kabeltiefbaus und des Bahnhofs Feucht wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf samt Baustelleneinrichtungflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Errichtung des Kabeltrogs durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Feucht, insbesondere in Bezug auf den KTB,vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Feucht und im Gewerk Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 13.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 144 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die oben genannten Logistikleistungen, verfügt. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würde. Eine Einarbeitung in so kurzer Zeit ist aufgrund der Komplexität des Projektes in so kurzer Zeit technisch nicht möglich. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf samt zugehörigen Logistikleistungen, mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten, konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Logistik erfordern. Die Durchführung der Logistikleistungen für die zusätzlichen Wochen durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Eine Fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 147 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Wandflächen und den dort befindlichen Erdungsanschlüssen, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch das Verlegen der Fliesen im Bereich der Erdungsanschlüsse durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Wandflächen und Erdungsanschlüsse, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 153 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere im Bereich der Personenunterführung, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Ausführung der Messbolzen in geänderter Anzahl sowie vertikaler Lage durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Personenunterführung und die anzubringenden Messbolzen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck und der dort befindlichen PU samt anzubringenden Messbolzen geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 154 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an der PU, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Verschluss der Spannglied-Aussparungen durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld der PU wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die PU und die zugehörigen Spannglieder vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der PU des Bahnhofs Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 155 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere im Bereich der dort befindlichen Personenunterführung, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Einbau der zusätzlichen Dränmatten bzw. Dränbahnen an den vertikalen, erdberührten Bauteilen durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld im Bereich der PU wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die PU sowie die einzubauenden Dränmatten, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck und der dort befindlichen PU geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 15.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 107 Die Bauarbeiten an der Haltestelle Burgthann werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten an der Personenunterführung und der Bansteigausstattung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erneuerung und Anpassung der Abdecksteine in Burgthann durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wäre. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an der Haltestelle Burgthann vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Arbeiten an der Bahnsteigausstattung und der Erneuerung sowie Anpassung der Abdecksteine. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Burgthann, insbesondere in Bezug auf die Bahnsteigausstattung, geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 115 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf Oberbau und die zugehörigen Schwellen verfügt. Der bisherige AN ist ohnehin mit dem Einbau der falsch beladenen Schwellen beauftragt und hat hierfür die notwendigen Geräte bereits im Einsatz. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Örtlichkeiten im betreffenden Streckenabschnitt, in die Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, wodurch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat den äußerst umfangreichen Bauablauf mit einer Vielzahl von Abhängigkeiten konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich Planung und Bauablauf im Bereich der einzubauenden Schwellen erfordern. Eine Integrierung des Einbaus durch einen neuen AN wäre nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Verschiedene ANs zur gleichen Zeit im räumlich begrenzten Baufeld wären nur schwer zu bewerkstelligen. Eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli 2026 wäre mutmaßlich gefährdet. 158 Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu herzustellenden OLA-Masten, verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Zudem müsste sich ein neuer AN umfangreich mit den Planungen der Oberleitungsanlagen und der zweckmäßigen Ausführung des Anprallschutzes mittels Leitplanken auseinandersetzen. Der bisherige AN hat den Bauablauf der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen konzipiert. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der neu zu errichtenden Oberleitungsanlagen erfordern. Die Ausführung des Anprallschutzes an OLA Masten mittels Leitplanken durch einen neuen AN würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da sich der neue AN in größerem Umfang mit den Bestandsplänen und Planungen der Oberleitungsanlagen sowie den örtlichen Begebenheiten im Bereich Burgthann vertraut machen müsste. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 164 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit der Überarbeitung der Personenunterführung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Beseitigung der Schadensbilder durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld im Bereich der Personenunterführung wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt und dessen Personenunterführung vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage, insbesondere der Personenunterführung, beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 156 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere im Bereich der Personenunterführung, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Anpassung der Sützwand und Fertigteile durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld der Personenunterführung wären logistisch nicht möglich.Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Personenunterführung und die anzupassende Stützwand samt Fertigteilen vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck und der zugehörigen Personenunterführugn geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 169 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit der Montage der Uhren sowie im Kabeltiefbau beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Zusatzarbeiten an den Uhren samt Kabelverlegungsarbeiten durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten am Bahnhof Neumarkt, u.a. die Uhren betreffend und am Kabeltiefbau geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 08.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 163 Verschiedenste Maßnahmen in den genannten Gewerken werden bereits durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Firma mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Erbringung der Umstellungen im Bauablauf und ggf. temporären Provisorien durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich nicht umzusetzen wären. Weitere Hauptauftragnehmer auf der gleichen Bereitstellungsfläche, auf den gleichen Versorgungswegen und in der gleichen Bauzeit wären technisch und logistisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN, um die notwendigen Umstellungen im Bauablauf und temporären Provisorien in passendem Umfang sowie zur richtigen Zeit und am richtigen Ort sicherstellen zu können. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Beim gebundenen AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten in den Gewerken Kabeltiefbau, OLA, Oberbau, Verkehrsanlagen, LST und 50-HzAnlagen durchführt und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 165 Die Bauarbeiten an der Verkehrsstation Pölling werden durch die Fa. Swietelsky vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit den Arbeiten an den Bahnsteigen und dem Treppenzugang beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Soll-Ist-Vergleich des Gleisabstands zum Bahnsteig unter Berücksichtigung der Sollgleislage durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich kaum umzusetzen wären. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar.Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten an der Verkehrsstation Pölling vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN in Bezug auf die Bahnsteigarbeiten sowie den Soll-Ist-Vergleich des Gleisabstands zum Bahnsteig. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Verkehrsstation Pölling, u.a. an den Bahnsteigen und dem Treppenzugang geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 170 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen und der zugehörigen Bahnsteigausstattung, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Anpassung und Montage der Bahnsteigausstattung durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf die Bahnsteige und deren Bahnsteigausstattung vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 171 Die Erneuerung der Verkehrsstation Ochenbruck wird durch die Fa. Swietelksy vorgenommen, wodurch die Fa. sich mit den Begebenheiten vor Ort, insbesondere an den Bahnsteigen und den Bereich des Signalauslegers samt auszuwählender Arbeitsbühne, bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Lieferung und Vorhaltung der geänderten Arbeitsbühne durch einen neuen AN technisch und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würden. Mehrere AN im räumlich eng eingegrenzten Baufeld wären logistisch nicht möglich.Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, v.a. in Bezug auf den Signalausleger und einzusetzender Arbeitsbühne vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten an der Haltestelle Ochenbruck geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 97 Die Sanierung des Kabeltiefbaus sowie des Oberbaus von Gleis 109 am Bf. Feucht wird durch die Fa. Swietelsky vorgenommen, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort bereits vertraut gemacht hat. Der Bauablauf samt Baustelleneinrichtungsflächen hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch die Errichtung der Kabelquerungen durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich eine große Schwierigkeit darstellen würde. Mehrere Auftragnehmer im selben Baufeld wären technisch nicht zu bewerkstelligen. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten, insbesondere in Bezug auf das Gleis 109 am Bf. Feucht, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits Arbeiten im Gewerk Kabeltiefbau und am Bahnhof Feucht geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse und Projekterfahrung verfügt. 174 Die Bauarbeiten am Bahnhof Neumarkt werden durch die Fa. Swietelksy vorgenommen. U.a. ist die Fa. Swietelksy ohnehin mit Arbeiten an den Bahnsteigen und der Personenunterführung beauftragt, wodurch sich die Fa. mit den Begebenheiten vor Ort, auch im Bereich der Fahrradabstellanlage, und den notwendigen BE-Flächen bereits vertraut gemacht hat. Der Bauaublauf hierzu ist bereits abgestimmt, wodurch der Rückbau der Fahrradabstellanlage durch einen neuen AN technisch, räumlich und bauzeitlich nicht umzusetzen wäre. Verschiedene Auftragnehmer im räumlich begrenzten Baufeld wären logistisch nicht realisierbar. Ein neuer AN hätte einen erheblichen Einarbeitungsaufwand, um die komplexen projektspezifischen Rahmenbedingungen zu verstehen und sich mit den örtlichen Begebenheiten am Bahnhof Neumarkt, insbesondere im Bereich der Fahrradabstellanlage, vertraut zu machen. Es entstünde ein erheblicher Abstimmungsbedarf zwischen dem bisherigen AN und dem neuen AN. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden. Zudem könnte die Qualität der Gesamtanlage beeinträchtigt sein. Beim bestehenden AN entfallen diese Schwierigkeiten, da er bereits mehrere Arbeiten am Bahnhof Neumarkt geplant hat und somit über die notwendigen Kenntnisse, v.a. in Bezug auf Be-Flächen, und Projekterfahrung verfügt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H. erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [TK-Anbindung BZ München – Kabelverlegung Außenbereich, Innenbereich und Gebäudeausrüstung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tk-anbindung-bz-muenchen-kabelverlegung-aussenbereich-innenbereich-und-029bdd50) · Zuschlag 09.12.2024 an SPIE SAG GmbH
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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-neumarkt-i-d-opf): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a82da722-da9d-48d3-9ff0-15e20625f384. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bau-gsh-5850-neumarkt-nuernberg-km-64053-91128-bauleistung-abschnitt-2-2c5ff16f
