# Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Ausrüstung ITK (Schwachstrom)

Zuschlag erteilt

DB Station & Service AG hat den Auftrag für Architektur in Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten am 19.07.2019 vergeben, Zuschlag an BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &.

- Auftraggeber: [DB Station & Service AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-station-service-ag)
- Was: Architektur: Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Ausrüstung ITK (Schwachstrom)
- Wo: Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten, Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.10.2019 bis 30.12.2020
- Zuschlag an: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &
- Zuschlag am: 19.07.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bpr-dr-schaepertoens-consult-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: ca305830-c929-43a6-a7eb-367657826d8b

## Verlauf

- 05.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung resultiert aus der Forderung seitens der BPOL zur Herstellung eines Interimszustandes der Videoanlagen, dieser war nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Herstellung des Intermiszustandes, betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 05.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die im Hauptauftrag LP 3 beauftragte Fortschreibung der elektroakustischen Simulation wird, gemäß Vorplanungsergebnisse, um den Bereich Osttunnel ergänzt. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Sowie das Risiko bei einer Ausschreibung der Leistung aufgrund der Kleinteiligkeit keine Angebote zu erhalten und damit die terminlichen Zwänge zu verstärken. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 07.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerk Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angeboten zusätzlichen Besprechungen, Abstimmungen und deren Vor- bzw. Nachbereitung ist zwingend erforderlich um den Werkerfolg der vertraglich geschuldeten Leistung umzusetzen. Die angebotenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die zusätzlichen Abstimmungen und Besprechungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Planungstermine können aus Gründen der Gewährleistung sowie des technischen Zusammenhangs von keinem anderen Fachplaner übernommen werden. Im Falle einer Ausschreibung o.a. Leistungen, hätte ein etwaiger, schwer zu findender neuer Fachplaner, die angefangene Leistung fortführen und die Gewährleistung hierfür übernehmen müssen. Dadurch würden
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerk Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angeboten zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um den Aufzug aus der S-Bahnhalle in die Fernbahnhalle verlegen zu können und damit während der Baumaßnahme BA 2 die barrierefrei Zugänglichkeit zum S-Bahnsteig zu gewährleisten. Die Anpassung/ Umverlegung von ITK-Anlagen im Bereich des neu zu errichtenden Aufzugs, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Anpassung/ Umverlegung der ITK-Anlagen im Baufeld des neu zu errichtenden Aufzugs betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um vor Beginn eines Großereignisses (Fußballeuropameisterschaft) im Juni 2024 die Zug-Info-Monitore (ZIM) auszutauschen. Die Anpassung/ Umverlegung von ITK-Anlagen zum Austausch der ZIM ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Anpassung/ Umverlegung der ITK-Anlagen zum Austausch der ZIM betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol inklusive einer Beschallungssimulation am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Beratungsleistung ist zwingend erforderlich um für die raumakustischen Maßnahmen im Bereich der Gleishallen und des Osttunnels neuralgische Punkte zu ermitteln und die denkmalgerechte Planung zu unterstützen. Die Beratungsleistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Sowie das Risiko bei einer Ausschreibung der Leistung aufgrund der Kleinteiligkeit keine Angebote zu erhalten und damit die terminlichen Zwänge zu verstärken. Darüber hinaus bestünde eine erhebliche Gefahr von Gewährleistungsproblemen beim Auftragnehmerwechsel. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Nachtragskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Kosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 26.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15_1_ Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Für die Planung der SAA ist -nach Abstimmung mit dem gBSK-Ersteller - eine akustische Bestandsmessung der S-Bahn- und Fernbahngleishalle erforderlich. Die Bestandsmessung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Der AN plant die SAA auf Basis der Bestandsmessung und überführt die Ergebnisse in die Akustiksimulation. Bei Wechsel des AN würde dies zu einem erhöhten Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiko führen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 17.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Auf Grund von Änderungen der Richtlinien Ril 813.0480 GA zu 07/2023 soll eine GA-Netzwerkplanung durch den ITK-Planer erstellt werden. Diese Leistung war nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung des GA-Netzwerks betrifft gemäß der Anforderungen der Ril 813.0480 GA seit Anpassung in 07/23 Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angeboten zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von Planungsgrundlagen / Ermittlung Bestand / Zusammenführen von Bestandsplänen) wurde zwingend erforderlich um die Entwurfsplanung der BMA/ELA/SAA/ITK/Video/Wlan/ZIM/Aufzugsnotruf abzuschließen. Die Erstellung der Bestandsunterlagen, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 07.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachtrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Im Rahmen des zentralen IT-Infrastrukturprojektes „Kapazitätsmanagement“ soll am Bf. Berlin Zoologischer Garten eine neue Frequenzmanagementanlage (FQM) errichtet werden (siehe AST FQM vom 19.02.24). Diese Leistung war nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Installation des Frequenzmanagement Systems, betrifft Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 14.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Es soll nun zusätzlich das Kettenwerk für die Lautsprecher der FBGH geplant werden. Diese Leistung war nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Installation des Kettenwerks betrifft Anlagen, die zur allgemeinen Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Die Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Teil des Hauptauftrages ist die Planung der BMA. Zur Wirksamkeitsprüfung der geplanten Überwachung in der Fernbahngleishalle soll die Leistung um eine Interimsanlage (BMA) ergänzt werden. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Der BMA-Testlauf soll aus bautechnologischen Gründen über einen einjährigen Testzyklus bis Mitte 2026 durchgeführt werden. Bei Wechsel des AN würde dies zu einem erhöhten Termin- und Kostenrisiko führen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung bietet ein hohes zeitliche Risiko aufgrund der terminlichen Zwänge der Sperrzeit ab Juni 2026. Die Wahrscheinlichkeit für die erforderliche Leistung in kürzester Zeit einen anderen Bieter zu akquirieren, der sich in sämtliche Grundlagen einarbeitet, stellt nicht nur ein hohes Zeit- und Kostenrisiko dar, in Summe ist auch mit deutlich höheren Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 15_2 - Der AN ist mit der Planung Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Aufgrund der Änderung der Normung DIN VDE 0833-4 2024-06 für die zu planende SAA ist nun eine elektroakustische Simulation für die zusätzl. Bereiche der Freibahnsteige sowie der überdachten Bereiche der Fernbahnsteige A und B erforderlich. Die erforderliche Simulation ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Der AN plant die SAA auf Basis der Bestandsmessung und überführt die Ergebnisse in die Akustiksimulation. Bei Wechsel des AN würde dies zu einem erhöhten Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiko führen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher eher gering.
- 17.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Aufgrund einer Änderung der Normung DIN VDE 0833-4 2024-06 für die zu planende SAA ist eine Anpassung und Erweiterung der elektroakustischen Simulation für die öffentlichen Bereiche im BA2 erforderlich. Dies ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Der AN führt mit der Simulation die vorhergehende Planung auf dem aktuellen Stand der Technik fort. Bei Wechsel des AN würde dies zu einem erhöhten Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiko führen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 25.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Schwachstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die Simulation wurde in vorherigen Planungsphasen anhand einer Modellierung des Raums durchgeführt. Aufgrund der hochbaulichen Änderung und Detaillierng der Stützenumkleidung sind geänderte Nischen für die Simulation neu akustisch zu bewerten. Der AN bietet daher eine Neu-Modellierung des öffentlichen Bereichs an. Dies ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten aufgrund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Bei Wechsel des AN würde dies zu einem erhöhten Schnittstellen- und Gewährleistungsrisiko führen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=6fa530bd-e5c0-4e9a-a044-e953b5bdd1fe. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bahnhof-berlin-zoologischer-garten-2-bauabschnitt-planungsleistungen-ca305830
