# B007 Oberbau Freie Strecke Nord und Süd (Bereich Bashaide bis Rastatt Süd).

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Rastatt am 20.12.2016 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Gaggenau.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: B007 Oberbau Freie Strecke Nord und Süd (Bereich Bashaide bis Rastatt Süd).
- Wo: Rastatt, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 09.01.2017 bis 31.07.2022
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Gaggenau
- Zuschlag am: 20.12.2016
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Gaggenau

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (national)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 309107-2017

## Verlauf

- 05.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Trassierungsentwurf Bauweichen 1-3.
- 03.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Bauvertrag ist während des Bodenaustausches im Bauabschnitt 6 die bestehende Bahnstrecke 4020 zu sichern. Diese Sicherung ist durch das Einbringen eines Verbaus vorgesehen. Anschließend soll der Boden ohne Verzahnung bis an den Verbau abgetragen u. durch Ersatzmaterial ausgetauscht werden. Hierbei besteht die Gefahr, dass eine Verzahnung des herzustellenden Bodenaustausches bzw. Anschüttung an den vorhandenen Erdbaukörper der Bestandsstrecke 4020 nicht erreicht werden kann u. beim Ausbau des Verbaus Hohlräume entstehen. Zur Vermeidung dieser bautechnischen Risiken wurde der Bodenaustausch mittels Pilgerschrittverfahren gewählt. Dadurch wird die gemäß RIL 836.4102 geforderte Verzahnung mit dem Bestandserdbauwerk erreicht. Bei diesem Verfahren ist die Anwendung unter Beachtung des Sicherungsbereiches gemäß RIL 836.4305 in entsprechender Form herzustellen. Die Herstellung erfolgt durch abschnittsweisen Aushub und Verfüllung.
- 25.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 37: Zur Ausführung der Oberbauarbeiten in den Bauphasen 6 bis 8 im Bereich Bf Basheide werden verschiedene, im Bauvertrag nicht vorgesehene Hilfsleistungen und Baufeldfreimachungen zur Ausführung der Oberbauleistungen erforderlich. Dies sind: 1. Kunststoffkabelkanal des AG aufnehmen und für Provisorien nach Angabe AG verlegen 2. Ausschnitte an vorhandenen Kabelschächten zur Kabelaufnahme herstellen 3. Baufeldfreimachung in Form von Ausbauen alter Seilzugrollen und Seilzugständer, Aufräumarbeiten diverser Kleinteile und Ablagerungen Dritter 4. Absperrung als Sicherung und Warneinrichtung gegen den laufenden Betrieb einrichten, Absperrung für alle Beteiligten im Baufeld mit Stahlnadeln und Absperrketten im Bereich Weichenverbindung 40/41 und 43/44 auf- und rückbauen. 5. Der in FC-Wagen (Bodenentladung) geplante Schotter konnte aus Terminzwängen nur in Fans (Kippwagen) angeliefert werden. Um den Bauablauf nicht zu gefährden, wurde der Schotter in Fans angenommen, entladen und die Weichen und Gleise dann mit einem zusätzlich erforderlichen Zweiwegebagger eingeschottert. Da die [Name entfernt] mit den gesamten Tief-, Kabeltiefbauarbeiten und den Oberbaumaßnahmen beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der
- 24.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 25: Abweichend zur Ausschreibung werden die nachstehend aufgeführten zusätzlichen Kabeltiefbauarbeiten notwendig. Diese zusätzlichen Leistungen sind Voraussetzung für die Erbringung/ Fertigstellung der LST-Leistungen (Gewerk Ausrüstungstechnik) und müssen im Zeitfenster der Bauphase 8 abgeschlossen sein. Die Anpassungen werden zur Erzielung und Gewährleistung des gewerkeübergreifenden Bausolls/ Bauziels einhergehend mit der Inbetriebnahme Abzweig Bashaide Anfang November 2021 unbedingt erforderlich. Bei den zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen handelt es sich um folgende Leistungen: - Herstellung Kabelkanal Gr. I von ca. km 86,137 bis ca. 86,187 - Kabelquerung in ca. km 86,0 in offener Bauweise einschl. 2 Kabelschäche und Anbindung an den Kabelkanal; Überdeckung mit Beton gem. Ril 836; Tiefe OK Beton mind. 1,50 m - Einbau eines Kabelauslasses im bestehenden und aufgeständerten Kunststoffkabelkanal in ca. km 71,8 (Strecke 4020) - Hochsetzen Kabelkanal auf Höhe OK Schwelle entlang der Weichen 44 bis 45; Anfüllung mit PSS auf Niveau der bestehenden PSS und Andeckung mit Schotter; Einbau Kabelkanal auf Geotextil mit umlaufendem Randwegmaterial; In Verlängerung Einbau zusätzlicher Kabelkanal Gr. I auf einer Länge von ca. 20 m in gleicher Ausführung. Da die [Name entfernt] mit den Tief- und Kabeltiefbauarbeiten beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 10.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 26: Abweichend zur Ausschreibung werden zusätzliche Leistungen am vorhandenen Bashaideweg (Zufahrt zur Baustelle) notwendig. Durch die bisherige und dauernde Nutzung der vorhandenen Zufahrt zur Baustelle (Bashaideweg) durch die bauausführenden Gewerke war und ist der Bashaideweg (wassergebundene Decke) immer wieder beschädigt und befindet sich mittlerweile in einem insgesamt immer schlechter gewordenen Zustand. Eine Ausbesserung des Weges, wie in der zurückliegenden Zeit regelmäßig erfolgt, ist nicht mehr ausreichend, da weitere Ausbesserungen die sichere und gefahrlose Nutzung nur noch für sehr kurze Zeit gewährleisten würde. Zur weiteren gefahrlosen Nutzung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Verkehrssicherungspflicht während der Bauzeit) ist der Einbau einer Asphalttragdeckschicht vorgesehen. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung ist unbedingt erforderlich. Da die [Name entfernt] mit den Wegearbeiten beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 40 Gemäß Bauvertrag war die Ausführung vor Ort vom 17.07.2017-31.07.2022 vorgesehen. Dabei sollten die Arbeiten im Südbereich, Los 3 vom 29.06.2020-31.07.2022 stattfinden. Diese Arbeiten waren im Zusammenhang und in Abhängigkeit von betrieblichen Sperrpausen in den Bauphasen 7 bis 10 und 14 vorgesehen. Aufgrund der Havarie im Bereich des Tunnel Rastatt am 12.08.2017 hat sich die Herstellung des viergleisigen Ausbaus der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 1 verzögert. Dies führte zu einer einvernehmlichen Änderung der mit der [Name entfernt] vereinbarten Vertragsterminen. Die geänderten Vertragstermine wurden einvernehmlich in der Vereinbarung vom 07.02.2020 festgehalten. Zu den vertraglich geforderten Leistungen werden zusätzliche Leistungen wie zwei ergänzende Weichen, geänderte Leistungen wie Änderungen beim Gleisunterbau, bauliche Änderungen in der Ausführung der nach Bauvertrag vorgesehenen Weichen erforderlich. Diese zusätzlichen und geänderten Leistungen wären auch bei der Herstellung in der vertraglich vorgesehenen Zeit erforderlich gewesen. Diese Leistungen sind nach Bauvertrag nicht so vorgesehen. Die Umstände der Änderung der Bauphasen mit den damals geschätzten Kosten für die Verschiebung wurden bereits am 18.02.2020 in der Anzeige O 25 angemeldet. Nach aktuellem Stand haben sich die damals vorgesehenen Änderungen nochmals auf eine Inbetriebnahme in 2026 verschoben und werden in getrennter Liste angemeldet. Alle aufgeführten Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen, hier insbesondere Los 3 und können daher nur von der [Name entfernt] ausgeführt werden. Die [Name entfernt] ist mit den Bauleistungen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der Gesamtstrecke und den damit verbundenen Arbeiten beauftragt. Daher sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und zur Erbingung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein richtlinienkonformer Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 82 Gemäß Bauvertrag war die Bauausführung vor Ort vom 17.07.2017-31.07.2022 vorgesehen. Dabei sollten die Arbeiten im Südbereich, Los 3 vom 29.06.2020-31.07.2022 stattfinden. Diese Arbeiten waren im Zusammenhang und in Abhängigkeit von betrieblichen Sperrpausen in den Bauphasen 7 bis 10 und 14 vorgesehen. Aufgrund der Havarie im Bereich des Tunnel Rastatt am 12.08.2017 hat sich die Herstellung des viergleisigen Ausbaus der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 1 verzögert. Dies führte zu einer einvernehmlichen Änderung der mit der [Name entfernt] vereinbarten Vertragsterminen. Die geänderten Vertragstermine wurden einvernehmlich in der Vereinbarung vom 07.02.2020 festgehalten. Zu den vertraglich geforderten Leistungen werden zusätzliche Kosten aus Materialpreiserhöhung, Lohnerhöhung, Erhöhung von Nachunternehmerkosten, Erhöhung der Gerätepreise und Erhöhung durch geänderte Bauverfahren entstehen. Die zusätzlichen Sowieso-Kosten für zuätzliche Leistungen werden in getrennter Liste angemeldet. Die Umstände der Änderung der Bauphasen mit den damals geschätzten Kosten für die Verschiebung wurden bereits am 18.02.2020 in der Anzeige O 25 angemeldet. Nach aktuellem Stand haben sich die damals vorgesehenen Änderungen nochmals auf eine Inbetriebnahme in 2026 verschoben. Die bereits in 2020 angemeldeten Kosten sind hier berücksichtigt und nicht aufgeführt. Alle aufgeführten Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen, hier insbesondere Los 3 und können daher nur von der [Name entfernt] ausgeführt werden. Die [Name entfernt] ist mit den Bauleistungen zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der Gesamtstrecke und den damit verbundenen Arbeiten beauftragt. Die einvernehmliche Änderung von Vertragsterminen mit Erbringung aller erforderlichen Leistungen wurde am 07.02.2020 vereinbart. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein richtlinienkonformer Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 03.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 87 Zur Erstellung zusätzlicher Ausgleichshabitate für Eidechsen (abgefangen aus dem Baufeld der [Name entfernt]) werden kleine Kampfmittelsondierungen im Bereich Bashaide notwendig. Die Ausgleichshabitate liegen im Gleisdreieck zwischen NBS 4280 und Rtb 4020. Zur Kampfmittelerkundung wird die Beistellung eines Feuerwerkers zur Freimessung der zusätzlichen Ausgleichhabitate mit der erforderlichen Sondierung zur Kampfmittelüberwachung erforderlich. Die Kampfmittelfreiheit muss nachgewiesen werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrages. Da die [Name entfernt] mit den gesamten Tiefbauarbeiten und den dazugehörigen Kampfmitteluntersuchungen beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 03.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 91 Im August 2020 wurde festgelegt, dass die im Februar 2018 übergebene Weichenskizze WSK.2020.61.3001 für die Bauweichen 4+5 durch die Verschiebung des Einbaus nach 2024 neu angelegt und bearbeitet werden muss. Für die im Bauvertrag nicht enthaltenen Bauweichen 6+7 ist ebenfalls eine Weichenskizze erforderlich. Die neuen Bezeichnungen der Weichen sind wie folgt: Weiche 89W1 (entspricht BW6): IBW 60-1200-1:19,277 Weiche 89W2 (entspricht BW7): ABW 60-1200-1:19,277 Weiche 89W3 (entspricht BW4): IBW 60-1200-1:18,5 Weiche 89W4 (entspricht BW5): ABW 60-2500-1:26,5 -fb- Ausgangspunkt für die notwendige Neuerstellung der digitalen Weichenskizze (DWS) für die BW 4+5 ist die Vorgabe der Neuanlegung der DWS bei Verschiebung des Einbautermins von mehr als einem Jahr. Die Erstellung der DWS für die BW 6+7 als Basis für den Einbau resultiert aus der Erfordernis dieser Weichen zur Vermeidung einer Reduzierung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (Störungen im Bahnbetrieb) bis zur Fertigstellung des Endzustands der Gesamtstrecke zwischen Bashaide und Rastatt-Süd. Alle aufgeführten Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen und können daher nur von der [Name entfernt] ausgeführt werden. Die [Name entfernt] ist mit den Bauleistungen zur Herstellung der Freien Strecke und den damit verbundenen Arbeiten beauftragt. Die einvernehmliche Änderung von Vertragsterminen mit Erbringung aller erforderlichen Leistungen wurde am 07.02.2020 vereinbart. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein richtlinienkonformer Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 18.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 88 Gemäß Bauvertrag waren die Bestandsvermesung und die Festpunktverdichtung nur zum Teil ausgeschrieben. In einer Abstimmungsbesprechung bezüglich der Bestandsvermessung der gebauten Anlagen (Leistungen Firma RPS OLA-Maste mit Gleisvermarkungspunkten und Leistungen [Name entfernt], Festpunktaufnahme und Bestands-vermessung) wurde DB intern festgelegt, dass die vermessungstechnischen Aufnahmen dazu als Zusammenhangsarbeiten von einem Vermesser erbracht werden sollten. Da die Hauptvermessungsleistungen hierzu bei der [Name entfernt] ausgeschrieben sind und hier auch eine zusätzliche Vermessungsleistung für eine Festpunktverdichtung erforderlich wird, wurden diese Leistungen bei der [Name entfernt] angesiedelt. Hintergrund dabei ist, dass für die Bestandsvermessung bzw. vermessungstechnische Aufnahme der gebauten Anlagen und anschließende Übergabe an das Datenmanagement der DB sowohl Vermessungsleistungen der [Name entfernt] als auch Vermessungsleistungen der Fa. RPS notwendig sind, die später in eine Datenart zusammengeführt werden müssen. Die Vermessungsleistungen beziehen sich dabei auf die Leistungen aus dem Bauvertrag der [Name entfernt] zuzüglich des Teiles der Vermessung, der für die Gleisvermarkung (OLA-Maste) erforderlich wird. Diese Leistungen waren nach Bauvertrag so nicht vorgesehen. Da die [Name entfernt] mit den gesamten Tiefbauarbeiten und der dazugehörigen Vermessung beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 18.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 83 Gemäß Bauvertrag und dem NA 48 waren zur sicheren Zugänglichkeit für die Feuerwehr in einem Notfall die Zuwegungen mit einer Mindest-nutzbreite von 1,00m auszubilden. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, wurde auf die vorgesehenen Spundwände im Bereich der Treppen 2,3,4 u.5 verzichtet und stattdessen am Böschungskopf Betonwinkelsteine entsprechend den örtlichen Gegebenheiten eingebaut. Zusätzlich wurden die befestigten Wege bei sämtlichen Treppen 2-15 auf einer Länge von 45,00 m mit Randsteinen eingefasst. Zur Schaffung einer sicheren und gefahrlosen Begehung wurde auch für den Übergangsbereich zwischen den Zuwegungen und der B 36 eine befestigte Oberfläche erforderlich. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde eine Asphaltbauweise für die Verlängerung der Zuwegungsflächen (Übergangsbereiche zur B 36) festgelegt. Im Böschungsbereich mussten teilweise zusätzliche Betonwinkelsteine eingebaut werden, und für eine ausreichende Einbindung in den Bodenbereich mussten Anpassungen an den Schutzplanken hinter den Betonwinkelsteinen vorgenommen werden. Außerdem wurde seitens des Regierungspräsidium Karlsruhe mit Mail vom 04.08.2021 eine Überarbeitung der Stahlgeländer gefordert. Diese Leistungen waren nach Bauvertrag nicht vorgesehen. Da die [Name entfernt] mit konstruktiven und Tiefbauarbeiten mitsamt den dazugehörigen Flucht- und Rettungswegen beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
- 18.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 84 Bei den Vorbereitungsarbeiten für den Gleisoberbau in den Bauphasen 6, 7 und 8 mit der Herstellung der PSS wurde schlechter Boden angetroffen. Bau-Soll nach Bauvertrag: Einbau neuer Weichenverbindungen im Anschlussbereich Bashaide (Bauabschnitt 6), Bph.7 und Bph.8, inkl. neuer Planumsschutzschicht mit einer Schichtstärke von 35 cm. Bau-Ist: Zur Endherstellung und Aufnahme des Gleisschotters wurde die Gesamtherstellung der PSS von km 70,760 bis km 71,620 erforderlich. Dabei sind verschiedene Umstände durch schlechten Untergrund und vorzeitigen Mehreinbau PSS als nicht im Vertrag abgebildete Leistungen entstanden: - Bph. 6 von km70,760 bis km 71,400: Einbau PSS in 2018 nach Hauptvertrag, zusätzlich Andeckung einer 10 cm starken Schutzschicht zum Schutz für die spätere Endherstellung, die ab August 2021 erfolgt ist. Zusätzlich zum Bauvertrag entstandene Leistungen sind: Auftrag Schutzschicht mit PSS-Material in einer Stärke von ca. 10 cm um eine Vermischung von Fremdmaterial wie Reifenabrieb oder anderen Ablagerungen sowie Samenanflug mit daraus entstehender Vegetation in der eingebauten PSS (35 cm Stärke) zu vermeiden, Abtrag der 10 cm Schutzschicht im Zuge der Endherstellung in 2021 und Lagerung auf Bereitstellungsfläche für spätere Verwendung als Bodenaustauschmaterial, Herstellung der endgültigen PSS zur Aufnahme des Gleisschotters. - Bph7 von km71,400 bis km71,620: Bau-Soll nach Bauvertrag: Erdabtrag 35 cm für Herstellung PSS. Bau-Ist: Bei Abnahme und Beprobung wird eine unzureichende Tragfähigkeit der PSS festgestellt, nach Abstimmung mit der BÜW und Baugrundgutachter Festlegung wie folgt: Erstes Probefeld: Ausbau der eingebauten PSS 35 cm mit seitlicher Lagerung der PSS für späteren Bodenaustausch, (durch Sperrpausenproblematik musste der Bodenaustausch jedes Mal schichtweise erfolgen und konnte erst nach jeder gesamt eingebauten Schicht auf Endlage (einschl. PSS) geprüft werden, daher mehrere Probefelder). Bau des ersten Probefeldes mit 30 cm Bodenaustauschstärke, Planum UK PSS, Einbau der 35cm starken PSS. Nach Beprobung des ersten Probefeldes Feststellung, dass Tragfähigkeit nicht ausreichend. Herstellung zweites Probefeld: Selektiertes Ausbauen der nun eingebauten 65 cm starken Schicht mit Trennung der wieder zu verwendenden PSS-Schicht, Restmaterial aus Bodenaustausch in seitlicher Lagerung für späteren Wiedereinbau. Weiter mit Bodenaustausch von zusätzlichen ca.15 cm Mächtigkeit (Gesamtstärke nun ca. 80 cm). Gesamtaufbau bis OK PSS mit seitlich gelagertem PSS-Material sowie Material nach Bodengutachten zur Herstellung des Bodenaustausches. Herstellung Zwischenplanum nach Bodenaustausch zur Aufnahme PSS. Erneute Tragfähigkeitsprüfung mit unzureichendem Ergebnis (Tragfähigkeit nicht erreicht). Herstellung drittes Probefeld: Zur Sicherstellung des erforderlichen Aufbaus nach Anweisung Bodengutachter, letzter Bodenabtrag bis Kieshorizont, entspricht ca. 55 cm weiterer Bodenaustausch mit gesamter Bodenaustauschstärke von 1 m unter 35 cm PSS. Abschließende Herstellung Bodenaustausch, Planum UK PSS und Einbau PSS auf Endlage. Durch die erheblichen Mengen an Boden, die nun entsorgt werden mussten, wurde für diesen Entsorgungsboden die vorgesehene Bereitstellungsfläche für das PSS-Neumaterial in Anspruch genommen. Für das Bodenaustauschmaterial wurde die ca. 8 km entfernte BE-Fläche K3737 in Anspruch genommen. Der Transport von dieser Bereitstellungsfläche war wesentlich größer als der vorgesehene Transport von der ursprünglich vorgesehenen Fläche. So wurden zwangsläufig zusätzliche Transporte/Geräte/Großtraktoren erforderlich, um in den Sperrpausen den Transport zu gewährleisten. - Bph 8 von km71,200 bis km71,620: Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 Ableitend aus den Erkenntnissen aus der Bauphase 7 erfolgte die Durchführung von 2 Erkundungsschürfungen. Nach Auswertung der Schürfe durch den Bodengutachter wurden hier drei Bereiche für den notwendigen Bodenaustausch festgelegt: Bereich 1 = Stärke von ca. 0,6 m von km 71,0 bis km 71,2 Bereich 2 = Stärke von 0,6 - 1,0 m von km 71,2 bis km 71,4 Bereich 3 = Stärke von 1,0 m von km 71,4 bis km 71,62 Dabei wurde durch die Nähe zum Betriebsgleis das Pilgerschrittverfahren für den Bereich 3 erforderlich. Für die Bereiche 1 und 2 wurde durch die geringere Aushubtiefe auf das Pilgerschrittverfahren verzichtet. Ansonsten Arbeitsschritte wie in Bph. 7 beschrieben. Diese Leistungen sind im Bauvertrag nicht vorgesehen. Da die [Name entfernt] mit den gesamten Tiefbauarbeiten und der dazugehörigen Herstellung der PSS beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Gaggenau erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.10.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/570910-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/b007-oberbau-freie-strecke-nord-und-sued-bereich-bashaide-bis-rastatt-3091072017
