# B 42 Geh- und Radweg zw. Lorch und Assmannshausen, BA 2c

Zuschlag erteilt

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt hat den Auftrag für Straßenbau im Rheingau-Taunus-Kreis am 28.04.2020 vergeben, Zuschlag an BG STRABAG AG/Fritz Meyer GmbH/GBS GmbH und 2 weitere. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 30.233.831,86 €. Eingegangen: 13 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/hessen-mobil-strassen-und-verkehrsmanagement-darmstadt)
- Was: Straßenbau: B 42 Geh- und Radweg zw. Lorch und Assmannshausen, BA 2c
- Wo: Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.05.2020 bis 28.04.2023
- Lose: 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: BG STRABAG AG/Fritz Meyer GmbH/GBS GmbH und 2 weitere
- Zuschlag am: 28.04.2020
- Summe: 30.233.831,86 €
- Angebote: 13 je Los

## Gewinner

- [BG STRABAG AG/Fritz Meyer GmbH/GBS GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bg-strabag-agfritz-meyer-gmbhgbs-gmbh), Limburg
- [AVS Overath GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/avs-overath-gmbh), Overath
- [Die Lebensretter! V-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/die-lebensretter-v-west-gmbh), Ransbach-Baumbach

## 3 Lose

- Los 1: Beton- und Straßenbau · [BG STRABAG AG/Fritz Meyer GmbH/GBS GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bg-strabag-agfritz-meyer-gmbhgbs-gmbh), Limburg
- Los 2: Verkehrssicherung · [AVS Overath GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/avs-overath-gmbh), Overath
- Los 3: Schutzeinrichtungen · [Die Lebensretter! V-West GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/die-lebensretter-v-west-gmbh), Ransbach-Baumbach

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
- CPV-Code: 45233100-0
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen](https://vergabeweiser.de/cpv/45233100-bauarbeiten-fuer-fernstrassen-und-strassen)
- Bekanntmachungs-ID: 590348-2019

## Verlauf

- 13.12.2019: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.06.2020: Ergebnis veröffentlicht
- 27.11.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Optimierung der Realisierung des Projektes BA 2c, wurde durch Hessen Mobil nach einer Bestandsaufnahme und anschließender Vorplanung der ausgeschriebenen Leistung, eine Entwurfsänderung beauftragt. Diese Änderungen resultieren im Einzelnen aus mehreren Aspekten. Um die Aufrechterhaltung einer mindestens einspurigen Verkehrsführung sicherzustellen und ohne den Zwang einer Vollsperrung die Bauabläufe realisieren zu können, war eine Änderung bzw. Bearbeitung des Entwurfes durch das Büro Jahn notwendig. Auf Grund zwingend benötigter Platzverhältnisse zum Beispiel für die Verbauarbeiten, ermöglicht die Entwurfsänderung die Ausführung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Durch die vorgenommenen Anpassungen des Entwurfes an die realen Verhältnisse ergibt sich nicht unerhebliches Einsparpotential (z. B. Beton- und Stahllieferung für die Tragkonstruktion, Erdaushub, Baugrubenverfüllung und Verbau) bei den Kosten. Durch die Anpassungen der rheinseitigen Blöcke und damit einhergehende verbesserte Platzverhältnisse kann der geplante Bauablauf zeitlich optimiert werden. Anstelle des wegfallenden Verhaus, muss in weiten Bereichen als Verbauersatz ein Negativbeton eingebaut werden.
- 25.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kanten an den bahnseitigen Kopfbalkenkonstruktionen im Bereich der auszuführenden Sichtflächenschalung sind gemäß „Gesimsprofilierung gemäß hessischer Richtzeichnung HE-Gesi. 01, Bild 2“ zu brechen. Für das bahnseitige Verblendmauerwerk ist ein Fundamentsockel inkl. der zugehörenden und statisch erforderlichen Rückverankerung in die Bohrpfähle mit Betonstahl und HILTI-HIT-Verbund zu erstellen. Zur Befestigung des Verblendmauerwerkes sind Maueranschlussschienen erforderlich. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des Bauvertrages aber für die fachgerechte Ausführung notwendig.
- 25.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kanten an den rheinseitigen Kopfbalkenkonstruktionen im Bereich der auszuführenden Sichtflächenschalung sind gemäß „Gesimsprofilierung gemäß hessischer Richtzeichnung HE-Gesi. 01, Bild 2“ zu brechen.
- 25.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die notwendige Aufnahme der Längsentwässerungsleitung (DN250 MZ-Rohr) mit einem Mindestgefälle von 0,2 % wird ein Sickerkörper aus Einkornbeton hergestellt. Der Einkornbeton wird auch zur Aufnahme des nachträglich beauftragten Fundamentsockels der Natursteinmauerwerksverblendung benötigt.
- 26.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In der Planfeststellung war vorgesehen, dass für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eine Aufstellfläche zum Parken von Fahrzeugen mit Anhänger und eine entsprechend dafür passende Öffnung im Schutzplankensystem (Super Rail) angeordnet wird. Dies war in der Planung nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund müssen die Blöcke 362 bis 370 umgearbeitet werden. Aus statischen Gründen müssen die Blöcke 342 bis 344 und die Blöcke 362 bis 364 nicht, wie geplant als Winkelstützwand, sondern als Kopfbalken auf Mikropfählen ausgeführt werden.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Um mit dem notwendigen Bodenaushub für die Bohrschablone am Bauwerk 31 und 32 nicht in den lastabtragenden Bereich der Bahn und in den parallel verlaufenden Kabelkanal der Bahn einzugreifen, muss die Oberkante der Bohrpfahlwand abweichend zur ausgeschriebenen Planung angehoben werden. Daraus ergeben sich die zusätzliche notwendige Leistung der technischen Bearbeitung der beiden Bauwerke und die erforderliche Anpassung der zugehörigen Schal- und Bewehrungspläne.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der als Z-Profile herzustellenden Stützkonstruktion muss die rheinseitige Entwässerung mit Brückenabläufen ausgeführt werden. Auf Grund der lediglich 42cm dicken Straßenaufbauhöhe über den Blockfundamenten der gewählten Profile ist die ursprünglich geplante Ausführung der Straßenabläufe mit Betonfertigteilschächten ohne die auf Verpressankern gegründete Fundamentierung nachhaltig zu stören, nicht umsetzbar. Durch den Wegfall bzw. das Ersetzen der ausgeschriebenen Straßenabläufe durch Brückenabläufe und den Wegfall der zugehörigen Aufsätze ergibt sich eine Einsparung. Die Entwässerung wird durch die neu verlegte Pendelrinne gewährleistet. Bedingt durch die baulichen Vorgaben, ergeben sich in den entsprechenden Bereichen ein Brückenablauf alle ca. 12m. Daraus resultiert insgesamt eine höhere Anzahl der notwendigen Ablaufpunkte und damit Abläufe (Brückenabläufe).
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden, die durch die Unterspülung des Fahrbahnbereiches im Bereich ca. Bau-km 3+630 bis ca. 3+450 entstanden sind, sind zusätzliche Leistungen notwendig. Die Unterspülung der Fahrbahn geschah nach dem ab ca. Anfang Juli 2021 andauernden Starkregen und des damit verbundenen Hochwassers. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser Abschnitt, und damit der Bauabschnitt 2b und 2c, für den öffentlichen Verkehr am 13.07.2021 vollgesperrt. Um die Entwässerung des Straßendamms sicherzustellen und ein Anstauen des Wassers an der Betonvorsatzschale zu vermeiden, ist entlang der Vorsatzschale im Bereich der Schadstelle in ca. 1m Höhe von Unterbeton eine zusätzliche Längsdrainage notwendig. Das Drainrohr DN150 wird in Einkornbeton gesetzt und das Drainvlies verhindert ein Verschlämmen der Drainage.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund einer geplanten Unterbrechung der Schutzeinrichtung ergibt sich die Notwendigkeit eines Safty-Rail-Geländers zur Rheinböschung hin. Aus diesem Grund müssen ab Block 417 weitere Blöcke zur Befestigung der Sondergeländer ergänzt werden. Diese zusätzlichen Blöcke (418 bis 423) werden als Winkelstützwände ausgebildet. Eine Anpassung des Bauwerkes 37 ist nach Einmessen vor Ort notwendig da bei der Herstellung des Bauwerks die erforderliche Baugrube in den lastabtragenden Bereich des Bahnkörpers und der Signal- und Leitungsmasten der Bahn fällt. Ein Verbau wäre damit zwingend erforderlich. Durch Anhebung des Bauwerkes 37 im betroffenen Bereich um ca. 1m kann für den Aushub der Verbau eingespart werden. Ein bahnseitiger Verbau ist im Leistungsumfang der Ausschreibung nicht vorgesehen und würde somit bei der Ausführung zu Mehrkosten führen. Mit dieser planerischen Anpassung des Bauwerkes 37 kann auf die zusätzlichen Kosten für den Verbau verzichtet werden.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden, die durch die Unterspülung des Fahrbahnbereiches im Bereich ca. Bau-km 3+630 bis ca. 3+450 entstanden sind, sind zusätzliche Leistungen notwendig. Die Unterspülung der Fahrbahn geschah nach dem ab ca. Anfang Juli 2021 andauernden Starkregen und des damit verbundenen Hochwassers. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser Abschnitt, und damit der Bauabschnitt 2b und 2c, für den öffentlichen Verkehr am 13.07.2021 vollgesperrt. Für das vermessungstechnische Überwachen der Schadstelle und weiterer ev. gefährdeter Bereiche sind die Vermarkung und vermessungstechnische Kontrollmessungen notwendig. Die vermessungstechnische Überwachung der DB-Wand (Messachse im Notgehweg) im Schadstellenbereich wurde von der DB gefordert.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden, die durch die Unterspülung des Fahrbahnbereiches im Bereich ca. Bau-km 3+630 bis ca. 3+450 entstanden sind, sind zusätzliche Leistungen notwendig. Die Unterspülung der Fahrbahn geschah nach dem ab ca. Anfang Juli 2021 andauernden Starkregen und des damit verbundenen Hochwassers. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser Abschnitt, und damit der Bauabschnitt 2b und 2c, für den öffentlichen Verkehr am 13.07.2021 vollgesperrt. Nach Rückgang des Hochwassers und damit die Möglichkeit wieder sicher arbeiten zu können muss u.a. die bereits gestellte Schalung wieder ausgebaut, gesäubert, repariert, neu belegt und wieder gestellt werden. Für die schnellstmögliche Sicherung der Schadensbereiche, für die Reduzierung weiterer ev. gefährdeter Bereiche und um eine Verkehrsfreigabe zum festgesetzten Zeitpunkt sicherstellen zu können, war der Einsatz weiterer Schalungssätze vor Ort notwendig.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Nachtrag NA 009-M wurde die Nachtragserfordernis für das Sicherstellen der rheinseitigen Entwässerung mittels Brückenabläufen bereits begründet. Diese Brückenabläufe werden mit senkrechtem Stutzen in einem separaten Betonsockel auf der straßenseitigen Fundamentierung der Z-Profilkonstruktion gesetzt und müssen somit separat abgedichtet werden. Die Brückenabläufe sind gemäß den Vorgaben aus der ZTV-Ing auch an die Abdichtung unterhalb der Kappe anzuschließen bzw. in die Abdichtung einzubeziehen.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden, die durch die Unterspülung des Fahrbahnbereiches im Bereich ca. Bau-km 3+630 bis ca. 3+450 entstanden sind, sind zusätzliche Leistungen notwendig. Die Unterspülung der Fahrbahn geschah nach dem ab ca. Anfang Juli 2021 andauernden Starkregen und des damit verbundenen Hochwassers. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser Abschnitt, und damit der Bauabschnitt 2b und 2c, für den öffentlichen Verkehr am 13.07.2021 vollgesperrt. Für das sichere Freilegen und Abbrechen des eingestürzten unterspülten Bereiches ist eine Arbeitsebene im Uferbereich ab ca. Bau-km 3+250 bis ca. 4+500 notwendig. Diese ist mit Wasserbausteinen aufzuschütten. Die Wasserbausteine werden nach Fertigstellung der Vorsatzschale für die Geh- und Radwegkonstruktion für die Modellierung der Rheinböschung wiederverwendet.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für Arbeiten in unmittelbarer Nähe zur Bahn schreibt die DB aus Sicherheitsgründen ein Automatisches Warnsystem (ATWS) vor. Für die Betonage des Kopfbalkens der DB-Stützwände der Bauwerke 31, 32 und 37 war der Einsatz einer solchen mobilen Warnanlage im Zeitraum zwischen Mitte Juli und November 2021 (an 12 Tagen) notwendig.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund der Arbeiten unmittelbar an bzw. über der Rheinböschung, muss die vorhandene Beschilderung der Rheinkilometrierung abmontiert und gesichert werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind an allen vorherigen Stationen neue Schilderhalter für die spätere Montage der Schilder wieder anzubringen. Das Wasserschifffahrtsamt und Hessen Mobil haben sich darauf geeinigt, dass die ARGE die Befestigungen von den neuen Schilderhaltern der 100 m und 500 m Rheinkilometrierungen einmisst und montiert.
- 25.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Neukonstruktion gegen Unterspülung bzw. Ausspülung zu schützen muss eine Betonfassung für den Halt der oberen Lage des Bestandes der Böschungsbefestigung hergestellt werden. Das betrifft vor allem den Bereich von Block 416 bis 410. Hier genügt der Bestand der Uferbefestigung in großen Bereichen nicht den geforderten Ansprüchen. Um die Arbeiten sicher ausführen zu können sind Arbeits- und Schutzgerüste notwendig.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BG STRABAG AG/Fritz Meyer GmbH/GBS GmbH und 2 weitere erhalten, Summe 30.233.831,86 €.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/657973-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/b-42-geh-und-radweg-zw-lorch-und-assmannshausen-ba-2c-5903482019
