# Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Chemnitz am 27.02.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Dresden. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 2.698.241,97 €. Eingegangen: 5 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt
- Wo: Chemnitz, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.03.2021 bis 31.03.2024
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Dresden
- Zuschlag am: 27.02.2021
- Summe: 2.698.241,97 €
- Angebote: 5
- Originaltitel: AU31 – Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Dresden

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 007951-2021

## Verlauf

- 08.01.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.02.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.03.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung ergeben sich zusätzliche Planungsleistungen aufgrund von Abweichungen des tatsächlich vorgefundenen Zustandes des Bauwerkes zu Annahmen des Bestandes im Bauentwurf.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Beprobung der zu entsorgenden Ausbaumaterialien wird es notwendig, den vorgefundenen Altschotter „Wismutmaterial“ im Bereich der Achse 80 in Bezug auf radiologische Belastung zu untersuchen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausschreibung sind für die Baumaßnahme entsprechende BE-Flächen ausgewiesen. Von Seiten der Stadt Chemnitz wurde den Baustelleneinrichtungsplänen nicht vollumfänglich zugestimmt. Die geplante BE-Fläche im Bereich A40-A70 Fa. elydn kann ebenfalls nicht für eine dauerhafte Nutzung genutzt werden. Durch den AG wurde eine Ersatzfläche des angrenzenden Flurstücks 1925 gemietet und diese dem AN als BE-Fläche und der Lagerung der Oberbodenmiete zur Verfügung gestellt. Für den AN entstehen durch die Änderungen entsprechende Mehrleistungen die Einrichtung, Vor- und Unterhaltung und Beräumung.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung ist eine Plankoordination (Plankoordinator) erforderlich. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des abgeschlossenen Bauvertrages.ndig.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich aus den ausgeschriebenen Elastomerlager ohne Gleitfolien in Verbindung mit der Höhe der Stützen größere Rückstellkräfte. Daraus würden sich deutlich größere Gründungsabmessungen ergeben. Aus diesem Grund erfolgt die Ausführung als Kalottengleitlagern.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der laufenden Bodenaushub im Bereich der neu herzustellenden Flächenbefestigung wurde festgestellt, dass abweichend vom Bauvertrag kein Bodenmaterial sondern Bauschuttmaterial ansteht. Im Bereich der Flächenbefestigung erfolgten im Vorfeld der Ausschreibung keine Aufschlüsse. Im Bereich der Achsen 80 – 120 wurde zusätzlich eine nicht bekannte Altbetonfläche vorgefunden, welche im Bereich des neu herzustellenden Tragschichtenaufbaues befindet und zurückgebaut werden muss. Aufgrund der vorgefundenen Bauschuttmaterialien / Beton sind zusätzliche Bodenproben notwendig.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Prüfung der Betonfestigkeiten der Bestandsfundamente wurde festgestellt, dass die Festigkeiten für die Ausführung der ausgeschriebenen Klebeanker für die Zugverankerung der Stützenkonstruktion nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund sind Füllmörtelanker (Stabanker mit Verbund) einschl. Durchführung von Zugversuchen und Auswertung auszuführen.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Konfliktvermeidung bei der Ausführung zwischen der bereits im Zwischenbauzustand hergestellten Behelfsbrücke und dem nachfolgenden Einbau der Gurtungs- und Trägerrostkonstruktion am Bestandswiderlager Werdau bahnrechts durch die nachfolgende Hauptbaumaßnahme 2. BA wurde durch den AG festgelegt, dass der Einbau der Trägerrostkonstruktion bereits als Vorleistung zur Hauptbaumaßnahme 2. BA durch den AN ZBZ einschl. Planungsleistung auszuführen ist.
- 16.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Kampfmittelsondierung wurde durch den AN angezeigt, dass aufgrund der Vielzahl der vorgefundenen Verdachtsflächen eine vollständige Freigabe der Flächen für die auszuführenden Erdarbeiten nicht möglich ist. Durch den AG wurde zur Absicherung der Bauarbeiten eine baubegleitende Kampfmittelerkundung durch einen Befähigungsinhaber nach §20 SprengG (Feuerwehr) angeordnet.
- 20.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung ergibt sich eine geänderten Auflagersituation der Behelfsbrücke. Aus diesem Grund ergibt zusätzliche Planungsleistungen der Anschlussbereiche.
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung und der Änderung der Auflagerkonstruktion an den Achsen 20 und 130, sowie der geänderten Stützenkonstruktion an der Achse 80 ergeben sich zusätzliche einzubauende Walzträger. Zusätzlich sind Profile für die Herstellung Verbaukonstruktion Achse 130 zu bestellen.
- 23.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Freilegung des Gründungsbereiches für das Behelfsbrückenfundament Achse 80 wurden verschiedene unbekannte Einbauten und Hindernisse im Baugrund, wie Schächte, Medienleitungen, Hohlräume und Reste von Altbebauungen, vorgefunden. Die entsprechenden unbekannten Hindernisse im Baugrund sind entsprechend freizulegen, zurück zu bauen und zu entsorgen.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich zusätzliche bzw. geänderte Leistungen aufgrund der Änderung Bauteilgeometire, der Bauwerksentwässerung und Abdichtung im Hinterfüllbereich, Fugenausbildung und Anpassungen der Geländerfußausbildung.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich für die Fundamente abweichend von der geplanten Ausführung Änderungen in der Bauteilgeometrie. Bei Mengenmehrungen größer >110 % sind diese über entsprechenden Positionen des Hauptleistungsverzeichnisses abzurechnen. Sollten im Rahmen der Abnahme der Baugrubensohle durch den Baugrundgutachter des AG zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Baugrundes festgelegt werden, sind die zusätzlichen Leistungen umzusetzen. Für die Fundamente Achse 60, 90, 100, 110 und 120 sind horizontale Verankerungen der Behelfsfundamente an den Bestandsfundamenten vorzusehen.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Abweichend von den Bestandsunterlagen wurden durch Erkundungsbohrungen an der Kanaldecke im Bereich Fundament Achse 20 festgestellt, dass die Kanaldecke abgedichtet und mit einer ca. 10 cm dicken, einlagig bewehrten Schutzbetonschicht überbaut wurde. Um die Standsicherheit des geplanten Fundament Achse 20 für das Behelfsbrückenbauwerk zu gewährleisten (Vermeidung undefinierte Gleitfuge), ist die Betonschutzschicht einschl. Abdichtung bestandsschonend abzubrechen. Auf Grundlage der aktuellen Bestandsgeometrie ist eine Änderung der der Fundamentgeometrie Achse 20 erforderlich.
- 11.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Förderung des laufenden Baufortschrittes ist die zusätzliche Herstellung der Baustellenzufahrt im Bereich der Reichsstr. erforderlich. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse des Baufeldes, dient die Herstellung der Zufahrt der Sicherung bautechnologischer Abläufe und Transporte mit schweren LKW’s und anderen großen Baugeräten im Baufeld. Ferner können Gefahren aus den Fahrzeugbewegungen (Rückwärtsfahren / Drehen) innerhalb des Baufeldes abgewendet werden. Der Baustellenzufahrt ist die Zufahrt ein Bestandteil der 1. und 2. Planänderung für das Vorhaben.
- 11.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ist es notwendig, an den Bestandsfundamenten weiterführende Beprobungen der Bausubstanz durchzuführen. Mit der Beprobung der Bestandsfundamente an den Achsen 60, 90, 100, 110 und 120 sollen die bereits zugrunde liegenden Druckfestigkeitswerte der Bestandsfundamente zur weiteren Verwendung validiert / überprüft werden. Damit verbunden sind weitere Kernbohrarbeiten in vertikaler Richtung erforderlich.
- 11.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Aushubarbeiten wurde im Bereich der Achse 120 verrottete Stahlbehälter mit öl- bzw. teerhaltigen Rückständen vorgefunden. Das vorgefundenen Altmaterial ist entsprechen gesichert zu lagern und zu beproben.
- 30.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zur Herstellung der Behelfsbrücke und Schaffung der Baufreiheit wird es notwendig, den die vorhandenen Bestands- Laufstegkonstruktion im Bereich Teilbauwerk 1 (Achse 10 -20) zurückzubauen und zu entsorgen.
- 30.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Aushubarbeiten im Bereich Flächenbefestigungsrabtei Achse 80 - Achse 130 wurde festgestellt, dass der anstehenden Baugrund mit punktuellen Störstellen, wie Mauerwerksresten, alte Betonfundamente etc., durchsetzt ist. Aufgrund dieser Tatsache ist die Ausführung der Arbeiten mit häufigem Wechsel der Arbeits-/ Anbaugeräte verbunden und es wird der Einsatz von zusätzlichen hydraulischen Abbruchgeräten notwendig.
- 30.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die geplante Flächenbefestigung ist eine Grundtragfähigkeit von EV2 = 45 MN/m² des Erdplanum gefordert. Im Zuge der Prüfung des Baugrundes wurde festgestellt, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden können. Im Bereich der geplanten Flächenbefestigung ist entsprechend der Stellungnahme des Baugrundgutachters ein zusätzlicher Bodenaustausch vom 0,20 m mit Einbau von Geotextil auszuführen. In den angrenzenden Bereichen des Baufeldes in Richtung Reichstraße verbleibt das Planum in einer Tiefe von 0,55 cm unter GOK. In diesem Bereich ist zusätzlich Geotextil als Unterlage für die Frostschutzschicht einzubauen.
- 06.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Aushubarbeiten wurden im Baugrund unbekannte Hohlräume und Mauerwerksreste vorgefunden. Zur Sicherstellung der Standsicherheit des Baugrundes und Vermeidung von Unfallgefahren beim Befahren der Flächen mit schwerem Gerät bzw. des Einsatzes von Hebetechnik ist es erforderlich den Baugrund auf weitere Hohlräume / Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung erfolgen weitere Festlegungen zur Sicherung des Baugrundes. Die Ausführung der Leistung erfolgt ab 01.09.2021.
- 08.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Planung ergeben sich Änderungen der geplanten Ausführung der Stahlfachwerkskonstruktion der Teilbauwerke 1 bis 5. Die Lesitungen umfassen u.a. die Anpassung der Koppelstäbe, zusätzliche Ballastierung am Untergurt und derAuflagerkonstrukion..
- 14.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Herstellung der Baufreiheit für das Umverlegen von in Betrieb befindlichen Kabeln vom Bauwerke bahnrechts in den neuen Kabeltrog auf der Behelfsbrücke ist das vorhandenen Geländer EÜ Chemnitzer Viadukt bestandsschonend zurück zu bauen und für den Wiedereinbau zwischenzulagern. Das zwischengelagerte Geländer wir durch den Auftragnehmer 2. BA Hauptbaumaßnahmen übernommen. (AO 030)
- 17.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der weiterführenden Prüfung der Materialeigenschaften der Bestandsfundamente wurde festgestellt, dass die festgestellten Betonfestigkeiten der Fundamente den geplanten Einsatz von Klebeankern nicht zulässt. Durch den AG wurde aus diesem Grund der Einsatz von Füllmörtelankern angeordnet.
- 08.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich aus den Interims-Oberleitungsmasten höhere Schnittlasten, die zu einer Erhöhung der Lasteinwirkung auf die Behelfsbrücke an den Maststandorten führen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Auswirkungen der Lasterhöhung auf die Standsicherheit der Behelfsbrückenkonstruktion durch zusätzliche statische Berechnungen zu prüfen.
- 08.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der bereits festgestellten nicht ausreichenden Betonfestigkeiten der Bestandsfundamente für den geplanten Einsatz von Klebeankern wurde durch den AG der Einsatz von Füllmörtelankern angeordnet. Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben aufgrund der Änderung zusätzliche Leistungen für das Herstellen von Füllmörtel-Ankern und zusätzlichen Stahlbetonfundamente für die Verankerung der Schrägstützen.
- 08.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Errichtung der bahnlinken Winkelstützwand von der Achse 100 bis zur Achse 120/130 unterhalb des Chemnitzer Viaduktes ist die Herstellung einer Baugrube erforderlich. Hierfür muss u.a. die Böschung zum angrenzenden Fuß- und Randweg abgetragen werden, da diese nicht wie geplant, bauzeitlich vor Durchführung der Maßnahme durch einen anderen AN zurückgebaut wurde.
- 11.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Herstellung der Baustellenzufahrt Achse 80 wurde festgestellt, dass die vorhandenen in Betrieb befindlichen Kabel- und Leitungsanlagen der CVAG auf Grund der geringen Überdeckungshöhe eine Überfahrung mittels Baugeräten nicht zulassen. Aus diesem Grund ist erforderlich die entsprechenden Kabel abzusenken und zusätzlich durch den Einbau von Baustraßenplatten zu schützen.
- 25.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Sperrung Beckerstraße im Zeitraum 13.10.2021- 15.10.2021 zur Herstellung des Überbaus der Behelfsbrücke erfolgen durch die Verkehrsbehörde zusätzliche bzw. geänderte Auflagen zur geplanten Verkehrsführung. Zur Sicherstellung des Bauablaufes sind die entsprechenden Forderungen der Verkehrsbehörde umzusetzen.
- 05.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Freilegen der Gründungssohle der Winkelstützwand wurde festgestellt, dass der vorgefundene Baugrund nicht den Annahmen des Baugrundgutachtens entspricht und nur lose gelagerter bzw. locker aufgeschütteter Bau-/ Ziegelschutt vorgefunden wurde. Durch den Baugrundgutachter wurde am 18.10.2021 vor Ort festgelegt, dass im Bereich der Gründung ein flächiger vertiefter Bodenaustausch mit Einbau von Beton C 12/15 F3 zu erfolgen hat.
- 05.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · in Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich Mengenmehrungen größer 110 Prozent zu den Aushubmengen der Baugrube für die Winkelstützwand. Die Mehrmengen größer 110 Prozent sind über die entsprechenden HLV-Positionen abzurechnen. Aufgrund der vorhandenen Geländesituation, Baustraßenverlauf und der vorgefundenen Baugrundsituation ist es notwendig, die Bautechnologie zu ändern, indem die Herstellung der Winkelstützwand in 2 zeitlich getrennten Bauabschnitten erfolgen muss. Aufgrund dieser Änderung der geplanten Bautechnologie ergeben sich zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag.
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung erfolgte die Entnahme von Probekernen zur Bewertung der Betongüte an den Bestandsfundamenten für die vertikalen Anker. Aufgrund der festgestellten Betongüte am Bestandsfundament Achse 60 und 90 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Statik über die gesamte Verankerungslänge einheitlich angesetzte Betongüte sichergestellt werden kann. Zur Überprüfung und Verifizierung der in der Statik angesetzten Materialkennwerte sind aus Sicht des Gutachters zusätzliche Prüfanker herzustellen.
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Durchführung der Auflagerträger an den Achsen 10 und 130 müssen in die Bestandsflügelwände an den Achsen 10 und 130 zusätzliche Wanddurchbrüche realisiert werden. Für die Durchführung der oberen Koppelstäbe sind durch einen kontrollierten Rückbau der vorhandenen Steine zu realisieren.
- 14.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Anpassung des Bauablaufes wurde es notwendig, die Herstellung der Winkelstützwand aus der Bauphase F in die Bauphasen B/C zu integrieren. Die Hinterfüllung der Winkelstützwand sollte ursprünglich mit dem RC-Material (0/45) aus dem geplanten Rückbau (Bauphase F) der Baustraßenrampe Reichenhainer/ Elsässer Straße erfolgen. Aufgrund der Änderung des Bauablaufes ist für die Verfüllung der Winkelstützwand in Bauphase C entsprechend zusätzliches Material zu liefern und einzubauen
- 14.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Anpassung des Bauablaufes und der während der Baumaßnahme erforderlichen zusätzlichen Leistungen, insbesondere der noch auszuführende Rückbau des Bestandsgeländers, bedingen einer Verlängerung der Bauzeit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der weiteren Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung einschl. Bauzaun und der Verkehrssicherungseinrichtungen.
- 08.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · fFür den geplanten Verbau im Bereich EÜ Chemnitzer Viadukt Widerlager Achse 130 sind die aus dem Materialbestand des AN vorhandenen HEA 400 mit entsprechenden Länge und Montagebohrungen zu liefern. Die Übergabe der Träger erfolgt an Auftragnehmer der AU 11.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Dresden erhalten, Summe 2.698.241,97 €.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.02.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/068062-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausschreibung-zwischenbauzustaende-chemnitzer-viadukt-0079512021
