# Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Saarbrücken am 08.07.2019 vergeben, Zuschlag an AFRY Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Ausbau Ubf Basel-Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude,Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM
- Wo: Saarbrücken, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.07.2019 bis 13.12.2024
- Zuschlag an: AFRY Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 08.07.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [AFRY Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/afry-deutschland-gmbh), Mannheim

## Leistungsumfang

Erweiterung der Umschlaganlage Weil am Rhein; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2), Umweltplanung und Option: Lph 3/4 / Lph 6/7; inkl. BIM)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen](https://vergabeweiser.de/cpv/71000000-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions)
- Bekanntmachungs-ID: dd7929f0-9b1c-421e-bfad-d8d76e371b39

## Verlauf

- 14.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Auf Grund des Ineinandergreifens der Planung der DKW mit der tangierenden Strecken- und Kreuzungsbereiche wäre bei einem AN-Wechsel nicht mehr hinreichend erkennbar, wem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss.
- 05.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT34: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT37: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. NT38: - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 - Aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen bei der Planung und der daraus resultierenden Veralterung der Bestandsdaten (5 Jahre) ist eine Plausibilisierung der Kartierung aus dem Jahr 2020 erforderlich. - Eine Aktualisierung der Unterlagen ist darüber hinaus aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Bestandsituation erforderlich.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 35 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 31.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 41 - Diese Leistungen sind notwendig, um die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen und bilden eine Ergänzung zur bisherigen Planung. Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 04.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 - Auf Grund der bestehenden vertieften Projektkenntnis des Planers ist der AN aus Sicht der Projektleitung mit dieser Leistung als Nachtrag zu beauftragen. Die o.g. Anpassungen der EP sind notwendig, um die vertraglich geschuldete Planungsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. - Eine neue Einarbeitung eines neuen Planungsbüros wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden. - Die Trennung verschiedener Planungsabschnitte hat eine zusätzliche Schnittstelle zur Folge, welche kostentechnisch nicht realisierbar ist.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Aufgrund der vertieften Projektkenntnis des ursprünglichen AN ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht möglich. Der AN ändert das bestehende Gutachten für einen von vier verwendeten Leuchtentypen und führt damit eine gesamthafte Emissionsberechnung durch. Dabei greift er auf die bereits vorhandenen Ergebnisse zurück, was ein dritter AN nicht ohne erheblichen Mehraufwand tun könnte. Bei einem Wechsel des AN entstehen erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art. Wegen des einer Leistungsaufnahme eines dritten AN vorausgehenden Vergabeverfahrens, ist eine Verschiebung des Abschluss der Leistungsphasen Entwurfsund Genehmigungsplanung, und damit einhergehend des Gesamtablaufs und des Inbetriebnahmetermins, wahrscheinlich. Dies würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung darstellen und erhebliche Zusatzkosten verursachen.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 44 Aufgrund der vertieften Projektkenntnis des ursprünglichen AN ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen nicht möglich. Der AN aktualisiert die bestehenden Arbeitsergebnisse und schreibt diese anhand der neuen Kartierungen fort. Dabei greift er auf die bereits vorhandenen Untersuchungen und Ausarbeitungen zurück, was ein dritter AN nicht ohne erheblichen Mehraufwand tun könnte. Bei einem Wechsel des AN entstehen erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art. Wegen unbestimmter Leistungsaufnahme eines dritten AN ist eine Verschiebung des Abschlusses der Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung, und damit einhergehend des Gesamtablaufs und des Inbetriebnahmetermins, wahrscheinlich. Dies würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung darstellen und erhebliche Zusatzkosten verursachen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat AFRY Deutschland GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Regionalverband Saarbrücken](https://vergabeweiser.de/region/saarland/landkreis-regionalverband-saarbruecken): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=674f977c-94a0-43f9-8f98-225818555a53. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ausbau-ubf-basel-weil-am-rhein-generalplanervertrag-vk-anlagen-techn-dd7929f0
