# Auftrag 9 Internet und Intranet

Zuschlag erteilt

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Potsdam am 29.02.2024 vergeben, Zuschlag an Universum Kommunikation und Medien AG.

- Auftraggeber: [Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/friedrich-naumann-stiftung-fuer-die-freiheit)
- Was: IT-Dienstleistungen: Auftrag 9 Internet und Intranet
- Wo: Potsdam, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Universum Kommunikation und Medien AG
- Zuschlag am: 29.02.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Universum Kommunikation und Medien AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/universum-kommunikation-und-medien-ag), Berlin

## Leistungsumfang

Dienstleistungen für die Bereiche Internet (verschiedene Webpräsenzen) und Intranet; zusätzlich unterstützende Leistungen im Kommunikations-, Marketing- und Vertriebsbereich mit Internet-/Intranet-Komponente. Leistungsbereich I (technisch-organisatorische Basis): Bereitstellung der für den Betrieb der Internet- und Intranet-Systeme erforderlichen physischen Systeme und Ressourcen (Systemumgebung), inkl. Verfügbarkeit der Hardware-Ressourcen; Monitoring, Datensicherungsroutinen, Störfallmanagement, Help-Desk. Leistungsbereich II (Internet): Bereitstellung der Webpräsenzen technisch und funktional inkl. zugehörigem CMS, Analyse- und Optimierungstools sowie Systemintegration; Betrieb/Wartung; Betriebsführung und Optimierung; Anwender- und redaktionelle Unterstützung. Leistungsbereich III (Intranet): Bereitstellung eines webbasierten, dynamischen Intranets; Betrieb/Wartung System; Betriebsführung/Optimierung, Anwenderunterstützung. Leistungsbereich IV (Schulung & Projektarbeit).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 72000000-5
- CPV-Bezeichnung: [IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung](https://vergabeweiser.de/cpv/72000000-it-dienste-beratung-software-entwicklung-internet)
- Bekanntmachungs-ID: 03dd3340-d5f3-46d4-9f17-841f393b9c20

## Verlauf

- 29.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der RV umfasste bislang im Bereich der IT-Sicherheit ein Monitoring, welches vor allem auf den Zustand der Systeme und Anwendungen ausgerichtet war. Bis zum Abschluss des RV war ein solches Monitoring von eher allgemeiner und reaktiver Natur auch ausreichend. So sah sich die AG lediglich oberflächlichen Cyberattacken ausgesetzt. Nach Abschluss des RV kam es seit Aug. 2019 vermehrt zu konkreten Bedrohungen und Risiken im Bereich der Informations- und Datensicherheit, die über die allg. bestehenden Gefahren und Unsicherheiten hinausgingen. Die AG wurde wiederholt zum Ziel professioneller Aufklärungs- und Angriffsaktivitäten aus den Bereichen der Cyberkriminalität sowie der Nachrichtendienste. Dies zeigt sich u.a. daran, dass der Umfang der Attacken gerade im Umfeld des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv zunahm. Aufgrund dieser starken Zunahme der Intensität der Angriffe auf die IT-Infrastruktur seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung besteht ein akuter Bedarf an einem mehr proaktiv ausgerichteten Sicherheitsmonitoring. So kommt einer wirksamen Früherkennung von Angriffsvorbereitungen und Angriffen eine hohe, operative Bedeutung zu. Ein mehr proaktiv ausgerichtetes Sicherheitsmonitoring ist für den ordnungsgemäßen Fortgang sowie die Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Ohne diese benötigten Leistungen wäre die Gewährleistung der Betriebsführung und Wartung des Stiftungsintra- und Extranets sowie der Website mitsamt ihrer Informationssicherheit gefährdet. Auch war die Erforderlichkeit einer solchen Änderung bei Abschluss des RV nicht vorhersehbar. So war die AG bis Aug. 2019 nicht solchen Attacken ausgesetzt. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die AG konnte eine solche Veränderung der Intensität und Häufigkeit der Cyberattacken nicht vorausgesagt werden. Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer zu richten. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
- 03.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der RV umfasste bislang im Bereich der IT-Sicherheit ein Monitoring, welches vor allem auf den Zustand der Systeme und Anwendungen ausgerichtet war. Bis zum Abschluss des RV war ein solches Monitoring von eher allgemeiner und reaktiver Natur auch ausreichend. So sah sich die AG lediglich oberflächlichen Cyberattacken ausgesetzt. Nach Abschluss des RV kam es seit Aug. 2019 vermehrt zu konkreten Bedrohungen und Risiken im Bereich der Informations- und Datensicherheit, die über die allg. bestehenden Gefahren und Unsicherheiten hinausgingen. Die AG wurde wiederholt zum Ziel professioneller Aufklärungs- und Angriffsaktivitäten aus den Bereichen der Cyberkriminalität sowie der Nachrichtendienste. Dies zeigt sich u.a. daran, dass der Umfang der Attacken gerade im Umfeld des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv zunahm. Aufgrund dieser starken Zunahme der Intensität der Angriffe auf die IT-Infrastruktur seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung besteht ein akuter Bedarf an einem mehr proaktiv ausgerichteten Sicherheitsmonitoring. So kommt einer wirksamen Früherkennung von Angriffsvorbereitungen und Angriffen eine hohe, operative Bedeutung zu. Ein mehr proaktiv ausgerichtetes Sicherheitsmonitoring ist für den ordnungsgemäßen Fortgang sowie die Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Ohne diese benötigten Leistungen wäre die Gewährleistung der Betriebsführung und Wartung des Stiftungsintra- und Extranets sowie der Website mitsamt ihrer Informationssicherheit gefährdet. Auch war die Erforderlichkeit einer solchen Änderung bei Abschluss des RV nicht vorhersehbar. So war die AG bis Aug. 2019 nicht solchen Attacken ausgesetzt. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die AG konnte eine solche Veränderung der Intensität und Häufigkeit der Cyberattacken nicht vorausgesagt werden. Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer zu richten. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Universum Kommunikation und Medien AG erhalten.

## Weitere Zuschläge

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Potsdam](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/potsdam): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/friedrich-naumann-stiftung-fuer-die-freiheit): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a6b86525-a64b-4e94-8303-6aeae9e87f9e. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/auftrag-9-internet-und-intranet-03dd3340
