# Auftrag 1 Informations- und Kommunikationstechnologie

Zuschlag erteilt

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Potsdam am 29.02.2024 vergeben, Zuschlag an COMDOK GmbH.

- Auftraggeber: [Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/friedrich-naumann-stiftung-fuer-die-freiheit)
- Was: IT-Dienstleistungen: Auftrag 1 Informations- und Kommunikationstechnologie
- Wo: Potsdam, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: COMDOK GmbH
- Zuschlag am: 29.02.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- COMDOK GmbH, Sankt Augustin

## Leistungsumfang

Der Auftragnehmer übernimmt Leistungen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie: Leistungsbereich I - zentrale Dienste & Anwendungen (auftragnehmereigene Hardware, zentrale Struktur, Bereitstellung, Betrieb & Wartung): Bereitstellung und Betriebsführung der zentralen Infrastruktur (Rechenzentren etc.) inkl. Hardware-Ressourcen, Systemdienste/Fachanwendungen für den weltweiten Informations- und Kommunikationsverbund. Leistungsbereich II - Lokale IT-Umgebung (auftraggebereigene Hardware, dezentrale Struktur, Betrieb & Wartung): Operational Management, System-Backup/Recovery, Change Management, Incident-/Problemmanagement. Leistungsbereich III - LifeCycle-Management (auftraggebereigene Hardware, Einzelkomponenten/-geräte, Betrieb & Wartung): Beratung Informationstechnologie; Dokumentation/Verwaltung von IT-Komponenten; Koordination LifeCycle-Managementprozesses. Leistungsbereich IV - Support (pauschal). Leistungsbereich V - Projektmanagement/IT-Schulungen (nach Einzelauftrag).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 72310000-1
- CPV-Bezeichnung: [Datenverarbeitung](https://vergabeweiser.de/cpv/72310000-datenverarbeitung)
- Bekanntmachungs-ID: d00a1828-a0b1-4108-9283-13f6e77942a5

## Verlauf

- 29.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der RV umfasste bislang im Bereich der IT-Sicherheit ein Monitoring, welches vor allem auf den Zustand der Systeme und Anwendungen ausgerichtet war. Bis zum Abschluss des RV war ein solches Monitoring von eher allgemeiner und reaktiver Natur auch ausreichend. So sah sich die AG lediglich oberflächlichen Cyberattacken ausgesetzt. Nach Abschluss des RV kam es seit Aug. 2019 vermehrt zu konkreten Bedrohungen und Risiken im Bereich der Informations- und Datensicherheit, die über die allg. bestehenden Gefahren und Unsicherheiten hinausgingen. Die AG wurde wiederholt zum Ziel professioneller Aufklärungs- und Angriffsaktivitäten aus den Bereichen der Cyberkriminalität sowie der Nachrichtendienste. Dies zeigt sich u.a. daran, dass der Umfang der Attacken gerade im Umfeld des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv zunahm. Aufgrund dieser starken Zunahme der Intensität der Angriffe auf die IT-Infrastruktur seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung bestand ein akuter Bedarf an einem mehr proaktiv ausgerichteten Sicherheitsmonitoring. So kommt einer wirksamen Früherkennung von Angriffsvorbereitungen und Angriffen eine hohe, operative Bedeutung zu. Ein mehr proaktiv ausgerichtetes Sicherheitsmonitoring ist für den ordnungsgemäßen Fortgang sowie die Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Ohne diese benötigten Leistungen wäre der Aufbau und der Betrieb der notwendigen IT- und Netzwerkinfrastruktur sowie die Sicherstellung von deren Sicherheit nachhaltig gefährdet. Auch war die Erforderlichkeit einer solchen Änderung bei Abschluss des RV nicht vorhersehbar. So war die AG bis Aug. 2019 nicht solchen Attacken ausgesetzt. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die AG konnte eine solche Veränderung der Intensität und Häufigkeit der Cyberattacken nicht vorausgesagt werden. Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer zu richten. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
- 03.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der RV umfasste bislang im Bereich der IT-Sicherheit ein Monitoring, welches vor allem auf den Zustand der Systeme und Anwendungen ausgerichtet war. Bis zum Abschluss des RV war ein solches Monitoring von eher allgemeiner und reaktiver Natur auch ausreichend. So sah sich die AG lediglich oberflächlichen Cyberattacken ausgesetzt. Nach Abschluss des RV kam es seit Aug. 2019 vermehrt zu konkreten Bedrohungen und Risiken im Bereich der Informations- und Datensicherheit, die über die allg. bestehenden Gefahren und Unsicherheiten hinausgingen. Die AG wurde wiederholt zum Ziel professioneller Aufklärungs- und Angriffsaktivitäten aus den Bereichen der Cyberkriminalität sowie der Nachrichtendienste. Dies zeigt sich u.a. daran, dass der Umfang der Attacken gerade im Umfeld des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv zunahm. Aufgrund dieser starken Zunahme der Intensität der Angriffe auf die IT-Infrastruktur seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung bestand ein akuter Bedarf an einem mehr proaktiv ausgerichteten Sicherheitsmonitoring. So kommt einer wirksamen Früherkennung von Angriffsvorbereitungen und Angriffen eine hohe, operative Bedeutung zu. Ein mehr proaktiv ausgerichtetes Sicherheitsmonitoring ist für den ordnungsgemäßen Fortgang sowie die Erreichung des Projektziels zwingend erforderlich. Ohne diese benötigten Leistungen wäre der Aufbau und der Betrieb der notwendigen IT- und Netzwerkinfrastruktur sowie die Sicherstellung von deren Sicherheit nachhaltig gefährdet. Auch war die Erforderlichkeit einer solchen Änderung bei Abschluss des RV nicht vorhersehbar. So war die AG bis Aug. 2019 nicht solchen Attacken ausgesetzt. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die AG konnte eine solche Veränderung der Intensität und Häufigkeit der Cyberattacken nicht vorausgesagt werden. Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer zu richten. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat COMDOK GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Potsdam](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/potsdam): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/friedrich-naumann-stiftung-fuer-die-freiheit): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3b33f3d7-4c27-43b1-b776-536eaaaeb976. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/auftrag-1-informations-und-kommunikationstechnologie-d00a1828
