# AP OLA ABS Hannover-Berlin 1.BS östl. Stendal

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Architektur in Sachsen-Anhalt am 25.06.2024 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Architektur: AP OLA ABS Hannover-Berlin 1.BS östl. Stendal
- Wo: Sachsen-Anhalt, Stuttgart, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit: 01.07.2024 bis 31.10.2024
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 25.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Die DB InfraGO AG, Magdeburg, plant mit dem Großprojekt ABS Hannover – Berlin u.a. die Ertüchtigung und den teilweisen Ausbau der Stammstrecke (Strecke 6107) zwischen Vorsfelde und Wustermark mit der verkehrsrechtlichen Zielsetzung der kapazitiven Erweiterung für den Güterverkehr, einer Verkürzung der Reisezeiten im Personalverkehr sowie einer Verbesserung der allgemeinen Betriebsqualität. Dafür sollen Abschnitte von insgesamt ca. 26 km Länge westlich von Stendal sowie von ca. 10 km östlich von Stendal elektrifiziert werden. Betroffen sind die Regelbauarten Re100, Re200 und Re330. Leistungsinhalt der Ausschreibung ist die Erstellung der Ausführungsplanung Lph 5 für die Oberleitungsanlage der Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) in dem Bereich östlich von Stendal von Bahn-km 82,609 - km 94,340 in den Regelbauarten Re 100 und Re 200 sowie in der Regelbauart Re 330 für die Überleitverbindungen zur Schnellfahrstrecke (Strecke 6185).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 18b6cf7c-6171-403f-8925-f4d22c72e75a

## Verlauf

- 27.06.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 17.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_01 Die zusätzlichen Leistungen umfassen die Erstellung einer Ausführungsplanung (Lph 5) für die Oberleitungsanlagen ohne Fernwirkanlagen, einschließlich notwendiger Ersatzmaßnahmen, da keine Entwurfsplanung (EP) vorliegt. Betroffen sind die Abschnitte von Abzweig Wuster Damm bis Rathenow sowie von Abzweig Schönhausen/Elbe West bis Staffelde. Teile der Leistungsphase 3 (Lph 3) müssen daher durch den Auftragnehmer erbracht werden. Im Zuge der Generalsanierung und Elektrifizierungsmaßnahmen müssen diese Abschnitte in die erweiterte Lph 5 aufgenommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen verursachen, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Projekts gefährdet wäre. Höhere Angebotspreise aufgrund des Fachkräftemangels und mögliche Informationslücken könnten den termingerechten Abschluss erschweren. Ein neuer Auftragnehmer benötigt zusätzliche Einarbeitungszeit, was zu weiteren Verzögerungen beim Baubeginn und den Projektterminen führen kann.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Für die Erbringung der Haupvertragsleistung (Erstellung AP OLA) sind zusätzliche Planungsleistungen im Gewerk KIB erforderlich. Diese beinhalten zum Beispiel die Planung der OLA Stützpunkte an der EU Havel. Im Bf. Rathenow und im Bahnhof Großwudicke sind Schleusen für OLA Masten in die bestehenden LSW zu planen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Leistungsverzögerungen beider Leistungen und Mehrkosten im gesamten Projekt führen. Die notwendige und aufwendige Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die bisherige Planung würde durch die Beauftragung des Nachtrages entfallen. Die Informationslücke bei der Vergabe an einen anderen Planer würde zu einem großem Zeitaufwand führen, was, in Anbetracht der bestehenden Terminschiene, zu zeitlichen Verschiebungen und zu Mehrkosten führen. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 21.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 4: Die erforderlichen, zusätzlichen Leistungen umfassen die Planung und zeichnerische Darstellung von ca. 18km Kettenwerk, sowie die Dimensionierung aller betroffenen Maste und Fundamente in den Abschnitten zwischen Bf Rathenow bis Abzw. Wuster-Damm und zwischen Abzw. Schönhausen West und Abzw. Bindfelde, um für einen späteren zweigleisigen Ausbau der Strecke 6107 keine Ersatzneubauten an den Oberleitungsanlagen vornehmen zu müssen. Weiterhin ist im Bereich zwischen Bf Rathenow und Unterwerk Rathenow die Dimensionierung aller betroffenen Maste inkl. derer Fundamente insofern anzupassen, dass für den bereits bekannten, zukünftigen Ausbau der Streckenspeisung der Stammstrecke das Mitführen einer weiteren Speiseleitung vorbereitet ist und ein späterer Ersatzneubau entfällt. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Wechsel des AN nicht sinnvoll, da eine erneute Einarbeitung in das Projekt notwendig werden würde. Der daraus resultierende zusätzliche zeitliche Aufwand, welcher sich unweigerlich auch auf die Kosten niederschlägt, würde die Wirtschaftlichkeit negativ beeinträchtigen. Darüber hinaus ist bei der aktuellen Marktlage, in Bezug auf Fachpersonal und freien Ressourcen, davon auszugehen, dass eine anderweitige Vergabe zu Lasten der Angebotspreise geht, was sich wiederum auf die Wirtschaftlichkeit auswirken würde. Durch eine anderweitige Vergabe der Leistungen, würden einem anderen AN erhebliche Projektinformationen fehlen. Das Schließen dieser Informationslücke wäre nur unter großem Zeitaufwand möglich, was, in Anbetracht der bestehenden Terminschiene, einen termingerechten Abschluss der AP gefährden würde. In Folge dessen wäre auch der geplante Termin der baulichen Umsetzung gefährdet. Das Kompensieren und Minimieren dieses Risikos ist nur mit erheblichem Personaleinsatz möglich, was mit zusätzliche Kosten verbunden wäre.
- 27.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 05- Ein Wechsel des AN würde eine erneute Einarbeitung in das Projekt notwendig machen. Der daraus resultierende Aufwand würde sich unweigerlich auf die Kosten niederschlagen. Weiterhin ist bei der aktuellen Marktlage, in Bezug auf Fachpersonal und freien Ressourcen, davon auszugehen, dass eine anderweitige Vergabe zu Lasten der Angebotspreise geht. Durch eine anderweitige Vergabe der Leistungen, würden einem anderen AN erhebliche Projektinformationen fehlen. Das Schließen dieser Informationslücke wäre nur unter großem Zeitaufwand möglich, was einen termingerechten Abschluss der AP gefährden würde. In Folge dessen wäre auch der geplante Termin der baulichen Umsetzung gefährdet. Das Kompensieren und Minimieren dieses Risikos ist nur mit erheblichem Personaleinsatz möglich, was mit zusätzliche Kosten verbunden wäre.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT009: Die zusätzlichen Planungsleistungen zur Erstellung von Blitzschutzkonzepten wurden im Projektverlauf infolge einer nachträglichen Leistungsanforderung des Auftraggebers erforderlich und waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen.Aufgrund der engen fachlichen und technischen Verzahnung mit der laufenden Ausführungsplanung sowie der bereits vorhandenen Planungsstände und Systemkenntnisse des Auftragnehmers ist ein Auftragnehmerwechsel nicht wirtschaftlich sinnvoll. Ein solcher Wechsel würde zu erheblichem zusätzlichem Abstimmungsaufwand, Schnittstellenrisiken, terminlichen Verzögerungen sowie Mehrkosten führen. NT07: Die zusätzlichen Planungsleistungen für die Erstellung von Blitzschutzkonzepten wurden im Projektverlauf infolge nachträglicher Anforderungen des Auftraggebers erforderlich und waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Aufgrund der engen fachlichen und technischen Verknüpfung mit der laufenden Ausführungsplanung sowie der bestehenden Systemkenntnis des Auftragnehmers ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht zweckmäßig. Ein solcher Wechsel würde zu erheblichen zusätzlichen Abstimmungsaufwänden, terminlichen Verzögerungen und Mehrkosten führen. NT12: Im Rahmen der Planungsleistungen für die OLA Anlage mussten die vorh. Bestandspläne ergänzend bewertet werden, um die zwischenzeitlichen Änderungen der Richtlinien in die erforderlichen Maßnahmen der Erdung berücksichtigen zu können. Die sich daraus ergebenden Erdungsmaßnahmen an den vorhandenen Anlagen mussten bauwerksspezifisch geprüft und ausführungsreif dargestellt werden. Die bereits vorhandenen Ankerbolzen auf der EÜ Hämerten sind auf Grund des Zustandes des Bestandsbauwerkes statisch nachzuweisen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Leistungsverzögerungen Mehrkosten im gesamten Projekt führen. Die notwendige und aufwendige Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die bisherige Planung würde durch die Beauftragung des Nachtrages entfallen. Die Informationslücke bei der Vergabe an einen anderen Planer würde zu einem großem Zeitaufwand führen, was, in Anbetracht der bestehenden Terminschiene, zu zeitlichen Verschiebungen und zu Mehrkosten führen würde. NT10: Da die im Bestand befindlichen horizontalen Berührungsschutze an den SÜ nicht mehr im Einklang mit dem aktuell gültigen RIL sind und eine Neigung das Stehen oder Gehen auf den Hinternissen erschwert, ist die Nachrüstung eines zus., vertikalen Übersteigschutzes notwendig. Dadurch, dass sich die betroffenen SÜ in einem Bereich befinden zu dem nur eine VP vorliegt, müssen diese in der AP weiterführend betrachtet und beplant werden. Hierfür wurde bereits ein NT03 eingekauft. Für den nicht auskömmlichen NT03 musste ein weiterer NT10 vorgelegt werden. Hier sind zusätzliche PL-Leistungen im Bereich KIB enthalten. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Leistungsverzögerungen und Mehrkosten im gesamten Projekt führen. Die notwendige und aufwendige Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die bisherige Planung würde durch die Beauftragung des Nachtrages entfallen. Die Informationslücke bei der Vergabe an einen anderen Planer würde zu einem großem Zeitaufwand führen. NT06: Für die Erbringung der Hauptvertragsleistung (Erstellung AP OLA) sind zusätzliche Planungsleistungen im Gewerk KIB erforderlich. Hierfür wurde bereits ein NT02 eingekauft. Für den nicht auskömmlichen NT02 musste ein weiterer NT06 vorgelegt werden. Hier sind zusätzliche Planungsleistungen im Bereich KIB enthalten. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Leistungsverzögerungen Mehrkosten im gesamten Projekt führen. Die notwendige und aufwendige Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die bisherige Planung würde durch die Beauftragung des Nachtrages entfallen. Die Informationslücke bei der Vergabe an einen anderen Planer würde zu einem großem Zeitaufwand führen, was, in Anbetracht der bestehenden Terminschiene, zu zeitlichen Verschiebungen und zu Mehrkosten führen würde. NT13: a) Im Projekt sind auf Grund fehlender Nachweise für die Bestandserdungen der Bauwerke sind für die Realisierung des Projekts an allen Straßenüberführungen und des Kreuzungsbauwerks (inkl. Übersteigschütze), Eisenbahnüberführungen (inkl. Personentunnel und Unterführungen), und Durchlässen im Baubereich West Prüfungen notwendig, ob eine nachträgliche Erdung an den Bauwerken hergestellt werden muss. Falls sich durch das Prüfergebnis die Notwendigkeit einer nachträglichen Erdung ergibt, ist diese zu beplanen (AP). Für den Fall, dass keine nachträgliche Erdung erforderlich ist, ist ggf. für einen Prüfsachverständigen eine prüffähige Unterlage als Nachweisführung zu erstellen, z. B. anhand eines Plans. b) Der Wechsel des ANs zieht erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf nach sich. Für die erfolgreiche Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage sind die zusätzlichen Leistungen zwingend erforderlich. Eine erneute Ausschreibung und Vergabeverfahren schließen den Wechsel aus wirtschftlicher Sicht aus. d) Bei erneuter Vergabe drohen lange Vorlaufzeiten und erhebliche Mehraufwendungen

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=395045ba-ad07-4fd6-96db-f3f5caef8342. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ap-ola-abs-hannover-berlin-1bs-oestl-stendal-18b6cf7c
