# ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Kabelverlegearbeiten ESTW-A Rastatt Süd

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Rastatt am 02.01.2024 vergeben, Zuschlag an Bahnbau Weidlich GmbH. Eingegangen: 3 Angebote je Los.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Kabelverlegearbeiten ESTW-A Rastatt Süd
- Wo: Rastatt, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 05.02.2024 bis 31.03.2025
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Bahnbau Weidlich GmbH
- Zuschlag am: 02.01.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3 je Los

## Gewinner

- [Bahnbau Weidlich GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bahnbau-weidlich-gmbh), Heinersdorfergrund

## 2 Lose

- Los 1: Los 1 : Telekommunikation Kabelverlegung & Montage · [Bahnbau Weidlich GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bahnbau-weidlich-gmbh), Heinersdorfergrund
- Los 2: Los 2: LST-Kabelverlegung · [Bahnbau Weidlich GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bahnbau-weidlich-gmbh), Heinersdorfergrund

## Leistungsumfang

Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESTW-A Rastatt Süd und dessen Außenanlage sind Kabelverlegearbeiten für die Anbindung der Signale, Achszähler, Gleismagnete etc. des Stellwerks erforderlich. Diese LST- und TK-Kabelverlegearbeiten sind notwendig als Vorleistung für die Anbindung und die Inbetriebnahme des ESTW-A Rastatt Süd.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314310-7
- CPV-Bezeichnung: [Verlegen von Kabeln](https://vergabeweiser.de/cpv/45314310-verlegen-von-kabeln)
- Bekanntmachungs-ID: 14fb1020-2040-4654-a3f9-d56bf0a4420b

## Verlauf

- 07.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Das Arbeiten ím Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.), würde terminliche Risiken mit sich bringen und darüber hinaus zur Folge haben, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Das Arbeiten im Baufeld ist aufgrund der beengten Verhältnisse und des laufenden Betriebs sehr anspruchsvoll. Auch in Anbetracht der Gewährleistung ist aus Sicht der PL zu empfehlen, dass ein einziger AN für die Kabelverlegung im Baufeld und insbesondere das Endverlegen der bereits zum Teil verlegten Kabel verantwortlich ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Das Arbeiten ím Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.), würde terminliche Risiken mit sich bringen und darüber hinaus zur Folge haben, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 04 - Das Arbeiten im Baufeld ist aufgrund der beengten Verhältnisse und des laufenden Betriebs sehr anspruchsvoll. Auch in Anbetracht der Gewährleistung ist aus Sicht der PL zu empfehlen, dass ein einziger AN für die Kabelverlegung im Baufeld UND das Hindurchziehen der Kabel ins Stellwerksinnere zuständig ist, wofür die Hauff-Dichtungen erforderlich sind. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 03.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Das Arbeiten am Bahnsteig ist vorher mit den entsprechend zuständigen Personen abzustimmen und kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen.
- 22.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist aufgrund der beengten Verhältnisse und des laufenden Betriebs sehr anspruchsvoll. Auch in Anbetracht der erforderlichen Baustelleneinrichtung bietet es sich an, dass der AN für die Kabelverlegung den für seine Leistung erforderlichen Kabeltiefbau herstellt, da er das Personal und die Geräte bereits auf seiner BE vorhält und direkt einsetzen kann. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten ím Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Ein Wechsel des AN bringt gewährleistungstechnische Risiken mit sich, da die Teilleistungen aufgrund der komplexen Schnittstellen schwer auf einzelne AN zu separieren sind. Darüber hinaus hätte ein Wechsel des AN zur Folge, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist aufgrund der beengten Verhältnisse und des laufenden Betriebs sehr anspruchsvoll. Auch in Anbetracht der Gewährleistung ist aus Sicht der PL zu empfehlen, dass ein einziger AN für die Kabelverlegung im Baufeld und insbesondere das Endverlegen der bereits zum Teil verlegten Kabel verantwortlich ist. Da in diesem Fall der AG für den Stillstand des AN verantwortlich ist, ist ein Wechsel des AN ohnehin nicht zielführend. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte
- 29.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist aufgrund der beengten Verhältnisse und des laufenden Betriebs sehr anspruchsvoll, insbesondere während der Sperrpausen. Auch in Anbetracht der Gewährleistung ist aus Sicht der PL zu empfehlen, dass ein einziger AN für die Kabelverlegung im Baufeld und insbesondere das Endverlegen der bereits zum Teil verlegten Kabel verantwortlich ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte
- 07.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Ein Wechsel des AN bringt gewährleistungstechnische Risiken mit sich, da die Teilleistungen aufgrund der komplexen Schnittstellen schwer auf einzelne AN zu separieren sind. Darüber hinaus hätte ein Wechsel des AN zur Folge, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 09.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Ein Wechsel des AN bringt gewährleistungstechnische Risiken mit sich, da die Teilleistungen aufgrund der komplexen Schnittstellen schwer auf einzelne AN zu separieren sind. Darüber hinaus hätte ein Wechsel des AN zur Folge, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 20.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_009_Das Arbeiten im Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Ein Wechsel des AN bringt gewährleistungstechnische Risiken mit sich, da die Teilleistungen aufgrund der komplexen Schnittstellen schwer auf einzelne AN zu separieren sind. Darüber hinaus hätte ein Wechsel des AN zur Folge, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Arbeiten im Baufeld ist kritisch aufgrund der beengten Verhältnisse, des Betriebs sowie des parallelen Vorhandenseins mehrerer AN zur gleichen Zeit. Ein Wechsel des AN bringt gewährleistungstechnische Risiken mit sich, da die Teilleistungen aufgrund der komplexen Schnittstellen schwer auf einzelne AN zu separieren sind. Darüber hinaus hätte ein Wechsel des AN zur Folge, dass die AN sich gegenseitig behindern. Damit würde ein IBN-Risiko entstehen, welches unbedingt zu vermeiden ist. Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat der Transport zeitnah zu erfolgen, sodass der AN Kabelverlegung nicht in Behinderung gerät
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Kabelverlegung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 - Der AN für die Kabelverlegung war in seiner Ausführung behindert, da er aufgrund fehlender Vorarbeiten der anderen Gewerke seine Kabelverlegearbeiten nicht kontinuierlich fortführen konnte und dadurch in Stillstände geriet. Für das temporäre und teilweise Räumen und Wiedereinrichten der Baustelleneinrichtung sind dem AN zusätzliche Kosten entstanden. 25 - Der AN für die Kabelverlegung war in seiner Ausführung behindert, da er aufgrund fehlender Vorarbeiten der anderen Gewerke sowie Planungsänderungen durch den AG an der PT-1 seine Kabelverlegearbeiten nicht kontinuierlich fortführen konnte und dadurch in Stillstände geriet. Für das temporäre und teilweise Räumen und Wiedereinrichten der Baustelleneinrichtung sind dem AN zusätzliche Kosten entstanden.
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12- Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Kabelverlegung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bahnbau Weidlich GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e1a2f9d8-caeb-4414-ba42-d2844b394071. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-karlsruhe-basel-sta1-kabelverlegearbeiten-estw-a-rastatt-sued-14fb1020
