# ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Emmendingen am 06.02.2002 vergeben, Zuschlag an Sweco GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag-karlsruhe)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
- Wo: Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 06.02.2002 bis 31.12.2020
- Zuschlag an: Sweco GmbH
- Zuschlag am: 06.02.2002
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Sweco GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/sweco-gmbh-karlsruhe), Karlsruhe

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen](https://vergabeweiser.de/cpv/71000000-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions)
- Bekanntmachungs-ID: 074275-2019

## Verlauf

- 15.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Am 9.1.2019 wurden vom BMVI die Zugzahlen zum BVWP 2030 revidiert übermittelt. Die schailschutztechnischen Gutachten und die Bestehenden technischen und umweltechnischen Planungsunterlagen müssen entsprechend angepasst werden.
- 15.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Am 9.1.2019 wurden vom BMVI die Zugzahlen zum BVWP 2030 revidiert übermittelt. Die schailschutztechnischen Gutachten und die Bestehenden technischen und umweltechnischen Planungsunterlagen müssen entsprechend angepasst werden.
- 18.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die aktualisierten Zugzahlen des BMVI vom 9.1.2019 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbaru ngen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen.
- 18.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die neuen Zugzahlen des BMVI vom 9.1.2019 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbarungen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen
- 28.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die neuen Zugzahlen des BMVI vom 9.1.2019 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbarungen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen.
- 29.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die neuen Zugzahlen des BMVI vom 9.1.2019 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbarungen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen.
- 29.03.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die aktualisierten Zugzahlen des BMVI vom 9.1.2019 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbarungen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen.
- 04.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Alternativenprüfung wird nach juristischer Prüfung eine umfangreiche Variantenuntersuchung notwendig. Die Variantenuntersuchung muss alle Aspekte der Betroffenheiten darstellen, insbesondere die schalltechnischen Untersuchungen müssen hierzu weiter vertieft werden. Dieser Umfang ist in der ursprünglichen Beauftragung so nicht vorgesehen.
- 04.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):Die Planfeststellungsunterlagen (PfU) 8.3 wurden im Geschäftjahr (GJ) 2017 beim EBA eingereicht. Nach erfolgter Prüfung hat das EBA empfohlen, die PfU zu überarbeiten. Durch die erforderliche Klärung der anzuwendenden Zugzahlenprognose im GJ 2018 sowie die Schließung der trilateralen Vereinbarung zur Beplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässer II. Ordnung (Schutz der geplanten Tieflage) kam es zu einer zeitlichen Verzögerung und damit zu einem Aktualisierungsbedarf der PfU. Die Aktualisierung ist erforderlich, um belastbare PfU für das Anhörungsverfahren vorzulegen. Hierbei müssen die schalltechnischen Gutachten bezüglich der Zugzahlenprognose 2030 und des Baulärmes aktualisiert werden. Des Weiteren sind in den Umweltgutachten die neu vorliegenden Kartierergebnisse zu berücksichtigen. Zusätzlich erfordern die neu gewonnenen Erkenntnisse eine Einarbeitung in den Erläuterungsbericht der PfU 8.3.
- 11.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kennwerte im Bauwerksbereich für die Kreuzungsbauwerke der Bahntrasse im PfA 8.1 liegen bis auf die Abflusswerte vor. Die Daten werden benötigt um eine Einwendung seitens u.a. des LRA EM zu bearbeiten. Des Weiteren werden die Daten benötigt um den Querschnitt unterhalb des Bauwerks zu dimensionieren. Um die Aussagen zu den Abflussbeiwerte treffen zu können sind zusätzliche Untersuchungen und Berechnungen notwendig.
- 11.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · In Abstimmung mit der UWB wurde ein Vorgehen zur Erarbeitung der Antragsunterlagen für den Themenpunkt Hochwasserschutz erarbeitet. Für 25 Gewässer sind keine Bewertungsgrundlagen vorhanden. Um die Antragsunterlagen gemäß Vereinbarung zu erarbeiten, sind diese zusätzlichen Leistungen erforderlich.
- 12.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Austausches zwischen Landwirten und der DB im Arbeitskreis Landwirtschaft wurde das Potential zur Optimierung der umweltfachlichen CEF-Maßnahmenflächen im PfA 8.3 festgestellt. Hierzu soll in Form eines Gutachtens untersucht werden, inwiefern das bis dato konzipierte Maßnahmenkonzept der Planfeststellungsunterlage 8.3 optimiert werden kann. Resultierend aus den Erkenntnissen des Gutachtens sollen die Maßnahmenflächen reduziert werden, um die landwirtschaftlichen Betroffenheit im Planfeststellungsverfahren zu minimieren. Zusätzlich könnten die neuen Erkenntnisse zu einer Verringerung der Grunderwerbskosten und potentiellen Entschädigungszahlungen führen.
- 03.05.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die innerhalb des Gesamtverkehrslärmgutachten im PfA 8.1 als bedenklich gekennzeichneten Immissionspunkte (70/60dB(A)-Kriterium bei Zusatzbelastung) ist zu berechnen, welche Veränderung sich einstellt, wenn der Prognosehorizont 2025 mit 80%/20%-Wagenmaterialaufteilung zugrunde gelegt wird. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, wenn die Überschreitung 70/60 dB(A) erstmals durch das Vorhaben erfolgt. Um evtl. Veränderungen erkennen zu können ist eine Neuberechnung des Schallgutachtens notwendig. Um zu gewährleisten, dass die Randbedingungen für die Beibehaltung der Gutachten mit dem Prognosehorizont 2025 im PfA 8.1 erfüllt sind, ist das gesetzliche Gutachten bzw. die Berechnungen hierfür mit dem Prognosehorizont 2030 und den damit verbundenen Eingangsparametern einschließlich 100 % neuem Wagenmaterial durchzuführen.
- 20.06.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Planfeststelungsunterlagen im PFA 8.0 im Fachbereich Oberleitungsplanung müssen Zusätzlich folgende Punkten erarbeitet werden: — Planung der nördlichen Einspeisung zur IBN des StA 8, Lph 3/4, — Planung von zwei neuen Bahnenergieleitungen im PfA 8.0, Lph 3/4.
- 28.06.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 164-9 Im Rahmen der Erstellung der Planfeststelungsunterlagen im PFA 8.0 im Fachbereich Oberleitungsplanung müssen zusätzlich folgende Punkten erarbeitet werden: — Vorplanung der nördlichen Einspeisung zur IBN des StA 8, — Vorplanung von zwei neuen Bahnenergieleitungen im PfA 8.0.
- 14.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die aktualisierten Zugzahlen des BMVI vom 12.9.2017 müssen schallschutztechnisch ausgewertet und mit den entstehenden Auswirkungen in allen technischen und umweltplanerischen Unterlagen eingearbeitet werden, um die Vereinbarungen der Kernforderungen aus dem Projektbeirat zu erfüllen.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.2 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe im Bereich der Logistik innerhalb und außerhalb des Baufeldes erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Themen sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem wurde ein weitaus höherer und vor allem belastbarerer Detailierungsgrad für die Entsorgungs- und Verwertungswege der Aushubmassen im Bereich der Tieflage gefordert. Zunächst ist für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 ein Konzept zu den Entsorgungswegen und eine Massenbilanzierung zu erarbeiten. Des Weiteren resultiert aus den Unterarbeitsgruppen ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf mit Stakeholder/ Behörden und vergleichbaren Projekten. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 16.08.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit zwei Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 144-15: Erarbeitung der Entsorgungswege und Massenbilanzierung für das Planfeststellungsverfahren 8.3 Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 144-14: Detaillierung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 157-17: Erarbeitung der Entsorgungswege und Massenbilanzierung für das Planfeststellungsverfahren 8.4 Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 157-16: Detaillierung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.4 Die für die Planfeststellungsunterlagen erforderliche Detailtiefe zum Themenbereich des Bodenmassenmanagement erfordert eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Um alle relevante Belange sukzessive abzuarbeiten wurde ein Arbeitskreis mit 2 Unterarbeitsgruppen gegründet. In diesem haben die zuständigen Fachbehörden hinsichtlich des Schutzgutes Boden eine vertiefte und ergänzende Erarbeitung des Bodenmassenmanagements für das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept 8.3 gefordert. Diese geht weit über die bisher in der Planung erarbeiteten Konzepte und die beauftragten Leistungen hinaus. Als notwendig wird seitens der Fachbehörden angesehen eine fachkundige Prüfung des Datenbestandes (Defizitanalyse) sowie Erstellung eines Untersuchungskonzeptes nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Dieses Thema wurde notwendig, um frühzeitig die bodenkundlichen Belange, besonders die für den in großem Umfang anfallenden Oberboden, zu konkretisieren. In der vertieften Bearbeitung dieser und noch kommender Punkte werden zusätzliche Leistungen für die weitere Detaillierung und Präzisierung erforderlich und sukzessive abzuarbeiten sein.
- 05.09.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 146-xx: Verlängerung der web-Präsenz des digitalen Planungsordners bis zum Abschluss des Erörterungstermins im PfA 8.1 und Anpassungen von Planänderungen und der Beschlussfassung bedingt durch das Planfeststellungsverfahren.
- 13.11.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Grundlage ist die Fortschreibung des Vertrags. Darin aufgeführt ist die vorläufige Objektliste für die Objekt- und Tragswerksplanung. Die in den Nachtragsangebot N 146-27 aufgeführten Objekte (Durchlässe) sind nicht in der bereits beauftragten Objektliste enthalten.
- 18.02.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Fledermausgutachten, als Bestandteil der PfU, beziehen sich auf überholte Gebietsabgrenzungen der FFH-Gebiete „Breisgaur“ sowie „Glotter und nördlicher Mooswald“, welche durch die Naturschutzverwaltung zwischenzeitlich zum FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ zusammengeführt wurden. Die Anpassung an das aktuelle FFH Gebiet, ist für die Genehmigungsfähigkeit der PfU zwingend erforderlich.
- 07.05.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der juristischen Prüfung der Umweltgutachten des Planfeststellungsabschnittes (PfA) 8.3 wurde festgestellt, dass ein zusätzlicher Erfassungsbedarf bei den Fledermäusen sowie den Vögeln besteht. Aktuell basieren die gutachterlichen Erfassungen der Fledermäuse in den Umweltgutachten auf einem Flugmodell. Hinsichtlich der Vögel muss der Erfassungsumfang ausgeweitet werden. Diese Erfassungen sind erforderlich, um belastbare Aussagen für die Umweltgutachten sowie für die technische Planung im Anhörungsverfahren zu treffen. Bei diesen Erfassungen handelt es sich um Kartierungen im Gelände, die Bewertung der Projektwirkung auf diese Tierarten sowie die Darlegung der erforderliche Maßnahmen.
- 07.05.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · NA 157-18 Hinsichtlich der für die Planfeststellung erforderlichen Angaben zum notwendigen Retensionsausgleichs wurden seitens des EBA und des RPs detaillierte Ermittlungen der benötigten Retensionsflächen gefordert. Diese erfordern die Erstellung eines Strömungsmodells, um die anlagebedingten Auswirkungen auf die HQ100-Gebiete und die Überschwemmungsgebiete darzustellen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der bestehenden Beauftragung.
- 13.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrag 146-13. Darin wurde unter Position 12 im Leistungsbild Umweltplanung mit einer 3,5-jährigen Dauer die Teilnahme an Besprechungen kalkuliert. Die im Nachtragsangebot NA 146-33 angebotenen zusätzlich Besprechungstermine werden durch den verlängerten Projektverlauf notwendig.
- 13.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Ermittlung der Machbarkeit zur Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 wurden innerhalb einer hydrologischen Machbarkeitsstudie Varianten zur Wasserentnahme und –beschickung der Feuchtgebietsflächen aus dem Vorfluter konzipiert. Hierbei wurden insbesondere die Belange der vorhandenen Schutzgebiete, der ökologische und chemische Zustand der betroffenen Grund- und Oberflächengewässer sowie die ökologischen Ziele der Ersatzmaßnahme E1 berücksichtigt. Aufbauend auf der Variantenuntersuchung ist der Wasserrechtsantrag zur LBP-Ersatzmaßnahme E1 für die festgelegte Vorzugsvariante zu erstellen. Dafür sind Bestandsunterlagen für die maßgeblichen Gewässerabschnitte zu erstellen. Grundlage für den Umfang der Unterlage sind die Ergebnisse aus den bisherigen Abstimmungen mit den Wasserbehörden der Landratsämter und dem Regierungspräsidium Freiburg.
- 13.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der geplanten Trassenführung im PfA 8.1 sind im Rahmen der Baumaßnahme Straßensperrung vorgesehen. Diese betreffen einerseits das Bauwerk auf der K5140 (Teninger Straße) zwischen Bahlingen und Teningen sowie andererseits das Bauwerk auf der K5131/ K4920 (Vörstetter Straße) bei Holzhausen, die beide die NBS entlang der BAB5 kreuzen. Hieraus ergeben sich 2 Planungsräume mit direktem Wirkungsbereich auf die jeweils anliegenden Gemeinden: 1. Brückenbauwerk Teninger Straße K5140; 2. Brückenbauwerk Vörstetter Straße K5131/ K4920. Beide Planungsräume sind voneinander unabhängig, jedoch über den Wirkungsbereich des Untersuchungsraums und den Zusammenhang zur NBS miteinander indirekt verbunden. Für diese beiden geplanten Straßensperrungen ist aufgrund der Abarbeitung von Forderungen aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren jeweils eine gesonderte verkehrliche Untersuchung durchzuführen. Diese zusätzliche Leistung ist in einer voraussichtlich zweistufigen Verkehrsuntersuchung zu bearbeiten.
- 27.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrag 146-13. Darin wurde unter Position 12 im Leistungsbild Umweltplanung mit einer 3,5-jährigen Dauer die Teilnahme an Besprechungen kalkuliert. Die im Nachtragsangebot NA 146-33 angebotenen zusätzlich Besprechungstermine werden durch den verlängerten Projektverlauf notwendig.
- 27.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Verlängerung der Hardware-Bereitstellung dedizierter Web-Server mit Datenbank entsprechend Serverlevel, sowie Verlängerung der Bereitstellung Software as a Service Nutzungsentgelt der Systemfunktionalität inkl. Service-Pauschale für Support der Unterstützung aller Projektbeteiligung bei der Nutzung des Systems und Nutzung der OCR-Textanzeige um 6 Monate. Anschließende Nutzung um weitere 12 Monate im „Schlafmodus“
- 27.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Gemäß WHG §78 Asatz 7 und WHG §78a müssen in den Planunterlagen die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Hochwassersituation dargestellt werden. Da die geplante Trasse festgesetztes Überschwemmungsgebiet durchquert sind die hydraulischen Untersuchungen im PfA 8.0 erforderlich.
- 30.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur vollständigen Ausarbeitung des Wasserrechtsantrag zur LBP Ersatzmaßnahme E1 „Gewann See“ im Planfeststellungsabschnitt 8.1 ist eine Überprüfung des Marchackergrabens auf Vorkommen von Arten- und Naturschutzrechtlich relevanter Gewässerarten (Fische, Neunaugen, Muscheln und Flusskrebse) erforderlich. Die zu untersuchende Gewässerstrecke umfasst ca. 2,3 km. Durchzuführen sind eine Überblicksbegehung des Marcharckergabens, hinsichtlich des Vorhandensein der Bachmuschel (Unio Crassus), Fischbestandsaufnahme mittels Elektrobefischung und Bereusung inkl. Erstellung eines Berichts. Bei einem Nachweis der Kleinen Flussmuschel hat eine Detailkartierung auf ca. 2,3 km Gewässerlänge, inkl. Bericht zu erfolgen.
- 30.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planungsgemeinschaft (PlaGe) ist mit der Lph. 1/2 im StA 8B beauftragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um eines der ersten regulären Großprojekte, die seit 2020 nur mit der BIM-Methodik umgesetzt werden. Durch die Projekthistorie, den Zwangspunkten der Planung und der erheblichen Längenausdehnung der Strecke gestaltet sich die Projektumsetzung mit der BIM-Methodik grundsätzlich innerhalb der bereits entwickelten Regelwerke, welche jedoch projektspezifisch überprüft werden müssen. Das Zielsystem für die Planung und Modellierung eines BIM-Projektes gemäß den gültigen Richtlinien (u. a. Ril 883) und Festlegungen zur BIM-Methode bei Infrastrukturprojekten ist inzwischen DB Ref DHHN2016. Der AG hat mit der Übergabe der Bestandsunterlagen sowie des Bestandsmodells BIM zum Start des Projektes, welche durch die PlaGe ausführlich geprüft wurden, eine Datenbasis vorgelegt, die noch auf älteren geodätischen Modellen beruht, die nicht alleine durch Umrechnung in das nunmehr benötigte Bezugssystem überführt werden können. Zur Einhaltung der sich geänderten Vorgaben und Richtlinien sowie zur Sicherstellung des Planungserfolgs, ist eine Überführung der vorliegenden Bestandsdaten in das Zielsystem DB REF DHHN2016 unabdingbar. Diese Überführung zieht zusätzliche Planungs- und Vermessungsleistungen und Abstimmungen mit Dritten mit sich.
- 30.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Resultierend aus Änderungen in der technischen Planung sind Anpassungen der hydraulischen Berechnungen notwendig. Diese Anpassungen in den hydraulischen Berechnungen betreffen insbesondere die Verschiebung eines Durchlasses im Zuge einer neu in die Planung aufzunehmenden Grünbrücke, die Anpassung mehrerer Gewässer aufgrund der Berücksichtigung von Gewässerrandstreifen, sowie die Änderungen an Bauwerken (Abflussquerschnitte) durch Erkenntnisse aus der vorangeschrittenen Entwurfsplanung.
- 30.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrag 146-13. Darin wurde unter Position 12 im Leistungsbild Umweltplanung mit einer 3,5-jährigen Dauer die Teilnahme an Besprechungen kalkuliert. Die im Nachtragsangebot NA 146-33 angebotenen zusätzlich Besprechungstermine werden durch den verlängerten Projektverlauf notwendig.
- 04.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Mehrleistungen Artenschutzfachbeitrag und Vogeschutzverträglichkeitsstudie und LBP (Fink). Zum Zeitpunkt der Vergabe der in Frage stehenden Leistungen war der Aufwand für die Erstellung der Vogelschutzverträglichkeitsstudue, des Artenschutz Fachbeitrages und die Eingabe der LBP-Maßnahmen in das System FINK nicht absehbar.
- 26.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-20: Zusätzliche Prüfläufe im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für folgende Gutachten: — Umweltverträglichkeitsstudie, — FFH-Verträglichkeitsstudie „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ (MRNB), — FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ (MHSH), — Einarbeitung einer summativen Betrachtung mit den angrenzenden Planfeststellungsabschnitten mit Ergänzung einer summativen Betrachtung der Projektwirkungen im PfA 8.4 und der nördlich bzw. südlich an diesen anschließenden PfA 8.3 und PfA 9.0 b in der UVS. Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in 2016 nicht erkennbar. Letztere wurde erst durch das Neue UVPG eingeführt und im Zuge der aktuellen Rechtssprechung nun auch bei Verfahren, welche noch nach dem alen UVPG bearbeitet werden, als erforderlich betrachtet. Hinsichtlich der zusätzlichen Prüfläufe der genannten Gutachten folgende Begründung: Durch den Projektbeiratsbeschluss zur Kernforderung 4 (Umfahrung von Buggingen in Tieflage und der daraus resultierenden Durchschneidung des damals noch auszuweisenden Vogelschutzgebietes (Erweiterung des Vogelschutzgebietes Bremgarten erfolgte im Jahr 2017) auf eine Länge von ca. 5 km durch die Trasse) wurden neben der gängigen juristischen Begleitung des Verfahrens eine Naturschutzfachliche Begleitung für die Erstellung der Planfeststellungsunterlage gefordert. Somit wurden die Anforderungen an die Planfeststellungsunterlage erhöht und zusätzliche Prüfläufe notwendig.
- 18.06.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-15:Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.
- 04.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-33: Der geplante Projektablauf wurde unter anderem durch die Zugzahlenthematik stark verzögert. Die für die Genehmigungsplanung erforderlichen faunistischen Kartierungen müssen dadurch aktualisiert werden , da sie die durch die Rechtsprechung definierte Gültigkeit von 5 Jahren nicht mehr aufweisen. Zudem wird eine Greifvogelhorstkartierung notwendig, die bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen war und als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts erforderlich ist. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss (sog. gute fachliche Praxis). Für die Haselmaus erfolgte 2018 eine Plausibilisierung der Erfassungsergebnisse aus dem Jahr 2010. Eine neue Kartierung wurde nicht durchgeführt, weshalb die Erfassungsdaten über 10 Jahre alt sind. Die ursprünglichen Erhebungen entsprechen nicht mehr den derzeigen fachlichen Standards. Die Methodenstandards zur Erfassung der Haselmaus haben sich in den vergangen 10 Jahren weiterentwickelt. Eine Aktualisierungskartierung mittels Ausbringen von Tubes, die bereits im Frühjahr ausgebracht werden müssen (bisher: ab Spätsommer) ist daher fachlich erforderlich.
- 04.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-23: Die schallschutztechnischen Gutachten und die bestehenden technischen Planungsunterlagen müssen entsprechend der Zulassungsbeschränkung des EBA für Schienenstegdämpfer (derzeit keine Zulassung bei V>160km/h) angepasst/überprüft werden. Bei den Schallgutachten für die PfA 8.0 und 8.4 sind im Geschwindigkeitsbereich V > 160 km/h keine SSD zu unterstellen. Die Schallgutachten sind dahingehend zu überprüfen und für die PfU anzupassen. In den Bereichen der ABS/NBS im StA 8A sind dahingehend zu überprüfen, dass aus Sicherheitsgründen 15m vor und hinter den Weichen keine SSD vorgesehen sind.
- 09.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-38: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die im Nachtragsangebot N 146-38 enthaltenen Leistungen ergeben sich aufgrund umfangreicher Einwendungen und Hinweise nach der 1. Offenlage im PfA 8.1, die die Bearbeitung und Vorbereitung der 2. Offenlage sehr aufwändig machen. Der Umweltbereich war bei den Einwendungen überwiegend von komplexen Themen der Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der hohe Bearbeitungsaufwand ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert das Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen die in sämtlichen Gutachten zu bewerten, zu übernehmen und z.T. mit zusätzlichen Maßnahmen zu belegen sind (u.a. gibt es einen neuen Regionalplan und eine neue amtliche Biotoptypen- und Waldbiotopkartierung, eine neue Rote Liste der Vögel führt zu Veränderungen bei den planungsrelevanten Vogelarten, die Waldfunktionenkarte wurde aktualisiert). Ergebnisse aus zusätzlichen erforderlichen juristischen Abstimmungen sind in die Vogelschutzverträglichkeiststudie "Kaiserstuhl" einzuarbeiten. Zudem sind neue technische Planungen, wie die GSM-R-Standorte oder die neue Grünbrücke im Teninger Unterwald zu bilanzieren und in die Unterlagen aufzunehmen. Der ursprünglich im Jahr 2015, abgeschätzte Bearbeitungsaufwand wird durch die zuvor genannten Tatsachen und Ursachen deutlich überschritten.
- 16.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-33 Der geplante Projektablauf wurde unter anderem durch die Zugzahlenthematik stark verzögert. Die für die Genehmigungsplanung erforderlichen faunistischen Kartierungen müssen dadurch aktualisiert werden , da sie die durch die Rechtsprechung definierte Gültigkeit von 5 Jahren nicht mehr aufweisen. Zudem wird eine Greifvogelhorstkartierung notwendig, die bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen war und als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts erforderlich ist. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss (sog. gute fachliche Praxis). Für die Haselmaus erfolgte 2018 eine Plausibilisierung der Erfassungsergebnisse aus dem Jahr 2010. Eine neue Kartierung wurde nicht durchgeführt, weshalb die Erfassungsdaten über 10 Jahre alt sind. Die ursprünglichen Erhebungen entsprechen nicht mehr den derzeigen fachlichen Standards. Die Methodenstandards zur Erfassung der Haselmaus haben sich in den vergangen 10 Jahren weiterentwickelt. Eine Aktualisierungskartierung mittels Ausbringen von Tubes, die bereits im Frühjahr ausgebracht werden müssen (bisher: ab Spätsommer) ist daher fachlich erforderlich.
- 17.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-39 Die Ersatzmaßnahme E1 des LBP sieht die Schaffung eines Feuchtgebietsmosaiks im Gewann See auf der Gemarkung Teningen im Landkreis Emmendingen vor. 1. Für die Ermittlung der Machbarkeit zur Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 werden innerhalb einer hydrologischen Machbarkeitsstudie durch die Firma Fichtner Water & Transportation (Vertrag Nr. 92275867) Varianten zur Wasserentnahme und –beschickung der Feuchtgebietsflächen aus dem Vorfluter konzipiert. Hierbei werden insbesondere die Belange der vorhandenen Schutzgebiete, der ökologische und chemische Zustand der betroffenen Grund- und Oberflächengewässer sowie die ökologischen Ziele der Ersatzmaßnahme E1 berücksichtigt. Dazu gehört u.a. ein zusätzliches Gutachten zur Abprüfung des Artenschutzes im Hinblick auf die Maßnahme E1 einschließlich Prüfung auf Konflikte mit BNatSchG §44 Abs. 1 Nr. 1-3 und die Abarbeitung der Verbotstatbestände Art für Art. 2. Aufbauend auf der Variantenuntersuchung wird ein Wasserrechtsantrag durch die Firma Fichtner Water & Transportation als Subunternehmen des Generalplaners Sweco GmbH (NA 146-35 zum Planungsvertrag B0171400) erstellt. Der bisherige Antrag zeigt die Machbarkeit der Maßnahme auf Teilfläche 2 der Ersatzmaßnahme E1. Dabei sollen Schlammfläche für Watvögel erstellt werden. Die Watflächen sind jedoch nur ein Teil der Maßnahmen, welche durch die Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 hergestellt werden soll. Im Zuge der Bearbeitung ergab sich die Anforderung, eine weiterführende hydrologisch-hydraulischen Machbarkeitsstudie zur Beurteilung der Gesatmaßnahme E1 durchzuführen (NA 01 zum Vertrag Nr. 92275867). Dabei werden alle weiteren Gewässerausbauten und Geländemodellierungen (Plänken) außerhalb der Teilfläche 2 (Watflächen) untersucht. Der Wasserrechtantrag muss entsprechend angepasst werden.
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22: Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrag 146-13. Der Auftrag des AN, eine genehmigungsfähige Planfeststellungsungerlage zu erstellen, ist nach wie vor gegeben und kann nur durch die Anpassung der Gutachten und Dokumente erbracht werden. Bei der Überarbeitung und Erstellung neuer Gutachten handelt es sich um Anpassungen auf Grund von geänderten rechtlichen Grundlagen und umweltfachlichen neuen Erkenntnissen, die Anpassungen in der Planfeststellungsunterlage erforderlich machen, damit eine Planfeststellungsbeschluss erreicht werden kann. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt durch die neuen unvorhersehbaren Leistungen unverändert. Insbesondere die Hauptleistungspflicht des AN, die Erstellung einer genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlage, bleibt durch die zu beauftragenden Leistungen erhalten und kann gerade nur durch diese überhaupt erreicht werden.
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 23: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die im Nachtragsangebot N 146-43 enthaltenen Leistungen ergeben sich aufgrund von erforderlichen zusätzlichen Kartierungen. Ziel der Ergänzungskartierung ist es, die Erlangung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses durch aktuelle Datengrundlagen zu gewährleisten. Die Greifvogelhorstkartierung war bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen. Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts ist diese erforderlich. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss.
- 25.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 437: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-2, bzw. N146-13). Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich aufgrund von erforderlichen weiteren Kartierungen im Rahmen der Entwurfsplanung zur Bahnstromleitung 437 im Bereich der Maststandorte 471-483. Ziel der Ergänzungskartierung ist es, die Erlangung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses durch aktuelle Datengrundlagen zu gewährleisten. Die Kartierungen der Artengruppen Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und Libellen an den Mast- und Gerüststandorte der Bahnstromleitung 437 (13 Maststandorte) war bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen. Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts ist diese erforderlich. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss.
- 08.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-45: Resultierend aus Änderungen in der technischen Planung und Ergebnissen aus den zusätzlichen hydraulischen Untersuchungen im Jahr 2020 von Fichtner Water & Transportation (NA 146-36 zum Planungsvertrag B0171400) sind eine Überprüfung und ggf. Anpassungen der hydraulischen Berechnungen im PfA 8.1 notwendig. Diese Anpassungen in den hydraulischen Berechnungen betreffen insbesondere vorhandene Bahndurchlässe, das Trogbauwerk Fernlache BW-Nr. 65 und die EÜ Schobbach BW-Nr. 62.
- 14.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-18: Im Zuge der juristischen Prüfung der Umweltgutachten des Planfeststellungsabschnittes (PfA) 8.3 wurde festgestellt, dass ein zusätzlicher Erfassungsbedarf bei den Fledermäusen sowie den Vögeln besteht. Aktuell basieren die gutachterlichen Erfassungen der Fledermäuse in den Umweltgutachten auf einem Flugmodell. Hinsichtlich der Vögel muss der Erfassungsumfang ausgeweitet werden. Diese Erfassungen sind erforderlich, um belastbare Aussagen für die Umweltgutachten sowie für die technische Planung im Anhörungsverfahren zu treffen. Bei diesen Erfassungen handelt es sich um Kartierungen im Gelände, die Bewertung der Projektwirkung auf diese Tierarten sowie die Darlegung der erforderliche Maßnahmen. Noch nicht abzusehen ist, ob die noch zu ergänzenden Gutachten erneut einen Prüflauf der Rechtsanwälte durchlaufen. Leistungen hierfür sind optional berücksichtigt.
- 18.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-42: Aufgrung neuer fachlichen Erkenntnissen (siehe VII.2.2) müssen folgende Änderungen und Ergänzungen an den im Jahr 2014 erstellten Planungen im PfA 8.1 durchgeführt werden: - Neuplanung einer eigenständigen Grünbrücke aus umweltfachlicher, als auch konstruktiv techischer Sicht mit einer lichten Breite von 20 m als Querungshilfe für alle betroffenen Fledermausarten - Flankierende Stützwände im Bereich der Grünbrücke westlich und östlich der NBS - Umplanung des Kreuzungsbauwerks K5140: Entfall des südlich angeschlossenen begrünten Brückenteils und Ersatz durch eine neue reine Straßenverkehrsbrücke.
- 22.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-18, LÄA 145-35 und LÄA 157-24: Die schallschutztechnischen Gutachten und die bestehenden technischen Planungsunterlagen des PfA 8.4 NBS/ABS KaBa müssen auf die entsprechend geänderte Zulassungsbeschränkung des EBA für Schienenstegdämpfer geprüft werden. Die Planung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern für Schienenstoßdämpfer und dem dazugehörigen Schallschutzkonzept. Im PfA 8.4 sind im Geschwindigkeitsbereichs V <> 160 km/h der ABS/NBS die Anwendug von SDD zu überprüfen, sowie das Entfallen aus Sicherheitsgründen 15m und 60m vor und hinter den Weichen. Die Änderungen der Zulassungsbeschränkungen des EBA waren für den AN nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorne herein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden. Es liegen somit unvorhersehbare Umstände vor, die einen Nachtrag nach Fallgruppe 3 begründen. Die Auswirkungen der geänderten Parameter für die Schienenstegdämpfer (SSD) auf das Vollschutzkonzept und der Vergleich mit dem bisherigen Konzept müssen ermittelt werden. Die Aufgabenstellung bleibt unverändert. Lediglich der Bearbeitungsaufwand hat sich erhöht. Die ursprüngliche Leistung und die Art ihrer Beschaffung wird durch den oben genannten Nachtrag nicht grundlegend verändert, der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert.
- 26.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-17: Die Umweltgutachten für den PfA 8.3 waren schon im Jahre 2016 nach fachlicher und juristischer Prüfung beim Eisenbahn- Bundesamt eingereicht worden. Der Zeitraum zwischen der Einreichung der Unterlagen und die Offenlage hat zu lange gedauert, so dass sich dadurch neue Kenntnisse ergeben haben. Es wurde die Festlegung getroffen, die seit Anfang 2019 vorliegenden Zugzahlen des Prognosehorizontes 2030 und die auf dieser Basis aktualisierten schall- und erschütterungstechnischen Gutachten sowie den nun vorgesehene 24 h-Baubetrieb zur Herstellung der Tieflage in die Umweltgutachten einzuarbeiten. In diesem Zuge sollten auch neue und aktualisierte Grundlagendaten (online einsehbare Grundlagendaten der Naturschutzverwaltung) und die im Dezember 2018 verabschiedete FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg sowie Zwischenergebnisse des im Auftrag der Höheren Naturschutzbehörde erstellten Managementplans für das FFH-Gebiet „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ in dem Umweltgutachten eingearbeitet werden. Weiterhin sollen die Ergebnisse der Aktualisierungskartierungen aus den Jahren 2017/18 ebenfalls in die Gutachten eingearbeitet werden. Zusätzlich sollen inhaltliche und formale Anpassungen aufgrund von den rechtlichen Erfahrungen aus den Abstimmungen von PfA 8.2 und 8.4 durchgeführt werden. Diese eingetretenen Umstände konnten nicht schon im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, da sie sich erst im fortlaufenden Projektprozess nach der Vergabe herausstellten.
- 07.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-25: Im Zuge der Planung des PfA 8.4 der NBS/ANS Ka-Ba stellte sich heraus, dass die ursprünglichen Durchlässe im südlichen Bereich auf der Reintahlbahn des PfAs, aufgrund Gradienten und der Höhe der neu zulegenden Trasse bzw. Verbindungsgleisen des Kreuzungsbauwerks neu geplant werden müssen. Diese Flutöffnungen könne, wie sie derzeit vorliegend, nicht weiter bestehen. Hierzu wurde bis jetzt noch keine technischen Lösung erstellt bzw. geplant. Resultierend aus der fortgeschrittenen Planung, kristallisierten sich verschiedene technische Varianten heraus, zu denen eine Vorplanung notwendig ist. Diese Planung betrifft die Erstellung einer Vorplanungsunterlage für die Ausgestaltung des Überflutungsdurchlasses und des Hebewerks inkl. Auslassbauwerk / Energieabbauanlage, sowie Vorplanungsunterlagen für einen Hochwasserschutzdamm östlich der Gleisanlagen inkl. Baugrunderkundungen und hydraulische Modellierungen. Ohne diese zusätzliche Planungsleistung kann das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vertrages nicht erreicht werden. Diese eingetretenen Umstände konnten nicht schon im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, da sie sich erst im fortlaufenden Projektprozess nach der Vergabe herausstellten.
- 15.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-56: 1. Die Überarbeitung der bestehenden Projektstruktur wird erforderlich um der höheren Anzahl an Finanzierungen gerecht zu werden. Für jede Finanzierungsart soll ein eigenes PSP-Element zur Verfügung stehen. Die Projektstruktur soll dahin weiterentwickelt werden, dass für jedes Bauwerk zehn PSP-Elemente zur Verfügung stehen (10er Schritte). 2. Die Einführung der Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KoPI 2.0) und der dazugehörigen Standardkostenpläne wurde im Jahr 2021 verabschiedet. Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert die Verwendung der von der DB Netz AG entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Dabei werden sämtliche Stammdaten durch eine Verknüpfung zum Teilleistungskatalog automatisch ergänzt und definieren damit eindeutig die jeweilige Mengeneinheit sowie die Zuordnung zum Kostengruppenkatalog. Eine falsche Zuordnung der Stammdaten sowie zusätzliche Bearbeitungsschleifen aufgrund von Rückfragen werden auf ein Minimum reduziert. Der notwendige Detaillierungsgrad der Kostenberechnung wird mit der Anwendung sichergestellt und bietet im weiteren Projektverlauf erhebliche zeitliche Einsparungen bei der LV-Erstellung. Durch die Verknüpfung der Standardkostenpläne mit der Preisdatenbank werden ebenfalls Einheitspreise für die jeweilige Leistung zur Verfügung gestellt. Diese Verbindung soll zukünftig die Vergabepreise zurück an die Preisdatenbank übertragen und damit mittelfristig die Qualität der Kostenplanung erhöhen. Es handelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) unentbehrlich Leistung. Diese Leistung war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte so nicht bereits im Vergabeprozess berücksichtigt werden.
- 29.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-30 Grundlage ist die Beauftragung des Nachtrages 145-9. Darin aufgeführt ist die vorläufige Objektliste für die Objekt- und Tragswerksplanung. Die in dem Nachtragsangebopt N 145-30 aufgeführten Objekte (Durchlässe) sind nicht in der bereits beauftragten Objektliste enthalten. Diese Durchlässe sind gemäß HOAI eigene Objekte innerhalb des TEH 2.1.01 VA und eine entsprechende Entwurfsplanung durchgeführt. Diese Objekte wurden zum jetzigen Zeitpunkt definiert und deren Verrechnung wird gemäß HOAI über den vorliegenden NA 145-30 durchgeführt.
- 17.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-50 Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH (bzw. der damaligen Rechtsvorgängerin der BGS Ingenieursozietät) zur Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde bereits in den Jahren 2001/2002 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das gültige Koordinatenreferenzsystem (auch Bezugssystem) der DB AG das GaussKrüger-System des Landes Baden-Württemberg. Dieses System wurde Inhalt des Vertrages zwischen AG und AN. Die Einführung des neuen Koordinatenreferenzsystem DBREF2016 erfolgte in Absprache mit dem Eisenbahn Bundesamt als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde über die RIL883 erst am 01.12.2016, also mehr als 15 Jahre nach Abschluss des Hauptvertrages. Diese RIL fordert eindeutig das DB_REF2016 als einheitliches und ausschließliches geodätisches Bezugs- und Abbildungssystem für alle raumbezogenen Anwendungen der Deutschen Bahn AG. Auch zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung im Oktober 2015 war die Nutzung des neuen Referenzsystems DB_REF2016 noch nicht final eingeführt und wurde auch nicht Bestandteil der Fortschreibung. Aus der Richtlinienänderung vom 01.12.2016 ergibt sich, dass die gesamte Entwurfsplanung als raumbezogene Anwendung in DB_REF2016 umgestellt werden muss. Die Umstellung erfolgt sukzessive dem Planungsfortschritt folgend in Bereichen in denen die Entwurfsplanung einen gewissen fortgeschrittenen Stand hat. Die Umstellung beinhaltet sowohl vermessungtechnische Transformationen, formelle Anpassungen und in Teilbereichen Anpassung der Planung selber. Die Umstellung bedeutet einen deutlich signifikanten zusätzlichen Arbeitsaufwand. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 23.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 07 Bei der Erstellung von Umweltgutachten ist auf eine hinreichend aktuelle Datengrundlage abzustellen. Mangels gesetzlicher Vorgaben wird ein Zeitraum von fünf Jahren üblicherweise als Anhaltswert betrachtet. Für die Beurteilung des fünfjährigen Zeitraums ist der Zeitpunkt der Planfeststellung maßgeblich. Da die letzten Geländeerhebungen maßgeblich in den Jahren 2017-2018 durchgeführt wurden und der Zeitpunkt der Planfeststellung für die PfA im StA 8A in den Jahren 2024-2025 vorgesehen ist, müssen die landschaftliche Situation und die Zusammensetzung der Biozönosen in den Untersuchungsgebieten auf Veränderung geprüft werden. Es handelt sich um eine Plausibilisierung der Kartierungsdaten, die von einem Biotopkartierer durchgeführt wird. Für Bereiche mit erkennbaren relevanten Veränderungen erfolgt im Gelände ergänzend die Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungsstrukturkartierung mit entsprechendem Fachpersonal mit floristisch/vegetationskundlichem Schwerpunkt. Für besondere geschützte Arten erfolgt ebenso eine Begehung der Eingriffsflächen und direkt angrenzender Bereiche durch Fachpersonal mit faunistischem Schwerpunkt. Diese Leistung ist eine nötige Vorarbeit um die Aktualität der Genehmigungsunterlagen sicherzustellen und ist daher erforderlich. Es handelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) unentbehrliche Leistung. Diese Aktuaslisierung ist der Länge des Genehmigungsverfahrens geschuldet und war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte so nicht bereits im Vergabeprozess berücksichtigt werden.
- 27.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-29 Zusammenstellung des Mehraufwands gegenüber den geschätzten Mengen in der Vertragsfortschreibung: Ein Teil der hier im Nachtrag 145-29 abzurechnenden Mehrmengen bezieht sich auf 6 Umweltgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Vogelschutzverträglichkeitsstudie und Erstellung einer FFH-Ausnahmeprüfung (Anhang 6 Punkt 12)). Aus der juristischen Prüfung der Unterlagen mit Erkenntnissen aus der jur. Prüfung des PfA 8.4 entstand erheblicher Überarbeitungsbedarf. Dazu kam der Überarbeitungsbedarf aus der "Vollständigkeitsprüfung" des EBA, denn aus Anpassungen der technischen Planung entstand weiterer Anpassungsbedarf der Umweltplanung. Desweiteren wurde die zwischenzeitlich erfolgte Zusammenfassung zweier FFHGebiete in ein FFH-Gebiet "Mooswälder bei Freiburg" in die PfU eingearbeitet. Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen der Naturschutzbehörden und -verbände aus der Offenlage 05.2020 wurde so bei der Vertragsfortschreibung (Anhang 6 Punkt 13) 2016 nicht vorhergesehen. Der Aufwand zur Bearbeitung der Einträge in das digitale Kompensationskataster wurde 2016 (Anhang 6 Punkt 23), als das bahninterne FINK-System relativ neu war und keine Kalkulationsgrundlagen existierten, zu gering eingeschätzt. Die "Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Schnittstellenthemen…" wird über die Pos 21 der Anlage 6 der Vertragsfortschreibung NA 145-9 abgerechnet. Die bis zum Stand 31.03.2022 angefallenen Stunden sind nicht mehr vollständig mit dem Budget dieser Position abgedeckt. Der Leistungsbedarf hierfür wurde 2016 zu gering eingeschätzt. Im sehr langen Projektverlauf, welcher 2016 optimistischer gesehen wurde, erhöhten sich die Anfragen an die KGU durch Generalplaner, DB und Behörden über das vorhandene Stundenbudget hinaus.
- 08.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-52 Zusammenstellung des Mehraufwands gegenüber den geschätzten Mengen in der Vertragsfortschreibung: Künftige Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Offenlage und dem Erörterungstermin werden das Budget der aktuellen Vertragspositionen anhand der Erfahrungen aus der Abrechnung im ähnlich gelagerten PfA 8.4 deutlich überschreiten und wurden dem AG angekündigt und in diesem Nachtrag abgeschätzt. Der 2016 in der Vertragsfortschreibung NA 145-9 unter Anhang 6 Pos 12-20 veranschlagte Leistungsumfang ist daher zu erhöhen. Dies konnte zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung 2016 nicht vorhergesehen werden. Die weiteren zu erwartenden Mehrmengen betreffen folgenden Sachverhalt: Die "Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Schnittstellenthemen…" wird über die Pos 21 der Anlage 6 der Vertragsfortschreibung NA 145-9 abgerechnet. Die bis zum Stand 31.03.2022 angefallenen Stunden sind nicht mehr vollständig mit dem Budget dieser Position abgedeckt. Der Leistungsbedarf hierfür wurde 2016 zu gering eingeschätzt. Dies hätte auch bei großer Sorgfalt aufgrund des langen Projektverlaufes nicht vorhergesehen werden können.
- 20.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-46 Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die Gesamtleistung muss zu einer in sich genehmigungsfähige Planunterlage führen, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung für die NBS im PfA 8.1 entspricht. 1. Planfeststellungsverfahren Aufgrund umfangreicher Einwendungen und Hinweise nach der 1. Offenlage im PfA 8.1 ist die Bearbeitung und Vorbereitung der 2. Offenlage sehr aufwändig. Der hohe Bearbeitungsaufwand ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert die Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung dienen (u.a.): Anpassung der Trassierung aufgrund von Änderungen im PfA 8.0, Umsetzung des aktiven Lärmschutzes die gesamte Strecke entlang, neue Anforderungen des Wassergesetz 2018, neuer fachlicher Erkenntnisse zu Fledermäusen und Querungshilfen. Der Umfang der Änderungen führt zudem zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwischen den Projektbeteiligten, dem der Generalplaner gerecht werden muss. Die am 2. Februar 2022 angezeigten Leistungen enthalten deshalb: - die Einwendungsbearbeitung der 2. Offenlage und die weitere Begleitung des Genehmigungsverfahrens - die Fortschreibung und Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens - Ergänzende Besprechungen über das hinausgehende Budget für Besprechungen die weiterhin erforderlichen Abstimmungen mit Dritten zur Einarbeitung von Planungen Dritter: Ausrüstungstechnik 2. Fertigstellung der technischen Planung Die unvermeidliche Verzögerung des Genehmigungsverfahrens und damit unvorhersehbarer zusätzlicher Aufwand haben ebenfalls zu einer Verschiebung der Fertigstellung der Entwurfsplanung geführt. Zum Zeitpunkt der Ausschöpfung der Poolbeträge Ende 2021 waren die im Vertrag enthaltenen Abschlussleistungen zur Fertigstellung der Entwurfsplanung noch nicht erbracht. Dies betrifft insbesondere die UIG und CSM-Verfahren, die Erstellung von Kreuzungsvereinbarungen und die Abstimmung und Einarbeitung von Planungen Dritter in die Entwurfsplanung. Die am 2. Februar 2022 angezeigten Leistungen enthalten deshalb: - Leistungen zu UIG-Erstellungen und zum Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung - Weitere Zuarbeit und Mitwirkung bei den Abstimmungen mit Dritten zum Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen (inkl. Fiktiventwürfe) und zu den Leitungen im PfA 8.1 Der ursprünglich im Jahr 2015, abgeschätzte Bearbeitungsaufwand wird durch die zuvor genannten Tatsachen und Ursachen deutlich überschritten. Die zuvor genannte Verfahrensverlauf und die Ergebnisse aus dem bisherigen Verfahren haben diese zusätzlichen Leistungen erst erforderlich gemacht. Somit waren diese Leistungen zum Zeitpunkt der Fortschreibung N146-13 weder vorherzusehen, noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen.
- 20.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-51 Im Zuge der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PfA 8.1 erklärte die zuständige Autobahnbehörde, dass ein dieser zur Autbahn A5 parallel geführter Betriebsweg (Bauwerksnummer 464) nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich wurde mit dem Betreiber der Freileitung (Netze BW) vereinbart, dass der Mast-Nr. 167 nicht mehr zwischen der Neubaustrecke und der Autobahn realisiert werden soll. Somit kann der bereits fertig geplante Betriebsweg unter dem Brückenbauwerk entfallen. Dies hat zur Folge, dass eine Unternehmens interne Genehmigung (UiG) auf Grund der Schiefwinkligkeit des Bauwerks nicht mehr erforderlich ist und dadurch entfällt. Die Planung muss nun an die neuen, später auftretenden Gegebenheiten angepasst werden, es gibt einen wesentlichen Planungsfortschritt des Generalplaners, welcher nun umgestellt werden muss. Somit waren diese Die dazu erforderlichen neuen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Fortschreibung N146-13 weder vorherzusehen, noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
- 05.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-2 Die Umweltgutachten der Planfeststellungsunterlagen des PfA 8.0 umfassen Kartierdaten, die im Rahmen von drei unterschiedlichen faunistischen und floristisch / vegetationskundlichen Kartierkampagnen in 2017 bis 2019 erhoben wurden. Sie weisen unterschiedliche Methodik und Erfassungskorridore auf und wurden von unterschiedlichen Personen/Büros erhoben. Dies entspricht nicht den fachlichen Standards und wurde folgerichtig im Planfeststellungsverfahren in den Einwendungen der Naturschutzbehörden vorgebracht. Wegen Unterschiedlicher Zeiträume und Kartierstandards ist eine neue Kartierung notwendig. Zwei maßgebliche Sachverhalte, warum die Kartier-Daten unterschiedliche Kartierstandards und Jahresdatum haben. 1.:Festlegungen aus dem Scopingverfahren PfA 7.1-7.4/8.0 wurden bei den Kartierkonzepten des PfA 8.0 nicht hinreichend berücksichtigt, weil nicht allen Forderungen nachträglich nachgekommen werden konnte, z.B. war die nachträgliche Erweiterung von Untersuchungskorridoren sowie die Erhöhung der Anzahl der Kartierdurchgänge für den PfA 8.0 aus zeitlichen Gründen zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich. 2.: aufgrund der Festlegung eines nördl. Standorts der PWC-Anlage an der BAB 5 im Frühjahr 2019 wurden Erfassungsdaten aus den Kartierungen für den PfA 7.4 integriert, welche entsprechend den Abstimmungsergebnissen mit der HNB im Nachgang zum Scopingverfahren durch die mit den Kartierungen in den PfA 7.2-7.4 beauftragten Planer erhoben wurden und somit eine andere Kartiermethode als die im PfA 8.0 durchgeführten Kartierungen aufweisen.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-24 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 144-20 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen). Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.3 Los 10, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten. - Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute. - Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. - Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung. - Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-22 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 164-15 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen). Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.0 Los 12, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten. - Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute. - Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. - Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung. - Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-53 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 145-32 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen). Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.2 Süd Los 10 und BohrArge PfA 8.2 Nord Los 11, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten. - Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute. - Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. - Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung. - Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-36 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 157-22 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen). Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.4 Los 7 und 8, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten. - Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute. - Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. - Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung. - Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-23 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 164-15 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausschreibungsphase dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen, ebenso sind dieser Leistungen Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogamms Stufe 2. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Überarbeitungen und Ergänzungen der Leistungsverzeichnisse zu den Baugrunduntersuchungsleistungen als Grundlage der Ausschreibung des Bohrprogramms. - Überarbeitung der Strecken- und Bauwerksgutachten. - Überarbeitung des vorhandenen BoVEK Feinkonzeptes. - Leistungen i.Z. mit der Artenschutzrechtlichen Beurteilung und Schutzgebietverordnung zur Erlangung von Baufreigaben und Genehmigungen. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-37 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 157-22 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausschreibungsphase dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen, ebenso sind dieser Leistungen Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogamms Stufe 2. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Überarbeitungen und Ergänzungen der Leistungsverzeichnisse zu den Baugrunduntersuchungsleistungen als Grundlage der Ausschreibung des Bohrprogramms. - Überarbeitung der Strecken- und Bauwerksgutachten. - Überarbeitung des vorhandenen BoVEK Feinkonzeptes. - Leistungen i.Z. mit der Artenschutzrechtlichen Beurteilung und Schutzgebietverordnung zur Erlangung von Baufreigaben und Genehmigungen. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-54 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 145-32 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausschreibungsphase dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen, ebenso sind dieser Leistungen Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogamms Stufe 2. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Überarbeitungen und Ergänzungen der Leistungsverzeichnisse zu den Baugrunduntersuchungsleistungen als Grundlage der Ausschreibung des Bohrprogramms. - Überarbeitung der Strecken- und Bauwerksgutachten. - Überarbeitung des vorhandenen BoVEK Feinkonzeptes. - Leistungen i.Z. mit der Artenschutzrechtlichen Beurteilung und Schutzgebietverordnung zur Erlangung von Baufreigaben und Genehmigungen. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-66 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 146-44 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausführungsphase und während der Laborphase dar (Stufe 2 Teil 2 / zusätzliche Leistungen). Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Die Koordination und Steuerung der gesondert beauftragten ausführenden BohrArge PfA 8.1 Los 12, der Labore, der umweltfachlichen Bauüberwachung, der Bodenkundler sowie der Sonderfachleute, des Flurschadengutachters sowie des SIGEKO Beauftragten. - Teilleistungen der fachtechnischen und allgemeinen Bauüberwachung einschl. Mitwirken bei der Leistungabnahme und Abrechnung der Labore, UBÜW, der Bodenkundler sowie Sonderfachleute. - Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung der Baugrunduntersuchung gegenüber Grundstückseigentümern und Pächtern, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. - Leistungen der hydrogeologischen Konzeption und Beratung in Fortsetzung der Auswertung der Baugrunduntersuchungsergebnisse Stufe 2, dies im Rahmen der Pfanfeststellung und der Entwurfsplanung. - Leistungen im Zusammenhang mit dem Umbau oder dem Versetzen von Hochspanungsmasten als Voraussetzung für weitere Leistungen im Projekt. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-67 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 146-44 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausschreibungsphase dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen, ebenso sind dieser Leistungen Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogamms Stufe 2. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Überarbeitungen und Ergänzungen der Leistungsverzeichnisse zu den Baugrunduntersuchungsleistungen als Grundlage der Ausschreibung des Bohrprogramms. - Überarbeitung der Strecken- und Bauwerksgutachten. - Überarbeitung des vorhandenen BoVEK Feinkonzeptes. - Leistungen i.Z. mit der Artenschutzrechtlichen Beurteilung und Schutzgebietverordnung zur Erlangung von Baufreigaben und Genehmigungen. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-25 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 144-20 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen während der Ausschreibungsphase dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für die Grunduntersuchungen zur Streckenführung. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung, des Fein-BoVEK sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen, ebenso sind dieser Leistungen Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogamms Stufe 2. Die in diesem Nachtrag dargestellten Leistungen ergänzen zwingend die von Dritten erbachten Leistungen vor Ort, betreffend insbesonde die fachtechnische Bauüberwachung, die Beprobung, deren Auswertung, die Durchführung des Baugrunderkundungs- und Bohrprogramms und die bodenkundlichen Leistungen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: - Überarbeitungen und Ergänzungen der Leistungsverzeichnisse zu den Baugrunduntersuchungsleistungen als Grundlage der Ausschreibung des Bohrprogramms. - Überarbeitung der Strecken- und Bauwerksgutachten. - Überarbeitung des vorhandenen BoVEK Feinkonzeptes. - Leistungen i.Z. mit der Artenschutzrechtlichen Beurteilung und Schutzgebietverordnung zur Erlangung von Baufreigaben und Genehmigungen. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-35 Die Bearbeitung und die Abstimmungen der Einwendungsbearbeitung für die Genehmigunsplanung des Planfeststellungsabschnitt 8.4 des GP Karlsruhe-Base hat sich als sehr aufwendig dargestellt. Dies ist dem geschuldet, dass der PfA durch eine sehr landwirtschaftliche, sowie auch naturrechtlich geprägte Umgebung führt. Mehrere Abstimmungstermine mit internen Stakeholdern, unteren und oberen Naturschutzbehörden als auch juristische Zwangspunkte mussten abgestimmt werden. Zum Zeitpunkt der Vergabe der infrage stehenden Leistungen waren der Aufwand nicht absehbar.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-27 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2, Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 144-20 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen des hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für zur Streckenplanung, zu Erstellung eines Grundkonzeptes Hydrologie und der weiteren Beweissicherung anhand von hydrogeologischen und hydrologischen Messgrössen.. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: -Erstellung eeines hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes vor, während und nach der Bauausführung - einschließlich Einarbeitung der Anforderungen und Einwendungen Dritter - einschließlich Klärung über Art und den Umfang von Messgrössen, insbesondere im Bereich von Wasserschutzgebieten, Beregnungs- und Trinkwassergewinnungsanlagen, - einschließlich einheitlicher Lagepläne sowie Zustandserfassung von Grundwasermesstellen - einschließlich Erstellung von ausschreibungsunterlagen sowie wie Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen Dritter im Zusammenhang Hydrologie. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-72 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2, Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 146-44 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen des hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für zur Streckenplanung, zu Erstellung eines Grundkonzeptes Hydrologie und der weiteren Beweissicherung anhand von hydrogeologischen und hydrologischen Messgrössen.. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: -Erstellung eeines hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes vor, während und nach der Bauausführung - einschließlich Einarbeitung der Anforderungen und Einwendungen Dritter - einschließlich Klärung über Art und den Umfang von Messgrössen, insbesondere im Bereich von Wasserschutzgebieten, Beregnungs- und Trinkwassergewinnungsanlagen, - einschließlich einheitlicher Lagepläne sowie Zustandserfassung von Grundwasermesstellen - einschließlich Erstellung von ausschreibungsunterlagen sowie wie Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen Dritter im Zusammenhang Hydrologie. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-57 m Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2, Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 145-32 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen des hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für zur Streckenplanung, zu Erstellung eines Grundkonzeptes Hydrologie und der weiteren Beweissicherung anhand von hydrogeologischen und hydrologischen Messgrössen.. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: -Erstellung eeines hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes vor, während und nach der Bauausführung - einschließlich Einarbeitung der Anforderungen und Einwendungen Dritter - einschließlich Klärung über Art und den Umfang von Messgrössen, insbesondere im Bereich von Wasserschutzgebieten, Beregnungs- und Trinkwassergewinnungsanlagen, - einschließlich einheitlicher Lagepläne sowie Zustandserfassung von Grundwasermesstellen - einschließlich Erstellung von ausschreibungsunterlagen sowie wie Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen Dritter im Zusammenhang Hydrologie. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-24 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2 Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 164-15 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen des hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für zur Streckenplanung, zu Erstellung eines Grundkonzeptes Hydrologie und der weiteren Beweissicherung anhand von hydrogeologischen und hydrologischen Messgrössen.. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: -Erstellung eeines hydregeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes vor, während und nach der Bauausführung - einschließlich Einarbeitung der Anforderungen und Einwendungen Dritter - einschließlich Klärung über Art und den Umfang von Messgrössen, insbesondere im Bereich von Wasserschutzgebieten, Beregnungs- und Trinkwassergewinnungsanlagen, - einschließlich einheitlicher Lagepläne sowie Zustandserfassung von Grundwasermesstellen - einschließlich Erstellung von ausschreibungsunterlagen sowie wie Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen Dritter im Zusammenhang Hydrologie. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-41 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2, Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 157-22 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen (Planungsphase) die erforderlichen weiterführenden Leistungen des hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes dar. Die Leistungen dienen als weitere Basis für zur Streckenplanung, zu Erstellung eines Grundkonzeptes Hydrologie und der weiteren Beweissicherung anhand von hydrogeologischen und hydrologischen Messgrössen.. Darauf aufbauend können notwendige Schritte abgeleitet werden, die im Rahmen der TEH Entwurfsplanung sowie der Baugrundgutachten des Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramms Stufe 2 erfolgen. Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: -Erstellung eeines hydrogeologischen und hydrologischen Beweissicherungskonzeptes vor, während und nach der Bauausführung - einschließlich Einarbeitung der Anforderungen und Einwendungen Dritter - einschließlich Klärung über Art und den Umfang von Messgrössen, insbesondere im Bereich von Wasserschutzgebieten, Beregnungs- und Trinkwassergewinnungsanlagen, - einschließlich einheitlicher Lagepläne sowie Zustandserfassung von Grundwasermesstellen - einschließlich Erstellung von ausschreibungsunterlagen sowie wie Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen Dritter im Zusammenhang Hydrologie. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 06.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-42 Im Rahmen der Entwurfsplaung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Im Hauptvertrag wurden bislang Planungsleistungen für das Baugrunduntersuchungs- und Bohrprogramm der Stufe 1 beauftragt, die Leistungen der Stufe 2, Teil 1 wurden vom AN mittels Nachtrag 157-22 angemeldet und angeboten, der AG hat diese Leistungen angeordnet. Die in diesem Nachtrag zu beauftragenden Leistungen stellen in Fortsetzung zuvor benannter Planungs- und Genehmigungsleistungen die erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit ersatzweise neu zu errichtenden Tiefbrunnen dar; die bisherigen Tiefbrunnen in der Trasse der NBS entfallen und werden im Zuge der Neubaumassnahmen zurückgebaut. . Folgende Leisungen beinhaltet der Nachtrag: Die Erstellung und Durchführung eines Beweissicherungskonzeptes für die aufzulassenden Tiefenbrunnen Die Abstimmung und Erarbeitung der Erfordernisse und Auflagen bezüglich der vorgesehenen neuen Tiefenbrunnen, einschließlich dem Mitwirken bei vertraglichen Regelungen bzgl. Übernahme und Betrieb der Tiefbrunnen durch Dritte. Die Planungs- und Genehmigungsleistungen einschließlich Fortschreibung wasserrechtlicher Genehmigungen Darüber hinaus werden Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung der zur Beweisssicherung und Durchführung aller erfordelichen Leistungen vor Ort erstellt, im Zuge der Ausschreibung und Vergabe erfolgt ein Mitwirken sowie die fachliche Bauüberwachung für die Errichtung der neuen Anlagen sowie die erforderlichen Pumpversuche. Die Leistuungen beinhalten das Mitwirken bei der Abnahme und Übergabe der neu errichteten Tiefbrunnen an Dritte und nachfolgende Betreiber. Es erfolgen weiterhin Koordinations-und Informationsleistungen sowie Mitwirken und die Begleitung aller Belange im Zusammenhang mit Tiefbrunnen gegenüber Eigentümern und Betreibern von Tiefbrunnen, Trinkwasser- und Beregungsanlagen, den TÖB sowie im Zusammenhang mit Erfordernissen der Öffentlichkeitsarbeit. Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 04.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-39 Der Nachtrag bezieht sich auf den Hauptvertrag „Großprojekt Karlsruhe-Basel ABS/NBS StA 8A, Planung“. Für den PfA 8.3 enthält dieser keine technische Planung für den Hochwasserschutz, da die Gefährdung ausgehend von Hochwasser aus Gewässern II. Ordnung im Zuge der Hochwasserfreilegung GIIO untersucht wird. Auf Grundlage einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Krozingen, des Regierungspräsidiums Freiburg und der DB ist das Büro FWT beauftragt diese zu bewerten und zu planen. Das resultierende Oberflächenwasser von Hochwasser aus Gewässern II. Ordnung kann als „klassisches“ Hochwasser in die Tieflage eindringen. Aktuelle Ereignisse zeigen jedoch, dass auch auftretende Starkniederschläge mit hohen Niederschlagsmengen und -intensitäten ebenfalls Überschwemmungen und Sturzfluten verursachen können. Entsprechend kann sich das Oberflächenwasser auch abseits der Gewässer bei Starkregenereignissen akkumulieren und eine Gefährdung für die Tieflage darstellen. Im Rahmen der technischen Planung der Tieflage der NBS Karlsruhe–Basel im PfA 8.3 & 8.4 sind die Gefahren ausgehend von Starkregenereignissen daher zu bewerten, denn die Tieflage ist ein sehr sensibles Bauwerk gegenüber eindringendem Oberflächenwasser. Die Hochwasserthematik und damit in Verbindung stehend das Thema Starkregenereignisse waren zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages nicht vorhersehbar und konnten auch bei Erfüllung aller Sorgfaltspflichten des Auftraggebers nicht in die ursprüngliche Vergabe mit eingeplant werden.
- 07.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-38 Die Planfeststellungsunterlagen des PfA 8.3 und 8.4 NBS/ABS KaBa müssen ausgehend vom Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) um weitere Inhalte ergänzt werden. Der BRPH enthält diverse Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die auch im Zuge der Planung und Zulassung von raumbedeutsamen Eisenbahninfrastrukturprojekten zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. Aufbauend auf den laufenden Untersuchungen sind in den Planfeststellungsunterlagen die Themen Auswirkungen des Klimawandels, Starkregengefährdung sowie Hochwassergefährdung verbal argumentativ abzuarbeiten. Da es sich bei dem Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz um eine neue gesetzliche Grundlage handelt, war das Thema zum Abschluss des ursprünglichen Vertrages nicht vorhersehbar und konnte auch bei Erfüllung aller Sorgfaltspflichten des Auftraggebers nicht in die ursprüngliche Vergabe mit eingeplant werden.
- 07.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-22 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 10.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-44 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 10.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-20 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 10.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-32 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 10.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-15 Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.Die vom AN zu erbringende Gesamtleistung kann ohne die in diesem Nachtrag angebotene Leistung nicht erreicht werden.
- 21.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145-27 Für die 53 Durchlässe sind eigene Bauwerksgutachten als Grundlage für die Bauwerkplanung (Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. Tragwerksplanung) erforderlich, da diese eigene Bauwerke innerhalb des TEH 2.1.01 VA werden und eine eigene Entwurfsplanung erhalten.
- 28.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-18 Zur Fortschreibung des Poolbetrags umfassen die Leistungen des hier vorliegenden Nachtragsangebots N157-4 folgende Positionen: Erstellung von Planänderungsunterlagen, Mitwirken bei Vereinbarung / Schnittstelle zum Planer Leitungskreuzungen / Kreuzung nach EKrG sowie auch die Erstellung von Fiktiventwürfen und Ablöseberechnungen, Mitwirkung bei Vereinbarungen, CSM-Verfahren, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes, UIG / ZIE, Übergabe der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung, Mitwirken / Zuarbeit bei Vereinbarungen / Abstimmungen, organisatorische und fachliche Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches sowie Verfahrensbegleitung, Erläuterungs- und Erörterungstermine und hinausgehende Budget für Besprechungen. Bei den angebotenen Leistungen des Nachtrags 157-18 handelt es sich um Mehrleistungen NA 157-4, welche nicht in der Höhe des Poolbetrags enthalten, abgedeckt und kalkuliert waren.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-51 Im Zuge der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PfA 8.1 erklärte die zuständige Autobahnbehörde, dass ein dieser zur Autboahn A5 parallel geführter Betriebsweg (Bauwerksnummer 464) nicht mehr erforderlich ist. Zusätzlich wurde mit dem Betreiber der Freileitung (Netze BW) vereinbart, dass der Mast-Nr. 167 nicht mehr zwischen der Neubaustrecke und der Autobahn realisiert werden soll. Somit kann der bereits fertig geplante Betiebsweg unter dem Brückenbauwerk entfallen. Dies hat zur Folge, dass eine Unternehmens interne Genehmigung (UiG) auf Grund der Schiefwinkligkeit des Bauwerks nicht mehr erforderlich ist und dadurch entfällt. Die Planung muss nun an die neuen, später auftretenden Gegebenheiten angepasst werden, es gibt einen wesentlichen Planungsfortschritt des Generalplaners, welcher nun umgestellt werden muss. Somit waren diese Die dazu erforderlichen neuen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Fortschreibung N146-13 weder vorherzusehen, noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
- 18.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 157-29 Der Nachtrag bezieht sich auf die Vertragsfortschreibung NT 157-4 zum Generalplanervertrag für Planungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Planfeststellungsabschnitts 8.4 der ABS/NBS Karlsruhe - Basel. Die hier angebotenen Leistungen beziehen sich auf Planungsleistungen in Leistungsphasen 3 und 4 von bisher nicht erforderlichen, neu hinzu gekommenen Ingenieurbauwerken.
- 18.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-54 Basierend auf dem 2004 erstellten Gutachten zum Baugrund und zur Hydrologie ging man zu diesem Zeitpunkt aus, dass: - ein Grundwassertrog (BW-Nr. 65)entlang des Bacjs Fernlache im Bereich der Anschlusstelle Teningen un der L114 genügen würde - ein befestigter Wirtschaftsweg (BW-Nr. 496) östlich parallel zur NBS einschließlich Überführung über die Glotter erforderlich wäre - eine Erneuerung des bestehenden Durchlasses DN 600 (BW-Nr. 101) unter der BAB für die ENtwässerung der Bahn erfprderlich wäre 2016, 2020 und 2021 wurden neue hydraulische Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung im PfA 8.1 durchgeführt: - Pos. 3.3 zur ANlage 01.2 der Vertrgasfortschreibung NA 146-13 NA 146-31, 146-36, 146-45
- 18.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-53 Das ehemalige Schallschutzkonzept kann der Anlage A13-02 Gutachten Schall und Erschütterung der Vorplanung entnommen werden. Aufgrund neuer gesetzlicher und technische Anforderungen wurde das Schallschutz-Gutachten in den Jahren 2017 und 2019 überarbeitet: - NA 146-21 & NA 146-22: Berücksichtigung der aktualisierten Zugzahlen des BMVI vom 12.09.2017 für das Prognosejahr 2030 - NA 146-25: Berücksichtigung der Verkehrslärmprognose 2025 mit geänderten Güterwagenmaterial (80%/20%)
- 18.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-28 Ergänzend zur Beauftragung des Nachtrags NA 146-27 zur Objekt- und Tragwerksplanung 39 Durchlässe (Stand 05/2022) im PfA 8.1 sind eigene Bauwerksgutachten als Grundlage für die Bauwerkplanung erforderlich. Die Erstellung der für die Planung erforderlichen Bauwerksgutachten sind gemäß Anhang 3 zur Vertragsfortschreibung NA 146-13 Leistungsbild und Honorarermittlung zum Baugrund-Geologie-BOVeK, enschließlich Anschreiben auf Seite 2, nicht Bestandeil der bereits beauftragten Leistungen. Zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolgs sind die Durchlässe jedoch zu berücksichtigen. Die Objekt- und Tragwerksplanung der Durchlässe einschließlich der jeweiligen Bauwerksgutachten trägt zu einer in sich geschlossenen und sinnvollen Gesamtplanung des PfA 8.1 bei.
- 28.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 164-47 Die Regelfahrdrahthöhe wurde 2014 im Rahmen der Vorplanung (siehe Erläuterungsbericht Kapitel 7.13.1) gemäß dem geltenden Regelwerk (Ril 997 Oberleitungsanlagen planen und errichten, DIN EN 50119 Oberleitungen für die elektrische Zugförderung) auf 5,50m festgelegt. Im Kapitel 7.13.2.1 wird ergänzt, dass im Bereich der Straßenüberführungen und der Galeriebauwerke der Fahrdraht abgesenkt und ggf. die Systemhöhe reduziert wird. Es handelte sich um 9 Absenkungen, Stand Vorplanung. Die Entwurfsplanung wurde entsprechend 2020 im Entwurf erstellt und am 02.03.2021 abgegeben. Die Fortschreibung der technischen Planung und des Schallschutzkonzepts gemäß Kernforderung 3 parallel zum Genehmigungsverfahren führte jedoch 2021 zum Erkenntnis, dass die bevorzugte Variante aus der VP aufgrund zusätzlicher Bauwerke (Grünbrücke BW-Nr. 422 und Galerie NBS-km 195,300 BW-Nr. 196), eines erhöhten Intandhaltungsaufwands und größerer Stromabnutzung im Betrieb, mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Nach Rücksprache mit dem Leiter Energieanlagen der Betriebsstelle Netze Freiburg wurde der OLA Planer am 10. Juni 2021 angefordert, die Machbarkeit einer Variante mit einer weitestgehenden festen Fahrdrahthöhe von 5,30m zu untersuchen. Die positive Rückmeldung führte am 24. September 2021 zur Anforderung eines Angebots für die Planungsänderung der Fahrdrahthöhe der Oberleitungsanalagen im PfA 8.1. Die Anpassung hat weiterhin einen erhebligen Einfluss an die Verkehrsplanung. Daraus ergibt sich eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Planung der SSW, Galerien, NBS-Entwässerung, AS Riegel Ein- und Ausfahrrampe und des Hochwassertrogs.
- 29.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 145 - 39 Die bestehende Gesamtplanung bzgl Stützwänden, Kreuzungsbauwerken und Hochwasserschutz muss erweitert werden, um eine einheitliche, funktionierende Gesamtplanung zu erlangen.
- 29.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146 - 73 Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die Gesamtleistung muss zu einer in sich genehmigungsfähige Planunterlage führen, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung für die NBS im PfA 8.1 entspricht. Die Durchführung einer 2. Offenlage im PfA 8.1 wurde 2020 beschlossen und ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert die Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung und Umweltplanung dienen (u.a.): Anpassung der Trassierung aufgrund von Änderungen im PfA 8.0, Umsetzung des aktiven Lärmschutzes die gesamte Strecke entlang, neue Anforderungen des Wassergesetz 2018, neuer fachlicher Erkenntnisse zu Fledermäusen und Querungshilfen (siehe beigefügten Änderungserläuterungsbericht, Stand 05.05.21). Der Umfang der Änderungen führt zudem zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwichen den Projektbeteiligten, dem der Generalplaner und seine Subunternehmen gerecht werden müssen. Die am 11. November 2022 angezeigten Leistungen enthalten die erforderliche Einwendungsbearbeitung nach der 2. Offenlage und die weitere Begleitung des Genehmigungsverfahrens (NA 146- 13, Anlage 6 Pos. 6) durch die Kooperationsgemeinschaft Umwelt (KGU) im Auftrag des Generalplaners SWECO GmbH.
- 30.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 146-58 Im Rahmen des zweiten Planfestellungsverfahrens wurde 2017 die neue Planung offengelegt und neue Einwendungen erhoben. Insbesondere die Untere Wasserschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen (TöB 21c) forderte eine genauere Erläuterung der Variantenuntersuchung, die zur Vorzugslösung der EÜ Elzkanal als vierfeldigrige Spannbetonbrücke mit 106,2 m Gesamtlänge und einem Mittelpfeiler im Elzkanal geführt hatte. Die Leistung ist bereits Bestandteil des Anhangs B zum HV (Leistungsbeschreibung) - Teil A. Pkt. 4: "Untersuchung von Varianten in dem im Rahmen der Planfeststellung erforderlichen Umfang, jeweils mit Kostenberechnungen für alle kreuzenden Infrastrukturmaßnahmen, Leitungen, andere Schienenanlagen etc. zur Optimierung der Planung." Da der Aufwand für diese Position zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nich abschätzbar war, wird die Leistung über den dafür vorgesehenen Poolbetrag abgerechnet (Vertragsfortschreibung NA 146-13, Pos. 2.5) abgerechnet. Entsprechend den Aufführungen der nach Aufwand erbrachten Leistungen in Anlage 2 vom 30.09.2021 zur 11. Abschlagsrechnung des N146-13 ist dieser Poolbetrag ausgeschöpft bzw. bereits überschritten (siehe NA 146-46).
- 06.12.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 144-23 Die Vertragsfortschreibung NT 144-7 vom 18.08.2015 enthält mehrere Teilleistungen des Auftragnehmers, die Mehraufwendungen bei Leistungen auf Nachweis darstellen und im Zusammenhang mit der Offenlage und dem Erörterungstermin stehen. Die Abrechnung der Leistungen wurde auf Basis des tatsächlich erforderlichen Zeitbedarfs anhand von Stundennachweisen angeboten, das ursprünglich veranschlagte Zeitbudget ist nun bereits ausgeschöpft. Diese Form der Leistungsabrechnung wurde mit der DB Netz AG vereinbart (und entspricht der für den PfA 8.1 und 8.3 im Mai 2015 abgestimmten Vorgehensweise). Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen sowie die Terminteilnahme dazu wurde so bei der Vertragsfortschreibung nicht vorhergesehen, der Umfang der Leistungen war nicht abschließend zu bewerten war. Das Budget wurde für die Position 6.10 "Bearbeitung von Einwendungen aus der Offenlage inkl. Abstimmungen der Entgegnungen mit DB Netz und EBA" und Position 6.16 "Terminteilnahme" überschritten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen/Mehrstunden sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sweco GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge

- [TEB-SW 2/01/21/10714 Großprojekt Karlsruhe-Basel ABS/NBS StA 8A, Planung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/teb-sw-2012110714-grossprojekt-karlsruhe-basel-absnbs-sta-8a-planung-767dd82e) · DB Netz AG · Zuschlag 20.10.2026 an Sweco GmbH
- [ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt; 12TEI00697](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-ka-ba-pfa-12-tunnel-rastatt-12tei00697-b08be3ad) · DB Netz AG · Zuschlag 12.09.2024 an Einzelunternehmen aus Frankfurt am Main
- [BÜW LST Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/buew-lst-erneuerung-bahnuebergaenge-markelfingen-allensbach-5171422018) · DB Netz AG · Zuschlag 18.05.2020 an DB Engineering & Consulting GmbH und 3 weitere · 1–3 Angebote je Los
- [Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel; 15TEI18924](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-pfa-71-offenburger-tunnel-15tei18924-362b6bb0) · DB Netz AG · Zuschlag 19.12.2016 an Obermeyer Planen + Beraten GmbH
- [Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planung-pfa-71-offenburger-tunnel-9284410c) · DB Netz AG · Zuschlag 19.12.2016 an Obermeyer Planen + Beraten GmbH
- [TEB-SW 2/89/21/90713 ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Gutachter- und Prüfingenieurleiistungen in Verbindung mit derBaugrunderkundung, Planung und Ausschreibung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/teb-sw-2892190713-absnbs-ka-ba-pfa-12-tunnel-rastatt-gutachter-und-8331e4c9) · DB Netz AG · Zuschlag 20.08.2015 an Prof. Dr.-Ing. Dieter Kirschke, Beratende Ingenieure für Felsmechanik und TunnelbauGmbH & Co. KG

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Emmendingen](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/ingenieurleistungen/baden-wuerttemberg/landkreis-emmendingen): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Emmendingen](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/landkreis-emmendingen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag-karlsruhe): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.12.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/677807-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-karlsruhe-basel-planungsleistungen-sta-8-planung-0742752019
