# ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 8.5-8.9, Bohrprogramm Stufe 2

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Tiefbau in Freiburg im Breisgau am 21.07.2023 vergeben, Zuschlag an Sax+Klee GmbH Bauunternehmung.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Tiefbau: ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 8.5-8.9, Bohrprogramm Stufe 2
- Wo: Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.11.2023 bis 01.01.2025
- Zuschlag an: Sax+Klee GmbH Bauunternehmung
- Zuschlag am: 21.07.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Sax+Klee GmbH Bauunternehmung](https://vergabeweiser.de/unternehmen/saxklee-gmbh-bauunternehmung), Mannheim

## Leistungsumfang

Die DB Netz AG plant, die zweigleisige, elektrifizierte DB-Strecke 4000 zwischen Karlsruhe – Basel (Rheintalbahn) auszubauen, um den erhöhten Anforderungen bzw. der hohen Auslastung und dem Bedarf im Personen- und Güterverkehr mit einer höheren Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Im Zuge der Streckenertüchtigung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bestandsstrecke von 160 km/h auf 200 km/h angehoben werden. In den Jahren 2020 / 2021 fanden für die Ausbaustrecke Baugrund-Vorerkundungen in Stufe 1, statt, in dessen Folge für die PfA 8.5 bis 8.9 jeweils ein separates Streckengutachten sowie Geotechnische Berichte für ausgewählte Kunstbauwerke erstellt wurden. In der hier ausgeschriebenen Erkundungsstufe 2 sollen für alle entlang der Strecke vorliegenden (Kunst-) Bauwerke Haupterkundungen für deren Umbau bzw. Ersatzneubau sowie auch für Neubauten ausgeführt werden. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst entsprechend die Aufschluss- bzw. Erkundungsarbeiten im Bereich von Straßen, an Bahnhöfen, Haltepunkten, Eisenbahnüberführungen, Straßenüberführungen, Personenunterführungen, Lärmschutzwänden, Stützwänden , Durchlässen (Rohr-, Platten-, Rahmen-, Gewölbe-), Schutzrohren sowie im und am Gleis und in Böschungen mit allen dazugehörigen, einzuholenden Genehmigungen, Sicherungen und Sperrungen. Bohrprogramm umfasst 383 Trockenbohrungen, 107 Grundwassermessstellen, 840 Kleinrammbohrungen, 654 schwere Rammsondierungen mit Kleinrammbohrungen, 320 schwere Rammsondierungen mit Bohrungen und 107 Gleisschotterschüfe.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45120000-4
- CPV-Bezeichnung: [Versuchs- und Aufschlussbohrungen](https://vergabeweiser.de/cpv/45120000-versuchs-und-aufschlussbohrungen)
- Bekanntmachungs-ID: ad589335-cd86-4974-9ac2-998d07b01a44

## Verlauf

- 09.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Bohrlochversuche an weiteren Bohrpunkten müssen durch den AN (ARGE Baugrund) erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit der Herrichtung des Bohrlochs stehen. In Abhängigkeit des Bohrlochversuchs muss entweder das Bohrloch vollständig oder bis in eine schichtenabhängige Tiefe hergerichtet werden. Daran anschließend erfolgt die Durchführung des Bohrlochversuchs. Die Schließung oder der Ausbau des Bohrlochs erfolgt anschließend durch den AN. Der AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Projekterfahrung, Vorortkenntnisse, um diese Bohrlochversuche abstimmen und koordinieren zu können. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen werden zusätzliche Vororteinweisungen sowie weitere Koordinationsaufwände erforderlich, welche sich nachteilig auf die Durchführung der Bohr arbeiten auswirken. Es ist davon auszugehen, dass zusätzliche und nicht kalkulierbare Risiken bei der Durchführung der Bohr arbeiten entstehen
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT01, 01, 01,01,01 Im Zuge der Bohr arbeiten wurde festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Menge des zu entsorgenden Bodenmaterial nicht ausreichen wird. Aufgrund der gestiegenen Menge an Bodenmaterial kann dieses nicht direkt entsorgt werden. Das Material muss durch den AN zunächst zwischengelagert werden. Es muss fachgerecht beprobt und entsorgt werden. Ausschließlich durch dieses Vorgehen der Bohrgutentsorgung kann der AN (ARGE Baugrund) gewährleisten, dass die Vorschriften zur Entsorgung eingehalten werden. Die Entsorgung des nicht weiter- oder wiederverwendeten Materials muss durch den AN (ARGE Baugrund) erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit der Durchführung der Bohr arbeiten und dem dadurch direkt anfallenden Bodenmaterial steht, da das Material umgehend fachgerecht zwischengelagert werden muss, um potentielle Verunreinigung zu vermeiden. Bei einer Neuvergabe sind Zusatzkosten aufgrund Einarbeitung und Abstimmungen mit der BÜW zu erwarten. Hinzu kämen vsl. Bohrstillstandszeiten. NT02, 02, 02, 02, 02, 02 Beim Erbohren der lokal variierenden geologischen Baugrundschichten wurde durch die BÜW festgestellt, dass nicht alle Grundwassermessstellen mit einem Nenndurchmesser 125 mm (DN 125) hergestellt werden müssen. Nach Einschätzung der BÜW die Bohrlöcher auf 219 mm aufgeweitet werden und ein Einbau von Grundwassermessstellen mit einem Nenndurchmesser 50 mm (DN 50) erfolgen. Der Einbau der Grundwassermessstellen DN 50 und das Aufweiten auf 219 mm muss durch den AN erbracht werden, da diese eng im Zusammenhang mit den Bohr arbeiten bzw. Herstellung des Bohrlochs stehen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜW zu erwarten. Außerdem ist davon auszugehen, dass zusätzliche und nicht kalkulierbare Risiken entstehen, wie bspw. erhöhte Bohrstillstandzeiten aufgrund der Behinderung des ANs.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle bekannten Randbedingungen berücksichtigt. Mit den nun fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können. Der Baugrund und dessen lokal variierender Schichtenverlauf ist nicht durchgehend auf Basis von geologischen Karten vorhersehbar. Dies führt dazu, dass Nacherkundungen erforderlich werden, damit die geotechnischen Vorgaben und Normen erfüllt werden und somit der Geotechniker zuverlässige gründungstechnische Empfehlungen für die vertiefte Planung formulieren kann. Somit verursacht das kontinuierliche Fortschreiten der Planung und die Festlegung der Vorzugsvarianten sowie der vor Ort festgestellte Untergrund eine Unvorhersehbarkeit und führt zur Erforderlichkeit der Nacherkundungen. Zusammenfassend waren die Änderungen der Leistung für den AG auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorneherein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
- 12.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · lfd. Nr. 06. (8.1) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen. lfd. Nr. 06. (8.2) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen. lfd. Nr. 06. (8.3) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen. lfd. Nr. 06. (8.9) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen. lfd. Nr. 06. (8.10) - Der kontinuierliche Wechsel zwischen landwirtschaftlichen und städtischen Flächen sowie die Erforderlichkeit die Erkundungen möglichst eng an die Schieneninfrastruktur zu orientieren. Des Weiteren beeinflussen Vororteinweisungen von Kabelbetreibern, naturschutzfachliche Aspekte und die Standsicherheit der Bohrgeräte die abschließende Lage der Erkundungen. Hier verursacht insbesondere das Ubereinkommen mehrerer zuvor genannter Aspekte eine Unvorhersehbarkeit. Des Weiteren variieren die darausresultierenden Vorgaben der Verkehrsbehörden in den Landkreisen und führen zu unterschiedlichste Umsetzungserforderlichkeiten. Die ursprüngliche Bearbeitung beruht auf den damals vorliegenden Vorschriften und Parametern und den dazugehörigen damalig aktuellen Erkenntnissen.
- 12.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung wurden seitens der Behörde Landratsamt Emmendingen Nebenbestimmungen zur Durchführung der Bohrarbeiten festgelegt. Für die Bohrarbeiten in den engeren Wasserschutzzonen (Zonen I und II) wurde Folgendes durch die Behörde festgelegt: "Während der Bohrarbeiten und mindestens 40 Tage nach Abschluss der Bohrarbeiten ist seitens des Antragstellers ein Überwachungsmonitoring durchzuführen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Trinkwasserbrunnen auszuschließen." Somit wird ein Probenehmer erforderlich, welcher für die Probenahme und Analytik bzw. das Monitoring an Trinkwasserbrunnen zertifiziert ist. Ein Probenehmer für Grundwasserproben ist hierfür nicht ausreichend qualifiziert. Die Festlegung der Behörde und das damit verbundene Erfordernis zur Durchführung eines Monitoring war nicht vorhersehbar. Die Umsetzung der Probenahme und Analytik ist eine elementare Voraussetzung dafür, dass die Erkundungen durchgeführt werden können und trägt somit dazu bei, dass der werkvertragliche Erfolg erfüllt werden kann.
- 14.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · lfd. Nr. 07.1 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten. lfd. Nr. 07.2 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten. lfd. Nr. 07.3 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten. lfd. Nr. 07.4 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten. lfd. Nr. 07.5 - Die Arbeiten im kontaminierten Bereich bringen zusätzliche Anforderungen mit sich, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen. Insbesondere müssen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte umgesetzt werden, wie der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Hygienevorkehrungen. Aufgrund der fachspezifischen Komplexität wären bei einer Neuvergabe zusätzliche Koordinierungsaufgaben und weitere Nachforderungen zu erwarten. Ferner sind bei einer Neuvergabe Zusatzkosten aufgrund der Einarbeitung und der Abstimmungen mit der BÜWzu erwarten.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Die Grundlage für die konzeptionelle Erstellung des Bohrprogramms waren die ersten Erkenntnisse aus der Vorplanung sowie dem Bohrprogramm Stufe 1. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle bekannten Randbedingungen berücksichtigt. Mit den nun fertiggestellten Vorplanungsheften wurde festgestellt, dass weitere Bauwerke (bspw. Lärmschutzwände, etc.) hinzugekommen sind. Des Weiteren müssen in bestimmten Böschungsbereichen die Erkundungsraster der Bohrungen verengt werden, um den Vorort erbohrten Baugrund, mit Hinblick auf den Aspekt Standsicherheit, vertiefter beurteilen zu können. Der Baugrund und dessen lokal variierenderSchichtenverlauf ist nicht durchgehend auf Basis von geologischen Karten vorhersehbar. Dies führt dazu, dass Nacherkundungen erforderlich werden, damit die geotechnischen Vorgaben und Normen erfüllt werden und somit der Geotechniker zuverlässige gründungstechnische Empfehlungen für die vertiefte Planung formulieren kann. Somit verursacht das kontinuierliche Fortschreiten der Planung und die Festlegung der Vorzugsvarianten sowie der vor Ort festgestellte Untergrund eine Unvorhersehbarkeit und führt zur Erforderlichkeit der Nacherkundungen. Zusammenfassend waren die Änderungen der Leistung für den AG auch unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar und konnten nicht von vorneherein in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sax+Klee GmbH Bauunternehmung erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=67ddd801-5e72-4974-91ee-a16858e1f51f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-karlsruhe-basel-pfa-85-89-bohrprogramm-stufe-2-ad589335
