# ABS/NBS KaBa, StA 7A, Optimierung Bahnknoten Offenburg (OBO) - Bauleistung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Offenburg am 11.07.2024 vergeben, Zuschlag an Zürcher Bau GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS/NBS KaBa, StA 7A, Optimierung Bahnknoten Offenburg (OBO) - Bauleistung
- Wo: Offenburg, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit: 05.08.2024 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Zürcher Bau GmbH
- Zuschlag am: 11.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Zürcher Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/zuercher-bau-gmbh), Meißenheim

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 32 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 8e68d457-b72a-4906-971a-4f220bade3b4

## Verlauf

- 19.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01: Die Entwurfsplanung der Tiefenentwässerung ist in Teilen nicht wie geplant umsetzbar. Dies begründet sich in der knappen Ausführungszeit innerhalb der festgelegten Sperrpausen. Um die Ausführung zu erleichtern muss die TE umgeplant und die Ausführung entsprechend umgeplant werden. Ohne die Anpassung der TE kann die vertraglich geschuldete Leistung nicht ausgeführt werden. Die zusätzliche Leistung muss von der Fa. Zürcher ausgeführt werden, die TE stellt eine technische Einheit dar, welche nur gemeinsam funktionieren. Eine Trennung der Planung würde die Gewährleistung verhindern Ein Wechsel des AN würde zu längeren Verzögerungen in der Ausführung der Hauptleistung führen. Eine Nutzung der geplanten Sperrpausen ist in Folge nicht möglich. Eine spätere Ausführung der TE würde zu einem komplexen technischen Anpassungsbedarf führen. 02: Im Bereich des neuen OL-Masten 145-28en, neben Gleis 1, befinden sich mehrere Altschienen. Diese behindern die Ausführung der Vertragsleistung Kabeltiefbau der Fa. Zürcher und müssen entfernt werden. Die Fa. Zürcher ist bereits vor Ort und bestens mit der Baustelle bekannt. Eine zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene Zusatzkosten, werden durch eine Ausführung der Leistungen durch die Fa. Zürcher vermieden.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Im Bereich des neuen OL-Masten 145-28en, neben Gleis 1, befinden sich mehrere Altschienen. Diese behindern die Ausführung der Vertragsleistung Kabeltiefbau der Fa. Zürcher und müssen entfernt werden. Die Fa. Zürcher ist bereits vor Ort und bestens mit der Baustelle bekannt. Eine zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene Zusatzkosten, werden durch eine Ausführung der Leistungen durch die Fa. Zürcher vermieden.
- 10.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Das Baufeld im Projekt OBO war im Bauzeitraum offen über eine Zufahrt direkt über eine Hauptstraße am Bahnhof Offenburg erreichbar. Um den nicht angemeldetet und legitimierten Fahrzeugen den Zutritt dauerhaft verwehren zu können, wurde die Zufahrt mit einer Schranke versehen. Somit musste kein gesondertes Personal, insbesondere zu Nachtzeiten, die Zufahrten auf die Baustelle kontrollieren. Das Personal dazu wurde bei der Umsetzung der Baustelle benötigt. Ein Ausfall von Mitarbeitern hätte die Umsetzung des Projekts gefährdet. Das Projekt OBO konnte so im vorgesehenen Zeitraum in Betrieb gehen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde. 04: Das Baufeld im Projekt OBO wurde gem. Kampfmittelberichts als nicht Kampfmittelfrei eingestuft. Diverse unindentifizierbare Verdachts-punkte machten weitere, umfangreichere Kampfmittelerkundungen nötig. Um die technische Umsetzung des Projekts zu garantieren und dabei die Sicherheit des Personals nicht zu gefährden, mussten für unsondierte Abschnitte während der Bausausführung gesonderte Feuerwerker gestellt werden. Dies ist während der Aushubarbeiten nötig. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum ohne die Einrichtung einer neuen BE-Fläche nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde. 04(1): Das Baufeld im Projekt OBO wurde gem. Kampfmittelberichts als nicht Kampfmittelfrei eingestuft. Dieverse unindentifizierbare Verdachts-punkte machten weitere, umfangreichere Kampfmittelerkundungen nötig. Um die technische Umsetzung des Projekts zu garantieren und dabei die Sicherheit des Personals nicht zu gefährden, wurden in Abstimmung mit der Baufirma Zürcher sämtliche Verdachtspunkte der Kategorie 1 eingelesen und abgesteckt. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde 03: Firma Zürcher musste die Fläche an der Rammersweier Straße in Offenburg anmieten, um den zusätzlichen Bedarf an Baustelleneinrichtungsflächen kurzfristig decken zu können. Dies wurde insbesondere durch die Lagerung von Kabeltrommeln und Schächten der Tiefenentwässerung notwendig. Sowohl für die Kabel als auch die Tiefenentwässerung war eine Anpassung Ausführungsplanung kurz vor Projektbeginn notwenig. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum ohne die Einrichtung einer neuen BE-Fläche nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde.
- 13.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Aufgrund zusätzlicher notwenidger Leistungen, welche in der Planungsphase nicht vorauszusehen waren mussten, für die benötigten Baumaterialien zusätzliche BE-Flächen angemietet werden. Da sich kurz vor Baubeginn neue Verdachtspunkte bzgl. Kampfmittel ergaben, mussten diese von der Baufirma fachtechnisch begleitet werden u.a. durch die Bereitsstellung eines Feuerwerkers. Zur Sicherung der Baustelle, auf Wunsch des Bahnhofsmanagements, mussten an den Treppenaufgänge zum Bahnsteig 1&2 zusätzliche Absperrungen angebracht werden werden. Kabeltrommeln welche der Bauablauf behinderten, mussten kurzfristig umgesetzt werden. Dies erfolgte mit der Hilfe eines Zweiwegebaggers. Aufgrund logistischer Engpässe im Güterbahnhof Offenburg musste die Fa. Zürcher die logistischen Zu- und Abfahrten anpassen, was zu einem zusätzlichen Aufwand führte. Der AN wurde für die Ausführung dieser Leistungen angefragt, da er kurzfristig durch die umfangreichen Projektkenntnisse für die Ausführung ein eigenes Logistikkonzept, Entsorgungsmöglichkeit sowie Kampfmittelexpertise vorlegen konnte. Gleichzeitig wurden benötigte Geräte und Materialien bereits vor Ort und mussten nicht extra angeliefert werden. Es handelt sich um Leistungen die grundsätzlich vom technischen Inhalt der Beauftragung nicht abweichen. Eine Vergabe der Gleisgebundenen Logistik an einen anderen AN ist technisch und terminlich aufgrund der notwendigen Projektkenntnisse und langen Antrags- und Reservierungs- und Bereitstellungsverfahren nicht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu längeren Verzögerungen und zu einer nicht termingerechten Umsetzung in der bewillgten Sperrpausenzeit führen und ist somit nicht wirtschaftlich. 02 - Die Anpassung der Planung wurde notwendig, aufgrund von sich im Bauablauf ergebenen, während der Planungsphase unvorhersehbaren, Umständen. Im Baufeld befanden sich zahlreiche nicht dokumentierte Bestandsanlagen (Kabeltrassen, Leitung), die eine Umplanung in der AP der Tiefenentwässerung notwendig machte. Auf der Baustelle wurde im Bereich des Bahnsteigs ein Konflikt bzgl. der Deckenhöhen mit dem Bestand festgestellt. Der Konflikt konnte nur durch eine Anpassung der AP erfolgen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten musste ein Teil des Bahnsteiggeländers geerdet werden und hierzu ebenfalls die AP ergänzt. Der AN wurde für die Ausführung dieser Leistungen angefragt, da er bereits die für die Ausführung notwendigen tiefgreifenden Projektkenntnisse besitzt und um spätere Gewährungsthemen aufgrund der örtlich zusammenhängenden Planungen zu vermeiden. Es handelt sich um Leistungen, die vom technischen Inhalt der Beauftragung nicht abweichen. Eine Vergabe der Planungseistungen an einen anderen AN, ist aufgrund der für die Ausführung notwendigen spezifischenProjektkenntnissen finanziell und organisatorisch mit ehrheblichen Mehraufwand verbunden. Erfahrungsgemäß ist im Wettbewerb kein besseres Ergebnis zu erwarten. Ein Wechsel des AN würde zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung führen und ist nicht wirtschaftlich. 03 - Aufgrund zusätzlicher notwendiger Leistungen, welche in der Planungsphase nicht vorauszusehen waren mussten, für die benötigten Baumaterialien zusätzliche BE-Flächen angemietet werden, u.a. der Parkplatz am Stellwerk. Um den reibungslosen Betrieb des Stellwerks zu gewährleisen musste eine Schranke installiert werden. Aufgrund der nicht wie geplanten Nutzbarkeit von vorhandenen Kabelkanälen und Gleisquerungen musste hierzu eigene Kabelkanäle, Querungen und Schächte teilweise rückgebaut und neu hergestellt werden. Aufgrund vorhander Bestandsmängel bzgl. der Isolierstöße mussten zustätzliche Isolierstöße vor Ort ausgeführt werden. Die ursprünglich geplanten Schienen konnten aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht rechtzeitig auf die Baustelle geliefert werden und somit mussten kurzfristig kopfgeneigte Schienen als Ersatz bestellt werden. Durch die notwendigen Umplanungen der Tiefenentwässerung, aufgrund der im Bauablauf sich ergebenen örtlichen Gegebenheiten, musste zusätzlich ein Gleisjoch aus- und wiedereingebaut werden. Der AN wurde für die Ausführung dieser Leistungen angefragt, da er kurzfristig durch die umfangreichen Projektkenntnisse und entsprechender Personal-, Geräte- und Materialverfügbarkeiten vor Ort einsetzbar war. Mehrkosten durch Verschübe und Bauverzögerungen konnten somit verhindert werden. Es handelt sich um Leistungen die grundsätzlich vom technischen Inhalt der Beauftragung nicht abweichen. Eine Vergabe der Gleisgebundenen Logistik an einen anderen AN ist technisch und terminlich aufgrund der notwendigen Projektkenntnisse und langen Antrags- und Reservierungs- und Bereitstellungsverfahren nicht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu längeren Verzögerungen und zu einer nicht termingerechten Umsetzung in der bewillgten Sperrpausenzeit führen und ist somit nicht wirtschaftlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Zürcher Bau GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=88c4677a-1934-481b-957a-1a5e40816010. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-kaba-sta-7a-optimierung-bahnknoten-offenburg-obo-bauleistung-88c4677a
