# ABS/NBS KaBa, StA 1, Kabelverlegearbeiten ESTW-A Kreuzacker

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Ötigheim am 09.09.2024 vergeben, Zuschlag an DB Bahnbau Gruppe GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS/NBS KaBa, StA 1, Kabelverlegearbeiten ESTW-A Kreuzacker
- Wo: Ötigheim, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.10.2024 bis 30.06.2026
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: DB Bahnbau Gruppe GmbH
- Zuschlag am: 09.09.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Bahnbau Gruppe GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-bahnbau-gruppe-gmbh), Berlin

## 2 Lose

- Los 1: Los 1 LST Kabelverlegearbeiten · [DB Bahnbau Gruppe GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-bahnbau-gruppe-gmbh), Berlin
- Los 2: Los 2 TK-Kabelverlegearbeiten · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESTW-A Kreuzacker und dessen Außenanlage sind Kabelverlegearbeiten für die Anbindung der Signale, Achszähler, Gleismagnete etc. des Stellwerks erforderlich. Diese LST- und TK-Kabelverlegearbeiten sind notwendig als Vorleistung für die Anbindung und die Inbetriebnahme des ESTW-A Kreuzacker. Die Verlegearbeiten finden sowohl auf der freien Strecke als auch im Tunnel Rastatt statt.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 42 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 4934950a-fe07-4c58-a819-680898154f8f

## Verlauf

- 07.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.09.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO01_Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A0_01 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 22.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO02_Los 2 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 01 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. AO 02 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 23.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 01 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 03.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02- Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Des weiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Des weiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 31.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Lfd. Nr.: 04 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung unverzüglich zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 04: Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 16.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 15 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 18 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 10 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 12 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 14 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 07 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden. 08 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 Das Hinzuziehen eines weiteren AN hätte erhebliche Mehrkosten zur Folge (zusätzliche BE etc.) und würde auch terminliche Risiken mit sich bringen, da ein weiterer AN im beengten Baufeld tätig ist, wodurch eine gegenseitige Behinderung entstehen könnte. Desweiteren hat die Leistung zeitnah zu erfolgen, um die IBN nicht zu gefährden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Bahnbau Gruppe GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5050d936-e77b-40cb-a4aa-0ee112219806. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/absnbs-kaba-sta-1-kabelverlegearbeiten-estw-a-kreuzacker-bf0c2ec4
