# ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Karlsruhe am 17.09.2021 vergeben, Zuschlag an DB Engineering & Consulting GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 17.09.2021 bis 31.03.2027
- Zuschlag an: DB Engineering & Consulting GmbH
- Zuschlag am: 17.09.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [DB Engineering & Consulting GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-engineering-consulting-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Vorbereitende Leistungen zur Leistungsphase 6 und 7 in BIM (Erstellung Bestandsmodell, Dateneingangscheck mit Aufzeigen von Defiziten und Konkretisierung über Lph 3 hinaus für Modellerstellung, Erstellung der jeweiligen Planungsmodelle) Durchführung Lph 6 und 7 in BIM für Teilweise Durchführung Entwurfsplanung für Leitungsänderungsmaßnahmen analog Lph 3 Integration Leistungen Dritter in die Fachmodelle Teilweise Durchführung Ausführungsplanung Lph 5 für vorgezogene Maßnahmen Besondere Leistungen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71311230-2
- CPV-Bezeichnung: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
- Bekanntmachungs-ID: 37e04b85-eff7-44b4-99f2-3a513836c858

## Verlauf

- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Vorplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 wurden bis Jahr 2018 von einem anderen Auftragnehmer erstellt. Nach Abschluss der VP und mit Voranschreitens des Projektes mussten im Bereich der Leitungen an ihre Mindestabstände angepasst werden. Zusätzlich die zusätzliche Leitung Z21 miteinbezogen werden.
- 12.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA20-82 - Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Proekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.
- 12.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA35-82 - Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Proekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.
- 12.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA013 - Die gegenständliche MKA umfasst verschiedene hinzukommende Aufgaben für eine notwendige Anpassung leitungsbetreffender Inhalte in der Planfeststellungsunterlage im Rahmen eines Blaudruckverfahrens. Die Planfeststellungsunterlage (PfU) wurde im PfA 8.4 im Jahr 2019 und 2020 erstellt und bildet die Grundlage für das Genehmigungsverfahren. Die leitungsbetreffenden Inhalte wurden in der PfU mit Stand der Vorplanung abgebildet. Der Auftragnehmer DB E&C ist aktuell mit der Erstellung der Entwurfsplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 beauftragt. Mit Voranschreitung der Planung haben sich nun wesentliche Änderungen gegenüber der Vorplanung ergeben, welche in die PfU integriert werden müssen. Die Erstellung der Inhalte der PfU erfolgt durch den Generalplaner Sweco, jedoch muss die DB E&C die Inhalte mit Stand der aktuellen Entwurfsplanung zuliefern. Hierzu zählen der Angleich der Übergabeformate für die PfU, die Aufbereitung der Bestandspläne, die Zuarbeit E-Bericht PfU sowie der Abgleich der Stellungnahmen, der Schutzstreifen, der Umweltplanung und der PfU mit der Vorplanung der Leitungen Dritter. Diese Aufgabe sind Leistungen, die im Hauptvertrag der E&C nicht abgedeckt sind, da die E&C mit der Entwurfsplanung und nicht mit der Zuarbeit zur Genehmigungsplanung beauftragt sind. Die Änderungen der Planung haben sich mit Fortschreiten der Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 Planung ergeben und konnten trotz einzuhaltender Sorgfalt zum Zeitunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden und konnten somit nicht schon im Vorfeld eingeplant oder berücksichtigt werden.
- 22.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 24 - Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen und der bereits erbrachten Modellierungsleistung kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die Anteile der geänderten Planungen in die BIM-Modellierung so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden und die Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung würde bei einem Wechsel des AN verloren gehen.
- 12.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA29-80 - Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Ergebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Außerdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA21-82 - Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Proekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.
- 14.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 17- DieVorplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 wurden im Jahr 2018 von dem AN AFRY (17-01100) erstellt. Nach Abschluss der VP und mit Voranschreitens des Projektes wurde im Bereich der gegenständlichen Leitung ein Kreisverkehr hergestellt, welcher in der VP nicht berücksichtigt wurde und zu neuen Zwangspunkten bei der Leitungsplanung führt. Die DB E&C schuldet als werkvertraglichen Erfolg die Entwurfsplanung für alle betroffenen Leitungen zu erstellen. Der in der Anzeige dargelegte und erforderliche zusätzliche Abstimmungs- und Planungsaufwand für die Erarbeitung einer umsetzbaren Variante der gegenständlichen Leitung stellt keine Veränderung der Leistungen des Hauptvertrages dar, sondern ist unabdingbar, um den werkvertraglichen Erfolg zu erfüllen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt somit unverändert. Nach der Prüfung sind die Anforderungen an die Fallgruppe 3 erfüllt und die benötigte Leistung kann ohne erneutes Vergabeverfahren als Nachtrag an den AN vergeben werden.
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 035 - Die Vorplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 wurden bis Jahr 2018 von einem anderen Auftragnehmer erstellt. Nach Abschluss der VP und mit Voranschreitens des Projektes mussten im Bereich der Gewässerführungen Leitungen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Diese auf den Planungsfortschritt beruhenden Änderungen, konnten nicht in die urspr. Bearbeitung eingeplant und im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Es liegen somit unvorhersehbare Umstände vor, die einen Nachtrag begründen.
- 24.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA_31 Bei den Anpassungen der Umweltmaßnahmen handelt es sich um anteilige Änderungen von Umweltmaßnahmen. Die Maßnahmen sind auf mehrere Teilflächen aufgeteilt und sind gesamthaft zu betrachten und zu beplanen. Eine ausgeglichene Bilanzierung ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen gesamthaften Maßnahme möglich. Bei einer Aufteilung der Maßnahmenflächen einer einzelnen Maßnahme auf mehrere AN ist Betrachtung der gesamten Maßnahme nicht gegeben. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zu den Umweltmaßnahmen und der bereits erbrachten Umweltplanung kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die Anteile der geänderten Planungen in der Umweltplanung so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden und die Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung würde bei einem Wechsel des AN verloren gehen. MKA_31 81 Bei den Anpassungen der Umweltmaßnahmen handelt es sich um anteilige Änderungen von Umweltmaßnahmen. Die Maßnahmen sind auf mehrere Teilflächen aufgeteilt und sind gesamthaft zu betrachten und zu beplanen. Eine ausgeglichene Bilanzierung ist nur unter Berücksichtigung der jeweiligen gesamthaften Maßnahme möglich. Bei einer Aufteilung der Maßnahmenflächen einer einzelnen Maßnahme auf mehrere AN ist Betrachtung der gesamten Maßnahme nicht gegeben. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zu den Umweltmaßnahmen und der bereits erbrachten Umweltplanung kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die Anteile der geänderten Planungen in der Umweltplanung so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden und die Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung würde bei einem Wechsel des AN verloren gehen. .
- 22.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 33-80 Der hier betroffene Teilauftrag des AN ist die Modellierung des Baugrunds anhand der durchgeführten Erkundungen im Streckanabschnitt 8A mit dem Ergebnis eines BIM-fähigen Fachmodells Baugrund. Mit der Einarbeitung zusätzlicher Bohrergebnisse wird die Interpolation zwischen den Einzerlaufschlüssen und somit das werkvertraglich geschuldete Fachmodell präzisiert. Die Aufbereitung der Eingangsdaten (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile) bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Der Prozess der hier angezeigten Leistung ist somit technisch nicht von den beauftragten Hauptvertragsleistungen zu trennen. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu insbesondere für das Fachmodell Baugrund kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die zusätzlichen Grundlagen im Fachmodell Baugrund so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitetenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Hieraus resultieren erhebliche Schwierigkeiten in der Einheitlichkeit der Leistungserbringung sowie der Zuordnung der Haftung/Gewährleistung.
- 29.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 33-81 Der hier betroffene Teilauftrag des AN ist die Modellierung des Baugrunds anhand der durchgeführten Erkundungen im Streckenabschnitt 8A mit dem Ergebnis eines BIM-fähigen Fachmodells Baugrund. Mit der Einarbeitung zusätzlicher Bohrergebnisse wird die Interpolation zwischen den Einzelaufschlüssen und somit das werkvertraglich geschuldete Fachmodell präzisiert. Die Aufbereitung der Eingangsdaten (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile) bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Der Prozess der hier angezeigten Leistung ist somit technisch nicht von den beauftragten Hauptvertragsleistungen zu trennen. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu insbesondere für das Fachmodell Baugrund kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die zusätzlichen Grundlagen im Fachmodell Baugrund so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Hieraus resultieren erhebliche Schwierigkeiten in der Einheitlichkeit der Leistungserbringung sowie der Zuordnung der Haftung/Gewährleistung.
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 33-82 Der hier betroffene Teilauftrag des AN ist die Modellierung des Baugrunds anhand der durchgeführten Erkundungen im Streckenabschnitt 8A mit dem Ergebnis eines BIM-fähigen Fachmodells Baugrund. Mit der Einarbeitung zusätzlicher Bohrergebnisse wird die Interpolation zwischen den Einzelaufschlüssen und somit das werkvertraglich geschuldete Fachmodell präzisiert. Die Aufbereitung der Eingangsdaten (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile) bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Der Prozess der hier angezeigten Leistung ist somit technisch nicht von den beauftragten Hauptvertragsleistungen zu trennen. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu insbesondere für das Fachmodell Baugrund kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die zusätzlichen Grundlagen im Fachmodell Baugrund so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Hieraus resultieren erhebliche Schwierigkeiten in der Einheitlichkeit der Leistungserbringung sowie der Zuordnung der Haftung/Gewährleistung.
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 33-83, 33-84 Der hier betroffene Teilauftrag des AN ist die Modellierung des Baugrunds anhand der durchgeführten Erkundungen im Streckenabschnitt 8A mit dem Ergebnis eines BIM-fähigen Fachmodells Baugrund. Mit der Einarbeitung zusätzlicher Bohrergebnisse wird die Interpolation zwischen den Einzelaufschlüssen und somit das werkvertraglich geschuldete Fachmodell präzisiert. Die Aufbereitung der Eingangsdaten (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofile) bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Der Prozess der hier angezeigten Leistung ist somit technisch nicht von den beauftragten Hauptvertragsleistungen zu trennen. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu insbesondere für das Fachmodell Baugrund kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die zusätzlichen Grundlagen im Fachmodell Baugrund so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Hieraus resultieren erhebliche Schwierigkeiten in der Einheitlichkeit der Leistungserbringung sowie der Zuordnung der Haftung/Gewährleistung.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA023: Durch die Beeinflussung und Trennung der Beregnungsnetze durch die neue Bahntrasse mussten neue Tiefbrunnen gesucht werden. Zusätzlich ist die Änderung von Beregnungsnetzen notwendig, weil am Beispiel des Luzernenhofs durch die neue Bahntrasse die Gefahr der Existenzgefährdung besteht. Aus diesem Grund sind die neuen Beregnungsnetze auf den nachweislich leistungsfähigen Tiefbrunnen zu erstellen. In der Thematik Luzernenhof führte auch ein Zusammenschluss dessen mit der Beregnungsgemeinschaft Buggingen zu einer neuen Ausgangslage. Weiter sollen auch andere Flurstücke auf Beregnungsfähigkeit geprüft und auf deren Möglichkeit als Tauschflächen untersucht werden.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ44 Der Auftragnehmer war bereits mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse (LV) sowie der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die vorgezogenen Umweltmaßnahmen beauftragt. Aufgrund der Neuermittlung und Anpassung an die aktuellen Planungsgrenzen ergibt sich keine Änderung in der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Inhalt der hier anliegenden MKA stellt lediglich eine Nachbearbeitung dar, um die vertraglich geschuldete und bereits fertiggestellte Planung auf einen aktuellen und umsetzbaren Stand zu bringen.
- 31.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ50 Die Vorplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 wurden bis Jahr 2018 von einem anderen Auftragnehmer erstellt. Im Zuge der Entwurfsplanung hat sich herausgestellt, dass sich die Anforderungen an die Leitung 710 verändert haben und die Vorplanung zur Leitung 710 icht weiterverfolgt werden kann. Diese auf den Planungsfortschritt beruhenden Änderungen, konnten nicht in die urspr. Bearbeitung eingeplant und im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Es liegen somit unvorhersehbare Umstände vor, die einen Nachtrag begründen.
- 23.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 57-81 Bei der Erstellung der Planungsgrundlage lag das Erfordernis einer temporären Umfahrung des Fangedamms im Bereich der SÜ K5130 bei NBS-km 193,500 im PfA 8.1 nicht vor. Erst im Zuge der Ausdetaillierung des Bauablaufplans und der Bauphasen konnte erkannt werden, dass ohne eine temporäre Umfahrung des Fangedamms eine Sperrung der K5130 von mind. 15 Monate erforderlich ist. Durch die temporäre Umfahrung des Fangedamms kann die Sperrung der K5130 auf ca. 6,5 Monate reduziert und somit halbiert werden.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 56-82 Der hier betroffene Teilauftrag des AN ist die detaillierte Modellierung des planungsrelevanten Bestands anhand der übergebenen Bestandsunterlagen. Mit der Einarbeitung zusätzlicher Erkenntnisse innerhalb des Planungskorridors wird das werkvertraglich geschuldete Bestandsmodell hinreichend präzisiert. Die Aufbereitung der Eingangsdaten bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen. Eine Vorgabe der zu verwendenden Software an einen Auftragnehmer ist für den Auftraggeber nicht möglich. Der Prozess der hier angezeigten Leistung ist somit technisch nicht von den beauftragten Hauptvertragsleistungen zu trennen. Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die zusätzlichen Grundlagen so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Hieraus resultieren erhebliche Schwierigkeiten in der Einheitlichkeit der Leistungserbringung sowie der Zuordnung der Haftung/Gewährleistung. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen sind zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NA05: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur BIM Modellierung zur Erbringung der Leistungsphasen 6 und 7 in BIM sind an den Generalplaner vergeben (20FEI44896). Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereits beauftragten Generalplaner können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Ein Auftragnehmerwechsel in der aktuellen Projektphase ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Der bisherige Auftragnehmer hat signifikanten projektspezifischen Know-how-Aufbau etwa bezüglich der Anpassung und Implementierung des SOM 2.0/2.1. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers im laufenden Abstimmungsprozess, das erneute Aufrollen der Abstimmungen sowie ein möglicher Daten- und Know-how-Transfer würden das Projekt verzögern und weiter verteuern. Außerdem ist die gemeinsame Entwicklung der Grundlagen und Standards im bisherigen Prozessstand mit einem Wechsel faktisch nicht mehr ohne erhebliche Zusatzaufwände durchführbar. Die projektspezifischen Anpassungen des SOM sind durch den Auftragnehmer durchzuführen, der die Erstellung der BIM Modelle schuldet. // MKA11: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur BIM Modellierung zur Erbringung der Leistungsphasen 6 und 7 in BIM sind an den Generalplaner vergeben (20FEI44896). Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereits beauftragten Generalplaner können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Ein Wechsel des AN ist für diese Leistung technisch nicht zielführend, da dieser für die Modellerstellung verantwortlich ist. Damit einher geht auch die projektspezifische Anpassung der Workflows die im Zusammenhang mit den Modellprüfungen für die CDE erforderlich sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Schwierigkeiten und Mehrkosten verursachen. Die bisherige Anpassung und Entwicklungsarbeit an der Datenumgebung ist projektspezifisch dokumentiert und beruht auf umfangreichem, im Projekt erworbenem Know-how über die Systembesonderheiten, technische Restriktionen sowie Kommunikationswege. Ein neuer Auftragnehmer müsste die komplexen Test- und Entwicklungsschritte nachvollziehen, sich in die bisherigen Zwischenstände und Fehlerbehebungen einarbeiten und sämtliche Abstimmungsprozesse mit AG, Softwarehersteller und weiteren Beteiligten neu aufsetzen. Dies würde nicht nur zu Doppelarbeiten, sondern auch zu relevanten Verzögerungen im Gesamtprojekt und zu deutlichen Zusatzkosten führen.
- 17.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Genehmigungsplanung zum Hochwasserschutz war weder zum Zeitpunkt der Vorplanung, noch zu Beginn der Entwurfsplanung vollständig und vorliegend und konnte somit nicht als Unterlage bereitgestellt werden. Diese auf den Planungsfortschritt des Gesamtprojekts beruhenden zusätzlichen, tangierenden Planungen konnten nicht in die urspr. Bearbeitung eingeplant und im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Die Vorplanung für die Leitungsänderungsmaßnahmen im PfA 8.4 wurden bis Jahr 2018 von einem anderen Auftragnehmer erstellt. Diese auf den Planungsfortschritt beruhenden Änderungen, konnten nicht in die urspr. Bearbeitung eingeplant und im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhergesehen werden. Es liegen somit unvorhersehbare Umstände vor, die einen Nachtrag begründen.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 - Der zusätzliche Aufwand für die vorgesehene konventionelle Planung kann auch immer nur bei dem AN entstehen, der mit der Leistung beauftragt wurde und nicht separat an einen anderen AN vergeben werden. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen für die konventionelle Planung wichtigen Leistungen entstehen. Ferner verfügt der AN über die für die Erbringung der Auftrags notwendige Infrastruktur wie Fachexperten und ebenfalls über die dafür nötige Projektkenntnis, welche sich durch einen neuen Planer erst erarbeitet werden müsste. Dies würde sich negativ auf die Qualität der konventionellen Planung auswirken. Die Vergabe der erforderlichen zusätzlichen Leistung zur Erbringung der konventionellen Planung an einen Dritten zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand mit sich und ist wenig sinnvoll. Die Einarbeitung eines neuen AN in dieses komplexe und stark mit anderen Leistungen verknüpfte Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko des Informationsverlustes und der Doppeltbearbeitung verbunden. Ferner würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit von Hafung und Gewährleistung ergeben.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Verknüpfung der Leistungen zur BIM Bestandsmodellierung und der bereits erbrachten Leistungen hierzu, kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Der Generalplaner kann die Erweiterung des Bestandmodells so erbringen, dass wesentlich geringere Vorarbeiten benötigt werden. Es entstünden zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand zwischen bestehendem und neuem AN sowie AG. Des Weiteren müsste der bestehende AN zusätzliche Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die aufbereitetenden Daten in sein Modell übernommen werden können. Die Aufbereitung der Eingangsdaten bis zur Erstellung des Modells erfolgt in einer vom AN gewählten nativen Modellierungs-Software. Erst dann erfolgt der Export in ein herstellerneutrales Datenformat (ifc). Bei einer Übernahme der Informationen der bereits durchgeführten Modellierungen des Bestandsmodells aus der Software des AN in ein anderes System, würden bereits hinterlegte Informationen verloren gehen.
- 09.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 33 Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereits beauftragten Generalplaner können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Der AN verfügt über langjährige Projekterfahrung im Streckenabschnitt 8A bei der Erstellung des LAP (Lph 5) und die darauf aufbauende Erstellung der Ausschreibungsunterlagen (Lph 6), sowie Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 7). Die Anpassung ist notwendig, damit die Gesamtleistung erbracht werden kann. Nur dadurch kann die Vergabe von Bauleistungen für die ersten Bauvergaben im PfA 8.1 gewährleistet werden. Ohne diese zusätzliche Leistung hätte ein Verschub des Baubeginns zur Folge. Dieser Verzug des Baubeginns wäre wiederum mit hohen Kosten verbunden. Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Ergebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Außerdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 60: Bei der Leitungsplanung der genannten Leitungen sind zudem weitreichende Verknüpfungen und Schnittstellen zu betrachten. Bei einem Wechsel zu einem komplett neuen AN wurde dies zu erheblichen Mehraufwanden in den Abstimmungen sowohl zwischen Planern, als auch Leitungseigentümern führen. Bei der Reduktion von Schnittstellen wird gewährleistet, dass übergreifende Notwendigkeiten und Anpassungen, ebenso wie Anforderungen betrachtet werden. Das Wissen über Ansprechpartner und über die technische Planung zu erlangen würde darüber hinaus eine Erhöhung des erforderlichen Stundenaufwands bedeuten und somit eine deutlich längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen. Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnotigen Verzug führen, Kosten fur das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt werden.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 62-82 - Die Änderung ist erforderlich, da die Gesamtplanung im PfA 8.2 ein einheitliches Koordinatensystem (DB Ref) voraussetzt, während die durch den AN DB E&C erstellten Leitungsplanungen bislang im Koordinatensystem Gauß-Krüger (GK3) vorliegen. Für die technische und geometrische Konsistenz der Gesamtplanung ist daher eine Transformation der Bestands- und Planungsdaten zwingend notwendig. Ohne diese Anpassung wäre eine fehlerfreie Integration der Leitungsplanung in die übergeordnete Planung nicht gewährleistet, da unterschiedliche Bezugssysteme zu Lageabweichungen, Inkonsistenzen und Uberlagerungsproblemen führen können. Zudem ist eine strukturierte und nachvollziehbare Datenaufbereitung erforderlich, um die weiteren Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse auf einer konsistenten und prüffähigen Datengrundlage durchführen zu können. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. 62-84 - Da die E&C bisher die übrige Leitungsplanung im PfA 8.4 durchgeführt hat, ist der AN tief in den Arbeitspaketen integriert und der Datenaustausch und die Durchführung der Transformation wird durch die Abstimmung zwischen den Abteilungen erleichtert. Bei einem Wechsel zu einem komplett neuen AN besteht zudem die Gefahr, dass dieser für die vorzulegende Leistung keine Gewährleistung übernimmt. Bei der Reduktion von Schnittstellen wird gewährleistet, dass übergreifende Notwendigkeiten und Anpassungen, ebenso wie Anforderungen betrachtet werden. Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum Austausch der Egebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Ausserdem würden sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Engineering & Consulting GmbH erhalten.

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- [Reaktivierung der Strecke 6088 („Heidekrautbahn“) sowie Ersatzneubau der vier Brücken „EÜ Klemkestraße, EÜ Kopenhagener Straße, EÜ Provinzstraße und Krbw Schönholz“ (Str. 6030 und 6182/6813); BIM-Planungsleistungen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/reaktivierung-der-strecke-6088-heidekrautbahn-sowie-ersatzneubau-der-5c0df429) · Zuschlag 18.11.2022 an SSF Ingenieure AG - Beratende Ingenieure im Bauwesen
- [BIM-Planung, ABS Landshut - Plattling - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2: Los 1 Planungsabschnitt Bahnhof Schwaigen; Los 2 Planungsabschnitt Wallersdorf (a) – Plattling (a); Los 3 Planungsabschnitt Ergolding - Niederaichbach](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-abs-landshut-plattling-objektplanung-vaingenieurbauwerke-79d5c9ce) · Zuschlag 19.04.2022 an BERNARD Gruppe ZT GmbH
- [Komplexmaßnahme Umbau Bf Bad Schandau Ost - Leistungen der Baüberwachung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplexmassnahme-umbau-bf-bad-schandau-ost-leistungen-der-297347a1) · Zuschlag 03.12.2021 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [BIM-Planung ABS 38 PA 03 Tüßling-Freilassing - VA + KIB, PFA 3.3](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-abs-38-pa-03-tuessling-freilassing-va-kib-pfa-33-72a93c2c) · Zuschlag 23.08.2021 an BIEGE ABS 38 PA03 c/o Sweco GmbH
- [Planungsleistungen: Ersatzmaßnahmen S6 1. Baustufe: Wehre Praunheim (Los 1) und Eschersheim (Los 2)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistungen-ersatzmassnahmen-s6-1-baustufe-wehre-praunheim-los-3d257e34) · Zuschlag 11.09.2020 an Brandt-Gerdes-Sitzmann - Wasserwirtschaft GmbH
- [Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalplanung-abs-hanau-gelnhausen-leistungsphasen-3-4-optional-8d1920fa) · Zuschlag 29.04.2019 an BIEGE ABS Hanau-Gelnhausen c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Karlsruhe](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/karlsruhe): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=872fd6ef-02ab-4314-bb9d-a3953ce24e19. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-nbs-karlsruhe-basel-streckenabschnitt-8a-nbs-planung-lph-6-7-in-37e04b85
