# ABS Hanau-Gelnhausen - OLA Hauptmaßnahme - PFA 5.17

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Gelnhausen am 06.01.2025 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: ABS Hanau-Gelnhausen - OLA Hauptmaßnahme - PFA 5.17
- Wo: Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 21.02.2025 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 06.01.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Leistungsumfang

Gemäß des Bundesverkehrswegeplans soll die bestehende Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen von einer 2- bzw. 3-gleisig Strecke auf eine 4-gleisige Strecke erweitert werden. Aufgrund der VAST und BAST wird der Streckenausbau für eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h angestrebt. Um eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h zu erreichen muss die die Oberleitungsanlage (OLA) nach der Bauart Re250 hergestellt werden. Der erste Planfeststellungsabschnitt 5.17, der hier ausgeschrieben wird, ist der Bahnhof Gelnhausen (km 42,4 - km 45,9). Oberleitungstechnisch wird die OLA schrittweise vollständig neugebaut, auf die neuen Gleise erweitert und dabei auf Re250 hochgerüstet.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 2ac6a113-50df-4b12-be13-75e68e76b090

## Verlauf

- 08.01.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 Zum Einbau von Bautrennern, wurde ein Interimsmast 114-0 gegründet. Auf dem Mast wurden zwei Schalter aufgebaut, die mit einem Handschalter schaltbar sind. Während der Abnahme ist aufgefallen, das die Schalter so nicht bedienbar sind, da der Mast in Hanglage steht und man nur mit Klettern an den Schalter herankommt. Aus Arbeitsschutzgründen müssen die Schalter jedoch von einer sicheren Standfläche bedienbar sein. Daher muss an dieser Stelle ein links und rechts vom Mast ein Podest angebracht werden. Der Aufbau des Mastes und die Herstellung der Bautrenner ist eine vereinbarte Leistung. Die Schalter können so nicht in Betrieb genommen werden, da sie nicht bedienbar sind. Dies wurde auch im Abnahmeprotokoll so festgehalten. Die Firma Spitzke hat den Mast und die Mastschalter aufgebaut. Da das Podest am Mast befestigt wird kann, würde hier eine Gewährleistungsschnittstelle entstehen.
- 25.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 004 Im Projektverlauf kommt es immer wieder zu Änderungen im Bauablauf, die nicht zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG vorhersehbar sind. Dadurch das wir 1 Jahr lang keine Oberleitungsfirma an das Projekt binden konnten, sind wir mit den Oberleitungsarbeiten im Verzug und die Mast 43-19 und 43-21 konnten noch nicht zurückgebaut werden, Erdbauarbeiten für das neue Gleis der Strecke 3701 konnten jedoch nicht länger aufgeschoben werden. Daher ist eine bauzeitliche Mastsicherung der beiden Maste notwendig.
- 03.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 - Der Bau-AN hat kurz vor der Sperrpause angemeldet, das er für den einbau der Hilfsbrücke eine Verschwenkung der Kettenwerke benötigt. Es ist für den AG im Vorfeld nicht immer absehbar mit welchen Maschinen die Arbeiten durchgeführt werden. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sind Baufeldfreimachungen dieser Art daher nicht unüblich
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002: Die Baufirma wird auf Grundlage einer Entwurfsplanung beauftragt. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde dann festgestellt, das für die Umsetzung der Bauphase zusätzliche Leistungen erforderlich sind. Hier runter fällt zum Beispiel der Mastanker. Erst in der Statik der Ausführungsplanung wurde erkannt, das der Bestandsmast die Kräften nicht aufnehmen kann und daher einen Rückanker benötigt. Der AN ist mit der Umsetzung der Bauphase IH beauftragt. Damit er sein Leistungssoll erfüllen kann, ist es notwendig die genannten Arbeiten auszuführen um den geschuldeten Werkserfolg zu erbringen. 006: Durch die geänderte Bauphasenplanung haben sich auch die Arbeiten, die in der Oster-TSP durchgeführt werden sollen, geändert. Dementsprechend musste auch das Erdungskonzept überarbeitet werden. Die dadurch anstehenden Erdungsarbeiten sind erst nach Erstellung des Erdungskonzeptes ersichtlich und können nicht im Detail von der Projektleitung vor der Vergabe vorhergesehen werden. Die zusätzliche Leistung ist als OLA-spezifische Baufeldfreimachung anzusehen und zur Erlangung des Werkerfolgs notwendig. Der AN ist für die Leistungserbringung qualifiziert.
- 29.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA07: In einer 350 stündigen Totalsperrung des Projektes wurde von Dritten die Oberleitung beschädigt. Die Beschädigungen sind von so von der Projektleitung nicht vorgesehen. Da sie Außerplanmäßig auftreten werden Sie beim Vertragsabschluss nicht mit einkalkuliert. Die Firma Spitzke SE ist eine qualifizierte OLA-Firma, die mit der Herstellung der Oberleitung für den Abschnitt PFA 5.17 beauftragt ist. In der genannten Sperrpause hat eine Abnahme der OLA stattgefunden, wären die Schäden nicht behoben worden, hätte sowohl die Abnahme, als auch die Inbetriebnahme der Strecke nicht stattfinden können. // MKA08: Während einer größeren TSP wurde die Brücke der L3202 abgebrochen. Die Brücke verläuft oberhalb der Strecke 3600 und befindet sich im Baufeld des AN. Durch den Brückenabbruch wurde die Oberleitung verschmutzt und musste im Anschluss einmal gereinigt werden. Die Art des Brückenabbruchs war der Projektleitung zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht genau bekannt und so war nicht klar, das die Oberleitung gereinigt werden muss. Die Firma Spitzke SE ist eine qualifizierte OLA-Firma, die mit der Herstellung der OLA im PFA 5.17 beauftragt ist. Hierzu gehört auch die Herstellung der Befahrbarkeit nach einer Sperrpause.
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Errichtung der beiden OLA-Masten N43-20a und N43-22 werden die beiden Fertigteilfundamente für die Maste benötigt. Die Firma Spitzke SE ist für die Errichtung der Oberleitungsanlage verantwortlich. Um die Anlage zu errichten werden die Fertigteilfundamente benötigt. Der OLA-AN ist grundlegend für die Beschaffung seiner Baumaterialien verantwortlich. Die genannten Fundamente wurden im LV vergessen. Zum Erfüllen des Werkerfolges muss der AN die Fundamente beschaffen. Die Fertigteilfundamente sind Grundlage für die Umsetzung der Bauphase 1A. Damit die Sperrpausen eingehalten werden können und keine Gewährleistungsthemen entstehen wurden die Firma Spitzke SE mit der Beschaffung beauftragt.
- 17.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 010 In der übergebenen Entwurfsplanung sind die Gleise der späteren Strecke 3600 & 3677 mit einer Oberleitung der Bauart Re250 geplant. Es hat sich nach Rücksprachen mit der Bauartenverantwortung ergeben, das für die späteren Nahverkehrsgleise der Strecke 3600 eine Bauart nach Re200 ausreichend ist. Da hiermit Bau- und Materialkosten eigespart werden können, muss die Oberleitung innerhalb der AP umgeplant werden. Der AN ist damit beauftragt eine Ausführungsplanung zu erstellen und diese umzusetzen. Hierbei lassen sich technisch, nicht 2 äußeren Gleise herauslösen. Die Mastgasse befindet größtenteils links und rechts der Bahn und bespannt dann jeweils zwei Gleise mit zu Hilfenahme von Mehrgleisauslegern. Der Planer benötigt zur Berechnung der Maste die Angabe von der Strecke 3600 und muss diese daher ohnehin beplanen. Auch bautechnisch, hätten wir in jeder Bauphase zwei Planung die parallel umzusetzen sind. Dies führt zur Verwirrung und erhöht die Fehleranfälligkeit. Zusätzlich entsteht eine Gefährdungen für die IH, da sie nicht mehr weiß, welcher der Pläne aktuell gültig ist und daher eventuell Gefahrpunkte nicht erkennt bei Nachteinsätzen.
- 06.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 11 In der Ausschreibung sind Ebs-Trenner gemäß Zeichnungswerk ausgeschrieben. Diese sind allerdings nur bis 120 km/h befahrbar. Da die eingebauten Trenner für die Zeit der Bauarbeiten im Bf. Gelnhausen aber mit bis zu 160 km/h befahren werden sollen, ist ein anderer Trenner-Typ einzusetzen. Der Trennereinbau ist vertraglich vereinbarte Leistung. Es handelt sich lediglich um eine Substitution von Material. Die Vergabe an einen Dritten müsste zunächst mit einer Teilkündigung beim AN vorbereitet werden. Für diese Teilkündigung gibt es keine belastbare Grundlage. Weiterhin wäre ein Dritter nicht in die baubetrieblichen Abläufe eingeordnet und könnte somit nicht rechtzeitig die Leistung erbringen.
- 19.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 000 Die Leistung wurde erforderlich, da die lichte Höhe des einzuschiebenden Bauwerks nicht mit den vorhandenen KW-Höhen in den Gleisen 502/503 übereinstimmte. Aufgrund von Verschiebungen im Bauablauf musste die vorhandene Streckentrennung kurzfristig angepasst werden, um den Einhub der Brücke zu ermöglichen. Aufgrund der kurzfristigen Anordnung, der eingeschränkten Materialverfügbarkeit sowie der beengten Platzverhältnisse im Baufeld war eine technische Umsetzung durch einen anderen Auftragnehmer nicht möglich-Ein Wechsel hätte zusätzliche Abstimmungen, längere Vorlaufzeiten (z. B. für Sicherungsplanung) sowie Verzögerungen im Bauablaufverursacht.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13-Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich; die Vermessung der Seiten- und Höhenlagen im Bahnh Gelnhausen (Mast 42-19 bis 45-4) ist eine zusätzliche, ursprünglich nicht enthaltene Leistung und bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Planung. 17-Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen in enger technischer und inhaltlicher Verknüpfung mit den bereits erbrachten Planungs- und Ausführungsleistungen stehen und projektspezifische Kenntnisse, vorhandene Bestandsdaten sowie bereits erarbeitete statische Grundlagen erfordern. Ein Wechsel würde zu erheblichen Koordinationsschwierigkeiten sowie zu zusätzlichen Kosten und Risiken für Termin-, Qualitäts- und Ausführungsablauf führen. 20-Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich. Im Zuge der Oster-TSP wurde zur Herstellung der Baufeldfreiheit im Oberbau in den Gleisen 502 und 503 im Bereich Mast 44-15 bis Mast 45-15 der Fahrdraht zu Beginn der Sperrpause an das Tragseil hochgebunden und nach Abschluss der Oberbauarbeiten wieder in Endlage hergerichtet und reguliert. Die Arbeiten sind im SOG-Plan der ARGE (Stand: 21.03.2026) festgehalten und stellen eigenständige, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen dar. Es handelt sich somit um zusätzliche, vom Auftraggeber veranlasste Leistungen. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der aktuelle AN bereits tief in die Planung eingearbeitet ist und so eine konsistente sowie termingerechte Umsetzung gewährleistet bleibt. 21-Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich. Im Zuge einer kurzfristigen Anfrage zur Kettenwerksverschwenkung in Niedermittlau wurden zur Sicherung der Oberleitung im Bereich des geplanten Brückenrückbaus insgesamt 6 Felder verschwenkt. Die Arbeiten erfolgten während des durchgehenden Einsatzes in Gelnhausen. Die Leistungen stellen eigenständige, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Maßnahmen dar und sind somit zusätzliche, vom Auftraggeber veranlasste Leistungen. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der aktuelle AN bereits tief in die Planung eingearbeitet ist. Ein neuer AN würde zusätzlichen Aufwand, Risiken und mögliche Inkonsistenzen verursachen; zur Sicherstellung einer konsistenten und termingerechten Planung bleibt die Leistung beim bestehenden AN.
- 26.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Planunterlagen BPH 2A/2B sind die zusätzlichen Leistungen für die fachgerechte und technisch sichere Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich. Sie betreffen insbesondere Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Oberleitungsanlage, die für Bauabläufe, technische Regelkonformität sowie Betriebs- und Arbeitssicherheit notwendig sind. Ohne diese Leistungen ist eine ordnungsgemäße Ausführung nicht möglich. Die Leistungen stehen in Verbindung zum laufenden Baugeschehen und erfordern System- und Projektkenntnisse sowie eine konsistente technische Ausführung. Sperrpausen, Bauablaufbindung und sicherheitsrelevante Abhängigkeiten führen bei getrennter Vergabe zu Schnittstellenrisiken, erhöhtem Koordinationsaufwand sowie möglichen Verzögerungen und Zusatzkosten. Daher ist eine einheitliche Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich, um eine störungsfreie, sichere und termingerechte Umsetzung zu gewährleisten. MKA 018 Aufgrund der erst im Zuge der Bauausführung festgestellten örtlichen Gegebenheiten wurde zusätzlicher Sicherungsbedarf an mehreren OLA-Masten erkannt. Der erforderliche Umfang sowie die Maßnahmen wurden durch den AG festgelegt und dokumentiert. Da diese Leistungen nicht im ursprünglichen Vertragsumfang enthalten waren, handelt es sich um zusätzliche Leistungen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung. Aufgrund der bestehenden technischen Schnittstellen, der laufenden Abstimmungen und der erforderlichen Kenntnisse der vorhandenen Gegebenheiten ist ein Wechsel des AN technisch und wirtschaftlich nicht zweckmäßig. Ein Wechsel würde zu zusätzlichen Einarbeitungs-, Koordinations- und Abstimmungsaufwänden sowie zu erhöhten Schnittstellenrisiken führen. MKA 023 Die Leistungen wurden auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich. Im Zuge der geplanten Oberbauarbeiten während der Oster-TSP 2026 wurden zur Sicherstellung der Rückstromführung gemäß Erdungsplan Längserden sowie Vermaschungen (GV und SV) verbaut. Die Arbeiten erfolgten im Zeitraum vom 25.02.2026 bis zum 12.04.2026. Die Leistungen stellen eigenständige, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Maßnahmen dar und sind somit zusätzliche, vom Auftraggeber veranlasste Leistungen. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der aktuelle AN bereits in die Planung eingearbeitet ist. Ein neuer AN würde zusätzlichen Aufwand und Risiken verursachen; zur Sicherstellung einer termingerechten Planung verbleibt die Leistung beim bestehenden AN. MKA 26 Die Leistungen wurden auf Anordnung des Auftraggebers erforderlich. Gemäß E-Mail des AG vom 26.05.2026 sind aufgrund der Grabarbeiten der ARGE mehrere OLA-Maste zu sichern. Hierzu übermittelte der AG eine Excelliste mit den betroffenen Masten sowie der jeweils vorgesehenen Art der Mastsicherung. Die Risikoübernahme zur Materialisierung der erforderlichen Materialien wurde durch den AG am 28.05.2026 schriftlich per E-Mail bestätigt. Die Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und stellen eigenständige, zusätzliche Maßnahmen dar. Hierdurch entstehen Mehrkosten für Ausführung, Bereitstellung und Materialisierung der Materialien sowie für Koordinationen und Begehungen zur Leistungsfeststellung. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der aktuelle AN bereits in die Planung eingearbeitet ist und ein Wechsel zusätzlichen Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sowie Risiken und Verzögerungen verursachen würde. MKA 27 Die Planung der zusätzlichen Bauphase 2C einschließlich der Umverlegung der Streckentrennung der Gleise 502 und 503 unter der L3202 war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Sie ist jedoch zur Umsetzung der angeordneten Projektänderung erforderlich und stellt somit eine zusätzliche, vom Auftraggeber veranlasste Leistung dar.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da die zusätzliche Planung unmittelbar auf den bereits erstellten Planungsunterlagen sowie den bestehenden technischen Abstimmungen aufbaut. Zur Sicherstellung einer konsistenten Planung und zur Vermeidung technischer Schnittstellenprobleme ist die Fortführung der Planung durch den bestehenden Auftragnehmer erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aufgrund des bereits erarbeiteten Planungsstandes sowie der bestehenden projektbezogenen Abstimmungen mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 24: Trotz der zur Vorbereitung der Arbeiten im Bahnhof Gelnhausen erstellten Sperrpausenliste sowie des abgestimmten SOG- Plans kam es im Bauablauf zu bahnbetriebsbedingten Verzögerungen und Unterbrechungen. Zur Aufrechterhaltung der Ausführungsbereitschaft war daher die Vorhaltung von Personal und Geräten in Tagschichten erforderlich. Die zugrunde liegenden betrieblichen Einschränkungen ergaben sich kurzfristig aus dem laufenden Bahnbetrieb und konnten vom AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Die hierdurch erforderliche Vorhaltung stellt eine nicht vorhersehbare zusätzliche Anforderung dar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt hiervon unberührt, da die Vorhaltung lediglich eine zusätzliche bauablaufbedingte Erschwernis innerhalb der bereits beauftragten Leistungen darstellt und weder Leistungsumfang noch Projektzielsetzung geändert werden.// 25: Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs während der Oster-TSP wurden vorsorglich zwei Raupensteiger, jeweils einer pro Gleisseite, über die gesamte Bauzeit zur Schadensbehebung vorgehalten. Die zusätzliche Vorhaltung erfolgte, um kurzfristig auf mögliche ungeplante Arbeiten oder betriebliche Erfordernisse reagieren zu können. Die zugrunde liegenden betrieblichen Anforderungen ergaben sich kurzfristig im Zuge des Bauablaufs und konnten vom AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Die hierdurch entstandenen zusätzlichen Vorhaltekosten stellen somit eine nicht vorhersehbare zusätzliche Anforderung dar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da die zusätzliche Vorhaltung ausschließlich der Absicherung des vorgesehenen Bauablaufs diente und die vertraglich vereinbarten Bauleistungen sowie die Projektzielsetzung unverändert bestehen bleiben.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Aufgrund der in den Vergabeunterlagen enthaltenen, in die Lärmschutzwand integrierten Oberleitungsmasten sowie der zum Zeitpunkt der Angebotsbearbeitung nicht vorliegenden statischen Berechnungen und Detailzeichnungen konnte der erforderliche Planungsumfang nur abgeschätzt werden. Im weiteren Projektverlauf wurde festgestellt, dass zusätzliche statische Sonderberechnungen und Sonderzeichnungen für die LSW-Maste erforderlich sind. Dieser Mehraufwand war aus den ursprünglichen Unterlagen nicht eindeutig erkennbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da es sich ausschließlich um zusätzlichen Planungs- und Detaillierungsaufwand innerhalb des bestehenden Leistungsumfangs handelt. Vertragsgegenstand, technische Zielsetzung und Funktion der Planung bleiben unverändert.
- 16.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 - Die Leistungen wurden aufgrund der verspäteten Bereitstellung der bautechnischen Querprofile sowie geänderter Planungsgrundlagen infolge der nicht vollständig realisierten Bauphase IH erforderlich. Im Zuge dessen mussten die bautechnischen Querprofile auf Basis der EP-Querprofile erstellt sowie Gleislagepläne für Bauzwischenzustände (u. a. Einbau der Weichen BVV593/BW594) als Grundlage für die OLA-Planung erarbeitet werden. Darüber hinaus waren Anpassungen der OL- Lagepläne aufgrund fehlender vorgeordneter Bauzustände erforderlich. Die Arbeiten stellen eigenständige, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Leistungen dar. Es handelt sich somit um zusätzliche Leistungen. Ein AN-Wechsel ist fachlich und organisatorisch nicht sinnvoll, da der aktuelle AN bereits tief in die Planung eingearbeitet ist. Ein neuer AN würde zusätzlichen Aufwand, mögliche Inkonsistenzen verursachen; zur Sicherstellung einer konsistenten und termingerechten Planung bleibt die Leistung beim bestehen AN.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a08833cc-7fa7-4a6e-8a54-0b4066da6a0f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-hanau-gelnhausen-ola-hauptmassnahme-pfa-517-bbc269fe
