# ABS Hanau-Gelnhausen - KRBF Lieblos Bautechnik VA + VST

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Gelnhausen am 07.03.2024 vergeben, Zuschlag an Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K. Eingegangen: 2.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: ABS Hanau-Gelnhausen - KRBF Lieblos Bautechnik VA + VST
- Wo: Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.04.2024 bis 30.06.2025
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
- Zuschlag am: 07.03.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schnorpfeil-rhein-main-gmbh-co-k), Treis-Karden

## 2 Lose

- Los 1: Verkehrsanlage KrBf Lieblos · [Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schnorpfeil-rhein-main-gmbh-co-k), Treis-Karden
- Los 2: Verkehrsstation Lieblos · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Für die Errichtung des Kreuzungsbahnhofs Lieblos ist der Bau eines zusätzlichen Gleises sowie der Einbau von Weichen erforderlich. Der aktuell bestehende Außenbahnsteig wird durch einen Mittelbahnsteig ersetzt, der Zugang erfolgt mittels Reisendenübergang über das bestehende Gleis.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 45 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45213321-9
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Bahnhöfen](https://vergabeweiser.de/cpv/45213321-bau-von-bahnhoefen)
- Bekanntmachungs-ID: cd5d9947-6583-4c4a-9e04-064539075a65

## Verlauf

- 11.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht
- 31.01.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Folgende geänderte Dokumente werden mit Korrekturzyklus 1 übergeben: - LV Los 1 und 2 (Änderungshistorie liegt als pdf bei); - Bauvertrag Los 1 und 2, - Bes. Vertragsbedingungen Los 2
- 29.05.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA01: Der AN ist bereits für die Beprobung und Transport des Bodens beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf und zu gegenseitigen Behinderungen auf der Baustelle führen. MKA02: Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße und der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf und zu gegenseitigen Behinderungen auf der Baustelle führen. Zudem ist ein AN-Wechsel im Hinblick der Gewährleistung des Bau-AN nicht möglich MKA04: Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße und der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung. Zudem wird durch einen AN-Wechsel eine komplexe Schnittstelle im Hinblick auf die Gewährleistung geschaffen.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ04 Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße und der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Bauausführung. Zudem wird durch einen AN-Wechsel eine komplexe Schnittstelle im Hinblick auf die Gewährleistung geschaffen. // LÄ06 Gemäß übergebenen Festpunktfeld sind im gesamten Baufeld derzeit nur zwei geeignete Festpunktevorhanden. Für die notwendige Genauigkeit der auszuführenden Arbeiten wird ein spannungsfreies Festpunktnetz benötigt. Zur Festpunktverdichtung ist daher die Errichtung von 12 neuen Gleisvermarktungspunkten angeordnet worden. Im Baufeld sollen die 12 neuen Gleisvermarktungspunkte baulich regelkonform mit Granitsteinen mit Bolzen herstellt werden . Die Einmessung erfolgt im Anschluss durch ein externes Vermessungsbüro.
- 02.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11: Im Rahmen des Kick-Off-Gesprächs wurden diverse Maßnahmen zur Erreichung der notwendigen Targfähigkeit der Gründungssohle besprochen. DIe Notwendigkeit ergibt sich aus den schlechten Bodenverhältnissen, die einen stabilen Aufbau des Gleise und der VST nicht zulassen. Die Herstellung des Unterbaus ist vertraglich geschuldete Leistung. Der vorliegende Sachverhalt stellt eine Erweiterung in Sinne einer Mengenmehrung i.V.m. eine geänderten Ausführung dar. Dennoch entspricht das Ergebnis dem geschuldeten Werkerfolg. Die Einbindung eines Dritte hätte zu einem derartigen Projektverzug geführt, dass keine IBN-Termine mehr zu halten wären. Weiterhin wäre eine Teilkündigung der Leistung beim AN notwendig gewesen. 3: Im Rahmen der Kabeleinweisung mit den Anlagenverantwortlichen vor Ort wurde festgestellt, dass nicht alle Kabellagen im Baufeld eindeutig identifizierbar sind. Zur Sicherstellung, dass keine in Betrieb befindlichen Kabel beim Bauen getroffen werden, wurden Suchschürfe durchgeführt und die gefunden Kabel gekennzeichnet und dokumentiert. Es handelt sich um eine Baufeldfreimachung zur Vermeidung von betrieblichen Einschränkungen durch Störungen und potentiellen Gefährdungen des Baupersonals. Das Abwenden von Gefährdungen des eigenen Baupersonals ist trennbar vom AN
- 07.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 005: Im Vorfeld der Ausschreibung wurde davon ausgegangen, das dem AN ein freigegebenes Kampfmittelräumkonzept zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund diverser Einflussfaktoren konnte das nicht gewährleistet werden, sodass der AN das Konzept selbst erstellen musste. Zudem ist es auf Basis des Konzeptes zu Mehrungen bei den Erkundungen gekommen. Der AN hat die Kampfmittelsondierung bereits im Vertrag, sodass lediglich die Erstellung des Räumkonzeptes als zusätzliche Leistung zu betrachten ist. Diese zus. Leistung verändert nicht den Gesamtcharakter des Vertrages. 012: Zusätzlich zu dem bereits durchgeführten Bodenaustausch mussten weitere Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dies wurde aufgrund von durchgeführten Lastplattenversuchen notwendig, da die benötigten Verdichtungswerte allein durch den Bodenaustausch nicht erreicht wurden. Der AN at die Herstellung des Unterbaus, sowie die Bodenverbesserung bereits im Auftrag. Der vorliegende Sachverhalt stellt eine Leistungsmehrung infolge schlechten Baugrund dar. 013: Im Baufeld der Mulde wurde im Rahmen der Bauausführung ein mit Betonplatten befestigter Weg freigelegt, der so in keinen Plänen verzeichnet und aufgrund von Vegetation auch örtlich nicht erkennbar war. Zur Herstellung der Baufreiheit für die Mulde im östlichen Streckenbereich musste der Betonweg abgebrochen werden. Der durchgeführte Abbruch ist notwendig zur Herstellung der Baufreiheit und verändert aufgrund seines geringem Umfangs nicht den Gesamtcharakter des Vertrages. 014: Trotz des durchgeführten Bodenaustauschs (MKA/NT10) und der zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Stabilisierung (MKA/NT11) des Boden wurden im Rahmen der Eigenüberwachung des AN festgestellt, dass die erforderlichen Verdichtungswerte nicht erreicht werden können. Der durchgeführte Bodenaustausch musste mit anderem Material erneut vorgenommen werden. Die Herstellung des Gleis-Unterbaus ist grundsätzlich vereinbarte Vertragsleistung des AN. Die zusätzliche Leistung führt zu einer Veränderung des Gesamtcharakter des Vertrages.
- 09.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 016: Im Rahmen der Bauausführung wurde ein Konflikt der geplanten Entwässerung mit einer bestehenden Gasleitung festgestellt. Die geplante Entwässerung konnte daher nicht umgesetzt werden und musste durch eine Provisorium ergänzt werden. Die Gasleitung war in der EP nicht dargestellt und daher auch in der AP nicht berücksichtigt. Die Herstellung der Entwässerungsanlage ist Teil der Hauptvertragsleistung. Es liegt lediglich eine Modifizierung vor, die nicht funktional von der Hauptleistung getrennt werden kann. Die Leistung könnte nur ann von einem Dritten erbracht werden, wenn vorab die Herstellung der Entwässerung als Ganzes beim AN teilgekündigt worden wäre. Da der AN aber leistungsfäig und leistungsbereit ist, hat ein Teilkündigungsverlangen keine Aussicht auf Erfolg.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 015: Im Rahmen der Feststellung der Prüffähigkeit durch den BVB wurde zusätzliche Anforderungen formuliert, die vom übergebenen Entwurf abweichen. Da die Anforderungen im Wesentlichen der Personensicherheit dienen, sind sie zwingend planerisch zu berücksichtigen. Die Anforderung betreffen eine Ausführungsplanung die der AN schuldet. Somit kann nur der AN diese Anpassungen in seinem Planpaket vornehmen. Die Vergabe der Anpassungen an einen Dritten kann nur erfolgen, wenn das gesamte Planpaket beim AN teilgekündigt wird und einem Dritten zugeschieden. Dieses Vorgehen ist unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und würde das Projekt terminlich stark verziehen 007: Das Erstellen und Umsetzen eines Betriebs- und Gewässerschutzkonzeptes ist Teil der geschuldeten Leistung (laut Baubeschreibung). Das Aufstellen der Havariebox ist nicht lösbar von der Umsetzung des gesamten Konzepts. Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht möglich, da ein Teil der Leistung Bestandteil des Vertrages ist und die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Erstellen und Umsetzen eines Betriebs- und Gewässerschutzkonzeptes ist Teil der geschuldeten Leistung (laut Baubeschreibung). Das Aufstellen der Havariebox ist nicht lösbar von der Umsetzung des gesamten Konzepts. Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht möglich, da ein Teil der Leistung Bestandteil des Vertrages ist und die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA001_Los 2: Der AN ist bereits für die Beprobung und Transport des Bodens beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf und zu gegenseitigen Behinderungen auf der Baustelle führen. // MKA002_Los 2: Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße und der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten infolge von erhöhten Abstimmungsbedarf und zu gegenseitigen Behinderungen auf der Baustelle führen. // MKA008_Los 2: Aufgrund der verteilten Zuständigkeiten zwischen Strecke (DB Netz) und Station (DB S&S) ist der Kabeltiefbau im Bereich von VST zweiteilig zu planen. Hier wurde der Planungsanteil im Bereich der VST vergessen ins LV aufzunehmen. Die Kabeltrasse im Bereich der VST ist Teil der Verkehrsstation und nicht davon trennbar, da auch für Stationsverbraucher vorgesehen. Die Einbindung eines Dritten als abschnittsweisen KTB-Planer hätte zu Schnittstellen zwischen drei Planungspaketen geführt. Zudem hätte eine BVB-Prüfung organisiert werden müssen, was zu einem starken Projektverzug geführt hätte. // MKA018_Los 2: In der Zuwegung zum neuen Hausbahnsteig der VST Lieblos sollen neue Lichtmasten aufgestellt werden. Die Fundamente der Lichtmasten sind Teil der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Kabeltrasse zu den Lampenstandorten ist zwar Teil der EP, aber fälschlicherweise nicht ins Leistungsverzeichnis aufgenommen worden. Die Zuwegung zum neuen Bahnsteig ist Teil des Baufelds des AN, wo der AN seine Bautätigkeit und Logistik abwickelt. Die Bauausführung des zus. Kabeltiefbaus durch einen Dritten hätte zu einer Behinderung der Leistungserbringung geführt. Die absehbare Behinderung des AN bei Einsatz eines Dritten hätte zu Stillstandskosten und erhöhten Vorhaltekosten durch Bauzeitverlängerung geführt. // MKA019_Los 2: Der AN hat die Herstellung der Lampenfundamente auf der VST, sowie im Zuwegungsbereich in seinem Auftrag. Aufgrund einer Regelwerksänderung nach Veröffentlichung der Ausschreibung müssen längere Fundamenthülsen eingebaut werden, was zu Mehraufwänden bei der Fundamentherstellung führt. Weiterhin musste der Leuchtmast am Bahnsteigende mittels Betonringkonstruktion gegründet werden, um den notwendigen Abstand und die notwendige Höhe zu erreichen um eine optimale Ausleuchtung zu erreichen. Die Herstellung der Fundamente ist integraler Bestandteil der Hauptvertragsleistung. Aus Gewährleistungsgründen ist die Einbindung eines Dritten für diese Hauptvertragsleistung nicht möglich. // MKA020_Los 2: Nach Erstellung und Übergabe der AP durch den Planer wurden vom späteren Betreiber Änderungen gefordert, die eine Abweichung der der AP zu Grunde liegenden EP darstellten. Die AP musste entsprechend überarbeitet werden. Weiterhin war die Bauausführung auf Basis der bereits übergebenen AP begonnen worden. Somit musste bereits hergestellte Bereich erneut angepasst werden. Die Herstellung des Reisendenüberwegs ist integrale Leistung des Hauptvertrags. Aufgrund der prozessualen Abhängigkeiten zwischen EP, AP & Bauausführung ist es nicht möglich einen Dritten hier einzubinden. Erstellung von AP & Bauausführung ist nicht trennbar miteinander verbunden. // MKA021_Los 2: Im Hauptvertrag ist die Errichtung einer Zaunanlage zur räumlichen Abgrenzung zum ESTW Lieblos enthalten. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Zaunfelder und Stützen. Die Gründungen der Zaunpfosten sind nicht im HLV enthalten. Die Gründung des Zauns ist integraler Bestandteil zur Herstellung der geschuldeten Vertragsleistung einer funktionierenden Zaunanlage und somit nicht davon trennbar. Die Einbindung eines Dritten zur Herstellung der Gründung müsste mit einer Teilkündigung für die Zaunpfosten beim AN einhergehen, da Gründung und Pfosten funktional nicht trennbar sind. Zudem würde eine Gewährleistungsschnittstelle entstehen, die im Fall eines Mangels nicht auflösbar wäre.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzlich zu dem bereits durchgeführten Bodenaustausch mussten weitere Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dies wurde aufgrund von durchgeführten Lastplattenversuchen notwendig, da die benötigten Verdichtungswerte allein durch den Bodenaustausch nicht erreicht wurden. Der AN at die Herstellung des Unterbaus, sowie die Bodenverbesserung bereits im Auftrag. Der vorliegende Sachverhalt stellt eine Leistungsmehrung infolge schlechten Baugrund dar.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA023_LOS2) Die Anforderung betreffen eine Ausführungsplanung die der AN schuldet. Somit kann nur der AN diese Anpassungen in seinem Planpaket vornehmen. Die Vergabe der Anpassungen an einen Dritten kann nur erfolgen, wenn das gesamte Planpaket beim AN teilgekündigt und einem Dritten zugeschieden wird. Dieses Vorgehen ist unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und würde das Projekt terminlich stark verziehen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA023-LOS1) Die Anforderung betreffen eine Ausführungsplanung die der AN schuldet. Somit kann nnur der AN diese Anpassungen in seinem Planpaket vornehmen. Die Vergabe der Anpassungen an einen Dritten kann nur erfolgen, wenn das gesamte Planpaket beim AN teilgekündigt und einem Dritten zugeschieden wird. Dieses Vorgehen ist unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und würde das Projekt terminlich stark verziehen
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 005- Im Vorfeld der Ausschreibung wurde davon ausgegangen, das dem AN ein freigegebenes Kampfmittelräumkonzept zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund diverser Einflussfaktoren konnte das nicht gewährleistet werden, sodass der AN das Konzept selbst erstellen musste. Zudem ist es auf Basis des Konzeptes zu Mehrungen bei den Erkundungen gekommen. Der AN hat die Kampfmittelsondierung bereits im Vertrag, sodass lediglich die Erstellung des Räumkonzeptes als zusätzliche Leistung zu betrachten ist. Diese zus. Leistung verändert nicht den Gesamtcharakter des Vertrages 017- Nach Veröffentlichung der Ausschreibung wurde das Projekt mit zusätzlichen Auflagen zur Abdichtung der Bauwerke gegenüber dem Grundwasser konfrontiert. Diese sind zwingend umzusetzen, aber nicht Teil des Hauptvertrages. Es handelt sich um einen geänderte Ausführung der beauftragten Leistung und verändert somit nicht den Gesamtcharakter des Vertrages.
- 11.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 007- Das Erstellen und Umsetzen eines Betriebs- und Gewässerschutzkonzeptes ist Teil der geschuldeten Leistung (laut Baubeschreibung). Das Aufstellen der Havariebox ist nicht lösbar von der Umsetzung des gesamten Konzepts. Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht möglich, da ein Teil der Leistung Bestandteil des Vertrages ist und die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. 015- Im Rahmen der Feststellung der Prüffähigkeit durch den BVB wurde zusätzliche Anforderungen formuliert, die vom übergebenen Entwurf abweichen. Da die Anforderungen im Wesentlichen der Personensicherheit dienen, sind sie zwingend planerisch zu berücksichtigen. Die Anforderung betreffen eine Ausführungsplanung die der AN schuldet. Somit kann nur der AN diese Anpassungen in seinem Planpaket vornehmen. Die Vergabe der Anpassungen an einen Dritten kann nur erfolgen, wenn das gesamte Planpaket beim AN teilgekündigt wird und einem Dritten zugeschieden. Dieses Vorgehen ist unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und würde das Projekt terminlich stark verziehen.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA025 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Errichtung einer Zaunanlage zur räumlichen Abgrenzung zum ESTW Lieblos beauftragt. Die in der EP geplante Zaunlage kollidiert mit der bereits aufgestellten Signalbeschilderung, weswegen eine Verschiebung des Zauns erforderlich wird. Da die neue Lage das Erreichen der Schaltschränke hindert, soll eine zusätzliche Tür am Zaun angebracht werden. Nach Herstellung der Fundamente, wird eine Kollision der Zaunanlage mit dem Wendehammer festgestellt, der sich östlich des ESTW-Gebäudes befindet. Eine zusätzliche Verlängerung des Zauns wird nötig, um den Wendehammer zu umschließen. Hierdurch wird der Rückbau und die Neuherstellung einiger Fundamente erforderlich. Der AN ist bereits für die Herstellung des Zauns beauftragt. Da es hier lediglich um eine Verschiebung und Verlängerung des Zauns handelt, ist ein Wechsel des ANs nicht möglich. Die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist MKA026 Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Errichtung einer Zaunanlage zur räumlichen Abgrenzung zum ESTW Lieblos beauftragt. Währende der Arbeiten wurden Altlasten im Erdreich gefunden, die PAK-belastet sind. Der Bereich musste großflächig ausgehoben, das Material gesondert zur Beprobung zwischengelagert und nach der Beprobung entsorgt werden. Anschließend musste der Ausbaubereich mit Liefermaterial wiederverfüllt werden. Der AN ist für die Errichtung des Zauns beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Die Errichtung des Zauns steht im direkten Zusammenhang mit der Herstellung der Fundamente, die Bodenarbeiten erfordern. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern.
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Beräumung der Bereitstellungsflächen und Wiederherstellung des ursprünglichen Flächenzustandes, inkl. der Andeckung des abgeschobenen Oberbodens, beauftragt. Nach Abstimmung mit der ökologischen Bauüberwachung war es erforderlich die Flächen zu rekultivieren und somit den angedeckten Oberboden mittels Anspritzverfahren anzusäen. Der AN ist bereits für den Betrieb und Rückbau der Bereitstellungsflächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 10.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für die Beräumung der Bereitstellungsflächen und Wiederherstellung des ursprünglichen Flächenzustandes, inkl. der Andeckung des abgeschobenen Oberbodens, beauftragt. Nach Abstimmung mit der ökologischen Bauüberwachung war es erforderlich die Flächen zu rekultivieren und somit den angedeckten Oberboden mittels Anspritzverfahren anzusäen. Der AN ist bereits für den Betrieb und Rückbau der Bereitstellungsflächen beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI68560 für den Rückbau alter Bestandsanlagen im Bereich der Verkehrsstation beauftragt. Im Zuge der Arbeiten wurde festgestellt, dass der Rückbau des alten TK-Schalthauses kein Bestandteil des Vertrages ist, obwohl es nicht mehr in Nutzung und sich mitten im Neubaubereich befindet. Um keine unnötigen Flächen mit alten Anlagen zu belasten, war es erforderlich, das Schalthaus, inkl. der Innenausstattung, zurück zu bauen. Der AN ist bereits für die Rückbauarbeiten, bzw. Beräumung und Wiederherstellung von Flächen beauftragt. Das Schalthaus befindet sich auf den bereits wiederhergestellten Flächen. Der Rückbau gefährdet den Erhalt dieser Flächen und somit die Gewährleistung. Ein Wechsel des AN ist daher nicht möglich.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 009 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für die Herstellung der Baustraße 201 beauftragt. Der bestehende Weg weist eine nicht ausreichende Tragfähigkeit auf, sodass er droht in Richtung des angrenzenden Feldes abzurutschen. Um sowohl die Gebrauchstauglichkeit als Baustellenzufahrt, als auch die weitere Nutzbarkeit nach der Baumaßnahme sicherzustellen, war es erforderlich die Zufahrt mit befestigtem Material wiederherzustellen, indem eine Erneuerung der Aspaltstraße angeordnet wurde. Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 027 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für die Errichtung eines WSH in Lieblos beauftragt. Nach Ausführung der Arbeiten wurde festgestellt, dass der Mindestabstand zum Bahnsteig auf der Nordseite nicht eingehalten wurde, da die EP fehlerhaft war. Um die Lieferzeit einzukürzen und weiteren Aufwand für den Abriss und die Neuherstellung der Pfostenfundamente zu umgehen, war es erforderlich die Form des WSH umzuplanen. Zusätzlich musste die Statik neu berechnet und zusätzliche Umbaumaßnahmen geleistet werden. Der AN ist für die Errichtung des WSH beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 009 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für die Herstellung der Baustraße 201 beauftragt. Der bestehende Weg weist eine nicht ausreichende Tragfähigkeit auf, sodass er droht in Richtung des angrenzenden Feldes abzurutschen. Um sowohl die Gebrauchstauglichkeit als Baustellenzufahrt, als auch die weitere Nutzbarkeit nach der Baumaßnahme sicherzustellen, war es erforderlich die Zufahrt mit befestigtem Material wiederherzustellen, indem eine Erneuerung der Aspaltstraße angeordnet wurde. Der AN ist bereits für die Herstellung der Baustraße beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. 028 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für die Herstellung des Bahnsteiges inkl. der gesamten Ausstattung beauftrag. Um Kollosionen zu vermeiden, die im Zuge der Ausführung aufgefallen sind, werden Ausstattungselemente versetzt und geändert. Es war erforderlich auch die bereits hergestelten Aufmerksamkeitsfelder und Blindenleitsysteme dementsprechend anzupassen und teilweise neu anzubringen. Der AN ist für die Herstellung des Bahnsteigs, einschl. der Ausstattung beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern.
- 24.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 22 - Der Rückbau des Bahnsteigs 1 ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Im Rahmen des Rückbaus ergaben sich die folgenden zusätzlichen Leistungen, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung, für die Vertragserfüllung jedoch erforderlich waren: - Verfüllung des Grabens nach Bahnsteigabbruch bis OK Erdplanum mit PSS KGI - Ausbildung einer Böschungsschulter - Verfüllung des ausgebildeten Grabens mit PSS KG2 als Rettungsweg - Verfüllung zwischen Gleis 1 und Gleis 2 am Bahnsteigende um bestehende Kabeltrasse zu überbauen
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 031-Der AN schuldet die Leistung der vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Bahnsteigrückbaus im Rahmen seiner Hauptvertragsleistung. Ein vollständiger Rückbau konnte nur gewährleistet werden, indem der AN ebenso die vorgefundene Kabeltrasse mit den alten Kabeln zurückbaut sowie neu verlegte Kabel entsprechend sichert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K erhalten.

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- [SPGK Reaktivierung Weststrecke Trier: Los 1 EÜ und Verkehrsstationen Hafenstraße, Los 2 Weststrecke/Oberbau, Los 3 EÜ Mäusheckerweg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-reaktivierung-weststrecke-trier-los-1-eue-und-verkehrsstationen-84db1809) · Zuschlag 27.12.2022 an Fritz Herzog Bauunternehmen AG

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Main-Kinzig-Kreis](https://vergabeweiser.de/region/hessen/landkreis-main-kinzig-kreis): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=4282a8b8-2d33-48aa-ab21-9bfbb984e548. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-hanau-gelnhausen-krbf-lieblos-bautechnik-va-vst-cd5d9947
