# ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Hirschgarten, PU

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Berlin Köpenick am 18.07.2023 vergeben, Zuschlag an Hentschke Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Hirschgarten, PU
- Wo: Berlin Köpenick, Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.09.2023 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Hentschke Bau GmbH
- Zuschlag am: 18.07.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hentschke Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hentschke-bau-gmbh), Bautzen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45220000-5
- CPV-Bezeichnung: [Ingenieur- und Hochbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45220000-ingenieur-und-hochbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 1e3deaad-9d0e-45ec-8e4d-4b513eede306

## Verlauf

- 10.12.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Maßnahme und aufgrund der geänderten Umstände zum tangierenden Bauvorhaben am Bahnhof Köpenick haben sich die gegebenen Randbedingungen geändert (vorhandene Sperrpausen, Errichtung der PU unter den Gleishilfsbrücken). In Folge ist die Umsetzbarkeit, wie ursprünglich geplant nicht mehr möglich. Als Alternative wurde eine Vorfertigung und ein Verschub der neuen PU Hirschgarten abgestimmt. Hierdurch werden zusätzliche Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung der neue PU Hirschgarten unter Vorfertigung und Verschub der einzelnen Abschnitte der PU erforderlich.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. Bauvertrag sind im Bereich des PU Hirschgarten die Kabel bauzeitlich auf die Gleishilfsbrücken zu Verschwenken. Aufgrund des benötigten Baufeldes ist dies nicht möglich und die Kabel werden außerhalb des Baufeldes umverlegt. Die Leistungen sind bereits teilweise beim AN gebunden. Dies führt zu zusätzlichen Leistungen in der Planung und Ausführung. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 24.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Projektrealisierung Köpenick wurde die Errichtung von Lärmschutzwänden auch im Bereich PU-Hirschgarten beauftragt. Diese sollten gemäß Ausführungsplanung mittel Rammbohrung gegründet werden. Im Bereich der PU-Hirschgarten ist in der Ausführung eine Stützwand unter der Lärmschutzwand geplant worden. Die Gründung einer Rammbohrung kann an dieser Stelle aus technischer Sicht nicht umgesetzt werden. Die Lärmschutzwände müssen mittels Ankerkörben auf der Stützwand montiert werden.
- 24.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. Bauvertrag sind im Bereich des PU Hirschgarten die Kabel bauzeitlich auf die Gleishilfsbrücken zu Verschwenken. Aufgrund des benötigten Baufeldes ist dies nicht möglich und die Kabel werden außerhalb des Baufeldes umverlegt. Die Leistungen sind bereits teilweise beim AN gebunden. Dies führt zu zusätzlichen Leistungen in der Planung und Ausführung. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 24.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von im Nachgang entfallenen und geänderten Sperrpausen durch betriebliche Änderungen der S-Bahn Berlin, ist eine Umstellung des Bauablaufs notwendig. Aufgrund der zeitlichen Zwänge wurde eine Umstellung der Bautechnologie erforderlich. Die PU soll nicht mehr als Ganzes, sondern in mehreren Fertigteilen hergestellt werden. Der südliche Bauabschnitt soll bauzeitlich vorgezogen werden. Somit sind zusätzliche logistische, baubetriebliche, planerische und ausführende Anpassungen der Hauptvertragsleistung notwendig. Daraus resultieren unter anderem folgende zusätzliche Leistungen. Es sind Hilfsbrücken mit den dazugehörigen Planungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs auf der überquerenden Gleisanlage erforderlich. Durch den späteren Lückenschluss sind an der bestehenden Anlage zum Mittelteil hin Querschotte inkl. dazugehöriger Planungen zu errichten. Im Zuge der Herstellung der PU sind die Schottanlagen und Hilfsbrücken wieder zurückzubauen. Durch das Herstellen der PU in Fertigteilbauweise wird das Bauteil in die finale Lage (südl. und nördl. Teil) eingeschoben. Dies erfordert eine zusätzliche Planungen, verlängerte Baugruben und eine längere Bauzeit.
- 05.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Maßnahme und aufgrund der geänderten Umstände zum tangierenden Bauvorhaben am Bahnhof Köpenick haben sich die gegebenen Randbedingungen geändert (vorhandene Sperrpausen, Errichtung der PU unter den Gleishilfsbrücken). In Folge ist die Umsetzbarkeit, wie ursprünglich geplant nicht mehr möglich. Als Alternative wurde eine Vorfertigung und ein Verschub der neuen PU Hirschgarten abgestimmt. Hierdurch werden zusätzliche Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung der neue PU Hirschgarten unter Vorfertigung und Verschub der einzelnen Abschnitte der PU erforderlich.
- 23.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Maßnahme wurden folgende Prämissen für die Beleuchtung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt (Bezirksamt Treptow-Köpenick) abgestimmt: • warmweiße Lichtfarbe <3000Kelvin • die maximale Oberflächentemperatur an den Leuchtmitteln beträgt 60°C • Leuchtmittel-Schutzklasse mind. IP65 Die geplante Beleuchtung der Personenunterführung ist mit einem nach unten abstrahlenden insektenneutralen LEDLeuchtkörper (warmweiße Lichtfarbe <3000Kelvin) auszustatten.
- 29.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Neben dem Endzustand der S-Bahnstromanlage sind auch die Bauzustände insbesondere mit den Schnittstellen zum Verbau der neuen Personenunterführung im Detail zu betrachten und zu planen. Diese Leistung ist zwingend für eine erfolgreiche Inbetriebnahme erforderlich.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Los 1 Das beauftragte Planungsbüro DB E&C hat die erforderlichen Baugrund-und Laboruntersuchungsunterlagen erstellt. Sofern nun ein Drittunternehmen die Analyse durchführt, nimmt die Erstellung, Übermittlung und Durchsprache der Ergebnisse mit dem Planungsbüro unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch. Deshalb ist es für das Projektziel wirtschaftlich zielführend dies durch den gleichen AN durchführen zu lassen.
- 05.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 009 Da mit der Errichtung der Baustraße die bisher genutzte sowie beleuchtete Zuwegung im Norden der Verkehrsstation Berlin–Hirschgarten entfällt, müssen die Nutzer der Verkehrsstation auf eine alternative bauzeitliche Zuwegung ausweichen. Diese Zuwegung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist derzeit nicht beleuchtet. Daher ist eine Beleuchtung mit spez. Anforderungen an das Schutzgebiet als Auflage durch die UNB bauzeitlich herzustellen und zu betreiben.
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 017 Für den Rückbau des Bahnsteigdachs ist die angebrachte technische Ausrüstung bauzeitlich zu demontieren. Bis zum Wiederaufbau des Bahnsteigdachs sind die Anlagen als Bauzustand auf dem Bahnsteig aufzubauen und spätestens zur Aufnahme des Bahnbetriebs auf dem Bahnsteig wieder in Betrieb zu nehmen. Die restliche Ausrüstung, wie Ansageanlagen und Zugzielanzeiger, ist mit geeigneten Masten und Standfüßen ohne Eingriff in den Bahnsteig bauzeitlich aufzubauen. Die Beleuchtung unter dem Bahnsteigdach ist für den Endzustand vollständig nach der Leuchtenauswahlliste der Ril 813.05 zu ersetzen.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 016 Im Bereich der zu rodenden Flächen im Norden der Verkehrsstation Berlin-Hirschgarten zur Herstellung der PU und des Kabeltiefbaus sowie auf dem Gelände der Gärtnerei sind die Totholzansammlungen und Totholzstämme während der Inaktivitätsphase potenzieller Fauna in Abstimmung mit der umweltfachlichen Bauüberwachung zu beräumen und zu entsorgen. Des Weiteren ist zur Verlegung des prov. Kunststoffkabelkanals auf dem Gelände der Gärtnerei der Aufwuchs während der Inaktivitätsphase potenzieller Fauna in Abstimmung mit der umweltfachlichen Bauüberwachung zurückzuschneiden und zu entsorgen.
- 15.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT003 - LV-02: Vor der Fällung von Bäumen im Baufeld ist der Baumbestand auf Artenbesatz durch eine Fachperson zu prüfen. Diese Leistung war ursprünglich nicht vorgesehen, muss aber zwingend als Auflage der Fachbehörde durchgeführt werden.
- 15.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT003 - LV01: Vor der Fällung von Bäumen im Baufeld ist der Baumbestand auf Artenbesatz durch eine Fachperson zu prüfen. Diese Leistung war ursprünglich nicht vorgesehen, muss aber zwingend als Auflage der Fachbehörde durchgeführt werden.
- 20.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 011 Im Baufeld (Flächen der Baustelleneinrichtung) befinden sich nördlich der Gleisanlage Eidechsenhabitate. Für ein Herrichten der Fläche für Bautätigkeiten ist im Vorfeld das Absammeln der Individuen als Auflage der Umweltbehörden notwendig.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT005-LV2 Im Zuge der Maßnahme wurde es erforderlich, die Bäume im nicht planfestgestellten Bereich zu fällen sowie mittels Nistkästen und Fledermauskästen nördlich der Verkehrsstation Berlin-Hirschgarten Habitatplätze zu kompensieren. Vor der Fällung sind die Bäume durch einen Fachgutachter mit Spezialisierung auf Vögel und Fledermäuse auf geschützte Lebensstätten und einen möglichen Besatz zu unterziehen. Das Anbringen der Nist- und Fledermauskästen muss ebenfalls durch den Fachgutachter begleitet werden.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT005-LV1 Im Zuge der Maßnahme wurde es erforderlich, die Bäume im nicht planfestgestellten Bereich zu fällen sowie mittels Nistkästen und Fledermauskästen nördlich der Verkehrsstation Berlin-Hirschgarten Habitatplätze zu kompensieren. Vor der Fällung sind die Bäume durch einen Fachgutachter mit Spezialisierung auf Vögel und Fledermäuse auf geschützte Lebensstätten und einen möglichen Besatz zu unterziehen. Das Anbringen der Nist- und Fledermauskästen muss ebenfalls durch den Fachgutachter begleitet werden.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 021 Im Zuge des Rückbaus der Personenunterführung, müssen die in Betrieb befindlichen Kabel in diesem Bereich gesichert und umverlegt werden. Hierfür wird die bauzeitliche Errichtung einer Kabelhilfsbrücke erforderlich. AvL 019 Im Zuge der Maßnahme hat sich herausgestellt, das zusätzliche Kabel erforderlich sind. Hierfür muss die statische Belastung der Kabel auf den Hilfsbrücken gem. RIL 804.4110, Abschnitt 11, (5) berechnet und die Ausführungsplanung zum Anschluss des Oberbaus erstellt werden.
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 023 Im Zuge des Rückbaus des Bahnsteigdaches ist eine Suchschachtung nach der Abmessung der Fundamente der Bahnsteigstützen und den Gegebenheiten vor Ort erforderlich.
- 27.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 027 Zur Aufrechterhaltung der Vergrämungswirkung ist im Bereich der nördlichen Reptilienschutzzäune ein Freischnitt von Bewuchs durchzuführen.
- 24.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 020 Zur Aufrechterhaltung des Aus- und Einstiegvorgangs an den Bahnwagen ist eine Hilfsbrücke über die die Baugrube für die PU auf dem Bahnsteig notwendig. Hierzu muss die geplante Ausführung von 2 Geländern zu einem Geländer und bis an die Bahnsteigkante geändert werden. AvL 025 Im Zuge des Wegfalls einer Trockenlöschleitung durch den Rückbau der bisherigen PU ist, durch die Feuerwehr Berlin gefordert, eine neue Trockenlöschleitung an der neuen PU herzustellen. AvL 030 Im Zuge der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung müssen Parameter- und Analyseumfang zur Entsorgung von Abfällen angepasst werden
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 028 Im Zuge der Ausführungsplanung wurde ersichtlich, dass zusätzliche Beweissicherungen an dritten Bauwerken im Umkreis der einzurammenden Spundwände notwendig sind.
- 01.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 031 Im Baufeld befinden sich Reptilienschutzzäune im Bereich der Zuwegung zum Eingang der PU, welche zur Baufeldfreimachung zurückgebaut werden müssen. AvL 029 Aufgrund nicht ausreichender Bereitstellungsflächen bedarf es zum Umgang mit Aushubmaterial ein zusätzliches Konzept zur Insitu-Beprobung für die Deklaration von Aushubmaterial.
- 27.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 012 Aufgrund der vergrößerten Baugrube, durch den Technologiewechsel, Fällt mehr Lenzwasser an. Die bisher dimensionierte Wasserhaltungsanlage ist somit zu klein dimensioniert und es wird eine größere benötigt. MKA 010 Um die Kampfmittelfreiheit im Bereich der Verpressanker für die Spundwände sicherzustellen, sind zusätzliche, schräge Tiefensondierungen erforderlich. AvL 022 aufgrund des vorhandenen Baugrunds aus lockeren Sanden kann es während des Einbringens der Spundbohlen zu Gleislageveränderungen kommen. Daher soll eine Gleisstopfmaschine vorgehalten werden. AvL 033 Im Zuge der Baufeldfreimachung ist ein zusätzliches Schachtbauwerk angetroffen worden. Dieses muss abgebrochen und entsorgt werden. AvL 032 Aufgrund des fortgeschriebenen Bauablaufs und notwendiger zusätzlicher Leistungen sind weitere Plan- und Abnahmeprüfungen für die STE Gewerke über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus erforderlich.
- 28.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 034 Aufgrund von im Nachgang entfallenen und geänderten Sperrpausen durch betriebliche Änderungen der S-Bahn Berlin, ist eine Umstellung des Bauablaufs notwendig. Aufgrund der zeitlichen Zwänge wurde eine Umstellung der Bautechnologie erforderlich. Die PU soll nicht mehr als Ganzes, sondern in mehreren Fertigteilen hergestellt werden. Durch den Technologiewechsel wird eine größere Baugrube sowie ein zusätzlicher Verbau notwendig. Der nördliche Bauabschnitt umfasst dabei die nördliche Treppe, die nördliche Rampe, die zugehörigen Überdachungen, den nördlichen Rahmenteil der Personenunterführung sowie die zugehörige Ausstattung (Wand- und Bodenbeläge, Beleuchtung etc.) und die zugehörigen Verbauten. Der nördliche Spundwandkasten soll im Süden bündig zur Bahnsteigkante durch eine Schottwand begrenzt werden. Im Norden soll für die Treppe, wenn nötig ein Verbau hergestellt werden. Hierfür wird eine Ausführungsplanung benötigt.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 035 Im Zuge der Baufeldfreimachung ist ein zusätzliches Fundament eines nicht mehr benötigten Interims-OLA-Mastes abzubrechen und zu entsorgen
- 18.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 037 Um einen reibungsfreien Ablauf der Arbeiten in den Sperrpausen zu gewährleisten soll zusätzlich eine Montageplanung der Spundwände erstellt werden.
- 22.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 14 Im Zuge der Maßnahme wurden unbekannte Kabel im Bereich Neubau Personentunnel S-Bf. Hirschgarten gefunden. Es wurde abgestimmt, die vorgefundenen Kabel im Baufeld zu prüfen und zu schneiden.
- 26.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 006 - LV1 und NT 006 - LV2 - Aufgrund des geänderten Bauablaufs, insbesondere dem Vorziehen des südlichen Verbaus und dem geplanten Lückenschluss im Jahr 2026, ist die Errichtung eines rückverankerten Querschotts zwischen den Fernbahngleisen erforderlich. Ebenso muss für die Vorfertigung und den Verschub der neuen PU Hirschgarten die Baugrube vergrößert werden. Hierdurch ergeben sich Mehrmengen in der Verbaufläche.
- 17.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 038 Aufgrund von Bedenken zur Standsicherheit des bestehenden Bahnsteigdaches bei einem nur tlw. Rückbau der Dachkonstruktion, wird das gesamte Dach zurückgebaut und entsorgt. MKA 013 Die Dachkonstruktion musste hinsichtlich Erdung und Entwässerung angepasst werden. Ebenfalls sind einige Anpassungen in geometrischer Hinsicht erforderlich geworden um eine Kollision zweier nördlicher Dächer aufzulösen. Hierfür ist eine Entwurfsanpassung notwendig.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL039: Im Zuge der tiefergehenden Planungen und der Bauausführung haben sich die Hinweise erhärtet, dass die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Im Ergebnis wird der Rückbau der Bestandskonstruktion und der anschließende Neubau des Daches erforderlich. Auch im Bereich des Bahnsteiges wurde festgestellt, dass die vorgefundene Substanz nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Aufgrund der diversen Arbeiten im Bahnsteigbereich (u.a. neue Entwässerung) ist ein Neubau der Bahnsteigkante erforderlich. Die Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht ersichtlich.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. VV Bau, ist für kurzzeitig verbaute Verpressanker eine Prüfstelle der PÜZ zur Abnahme zu binden.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 45 Da mit der Errichtung der Baustraße die bisher genutzte sowie beleuchtete Zuwegung im Norden der Verkehrsstation Berlin– Hirschgarten entfällt, müssen die Nutzer der Verkehrsstation auf eine alternative bauzeitliche Zuwegung ausweichen. Zum Betreiben der Zuwegung ist eine Verkehrssicherung notwendig 44 Zur Herstellung des Verbaus und der Personenunterführung im Bereich des Bahnsteigs der Verkehrsstation Berlin- Hirschgarten sowie aufgrund des Rückbaus des Bahnsteigdaches ist es erforderlich, die vorhandenen Kabel bauzeitlich zu sichern. Hierfür werden zusätzliche Leistungen erforderlich: - Erstellung der AP für den bauz. Kabeltiefbau im Bahnsteig je Bauzustand - Erstellung der AP für alle betroffenen Ausrüstergewerke (50Hz, TK, DB Energie) im Bereich des Bahnsteigs je Bauzustand - Herstellung des bauzeitlichen Kabeltiefbaus 16 Aufgrund von Bedenken zur Standsicherheit des bestehenden Bahnsteigdaches bei einem nur tlw. Rückbau der Dachkonstruktion, wird das gesamte Dach zurück gebaut und entsorgt. 25 Im Zuge der Untersuchung des anstehenden Grundwassers wurde festgestellt, dass aufgrund der vorherrschenden Belastung eine Einleitung in die nahegelegene Erpel nicht möglich ist. Für den weiteren Bauvorschrift wird im Vorfeld eine Machbarkeitsuntersuchung zur Betrachtung einer möglichen Einleitung sowie zu einer möglichen Vorreinigung des Lenzwassers benötigt. 16 Im Zuge der Maßnahme und aufgrund der geänderten Umstände zum tangierenden Bauvorhaben am Bahnhof Köpenick haben sich die gegebenen Randbedingungen geändert (vorhandene Sperrpausen, Errichtung der PU unter den Gleishilfsbrücken). In Folge ist die Umsetzbarkeit, wie ursprünglich geplant nicht mehr möglich. Als Alternative wurde eine Vorfertigung und ein Verschub der neuen PU Hirschgarten abgestimmt. Hierdurch werden zusätzliche Planungsleistungen für die Errichtung der neue PU Hirschgarten unter Vorfertigung und Verschub der einzelnen Abschnitte der PU erforderlich.
- 05.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL043 - Gemäß der Genehmigung zur temporären Waldumwandlung für die BE-Fläche im Norden der Verkehrsstation Hirschgarten ist diese Fläche nach Beendigung der Baumaßnahme wieder aufzuforsten. Dazu ist es erforderlich, dass der vorhandene Waldboden erhalten bleibt und somit gesichert werden muss. Zum Schutz des Oberbodens und der Wurzeln sind zusätzlich das aufbringen eines Geotextils sowie einer STS zur Herstellung der BE-Fläche nördlich der Gleise notwendig.
- 13.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA023 Im Zuge der Überarbeitung der EP-Planung für den Bahnsteig, ist zur Sicherung des Reisendenverkehrs eine erweiterte EEAPlanung für die Ausrüstung erforderlich.
- 13.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL047 aufgrund der geänderten Sperrpausen und der Schadstofffane im tangierenden Bauvorhaben Köpenick bedarf es eine Prüfung zum Einsatz einer zusätzlichen Hilfsbrücke im Gl 2, um die Terminsicherheit zu gewährleisten
- 13.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL048 Im Zuge der Erstellung der AP wurde festgestellt, dass ein anderer Schienentyp für die geplante Hilfsbrücke, als vorgesehen benötigt wird. dadurch sind zusätzliche Planungsanpassungen der Hilfsprücke erforderlich.
- 23.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ12 Da mit der Errichtung der Baustraße die bisher genutzte sowie beleuchtete Zuwegung im Norden der Verkehrsstation Berlin– Hirschgarten entfällt, müssen die Nutzer der Verkehrsstation auf eine alternative bauzeitliche Zuwegung ausweichen. Diese Zuwegung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist derzeit nicht beleuchtet. Daher ist eine Beleuchtung mit spez. Anforderungen an das Schutzgebiet als Auflage durch die UNB bauzeitlich herzustellen und zu betreiben.
- 13.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL051: Für die sichere Benutzung des Bahnsteigs durch die Fahrgäste sind nach dem Rückbau der Bahnsteigdachstützen inkl. Fundamente die entstandenen Baugruben mit Bahnsteigbelagsplatten höhengleich zu schließen. AvL052: Im Zuge der Rückbaumaßnahmen fällt Holzabfall an, welches fachgerecht zu entsorgen ist. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HV, jedoch zwingend erforderlich.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge von Messfahrten Ende 2024 wurde festgestellt, dass die bestehende Gleislage des Gl. 834 Mängel aufweist. Um die Betriebssicherheit wieder herzustellen, muss das Gleis außerhalb der Trassierung bis km 13,562 zusätzlich gestopft werden
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. Bauvertrag sind im Bereich des PU Hirschgarten die Kabel bauzeitlich auf die Gleishilfsbrücken zu Verschwenken. Aufgrund des benötigten Baufeldes ist dies nicht möglich und die Kabel werden außerhalb des Baufeldes umverlegt. Dies führt zu zusätzlichen Leistungen in der Planung und Ausführung. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung muss eine Einkornbetonschicht zur Drainage des Verbaukastens eingebaut werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteils des HV, jedoch zwingend erforderlich.
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL040) Aufgrund von überhöhten Zinkwerten im Lenzwasser der Baugrube, muss eine Alternative zur Einleitung in die Erpe gefunden werden. Daher wird nun eine Rohrleitungstrasse aufgebaut werden um das Lenzwasser zum nächsten Abwasserschacht der BWB zu überführen und dort einzuleiten. AvL054) Im Zuge der Änderungen des Sperrpausentregiemes, ist die benötigte Zeit zur Belastung der Verbauanker im Bereich des Lückenschlusses nicht ausreichend. Aufgrunddessen soll im Zuge der AP-Erstellung der Einsatz von Hutsteifen geprüft werden. AvL056) Aufgrund von Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt soll im Bereich der Straßeneinengung durch die Baustelle in "Am Wiesenrain" die Traufbereiche der vorhanden Baumbepflanzung durch einen Baumschutzzaun vor Beschädigung gesichert werden
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN äußert Bedenken zur Standsicherheit der Bahnsteigkante während des Einbringen des Verbaus. Der AG und die BÜ teilen die Bedenken. Daher ist hierfür ein Havariekonzept der Bahnsteigkante zu erstellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, im Havariefall die Bahnsteigkante wiederherzustellen.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Baufortschrittes ist ein teilweiser Rückbau der Stromschiene notwendig geworden, wobei durch den Betreiber der Stromschiene erklärt wurde, dass diese abgängig ist und nach einem Ausbau nicht erneut eingebaut werden darf. Da es sich in Hirschgarten um einen alten Stromschienentyp handelt, kann diese nicht teilweise ersetzt werden, sondern muss auf dem gesamten Stromschienenabschnitt gewechselt werden, da sonst am Übergang der Typen aufgrund der unterschiedlichen Formen, Stärken und Abriebverhalten eine Kante entstünde, welche den Stromabnehmer der S-Bahn beschädigen würde. Diese Leistung war in der EP nicht ersichtlich und ist für eine erfolgreiche IBN zwingend erforderlich.
- 30.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung des Zielzustandes ist die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die Ersatzmaßnahmen E1 und E2 in dem 3. - 5. Jahr erforderlich. Diese Leistung ist im HV nicht vorgesehen.
- 01.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 60 - Zur Baufreiheit der neuen PU im Bahnsteigbereich müssen die beiden Ticketentwerter und der eine Ticketautomat versetzt werden. Diese Leistung wird durch DB KT in Vertretung für den Betreiber der S-Bahn erbracht, jedoch sieht der aktuelle Vertrag mit DB KT vor, dass durch das Projekt das Fundament, die Leerrohreführung sowie die Stromversorgung bereitgestellt werden, da DB KT für diese Leistungen nicht qualifziert ist. Diese Leistung war in der EP nicht ersichtlich und ist zur Erfüllung des Vertrags und für eine erfolgreiche IBN zwingend erforderlich. 62 - Zur Baufreiheit der neuen PU im Bahnsteigbereich müssen die beiden TK Kabel FB200001 BHI und F5633 M2/3 Stl bauzeitlich in einen Kunststoffkabelkanal verlegt werden. Hierzu muss die Baufirma einen Kunststofkabelkanal Größe 1 von dem nächsten Kabelschacht bis zum ersten Kabelschacht auf der Zuwegung der Verkehrstation Hirschgarten verlegen. Die Notwendigkeit der Leistung war in der EP nicht ersichtlich und ist zwingend zur erfolgreichen Wederinbetriebnahme der Station notwendig.
- 03.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 60 - Zur Baufreiheit der neuen PU im Bahnsteigbereich müssen die beiden Ticketentwerter und der eine Ticketautomat versetzt werden. Diese Leistung wird durch DB KT in Vertretung für den Betreiber der S-Bahn erbracht, jedoch sieht der aktuelle Vertrag mit DB KT vor, dass durch das Projekt das Fundament, die Leerrohreführung sowie die Stromversorgung bereitgestellt werden, da DB KT für diese Leistungen nicht qualifziert ist. Diese Leistung war in der EP nicht ersichtlich und ist zur Erfüllung des Vertrags und für eine erfolgreiche IBN zwingend erforderlich. 62 - Zur Baufreiheit der neuen PU im Bahnsteigbereich müssen die beiden TK Kabel FB200001 BHI und F5633 M2/3 Stl bauzeitlich in einen Kunststoffkabelkanal verlegt werden. Hierzu muss die Baufirma einen Kunststofkabelkanal Größe 1 von dem nächsten Kabelschacht bis zum ersten Kabelschacht auf der Zuwegung der Verkehrstation Hirschgarten verlegen. Die Notwendigkeit der Leistung war in der EP nicht ersichtlich und ist zwingend zur erfolgreichen Wederinbetriebnahme der Station notwendig.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 - Gemäß Ril 998.0102 von 09/2020 ist nach Stopfarbeiten mit montierter Stromschiene die Stromschienenlage auszulehren. Diese Leistung auf Grundlage der neuen Ril war zur EP noch nicht ersichtlich und ist zwingend für die erfolgreiche Inbetriebnahme der S-Bahngleise erforderlich. Ferner ist aufgrund der schlechten Gleislage das Gl. 833 von km 12,625 - 13,300 durchzustopfen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch das geänderte Sperrpausenregime und der dadurch geänderte Bauablauf, sind die Planungen zum S-Bahnstrom neu durchzuführen.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · aufgrund des vorhandenen Baugrunds aus lockeren Sanden kann es während des Einbringens der Spundbohlen zu Gleislageveränderungen kommen. Zur Gewährleistung des Betriebs soll eine Gleisstopfmaschine vorgehalten werden.
- 29.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Prüfsachverständigen-Stelle wurde für das Einbringen von Spundwandbohlen ein kontinuierliches Geo-Monitoring-Programm zur Überwachung der Gleislage gefordert. Ursprünglich war vom AN eine konventionelle, manuelle geodätische Kontrollvermessung vorgesehen.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Die Bahnsteigkante weist nach Einbau des Verbaus diverse Rissbildungen auf. Weiterhin ist die Bahnsteigkante als ganzes abgesackt, wie eine Vermessung ergeben hat. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten müssen ca. 40m der Bahnsteigkante abgetragen werden.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 66 - Aufgrund der Änderung des Sperrpausenregimes ist eine zusätzliche Erstellung und Änderung bestehneder Bauzeitenpläne erforderlich.
- 02.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 068 Alle am Fernbahngleis geerdeten Ingenieurbauten benötigen für eine erfolgreiche Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung durch einen Abnahmeingenieur aus dem Bereich Oberleitung.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Aufrechterhaltung der sicherheitsrelevanten Erdungsanlagen der Verkehrsstation während der Baumaßnahme ist der Gleisanschluss zu verlegen.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 065 Aufgrund von Arbeiten aus dem Baulos 1 wurden Anker des Verbaus beschädigt. Um die Standsicherheit zu gewährleisten ist eine statische Nachrechnung der betroffenen Anker nebst Stellungnahme notwendig. Sofern die das Ankerversagen statisch nicht kompensiert werden kann, sollen die Anker in einem Zugversuch geprüft werden.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Straßenbaulastträger fordert zur Prüfung und Freigabe der AP für die Straßenumgestaltung im südlichen Zugangsbereich der PU eine Planung im Koordinatensystem UTM33. Dies ist nicht Bestandteil des HV.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 070 Zur Herstellung der Gleisüberfahrt an der Strecke 6153 ca. km 13,213 muss der Jungaufwuchses im Bereich der Gleisüberfahrt gerodet werden. Diese Leistung ist im HV nicht vorgesehen.
- 05.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 072 Im Rahmen der Planfeststellung ist ein öffentliches Verfahren zur Auswahl der Gestaltung der Bauwerke im PA16 festgeschrieben worden. Hierbei wurden einige Pläne zur Ausschreibung benötigt. Da ursprünglich Fliesen verbaut werden sollten, war diese Leistung nicht im LV enthalten. AvL 075 Die Leistung ist nötig um den Fertigstellungstermin der Personenunterführung zu gewährleisten.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Anker des neuen Schotts der Verbaugrube Süd länger sind als ursprünglich im Entwurf angenommen worden ist. Dies resultiert aus dem Eintrag von Eisenbahnlasten.Nun hat sich bei der Planung der Verbaugrube Nord ergeben, dass die Anker des Schotts Süd im Bereich des nördlichen Schotts verlaufen. Folglich wurden verschiedene Umplanungsvarianten geprüft. Final blieb der einzig gangbare Weg der Einbau von Drucksteifen in der Baugrube Süd, um die Ankerlasten zu kompensieren und somit die vorgesehene Sperrpause zum Einbringen des nördlichen Verbaus nutzen zu können.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056 Die Baugrube muss verfüllt werden, um diese zu verschließen und folgend den Betrieb wieder aufzunehmen. Die Leistung ist bereits Teil des Bau-Solls, es erhöht sich lediglich der Umfang.
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 071 Aufgrund der Verschattung der Fläche der Ersatzmaßnahme E1 durch die angrenzenden Bäume kann eine Bepflanzung gemäß HV nicht erfolgen.
- 20.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056 Die Ausführungsunterlagen müssen überarbeitet werden, da das Regelwerk sich 2024 geändert hat. Die EP hat eine andere Ausführung vorgesehen und der AP-Planer hat die Bemessung auf Basis der EP gemacht.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 076:Zur Bepflanzung der Ersatzmaßnahme E2 muss die vorhandene Gartenlaube und der Schuppen zurückgebaut und entsorgt werden. Ferner muss die Fläche entsiegelt werden. Es ist mit Schadstoffen zu rechnen, die als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
- 01.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · BDA 011 Zum Einhalten des BAP und der Sperrpausen ist eine parallele Herstellung der Blöcke der Rampe Süd notwenig und deswegen ist eine Hinterfüllung mit Beton notwendig.
- 03.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 076 Für die Instandsetzung der Bahnsteigkante in der Zeit vom 10.07. - 10.08.2026 wird das Gleis 843 bis auf den Grundschotter zurückgebaut und anschließend wieder hergestellt und durchgestopft. Zur Sicherstellung der Wiederaufnahme des Betriebs am 10.08.2026 sowie aufgrund hoher zu erwartender Temperaturen muss eine Stopfmaschine für die Zeit vom 05. - 07.08.2026 vorgehalten werden.
- 22.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Arbeiten sind als Teilleistung zur Erledigung der Betonagearbeiten des Hauptvertrags auszuführen.
- 29.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Arbeiten sind als Teilleistung zur Erledigung der Abdichtungsarbeiten des Hauptvertrags auszuführen. Die Änderungen im Verfahren resultieren aus einer Anderung des Regelwerks des AG.
- 05.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA061:Im Rahmen der Neugestaltung des Bauablaufs muss die Herstellung des Massivbaus beschleunigt werden. Dafür wird eine Spezialschalung durch den BauAN gefertigt um den Aufzugsschacht in einem Guss parallel zu den Arbeiten an der Treppe fertigen zu können. Dies ist erforderlich um mit die Arbeiten am Massivbau bis zur nächsten Sperrpause abzuschließen um folgend die Hilfsbrücken ausheben zu können.//
- 29.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 081 Die Abrissleistung ist auf Grund von geänderten Sperrpausen neu zu bewerten. Dafür ist eine neue Planung zu erstellen.
- 02.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 Die Ausführungsunterlagen müssen überarbeitet werden, da das Regelwerk sich 2024 geändert hat. Die EP hat eine andere Ausführung vorgesehen und der AP-Planer hat die Bemessung auf Basis der EP gemacht.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 - Der AN ist mit der gesamthaften AP und Bauausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Leistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bauausführung bzw. Planung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 074 Die Hinterfüllung ist eine notwendige Leistung zum Errichten der Treppenanlage. Die Art der Hinterfüllung wurde nicht näher definiert, daher wurde entschieden, dass die Hinterfüllung in Magerbeton ausgeführt werden soll, um die Leistung unabhängig vom Rest des Bauwerks ausführen zu können.
- 20.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 082 Im HLV war die ursprüngliche Leistung die Entsorgung vom Schotter der Klasse 17 05 08 – LAGA Z1.2 vorgesehen (unbelasteter Schotter). Das Einstufungsergebnis des Schotters hat belasteten Schotter 17 05 07* ergeben. Dies hat zur Folge, dass der AN zusätzliche Leistungen erhält.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 079 33/843 aus logistischen Gründen. Für eine richtlinienkonforme Inbetriebnahme an den ALV muss der Oberbau bezüglich Aufbau und Trassierung ordnungsgemäß übergeben werden. Daher ist eine Erneuerung des Oberbaus des Gleises 833/843 erforderlich. Demzufolge ist auch das Altmaterial des Oberbaus zu entsorgen.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 061 MKa 083 Um Baufreiheit zur Herstellung des verkürzten östlichen Bahnsteigendes herstellen zu können, müssen zwei Kabel aus dem Baufeld geschafft werden. Das TK-Kabel ist in Betrieb und muss verrohrt und gesichert werden. Das LST-Kabel ist außer Betrieb und muss geschnitten werden. Die Leistung ist zwingend zur Erfüllung des Hauptvertrages und für eine erfolgreiche Inbetriebnahme erforderlich.
- 27.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL_015_MKA 084 Zum erneuten Anschließen des bestehenden Trenners an die neue Stromschiene (Ersatzneubau) muss nach aktuellem Regelwerk ein kürzerer Schwellenabstand zwischen den Stromschienenträgern am Trenner hergestellt werden, um die Last des Trenners auf die Stromschiene abzufangen. Hierzu werden zwei zusätzliche Bockschwellen eingebaut, um die zusätzlichen Stromschienenträger zu montierten. Die Bockschwellen werden vom AG bereitgestellt. Um Baufreiheit für das Einsetzen der zusätzlichen Bockschwellen herzustellen, muss ein Teil des nächsten Stromschienenabschnitts bauzeitlich demontiert werden. Die Leistung ist zwingend zur Erfüllung des Hauptvertrages und für eine erfolgreiche Inbetriebnahme erforderlich.
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 077 Durch die Beschädigung der Bahnsteigkante und die anschließenden Arbeiten erweitert sich der Rückbau des Gleises 833/843 aus logistischen Gründen. Für eine richtlinienkonforme Inbetriebnahme an den ALV muss der Oberbau bezüglich Aufbau und Trassierung ordnungsgemäß übergeben werden. Daher ist eine Erneuerung des Oberbaus des Gleises 833/843 erforderlich. Um den genauen Oberbauaufbau zu bestimmen, wurde die Tragfähigkeit an der Unterkante der Bettung geprüft.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 067 Die Pläne für den Dachbau müssen angepasst werden, da die DB InfraGO andere Planköpfe als übergeben für den Gebrauch von eplass bzw. zur Freigabe benötigt. Auf Grund der Menge der Pläne entsteht ein größerer Mehraufwand.
- 02.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 076 Die zus. Lagerflächen resultieren direkt aus einer Anordnung zusätzlicher Leistungen. Daher ist die zus. BE-Fläche ebenfalls zusätzlich zu vergüten und wird für eine Leistung des Auftragnehmers Bau benötigt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hentschke Bau GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=98755d4d-bcec-4f49-9a62-13dca214bb84. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-frankfurtoder-grenze-dpl-pa-16-barrierefreier-ausbau-der-e9d5ea92
