# ABS Berlin – Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3/8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf – Neuhof

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Wünsdorf am 23.12.2019 vergeben, Zuschlag an H. Klostermann Baugesellschaft mbH und 2 weitere.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: ABS Berlin – Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3/8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf – Neuhof
- Wo: Wünsdorf, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 06.01.2020 bis 30.06.2023
- Zuschlag an: H. Klostermann Baugesellschaft mbH und 2 weitere
- Zuschlag am: 23.12.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [H. Klostermann Baugesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/h-klostermann-baugesellschaft-mbh-velten), Velten
- [Sächsische Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/saechsische-bau-gmbh), Dresden
- [ITG Ingenieur-,Tief- und Gleisbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/itg-ingenieur-tief-und-gleisbau-gmbh), Stralsund

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45220000-5
- CPV-Bezeichnung: [Ingenieur- und Hochbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45220000-ingenieur-und-hochbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 138064-2020

## Verlauf

- 23.03.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung des Baubeginns und der Arbeiten in der Sperrpause vom 24.04.-27.4.2020 ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind. Diese betreffen Leistungen der Ausführungsplanung, schalltechnische Berechnungen, Erdungsplanungen, Kampfmittelsonierung und Beistellung von Modulgebäuden.
- 23.03.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL02_Zur Sicherstellung der Entsorgungsleistungen und der Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Immissionsschutz ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind. Diese betreffen Leistungen der Entsorgung von Aushub, des Entsorgungskonzepts und der Zuarbeit für Baulärmprognosen.
- 30.04.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung der Entsorgungsleistungen und der Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind. Zusätzlich zum anfallenden Bodenaushub sind beim Rückbau der vorhandenen Oberleitungsmaste auch deren Betonfundamente zu entsorgen.
- 22.05.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Pfahlköpfe der Flachmaste und Winkelmaste der Oberleitungsanlagen bezüglich der ausgeschriebenen Grundlänge verlängert werden müssen. Diese erforderliche Verlängerung der Pfahlköpfe war im Standard-Leistungsverzeichnis der Ausschreibung nicht berücksichtigt.
- 22.05.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Bohrrohre zur Gründung der Oberleitungsanlagen aufgrund der Baugrundverhältnisse an einigen Stellen deutlich verlängert werden müssen. Verlängerungen um mehr als 1,50 m auf Gesamtlängen über 6,50 m sind mit der vorgesehenen Technologie des AN nur abschnittsweise umsetzbar. Hierzu ist eine vertraglich nicht vereinbarte Schweißung der Bohrrohre erforderlich.
- 22.05.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Vorgaben der DB Kommunikationstechnik GmbH für die Bauschildgröße einhalten und gleichzeitig alle erforderlichen Angaben darstellen zu können, ist es erforderlich die Baustellenschilder in einer Höhe von 4,90 m abweichend vom Vertrag zu erstellen.
- 03.06.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des EBA-Bescheides vom 2.3.2020, der die Rampen- und Treppenanlagen an der Personnenunterführung als eine Bahnanlage definiert. Die Rampen und Treppen müssen im Rahmen der AP nach den DB-Richtlinien geplant. Die Ausstattung und die Wegeleitung des Tunnels sowie Treppen/ Rampen ist nach Ril 813 und nach TSI-PRM zu planen.
- 19.06.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Planungsgrundlagen für die Bahnhofsvorplatzgestaltung, sowie die Abfahrtstraße der Stadt Zossen zur Anbindung von Grundstücken haben sich bezüglich der Entwurfsplanung geändert. Um die Grundstücke weiterhin zu erschließen ist eine Überarbeitung der EP mit Berücksichtigung der Zuwegung erforderlich. Die Vorgaben der Stadt zur Bahnhofsvorplatzgestaltung sind hierbei zu beachten.
- 19.06.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Abnahme der Oberleitungsanlagen nach dem Wiedereinbau der Weiche 4 wurde vom Anlagenverantwortlichen die Prüfung der Funktionsfähigkeit durch eine Bügelfahrt gefordert. Diese Leistungen sind im Hauptvertrag nicht beauftragt.
- 19.06.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Als BE-Zufahrt in Anspruch genommene Fremdfläche des Flurstückes 1441, Flur 3 ist auf Forderung des Eigentümers durch einen festen Bauzaun mit zwei beweglichen Baufeldern, Kette und Zahlenschloss von dem öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen.
- 07.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der durch den AG beigestellten Ausführungsplanung für PT1 (insb. Signaltabellen) haben sich zusätzliche und geänderte Signalstandorte gegenüber der Entwurfsplanung ergeben. Somit werden an den neuen Signalstandorten eine Baugrunduntersuchung und Einmessung erforderlich sowie die Materialisierung der zusätzlichen Signale selbst. Die zusätzlichen Signale werden sowohl an ESTW-Wünsdorf (PA 3) als auch an ESTW-Baruth (PA 8.1) angeschlossen.
- 07.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung der Baufreiheit für die Verlegung der provisorischen Kabeltrasse Gr. II im Rahmen der bevorstehenden Sperrpause ist die Beräumung der zwischengelagerten Altschienen aus dem Baufeld bei ca. Bahn-km 38,5 sowie deren Bereitstellung zur Entsorgung erforderlich.
- 20.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Pfahlköpfe der Flachmaste und Winkelmaste der Oberleitungsanlagen bezüglich der ausgeschriebenen Grundlänge verlängert werden müssen. Diese erforderliche Verlängerung der Pfahlköpfe war im Standard-Leistungsverzeichnis der Ausschreibung nicht berücksichtigt.
- 20.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung und Einhaltung des Blitzschutzkonzeptes für das ESTW Wünsdorf, sind die einzuführenden OSE-Kabel in das Blitzschutzkonzept mit zu integrieren. Diese Leistung wurde im Rahmen der EP nicht mit berücksichtigt, da die Technische Mitteilung 05/2018 in Kraft getreten ist.
- 20.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit für den PSS Einbau müssen die LWL Streckenfernmeldekabel F5044, 48‘ und F5045,48‘ und das LWL Stichkabel ST1 F5044, 8‘ (zur BTS) im Bereich km 37,100 bis 37,600 unter Nutzung der vorhandenen Mehrlängen aus dem Baufeld in eine bauzeitliche Kabeltrasse verschwenkt werden.
- 10.08.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung und Einhaltung der Richtlinie Rili 820.2010, Abschn. 6, Absatz 14 sind alle Weichen im Bf. Wünsdorf mit. Diese Leistung wurde im Rahmen der EP nicht mit berücksichtigt, da die Richtlinie erst 06/2018 in Kraft getreten ist.
- 24.08.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit im östlichen Bahnhofsteil, zur regelkonformen Herstellung des Oberbaus und der Kabelführungssysteme, zur Einhaltung der Auflagen des Planrechts sowie zur Gründung zusätzlicher Signalstandorte im Ergebnis des PT1 ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 24.08.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Wiederherstellung in Betrieb befindlicher Bahnanlagen nach Zerstörung durch Arbeiten Dritter, zur regelkonformen Errichtung der Weichenheizungsanlage und zum bauzeitlichen Weiterbetrieb elektrischer Energieanlagen, sowie aufgrund nicht vorhandener Bestandspläne im Gewerk TK ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 11.09.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Durchführung von Oberbauarbeiten an den Gleisen 1 und 2 im Nordkopf des Bahnhofs Wünsdorf-Waldstadt während Wochenendsperrpausen ist die Erbringung von Zusammenhangsleistungen der Ausrüstungsgewerke LST, OLA und Bahnstrom erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 16.09.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit für Leistungen des Kabeltiefbaus und für die Errichtung der Lärmschutzwand 1, sowie zur Sicherstellung der Bauphase 1.15 ist die Erbringung von Leistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind. Diese umfassen Abbruch und Beräumung der Oberleitungsmasten N43, N44, N46 und N48, Rückbau und fachgerechte Entsorgung des Gleisbereichs „Gleis 10“ und Lieferung von LST-Bauteilen für Weichen und Signale.
- 30.09.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung der Aufnahme des Bahnbetriebs nach den Oberbauarbeiten in der Sperrpause 18.-21.09.2020 ist die Bereitschaft zur Regulierung der Oberleitungsanlage vom AN Los 2 sicherzustellen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
- 07.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Planfeststellungsbeschluss (Az. 511ppa/055-2300#002) wurde unter A.4.2.1 beauflagt, am Bahnsteig 3 einen Wetterschutz zu errichten. Da in der Genehmigungsplanung dort aufgrund der geringen Bahnsteigbreite keine Wetterschutzhäuser vorgesehen wurden, ist im Rahmen der Ausführungsplanung eine geeignete Lösung zu entwickeln und in der Bauausführung umzusetzen. Diese Leistungen wurden nicht im Hauptvertrag vereinbart.
- 30.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der bereits gelieferten und geprüften Ausführungsplanung TK Teilheft 1.0 „Baufeldfreimachung Tk-Kabelanlagen“ war im Zusammenhang mit dem Protokollpunkt 2.1.1.028.05 zur Baubesprechung eine zusätzliche TK-Planung für die Umverlegung des F2073 im Bereich der PU zu erstellen. Grund dafür war, dass die bestehende Trafostation am BÜ nicht fristgerecht außer Betrieb genommen werden kann. Daraus resultiert, dass die neue Trafostation im Verzug ist. Somit besteht keine Baufreiheit für das PU Segment Gleis 2 (Ost). Der AN Bau wechselt somit auf die Westseite und beginnt dort mit den Arbeiten um die Sperrpausen einzuhalten. In diesem Baugrubenbereich befindet sich das TK Kabel 2073. Als Baufreiheitsmaßnahme musste somit eine neue Teillänge des Kabels F2073, 104“ geplant werden, um dieses außerhalb des Baufeldes zu verlegen.
- 02.11.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erstellung der Baugrube für die Personenunterführung ist ein Verbau zwischen den durchgehenden Hauptgleisen notwendig. Der bestehende Mittelbahnsteig liegt direkt in der Flucht des Verbaus und muss in der Sperrpause geöffnet und zurückgebaut werden. Der auf dem Mittelbahnsteig platzierte Kameramast ist während der Bauarbeiten abzubauen und dann wieder einzubauen. Nach Einbringen der Spundwände einschl. Anker und Gurtung wird ein provisorischer Bahnsteig aus Holzelementen hergestellt, damit die komplette Länge des Mittelbahnsteig weiterhin genutzt werden kann. Darüber hinaus müssen die Bestandskabeln mittels Mehrlängen und einer Kabelhilfsbrücke aus dem Baubereich auf die westliche Seite umverlegt werden. Die vorgefundene Trinkwasserleitung muss zurückgebaut werden. Die Ausstattungselemente auf dem Bahnhofsvorplatz sind zurückzubauen und zwischen zulagern.
- 27.11.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit für die Errichtung von Oberleitungsmastfundamenten sind in der Örtlichkeit vorgefundene LST-Kabel bauzeitlich umzuverlegen und zu sichern. Zur Sicherung der fristgerechten Erstellung der PT2-Planung der Planungsanteil für die Achszähler durch den AN Bau zu erbringen. Unter den Weichen 23 und 24 im Gleis 1 ist ein regelkonformer Schutzschichtaufbau zu planen und herzustellen.
- 02.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Betontrogkanal Gr. I ist im Bereich km 39,140 bis ca. 39,300 durch die Teillänge des F2073 aus der Baufeldfreimachung überbelegt. Um eine Gefährdung vor allem der LWL Kabel und der darauf befindlichen Dienste (u. a. Stellwerksbus) zu vermeiden, müssen die auf den Kabeln liegenden Trogdeckel entfernt werden und die Trogtrasse gesichert werden.
- 16.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden keine getrennten Entwässerungsanlagen nach den beteiligten Baulastträgern vorgenommen. Für die Bahnsteige 1/3 (neu) (DB S&S), das Rahmenbauwerk der Personenunterführung (DB Netz) sowie deren Treppen/Rampen (Stadt Zossen) wurde eine Füllkörperrigole auf der Westseite vorgesehen. Die Füllkörperrigole geht nach der Baumaßnahme in die Unterhaltspflicht der Stadt Zossen über, so dass die Entwässerung der Bahnsteige 1/3 in eine getrennte Anlage zu erfolgen hat und diese in die Unterhaltspflicht der DB S&S später übergeht. Die Entwässerung des Rahmenbauwerks von DB Netz in die Anlage der Stadt Zossen wurde im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung festgehalten.
- 16.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Bauausführung wurden Kollisionen der vom AG beigestellten AP OLA mit anderen Gewerken festgestellt. In der Folge müssen im Rahmend der Ausführungsplanung die 4 Maststandorte N43, N44, N46 und N48 im Bereich km 38,8 – km 39,0 angepasst werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
- 16.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung der Aufnahme des Bahnbetriebs nach den Oberbauarbeiten in der Sperrpause 18.-21.9.2020 ist die Bereitschaft zur Regulierung der Oberleitungsanlage vom AN Los 2 sicherzustellen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
- 23.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Bauausführung konnte eine Bohrpfahlgründung durch ein Bohrhindernis nicht bis Endtiefe 8,50 m gebracht werden, sondern nur bis 7,50 m.AN Biege SB_ITG muss nun eine Statik erarbeiten mit verschiedenen Ausführungsvarianten, um das eingebrachte Bohrrohr weiter verwenden zu können. Infolge zusätzlicher Leistungen für den Blitzschutz im ESTW und Änderungen gegenüber der AP müssen die HX1-Klemme und Kabelanlage mit Blitzschutz versehen und angepasst werden.
- 23.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Ergebnis der geprüften PT1-Planung sind im Bezug zur Ausschreibung zusätzliche und geänderte Signalstandorte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Konflikte mit anderen Gewerken notwendig. Diese Änderungen sind planerisch und baulich umzusetzen.
- 23.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit am DL 38,352 „Flaktunnel“, zur regelkonformen Herstellung des Oberbaus und der Kabelführungssysteme, zur Einhaltung der Auflagen des Planrechts zur Beweissicherung und Verkehrsführung sowie zur Gründung des Signals P1 ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 08.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In der Ausschreibungsunterlage ist die Position für die Lieferung von Betonschalthäuser zu gering, es fehlt das Betonschalthaus für die Trafostation 3116.
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung und Montage von 2 Rammträger, als Ersatz von Bohrohrgründungen.
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Änderung der Richtlinien werden für Weichen auch die Weichenzungen beheizt, dadurch werden zusätzliche Heizstäbe für die Zungen benötigt, die Trafoleistung erhöht sich und das Betonschalthaus muß vergrößert werden.
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung und Montage von 2 Stromwandler, die in der Ausschreibung nicht aufgeführt waren.
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Erhöhung der Trafoleistung im Rahmen des Bauzustandes, damit die Weichenheizungsanlagen Süd und Mitte mit versorgt werden können. In Endzustand wird eine separate Weichenheizungsanlage aus der Oberleitung eingespeist.
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · 1. Für die Baufreiheitsmaßnahme der Fußgängerunterführung ist aufgrund der unvorhersehbaren alten Kabellage eine Umlegung der LST-Kabel im Südkopf Bf Wünsdorf erforderlich. 2. Durch die korrigierte Ausführungsplanung PT1 für den Bauzustand 1.17 muss zur geringeren Gefährdung des Bauablaufs und zur Minimierung der Auswirkungen auf andere Gewerke kurzfristig ein Teilzustand des Bauzustandes 1.17 errichtet werden, indem nur das Gleis 3 außer Betrieb genommen wird. 3. Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung werden zusätzliche Bedarfe an Innen- und Außenanlage zur Erfüllung des vollständigen Bauzustandes 1.17 erforderlich. 4. Aufgrund einer geänderten PT1-Planung für den Bauzustand 1.17 (siehe 2.) wird eine Überarbeitung der PT2-Planung sowie die Lieferung und Montage eines Kabelverteilers erforderlich. 5. Aufgrund der Witterung muss das Verschweißen der Weichen 3a und 4a verschoben werden. Die geänderte Bautechnologie im Zusammenhang mit der Unterbauerneuerung Weiche 51erfordert eine vorzeitige Ausweitung des Baugleises und dessen Sicherung durch die Leit- und Sicherungstechnik (Bauzustand 1.17a).
- 02.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · B-Maßkontrolle und Regulierung Seitenlage des Fahrdrahtes.
- 11.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN Bau teilte uns seine Bedenken zur Ausführung der Böschungen mit Andeckung des vorhandenen Oberbodens und ohne zusätzliche Sicherung gegen Erosion mit. Da anstelle von Oberboden vor Ort verunreinigtes Material mit Schotterresten und Schutt vorgefunden wurde, teilt der AG die Bedenken des AN. Zur Vertragserfüllung sind die in den Nachtragsangeboten 15 und 16 dargelegten Leistungen zur Böschungssicherung mit Strohmatten, Nassansaat und 2 Jahre Entwicklungspflege mit Mahd erforderlich.
- 26.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit im Fall eines Wintereinbruches, muss kurzfristig und operativ die Beräumung der Weichen erfolgen.
- 26.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die nicht termingerechte Lieferung der Trafostation TÜ3116 (Änderung der Vorschriften bei e.dis) muss eine bauzeitliche Einspeisung von e.dis realisiert werden. Hierfür wird eine Zähleranschlusssäule benötigt.
- 26.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Bauausführung konnte eine Bohrpfahlgründung durch ein Bohrhindernis nicht bis Endtiefe 8,50 m gebracht werden, sondern nur bis 7,50 m.AN Biege SB_ITG muss nun eine Statik erarbeiten mit verschiedenen Ausführungsvarianten, um das eingebrachte Bohrrohr weiter verwenden zu können. Infolge zusätzlicher Leistungen für den Blitzschutz im ESTW und Änderungen gegenüber der AP müssen die HX1-Klemme und Kabelanlage mit Blitzschutz versehen und angepasst werden.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Rückbau DL 38,352 „Flaktunnel“, zur Herstellung der Baufreiheit für den Gleistiefbau, die Böschungserrichtung und die Personenunterführung, zur Sicherstellung des HdF-Termins und der Inbetriebnahme des ESTW-A, zur regelkonformen Planung und Herstellung der Außenanlagen und des Oberbaus, Tiefbaus sowie Kabeltiefbaus und zur Anpassung der Baulärmprognose mit Sonderberechungen ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der OLA sind zur Sicherstellung der Bauphasen 2.3 und 2.4 zusätzliche Leistungen erforderlich: Aufbau von Festpunkten, Regulierungsarbeiten nach Oberbauarbeiten, Lieferung und Montage Stromwandler, Kabelprüfung, Kabeltiefbauarbeiten zur Anbindung Schaltantrieb, Lieferung Klemmkasten, Umhängen von Hektometertafeln und provisorische Erdung von Oberleitungsmasten, Umsetzen der Baustelleneinrichtung, Demontage von Erdungsverbindern, Einbau bauzeitlicher Trenner.
- 30.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Anforderungen an die Innenausstattung der Trafostation TÜ 3116 und Lieferschwierigkeiten des Herstellers ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen zur Beschaffung und Errichtung einer Hausanschlussäule für 250A / Wandlerzählung, sowie zur Errichtung einer bauzeitlichen Einspeisung des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 02.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die vorgezogene Inbetriebnahme des ESTW-A BWUE in 11/2021 müssen die Ausführungsplanungen im Gewerk TK entgegen der EP/AU geändert und erweitert werden. Dies betrifft die Erstellung der 1.ÄM zur AP des TH 1.2 ÜT unter Berücksichtigung des DB WAN Schranks im ESTW-A, die Anpassung der AP TK TH 1.4 MAS90 unter zusätzlicher Nutzung eines freien Ports des DCC im ESTW-A Walddrehna, die Klärung der geänderten Aufgabenstellung zur Stromversorgung des TKRaums (Vorschlag und Prüfung von drei Varianten) und vor allem das Erstellen einer Ausführungsplanung für den 2. Zwischenzustand der LWL- und Cu-Kabelanlagen zur IBN des ESTW-A.
- 02.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Inbetriebnahme des ESTW-A BWUE in 11/2021 müssen die Ausführungsplanungen im Gewerk TK angepasst und erweitert werden. Dies betrifft die Erstellung der 1.ÄM zur AP des TH 1.2 ÜT unter Berücksichtigung des DB WAN Schranks im ESTW-A, die Anpassung der AP TK TH 1.4 MAS90 unter zusätzlicher Nutzung eines freien Ports des DCC im ESTW-A Walddrehna, die Klärung der geänderten Aufgabenstellung zur Stromversorgung des TK-Raums (Vorschlag und Prüfung von drei Varianten) und vor allem das Erstellen einer Ausführungsplanung für den 2. Zwischen-zustand der LWL- und Cu-Kabelanlagen zur IBN des ESTW-A.
- 02.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die richtlinienkonforme Verlegung der neuen LWL Teillängen sind am km 38,05 Mehrlängenschränke notwendig, da die örtlichen Gegebenheiten keinen Einbau von Mehrlängenbausätzen zulassen. Durch bauliche Änderungen an der Basa Wünsdorf müssen die LWL Kabel entgegen der AU Planung durch eine neu zu errichtende Einführung (vom Bahnsteig aus) eingeführt werden. Für diese Einführung müssen entsprechende Gebäudeeinführungen und eine neue Kabeltrasse bis zum FIST-GR hergestellt werden.
- 14.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Einsatz der kabelgebundenen ATWS auf dem Streckenabschnitt Zossen – Baruth inklusive Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt (Stellbereich des ESTW) ermöglicht auch in kürzen Zugpausen Arbeiten im Betriebsgleis zu erbringen und damit die Montage-, Prüf- und Abnahmearbeiten für das neue ESTW-A termingerecht abzuschließen. Kabelgebundene ATWS wird nur an den erforderlichen Arbeitsstellen montiert. Eine andere Art der Sicherungsleistung wird von der BzS nicht gestattet.
- 22.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · 1. Es exisitieren keine Bestandsunterlagen für die Anlagen der Elektrotechnik, welche jedoch zwingend für die Erstellung der Ausführungsplanung 50Hz für die HOA notwendig sind. 2. Die Unterverteilung für die EWHA und HOA ist nach Erkenntnis eines Ortsbeganges zu erneuern. Hierzu muss ebenfalls ein Bestand aufgenommen werden, die alte Verteilung zurückgebaut und die neue Verteilung geplant und errichtet werden.
- 22.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erfüllung der Forderung des Abnehmers, welche seit Anfang der Baumaßnahme besteht, soll für jede in Betrieb gehende, bauliche Änderung der Oberleitungsanlage eine Planung vorgelegt werden. Diese Leistung ist zwingend für den Baufortschritt und folgende Abnahmen erforderlich.
- 22.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erfüllung des Gesamtvorhabens ist die Erbringung weiterführender Planungs- und Bauleistungen erforderlich (zusätzliche Sicherungsleistungen zum Erhalt einer Linde im Bereich der Personenunterführung sowie Freilegen, Sichern und Umverlegen eines vorgefundenen in Betrieb befindlichen Verteilerkastens zur Beleuchtung des Bahnübergangs, zusätzliche Planungsleistungen im Bereich der Rampe West in Bezug auf die Entwässerung, Straßenführung, Böschungstreppe, zusätzliche Planungsleistungen Rampe West, hier Umplanung der Geländerform in A-Gel-1, zusätzliche Bauleistungen zur Umsetzung des Zwischenzustandes „Reisendenführung Bahnsteig 1/7 (alt) nach Inbetriebnahme des ESTW“), die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind
- 10.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bereitschaft eines Weichenbiege- und Weichenschlossertrupps um ggf. erforderliche Arbeiten an Bestandsweichen im Zeitraum vom 06.11.2021 bis zum 12.11.2021 zu erbringen, die vom Abnahmeprüfer mitgeteilt werden. Rückbau der Außenanlage des Stellwerkes Wünsdorf inklusive des Bahnüberganges km 39,1 nach PT1 und LST-Wertstoff-Gutachten. Errichtung und Rückbau der bauzeitlichen La70 Gleis 1, Bf Wünsdorf, 12.11.2021-13.11.2021. Errichtung und Rückbau der bauzeitlichen La90, Gleis 1, Bf Wünsdorf, ab 13.11.21, 10:00 Uhr. Ein-/Aus-/Umbau der Baugleissperren Gleis 2 nach AP PT1 IBN ESTW Wünsdorf
- 10.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Ausbau und die Versetzung der Signalgründung für die Signale 17L212X und 17FAZU1. LST-Kabel werden auf Grundlage freigegebener Ausführungsplanung PT1 gezogen. Das Verlegen von Kabeln mit Reduktionsfaktor ist notwendig nach PT zum Betrieb des Stellwerks. Nach gültigem Regelwerk sind Kabelkennstreifen an allen Kabeln zu befestigen. Das Liefern und Montieren von Kabelmuffen ist eine technisch notwendige Leistung aufgrund von den gelieferten Kabellängen der Herstellerfirmen und der PT1-Planung. Montieren eines Geschwindigkeitsüberwachungsabschnittes.
- 22.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Weitere Kabellegung auf Grundlage der 2. Änderungsmitteilung PT1 IBN ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt. Zusätzliche Kabeltrasse und Kabellegung ist demnach erforderlich.
- 22.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Inbetriebnahme des ESTW-A werden zusätzliche Abnahmefahrten erforderlich. Diese Leistung ist zwingend für den Baufortschritt und folgende Abnahmen erforderlich.
- 08.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Ergebnis der Überprüfung der bauzeitlichen Weichenverbindung am 24.11.2020 wurde festgestellt, dass die Fahrbahnen der bauzeitlichen Weichen 3a und 4a, sowie der Verbindungsschienen nicht die erforderliche Stahlgüte aufweisen und die Schienenköpfe nicht geneigt sind. Die Weichenfahrbahnen sind gegen regelkonformes und zugelassenes Material auszutauschen.
- 08.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Montage alter Weichenantriebe Bauart Siemens 700K an Weiche 35 und Weiche 51
- 08.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Bestand vorhandenen Oberbaureste im Bereich ehemaliger Gleisanlagen außerhalb des Baufeldes sind auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Es handelt sich um ca. 5.728,00 t Schotter-Boden-Gemisch, dessen Entsorgung nicht vertraglich vereinbart ist. Die Entsorgung erfolgt auf Verlangen des Netzbezirks. Entsprechende Mittel und Verrechnungsziele werden zur Verfügung gestellt.
- 24.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur regelkonformen Planung des Oberbaus, Tiefbaus sowie Kabeltiefbaus und zur Kompensation nicht gewährter Sperrpausen ist die Erbringung weiterführender Planungsleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 24.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Errichtung der vom Entwurf abweichenden Entwässerungsanlage der Personenunterführung (Trennung der Entwässerungsanlage nach Baulastträgern) ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: 1. Zusätzliche bauliche Leistungen in Bezug auf die Entwässerungsanlage, Einbauteile und Ausstattung sowie Beleuchtung der Personenunterführung gemäß der geprüften und freigegebenen Ausführungsplanung 2. Erschließung des Baufeldes für die vom Entwurf abweichende Entwässerungsanlage der Personenunterführung (Rohrrigole) Darüber hinaus sind weitere zusätzliche Bauleistungen notwenidg, da die erforderliche Baufreiheit aufgrund der verspäteten Umverlegung der Leitungen Dritter nicht rechtzeitig vorlag: 3. Unterirdischer Rohrvortrieb im Bereich der Rampe West zur Herstellung der Entwässerungsanlage der Personenunterführung (Rohrrigole) 4. Zusätzliche bauliche Leistung in Bezug auf die Herstellung einer Zufahrts- bzw. War-tungsstraße im Bereich der Rohrrigole bahnrechts 5. Desweiteren kann die Rampe West zur Außerbetriebnahme des Bahnübergangs nicht termingerecht fertiggestellt werden, so dass die Personenunterführung im Bauzustand in Betrieb genommen wurde. Zur Sicherstellung einer barrierefreien Kreuzung der Bahnanlagen ist die Aufstellung eines temporären Aufzuges im Treppenkreut der Personenunterführung erforderlich.
- 07.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden keine getrennten Entwässerungsanlagen nach den beteiligten Baulastträgern vorgenommen. Für die Bahnsteige 1/3 (neu) (DB S&S), das Rahmenbauwerk der Personenunterführung (DB Netz) sowie deren Treppen/Rampen (Stadt Zossen) wurde eine Füllkörperrigole auf der Westseite vorgesehen. Die Füllkörperrigole geht nach der Baumaßnahme in die Unterhaltspflicht der Stadt Zossen über, so dass die Entwässerung der Bahnsteige 1/3 und zum Teil Bahnsteig 2 in eine getrennte Anlage (Versickerungsbecken) zu erfolgen hat.
- 07.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung des HdF-Termins ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt, zur regelkonformen Herstellung und Profilierung des Endzustands und der Entwässerungsanlagen und im Zusammenhang mit den Gleistiefbauarbeiten ist die Erbringung zusätzlicher Tiefbau- und Kabeltiefbauarbeiten erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 07.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Herstellung von Baufreiheiten, zur Durchführung der Baulogistik über den Tarifpunkt Finsterwalde und zur Sicherstellung der Rückstromführung sind Zusammenhangsleistungen im Los 1 erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 07.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Inbetriebnahme des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt und im Zusammenhang mit den beauftragten Oberbauarbeiten ist die Erbringung zusätzlicher Leistungen im Ober- und Tiefbau erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 21.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss ist die Personenunterführung mit einem getrennten Rad- und Fußweg auszuführen. Dies war im Rahmen der Entwurfsplanung nicht weiterführend beplant, so dass im Rahmen der Ausführungsplanung die Anforderungen der Rast 06 umgesetzt werden müssen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Darüber hinaus ist das Pflastermaterial auf beiden Rampen und im Tunnel auf Forderung der Stadt Zossen (Baulastträger) abweichend vom Vertrag auszuführen.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Inbetriebnahme des ESTW-A BWUE in 11/2021 müssen folgende zusätzliche Leistungen erbracht werden: Realisierung eines 24‘ LWL Verbindungskabels zwischen TK Raum und LST Raum des ESTW-A BWUE; Herstellung eines 24“ Cu- Verbindungskabels zwischen BASA Wünsdorf und ESTW-A BWUE; Herstellung eines Cu-Verbindungskabels zwischen TK Raum und STA-OSE Raum des ESTW-A BWUE und zusätzliche Schaltleistungen inkl. Material zur Einbindung des ESTW-A BWUE in den Stw. BUS Selchow-Rückersdorf.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der geänderten Aufgabestellung im Rahmen der Ausführung müssen bereits fertige und geprüfte Planunterlagen in einer 1.ÄM überarbeitet werden: Erstellung einer 1. Änderungsmitteilung zur Ausführungsplanung TK Teilheft 1.3 Einbruchmeldeanlage / Brandmeldeanlage inkl. Planprüfung und Berücksichtigung der 1.ÄM bei der Erstellung der Bestandsplanunterlagen
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Baufeldfreimachung zur Errichtung der Lärmschutzwand (Nordkopf bahnrechts) müssen folgende zusätzliche Leistungen erbracht werden: Zusätzliche TK Planung FB 02553 – TK 16 Zusätzliche Querung/ Kabeltiefbau Zusätzliche Baufelderkundung und Freimachung Zusätzliche TK Arbeiten
- 16.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die MAS90 wurde erst nach Inbetriebnahme der Weichenheizungsanlagen EWHA Nord und EWHA Süd aufgebaut. Mit IBN der MAS90 musste zusätzlich die Fernanbindung der Weichenheizungsanlagen an die betriebliche Stelle getestet werden
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Inbetriebnahme des ESTW-A Wünsdorf-Waldstadt, zur Anbindung der Trafostation und Zähleranschlussäule an das Stromnetz, zur regelkonformen Herstellung des Ober- und Tiefbaus, zur Planung von Zufahrten und Lärmschutzwänden sowie aufgrund von geänderter Beistellung ist die Erbringung zusätzlicher Leistungen in den Gewerken LST (Alttechnik), Oberbau/Tiefbau/Kabeltiefbau und Vermessung erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind.
- 01.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Entgegen der Vorgabe im LV-Text Pos. 19.04.0010 werden nach statisch-konstruktiven Erfordernissen für die LSW 2, 3 und 4 Gründungsrohre mit einem Durchmesser von 610 x 8mm statt 508 x 8 erforderlich.
- 01.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der Erstellung der Ausführungsplanung wurden zusätzliche Erdungsverbindungen der technischen Gebäude(NEA,ESTW u.s.) untereinander notwendig. In der Entwurfsplanung war die Erdung für jedes einzelne Gebäude vorgesehen.
- 08.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Herstellung der regelkonformen Trassierung für 200 km/h sind in einer Wochenendsperrpause weitere Arbeiten an der Gleisverbindung W51/W54 erforderlich. Im Bauablauf dort vorgesehene Leistungen an der Oberleitung müssen im Vorfeld während eingleisiger, nächtlicher Sperrungen ausgeführt werden
- 08.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Schaffung der Baufreiheit und zur Errichtung der drei neuen Bahnsteige ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: 1. Zusätzliche und geänderte Leistungen Beleuchtung Bahnsteig 2 2. Rückbau Klimageräte am Empfangsgebäude Bahnstieg 1 3. Rückbau vorgefundener TWL im Bereich des Bahnsteigs 1 (neu) 4. Zusätzliche Leistungen im Gewerk Geländerbau Bahnsteige 1, 2 und 3 5. Rückbau und Entsorgung der Laderampe km 39,0 bahnlinks, Konkretisierung der MKA 175, Pkt. 1.1.8 6. Lieferung und Errichtung zusätzlicher bzw. geänderter Winkelwandelemente für Bahn-steige 1, 2 und 3 7. Zusätzliche bauliche Leistungen zum Einbau der Vorflutleitung DN 300 unter den Gleisen 1 und 2, unterirdischer Rohrvortrieb 8. Zusätzliche Leistungen zum Rückbau der LST-Container am Bahnsteig 1, Verladung Container zum Abtransport 9. Erhöhter Aufwand beim Rückbau der Bahnsteige 1 und 7 (alt)) 10. Rückbau, Zerkleinerung und Transport zum Zwischenlager sowie für die Entsorgung der erdverlegten Kabelleerrohren DN 100 HD-PE
- 13.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Sicherstellung des Einschubes des Blocks 16 in der Sperrpause 26.03. bis 29.03.2021 ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: 1. Gleisbauarbeiten (Gleis ausbauen: Schienen, Schwellen, Kleineisen) 2. Verfüllschotter einbauen 3. Grobrichten des Gleises 1, Stabilisierungstoffpgänge, Schienenschweißen, Schienenspannungsausgleich
- 15.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Errichtung der Personenunterführung ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: 1. Zusätzliche Erdbauleistungen zur Errichtung PU, hier Bodenaustausch Baugrubensohle Rampe West Block 23 2. Zuarbeit für den Umbau Abwasserdruckleitung vom KMS im Bereich Rampe West 3. Zusätzliche und geänderte Leistungen im Gewerk 50 Hz 4. Liefern und Montieren der Umlaufsperren an den Rampen der PU
- 01.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur regelkonformen Herstellung des Ober- und Tiefbaus der Gleise 1 und 3 im Bf Wünsdorf-Waldstadt, sowie zum Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems im Abschnitt Wünsdorf – Neuhof sind unter Beachtung der vorgegebenen Sperrpausen und Platzverhältnisse zusätzliche Leistungen in den Gewerken Oberbau, Tiefbau, Kabeltiefbau und Entsorgung erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind
- 01.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit den Oberbaumaßnahmen (Herstellung Planumsschutzschicht mit Geogitter) vom Km 41,360 bis 42,460 befinden sich die folgenden TK‐Kabel im Baufeld und sind im Rahmen der TK‐Planung zu berücksichtigen: F5044, F5045, F2638, F2073, FB16017, FB 16018, FB 16187.Im Zusammenhang mit dem geplanten Ersatzneubau der EÜ Adlerhorstgraben am 42,764 Km befinden sich die folgenden TK‐Kabel im Baufeld und sind im Rahmen der TK‐Planung zu berücksichtigen: F5044, F5055, F2638, F2073.
- 09.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems im Abschnitt Wünsdorf – Neuhof sind unter Beachtung der vorgegebenen Sperrpausen und Platzverhältnisse zusätzliche Leistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: Technologieänderung für den Einbau des geogitterbewehrten Tragschichtsystems im Abschnitt Wünsdorf – Neuhof, durchgehender Umbau mit dem Umbauzug RPM zur Sicherung des qualitativ optimalen Einbaus, Bauzeitverschiebung aufgrund nicht gewährter Sperrungen.
- 19.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur regelkonformen Herstellung des Oberbaus im gesamten Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt sind auf Forderung des Netzbezirks im Gleis 1 zwischen Weiche 4 und Weiche 23 sämtliche Schwellen auszubauen und durch neues Material zu ersetzen. Die Beistellung der Schwellen erfolgt durch den AG.
- 21.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESTW-A und der HOA 535 als Doppelanlage im Einrichtungsbetrieb sind zusätzliche Planungs- und Bauleistungen im Tiefbau und zur Errichtung der Außenanlagen erforderlich. Weiterhin sind die ausgebauten TK-Anlagen der alten BASA zusätzlich zu entsorgen. Diese zusätzlichen Planungs-, Bau- und Entsorgungsleistungen sind nicht im Hauptvertrag vereinbart.
- 03.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Errichtung der Personenunterführung ist die Erbringung weiterführender Bauleistungen erforderlich, die nicht im Hauptvertrag vereinbart sind: 1. Planung und bauliche Ausführung der Böschungstreppe an der Rampe West der Personenunterführung als Zugang zum Bereich zwischen Lärmschutzwand und der Personenunterführung für den Straßenbaulastträger (Stadt Zossen) 2. Erstellung der zusätzlicher Statik aufgrund der Baugrundhindernisse beim Einbringen der Rammwände 1 und 2 3. Zusätzliche Leistungen zur Reparatur von Vandalismusschäden am bauzeitlichen Personenaufzug

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat H. Klostermann Baugesellschaft mbH und 2 weitere erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.10.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/537205-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-dresden-fortfuehrung-1-baustufe-pa-381-ausbau-bf-wuensdorf-1380642020
